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Programm Titel
DAS GEMEINSCHAFTLICHE AKTIONSPROGRAMM IM BILDUNGSBEREICH SOKRATES
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2003
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 160/09) / (EAC/30/02)
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

I.EINLEITUNG
I.1. Das Sokrates-Programm

Der Beschluss über die Durchführung der zweiten Phase des Sokrates-Programms wurde von dem Europäischen Parlament und dem Rat am 24.Januar 2000 gefasst (Beschluss Nr. 253/2000/EG).
Das Programm erstreckt sich auf den Zeitraum 2000 —2006 und
hat ein Budget (EU 15)von 1 850 Millionen EUR. Abgesehen von den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
steht das Programm nach Maßgabe des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auch den EFTA-EWR- Ländern und den Beitrittsländern offen.
Während des von der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen abgedeckten Zeitraums können Anträge im Hinblick auf Aktivitäten,die Personen und Einrichtungen in allen diesen Ländern einbeziehen, eingereicht werden. Diejenigen Länder,die keine EU-Mitgliedstaaten sind,erhalten hinsichtlich der Teilnahme einen Zuschuss,sofern die betreffenden finanziellen Beiträge dieser Länder bezahlt wurden.
Eine vollständige Beschreibung des Sokrates-Programms,der Zielgruppen und der im Rahmen der einzelnen Aktionen des Programms erhältlichen Zuschüsse ist in dem Leitfaden für Antragsteller (Ausgabe Juni 2000)enthalten,der bei den in Abschnitten V und VI angegebenen Anschriften erhältlich ist. Der Leitfaden enthält die Zulassungs-und Auswahlkriterien sowie die grundsätzlichen Prioritäten.
Er wird durch die jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sowie durch spezifische Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf bestimmte Aktionen im Rahmen des Programms ergänzt. Die vorliegende jährliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2003 enthält wichtige zusätzliche Informationen, wie die
Fristen für das Einreichen der Anträge,alle eventuellen Änderungen am Leitfaden für Antragsteller sowie alle spezifischen jährlichen Prioritäten.
Im Fall der dezentral verwalteten Aktionen können bestimmte nationale jährliche Prioritäten nur für bestimmte Länder gelten (siehe Abschnitt II.3). Der Leitfaden für Antragsteller und die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollten daher als Einheit betrachtet und im Zusammenhang gelesen werden.Zusammen enthalten sie alle Informationen,die zur Beantragung von Sokrates-Zuschüssen erforderlich sind.

Das Sokrates-Programm fördert die Zusammenarbeit im Rahmen von acht Aktionen,die nachfolgend zusammengefasst werden.
Ausführlichere Beschreibungen können dem Leitfaden für Antragsteller entnommen werden.
—Ziel von Comenius ist die Verbesserung der Qualität und die Stärkung der europäischen Dimension der Schulbildung , und zwar insbesondere durch die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen den Schulen,durch eine verbesserte Aus-und Fortbildung des direkt mit schulischen Bildungsaufgaben betrauten Personals sowie die Förderung der Fremdsprachenkenntnisse und des interkulturellen Bewusstseins.

—Mit Erasmus wird das Ziel verfolgt,die Qualität der Hochschulbildung zu verbessern und ihre europäische Dimension auszubauen,die transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, einen Anstoß zu einer verstärkten Mobilität der Studierenden und des Hochschulpersonals zu geben und die Transparenz und die akademische Anerkennung von Studiengängen und Befähigungsnachweisen in der gesamten Gemeinschaft zu verbessern.

—Mit Grundtvig wird das Ziel verfolgt,durch Erwachsenenbildung im weitesten Sinne die europäische Dimension des lebenslangen Lernens zu fördern,die Zugänglichkeit und Qualität des Angebots in diesem Bereich zu verbessern, bessere Bildungsmöglichkeiten für diejenigen,die die Schule ohne Grundqualifikationen verlassen, bereitzustellen und Innovationen durch andere Bildungswege zu fördern.
Abgesehen von Bildungsmöglichkeiten im Rahmen des offiziellen Bildungssystems
umfasst dies auch Formen des Lernens, die auf einer nicht formalen,informellen oder selbständigen Basis stattfinden.

—Mit Lingua (Sprachunterricht und Sprachenerwerb) sollen die anderen Sokrates-Aktionen durch Maßnahmen unterstützt werden,um zur Förderung der sprachlichen Vielfalt innerhalb der Gemeinschaft beizutragen, die Qualität von Sprachunterricht und Sprachenerwerb zu verbessern und den Zugang zum lebenslangen Sprachenlernen,der auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist,zu erleichtern.

Minerva fördert die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Offenen Unterrichts und der Fernlehre (ODL) sowie der Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT) im Bildungswesen.
Dies geschieht, indem bei Lehrern,Lernenden,Verantwortlichen des Bildungswesens und der breiten Öffentlichkeit ein besseres Verständnis für die Bedeutung des offenen Unterrichts
und der Fernlehre sowie der IKT im Bildungsbereich erreicht wird;indem sichergestellt wird,dass pädagogische Erwägungen bei der Entwicklung von didaktischen Erzeugnissen und Diensten auf IKT-und Multimedia-Basis angemessen zum Tragen kommen und indem der Zugang zu besseren Methoden und zu einem besseren Bildungsangebot in diesem Bereich erleichtert wird.

—Die Beobachtung und Innovation von Bildungssystemen und -politiken trägt durch den Informations-und Erfahrungsaustausch,durch die Feststellung beispielhafter Praktiken,durch die vergleichende Analyse der Bildungssysteme und -politiken und durch die Erörterung und Analyse der bildungspolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse dazu bei,die Qualität und die Transparenz der Bildungssysteme in Europa zu verbessern und den Prozess der Innovation im Bildungswesen zu fördern.
Neben anderen Maßnahmen umfasst diese Aktion auch Unterstützung für das Eurydice-und Naric-Netz sowie die Arion -Studienaufenthalte.

Gemeinsame Aktionen stellen die Verbindung zwischen Sokrates und anderen Gemeinschaftsprogrammen wie „Leonardo da Vinci “(berufliche Bildung)und „Jugend“ her.

Flankierende Maßnahmen unterstützen eine Reihe von Initiativen zur Erreichung der allgemeinen Zielsetzungen des Programms,wie Sensibilisierungsmaßnahmen und Informationsaktivitäten,die Verbreitung von Projektergebnissen,Ausbildungsmaßnahmen sowie Tätigkeiten,die von Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden.

Darüber hinaus können auch Zuschüsse dafür gewährt werden, dass geeignete Mitarbeiter teilnahmeberechtigter Einrichtungen vorbereitende Aktionen
in einem anderen teilnehmenden Staat durchführen,um den Grundstein für ein zukünftiges Projekt oder ein Netzwerk zu legen.
Weitere Informationen zu diesen Zuschüssen sind bei den nationalen Agenturen anzufordern,
die auch Auskunft erteilen über die vorbereitenden Seminare,die in dem von der vorliegenden Aufforderung abgedeckten Zeitraum geplant sind.

I. 2. Die zunehmende Bedeutung von Bildung,Berufsbildung und des lebenslangen Lernens in der Europäischen Union
Der Europäische Rat hat bei seiner Tagung am 23.und 24. März 2000 in Lissabon die Entwicklung der wissensbasierten Gesellschaft —als Schlüssel zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung der persönlichen Ziele der Bürger —ganz oben auf die politische Tagesordnung der Union gesetzt.Bildung und Berufsbildung spielen in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle.Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm
im Bereich der allgemeinen Bildung Sokrates wird dazu beitragen, die in Lissabon gesetzten politischen Ziele zu erreichen. Sokrates trägt auf diese Weise dazu bei,die in der Präambel des Amsterdamer Vertrags festgesetzte Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu erfüllen,den Bürgern und Bürgerinnen Europas durch umfassenden Zugang zur Bildung und den Zugang zu ständigen Weiterbildungsangeboten einen möglichst hohen Wissensstand zu gewährleisten.Die praktische Umsetzung des Grundsatzes des lebenslangen
Lernens wird deshalb der leitende Grundsatz der zweiten Phase des Sokrates-Programms sein.

II.JÄHRLICHE PRIORITÄTEN
Der Leitfaden für Antragsteller Sokrates (siehe Websites in Abschnitt V und VI) legt die Zulassungskriterien und die wichtigsten Auswahlkriterien sowie grundsätzliche Prioritäten dar,die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms zur Anwendung kommen.Es können jedoch auch einige zusätzliche jährliche Prioritäten definiert werden,die sich von Jahr zu Jahr ändern. Diese zusätzlichen
Prioritäten werden nachstehend für den Zeitraum,für den die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt,beschrieben.
Beachten Sie bitte,dass die in dieser Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen beschriebenen zusätzlichen jährlichen Prioritäten die im Leitfaden für Antragsteller aufgeführten grundsätzlichen Prioritäten ergänzen,nicht ersetzen.

Ein Teil der zusätzlichen jährlichen Prioritäten beziehen sich als übergreifende Prioritäten auf alle Aktionen des Sokrates-Programms (Abschnitt II.1 unten),andere
wiederum beziehen sich ausschließlich auf spezifische Aktionen innerhalb des Programms (Abschnitt II.2 unten).
Im Fall der dezentralisierten Aktionen können die nationalen Behörden nationale jährliche Prioritäten festlegen, die dann nur für bestimmte Staaten gelten (Abschnitt II.3 unten).

II. 1. Jährliche aktionsübergreifende Prioritäten
(http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/index_de.htm)
Die im Folgenden beschriebenen zusätzlichen übergreifenden Prioritäten A bis G gelten in dem Zeitraum, auf den sich die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht,für alle Aktionen des Programms.
Daher werden alle Antragsteller,die einen Antragfür eine Aktion des Programms einreichen möchten, gebeten,die nachstehenden Informationen bei der Entwicklung ihres Vorschlags zu berücksichtigen.


A.Vorbereitungen für die Erweiterung der Union (allgemeine Priorität der Europäischen Kommission)
Bis 2003 werden die Verhandlungen für die erste Gruppe von Beitrittstaaten voraussichtlich abgeschlossen sein. Die Europäische Kommission hat daher die Erweiterung der Union zur allgemeinen Priorität erklärt.
Sokrates ist in besonderem Maße dafür geeignet,die Entwicklung und den Ausbau von Verbindungen zwischen diesen Ländern und den bestehenden Mitgliedsländern der EU zu fördern,da erstere bereits jetzt an dem Programm teilnehmen.Innerhalb des Sokrates-Programms werden die Bemühungen weiter verstärkt werden,durch die Anwendung einer Politik der positiven Diskriminierung zugunsten der Beitrittstaaten Projekte,an denen sich diese Staaten beteiligen und sofern sie den erforderlichen qualitativen Anforderungen genügen,auszuwählen und zu fördern,und somit einen Beitrag zu dieser
kommissionsweiten Priorität zu leisten.

B.Nachhaltige Entwicklung (allgemeine Priorität der Europäischen Kommission)
Die Europäische Kommission hat die Förderungder nachhaltigen Entwicklung zu einer politischen Priorität für das Jahr 2003 erklärt.Das Sokrates-Programm ist daher aufgerufen, zur Entwicklung einer Wirtschaft
auf der Grundlage der Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und der Solidarität beizutragen und Projekte in diesem Bereich ins Leben zu rufen. Hierbei ist es wichtig zu beachten,dass der Begriff „nachhaltige Entwicklung“ sich sowohl auf ökonomische,gesellschaftlichkulturelle als auch auf Umweltaspekte bezieht,wobei
diese sich gegenseitig verstärken.

C.Stabilität und Sicherheit (allgemeine Priorität der Europäischen Kommission)
Nur durch die Vertiefung des interkulturellen Dialogs und der Zusammenarbeit können Stabilität und Sicherheit erreicht und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erfolgreich überwunden werden.Die Europäische Union,die sich auf eine Reihe gemeinsamer Werte begründet,muss in dieser Hinsicht ihre Verantwortlichkeiten wahrnehmen.
Daher hat die Europäische Kommission diese Frage zu einer politischen Priorität für das Jahr 2003 erklärt.
Das Sokrates-Programm kann aufgrund seiner Möglichkeiten in besonderem Maße dazu beitragen, einen fruchtbaren interkulturellen Dialog zu verwirklichen.

D.Künftige Herausforderungen für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
Gemäß dem vom Europäischen Rat bei seiner Tagung in Lissabon im März 2000 gegebenen Mandat hat der Bildungsrat einen Bericht über die zukünftigen Ziele für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung angenommen und dem Europäischen Rat in Stockholm (März 2001) übermittelt.
Das gemeinsame „detaillierte Arbeitsprogramm “der Europäischen Kommission und des Rates zur Umsetzung der Zielsetzungen des Berichts wurde vom Bildungsrat angenommen und vom Europäischen Rat in Barcelona (März 2002) begrüßt.Das Arbeitsprogramm beinhaltet die folgenden vorrangigen Themen:
neue Technologien,Grundqualifikationen sowie Mathematik,Wissenschaft und Technologie.
Die Anträge, die im Rahmen von Sokrates eingereicht werden,können eine wichtige Rolle in der Unterstützung der Umsetzung dieser vorrangigen Themen spielen,da diese sich mit den
Zielsetzungen des Programms decken.

E.Förderung der Chancengleichheit
Im Bereich der Förderung der Chancengleichheit gelten für das Sokrates-Programm die folgenden grundsätzlichen Prioritäten (siehe Leitfaden für Antragsteller):
—die Gleichstellungvon Frauen und Männern zu fördern;
—den Bedürfnissen von behinderten Personen zu begegnen;
—zur Bekämpfungvon Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beizutragen;
—die Effekte sozioökonomischer Benachteiligungen abzuschwächen.
Im Hinblick auf das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 wird das Sokrates-Programm
Projekte und Aktivitäten besonders berücksichtigen,die darauf ausgerichtet sind,Hindernisse abzubauen, durch welche Menschen mit Behinderungen davon abgehalten werden,das Bildungsangebot in vollem Umfang zu nutzen;die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft so weit wie möglich zu fördern;und dazu beizutragen,Einstellungen,Verhaltens-und Denkweisen der Menschen zu verändern.

F.Lebenslanges Lernen
Infolge der breit angelegten Debatten in Europa zu Politik und Bedarf im Bereich des lebenslangen Lernens
hat die Europäische Kommission am 21.November 2001 eine Mitteilungmit dem Titel „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“ angenommen.
Diese wurde vom Bildungsrat im November 2001 positiv aufgenommen und führte im Bildungsrat vom
Mai 2002 zur Annahme einer Entschließung,in der zu einem breiten Spektrum von konkreten Aktionen in
diesem Bereich aufgerufen wird.Sokrates-Antragsteller sind eingeladen,Projekte zu den verschiedenen
Schlüsselthemen (z.B. Bewertungdes Lernens;Information,Beratung und Orientierung;Investition in
das Lernen;Lernende und Lernangebote; Grundqualifikationen;innovative Pädagogik usw.),die sich an
die in der Mitteilung beschriebenen Zielgruppen richten,zu entwickeln und einzureichen.

G.Der Aktionsplan e Learning
In der Folge verschiedener Initiativen zur Integration und Nutzung von Informations-und
Kommunikationstechnologien (IKT) im Bildungsbereich
hat die Europäische Kommission am 28.März 2001 den Aktionsplan e Learningang angenommen. Sokrates wird eine wichtige aktive Rolle bei der Umsetzung des Aktionsplans spielen,da der Einsatz von IKT im Bildungsbereich eine grundsätzliche aktionsübergreifende
Priorität für das gesamte Programm darstellt.

II.2. Jährliche aktionsspezifische Prioritäten

Im Folgenden werden die zusätzlichen jährlichen aktionsspezifischen Prioritäten ausgeführt.
Dabei werden die oben beschriebenen zusätzlichen aktionsübergreifenden Prioritäten zum Teil noch einmal aufgegriffen und als zusätzliche jährliche aktionsspezifische Priorität erneut aufgeführt,diesmal jedoch aus einer aktionsspezifischen Perspektive heraus.
Beachten Sie bitte, dass die in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beschriebenen zusätzlichen jährlichen Prioritäten die im Leitfaden für Antragsteller (siehe Websites in Abschnitt V und VI)aufgeführten grundsätzlichen Prioritäten ergänzen,nicht ersetzen .

COMENIUS —SCHULBILDUNG
COMENIUS 1:SCHULPARTNERSCHAFTEN
Es können Anträge für alle drei Arten von Projekten im Rahmen von Schulpartnerschaften eingereicht werden:Comenius-Schulprojekte,Comenius-Sprachenprojekte und Comenius-Schulentwicklungsprojekte.
Besonders begrüßt werden Vorschläge für Comenius-Sprachenprojekte und Comenius-Schulentwicklungsprojekte.

COMENIUS 2:AUS-UND FORTBILDUNG DES SCHULPERSONALS
Comenius 2.1: Europäische Kooperationsprojekte
Es werden bevorzugt Projekte berücksichtigt,die einen signifikanten Beitrag zu Innovationen bei der Aus-und Fortbildung des Schulpersonals leisten.Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf neuen Aspekten der Aufgaben,die die Lehrkräfte wahrnehmen.Nachstehend eine indikative Liste von Themen, mit denen sich derartige Projekte befassen könnten:
—ein Rahmen für Mobilitätsaktivitäten für Studierende in der Lehrerausbildung einschließlich des Angebots von praktischen Ausbildungsphasen und der Anerkennung dieser Aktivitäten durch die betreffenden Einrichtungen;
—Vorbereitung von Lehrern und in der Ausbildung befindlichen Lehrern auf die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien als pädagogisches Instrument sowie auf die Nutzung der Möglichkeiten der IKT für die Zusammenarbeit zwischen Lehrern;Anregung und Aufrechterhalten der Lernfähigkeit der Lehrer;
Rolle der Lehrkräfte als „Lernförderer “,die den Schülern helfen und sie darin unterstützen, sich Kenntnisse und Fertigkeiten,die sie zum Teil auch außerhalb des Unterrichts erworben haben, anzueignen und weiterzuentwickeln und sich so ein Repertoire von Qualifikationen zu erarbeiten („Lernen zu lernen “);
—Vorbereitung des Lehrpersonals auf die Anwendung spezifischer Methoden für die Vermittlung von Unterrichtsinhalten in einer Fremdsprache und auf den Unterricht einer Fremdsprache (insbesondere einer wenigverbreiteten und wenigunterrichteten EU-Sprache) in der Vorschule und in der Grundschule;
Leitung schulischer Einrichtungen im Team und die Rolle des Schulleiters unter Einbeziehung folgender Aspekte: die sich verändernde Rolle der Schule in der Gesellschaft; die Bedeutung von Evaluierung und Qualitätssicherungssystemen in der Schulbildung;Gewährleistung einer effizienten Nutzung der
Ressourcen;Strategien für die Schaffungeines sicheren schulischen Umfelds und für die Bekämpfung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
—Interesse wecken für das Studium von wissenschaftlichen und technischen Fächern ;
—Ausbau der Verbindungen zu Arbeitswelt und Forschung sowie Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Welt der Arbeit mit besonderem Schwerpunkt auf der beruflichen Orientierung und Berufsberatung;
—Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren innerhalb eines Netzwerks, die die Schüler sowohl in der Schule als auch außerhalb des schulischen Umfelds unterstützen (pädagogische Fachkräfte in Schulen, Eltern,andere Schüler,Berufs-und Erziehungsberater,Jugendarbeiter,Mediatoren,Sozialarbeiter,Sozialdienste,Gesundheitsdienste,
Polizei,Unternehmen,Verbände,Sportvereine und Jugendeinrichtungen usw.)einschließlich der Entwicklung der Teamarbeit;
—Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Schulbesuchsrate und der schulischen Leistungen, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern von Wanderarbeitnehmern sowie von Sinti und Roma,Fahrenden und von Personen,die einem Wandergewerbe nachgehen.

Comenius 2.2: Individuelle Ausbildungszuschüsse

Vorrang wird Personen eingeräumt,die über die Erfüllung der wichtigsten ausbildungsbezogenen Zielsetzungen ihrer Mobilitätsmaßnahme hinaus auch nachweisen können,dass diese Mobilitätsmaßnahme das Potenzial hat,
—sie in ihrer Rolle als Multiplikatoren in ihren jeweiligen schulischen Einrichtungen zu unterstützen und einen Beitrag zur Verwirklichung der Bildungsstrategie ihrer Einrichtungen zu leisten;
—die Entwicklung zukünftiger neuer Schulpartnerschaften im Rahmen von Comenius 1 zu fördern.
Der nachstehende (kursiv gesetzte )Abschnitt ersetzt den entsprechenden Abschnitt im Leitfaden für Antragsteller:
C.Fortbildungszuschüsse für Einzelpersonen
Das Ziel dieser Aktion ist es,die Teilnehmer anzuregen,ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, ein größeres Wissen über die Schulbildung in Europa zu erlangen und die europäische Dimension ihrer Arbeit zu erfahren.
Mit den Zuschüssen sollen Lehrer und andere schulische Fachkräfte die Möglichkeit
erhalten,an ein-bis vierwöchigen berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen (Kursen)in einem anderen Land als demjenigen,in dem sie normalerweise arbeiten,teilzunehmen.
Fremdsprachenkurse sollten normalerweise —aber nicht unbedingt —in dem Land stattfinden,in dem die Zielsprache gesprochen und unterrichtet wird.
Der Fortbildungskurs kann in manchen Fällen die Form eines Praktikums in einem Gewerbe-oder Industriebetrieb annehmen,wenn dies als förderlich für die Erreichung oben genannter Ziele erachtet wird.
Für jeden Kurs gibt es eine Vor-und Nachbereitungsphase.
Diese beiden Arbeitsphasen finden im Heimatland des Teilnehmers statt. Die Rahmenbedingungen für Sprachlehrer unterscheiden sich in manchen Punkten geringfügig von denen anderer Fachlehrer.
Einzelheiten hierzu sind in den entsprechenden Abschnitten weiter unten zu finden.
"

COMENIUS 3: COMENIUS-NETZWERKE
Priorität erhalten:
—Netzwerke,die die Europäische Bürgerschaft fördern;
—Netzwerke mit Schwerpunkt auf interdisziplinären Themen wie grundlegende Fertigkeiten, Sprachenerwerb,Wissenschaft und Technologie,Umwelterziehung,Kunsterziehung und Förderung von Kreativität;
—Netzwerke,die sich mit Aspekten der Verbesserung der Schulen befassen,wie etwa Einbeziehung der Eltern in die Schulbildung,Schulverwaltung ,die künftige Rolle der Lehrkräfte ,Bildung und Integration von spezifischen Zielgruppen (Kinder von Wanderarbeitnehmern,Sinti und Roma,von Fahrenden sowie , von Personen,die einem Wandergewerbe nachgehen,Schüler,die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind,
und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen).
Die Antragsteller werden besonders ermutigt,Netzwerke in Bereichen vorzuschlagen,die sich auf Prioritäten beziehen,welche von den bestehenden Netzwerken noch nicht abgedeckt sind.

ERASMUS — HOCHSCHULBILDUNG

Wichtiger Hinweis:In der Antragsrunde 1.November 2002 ändert sich das Antragsverfahren für Erasmus-Hochschulverträge ganz wesentlich.
Nähere Informationen hierzu wie auch die neuen Antragsformulare sind auf der Europa-Website,der Website des Büros zur Technischen Unterstützung von Sokrates,Leonardo und Jugend verfügbar sowie bei den nationalen Agenturen erhältlich (siehe Abschnitte V und VI)
.

Bei allen Erasmus-Aktivitäten wird besonderes Augenmerk auf Projekte gelegt,die
—eine Europäische Dimension in Themen sicherstellen,die in den Bereichen Hochschulbildung und Forschung auf der politischen Tagesordnung stehen,sowie auf Projekte,die einen Beitrag leisten zum lebenslangen Lernen und zur Beschäftigung,zur nachhaltigen Entwicklung (insbesondere im Hinblick auf Umweltaspekte),zur Erweiterung,zur Bekämpfungvon Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur
Stärkung der Demokratie in Europa;
—einen Beitragzur Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums leisten („Bologna-Prozess “),der auf eine größere Vereinbarkeit und Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme abzielt sowie die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschuleinrichtungen erhöht;
—die sich mit der zunehmend bedeutenden Rolle der Hochschulen in der Gesellschaft des Wissens befassen;besonderes Augenmerk wird dabei auf folgende Aspekte gelegt:
die Vermittlungauf europäischer Ebene zwischen einerseits neuen Qualifikationserfordernissen des Arbeitsmarktes und andererseits den Entwicklungen in den Hochschullehrprogrammen auf breiter Ebene; das Schließen der „digitalen Kluft “und das Potential der Hochschule als Plattform für den Transfer von Wissen,Fähigkeiten und Werten zwischen den Generationen und Kulturen;
—deren Ziel es ist,die Informations-und Kommunikationstechnologien zu nutzen,entsprechend der Initiative e Learning.
Dies gilt besonders für innovative Kombinationen physischer und virtueller Mobilität,die Auswirkungen der Nutzung der neuen Technologien zu pädagogischen Zwecken auf die Strukturen der Hochschuleinrichtungen und deren Methoden sowie die Schaffung neuer Lernumfelder mit einer Europäischen Dimension;

ERASMUS 1:PROJEKTE ZUR ENTWICKLUNG VON LEHRPLÄNEN (CD)
Besonders berücksichtigt werden
—Projekte,die —darauf abzielen,ethische Inhalte in einen der folgenden Studienbereiche einzubeziehen:Betriebswirtschaft,Ingenieurwissenschaften,Medizin,Naturwissenschaften, Kommunikations-und Informationswissenschaften;
—sich mit dem zukünftigen Qualifikationsbedarf in den Bereichen Kommunikations-und
Informationswissenschaften befassen und dabei die Auswirkungen der Entwicklungen der IKT berücksichtigen;
—den interkulturellen Dialog und das Verständnis zwischen Europa und den angrenzenden Regionen fördern;
—darauf abzielen,eine europäische Dimension in Studienprogrammen für Genomik und Biotechnologien für den Gesundheitsbereich zu entwickeln.
—Projekte,die auf die Entwicklungvon vollständigen Studienprogrammen für die erste und zweite Stufe gemäß dem Bologna-Prozess abzielen,die
—die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zwischen den Partnereinrichtungen als festen Bestandteil des Studienprogramms vorsehen und
—den Studierenden einen Grad verleihen,der in allen an dem Projekt beteiligten Staaten anerkannt wird.
—Projekte,die Verbindungen und Synergien mit anderen Erasmus-Aktivitäten,insbesondere mit den thematischen Netzen (siehe Erasmus 3 unten) oder mit Projekten,die durch die Rahmenprogramme für Forschung und Technologieentwicklung gefördert werden,herstellen.

ERASMUS 1:INTENSIVPROGRAMME (IP)
Besonders berücksichtigt werden folgende Projekte:
—Projekte,die sich mit dem zukünftigen Qualifikationsbedarf in den Kommunikations-und
Informationswissenschaften befassen und dabei die Auswirkungen der Entwicklungen der IKT berücksichtigen;
—darauf abzielen,einen fächerübergreifenden Ansatz in Bezug auf unternehmerische Initiative zu entwickeln;
—darauf abzielen,ethische Inhalte in einen der folgenden Studienbereiche einzubeziehen:Betriebswirtschaft,Ingenieurwissenschaften,Medizin,Naturwissenschaften, Kommunikations-und Informationswissenschaften;
—den interkulturellen Dialog und das Verständnis zwischen Europa und den angrenzenden Regionen fördern;
—sich mit Aspekten der Genomik und Biotechnologie im Gesundheitsbereich beschäftigen.
—Projekte,die sich mit neuen Bedürfnissen und Herausforderungen befassen,die auf europäischer Ebene entstehen,und einen betont fächerübergreifenden Ansatz anwenden.
—Projekte,die —Versuche für zukünftige CD-Projekte darstellen und in enger Zusammenarbeit mit Experten und sozioökonomischen Partnern durchgeführt werden;
—die Verbindungen und Synergien mit anderen Erasmus- Aktivitäten,insbesondere mit den
thematischen Netzen oder mit Projekten,die durch die Rahmenprogramme für Forschung
und Technologieentwicklung gefördert werden,herstellen.

ERASMUS 3: THEMATISCHE NETZE

Besonders berücksichtigt werden folgende Anträge:
—Anträge,die sich auf Studienbereiche beziehen,die bisher noch nicht von Projekten im Rahmen dieser
Aktion abgedeckt wurden (vgl.Europa Website);
—Anträge,die sich aus einer fächerübergreifenden Perspektive auf zwei oder mehr Studienbereiche beziehen;
—Anträge,die darauf abzielen „transversale “Themen zu analysieren,die im Zusammenhang stehen mit
dem Wandel der Rolle der Hochschulen in der Wissensgesellschaft,wie z.B.:„Hochschulen und lokale/regionale
Partnerschaften “, „Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen “,„Partnerschaften von
Bildung und Forschung “,„Hochschulen und Kommunikation und Wissenstransfer “usw.;
—Anträge zur Verbreitung von Ergebnissen von thematischen Netzwerkprojekten;
—Anträge,die darauf abzielen,die Transparenz,Innovation und Qualitätssicherung in der Hochschulbildung
zu erleichtern,indem sie die wichtigsten Qualifikationen für europäische Graduierte in einem bzw.mehreren
Fachbereichen festlegen;
—Anträge,die Verbindungen und Synergien zu anderen Sokrates-Aktivitäten herstellen,insbesondere in
den Bereichen Curriculumsentwicklung und Intensivprogramme,Comenius-und Grundtvig-Netze und/oder
Projekte,die durch das Leonardo da Vinci-Programm sowie die Rahmenprogramme für Forschung und
Technologieentwicklung gefördert werden.

GRUNDTVIG — ERWACHSENENBILDUNG UND ANDERE BILDUNGSWEGE
Zentralisierte Aktionen (Grundtvig 1 und 4)
Im Rahmen der Aktionen Grundtvig1 und Grundtvig4 werden insbesondere Projekte und Netze
berücksichtigt,die
—sich mit Schlüsselthemen,Zielgruppen und Arten von Aktivitäten beschäftigen,die in der oben erwähnten Mitteilung der Europäischen Kommission vom 21.November 2001 herausgehoben wurden;
—beabsichtigen,transnationale Kurse für die Weiterbildung von in der Erwachsenenbildungtätigen Fachkräften zu entwickeln,auch als Maßnahme zur Erweiterungder Anzahl der Ausbildungsangebote für Empfänger
von Grundtvig- 3-Zuschüssen;
—darauf ausgerichtet sind,Innovationen und beispielhafte Praktiken,die entweder im Rahmen von Sokrates-Grundtvig-Projekten oder anderweitig entwickelt wurden,innerhalb Europas bekannt zu machen und zu verbreiten.

Für das Jahr 2003 gelten zusätzlich zu den oben genannten aktionsübergreifenden Prioritäten,die für das gesamte Sokrates- Programm gelten (wie z.B.interkulturelles Lernen oder Chancengleichheit), die folgenden Prioritäten:

GRUNDTVIG 1:EUROPÄISCHE KOOPERATIONSPROJEKTE

Verbesserung des Images und der Attraktivität des lebenslangen Lernens und Anregung der Nachfrage ,insbesondere bei den schwer zugänglichen Gruppen:
Förderung der Zusammenarbeit mit den Medien;Sensibilisierungskampagnen usw.
Aktualisierung der Grundqualifikationen
Erwachsenenbildung für eine aktive Bürgerschaft
Bewertung von Kenntnissen und Fähigkeiten,die durch nicht formales und informelles Lernen erworben wurden
Lernen in der Familie,intergenerationelles Lernen ;Erwachsenenbildungsangebote für Senioren
Bildung für Verbraucher und gesundheitsbezogene Themen
—Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung:Analyse der Veränderungen im Berufsbild und in der Rolle der Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung;Fortbildung und Entwicklung neuer pädagogischer Konzepte, insbesondere zur Förderung von lernerzentrierten Ansätzen;Arbeitsbedingungen;Strategien für ältere Lehrkräfte
—Die Institution Erwachsenenbildung ,einschließlich Aspekte wie die praktische Umstellung auf stärker lernerzentrierte Ansätze;Auswirkungen der Einbeziehung von marginalisierten Gruppen auf die Arbeit der Erwachsenenbildung;Einstellung auf den Lernbedarf in einer multikulturellen Gesellschaft;Finanzierungsstrategien und Finanzverwaltung;Qualitätssicherung; Entwicklung von lokalen Lernzentren ausgehend von einer Analyse der Bedürfnisse der Lernenden
Identifikation,Entwicklung und Vernetzung von Ressourcen für die Erwachsenenbildung in Europa: Informationsdienste und Hilfsmittel zur Information über Lernangebote,Tests,Anerkennung, Bildungsurlaubsregelungen usw.; Bibliotheken und Dokumentationszentren zur Erwachsenenbildung
—Entwicklung von qualitativen und statistischen Indikatoren,Instrumenten und Datenbanken
für beispielhafte Praktiken im Bereich der Erwachsenenbildung(und insbesondere im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung):lokale,regionale,nationale und europäische Beiträge; Auswertung der Arbeit von internationalen Organisationen;Entwicklung eines europäischen Instruments für die Verwaltung von statistischen Ressourcen usw.

GRUNDTVIG 4:GRUNDTVIG-NETZWERKE
Im Rahmen von Grundtvig 4 (Netzwerke) wird nur eine kleine Anzahl von Projekten gefördert.
Für 2003 gelten zusätzlich zu den oben erwähnten Prioritäten für das gesamte Sokrates-Programm die folgenden Prioritäten:
Analyse der Bedürfnisse der Lernenden,Anregung der Nachfrage bei den schwer zugänglichen Zielgruppen (einschließlich der Veranstaltung von Erwachsenenbildungswochen usw.);
Bildung für Eltern und Familien;
Bewertung und Anerkennung von nicht formalen und informellen Lernprozessen;
Beratung und Orientierung;
Finanzierungsmethoden für lebenslanges Lernen (wirksame Modelle für die Finanzierung und Kostenteilungauf nationaler,regionaler und lokaler Ebene);
—Entwicklung von Lernangeboten für Personen,die in der Gesellschaft eine nicht bezahlte Tätigkeit ausüben (freiwillige Tätigkeit,Mitarbeit im Rahmen von Vereinen oder Programmen der Gemeinde usw.);
—Erwachsenenbildungsangebote für behinderte Personen ;
—Erwachsenenbildungsangebote für ältere Bürger ;
—Erwachsenenbildungin ländlichen Gebieten.
Berücksichtigt werden können insbesondere Grundtvig-4-Netzwerke,die —über eine geografisch weite und möglichst breite Basis verfügen;
—sich aus starken und repräsentativen Organisationen/Einrichtungen zusammensetzen (tatsächliche Multiplikatorwirkung);
—eine Verbindung zwischen den Grundtvig-Projekten in dem betreffenden Themenbereich herstellen;
—eine zentrale Rolle im Verbreitungsprozess spielen;
—aktiv an der Entwicklungvon Fortbildungskursen und -aktivitäten für in der Erwachsenenbildung tätige Fachkräfte beteiligt sind. Antragsteller,die zur Aktion Grundtvig 4 einen Erstvorschlag einreichen möchten,werden gebeten,sich das gesonderte Informationsblatt für Grundtvig4 zukommen zu lassen,das auf Anfrage bei dem Büro zur Technischen Unterstützung unter der in Abschnitt V angegebenen Adresse erhältlich ist.

Dezentral verwaltete Aktionen (Grundtvig 2 und 3)
—Besonders berücksichtigt werden Grundtvig-2-Lernpartnerschaften mit starker Einbeziehung
erwachsener Lernender, die ein deutliches Potenzial erkennen lassen,sich zu einem Träger für den Austausch und die Verbreitung von beispielhafter Praxis und Erfahrung zu entwickeln.
—Die im Leitfaden für Antragsteller angegebene Mindestdauer für Grundtvig-3-Ausbildungsaktivitäten von einer Woche ist nicht mehr gültig Interessenten,die beabsichtigen,Zuschüsse im Rahmen von Grundtvig 2 und 3 zu beantragen,wird dringend empfohlen, sich mit der nationalen Agentur in ihrem Land in Verbindung zu setzen,um nähere Auskünfte hierzu einzuholen.

LINGUA — SPRACHUNTERRICHT UND SPRACHENERWERB
LINGUA 1: FÖRDERUNG DES SPRACHENERWERBS
Die Europäische Kommission begrüßt die Beteiligung von teilnahmeberechtigten Organisationen an dieser Aktion,die in der Lage sind,die breite Öffentlichkeit zu motivieren,Fremdsprachen zu erlernen (wie Sprachenzentren der Hochschulen oder andere Sprachenzentren,Fernsehen,Radio und Mediengesellschaften usw.). Besonderes Augenmerk wird auf Projekte gelegt,die
—das Bewusstsein für Fremdsprachen bei jenen Menschen steigern,die wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen haben (solche Projekte vereinen idealerweise Partner mit Erfahrung im Sprachunterricht mit Partnern, die über einen Hintergrund im Medien-und Rundfunkbereich verfügen);
—bestehende Sprachenzentren jenen Menschen eröffnen,die wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen haben;
—bestehende Netze ausnutzen (z.B.Städtepartnerschaften oder Erwachsenenbildungsorganisationen,
Fanclubs,usw.).

LINGUA 2:ENTWICKLUNG VON HILFSMITTELN UND MATERIALIEN
Die jüngst veröffentlichte Europäische Erhebung über Material für den Sprachunterricht (ELLMS) stellt auch weiterhin eine wertvolle Inspirationsquelle für die Partnerschaften dar.
Besonders berücksichtigt werden weiterhin Projekte,die von den in der Erhebung veröffentlichten Erkenntnissen im Bezug auf die Lücken im Markt der Produkte für den Spracherwerb Gebrauch machen.
Die Ergebnisse der Studie sind unter folgender Adresse verfügbar:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/downfile/lingua_de.pdf

Hinweis:
Projekte,die darauf abzielen,Mängel im Bereich der Materialien für den Unterricht und Erwerb von Sprachen für spezifische berufliche Zwecke zu beheben,sind im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci,und nicht im Rahmen von Sokrates/Lingua einzureichen.Wörterbücher als solche werden in diesem Rahmen nicht als Hilfsmittel für den Spracherwerb betrachtet,daher kann die Herstellung von Wörterbüchern im Rahmen dieser Aktion nicht gefördert werden.

MINERVA —OFFENER UNTERRICHT UND FERNLEHRE SOWIE INFORMATIONS-UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN (IKT)IM BILDUNGSWESEN
Die Aktion Minerva spielt bei der Durchführung des Aktionsplans e Learning(siehe oben)eine Schlüsselrolle.In diesem Zusammenhang unternimmt die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten besondere Anstrengungen,um einen kritischen und verantwortungsbewussten Einsatz der Technologien in den Lernprozessen zu fördern.
Minerva zielt auch darauf ab,durch den Ausbau von Infrastrukturen,Dienstleistungen und Inhalten für eine sinnvolle Nutzung der Technologien in den Lernprozessen auf allen Ebenen ein günstiges Umfeld für europäische Lernende zu schaffen.
Vorrangig berücksichtigt werden außerdem Projekte,die sich mit der Nutzung von IKT
für didaktische Zwecke
beschäftigen und sich auf folgende Bereiche von spezifischem Interesse beziehen:
Medienerziehung,insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler,die Informationen,die sie aus den verschiedenen Medien erhalten,zu selektieren,analysieren und zu verstehen,sowie eventuell auch selbst entsprechende Informationen zu produzieren;
Kommunikationserziehung,insbesondere im Hinblick darauf,den Schülerinnen,Schülern und Studierenden die Fähigkeit zu vermitteln,IKT zu nutzen,um zu kooperieren und über Entfernungen hinweg zu kommunizieren.
In diesem Zusammenhang,sollten IKT auch zur Pflege des interkulturellen Dialogs
genutzt werden;
fachübergreifende Ansätze,wie neue Formen der Herangehensweise an die Wissenschaft in der Bürgererziehung, fächerübergreifende Lernansätze in der Beschäftigung mit dem Themenbereich nachhaltige Entwicklung usw.
Die Antragsteller werden gebeten,eine konkrete Beschreibung der Inhalte ihres Projekts zu liefern. Anzugeben ist insbesondere,inwieweit die innovative Nutzungvon IKT die Ansätze, die in dem Projekt geprüft und validiert werden sollen,sinnvoll unterstützt.Projekte sollen den innovativen Einsatz von bestehenden Hilfsmitteln und Lerntechnologien oder von fortschrittlicheren Bildungsanwendungen mit einbeziehen,die sich auf Simulationen,Problemlösungen und andere konstruktivistische Ansätze stützen.
Die Antragsteller sollten dabei auch an die konkrete Validierung der vorgeschlagenen Ansätze vor dem Hintergrund der Organisation der Schulen in ihren jeweiligen Staaten denken.
Besonders berücksichtigt werden daher auch neue Modelle für die Lehrerausbildung und
Personalentwicklung im Hinblick auf eine Vereinfachung des sinnvollen Einsatzes von IKT für den Bildungsbereich im Unterricht.

Gefördert werden können darüber hinaus transversale Verbreitungsprojekte,in denen Ergebnisse aus den folgenden Aktivitäten gesammelt und zusammengestellt werden:
—Minerva-und Comenius-Projekte,die im Rahmen von Sokrates gefördert werden,sowie Projekte,die durch europäische Forschungs-und Technologieprogramme oder nationale Initiativen gefördert werden, und die sich auf die Schulbildung und Lehrererstausbildung beziehen;
—Minerva-und Grundtvig-Projekte,die im Rahmen von Sokrates gefördert werden sowie Projekte,die durch europäische Forschungs-und Technologieprogramme oder nationale Initiativen gefördert werden, und die sich auf die Erwachsenenbildung beziehen;
—Projekte,die im Rahmen von Sokrates und Leonardo da Vinci gefördert werden sowie Projekte,die durch europäische Forschungs-und Technologieprogramme oder nationale Initiativen gefördert werden,und die sich auf den Spracherwerb beziehen.
Die Aufgabe dieser transversalen Verbreitungsprojekte wird darin
bestehen,von früheren und laufenden Projekten produzierte Erkenntnisse,Ergebnisse und pädagogische Ressourcen zusammenzustellen,zu analysieren und in benutzerfreundlicher und umfassender Form zu dokumentieren.
Die Ergebnisse sollten in verschiedenen Formaten aufbereitet und veröffentlicht werden: Kurzdarstellungen,Überblicke,kritische Zusammenstellung der besten Links zu den Projekten,eventuell auch Videoaufzeichnungen von Interviews mit Projektleitern und/oder kurzen Präsentationen der wichtigsten Ergebnisse.Ein besonderer Schwerpunkt kann hierbei den spezifischen Themen Chancengleichheit,integrative Erziehung (Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in die Regelschulbildung) und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung gewidmet werden.

BEOBACHTUNG UND INNOVATION
Die Untersuchungen,Analysen und andere Aktivitäten ,die sich auf die Beobachtung von Bildungssystemen und Bildungspolitiken beziehen (Sokrates-Aktion 6.1,Punkt 2 Buchstabe c) und 2 Buchstabe d)),sind Gegenstand einer separaten Aufforderung zur Einreichungvon Vorschlägen.
Nähere Informationen dazu sind bei den nachfolgend in Abschnitt V aufgeführten Anschriften erhältlich.
Weitere Aufforderungen werden gegebenenfalls rechtzeitig veröffentlicht.
Die vorrangigen Themen werden in einem engen Zusammenhang stehen mit der bildungspolitischen Tagesordnung der Europäischen Union (siehe Abschnitt II.1.D) und insbesondere mit dem „detaillierten Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa “.
Die Themen für die Arion-Studienbesuche werden in einem engen Zusammenhang mit den Schlüsselthemen und Aspekten für den Austausch des oben erwähnten „Zieleberichts “stehen. Die genaue Liste der Themen wird den Antragstellern zusammen mit der Arion-Programmankündigung im Januar 2003 von den Nationalen Agenturen übermittelt.

GEMEINSAME AKTIONEN
In der ersten Hälfte des Jahres 2003 wird eine spezifische Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen für eine begrenzte Anzahl von Themen herausgegeben.Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter folgender Adresse zu finden: http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html

FLANKIERENDE MASSNAHMEN
Die flankierenden Maßnahmen spielen innerhalb und zwischen den Aktionen des Sokrates-Programms eine wichtige Rolle.
Besonders berücksichtigt werden
—Projekte und andere Initiativen,die sich auf Themen beziehen,die auf der bildungspolitischen
Tagesordnung stehen, insbesondere solche,die sich auf die in der Mitteilung genannten 13
künftigen Zielsetzungen für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung beziehen (siehe Abschnitt II.1.D).

II. 3. Jährliche nationale Prioritäten für die dezentral verwalteten Aktionen
Die nationalen Behörden der unten aufgelisteten Teilnehmerländer werden zusätzliche
nationale Prioritäten für die Auswahl dezentralisierter Projekte anwenden.
Diese nationalen Prioritäten ergänzen die allgemeinen europäischen Prioritäten,die in den
anderen Abschnitten dieser Aufforderung erwähnt werden.
1.Frankreich
Comenius 1:
a)Thematische Bereiche
Für Grundschulen:
—Erneuerung des Unterrichts von wissenschaftlichen Fächern;
—Kunst-und Kulturerziehung im heutigen kulturellen und technologischen Zusammenhang;
—Unterricht lebender Sprachen (Anerkennungund Entwicklungvon Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt).
Für Mittelschulen: —Auf Kunst und Kultur ausgerichtete Klassen („PAC “).
Für Höhere Schulen: —Staatsbürgerkunde,juristische und soziale Fächer.
b)Neue Lehrmethoden:
fächerübergreifende Aktivitäten und Erlernen von Selbständigkeit:

—Bildungswege,die zu Entdeckungen führen („les itinéraires de découverte “)(Mittelschulen);
—betreute Projektarbeiten („les travaux personnels encadrés “)(höhere Schulen).

2.Italien
Comenius 1, Schulprojekte:
—Integration Schule/lokales Umfeld;
—didaktische Neuerungen in Wissenschaft und Technik.
Comenius 1, Schulentwicklungsprojekte:
—Einführung kollaborativer Methoden im Verhältnis Schule/ lokales Umfeld;
—Organisation außerschulischer Aktivitäten und deren Integration in den Lernverlauf;
—neue Formen einer pädagogisch-didaktischen Organisation bei Schulversagen;
—Berufsberatung.
Comenius 1,Sprachprojekte:
—Förderung des Unterrichts gewisser Fächer in einer oder in mehreren europäischen Sprachen;
—die sozio-kulturelle Dimension beim Spracherwerb;
—Aufbau einer aktiven Bürgerschaft durch Spracherwerb.

3.Österreich
Comenius 1:

—Qualitätsentwicklung in Schulen;
—Kreativität („Bildungist mehr “);
—citizenship; —Fremdsprachen.
Grundtvig 2:
—Bildungsdaten und Indikatoren/Qualifikationsbedarfserkennung;
—Lernmotivation,neue Lehr-und Lernmethoden,Lernkompetenz;
—Anrechenbarkeit von Bildung/Zertifizierung;
—Bildungszentren/Vernetzung/Verbund;
—Finanzierungsmodelle und Anreizsysteme;
—Berufs-und Bildungsinformation und -beratung;
—Qualitätssicherung,Konsumentenschutz und Professionalisierung.

III.FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Der Beschluss über die Durchführung des Sokrates-Programms legt in Anhang IV.B.2
Folgendes fest:„Der Beitrag der Gemeinschaft darf in der Regel 75 %der Gesamtkosten
des jeweiligen spezifischen Projekts — mit Ausnahme der flankierenden Maßnahmen —nicht überschreiten “.
Es wird daher von den teilnehmenden Einrichtungen/Organisationen erwartet,dass sie andere Ressourcen für das Projekt verpflichten und die entsprechenden anderweitigen Finanzquellen angeben. Die Kommission kann einen Zuschuss bewilligen,der niedriger ausfällt als der vom Antragsteller beantragte Betrag.In keinem Falle wird ein höherer Zuschuss gewährt als der beantragte Betrag. Die genauen Bestimmungen über die zuschussfähigen Kosten sind den Antragsformularen zu entnehmen,die bei den unten aufgeführten Adressen erhältlich sind.
Der Leitfaden für Antragsteller enthält Informationen über die im Rahmen des Programms
erhältliche finanzielle Unterstützungfür die Bereiche,in denen die Höhe der Zuschüsse
voraussichtlich über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben wird.
Im Allgemeinen jedoch wird die Höhe der gewährten Zuschüsse je nach Art des Projekts,
der Anzahl der beteiligten Länder usw.im Einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen.
Die folgenden Hinweise dürften einen nützlichen Anhaltspunkt für die Entwicklung von
Projektvorschlägen bieten:
Comenius
Comenius 2 (Projekte):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse voraussichtlich auf rund
20 000 EUR bis 100 000 EUR pro Jahr belaufen.
Comenius 3 (Netze):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse wahrscheinlich auf rund
50 000 EUR bis 150 000 EUR pro Jahr belaufen.

Erasmus Intensivprogramme (IP):
Die Zuschüsse werden auf der Grundlage der Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen und
Personen berechnet.
Im Jahr 2001/2002 belief sich der durchschnittliche Zuschuss für ein IP auf rund 17 000 EUR,
bei einer Beteiligung von durchschnittlich neun Einrichtungen.
Lehrplanentwicklung(CD):
Die Höhe des Zuschusses hängt stark von der Anzahl der Partner ab. Aufgrund der Unterschiede beim Umfang der Aktivitäten wird der Zuschuss für ein Projekt vom Typ „Studienprogramm “ im Allgemeinen höher sein als für ein Projekt vom Typ „Modul".
Im Jahr 2001/2002 belief sich der durchschnittliche Zuschuss für ein CD-Projekt auf rund
23 000 EUR,bei einer Beteiligung von durchschnittlich sieben Partnern pro Projekt.
Die Höhe der Zuschüsse für Projekte zur Umsetzung/Verbreitung richtet sich nach den
geplanten Aktivitäten.Es ist zu erwarten, dass die Zuschüsse im Zuge der Reform der
Hochschulverträge höher ausfallen werden.
Thematische Netze: Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird von der Größe und dem Umfang des Projekts abhängen.Im Jahr 2001/2002 beliefen sich die Zuschüsse auf
durchschnittlich 150 000 EUR pro Netz und Jahr.

Grundtvig
Grundtvig 1 (Projekte):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund 20 000 EUR bis 100 000 EUR pro Jahr belaufen.
Grundtvig 4 (Netzwerke):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund 50 000 EUR bis 150 000 EUR pro Jahr belaufen.

Flankierende Maßnahmen
Ausgehend von den früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse voraussichtlich zwischen rund 20 000 EUR und 75 000 EUR bewegen.Projekte,die niedrigere oder höhere Zuschüsse beantragen, werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Andere Aktionen
Für die übrigen Aktionen,in deren Rahmen transnationale Kooperationsprojekte geplant sind,
vor allem Lingua und Minerva,scheint die Angabe von indikativen Beträgen nicht angebracht zu sein. Im Rahmen des gesamten Programms kann zusätzliche Unterstützung gewährt werden,um behinderten Menschen die Teilnahme zu ermöglichen.

Aktion Frist(en) Dauer der Aktivität
COMENIUS    
Schulpartnerschaften 1.März 2003 (1 ) Beginn:1.August 2003
Interessensbekundungen hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten 1.März 2003 (1 ) 1.August 2003 bis 31.Juli 2004
Europäische Kooperationsprojekte für die Aus-und Fortbildung des Schulpersonals 1. März 2003 Beginn: 1.Oktober 2003
Individuelle Aus-und Fortbildungszuschüsse für Schulpersonal:
—Zuschüsse für die Erstausbildung
—Zuschüsse für Fremdsprachenassistenten
—Zuschüsse für die Fortbildung
Auskünfte bei der nationalen Agentur Auskünfte bei der nationalen Agentur
Comenius-Netzwerke 1. November 2002 Beginn: 1. Oktober 2003
ERASMUS    
Zusammenarbeit zwischen Hochschulen 1. November 2002 (1) Beginn: 1. Juli 2002
Mobilität von Studenten und Lehrkräften Auskünfte bei der Heimatuniversität Auskünfte bei der Heimatuniversität
Thematische Netzwerke 1. November 2002 Beginn: 1. Oktober 2002
GRUNDTVIG    
Europäische Kooperationsprojekte 1. November 2002 Beginn: 1. Oktober 2002
Lernpartnerschaften 1. März 2003 (2) Beginn: 1. August 2003
Interessenbekundung hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten 1. März 2003 Beginn:1.August 2003
Individuelle Fortbildungszuschüsse für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung Auskünfte bei der nationalen Agentur Auskünfte bei der nationalen Agentur
Grundtvig-Netzwerke 1.November 2002 Beginn: 1. Oktober 2003
LINGUA    
Förderung des Sprachenerwerbs 1. November 2002 Beginn: 1.Oktober 2003
Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien 1. November 2002 Beginn: 1. Oktober 2003
MINERVA  
Offener Unterricht und Fernlehre/Informations-und Kommunikationstechnologien im Bildungswesen 1. November 2002 Beginn: 1. Oktober 2003
BEOBACHTUNG UND INNOVATION    
Allgemeine Beobachtungsaktivitäten Auskünfte bei der Kommission Auskünfte bei der Kommission
Arion-Studienbesuche für bildungspolitische Entscheidungsträger 1. Mai 2003 1.September 2003 bis 31. Oktober 2004
Arion —Aktivitäten mit Multiplikatorwirkung Auskünfte bei der Kommission Auskünfte bei der Kommission
Innovative Initiativen als Antwort auf neu entstandene Bedürfnisse Auskünfte bei der Kommission Auskünfte bei der Kommission
GEMEINSAME AKTIONEN    
Gemeinsame Aktionen Auskünfte bei der Kommission Auskünfte bei der Kommission
FLANKIERENDE MASSNAHMEN  
Flankierende Maßnahmen 1.April 2003
1.Oktober 2003
Unterschiedlich
VORBEREITENDE BESUCHE  
Vorbereitende Besuche für alle Aktionen Auskünfte bei der Nationalen Agentur Auskünfte bei der Nationalen Agentur

(1 )In den folgenden Ländern gelten frühere Fristen:
—Deutschland:die Daten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich;die erste Frist ist der 1.Februar 2003.Ausführliche Angaben über die Daten für alle Bundesländer sind bei den nationalen Agenturen in allen teilnehmenden Ländern erhältlich;
—Griechenland:1.Februar 2003 Schulpartnerschaften,15.Januar 2003 Interessensbekundungen hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten;
—Spanien:1.Februar 2003;
—Italien:1.Februar 2003;
—Finnland:1.Februar 2003;
—Vereinigtes Königreich:1.Februar 2003;
—Rumänien:1.Februar 2003.
(2 )Im folgenden Land gilt eine frühere Frist: —Spanien:1.Februar 2003.

V.ANTRAGS-UND AUSWAHLVERFAHREN
Die Antrags-und Auswahlverfahren im Rahmen von Sokrates sind unterschiedlich,je nachdem,ob die betreffende Aktion auf zentraler Ebene durch die Kommission oder auf dezentralisierter Ebene durch die von den teilnehmenden Ländern benannten nationalen Agenturen verwaltet wird.
Ausführliche Informationen hierzu enthält der Leitfaden für Antragsteller.
Die zu verwendenden Antragsformulare,der Leitfaden für Antragsteller sowie weitere Einzelheiten über das Programm sind erhältlich
—bei den für das Programm zuständigen nationalen Agenturen,deren Liste auf der Website für Sokrates (siehe unten) zu finden ist;
—auf der Website für Sokrates:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
—bei dem Büro zur Technischen Unterstützung Sokrates,Leonardo und Jugend (BTU),Rue de Trèves/ Trierstraat 59-61,B-1040 Brüssel,Tel.:(32-2)233 01 11,Fax:(32-2)233 01 50,
E-Mail: info@socrates-youth.be , das die Kommission (Generaldirektion für Bildung und Kultur) in technischer Hinsicht bei der Durchführung des Programms unterstützt.

Für mehrere Aktionen im Rahmen des Programms werden thematische Seminare organisiert,um die Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen in anderen teilnehmenden Ländern zu vereinfachen und Projekte einzuleiten.Einzelheiten über diese Veranstaltungen sind auf Anfrage bei den nationalen Agenturen erhältlich. Die Antragsteller werden schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert.
Die Kommission bemüht sich darum sicherzustellen,dass die Auswahlentscheidungen den Antragstellern spätestens fünf Monate nach den Fristen für die Einreichung von Anträgen bekannt gegeben werden.
Bei Projekten, die gemäß dem zweistufigen Verfahren ausgewählt werden,gilt dies nur für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens (vollständiger Projektvorschlag).

LISTE DER SOKRATES-NATIONALAGENTUREN
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html

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