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GRUNDTVIG
- Erwachsenenbildung und andere Bildungswege
Was sind die Ziele?
Mit Grundtvig wird das Ziel verfolgt,durch Erwachsenenbildung
im weitesten Sinne die europäische Dimension des lebenslangen
Lernens zu fördern,die Zugänglichkeit und Qualität
des Angebots in diesem Bereich zu verbessern, bessere
Bildungsmöglichkeiten für diejenigen,die die Schule
ohne Grundqualifikationen verlassen, bereitzustellen
und Innovationen durch andere Bildungswege zu fördern.
Abgesehen von Bildungsmöglichkeiten im Rahmen des
offiziellen Bildungssystems
umfasst dies auch Formen des Lernens, die auf einer
nicht formalen,informellen oder selbständigen Basis
stattfinden.
Welche
Aktivitäten werden gefördert?
Zentralisierte Aktionen (Grundtvig 1 und 4)
Im Rahmen der Aktionen Grundtvig1 und Grundtvig 4
werden insbesondere Projekte und Netze
berücksichtigt,die
—sich mit Schlüsselthemen,Zielgruppen und Arten von
Aktivitäten beschäftigen,die in der oben erwähnten
Mitteilung der Europäischen Kommission vom 21.November
2001 herausgehoben wurden;
—beabsichtigen,transnationale Kurse für die Weiterbildung
von in der Erwachsenenbildung tätigen Fachkräften
zu entwickeln,auch als Maßnahme zur Erweiterung der
Anzahl der Ausbildungsangebote für Empfänger von Grundtvig-
3-Zuschüssen;
—darauf ausgerichtet sind,Innovationen und beispielhafte
Praktiken,die entweder im Rahmen von Sokrates-Grundtvig-Projekten
oder anderweitig entwickelt wurden,innerhalb Europas
bekannt zu machen und zu verbreiten.
Für das Jahr 2003 gelten zusätzlich zu den oben genannten
aktionsübergreifenden Prioritäten,die für das gesamte
Sokrates- Programm gelten (wie z.B.interkulturelles
Lernen oder Chancengleichheit), die folgenden Prioritäten:
GRUNDTVIG 1:EUROPÄISCHE KOOPERATIONSPROJEKTE
—Verbesserung des Images und der Attraktivität
des lebenslangen Lernens und Anregung der Nachfrage
,insbesondere bei den schwer zugänglichen Gruppen:
Förderung der Zusammenarbeit mit den Medien;Sensibilisierungskampagnen
usw.
—Aktualisierung der Grundqualifikationen
—Erwachsenenbildung für eine aktive Bürgerschaft
—Bewertung von Kenntnissen und Fähigkeiten,die
durch nicht formales und informelles Lernen erworben
wurden
—Lernen in der Familie,intergenerationelles Lernen
;Erwachsenenbildungsangebote für Senioren
—Bildung für Verbraucher und gesundheitsbezogene
Themen
—Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung:Analyse der
Veränderungen im Berufsbild und in der Rolle der Lehrkräfte
in der Erwachsenenbildung;Fortbildung und Entwicklung
neuer pädagogischer Konzepte, insbesondere zur Förderung
von lernerzentrierten Ansätzen;Arbeitsbedingungen;Strategien
für ältere Lehrkräfte
—Die Institution Erwachsenenbildung ,einschließlich
Aspekte wie die praktische Umstellung auf stärker
lernerzentrierte Ansätze;Auswirkungen der Einbeziehung
von marginalisierten Gruppen auf die Arbeit der Erwachsenenbildung;Einstellung
auf den Lernbedarf in einer multikulturellen Gesellschaft;Finanzierungsstrategien
und Finanzverwaltung;Qualitätssicherung; Entwicklung
von lokalen Lernzentren ausgehend von einer Analyse
der Bedürfnisse der Lernenden
—Identifikation,Entwicklung und Vernetzung von
Ressourcen für die Erwachsenenbildung in Europa:
Informationsdienste und Hilfsmittel zur Information
über Lernangebote,Tests,Anerkennung, Bildungsurlaubsregelungen
usw.; Bibliotheken und Dokumentationszentren zur Erwachsenenbildung
—Entwicklung von qualitativen und statistischen Indikatoren,Instrumenten
und Datenbanken
für beispielhafte Praktiken im Bereich der Erwachsenenbildung(und
insbesondere im Bereich der nicht formalen und informellen
Bildung):lokale,regionale,nationale und europäische
Beiträge; Auswertung der Arbeit von internationalen
Organisationen;Entwicklung eines europäischen Instruments
für die Verwaltung von statistischen Ressourcen usw.
GRUNDTVIG 4:GRUNDTVIG-NETZWERKE
Im Rahmen von Grundtvig 4 (Netzwerke) wird nur eine
kleine Anzahl von Projekten gefördert.
Für 2003 gelten zusätzlich zu den oben erwähnten Prioritäten
für das gesamte Sokrates-Programm die folgenden Prioritäten:
—Analyse der Bedürfnisse der Lernenden,Anregung
der Nachfrage bei den schwer zugänglichen Zielgruppen
(einschließlich der Veranstaltung von Erwachsenenbildungswochen
usw.);
—Bildung für Eltern und Familien;
—Bewertung und Anerkennung von nicht formalen
und informellen Lernprozessen;
—Beratung und Orientierung;
—Finanzierungsmethoden für lebenslanges Lernen
(wirksame Modelle für die Finanzierung und Kostenteilungauf
nationaler,regionaler und lokaler Ebene);
—Entwicklung von Lernangeboten für Personen,die in
der Gesellschaft eine nicht bezahlte Tätigkeit ausüben
(freiwillige Tätigkeit,Mitarbeit im Rahmen von Vereinen
oder Programmen der Gemeinde usw.);
—Erwachsenenbildungsangebote für behinderte Personen
;
—Erwachsenenbildungsangebote für ältere Bürger ;
—Erwachsenenbildungin ländlichen Gebieten.
Berücksichtigt werden können insbesondere Grundtvig-4-Netzwerke,die
—über eine geografisch weite und möglichst breite
Basis verfügen;
—sich aus starken und repräsentativen Organisationen/Einrichtungen
zusammensetzen (tatsächliche Multiplikatorwirkung);
—eine Verbindung zwischen den Grundtvig-Projekten
in dem betreffenden Themenbereich herstellen;
—eine zentrale Rolle im Verbreitungsprozess spielen;
—aktiv an der Entwicklungvon Fortbildungskursen und
-aktivitäten für in der Erwachsenenbildung tätige
Fachkräfte beteiligt sind. Antragsteller,die zur Aktion
Grundtvig 4 einen Erstvorschlag einreichen möchten,werden
gebeten,sich das gesonderte Informationsblatt für
Grundtvig 4 zukommen zu lassen,das auf Anfrage bei
dem Büro zur Technischen Unterstützung unter der in
Abschnitt V angegebenen Adresse erhältlich ist.
Dezentral verwaltete Aktionen (Grundtvig 2 und
3)
—Besonders berücksichtigt werden Grundtvig-2-Lernpartnerschaften
mit starker Einbeziehung
erwachsener Lernender, die ein deutliches Potenzial
erkennen lassen,sich zu einem Träger für den Austausch
und die Verbreitung von beispielhafter Praxis und
Erfahrung zu entwickeln.
—Die im Leitfaden für Antragsteller angegebene Mindestdauer
für Grundtvig-3-Ausbildungsaktivitäten von einer Woche
ist nicht mehr gültig Interessenten,die beabsichtigen,Zuschüsse
im Rahmen von Grundtvig 2 und 3 zu beantragen,wird
dringend empfohlen, sich mit der nationalen Agentur
in ihrem Land in Verbindung zu setzen,um nähere Auskünfte
hierzu einzuholen.
Jährliche nationale Prioritäten für die dezentral
verwalteten Aktionen
Die nationalen Behörden der unten aufgelisteten Teilnehmerländer
werden zusätzliche
nationale Prioritäten für die Auswahl dezentralisierter
Projekte anwenden.
Diese nationalen Prioritäten ergänzen die allgemeinen
europäischen Prioritäten,die in den
anderen Abschnitten dieser Aufforderung erwähnt werden.
Österreich
Grundtvig 2:
—Bildungsdaten und Indikatoren/Qualifikationsbedarfserkennung;
—Lernmotivation,neue Lehr-und Lernmethoden,Lernkompetenz;
—Anrechenbarkeit von Bildung/Zertifizierung;
—Bildungszentren/Vernetzung/Verbund;
—Finanzierungsmodelle und Anreizsysteme;
—Berufs-und Bildungsinformation und -beratung;
—Qualitätssicherung,Konsumentenschutz und Professionalisierung.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Der Beschluss über die Durchführung des Sokrates-Programms
legt in Anhang IV.B.2
Folgendes fest:„Der Beitrag der Gemeinschaft darf
in der Regel 75 %der Gesamtkosten
des jeweiligen spezifischen Projekts — mit Ausnahme
der flankierenden Maßnahmen —nicht überschreiten “.
Es wird daher von den teilnehmenden Einrichtungen/Organisationen
erwartet,dass sie andere Ressourcen für das Projekt
verpflichten und die entsprechenden anderweitigen
Finanzquellen angeben. Die Kommission kann einen Zuschuss
bewilligen,der niedriger ausfällt als der vom Antragsteller
beantragte Betrag.In keinem Falle wird ein höherer
Zuschuss gewährt als der beantragte Betrag. Die genauen
Bestimmungen über die zuschussfähigen Kosten sind
den Antragsformularen zu entnehmen,die bei den unten
aufgeführten Adressen erhältlich sind.
Der Leitfaden für Antragsteller enthält Informationen
über die im Rahmen des Programms
erhältliche finanzielle Unterstützungfür die Bereiche,in
denen die Höhe der Zuschüsse
voraussichtlich über einen längeren Zeitraum unverändert
bleiben wird.
Im Allgemeinen jedoch wird die Höhe der gewährten
Zuschüsse je nach Art des Projekts,
der Anzahl der beteiligten Länder usw.im Einzelnen
sehr unterschiedlich ausfallen.
Die folgenden Hinweise dürften einen nützlichen Anhaltspunkt
für die Entwicklung von
Projektvorschlägen bieten:
Grundtvig
Grundtvig 1 (Projekte):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die
Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund 20 000 EUR bis 100 000 EUR
pro Jahr belaufen.
Grundtvig 4 (Netzwerke):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die
Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund 50 000 EUR bis 150 000 EUR
pro Jahr belaufen.
| GRUNDTVIG |
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| Europäische
Kooperationsprojekte |
1.
November 2002 |
Beginn:
1. Oktober 2002 |
| Lernpartnerschaften |
1.
März 2003 (2) |
Beginn:
1. August 2003 |
| Interessenbekundung
hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten |
1.
März 2003 |
Beginn:1.August
2003 |
| Individuelle
Fortbildungszuschüsse für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung |
Auskünfte
bei der nationalen Agentur |
Auskünfte
bei der nationalen Agentur |
| Grundtvig-Netzwerke |
1.November
2002 |
Beginn:
1. Oktober 2003 |
(2 )Im folgenden Land gilt eine frühere Frist: —Spanien:1.Februar
2003. ANTRAGS-UND
AUSWAHLVERFAHREN
Die Antrags-und Auswahlverfahren im Rahmen von Sokrates
sind unterschiedlich,je nachdem,ob die betreffende Aktion
auf zentraler Ebene durch die Kommission oder auf dezentralisierter
Ebene durch die von den teilnehmenden Ländern benannten
nationalen Agenturen verwaltet wird.
Ausführliche Informationen hierzu enthält der Leitfaden
für Antragsteller.
Die zu verwendenden Antragsformulare,der Leitfaden für
Antragsteller sowie weitere Einzelheiten über das Programm
sind erhältlich
—bei den für das Programm zuständigen nationalen Agenturen,deren
Liste auf der Website für Sokrates (siehe unten) zu
finden ist;
—auf der Website für Sokrates:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
—bei dem Büro zur Technischen Unterstützung Sokrates,Leonardo
und Jugend (BTU),Rue de Trèves/ Trierstraat 59-61,B-1040
Brüssel,Tel.:(32-2)233 01 11,Fax:(32-2)233 01 50,
E-Mail: info@socrates-youth.be
, das die Kommission (Generaldirektion für Bildung und
Kultur) in technischer Hinsicht bei der Durchführung
des Programms unterstützt.
Für mehrere Aktionen im Rahmen des Programms werden
thematische Seminare organisiert,um die Suche nach geeigneten
Partnereinrichtungen in anderen teilnehmenden Ländern
zu vereinfachen und Projekte einzuleiten.Einzelheiten
über diese Veranstaltungen sind auf Anfrage bei den
nationalen Agenturen erhältlich. Die Antragsteller werden
schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens
informiert.
Die Kommission bemüht sich darum sicherzustellen,dass
die Auswahlentscheidungen den Antragstellern spätestens
fünf Monate nach den Fristen für die Einreichung von
Anträgen bekannt gegeben werden.
Bei Projekten, die gemäß dem zweistufigen Verfahren
ausgewählt werden,gilt dies nur für die zweite Stufe
des Auswahlverfahrens (vollständiger Projektvorschlag).
LISTE DER SOKRATES-NATIONALAGENTUREN
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html
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