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Referenz

S23

zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
DAS GEMEINSCHAFTLICHE AKTIONSPROGRAMM IM BILDUNGSBEREICH SOKRATES
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2003
Amtsblatt/Haushaltslinie

(2002/C 160/09)/(EAC/30/02)

Fuer bestimmte Aktionen gilt als Abgabetermin der 1. November 2002.

Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

GRUNDTVIG - Erwachsenenbildung und andere Bildungswege
Was sind die Ziele?
Mit Grundtvig wird das Ziel verfolgt,durch Erwachsenenbildung im weitesten Sinne die europäische Dimension des lebenslangen Lernens zu fördern,die Zugänglichkeit und Qualität des Angebots in diesem Bereich zu verbessern, bessere Bildungsmöglichkeiten für diejenigen,die die Schule ohne Grundqualifikationen verlassen, bereitzustellen und Innovationen durch andere Bildungswege zu fördern.
Abgesehen von Bildungsmöglichkeiten im Rahmen des offiziellen Bildungssystems
umfasst dies auch Formen des Lernens, die auf einer nicht formalen,informellen oder selbständigen Basis stattfinden.

Welche Aktivitäten werden gefördert?
Zentralisierte Aktionen (Grundtvig 1 und 4)
Im Rahmen der Aktionen Grundtvig1 und Grundtvig 4 werden insbesondere Projekte und Netze
berücksichtigt,die
—sich mit Schlüsselthemen,Zielgruppen und Arten von Aktivitäten beschäftigen,die in der oben erwähnten Mitteilung der Europäischen Kommission vom 21.November 2001 herausgehoben wurden;
—beabsichtigen,transnationale Kurse für die Weiterbildung von in der Erwachsenenbildung tätigen Fachkräften zu entwickeln,auch als Maßnahme zur Erweiterung der Anzahl der Ausbildungsangebote für Empfänger von Grundtvig- 3-Zuschüssen;
—darauf ausgerichtet sind,Innovationen und beispielhafte Praktiken,die entweder im Rahmen von Sokrates-Grundtvig-Projekten oder anderweitig entwickelt wurden,innerhalb Europas bekannt zu machen und zu verbreiten.

Für das Jahr 2003 gelten zusätzlich zu den oben genannten aktionsübergreifenden Prioritäten,die für das gesamte Sokrates- Programm gelten (wie z.B.interkulturelles Lernen oder Chancengleichheit), die folgenden Prioritäten:

GRUNDTVIG 1:EUROPÄISCHE KOOPERATIONSPROJEKTE

Verbesserung des Images und der Attraktivität des lebenslangen Lernens und Anregung der Nachfrage ,insbesondere bei den schwer zugänglichen Gruppen:
Förderung der Zusammenarbeit mit den Medien;Sensibilisierungskampagnen usw.
Aktualisierung der Grundqualifikationen
Erwachsenenbildung für eine aktive Bürgerschaft
Bewertung von Kenntnissen und Fähigkeiten,die durch nicht formales und informelles Lernen erworben wurden
Lernen in der Familie,intergenerationelles Lernen ;Erwachsenenbildungsangebote für Senioren
Bildung für Verbraucher und gesundheitsbezogene Themen
—Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung:Analyse der Veränderungen im Berufsbild und in der Rolle der Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung;Fortbildung und Entwicklung neuer pädagogischer Konzepte, insbesondere zur Förderung von lernerzentrierten Ansätzen;Arbeitsbedingungen;Strategien für ältere Lehrkräfte
—Die Institution Erwachsenenbildung ,einschließlich Aspekte wie die praktische Umstellung auf stärker lernerzentrierte Ansätze;Auswirkungen der Einbeziehung von marginalisierten Gruppen auf die Arbeit der Erwachsenenbildung;Einstellung auf den Lernbedarf in einer multikulturellen Gesellschaft;Finanzierungsstrategien und Finanzverwaltung;Qualitätssicherung; Entwicklung von lokalen Lernzentren ausgehend von einer Analyse der Bedürfnisse der Lernenden
Identifikation,Entwicklung und Vernetzung von Ressourcen für die Erwachsenenbildung in Europa: Informationsdienste und Hilfsmittel zur Information über Lernangebote,Tests,Anerkennung, Bildungsurlaubsregelungen usw.; Bibliotheken und Dokumentationszentren zur Erwachsenenbildung
—Entwicklung von qualitativen und statistischen Indikatoren,Instrumenten und Datenbanken
für beispielhafte Praktiken im Bereich der Erwachsenenbildung(und insbesondere im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung):lokale,regionale,nationale und europäische Beiträge; Auswertung der Arbeit von internationalen Organisationen;Entwicklung eines europäischen Instruments für die Verwaltung von statistischen Ressourcen usw.

GRUNDTVIG 4:GRUNDTVIG-NETZWERKE
Im Rahmen von Grundtvig 4 (Netzwerke) wird nur eine kleine Anzahl von Projekten gefördert.
Für 2003 gelten zusätzlich zu den oben erwähnten Prioritäten für das gesamte Sokrates-Programm die folgenden Prioritäten:
Analyse der Bedürfnisse der Lernenden,Anregung der Nachfrage bei den schwer zugänglichen Zielgruppen (einschließlich der Veranstaltung von Erwachsenenbildungswochen usw.);
Bildung für Eltern und Familien;
Bewertung und Anerkennung von nicht formalen und informellen Lernprozessen;
Beratung und Orientierung;
Finanzierungsmethoden für lebenslanges Lernen (wirksame Modelle für die Finanzierung und Kostenteilungauf nationaler,regionaler und lokaler Ebene);
—Entwicklung von Lernangeboten für Personen,die in der Gesellschaft eine nicht bezahlte Tätigkeit ausüben (freiwillige Tätigkeit,Mitarbeit im Rahmen von Vereinen oder Programmen der Gemeinde usw.);
—Erwachsenenbildungsangebote für behinderte Personen ;
—Erwachsenenbildungsangebote für ältere Bürger ;
—Erwachsenenbildungin ländlichen Gebieten.
Berücksichtigt werden können insbesondere Grundtvig-4-Netzwerke,die —über eine geografisch weite und möglichst breite Basis verfügen;
—sich aus starken und repräsentativen Organisationen/Einrichtungen zusammensetzen (tatsächliche Multiplikatorwirkung);
—eine Verbindung zwischen den Grundtvig-Projekten in dem betreffenden Themenbereich herstellen;
—eine zentrale Rolle im Verbreitungsprozess spielen;
—aktiv an der Entwicklungvon Fortbildungskursen und -aktivitäten für in der Erwachsenenbildung tätige Fachkräfte beteiligt sind. Antragsteller,die zur Aktion Grundtvig 4 einen Erstvorschlag einreichen möchten,werden gebeten,sich das gesonderte Informationsblatt für Grundtvig 4 zukommen zu lassen,das auf Anfrage bei dem Büro zur Technischen Unterstützung unter der in Abschnitt V angegebenen Adresse erhältlich ist.

Dezentral verwaltete Aktionen (Grundtvig 2 und 3)
—Besonders berücksichtigt werden Grundtvig-2-Lernpartnerschaften mit starker Einbeziehung
erwachsener Lernender, die ein deutliches Potenzial erkennen lassen,sich zu einem Träger für den Austausch und die Verbreitung von beispielhafter Praxis und Erfahrung zu entwickeln.
—Die im Leitfaden für Antragsteller angegebene Mindestdauer für Grundtvig-3-Ausbildungsaktivitäten von einer Woche ist nicht mehr gültig Interessenten,die beabsichtigen,Zuschüsse im Rahmen von Grundtvig 2 und 3 zu beantragen,wird dringend empfohlen, sich mit der nationalen Agentur in ihrem Land in Verbindung zu setzen,um nähere Auskünfte hierzu einzuholen.

Jährliche nationale Prioritäten für die dezentral verwalteten Aktionen
Die nationalen Behörden der unten aufgelisteten Teilnehmerländer werden zusätzliche
nationale Prioritäten für die Auswahl dezentralisierter Projekte anwenden.
Diese nationalen Prioritäten ergänzen die allgemeinen europäischen Prioritäten,die in den
anderen Abschnitten dieser Aufforderung erwähnt werden.

Österreich
Grundtvig 2:
—Bildungsdaten und Indikatoren/Qualifikationsbedarfserkennung;
—Lernmotivation,neue Lehr-und Lernmethoden,Lernkompetenz;
—Anrechenbarkeit von Bildung/Zertifizierung;
—Bildungszentren/Vernetzung/Verbund;
—Finanzierungsmodelle und Anreizsysteme;
—Berufs-und Bildungsinformation und -beratung;
—Qualitätssicherung,Konsumentenschutz und Professionalisierung.

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Der Beschluss über die Durchführung des Sokrates-Programms legt in Anhang IV.B.2
Folgendes fest:„Der Beitrag der Gemeinschaft darf in der Regel 75 %der Gesamtkosten
des jeweiligen spezifischen Projekts — mit Ausnahme der flankierenden Maßnahmen —nicht überschreiten “.
Es wird daher von den teilnehmenden Einrichtungen/Organisationen erwartet,dass sie andere Ressourcen für das Projekt verpflichten und die entsprechenden anderweitigen Finanzquellen angeben. Die Kommission kann einen Zuschuss bewilligen,der niedriger ausfällt als der vom Antragsteller beantragte Betrag.In keinem Falle wird ein höherer Zuschuss gewährt als der beantragte Betrag. Die genauen Bestimmungen über die zuschussfähigen Kosten sind den Antragsformularen zu entnehmen,die bei den unten aufgeführten Adressen erhältlich sind.
Der Leitfaden für Antragsteller enthält Informationen über die im Rahmen des Programms
erhältliche finanzielle Unterstützungfür die Bereiche,in denen die Höhe der Zuschüsse
voraussichtlich über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben wird.
Im Allgemeinen jedoch wird die Höhe der gewährten Zuschüsse je nach Art des Projekts,
der Anzahl der beteiligten Länder usw.im Einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen.
Die folgenden Hinweise dürften einen nützlichen Anhaltspunkt für die Entwicklung von
Projektvorschlägen bieten:
Grundtvig
Grundtvig 1 (Projekte):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund 20 000 EUR bis 100 000 EUR pro Jahr belaufen.
Grundtvig 4 (Netzwerke):
Ausgehend von früheren Erfahrungen werden sich die Zuschüsse
wahrscheinlich auf rund 50 000 EUR bis 150 000 EUR pro Jahr belaufen.

GRUNDTVIG    
Europäische Kooperationsprojekte 1. November 2002 Beginn: 1. Oktober 2002
Lernpartnerschaften 1. März 2003 (2) Beginn: 1. August 2003
Interessenbekundung hinsichtlich der Aufnahme eines Comenius-Fremdsprachenassistenten 1. März 2003 Beginn:1.August 2003
Individuelle Fortbildungszuschüsse für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung Auskünfte bei der nationalen Agentur Auskünfte bei der nationalen Agentur
Grundtvig-Netzwerke 1.November 2002 Beginn: 1. Oktober 2003


(2 )Im folgenden Land gilt eine frühere Frist: —Spanien:1.Februar 2003.


ANTRAGS-UND AUSWAHLVERFAHREN
Die Antrags-und Auswahlverfahren im Rahmen von Sokrates sind unterschiedlich,je nachdem,ob die betreffende Aktion auf zentraler Ebene durch die Kommission oder auf dezentralisierter Ebene durch die von den teilnehmenden Ländern benannten nationalen Agenturen verwaltet wird.
Ausführliche Informationen hierzu enthält der Leitfaden für Antragsteller.
Die zu verwendenden Antragsformulare,der Leitfaden für Antragsteller sowie weitere Einzelheiten über das Programm sind erhältlich
—bei den für das Programm zuständigen nationalen Agenturen,deren Liste auf der Website für Sokrates (siehe unten) zu finden ist;
—auf der Website für Sokrates:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
—bei dem Büro zur Technischen Unterstützung Sokrates,Leonardo und Jugend (BTU),Rue de Trèves/ Trierstraat 59-61,B-1040 Brüssel,Tel.:(32-2)233 01 11,Fax:(32-2)233 01 50,
E-Mail: info@socrates-youth.be , das die Kommission (Generaldirektion für Bildung und Kultur) in technischer Hinsicht bei der Durchführung des Programms unterstützt.

Für mehrere Aktionen im Rahmen des Programms werden thematische Seminare organisiert,um die Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen in anderen teilnehmenden Ländern zu vereinfachen und Projekte einzuleiten.Einzelheiten über diese Veranstaltungen sind auf Anfrage bei den nationalen Agenturen erhältlich. Die Antragsteller werden schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert.
Die Kommission bemüht sich darum sicherzustellen,dass die Auswahlentscheidungen den Antragstellern spätestens fünf Monate nach den Fristen für die Einreichung von Anträgen bekannt gegeben werden.
Bei Projekten, die gemäß dem zweistufigen Verfahren ausgewählt werden,gilt dies nur für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens (vollständiger Projektvorschlag).

LISTE DER SOKRATES-NATIONALAGENTUREN
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html

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