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LINGUA
— SPRACHUNTERRICHT UND SPRACHENERWERB
Was sind die Ziele?
Mit Lingua (Sprachunterricht und Sprachenerwerb)
sollen die anderen Sokrates-Aktionen durch Maßnahmen
unterstützt werden,um zur Förderung der sprachlichen
Vielfalt innerhalb der Gemeinschaft beizutragen, die
Qualität von Sprachunterricht und Sprachenerwerb zu
verbessern und den Zugang zum lebenslangen Sprachenlernen,der
auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist,zu
erleichtern.
Welche Aktivitäten werden gefördert?
LINGUA 1: FÖRDERUNG DES SPRACHENERWERBS
Die Europäische Kommission begrüßt die Beteiligung
von teilnahmeberechtigten Organisationen an dieser
Aktion,die in der Lage sind,die breite Öffentlichkeit
zu motivieren,Fremdsprachen zu erlernen (wie Sprachenzentren
der Hochschulen oder andere Sprachenzentren,Fernsehen,Radio
und Mediengesellschaften usw.). Besonderes Augenmerk
wird auf Projekte gelegt,die
—das Bewusstsein für Fremdsprachen bei jenen Menschen
steigern,die wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen
haben (solche Projekte vereinen idealerweise Partner
mit Erfahrung im Sprachunterricht mit Partnern, die
über einen Hintergrund im Medien-und Rundfunkbereich
verfügen);
—bestehende Sprachenzentren jenen Menschen eröffnen,die
wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen
haben;
—bestehende Netze ausnutzen (z.B.Städtepartnerschaften
oder Erwachsenenbildungsorganisationen,
Fanclubs,usw.).
LINGUA 2:ENTWICKLUNG VON HILFSMITTELN UND MATERIALIEN
Die jüngst veröffentlichte Europäische Erhebung über
Material für den Sprachunterricht (ELLMS) stellt auch
weiterhin eine wertvolle Inspirationsquelle für die
Partnerschaften dar.
Besonders berücksichtigt werden weiterhin Projekte,die
von den in der Erhebung veröffentlichten Erkenntnissen
im Bezug auf die Lücken im Markt der Produkte für
den Spracherwerb Gebrauch machen.
Die Ergebnisse der Studie sind unter folgender Adresse
verfügbar:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/downfile/lingua_de.pdf
Hinweis: Projekte,die darauf abzielen,Mängel im
Bereich der Materialien für den Unterricht und Erwerb
von Sprachen für spezifische berufliche Zwecke zu
beheben,sind im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci,und
nicht im Rahmen von Sokrates/Lingua einzureichen.Wörterbücher
als solche werden in diesem Rahmen nicht als Hilfsmittel
für den Spracherwerb betrachtet,daher kann die Herstellung
von Wörterbüchern im Rahmen dieser Aktion nicht gefördert
werden.
| Aktion |
Frist(en)
|
Dauer
der Aktivität |
| LINGUA |
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| Förderung
des Sprachenerwerbs |
1.
November 2002 |
Beginn:
1.Oktober 2003 |
| Entwicklung
von Hilfsmitteln und Materialien |
1.
November 2002 |
Beginn:
1. Oktober 2003 |
ANTRAGS-UND AUSWAHLVERFAHREN
Die Antrags-und Auswahlverfahren im Rahmen von Sokrates
sind unterschiedlich,je nachdem,ob die betreffende
Aktion auf zentraler Ebene durch die Kommission oder
auf dezentralisierter Ebene durch die von den teilnehmenden
Ländern benannten nationalen Agenturen verwaltet wird.
Ausführliche Informationen hierzu enthält der Leitfaden
für Antragsteller.
Die zu verwendenden Antragsformulare,der Leitfaden
für Antragsteller sowie weitere Einzelheiten über
das Programm sind erhältlich
—bei den für das Programm zuständigen nationalen Agenturen,deren
Liste auf der Website für Sokrates (siehe unten) zu
finden ist;
—auf der Website für Sokrates:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
—bei dem Büro zur Technischen Unterstützung Sokrates,Leonardo
und Jugend (BTU),Rue de Trèves/ Trierstraat 59-61,B-1040
Brüssel,Tel.:(32-2)233 01 11,Fax:(32-2)233 01 50,
E-Mail: info@socrates-youth.be
, das die Kommission (Generaldirektion für Bildung
und Kultur) in technischer Hinsicht bei der Durchführung
des Programms unterstützt.
Für mehrere Aktionen im Rahmen des Programms werden
thematische Seminare organisiert,um die Suche nach
geeigneten Partnereinrichtungen in anderen teilnehmenden
Ländern zu vereinfachen und Projekte einzuleiten.Einzelheiten
über diese Veranstaltungen sind auf Anfrage bei den
nationalen Agenturen erhältlich. Die Antragsteller
werden schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
informiert.
Die Kommission bemüht sich darum sicherzustellen,dass
die Auswahlentscheidungen den Antragstellern spätestens
fünf Monate nach den Fristen für die Einreichung von
Anträgen bekannt gegeben werden.
Bei Projekten, die gemäß dem zweistufigen Verfahren
ausgewählt werden,gilt dies nur für die zweite Stufe
des Auswahlverfahrens (vollständiger Projektvorschlag).
LISTE DER SOKRATES-NATIONALAGENTUREN
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html
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