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S 21

zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
DAS GEMEINSCHAFTLICHE AKTIONSPROGRAMM IM BILDUNGSBEREICH SOKRATES
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2003
Amtsblatt/Haushaltslinie

(2002/C 160/09)/(EAC/30/02)

Fuer bestimmte Aktionen gilt als Abgabetermin der 1. November 2002.

Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

COMENIUS - Schulbildung
Was sind die Ziele?
Ziel von Comenius ist die Verbesserung der Qualität und die Stärkung der europäischen Dimension der Schulbildung , und zwar insbesondere durch die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen den Schulen,durch eine verbesserte Aus-und Fortbildung des direkt mit schulischen Bildungsaufgaben betrauten Personals sowie die Förderung der Fremdsprachenkenntnisse und des interkulturellen Bewusstseins.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

COMENIUS 1:SCHULPARTNERSCHAFTEN
Es können Anträge für alle drei Arten von Projekten im Rahmen von Schulpartnerschaften eingereicht werden:Comenius-Schulprojekte,Comenius-Sprachenprojekte und Comenius-Schulentwicklungsprojekte.
Besonders begrüßt werden Vorschläge für Comenius-Sprachenprojekte und Comenius-Schulentwicklungsprojekte.

COMENIUS 2:AUS-UND FORTBILDUNG DES SCHULPERSONALS
Comenius 2.1: Europäische Kooperationsprojekte
Es werden bevorzugt Projekte berücksichtigt,die einen signifikanten Beitrag zu Innovationen bei der Aus-und Fortbildung des Schulpersonals leisten.Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf neuen Aspekten der Aufgaben,die die Lehrkräfte wahrnehmen.Nachstehend eine indikative Liste von Themen, mit denen sich derartige Projekte befassen könnten:
—ein Rahmen für Mobilitätsaktivitäten für Studierende in der Lehrerausbildung einschließlich des Angebots von praktischen Ausbildungsphasen und der Anerkennung dieser Aktivitäten durch die betreffenden Einrichtungen;
—Vorbereitung von Lehrern und in der Ausbildung befindlichen Lehrern auf die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien als pädagogisches Instrument sowie auf die Nutzung der Möglichkeiten der IKT für die Zusammenarbeit zwischen Lehrern;Anregung und Aufrechterhalten der Lernfähigkeit der Lehrer;
Rolle der Lehrkräfte als „Lernförderer “,die den Schülern helfen und sie darin unterstützen, sich Kenntnisse und Fertigkeiten,die sie zum Teil auch außerhalb des Unterrichts erworben haben, anzueignen und weiterzuentwickeln und sich so ein Repertoire von Qualifikationen zu erarbeiten („Lernen zu lernen “);
—Vorbereitung des Lehrpersonals auf die Anwendung spezifischer Methoden für die Vermittlung von Unterrichtsinhalten in einer Fremdsprache und auf den Unterricht einer Fremdsprache (insbesondere einer wenigverbreiteten und wenigunterrichteten EU-Sprache) in der Vorschule und in der Grundschule;
Leitung schulischer Einrichtungen im Team und die Rolle des Schulleiters unter Einbeziehung folgender Aspekte: die sich verändernde Rolle der Schule in der Gesellschaft; die Bedeutung von Evaluierung und Qualitätssicherungssystemen in der Schulbildung;Gewährleistung einer effizienten Nutzung der
Ressourcen;Strategien für die Schaffungeines sicheren schulischen Umfelds und für die Bekämpfung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
—Interesse wecken für das Studium von wissenschaftlichen und technischen Fächern ;
—Ausbau der Verbindungen zu Arbeitswelt und Forschung sowie Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Welt der Arbeit mit besonderem Schwerpunkt auf der beruflichen Orientierung und Berufsberatung;
—Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren innerhalb eines Netzwerks, die die Schüler sowohl in der Schule als auch außerhalb des schulischen Umfelds unterstützen (pädagogische Fachkräfte in Schulen, Eltern,andere Schüler,Berufs-und Erziehungsberater,Jugendarbeiter,Mediatoren,Sozialarbeiter,Sozialdienste,Gesundheitsdienste,
Polizei,Unternehmen,Verbände,Sportvereine und Jugendeinrichtungen usw.)einschließlich der Entwicklung der Teamarbeit;
—Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Schulbesuchsrate und der schulischen Leistungen, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern von Wanderarbeitnehmern sowie von Sinti und Roma,Fahrenden und von Personen,die einem Wandergewerbe nachgehen.

Comenius 2.2: Individuelle Ausbildungszuschüsse

Vorrang wird Personen eingeräumt,die über die Erfüllung der wichtigsten ausbildungsbezogenen Zielsetzungen ihrer Mobilitätsmaßnahme hinaus auch nachweisen können,dass diese Mobilitätsmaßnahme das Potenzial hat,
—sie in ihrer Rolle als Multiplikatoren in ihren jeweiligen schulischen Einrichtungen zu unterstützen und einen Beitrag zur Verwirklichung der Bildungsstrategie ihrer Einrichtungen zu leisten;
—die Entwicklung zukünftiger neuer Schulpartnerschaften im Rahmen von Comenius 1 zu fördern.
Der nachstehende (kursiv gesetzte )Abschnitt ersetzt den entsprechenden Abschnitt im Leitfaden für Antragsteller:
C.Fortbildungszuschüsse für Einzelpersonen
Das Ziel dieser Aktion ist es,die Teilnehmer anzuregen,ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, ein größeres Wissen über die Schulbildung in Europa zu erlangen und die europäische Dimension ihrer Arbeit zu erfahren.
Mit den Zuschüssen sollen Lehrer und andere schulische Fachkräfte die Möglichkeit
erhalten,an ein-bis vierwöchigen berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen (Kursen)in einem anderen Land als demjenigen,in dem sie normalerweise arbeiten,teilzunehmen.
Fremdsprachenkurse sollten normalerweise —aber nicht unbedingt —in dem Land stattfinden,in dem die Zielsprache gesprochen und unterrichtet wird.
Der Fortbildungskurs kann in manchen Fällen die Form eines Praktikums in einem Gewerbe-oder Industriebetrieb annehmen,wenn dies als förderlich für die Erreichung oben genannter Ziele erachtet wird.
Für jeden Kurs gibt es eine Vor-und Nachbereitungsphase.
Diese beiden Arbeitsphasen finden im Heimatland des Teilnehmers statt. Die Rahmenbedingungen für Sprachlehrer unterscheiden sich in manchen Punkten geringfügig von denen anderer Fachlehrer.
Einzelheiten hierzu sind in den entsprechenden Abschnitten weiter unten zu finden.
"

COMENIUS 3: COMENIUS-NETZWERKE
Priorität erhalten:
—Netzwerke,die die Europäische Bürgerschaft fördern;
—Netzwerke mit Schwerpunkt auf interdisziplinären Themen wie grundlegende Fertigkeiten, Sprachenerwerb,Wissenschaft und Technologie,Umwelterziehung,Kunsterziehung und Förderung von Kreativität;
—Netzwerke,die sich mit Aspekten der Verbesserung der Schulen befassen,wie etwa Einbeziehung der Eltern in die Schulbildung,Schulverwaltung ,die künftige Rolle der Lehrkräfte ,Bildung und Integration von spezifischen Zielgruppen (Kinder von Wanderarbeitnehmern,Sinti und Roma,von Fahrenden sowie , von Personen,die einem Wandergewerbe nachgehen,Schüler,die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind,
und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen).
Die Antragsteller werden besonders ermutigt,Netzwerke in Bereichen vorzuschlagen,die sich auf Prioritäten beziehen,welche von den bestehenden Netzwerken noch nicht abgedeckt sind.

Jährliche nationale Prioritäten für die dezentral verwalteten Aktionen
Die nationalen Behörden der unten aufgelisteten Teilnehmerländer werden zusätzliche
nationale Prioritäten für die Auswahl dezentralisierter Projekte anwenden.
Diese nationalen Prioritäten ergänzen die allgemeinen europäischen Prioritäten,die in den
anderen Abschnitten dieser Aufforderung erwähnt werden.

1.Frankreich
Comenius 1:
a)Thematische Bereiche
Für Grundschulen:
—Erneuerung des Unterrichts von wissenschaftlichen Fächern;
—Kunst-und Kulturerziehung im heutigen kulturellen und technologischen Zusammenhang;
—Unterricht lebender Sprachen (Anerkennungund Entwicklungvon Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt).
Für Mittelschulen: —Auf Kunst und Kultur ausgerichtete Klassen („PAC “).
Für Höhere Schulen: —Staatsbürgerkunde,juristische und soziale Fächer.
b)Neue Lehrmethoden:
fächerübergreifende Aktivitäten und Erlernen von Selbständigkeit:
—Bildungswege,die zu Entdeckungen führen („les itinéraires de découverte “)(Mittelschulen);
—betreute Projektarbeiten („les travaux personnels encadrés “)(höhere Schulen).

2.Italien
Comenius 1, Schulprojekte:
—Integration Schule/lokales Umfeld;
—didaktische Neuerungen in Wissenschaft und Technik.
Comenius 1, Schulentwicklungsprojekte:
—Einführung kollaborativer Methoden im Verhältnis Schule/ lokales Umfeld;
—Organisation außerschulischer Aktivitäten und deren Integration in den Lernverlauf;
—neue Formen einer pädagogisch-didaktischen Organisation bei Schulversagen;
—Berufsberatung.
Comenius 1,Sprachprojekte:
—Förderung des Unterrichts gewisser Fächer in einer oder in mehreren europäischen Sprachen;
—die sozio-kulturelle Dimension beim Spracherwerb;
—Aufbau einer aktiven Bürgerschaft durch Spracherwerb.


3.Österreich
Comenius 1:
—Qualitätsentwicklung in Schulen;
—Kreativität („Bildung ist mehr “);
—citizenship;
—Fremdsprachen.


FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Der Beschluss über die Durchführung des Sokrates-Programms legt in Anhang IV.B.2
Folgendes fest:„Der Beitrag der Gemeinschaft darf in der Regel 75 %der Gesamtkosten
des jeweiligen spezifischen Projekts — mit Ausnahme der flankierenden Maßnahmen —nicht überschreiten “.
Es wird daher von den teilnehmenden Einrichtungen/Organisationen erwartet,dass sie andere Ressourcen für das Projekt verpflichten und die entsprechenden anderweitigen Finanzquellen angeben. Die Kommission kann einen Zuschuss bewilligen,der niedriger ausfällt als der vom Antragsteller beantragte Betrag.In keinem Falle wird ein höherer Zuschuss gewährt als der beantragte Betrag. Die genauen Bestimmungen über die zuschussfähigen Kosten sind den Antragsformularen zu entnehmen,die bei den unten aufgeführten Adressen erhältlich sind.
Der Leitfaden für Antragsteller enthält Informationen über die im Rahmen des Programms
erhältliche finanzielle Unterstützungfür die Bereiche,in denen die Höhe der Zuschüsse
voraussichtlich über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben wird.
Im Allgemeinen jedoch wird die Höhe der gewährten Zuschüsse je nach Art des Projekts,
der Anzahl der beteiligten Länder usw.im Einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen.
Die folgenden Hinweise dürften einen nützlichen Anhaltspunkt für die Entwicklung von
Projektvorschlägen bieten:
Comenius
Comenius 2 (Projekte):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse voraussichtlich auf rund
20 000 EUR bis 100 000 EUR pro Jahr belaufen.
Comenius 3 (Netze):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse wahrscheinlich auf rund
50 000 EUR bis 150 000 EUR pro Jahr belaufen.

COMENIUS    
Schulpartnerschaften 1.März 2003 (1 ) Beginn:1.August 2003
Interessensbekundungen hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten 1.März 2003 (1 ) 1.August 2003 bis 31.Juli 2004
Europäische Kooperationsprojekte für die Aus-und Fortbildung des Schulpersonals 1. März 2003 Beginn: 1.Oktober 2003
Individuelle Aus-und Fortbildungszuschüsse für Schulpersonal:
—Zuschüsse für die Erstausbildung
—Zuschüsse für Fremdsprachenassistenten
—Zuschüsse für die Fortbildung
Auskünfte bei der nationalen Agentur Auskünfte bei der nationalen Agentur
Comenius-Netzwerke 1. November 2002 Beginn: 1. Oktober 2003

(1 )In den folgenden Ländern gelten frühere Fristen:
—Deutschland:die Daten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich;die erste Frist ist der 1.Februar 2003.Ausführliche Angaben über die Daten für alle Bundesländer sind bei den nationalen Agenturen in allen teilnehmenden Ländern erhältlich;
—Griechenland:1.Februar 2003 Schulpartnerschaften,15.Januar 2003 Interessensbekundungen hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten;
—Spanien:1.Februar 2003;
—Italien:1.Februar 2003;
—Finnland:1.Februar 2003;
—Vereinigtes Königreich:1.Februar 2003;
—Rumänien:1.Februar 2003.
(2 )Im folgenden Land gilt eine frühere Frist: —Spanien:1.Februar 2003.

ANTRAGS-UND AUSWAHLVERFAHREN
Die Antrags-und Auswahlverfahren im Rahmen von Sokrates sind unterschiedlich,je nachdem,ob die betreffende Aktion auf zentraler Ebene durch die Kommission oder auf dezentralisierter Ebene durch die von den teilnehmenden Ländern benannten nationalen Agenturen verwaltet wird.
Ausführliche Informationen hierzu enthält der Leitfaden für Antragsteller.
Die zu verwendenden Antragsformulare,der Leitfaden für Antragsteller sowie weitere Einzelheiten über das Programm sind erhältlich —bei den für das Programm zuständigen nationalen Agenturen,deren Liste auf der Website für Sokrates (siehe unten) zu finden ist;
—auf der Website für Sokrates:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
—bei dem Büro zur Technischen Unterstützung Sokrates,Leonardo und Jugend (BTU),Rue de Trèves/ Trierstraat 59-61,B-1040 Brüssel,Tel.:(32-2)233 01 11,Fax:(32-2)233 01 50,
E-Mail: info@socrates-youth.be , das die Kommission (Generaldirektion für Bildung und Kultur) in technischer Hinsicht bei der Durchführung des Programms unterstützt.

Für mehrere Aktionen im Rahmen des Programms werden thematische Seminare organisiert,um die Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen in anderen teilnehmenden Ländern zu vereinfachen und Projekte einzuleiten.Einzelheiten über diese Veranstaltungen sind auf Anfrage bei den nationalen Agenturen er- hältlich. Die Antragsteller werden schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert.
Die Kommission bemüht sich darum sicherzustellen,dass die Auswahlentscheidungen den Antragstellern spätestens fünf Monate nach den Fristen für die Einreichung von Anträgen bekannt gegeben werden.
Bei Projekten, die gemäß dem zweistufigen Verfahren ausgewählt werden,gilt dies nur für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens (vollständiger Projektvorschlag).

LISTE DER SOKRATES-NATIONALAGENTUREN
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html

 

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