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I.EINLEITUNG
I.1. Das Sokrates-Programm
Der Beschluss über die Durchführung der zweiten Phase
des Sokrates-Programms wurde von dem Europäischen
Parlament und dem Rat am 24.Januar 2000 gefasst (Beschluss
Nr. 253/2000/EG).
Das Programm erstreckt sich auf den Zeitraum 2000
—2006 und
hat ein Budget (EU 15)von 1 850 Millionen EUR. Abgesehen
von den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
steht das Programm nach Maßgabe des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum auch den EFTA-EWR-
Ländern und den Beitrittsländern offen.
Während des von der vorliegenden Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen abgedeckten Zeitraums
können Anträge im Hinblick auf Aktivitäten,die Personen
und Einrichtungen in allen diesen Ländern einbeziehen,
eingereicht werden. Diejenigen Länder,die keine EU-Mitgliedstaaten
sind,erhalten hinsichtlich der Teilnahme einen Zuschuss,sofern
die betreffenden finanziellen Beiträge dieser Länder
bezahlt wurden.
Eine vollständige Beschreibung des Sokrates-Programms,der
Zielgruppen und der im Rahmen der einzelnen Aktionen
des Programms erhältlichen Zuschüsse ist in dem Leitfaden
für Antragsteller (Ausgabe Juni 2000)enthalten,der
bei den in Abschnitten V und VI angegebenen Anschriften
erhältlich ist. Der Leitfaden enthält die Zulassungs-und
Auswahlkriterien sowie die grundsätzlichen Prioritäten.
Er wird durch die jährlichen Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen sowie durch spezifische Aufforderungen
zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf bestimmte
Aktionen im Rahmen des Programms ergänzt. Die vorliegende
jährliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
2003 enthält wichtige zusätzliche Informationen, wie
die
Fristen für das Einreichen der Anträge,alle eventuellen
Änderungen am Leitfaden für Antragsteller sowie alle
spezifischen jährlichen Prioritäten.
Im Fall der dezentral verwalteten Aktionen können
bestimmte nationale jährliche Prioritäten nur für
bestimmte Länder gelten (siehe Abschnitt II.3). Der
Leitfaden für Antragsteller und die Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen sollten daher als Einheit
betrachtet und im Zusammenhang gelesen werden.Zusammen
enthalten sie alle Informationen,die zur Beantragung
von Sokrates-Zuschüssen erforderlich sind.
Das Sokrates-Programm fördert die Zusammenarbeit im
Rahmen von acht Aktionen,die nachfolgend zusammengefasst
werden.
Ausführlichere Beschreibungen können dem Leitfaden
für Antragsteller entnommen werden.
—Ziel von Comenius ist die Verbesserung der
Qualität und die Stärkung der europäischen Dimension
der Schulbildung , und zwar insbesondere durch
die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen
den Schulen,durch eine verbesserte Aus-und Fortbildung
des direkt mit schulischen Bildungsaufgaben betrauten
Personals sowie die Förderung der Fremdsprachenkenntnisse
und des interkulturellen Bewusstseins.
—Mit Erasmus wird das Ziel verfolgt,die Qualität
der Hochschulbildung zu verbessern und ihre
europäische Dimension auszubauen,die transnationale
Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu
fördern, einen Anstoß zu einer verstärkten Mobilität
der Studierenden und des Hochschulpersonals zu geben
und die Transparenz und die akademische Anerkennung
von Studiengängen und Befähigungsnachweisen in der
gesamten Gemeinschaft zu verbessern.
—Mit Grundtvig wird das Ziel verfolgt,durch
Erwachsenenbildung im weitesten Sinne die europäische
Dimension des lebenslangen Lernens zu fördern,die
Zugänglichkeit und Qualität des Angebots in diesem
Bereich zu verbessern, bessere Bildungsmöglichkeiten
für diejenigen,die die Schule ohne Grundqualifikationen
verlassen, bereitzustellen und Innovationen durch
andere Bildungswege zu fördern.
Abgesehen von Bildungsmöglichkeiten im Rahmen des
offiziellen Bildungssystems
umfasst dies auch Formen des Lernens, die auf einer
nicht formalen,informellen oder selbständigen Basis
stattfinden.
—Mit Lingua (Sprachunterricht und Sprachenerwerb)
sollen die anderen Sokrates-Aktionen durch Maßnahmen
unterstützt werden,um zur Förderung der sprachlichen
Vielfalt innerhalb der Gemeinschaft beizutragen, die
Qualität von Sprachunterricht und Sprachenerwerb zu
verbessern und den Zugang zum lebenslangen Sprachenlernen,der
auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist,zu
erleichtern.
—Minerva fördert die europäische Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Offenen Unterrichts und der
Fernlehre (ODL) sowie der Informations-und
Kommunikationstechnologien (IKT) im Bildungswesen.
Dies geschieht, indem bei Lehrern,Lernenden,Verantwortlichen
des Bildungswesens und der breiten Öffentlichkeit
ein besseres Verständnis für die Bedeutung des offenen
Unterrichts
und der Fernlehre sowie der IKT im Bildungsbereich
erreicht wird;indem sichergestellt wird,dass pädagogische
Erwägungen bei der Entwicklung von didaktischen Erzeugnissen
und Diensten auf IKT-und Multimedia-Basis angemessen
zum Tragen kommen und indem der Zugang zu besseren
Methoden und zu einem besseren Bildungsangebot in
diesem Bereich erleichtert wird.
—Die Beobachtung und Innovation von Bildungssystemen
und -politiken trägt durch den Informations-und
Erfahrungsaustausch,durch die Feststellung beispielhafter
Praktiken,durch die vergleichende Analyse der Bildungssysteme
und -politiken und durch die Erörterung und Analyse
der bildungspolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse
dazu bei,die Qualität und die Transparenz der Bildungssysteme
in Europa zu verbessern und den Prozess der Innovation
im Bildungswesen zu fördern.
Neben anderen Maßnahmen umfasst diese Aktion auch
Unterstützung für das Eurydice-und Naric-Netz
sowie die Arion -Studienaufenthalte.
—Gemeinsame Aktionen stellen die Verbindung
zwischen Sokrates und anderen Gemeinschaftsprogrammen
wie „Leonardo da Vinci “(berufliche Bildung)und „Jugend“
her.
—Flankierende Maßnahmen unterstützen eine Reihe
von Initiativen zur Erreichung der allgemeinen Zielsetzungen
des Programms,wie Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsaktivitäten,die
Verbreitung von Projektergebnissen,Ausbildungsmaßnahmen
sowie Tätigkeiten,die von Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen
durchgeführt werden.
Darüber hinaus können auch Zuschüsse dafür gewährt
werden, dass geeignete Mitarbeiter teilnahmeberechtigter
Einrichtungen vorbereitende Aktionen
in einem anderen teilnehmenden Staat durchführen,um
den Grundstein für ein zukünftiges Projekt oder ein
Netzwerk zu legen.
Weitere Informationen zu diesen Zuschüssen sind bei
den nationalen Agenturen anzufordern,
die auch Auskunft erteilen über die vorbereitenden
Seminare,die in dem von der vorliegenden Aufforderung
abgedeckten Zeitraum geplant sind.
I. 2. Die zunehmende Bedeutung von Bildung,Berufsbildung
und des lebenslangen Lernens in der Europäischen Union
Der Europäische Rat hat bei seiner Tagung am 23.und
24. März 2000 in Lissabon die Entwicklung der wissensbasierten
Gesellschaft —als Schlüssel zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit
und zur Erreichung der persönlichen Ziele der Bürger
—ganz oben auf die politische Tagesordnung der Union
gesetzt.Bildung und Berufsbildung spielen in dieser
Hinsicht eine wichtige Rolle.Das gemeinschaftliche
Aktionsprogramm
im Bereich der allgemeinen Bildung Sokrates wird dazu
beitragen, die in Lissabon gesetzten politischen Ziele
zu erreichen. Sokrates trägt auf diese Weise dazu
bei,die in der Präambel des Amsterdamer Vertrags festgesetzte
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu erfüllen,den
Bürgern und Bürgerinnen Europas durch umfassenden
Zugang zur Bildung und den Zugang zu ständigen Weiterbildungsangeboten
einen möglichst hohen Wissensstand zu gewährleisten.Die
praktische Umsetzung des Grundsatzes des lebenslangen
Lernens wird deshalb der leitende Grundsatz der zweiten
Phase des Sokrates-Programms sein.
II.JÄHRLICHE PRIORITÄTEN
Der Leitfaden für Antragsteller Sokrates (siehe Websites
in Abschnitt V und VI) legt die Zulassungskriterien
und die wichtigsten Auswahlkriterien sowie grundsätzliche
Prioritäten dar,die bei der Beurteilung der Anträge
auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms
zur Anwendung kommen.Es können jedoch auch einige
zusätzliche jährliche Prioritäten definiert werden,die
sich von Jahr zu Jahr ändern. Diese zusätzlichen
Prioritäten werden nachstehend für den Zeitraum,für
den die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen erfolgt,beschrieben.
Beachten Sie bitte,dass die in dieser Aufforderung
zur Einreichung von
Vorschlägen beschriebenen zusätzlichen jährlichen
Prioritäten die im Leitfaden für Antragsteller aufgeführten
grundsätzlichen Prioritäten ergänzen,nicht ersetzen.
Ein Teil der zusätzlichen jährlichen Prioritäten beziehen
sich als übergreifende Prioritäten auf alle Aktionen
des Sokrates-Programms (Abschnitt II.1 unten),andere
wiederum beziehen sich ausschließlich auf spezifische
Aktionen innerhalb des Programms (Abschnitt II.2 unten).
Im Fall der dezentralisierten Aktionen können die
nationalen Behörden nationale jährliche Prioritäten
festlegen, die dann nur für bestimmte Staaten gelten
(Abschnitt II.3 unten).
II. 1. Jährliche aktionsübergreifende Prioritäten
(http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/index_de.htm)
Die im Folgenden beschriebenen zusätzlichen übergreifenden
Prioritäten A bis G gelten in dem Zeitraum, auf den
sich die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bezieht,für alle Aktionen des Programms.
Daher werden alle Antragsteller,die einen Antragfür
eine Aktion des Programms einreichen möchten, gebeten,die
nachstehenden Informationen bei der Entwicklung ihres
Vorschlags zu berücksichtigen.
A.Vorbereitungen für die Erweiterung der Union
(allgemeine Priorität der Europäischen Kommission)
Bis 2003 werden die Verhandlungen für die erste Gruppe
von Beitrittstaaten voraussichtlich abgeschlossen
sein. Die Europäische Kommission hat daher die Erweiterung
der Union zur allgemeinen Priorität erklärt.
Sokrates ist in besonderem Maße dafür geeignet,die
Entwicklung und den Ausbau von Verbindungen zwischen
diesen Ländern und den bestehenden Mitgliedsländern
der EU zu fördern,da erstere bereits jetzt an dem
Programm teilnehmen.Innerhalb des Sokrates-Programms
werden die Bemühungen weiter verstärkt werden,durch
die Anwendung einer Politik der positiven Diskriminierung
zugunsten der Beitrittstaaten Projekte,an denen sich
diese Staaten beteiligen und sofern sie den erforderlichen
qualitativen Anforderungen genügen,auszuwählen und
zu fördern,und somit einen Beitrag zu dieser
kommissionsweiten Priorität zu leisten.
B.Nachhaltige Entwicklung (allgemeine Priorität
der Europäischen Kommission)
Die Europäische Kommission hat die Förderungder nachhaltigen
Entwicklung zu einer politischen Priorität für das
Jahr 2003 erklärt.Das Sokrates-Programm ist daher
aufgerufen, zur Entwicklung einer Wirtschaft
auf der Grundlage der Prinzipien der nachhaltigen
Entwicklung und der Solidarität beizutragen und Projekte
in diesem Bereich ins Leben zu rufen. Hierbei ist
es wichtig zu beachten,dass der Begriff „nachhaltige
Entwicklung“ sich sowohl auf ökonomische,gesellschaftlichkulturelle
als auch auf Umweltaspekte bezieht,wobei
diese sich gegenseitig verstärken.
C.Stabilität und Sicherheit (allgemeine Priorität
der Europäischen Kommission)
Nur durch die Vertiefung des interkulturellen Dialogs
und der Zusammenarbeit können Stabilität und Sicherheit
erreicht und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erfolgreich
überwunden werden.Die Europäische Union,die sich auf
eine Reihe gemeinsamer Werte begründet,muss in dieser
Hinsicht ihre Verantwortlichkeiten wahrnehmen.
Daher hat die Europäische Kommission diese Frage zu
einer politischen Priorität für das Jahr 2003 erklärt.
Das Sokrates-Programm kann aufgrund seiner Möglichkeiten
in besonderem Maße dazu beitragen, einen fruchtbaren
interkulturellen Dialog zu verwirklichen.
D.Künftige Herausforderungen für die Systeme der
allgemeinen und beruflichen Bildung
Gemäß dem vom Europäischen Rat bei seiner Tagung in
Lissabon im März 2000 gegebenen Mandat hat der Bildungsrat
einen Bericht über die zukünftigen Ziele für die
Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
angenommen und dem Europäischen Rat in Stockholm (März
2001) übermittelt.
Das gemeinsame „detaillierte Arbeitsprogramm “der
Europäischen Kommission und des Rates zur Umsetzung
der Zielsetzungen des Berichts wurde vom Bildungsrat
angenommen und vom Europäischen Rat in Barcelona (März
2002) begrüßt.Das Arbeitsprogramm beinhaltet die folgenden
vorrangigen Themen:
neue Technologien,Grundqualifikationen sowie Mathematik,Wissenschaft
und Technologie.
Die
Anträge, die im Rahmen von Sokrates eingereicht werden,können
eine wichtige Rolle in der Unterstützung der Umsetzung
dieser vorrangigen Themen spielen,da diese sich mit
den
Zielsetzungen des Programms decken.
E.Förderung der Chancengleichheit
Im Bereich der Förderung der Chancengleichheit gelten
für das Sokrates-Programm die folgenden grundsätzlichen
Prioritäten (siehe Leitfaden für Antragsteller):
—die Gleichstellungvon Frauen und Männern zu fördern;
—den Bedürfnissen von behinderten Personen zu begegnen;
—zur Bekämpfungvon Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
beizutragen;
—die Effekte sozioökonomischer Benachteiligungen abzuschwächen.
Im Hinblick auf das Europäische Jahr der Menschen
mit Behinderungen 2003 wird das Sokrates-Programm
Projekte und Aktivitäten besonders berücksichtigen,die
darauf ausgerichtet sind,Hindernisse abzubauen, durch
welche Menschen mit Behinderungen davon abgehalten
werden,das Bildungsangebot in vollem Umfang zu nutzen;die
Integration von Menschen mit Behinderungen in die
Gesellschaft so weit wie möglich zu fördern;und dazu
beizutragen,Einstellungen,Verhaltens-und Denkweisen
der Menschen zu verändern.
F.Lebenslanges Lernen
Infolge der breit angelegten Debatten in Europa zu
Politik und Bedarf im Bereich des lebenslangen Lernens
hat die Europäische Kommission am 21.November 2001
eine Mitteilungmit dem Titel „Einen europäischen
Raum des lebenslangen Lernens schaffen“ angenommen.
Diese wurde vom Bildungsrat im November 2001 positiv
aufgenommen und führte im Bildungsrat vom
Mai 2002 zur Annahme einer Entschließung,in der zu
einem breiten Spektrum von konkreten Aktionen in
diesem Bereich aufgerufen wird.Sokrates-Antragsteller
sind eingeladen,Projekte zu den verschiedenen
Schlüsselthemen (z.B. Bewertungdes Lernens;Information,Beratung
und Orientierung;Investition in
das Lernen;Lernende und Lernangebote; Grundqualifikationen;innovative
Pädagogik usw.),die sich an
die in der Mitteilung beschriebenen Zielgruppen richten,zu
entwickeln und einzureichen.
G.Der Aktionsplan e Learning
In der Folge verschiedener Initiativen zur Integration
und Nutzung von Informations-und
Kommunikationstechnologien (IKT) im Bildungsbereich
hat die Europäische Kommission am 28.März 2001
den Aktionsplan e Learningang angenommen. Sokrates
wird eine wichtige aktive Rolle bei der Umsetzung
des Aktionsplans spielen,da der Einsatz von IKT im
Bildungsbereich eine grundsätzliche aktionsübergreifende
Priorität für das gesamte Programm darstellt.
II.2. Jährliche aktionsspezifische Prioritäten
Im Folgenden werden die zusätzlichen jährlichen aktionsspezifischen
Prioritäten ausgeführt.
Dabei werden die oben beschriebenen zusätzlichen aktionsübergreifenden
Prioritäten zum Teil noch einmal aufgegriffen und
als zusätzliche jährliche aktionsspezifische Priorität
erneut aufgeführt,diesmal jedoch aus einer aktionsspezifischen
Perspektive heraus.
Beachten Sie bitte, dass die in dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen beschriebenen zusätzlichen
jährlichen Prioritäten die im Leitfaden für Antragsteller
(siehe Websites in Abschnitt V und VI)aufgeführten
grundsätzlichen Prioritäten ergänzen,nicht ersetzen
.
COMENIUS —SCHULBILDUNG
COMENIUS 1:SCHULPARTNERSCHAFTEN
Es können Anträge für alle drei Arten von Projekten
im Rahmen von Schulpartnerschaften eingereicht werden:Comenius-Schulprojekte,Comenius-Sprachenprojekte
und Comenius-Schulentwicklungsprojekte.
Besonders begrüßt werden Vorschläge für Comenius-Sprachenprojekte
und Comenius-Schulentwicklungsprojekte.
COMENIUS 2:AUS-UND FORTBILDUNG DES SCHULPERSONALS
Comenius 2.1: Europäische Kooperationsprojekte
Es werden bevorzugt Projekte berücksichtigt,die einen
signifikanten Beitrag zu Innovationen bei der
Aus-und Fortbildung des Schulpersonals leisten.Der
besondere Schwerpunkt liegt dabei auf neuen Aspekten
der Aufgaben,die die Lehrkräfte wahrnehmen.Nachstehend
eine indikative Liste von Themen, mit denen sich derartige
Projekte befassen könnten:
—ein Rahmen für Mobilitätsaktivitäten für Studierende
in der Lehrerausbildung einschließlich des Angebots
von praktischen Ausbildungsphasen und der Anerkennung
dieser Aktivitäten durch die betreffenden Einrichtungen;
—Vorbereitung von Lehrern und in der Ausbildung befindlichen
Lehrern auf die Nutzung der neuen Informations-
und Kommunikationstechnologien als pädagogisches Instrument
sowie auf die Nutzung der Möglichkeiten der IKT
für die Zusammenarbeit zwischen Lehrern;Anregung und
Aufrechterhalten der Lernfähigkeit der Lehrer;
—Rolle der Lehrkräfte als „Lernförderer “,die
den Schülern helfen und sie darin unterstützen, sich
Kenntnisse und Fertigkeiten,die sie zum Teil auch
außerhalb des Unterrichts erworben haben, anzueignen
und weiterzuentwickeln und sich so ein Repertoire
von Qualifikationen zu erarbeiten („Lernen zu lernen
“);
—Vorbereitung des Lehrpersonals auf die Anwendung
spezifischer Methoden für die Vermittlung von Unterrichtsinhalten
in einer Fremdsprache und auf den Unterricht einer
Fremdsprache (insbesondere einer wenigverbreiteten
und wenigunterrichteten EU-Sprache) in der Vorschule
und in der Grundschule;
—Leitung schulischer Einrichtungen im Team
und die Rolle des Schulleiters unter Einbeziehung
folgender Aspekte: die sich verändernde Rolle der
Schule in der Gesellschaft; die Bedeutung von Evaluierung
und Qualitätssicherungssystemen in der Schulbildung;Gewährleistung
einer effizienten Nutzung der
Ressourcen;Strategien für die Schaffungeines sicheren
schulischen Umfelds und für die Bekämpfung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
—Interesse wecken für das Studium von wissenschaftlichen
und technischen Fächern ;
—Ausbau der Verbindungen zu Arbeitswelt und Forschung
sowie Verbesserung des Übergangs von der Schule in
die Welt der Arbeit mit besonderem Schwerpunkt
auf der beruflichen Orientierung und Berufsberatung;
—Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen
Akteuren innerhalb eines Netzwerks, die die
Schüler sowohl in der Schule als auch außerhalb des
schulischen Umfelds unterstützen (pädagogische Fachkräfte
in Schulen, Eltern,andere Schüler,Berufs-und Erziehungsberater,Jugendarbeiter,Mediatoren,Sozialarbeiter,Sozialdienste,Gesundheitsdienste,
Polizei,Unternehmen,Verbände,Sportvereine und Jugendeinrichtungen
usw.)einschließlich der Entwicklung der Teamarbeit;
—Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der
Schulbesuchsrate und der schulischen Leistungen,
unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse
von Kindern von Wanderarbeitnehmern sowie von Sinti
und Roma,Fahrenden und von Personen,die einem Wandergewerbe
nachgehen.
Comenius 2.2: Individuelle Ausbildungszuschüsse
Vorrang wird Personen eingeräumt,die über die Erfüllung
der wichtigsten ausbildungsbezogenen Zielsetzungen
ihrer Mobilitätsmaßnahme hinaus auch nachweisen können,dass
diese Mobilitätsmaßnahme das Potenzial hat,
—sie in ihrer Rolle als Multiplikatoren in
ihren jeweiligen schulischen Einrichtungen zu unterstützen
und einen Beitrag zur Verwirklichung der Bildungsstrategie
ihrer Einrichtungen zu leisten;
—die Entwicklung zukünftiger neuer Schulpartnerschaften
im Rahmen von Comenius 1 zu fördern.
Der nachstehende (kursiv gesetzte )Abschnitt ersetzt
den entsprechenden Abschnitt im Leitfaden für Antragsteller:
„C.Fortbildungszuschüsse für Einzelpersonen
Das Ziel dieser Aktion ist es,die Teilnehmer anzuregen,ihre
Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, ein größeres
Wissen über die Schulbildung in Europa zu erlangen
und die europäische Dimension ihrer Arbeit zu erfahren.
Mit den Zuschüssen sollen Lehrer und andere schulische
Fachkräfte die Möglichkeit
erhalten,an ein-bis vierwöchigen berufsbegleitenden
Fortbildungsmaßnahmen (Kursen)in einem anderen Land
als demjenigen,in dem sie normalerweise arbeiten,teilzunehmen.
Fremdsprachenkurse sollten normalerweise —aber nicht
unbedingt —in dem Land stattfinden,in dem die Zielsprache
gesprochen und unterrichtet wird.
Der Fortbildungskurs kann in manchen Fällen die Form
eines Praktikums in einem Gewerbe-oder Industriebetrieb
annehmen,wenn dies als förderlich für die Erreichung
oben genannter Ziele erachtet wird.
Für jeden Kurs gibt es eine Vor-und Nachbereitungsphase.
Diese beiden Arbeitsphasen finden im Heimatland des
Teilnehmers statt. Die Rahmenbedingungen für Sprachlehrer
unterscheiden sich in manchen Punkten geringfügig
von denen anderer Fachlehrer.
Einzelheiten hierzu sind in den entsprechenden Abschnitten
weiter unten zu finden."
COMENIUS 3: COMENIUS-NETZWERKE
Priorität erhalten:
—Netzwerke,die die Europäische Bürgerschaft
fördern;
—Netzwerke mit Schwerpunkt auf interdisziplinären
Themen wie grundlegende Fertigkeiten, Sprachenerwerb,Wissenschaft
und Technologie,Umwelterziehung,Kunsterziehung und
Förderung von Kreativität;
—Netzwerke,die sich mit Aspekten der Verbesserung
der Schulen befassen,wie etwa Einbeziehung der
Eltern in die Schulbildung,Schulverwaltung ,die künftige
Rolle der Lehrkräfte ,Bildung und Integration von
spezifischen Zielgruppen (Kinder von Wanderarbeitnehmern,Sinti
und Roma,von Fahrenden sowie , von Personen,die einem
Wandergewerbe nachgehen,Schüler,die von sozialer Ausgrenzung
bedroht sind,
und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen).
Die Antragsteller werden besonders ermutigt,Netzwerke
in Bereichen vorzuschlagen,die sich auf Prioritäten
beziehen,welche von den bestehenden Netzwerken noch
nicht abgedeckt sind.
ERASMUS — HOCHSCHULBILDUNG
Wichtiger Hinweis:In der Antragsrunde 1.November
2002 ändert sich das Antragsverfahren für Erasmus-Hochschulverträge
ganz wesentlich.
Nähere Informationen hierzu wie auch die neuen Antragsformulare
sind auf der Europa-Website,der Website des Büros
zur Technischen Unterstützung von Sokrates,Leonardo
und Jugend verfügbar sowie bei den nationalen Agenturen
erhältlich (siehe Abschnitte V und VI).
Bei
allen Erasmus-Aktivitäten wird besonderes Augenmerk
auf Projekte gelegt,die
—eine Europäische Dimension in Themen sicherstellen,die
in den Bereichen Hochschulbildung und Forschung auf
der politischen Tagesordnung stehen,sowie auf Projekte,die
einen Beitrag leisten zum lebenslangen Lernen und
zur Beschäftigung,zur nachhaltigen Entwicklung (insbesondere
im Hinblick auf Umweltaspekte),zur Erweiterung,zur
Bekämpfungvon Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und
zur
Stärkung der Demokratie in Europa;
—einen Beitragzur Verwirklichung des Europäischen
Hochschulraums leisten („Bologna-Prozess “),der auf
eine größere Vereinbarkeit und Vergleichbarkeit der
Hochschulsysteme abzielt sowie die Attraktivität und
die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschuleinrichtungen
erhöht;
—die sich mit der zunehmend bedeutenden Rolle der
Hochschulen in der Gesellschaft des Wissens befassen;besonderes
Augenmerk wird dabei auf folgende Aspekte gelegt:
die Vermittlungauf europäischer Ebene zwischen einerseits
neuen Qualifikationserfordernissen des Arbeitsmarktes
und andererseits den Entwicklungen in den Hochschullehrprogrammen
auf breiter Ebene; das Schließen der „digitalen Kluft
“und das Potential der Hochschule als Plattform für
den Transfer von Wissen,Fähigkeiten und Werten zwischen
den Generationen und Kulturen;
—deren Ziel es ist,die Informations-und Kommunikationstechnologien
zu nutzen,entsprechend der Initiative e Learning.
Dies gilt besonders für innovative Kombinationen physischer
und virtueller Mobilität,die Auswirkungen der Nutzung
der neuen Technologien zu pädagogischen Zwecken auf
die Strukturen der Hochschuleinrichtungen und deren
Methoden sowie die Schaffung neuer Lernumfelder mit
einer Europäischen Dimension;
ERASMUS 1:PROJEKTE ZUR ENTWICKLUNG VON LEHRPLÄNEN
(CD)
Besonders berücksichtigt werden
—Projekte,die —darauf abzielen,ethische Inhalte in
einen der folgenden Studienbereiche einzubeziehen:Betriebswirtschaft,Ingenieurwissenschaften,Medizin,Naturwissenschaften,
Kommunikations-und Informationswissenschaften;
—sich mit dem zukünftigen Qualifikationsbedarf in
den Bereichen Kommunikations-und
Informationswissenschaften befassen und dabei die
Auswirkungen der Entwicklungen der IKT berücksichtigen;
—den interkulturellen Dialog und das Verständnis zwischen
Europa und den angrenzenden Regionen fördern;
—darauf abzielen,eine europäische Dimension in Studienprogrammen
für Genomik und Biotechnologien für den Gesundheitsbereich
zu entwickeln.
—Projekte,die auf die Entwicklungvon vollständigen
Studienprogrammen für die erste und zweite Stufe gemäß
dem Bologna-Prozess abzielen,die
—die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zwischen
den Partnereinrichtungen als festen Bestandteil des
Studienprogramms vorsehen und
—den Studierenden einen Grad verleihen,der in allen
an dem Projekt beteiligten Staaten anerkannt wird.
—Projekte,die Verbindungen und Synergien mit
anderen Erasmus-Aktivitäten,insbesondere mit den thematischen
Netzen (siehe Erasmus 3 unten) oder mit Projekten,die
durch die Rahmenprogramme für Forschung und Technologieentwicklung
gefördert werden,herstellen.
ERASMUS 1:INTENSIVPROGRAMME (IP)
Besonders berücksichtigt werden folgende Projekte:
—Projekte,die sich mit dem zukünftigen Qualifikationsbedarf
in den Kommunikations-und
Informationswissenschaften befassen und dabei die
Auswirkungen der Entwicklungen der IKT berücksichtigen;
—darauf abzielen,einen fächerübergreifenden Ansatz
in Bezug auf unternehmerische Initiative zu entwickeln;
—darauf abzielen,ethische Inhalte in einen der folgenden
Studienbereiche einzubeziehen:Betriebswirtschaft,Ingenieurwissenschaften,Medizin,Naturwissenschaften,
Kommunikations-und Informationswissenschaften;
—den interkulturellen Dialog und das Verständnis zwischen
Europa und den angrenzenden Regionen fördern;
—sich mit Aspekten der Genomik und Biotechnologie
im Gesundheitsbereich beschäftigen.
—Projekte,die sich mit neuen Bedürfnissen und Herausforderungen
befassen,die auf europäischer Ebene entstehen,und
einen betont fächerübergreifenden Ansatz anwenden.
—Projekte,die —Versuche für zukünftige CD-Projekte
darstellen und in enger Zusammenarbeit mit Experten
und sozioökonomischen Partnern durchgeführt werden;
—die Verbindungen und Synergien mit anderen Erasmus-
Aktivitäten,insbesondere mit den
thematischen Netzen oder mit Projekten,die durch die
Rahmenprogramme für Forschung
und Technologieentwicklung gefördert werden,herstellen.
ERASMUS 3: THEMATISCHE NETZE
Besonders berücksichtigt werden folgende Anträge:
—Anträge,die sich auf Studienbereiche beziehen,die
bisher noch nicht von Projekten im Rahmen dieser
Aktion abgedeckt wurden (vgl.Europa Website);
—Anträge,die sich aus einer fächerübergreifenden Perspektive
auf zwei oder mehr Studienbereiche beziehen;
—Anträge,die darauf abzielen „transversale “Themen
zu analysieren,die im Zusammenhang stehen mit
dem Wandel der Rolle der Hochschulen in der Wissensgesellschaft,wie
z.B.:„Hochschulen und lokale/regionale
Partnerschaften “, „Zusammenarbeit zwischen Hochschulen
und Unternehmen “,„Partnerschaften von
Bildung und Forschung “,„Hochschulen und Kommunikation
und Wissenstransfer “usw.;
—Anträge zur Verbreitung von Ergebnissen von thematischen
Netzwerkprojekten;
—Anträge,die darauf abzielen,die Transparenz,Innovation
und Qualitätssicherung in der Hochschulbildung
zu erleichtern,indem sie die wichtigsten Qualifikationen
für europäische Graduierte in einem bzw.mehreren
Fachbereichen festlegen;
—Anträge,die Verbindungen und Synergien zu anderen
Sokrates-Aktivitäten herstellen,insbesondere in
den Bereichen Curriculumsentwicklung und Intensivprogramme,Comenius-und
Grundtvig-Netze und/oder
Projekte,die durch das Leonardo da Vinci-Programm
sowie die Rahmenprogramme für Forschung und
Technologieentwicklung gefördert werden.
GRUNDTVIG — ERWACHSENENBILDUNG
UND ANDERE BILDUNGSWEGE
Zentralisierte Aktionen (Grundtvig 1 und 4)
Im Rahmen der Aktionen Grundtvig1 und Grundtvig4 werden
insbesondere Projekte und Netze
berücksichtigt,die
—sich mit Schlüsselthemen,Zielgruppen und Arten von
Aktivitäten beschäftigen,die in der oben erwähnten
Mitteilung der Europäischen Kommission vom 21.November
2001 herausgehoben wurden;
—beabsichtigen,transnationale Kurse für die Weiterbildung
von in der Erwachsenenbildungtätigen Fachkräften zu
entwickeln,auch als Maßnahme zur Erweiterungder Anzahl
der Ausbildungsangebote für Empfänger
von Grundtvig- 3-Zuschüssen;
—darauf ausgerichtet sind,Innovationen und beispielhafte
Praktiken,die entweder im Rahmen von Sokrates-Grundtvig-Projekten
oder anderweitig entwickelt wurden,innerhalb Europas
bekannt zu machen und zu verbreiten.
Für das Jahr 2003 gelten zusätzlich zu den oben genannten
aktionsübergreifenden Prioritäten,die für das gesamte
Sokrates- Programm gelten (wie z.B.interkulturelles
Lernen oder Chancengleichheit), die folgenden Prioritäten:
GRUNDTVIG 1:EUROPÄISCHE KOOPERATIONSPROJEKTE
—Verbesserung des Images und der Attraktivität
des lebenslangen Lernens und Anregung der Nachfrage
,insbesondere bei den schwer zugänglichen Gruppen:
Förderung der Zusammenarbeit mit den Medien;Sensibilisierungskampagnen
usw.
—Aktualisierung der Grundqualifikationen
—Erwachsenenbildung für eine aktive Bürgerschaft
—Bewertung von Kenntnissen und Fähigkeiten,die
durch nicht formales und informelles Lernen erworben
wurden
—Lernen in der Familie,intergenerationelles Lernen
;Erwachsenenbildungsangebote für Senioren
—Bildung für Verbraucher und gesundheitsbezogene
Themen
—Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung:Analyse der
Veränderungen im Berufsbild und in der Rolle der Lehrkräfte
in der Erwachsenenbildung;Fortbildung und Entwicklung
neuer pädagogischer Konzepte, insbesondere zur Förderung
von lernerzentrierten Ansätzen;Arbeitsbedingungen;Strategien
für ältere Lehrkräfte
—Die Institution Erwachsenenbildung ,einschließlich
Aspekte wie die praktische Umstellung auf stärker
lernerzentrierte Ansätze;Auswirkungen der Einbeziehung
von marginalisierten Gruppen auf die Arbeit der Erwachsenenbildung;Einstellung
auf den Lernbedarf in einer multikulturellen Gesellschaft;Finanzierungsstrategien
und Finanzverwaltung;Qualitätssicherung; Entwicklung
von lokalen Lernzentren ausgehend von einer Analyse
der Bedürfnisse der Lernenden
—Identifikation,Entwicklung und Vernetzung von
Ressourcen für die Erwachsenenbildung in Europa:
Informationsdienste und Hilfsmittel zur Information
über Lernangebote,Tests,Anerkennung, Bildungsurlaubsregelungen
usw.; Bibliotheken und Dokumentationszentren zur Erwachsenenbildung
—Entwicklung von qualitativen und statistischen Indikatoren,Instrumenten
und Datenbanken
für beispielhafte Praktiken im Bereich der Erwachsenenbildung(und
insbesondere im Bereich der nicht formalen und informellen
Bildung):lokale,regionale,nationale und europäische
Beiträge; Auswertung der Arbeit von internationalen
Organisationen;Entwicklung eines europäischen Instruments
für die Verwaltung von statistischen Ressourcen usw.
GRUNDTVIG 4:GRUNDTVIG-NETZWERKE
Im Rahmen von Grundtvig 4 (Netzwerke) wird nur eine
kleine Anzahl von Projekten gefördert.
Für 2003 gelten zusätzlich zu den oben erwähnten Prioritäten
für das gesamte Sokrates-Programm die folgenden Prioritäten:
—Analyse der Bedürfnisse der Lernenden,Anregung
der Nachfrage bei den schwer zugänglichen Zielgruppen
(einschließlich der Veranstaltung von Erwachsenenbildungswochen
usw.);
—Bildung für Eltern und Familien;
—Bewertung und Anerkennung von nicht formalen
und informellen Lernprozessen;
—Beratung und Orientierung;
—Finanzierungsmethoden für lebenslanges Lernen
(wirksame Modelle für die Finanzierung und Kostenteilungauf
nationaler,regionaler und lokaler Ebene);
—Entwicklung von Lernangeboten für Personen,die in
der Gesellschaft eine nicht bezahlte Tätigkeit ausüben
(freiwillige Tätigkeit,Mitarbeit im Rahmen von Vereinen
oder Programmen der Gemeinde usw.);
—Erwachsenenbildungsangebote für behinderte Personen
;
—Erwachsenenbildungsangebote für ältere Bürger ;
—Erwachsenenbildungin ländlichen Gebieten.
Berücksichtigt werden können insbesondere Grundtvig-4-Netzwerke,die
—über eine geografisch weite und möglichst breite
Basis verfügen;
—sich aus starken und repräsentativen Organisationen/Einrichtungen
zusammensetzen (tatsächliche Multiplikatorwirkung);
—eine Verbindung zwischen den Grundtvig-Projekten
in dem betreffenden Themenbereich herstellen;
—eine zentrale Rolle im Verbreitungsprozess spielen;
—aktiv an der Entwicklungvon Fortbildungskursen und
-aktivitäten für in der Erwachsenenbildung tätige
Fachkräfte beteiligt sind. Antragsteller,die zur Aktion
Grundtvig 4 einen Erstvorschlag einreichen möchten,werden
gebeten,sich das gesonderte Informationsblatt für
Grundtvig4 zukommen zu lassen,das auf Anfrage bei
dem Büro zur Technischen Unterstützung unter der in
Abschnitt V angegebenen Adresse erhältlich ist.
Dezentral verwaltete Aktionen (Grundtvig 2 und
3)
—Besonders berücksichtigt werden Grundtvig-2-Lernpartnerschaften
mit starker Einbeziehung
erwachsener Lernender, die ein deutliches Potenzial
erkennen lassen,sich zu einem Träger für den Austausch
und die Verbreitung von beispielhafter Praxis und
Erfahrung zu entwickeln.
—Die im Leitfaden für Antragsteller angegebene Mindestdauer
für Grundtvig-3-Ausbildungsaktivitäten von einer Woche
ist nicht mehr gültig Interessenten,die beabsichtigen,Zuschüsse
im Rahmen von Grundtvig 2 und 3 zu beantragen,wird
dringend empfohlen, sich mit der nationalen Agentur
in ihrem Land in Verbindung zu setzen,um nähere Auskünfte
hierzu einzuholen.
LINGUA — SPRACHUNTERRICHT UND
SPRACHENERWERB
LINGUA 1: FÖRDERUNG DES SPRACHENERWERBS
Die Europäische Kommission begrüßt die Beteiligung
von teilnahmeberechtigten Organisationen an dieser
Aktion,die in der Lage sind,die breite Öffentlichkeit
zu motivieren,Fremdsprachen zu erlernen (wie Sprachenzentren
der Hochschulen oder andere Sprachenzentren,Fernsehen,Radio
und Mediengesellschaften usw.). Besonderes Augenmerk
wird auf Projekte gelegt,die
—das Bewusstsein für Fremdsprachen bei jenen Menschen
steigern,die wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen
haben (solche Projekte vereinen idealerweise Partner
mit Erfahrung im Sprachunterricht mit Partnern, die
über einen Hintergrund im Medien-und Rundfunkbereich
verfügen);
—bestehende Sprachenzentren jenen Menschen eröffnen,die
wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen
haben;
—bestehende Netze ausnutzen (z.B.Städtepartnerschaften
oder Erwachsenenbildungsorganisationen,
Fanclubs,usw.).
LINGUA 2:ENTWICKLUNG VON HILFSMITTELN UND MATERIALIEN
Die jüngst veröffentlichte Europäische Erhebung über
Material für den Sprachunterricht (ELLMS) stellt auch
weiterhin eine wertvolle Inspirationsquelle für die
Partnerschaften dar.
Besonders berücksichtigt werden weiterhin Projekte,die
von den in der Erhebung veröffentlichten Erkenntnissen
im Bezug auf die Lücken im Markt der Produkte für
den Spracherwerb Gebrauch machen.
Die Ergebnisse der Studie sind unter folgender Adresse
verfügbar:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/downfile/lingua_de.pdf
Hinweis: Projekte,die darauf abzielen,Mängel im
Bereich der Materialien für den Unterricht und Erwerb
von Sprachen für spezifische berufliche Zwecke zu
beheben,sind im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci,und
nicht im Rahmen von Sokrates/Lingua einzureichen.Wörterbücher
als solche werden in diesem Rahmen nicht als Hilfsmittel
für den Spracherwerb betrachtet,daher kann die Herstellung
von Wörterbüchern im Rahmen dieser Aktion nicht gefördert
werden.
MINERVA —OFFENER UNTERRICHT UND
FERNLEHRE SOWIE INFORMATIONS-UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN
(IKT)IM BILDUNGSWESEN
Die Aktion Minerva spielt bei der Durchführung des
Aktionsplans e Learning(siehe oben)eine Schlüsselrolle.In
diesem Zusammenhang unternimmt die Kommission in Zusammenarbeit
mit den Mitgliedstaaten besondere Anstrengungen,um
einen kritischen und verantwortungsbewussten Einsatz
der Technologien in den Lernprozessen zu fördern.
Minerva zielt auch darauf ab,durch den Ausbau von
Infrastrukturen,Dienstleistungen und Inhalten für
eine sinnvolle Nutzung der Technologien in den Lernprozessen
auf allen Ebenen ein günstiges Umfeld für europäische
Lernende zu schaffen.
Vorrangig berücksichtigt werden außerdem Projekte,die
sich mit der Nutzung von IKT
für didaktische Zwecke beschäftigen und sich auf
folgende Bereiche von spezifischem Interesse beziehen:
—Medienerziehung,insbesondere im Hinblick auf
die Förderung der Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler,die
Informationen,die sie aus den verschiedenen Medien
erhalten,zu selektieren,analysieren und zu verstehen,sowie
eventuell auch selbst entsprechende Informationen
zu produzieren;
—Kommunikationserziehung,insbesondere im Hinblick
darauf,den Schülerinnen,Schülern und Studierenden
die Fähigkeit zu vermitteln,IKT zu nutzen,um zu kooperieren
und über Entfernungen hinweg zu kommunizieren.
In diesem Zusammenhang,sollten IKT auch zur Pflege
des interkulturellen Dialogs
genutzt werden;
—fachübergreifende Ansätze,wie neue Formen
der Herangehensweise an die Wissenschaft in der Bürgererziehung,
fächerübergreifende Lernansätze in der Beschäftigung
mit dem Themenbereich nachhaltige Entwicklung usw.
Die Antragsteller werden gebeten,eine konkrete Beschreibung
der Inhalte ihres Projekts zu liefern. Anzugeben ist
insbesondere,inwieweit die innovative Nutzungvon IKT
die Ansätze, die in dem Projekt geprüft und validiert
werden sollen,sinnvoll unterstützt.Projekte sollen
den innovativen Einsatz von bestehenden Hilfsmitteln
und Lerntechnologien oder von fortschrittlicheren
Bildungsanwendungen mit einbeziehen,die sich auf Simulationen,Problemlösungen
und andere konstruktivistische Ansätze stützen.
Die Antragsteller sollten dabei auch an die konkrete
Validierung der vorgeschlagenen Ansätze vor dem Hintergrund
der Organisation der Schulen in ihren jeweiligen Staaten
denken.
Besonders berücksichtigt werden daher auch neue Modelle
für die Lehrerausbildung und
Personalentwicklung im Hinblick auf eine Vereinfachung
des sinnvollen Einsatzes von IKT für den Bildungsbereich
im Unterricht.
Gefördert werden können darüber hinaus transversale
Verbreitungsprojekte,in denen Ergebnisse aus den
folgenden Aktivitäten gesammelt und zusammengestellt
werden:
—Minerva-und Comenius-Projekte,die im Rahmen von Sokrates
gefördert werden,sowie Projekte,die durch europäische
Forschungs-und Technologieprogramme oder nationale
Initiativen gefördert werden, und die sich auf die
Schulbildung und Lehrererstausbildung beziehen;
—Minerva-und Grundtvig-Projekte,die im Rahmen von
Sokrates gefördert werden sowie Projekte,die durch
europäische Forschungs-und Technologieprogramme oder
nationale Initiativen gefördert werden, und die sich
auf die Erwachsenenbildung beziehen;
—Projekte,die im Rahmen von Sokrates und Leonardo
da Vinci gefördert werden sowie Projekte,die durch
europäische Forschungs-und Technologieprogramme oder
nationale Initiativen gefördert werden,und die sich
auf den Spracherwerb beziehen.
Die Aufgabe dieser transversalen Verbreitungsprojekte
wird darin
bestehen,von früheren und laufenden Projekten produzierte
Erkenntnisse,Ergebnisse und pädagogische Ressourcen
zusammenzustellen,zu analysieren und in benutzerfreundlicher
und umfassender Form zu dokumentieren.
Die Ergebnisse sollten in verschiedenen Formaten aufbereitet
und veröffentlicht werden: Kurzdarstellungen,Überblicke,kritische
Zusammenstellung der besten Links zu den Projekten,eventuell
auch Videoaufzeichnungen von Interviews mit Projektleitern
und/oder kurzen Präsentationen der wichtigsten Ergebnisse.Ein
besonderer Schwerpunkt kann hierbei den spezifischen
Themen Chancengleichheit,integrative Erziehung (Eingliederung
von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen
Bedürfnissen in die Regelschulbildung) und Bekämpfung
der sozialen Ausgrenzung gewidmet werden.
BEOBACHTUNG UND INNOVATION
Die Untersuchungen,Analysen und andere Aktivitäten
,die sich auf die Beobachtung von Bildungssystemen
und Bildungspolitiken beziehen (Sokrates-Aktion 6.1,Punkt
2 Buchstabe c) und 2 Buchstabe d)),sind Gegenstand
einer separaten Aufforderung zur Einreichungvon Vorschlägen.
Nähere Informationen dazu sind bei den nachfolgend
in Abschnitt V aufgeführten Anschriften erhältlich.
Weitere Aufforderungen werden gegebenenfalls rechtzeitig
veröffentlicht.
Die vorrangigen Themen werden in einem engen Zusammenhang
stehen mit der bildungspolitischen Tagesordnung der
Europäischen Union (siehe Abschnitt II.1.D) und insbesondere
mit dem „detaillierten Arbeitsprogramm zur Umsetzung
der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen
Bildung in Europa “.
Die Themen für die Arion-Studienbesuche werden
in einem engen Zusammenhang mit den Schlüsselthemen
und Aspekten für den Austausch des oben erwähnten
„Zieleberichts “stehen. Die genaue Liste der Themen
wird den Antragstellern zusammen mit der Arion-Programmankündigung
im Januar 2003 von den Nationalen Agenturen übermittelt.
GEMEINSAME AKTIONEN
In der ersten Hälfte des Jahres 2003 wird eine spezifische
Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen für eine begrenzte Anzahl von Themen herausgegeben.Weitere
Informationen hierzu sind im Internet unter folgender
Adresse zu finden: http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
FLANKIERENDE MASSNAHMEN
Die flankierenden Maßnahmen spielen innerhalb und
zwischen den Aktionen des Sokrates-Programms eine
wichtige Rolle.
Besonders berücksichtigt werden
—Projekte und andere Initiativen,die sich auf Themen
beziehen,die auf der bildungspolitischen
Tagesordnung stehen, insbesondere solche,die sich
auf die in der Mitteilung genannten 13
künftigen Zielsetzungen für die Systeme der allgemeinen
und beruflichen Bildung beziehen (siehe Abschnitt
II.1.D).
II. 3. Jährliche nationale Prioritäten für die
dezentral verwalteten Aktionen
Die nationalen Behörden der unten aufgelisteten Teilnehmerländer
werden zusätzliche
nationale Prioritäten für die Auswahl dezentralisierter
Projekte anwenden.
Diese nationalen Prioritäten ergänzen die allgemeinen
europäischen Prioritäten,die in den
anderen Abschnitten dieser Aufforderung erwähnt werden.
1.Frankreich
Comenius 1:
a)Thematische Bereiche
Für Grundschulen:
—Erneuerung des Unterrichts von wissenschaftlichen
Fächern;
—Kunst-und Kulturerziehung im heutigen kulturellen
und technologischen Zusammenhang;
—Unterricht lebender Sprachen (Anerkennungund Entwicklungvon
Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt).
Für Mittelschulen: —Auf Kunst und Kultur ausgerichtete
Klassen („PAC “).
Für Höhere Schulen: —Staatsbürgerkunde,juristische
und soziale Fächer.
b)Neue Lehrmethoden:
fächerübergreifende Aktivitäten und Erlernen von Selbständigkeit:
—Bildungswege,die zu Entdeckungen führen („les itinéraires
de découverte “)(Mittelschulen);
—betreute Projektarbeiten („les travaux personnels
encadrés “)(höhere Schulen).
2.Italien
Comenius 1, Schulprojekte:
—Integration Schule/lokales Umfeld;
—didaktische Neuerungen in Wissenschaft und Technik.
Comenius 1, Schulentwicklungsprojekte:
—Einführung kollaborativer Methoden im Verhältnis
Schule/ lokales Umfeld;
—Organisation außerschulischer Aktivitäten und deren
Integration in den Lernverlauf;
—neue Formen einer pädagogisch-didaktischen Organisation
bei Schulversagen;
—Berufsberatung.
Comenius 1,Sprachprojekte:
—Förderung des Unterrichts gewisser Fächer in einer
oder in mehreren europäischen Sprachen;
—die sozio-kulturelle Dimension beim Spracherwerb;
—Aufbau einer aktiven Bürgerschaft durch Spracherwerb.
3.Österreich
Comenius 1:
—Qualitätsentwicklung in Schulen;
—Kreativität („Bildungist mehr “);
—citizenship; —Fremdsprachen.
Grundtvig 2:
—Bildungsdaten und Indikatoren/Qualifikationsbedarfserkennung;
—Lernmotivation,neue Lehr-und Lernmethoden,Lernkompetenz;
—Anrechenbarkeit von Bildung/Zertifizierung;
—Bildungszentren/Vernetzung/Verbund;
—Finanzierungsmodelle und Anreizsysteme;
—Berufs-und Bildungsinformation und -beratung;
—Qualitätssicherung,Konsumentenschutz und Professionalisierung.
III.FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Der Beschluss über die Durchführung des Sokrates-Programms
legt in Anhang IV.B.2
Folgendes fest:„Der Beitrag der Gemeinschaft darf
in der Regel 75 %der Gesamtkosten
des jeweiligen spezifischen Projekts — mit Ausnahme
der flankierenden Maßnahmen —nicht überschreiten “.
Es wird daher von den teilnehmenden Einrichtungen/Organisationen
erwartet,dass sie andere Ressourcen für das Projekt
verpflichten und die entsprechenden anderweitigen
Finanzquellen angeben. Die Kommission kann einen Zuschuss
bewilligen,der niedriger ausfällt als der vom Antragsteller
beantragte Betrag.In keinem Falle wird ein höherer
Zuschuss gewährt als der beantragte Betrag. Die genauen
Bestimmungen über die zuschussfähigen Kosten sind
den Antragsformularen zu entnehmen,die bei den unten
aufgeführten Adressen erhältlich sind.
Der Leitfaden für Antragsteller enthält Informationen
über die im Rahmen des Programms
erhältliche finanzielle Unterstützungfür die Bereiche,in
denen die Höhe der Zuschüsse
voraussichtlich über einen längeren Zeitraum unverändert
bleiben wird.
Im Allgemeinen jedoch wird die Höhe der gewährten
Zuschüsse je nach Art des Projekts,
der Anzahl der beteiligten Länder usw.im Einzelnen
sehr unterschiedlich ausfallen.
Die folgenden Hinweise dürften einen nützlichen Anhaltspunkt
für die Entwicklung von
Projektvorschlägen bieten:
Comenius
Comenius 2 (Projekte):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die
Zuschüsse voraussichtlich auf rund
20 000 EUR bis 100 000 EUR pro Jahr belaufen.
Comenius 3 (Netze):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die
Zuschüsse wahrscheinlich auf rund
50 000 EUR bis 150 000 EUR pro Jahr belaufen.
Erasmus Intensivprogramme (IP):
Die Zuschüsse werden auf der Grundlage der Anzahl
der teilnehmenden Einrichtungen und
Personen berechnet.
Im Jahr 2001/2002 belief sich der durchschnittliche
Zuschuss für ein IP auf rund 17 000 EUR,
bei einer Beteiligung von durchschnittlich neun Einrichtungen.
Lehrplanentwicklung(CD):
Die Höhe des Zuschusses hängt stark von der Anzahl
der Partner ab. Aufgrund der Unterschiede beim Umfang
der Aktivitäten wird der Zuschuss für ein Projekt
vom Typ „Studienprogramm “ im Allgemeinen höher sein
als für ein Projekt vom Typ „Modul".
Im Jahr 2001/2002 belief sich der durchschnittliche
Zuschuss für ein CD-Projekt auf rund
23 000 EUR,bei einer Beteiligung von durchschnittlich
sieben Partnern pro Projekt.
Die Höhe der Zuschüsse für Projekte zur Umsetzung/Verbreitung
richtet sich nach den
geplanten Aktivitäten.Es ist zu erwarten, dass die
Zuschüsse im Zuge der Reform der
Hochschulverträge höher ausfallen werden.
Thematische Netze: Die Höhe der finanziellen
Unterstützung wird von der Größe und dem Umfang des
Projekts abhängen.Im Jahr 2001/2002 beliefen sich
die Zuschüsse auf
durchschnittlich 150 000 EUR pro Netz und Jahr.
Grundtvig
Grundtvig 1 (Projekte):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die
Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund 20 000 EUR bis 100 000 EUR
pro Jahr belaufen.
Grundtvig 4 (Netzwerke):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die
Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund 50 000 EUR bis 150 000 EUR
pro Jahr belaufen.
Flankierende Maßnahmen
Ausgehend von den früheren Erfahrungen werden sich
die Zuschüsse voraussichtlich zwischen rund 20 000
EUR und 75 000 EUR bewegen.Projekte,die niedrigere
oder höhere Zuschüsse beantragen, werden in der Regel
nicht berücksichtigt.
Andere Aktionen
Für die übrigen Aktionen,in deren Rahmen transnationale
Kooperationsprojekte geplant sind,
vor allem Lingua und Minerva,scheint die Angabe von
indikativen Beträgen nicht angebracht zu sein. Im
Rahmen des gesamten Programms kann zusätzliche Unterstützung
gewährt werden,um behinderten Menschen die Teilnahme
zu ermöglichen.
| Aktion
|
Frist(en)
|
Dauer
der Aktivität |
| COMENIUS |
|
|
| Schulpartnerschaften |
1.März
2003 (1 ) |
Beginn:1.August
2003 |
| Interessensbekundungen
hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten |
1.März
2003 (1 ) |
1.August
2003 bis 31.Juli 2004 |
| Europäische
Kooperationsprojekte für die Aus-und Fortbildung
des Schulpersonals |
1.
März 2003 |
Beginn:
1.Oktober 2003 |
Individuelle
Aus-und Fortbildungszuschüsse für Schulpersonal:
—Zuschüsse für die Erstausbildung
—Zuschüsse für Fremdsprachenassistenten
—Zuschüsse für die Fortbildung
|
Auskünfte
bei der nationalen Agentur |
Auskünfte
bei der nationalen Agentur |
| Comenius-Netzwerke |
1.
November 2002 |
Beginn:
1. Oktober 2003 |
| ERASMUS |
|
|
| Zusammenarbeit
zwischen Hochschulen |
1.
November 2002 (1) |
Beginn:
1. Juli 2002 |
| Mobilität
von Studenten und Lehrkräften |
Auskünfte
bei der Heimatuniversität |
Auskünfte
bei der Heimatuniversität |
| Thematische
Netzwerke |
1.
November 2002 |
Beginn:
1. Oktober 2002 |
| GRUNDTVIG |
|
|
| Europäische
Kooperationsprojekte |
1.
November 2002 |
Beginn:
1. Oktober 2002 |
| Lernpartnerschaften |
1.
März 2003 (2) |
Beginn:
1. August 2003 |
| Interessenbekundung
hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten |
1.
März 2003 |
Beginn:1.August
2003 |
| Individuelle
Fortbildungszuschüsse für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung |
Auskünfte
bei der nationalen Agentur |
Auskünfte
bei der nationalen Agentur |
| Grundtvig-Netzwerke |
1.November
2002 |
Beginn:
1. Oktober 2003 |
| LINGUA |
|
|
| Förderung
des Sprachenerwerbs |
1.
November 2002 |
Beginn:
1.Oktober 2003 |
| Entwicklung
von Hilfsmitteln und Materialien |
1.
November 2002 |
Beginn:
1. Oktober 2003 |
| MINERVA |
|
|
| Offener
Unterricht und Fernlehre/Informations-und Kommunikationstechnologien
im Bildungswesen |
1.
November 2002 |
Beginn:
1. Oktober 2003 |
| BEOBACHTUNG
UND INNOVATION |
|
|
| Allgemeine
Beobachtungsaktivitäten |
Auskünfte
bei der Kommission |
Auskünfte
bei der Kommission |
| Arion-Studienbesuche
für bildungspolitische Entscheidungsträger |
1.
Mai 2003 |
1.September
2003 bis 31. Oktober 2004 |
| Arion
—Aktivitäten mit Multiplikatorwirkung |
Auskünfte
bei der Kommission |
Auskünfte
bei der Kommission |
| Innovative
Initiativen als Antwort auf neu entstandene Bedürfnisse |
Auskünfte
bei der Kommission |
Auskünfte
bei der Kommission |
| GEMEINSAME
AKTIONEN |
|
|
| Gemeinsame
Aktionen |
Auskünfte
bei der Kommission |
Auskünfte
bei der Kommission |
| FLANKIERENDE
MASSNAHMEN |
|
|
| Flankierende
Maßnahmen |
1.April
2003
1.Oktober 2003 |
Unterschiedlich |
| VORBEREITENDE
BESUCHE |
|
|
| Vorbereitende
Besuche für alle Aktionen |
Auskünfte
bei der Nationalen Agentur |
Auskünfte
bei der Nationalen Agentur |
(1
)In den folgenden Ländern gelten frühere Fristen:
—Deutschland:die Daten sind in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich;die erste Frist ist der 1.Februar
2003.Ausführliche Angaben über die Daten für alle
Bundesländer sind bei den nationalen Agenturen in
allen teilnehmenden Ländern erhältlich;
—Griechenland:1.Februar 2003 Schulpartnerschaften,15.Januar
2003 Interessensbekundungen hinsichtlich der Aufnahme
eines Comenius-Fremdsprachenassistenten;
—Spanien:1.Februar 2003;
—Italien:1.Februar 2003;
—Finnland:1.Februar 2003;
—Vereinigtes Königreich:1.Februar 2003;
—Rumänien:1.Februar 2003.
(2 )Im folgenden Land gilt eine frühere Frist: —Spanien:1.Februar
2003.
V.ANTRAGS-UND AUSWAHLVERFAHREN
Die Antrags-und Auswahlverfahren im Rahmen von Sokrates
sind unterschiedlich,je nachdem,ob die betreffende Aktion
auf zentraler
Ebene durch die Kommission oder auf dezentralisierter
Ebene durch die von den teilnehmenden Ländern benannten
nationalen Agenturen verwaltet wird.
Ausführliche Informationen hierzu enthält der Leitfaden
für Antragsteller.
Die zu verwendenden Antragsformulare,der Leitfaden für
Antragsteller sowie weitere Einzelheiten über das Programm
sind erhältlich
—bei den für das Programm zuständigen nationalen Agenturen,deren
Liste auf der Website für Sokrates (siehe unten) zu
finden ist;
—auf der Website für Sokrates:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
—bei dem Büro zur Technischen Unterstützung Sokrates,Leonardo
und Jugend (BTU),Rue de Trèves/ Trierstraat 59-61,B-1040
Brüssel,Tel.:(32-2)233 01 11,Fax:(32-2)233 01 50,
E-Mail: info@socrates-youth.be
, das die Kommission (Generaldirektion für Bildung und
Kultur) in technischer Hinsicht bei der Durchführung
des Programms unterstützt.
Für mehrere Aktionen im Rahmen des Programms werden
thematische Seminare organisiert,um die Suche nach geeigneten
Partnereinrichtungen in anderen teilnehmenden Ländern
zu vereinfachen und Projekte einzuleiten.Einzelheiten
über diese Veranstaltungen sind auf Anfrage bei den
nationalen Agenturen erhältlich. Die Antragsteller werden
schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
informiert.
Die Kommission bemüht sich darum sicherzustellen,dass
die Auswahlentscheidungen den Antragstellern spätestens
fünf Monate nach den Fristen für die Einreichung von
Anträgen bekannt gegeben werden.
Bei Projekten, die gemäß dem zweistufigen Verfahren
ausgewählt werden,gilt dies nur für die zweite Stufe
des Auswahlverfahrens (vollständiger Projektvorschlag).
LISTE DER SOKRATES-NATIONALAGENTUREN
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html |