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COMENIUS
- Schulbildung
Was sind die Ziele?
Ziel von Comenius
ist die Verbesserung der Qualität und die Stärkung
der europäischen Dimension der Schulbildung
, und zwar insbesondere durch die Förderung der transnationalen
Zusammenarbeit zwischen den Schulen,durch eine verbesserte
Aus-und Fortbildung des direkt mit schulischen Bildungsaufgaben
betrauten Personals sowie die Förderung der Fremdsprachenkenntnisse
und des interkulturellen Bewusstseins.
Welche Aktivitäten werden gefördert?
COMENIUS 1:SCHULPARTNERSCHAFTEN
Es können Anträge für alle drei Arten von Projekten
im Rahmen von Schulpartnerschaften eingereicht werden:Comenius-Schulprojekte,Comenius-Sprachenprojekte
und Comenius-Schulentwicklungsprojekte.
Besonders begrüßt werden Vorschläge für Comenius-Sprachenprojekte
und Comenius-Schulentwicklungsprojekte.
COMENIUS 2:AUS-UND FORTBILDUNG DES SCHULPERSONALS
Comenius 2.1: Europäische Kooperationsprojekte
Es werden bevorzugt Projekte berücksichtigt,die einen
signifikanten Beitrag zu Innovationen bei der
Aus-und Fortbildung des Schulpersonals leisten.Der
besondere Schwerpunkt liegt dabei auf neuen Aspekten
der Aufgaben,die die Lehrkräfte wahrnehmen.Nachstehend
eine indikative Liste von Themen, mit denen sich derartige
Projekte befassen könnten:
—ein Rahmen für Mobilitätsaktivitäten für Studierende
in der Lehrerausbildung einschließlich des Angebots
von praktischen Ausbildungsphasen und der Anerkennung
dieser Aktivitäten durch die betreffenden Einrichtungen;
—Vorbereitung von Lehrern und in der Ausbildung befindlichen
Lehrern auf die Nutzung der neuen Informations-
und Kommunikationstechnologien als pädagogisches Instrument
sowie auf die Nutzung der Möglichkeiten der IKT
für die Zusammenarbeit zwischen Lehrern;Anregung und
Aufrechterhalten der Lernfähigkeit der Lehrer;
—Rolle der Lehrkräfte als „Lernförderer “,die
den Schülern helfen und sie darin unterstützen, sich
Kenntnisse und Fertigkeiten,die sie zum Teil auch
außerhalb des Unterrichts erworben haben, anzueignen
und weiterzuentwickeln und sich so ein Repertoire
von Qualifikationen zu erarbeiten („Lernen zu lernen
“);
—Vorbereitung des Lehrpersonals auf die Anwendung
spezifischer Methoden für die Vermittlung von Unterrichtsinhalten
in einer Fremdsprache und auf den Unterricht einer
Fremdsprache (insbesondere einer wenigverbreiteten
und wenigunterrichteten EU-Sprache) in der Vorschule
und in der Grundschule;
—Leitung schulischer Einrichtungen im Team
und die Rolle des Schulleiters unter Einbeziehung
folgender Aspekte: die sich verändernde Rolle der
Schule in der Gesellschaft; die Bedeutung von Evaluierung
und Qualitätssicherungssystemen in der Schulbildung;Gewährleistung
einer effizienten Nutzung der
Ressourcen;Strategien für die Schaffungeines sicheren
schulischen Umfelds und für die Bekämpfung
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
—Interesse wecken für das Studium von wissenschaftlichen
und technischen Fächern ;
—Ausbau der Verbindungen zu Arbeitswelt und Forschung
sowie Verbesserung des Übergangs von der Schule in
die Welt der Arbeit mit besonderem Schwerpunkt
auf der beruflichen Orientierung und Berufsberatung;
—Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen
Akteuren innerhalb eines Netzwerks, die die
Schüler sowohl in der Schule als auch außerhalb des
schulischen Umfelds unterstützen (pädagogische Fachkräfte
in Schulen, Eltern,andere Schüler,Berufs-und Erziehungsberater,Jugendarbeiter,Mediatoren,Sozialarbeiter,Sozialdienste,Gesundheitsdienste,
Polizei,Unternehmen,Verbände,Sportvereine und Jugendeinrichtungen
usw.)einschließlich der Entwicklung der Teamarbeit;
—Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der
Schulbesuchsrate und der schulischen Leistungen,
unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse
von Kindern von Wanderarbeitnehmern sowie von Sinti
und Roma,Fahrenden und von Personen,die einem Wandergewerbe
nachgehen.
Comenius 2.2: Individuelle Ausbildungszuschüsse
Vorrang wird Personen eingeräumt,die über die Erfüllung
der wichtigsten ausbildungsbezogenen Zielsetzungen
ihrer Mobilitätsmaßnahme hinaus auch nachweisen können,dass
diese Mobilitätsmaßnahme das Potenzial hat,
—sie in ihrer Rolle als Multiplikatoren in
ihren jeweiligen schulischen Einrichtungen zu unterstützen
und einen Beitrag zur Verwirklichung der Bildungsstrategie
ihrer Einrichtungen zu leisten;
—die Entwicklung zukünftiger neuer Schulpartnerschaften
im Rahmen von Comenius 1 zu fördern.
Der nachstehende (kursiv gesetzte )Abschnitt ersetzt
den entsprechenden Abschnitt im Leitfaden für Antragsteller:
„C.Fortbildungszuschüsse für Einzelpersonen
Das Ziel dieser Aktion ist es,die Teilnehmer anzuregen,ihre
Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, ein größeres
Wissen über die Schulbildung in Europa zu erlangen
und die europäische Dimension ihrer Arbeit zu erfahren.
Mit den Zuschüssen sollen Lehrer und andere schulische
Fachkräfte die Möglichkeit
erhalten,an ein-bis vierwöchigen berufsbegleitenden
Fortbildungsmaßnahmen (Kursen)in einem anderen Land
als demjenigen,in dem sie normalerweise arbeiten,teilzunehmen.
Fremdsprachenkurse sollten normalerweise —aber nicht
unbedingt —in dem Land stattfinden,in dem die Zielsprache
gesprochen und unterrichtet wird.
Der Fortbildungskurs kann in manchen Fällen die Form
eines Praktikums in einem Gewerbe-oder Industriebetrieb
annehmen,wenn dies als förderlich für die Erreichung
oben genannter Ziele erachtet wird.
Für jeden Kurs gibt es eine Vor-und Nachbereitungsphase.
Diese beiden Arbeitsphasen finden im Heimatland des
Teilnehmers statt. Die Rahmenbedingungen für Sprachlehrer
unterscheiden sich in manchen Punkten geringfügig
von denen anderer Fachlehrer.
Einzelheiten hierzu sind in den entsprechenden Abschnitten
weiter unten zu finden."
COMENIUS 3: COMENIUS-NETZWERKE
Priorität erhalten:
—Netzwerke,die die Europäische Bürgerschaft
fördern;
—Netzwerke mit Schwerpunkt auf interdisziplinären
Themen wie grundlegende Fertigkeiten, Sprachenerwerb,Wissenschaft
und Technologie,Umwelterziehung,Kunsterziehung und
Förderung von Kreativität;
—Netzwerke,die sich mit Aspekten der Verbesserung
der Schulen befassen,wie etwa Einbeziehung der
Eltern in die Schulbildung,Schulverwaltung ,die künftige
Rolle der Lehrkräfte ,Bildung und Integration von
spezifischen Zielgruppen (Kinder von Wanderarbeitnehmern,Sinti
und Roma,von Fahrenden sowie , von Personen,die einem
Wandergewerbe nachgehen,Schüler,die von sozialer Ausgrenzung
bedroht sind,
und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen).
Die Antragsteller werden besonders ermutigt,Netzwerke
in Bereichen vorzuschlagen,die sich auf Prioritäten
beziehen,welche von den bestehenden Netzwerken noch
nicht abgedeckt sind.
Jährliche nationale
Prioritäten für die dezentral verwalteten Aktionen
Die nationalen Behörden
der unten aufgelisteten Teilnehmerländer werden zusätzliche
nationale Prioritäten für die Auswahl dezentralisierter
Projekte anwenden.
Diese nationalen Prioritäten ergänzen die allgemeinen
europäischen Prioritäten,die in den
anderen Abschnitten dieser Aufforderung erwähnt werden.
1.Frankreich
Comenius 1:
a)Thematische Bereiche
Für Grundschulen:
—Erneuerung des Unterrichts von wissenschaftlichen Fächern;
—Kunst-und Kulturerziehung im heutigen kulturellen und
technologischen Zusammenhang;
—Unterricht lebender Sprachen (Anerkennungund Entwicklungvon
Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt).
Für Mittelschulen: —Auf Kunst und Kultur ausgerichtete
Klassen („PAC “).
Für Höhere Schulen: —Staatsbürgerkunde,juristische und
soziale Fächer.
b)Neue Lehrmethoden:
fächerübergreifende Aktivitäten und Erlernen von Selbständigkeit:
—Bildungswege,die zu Entdeckungen führen („les itinéraires
de découverte “)(Mittelschulen);
—betreute Projektarbeiten („les travaux personnels encadrés
“)(höhere Schulen).
2.Italien
Comenius 1, Schulprojekte:
—Integration Schule/lokales Umfeld;
—didaktische Neuerungen in Wissenschaft und Technik.
Comenius 1, Schulentwicklungsprojekte:
—Einführung kollaborativer Methoden im Verhältnis Schule/
lokales Umfeld;
—Organisation außerschulischer Aktivitäten und deren
Integration in den Lernverlauf;
—neue Formen einer pädagogisch-didaktischen Organisation
bei Schulversagen;
—Berufsberatung.
Comenius 1,Sprachprojekte:
—Förderung des Unterrichts gewisser Fächer in einer
oder in mehreren europäischen Sprachen;
—die sozio-kulturelle Dimension beim Spracherwerb;
—Aufbau einer aktiven Bürgerschaft durch Spracherwerb.
3.Österreich
Comenius 1:
—Qualitätsentwicklung
in Schulen;
—Kreativität („Bildung ist mehr “);
—citizenship;
—Fremdsprachen.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Der Beschluss über die
Durchführung des Sokrates-Programms legt in Anhang IV.B.2
Folgendes fest:„Der Beitrag der Gemeinschaft darf in
der Regel 75 %der Gesamtkosten
des jeweiligen spezifischen Projekts — mit Ausnahme
der flankierenden Maßnahmen —nicht überschreiten “.
Es wird daher von den teilnehmenden Einrichtungen/Organisationen
erwartet,dass sie andere Ressourcen für das Projekt
verpflichten und die entsprechenden anderweitigen Finanzquellen
angeben. Die Kommission kann einen Zuschuss bewilligen,der
niedriger ausfällt als der vom Antragsteller beantragte
Betrag.In keinem Falle wird ein höherer Zuschuss gewährt
als der beantragte Betrag. Die genauen Bestimmungen
über die zuschussfähigen Kosten sind den Antragsformularen
zu entnehmen,die bei den unten aufgeführten Adressen
erhältlich sind.
Der Leitfaden für Antragsteller enthält Informationen
über die im Rahmen des Programms
erhältliche finanzielle Unterstützungfür die Bereiche,in
denen die Höhe der Zuschüsse
voraussichtlich über einen längeren Zeitraum unverändert
bleiben wird.
Im Allgemeinen jedoch wird die Höhe der gewährten Zuschüsse
je nach Art des Projekts,
der Anzahl der beteiligten Länder usw.im Einzelnen sehr
unterschiedlich ausfallen.
Die folgenden Hinweise dürften einen nützlichen Anhaltspunkt
für die Entwicklung von
Projektvorschlägen bieten:
Comenius
Comenius 2 (Projekte):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse
voraussichtlich auf rund
20 000 EUR bis 100 000 EUR pro Jahr belaufen.
Comenius 3 (Netze):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund
50 000 EUR bis 150 000 EUR pro Jahr belaufen.
| COMENIUS |
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| Schulpartnerschaften |
1.März
2003 (1 ) |
Beginn:1.August
2003 |
| Interessensbekundungen
hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten |
1.März
2003 (1 ) |
1.August
2003 bis 31.Juli 2004 |
| Europäische
Kooperationsprojekte für die Aus-und Fortbildung
des Schulpersonals |
1.
März 2003 |
Beginn:
1.Oktober 2003 |
Individuelle
Aus-und Fortbildungszuschüsse für Schulpersonal:
—Zuschüsse für die Erstausbildung
—Zuschüsse für Fremdsprachenassistenten
—Zuschüsse für die Fortbildung
|
Auskünfte
bei der nationalen Agentur |
Auskünfte
bei der nationalen Agentur |
| Comenius-Netzwerke |
1.
November 2002 |
Beginn:
1. Oktober 2003 |
(1 )In den folgenden Ländern gelten frühere Fristen:
—Deutschland:die Daten sind in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich;die erste Frist ist der 1.Februar 2003.Ausführliche
Angaben über die Daten für alle Bundesländer sind bei
den nationalen Agenturen in allen teilnehmenden Ländern
erhältlich;
—Griechenland:1.Februar 2003 Schulpartnerschaften,15.Januar
2003 Interessensbekundungen hinsichtlich der Aufnahme
eines Comenius-Fremdsprachenassistenten;
—Spanien:1.Februar 2003;
—Italien:1.Februar 2003;
—Finnland:1.Februar 2003;
—Vereinigtes Königreich:1.Februar 2003;
—Rumänien:1.Februar 2003.
(2 )Im folgenden Land gilt eine frühere Frist: —Spanien:1.Februar
2003.
ANTRAGS-UND AUSWAHLVERFAHREN
Die Antrags-und Auswahlverfahren im Rahmen von Sokrates
sind unterschiedlich,je nachdem,ob die betreffende Aktion
auf zentraler Ebene durch die Kommission oder auf dezentralisierter
Ebene durch die von den teilnehmenden Ländern benannten
nationalen Agenturen verwaltet wird.
Ausführliche Informationen hierzu enthält der Leitfaden
für Antragsteller.
Die zu verwendenden Antragsformulare,der Leitfaden für
Antragsteller sowie weitere Einzelheiten über das Programm
sind erhältlich —bei den für das Programm zuständigen
nationalen Agenturen,deren Liste auf der Website für
Sokrates (siehe unten) zu finden ist;
—auf der Website für Sokrates:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
—bei dem Büro zur Technischen Unterstützung Sokrates,Leonardo
und Jugend (BTU),Rue de Trèves/ Trierstraat 59-61,B-1040
Brüssel,Tel.:(32-2)233 01 11,Fax:(32-2)233 01 50,
E-Mail: info@socrates-youth.be
, das die Kommission (Generaldirektion für Bildung und
Kultur) in technischer Hinsicht bei der Durchführung
des Programms unterstützt.
Für mehrere Aktionen im Rahmen des Programms werden
thematische Seminare organisiert,um die Suche nach geeigneten
Partnereinrichtungen in anderen teilnehmenden Ländern
zu vereinfachen und Projekte einzuleiten.Einzelheiten
über diese Veranstaltungen sind auf Anfrage bei den
nationalen Agenturen er- hältlich. Die Antragsteller
werden schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
informiert.
Die Kommission bemüht sich darum sicherzustellen,dass
die Auswahlentscheidungen den Antragstellern spätestens
fünf Monate nach den Fristen für die Einreichung von
Anträgen bekannt gegeben werden.
Bei Projekten, die gemäß dem zweistufigen Verfahren
ausgewählt werden,gilt dies nur für die zweite Stufe
des Auswahlverfahrens (vollständiger Projektvorschlag).
LISTE DER SOKRATES-NATIONALAGENTUREN
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html
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