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S 22

zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
DAS GEMEINSCHAFTLICHE AKTIONSPROGRAMM IM BILDUNGSBEREICH SOKRATES
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2003
Amtsblatt/Haushaltslinie

(2002/C 160/09)/(EAC/30/02)

Fuer bestimmte Aktionen gilt als Abgabetermin der 1. November 2002.

Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

Wichtiger Hinweis:In der Antragsrunde 1.November 2002 ändert sich das Antragsverfahren für Erasmus-Hochschulverträge ganz wesentlich.
Nähere Informationen hierzu wie auch die neuen Antragsformulare sind auf der Europa-Website,der Website des Büros zur Technischen Unterstützung von Sokrates,Leonardo und Jugend verfügbar sowie bei den nationalen Agenturen erhältlich (siehe Abschnitte V und VI)
.

ERASMUS - Hochschulbildung
Was sind die Ziele?

Mit Erasmus wird das Ziel verfolgt,die Qualität der Hochschulbildung zu verbessern und ihre europäische Dimension auszubauen,die transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, einen Anstoß zu einer verstärkten Mobilität der Studierenden und des Hochschulpersonals zu geben und die Transparenz und die akademische Anerkennung von Studiengängen und Befähigungsnachweisen in der gesamten Gemeinschaft zu verbessern.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Bei allen Erasmus-Aktivitäten wird besonderes Augenmerk auf Projekte gelegt,die
—eine Europäische Dimension in Themen sicherstellen,die in den Bereichen Hochschulbildung und Forschung auf der politischen Tagesordnung stehen,sowie auf Projekte,die einen Beitrag leisten zum lebenslangen Lernen und zur Beschäftigung,zur nachhaltigen Entwicklung (insbesondere im Hinblick auf Umweltaspekte),zur Erweiterung,zur Bekämpfungvon Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur
Stärkung der Demokratie in Europa;
—einen Beitragzur Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums leisten („Bologna-Prozess “),der auf eine größere Vereinbarkeit und Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme abzielt sowie die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschuleinrichtungen erhöht;
—die sich mit der zunehmend bedeutenden Rolle der Hochschulen in der Gesellschaft des Wissens befassen;besonderes Augenmerk wird dabei auf folgende Aspekte gelegt:
die Vermittlungauf europäischer Ebene zwischen einerseits neuen Qualifikationserfordernissen des Arbeitsmarktes und andererseits den Entwicklungen in den Hochschullehrprogrammen auf breiter Ebene; das Schließen der „digitalen Kluft “und das Potential der Hochschule als Plattform für den Transfer von Wissen,Fähigkeiten und Werten zwischen den Generationen und Kulturen;
—deren Ziel es ist,die Informations-und Kommunikationstechnologien zu nutzen,entsprechend der Initiative e Learning.
Dies gilt besonders für innovative Kombinationen physischer und virtueller Mobilität,die Auswirkungen der Nutzung der neuen Technologien zu pädagogischen Zwecken auf die Strukturen der Hochschuleinrichtungen und deren Methoden sowie die Schaffung neuer Lernumfelder mit einer Europäischen Dimension;

ERASMUS 1:PROJEKTE ZUR ENTWICKLUNG VON LEHRPLÄNEN (CD)
Besonders berücksichtigt werden
—Projekte,die —darauf abzielen,ethische Inhalte in einen der folgenden Studienbereiche einzubeziehen:Betriebswirtschaft,Ingenieurwissenschaften,Medizin,Naturwissenschaften, Kommunikations-und Informationswissenschaften;
—sich mit dem zukünftigen Qualifikationsbedarf in den Bereichen Kommunikations-und
Informationswissenschaften befassen und dabei die Auswirkungen der Entwicklungen der IKT berücksichtigen;
—den interkulturellen Dialog und das Verständnis zwischen Europa und den angrenzenden Regionen fördern;
—darauf abzielen,eine europäische Dimension in Studienprogrammen für Genomik und Biotechnologien für den Gesundheitsbereich zu entwickeln.
—Projekte,die auf die Entwicklungvon vollständigen Studienprogrammen für die erste und zweite Stufe gemäß dem Bologna-Prozess abzielen,die
—die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zwischen den Partnereinrichtungen als festen Bestandteil des Studienprogramms vorsehen und
—den Studierenden einen Grad verleihen,der in allen an dem Projekt beteiligten Staaten anerkannt wird.
—Projekte,die Verbindungen und Synergien mit anderen Erasmus-Aktivitäten,insbesondere mit den thematischen Netzen (siehe Erasmus 3 unten) oder mit Projekten,die durch die Rahmenprogramme für Forschung und Technologieentwicklung gefördert werden,herstellen.

ERASMUS 1:INTENSIVPROGRAMME (IP)
Besonders berücksichtigt werden folgende Projekte:
—Projekte,die sich mit dem zukünftigen Qualifikationsbedarf in den Kommunikations-und
Informationswissenschaften befassen und dabei die Auswirkungen der Entwicklungen der IKT berücksichtigen;
—darauf abzielen,einen fächerübergreifenden Ansatz in Bezug auf unternehmerische Initiative zu entwickeln;
—darauf abzielen,ethische Inhalte in einen der folgenden Studienbereiche einzubeziehen:Betriebswirtschaft,Ingenieurwissenschaften,Medizin,Naturwissenschaften, Kommunikations-und Informationswissenschaften;
—den interkulturellen Dialog und das Verständnis zwischen Europa und den angrenzenden Regionen fördern;
—sich mit Aspekten der Genomik und Biotechnologie im Gesundheitsbereich beschäftigen.
—Projekte,die sich mit neuen Bedürfnissen und Herausforderungen befassen,die auf europäischer Ebene entstehen,und einen betont fächerübergreifenden Ansatz anwenden.
—Projekte,die —Versuche für zukünftige CD-Projekte darstellen und in enger Zusammenarbeit mit Experten und sozioökonomischen Partnern durchgeführt werden;
—die Verbindungen und Synergien mit anderen Erasmus- Aktivitäten,insbesondere mit den
thematischen Netzen oder mit Projekten,die durch die Rahmenprogramme für Forschung
und Technologieentwicklung gefördert werden,herstellen.

ERASMUS 3: THEMATISCHE NETZE

Besonders berücksichtigt werden folgende Anträge:
—Anträge,die sich auf Studienbereiche beziehen,die bisher noch nicht von Projekten im Rahmen dieser
Aktion abgedeckt wurden (vgl.Europa Website);
—Anträge,die sich aus einer fächerübergreifenden Perspektive auf zwei oder mehr Studienbereiche beziehen;
—Anträge,die darauf abzielen „transversale “Themen zu analysieren,die im Zusammenhang stehen mit
dem Wandel der Rolle der Hochschulen in der Wissensgesellschaft,wie z.B.:„Hochschulen und lokale/regionale
Partnerschaften “, „Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen “,„Partnerschaften von Bildung und Forschung “,„Hochschulen und Kommunikation und Wissenstransfer “usw.;
—Anträge zur Verbreitung von Ergebnissen von thematischen Netzwerkprojekten;
—Anträge,die darauf abzielen,die Transparenz,Innovation und Qualitätssicherung in der Hochschulbildung zu erleichtern,indem sie die wichtigsten Qualifikationen für europäische Graduierte in einem bzw.mehreren Fachbereichen festlegen;
—Anträge,die Verbindungen und Synergien zu anderen Sokrates-Aktivitäten herstellen,insbesondere in den Bereichen Curriculumsentwicklung und Intensivprogramme,Comenius-und Grundtvig-Netze und/oder Projekte,die durch das Leonardo da Vinci-Programm sowie die Rahmenprogramme für Forschung und Technologieentwicklung gefördert werden.

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Der Beschluss über die Durchführung des Sokrates-Programms legt in Anhang IV.B.2
Folgendes fest:„Der Beitrag der Gemeinschaft darf in der Regel 75 %der Gesamtkosten
des jeweiligen spezifischen Projekts — mit Ausnahme der flankierenden Maßnahmen —nicht überschreiten “.
Es wird daher von den teilnehmenden Einrichtungen/Organisationen erwartet,dass sie andere Ressourcen für das Projekt verpflichten und die entsprechenden anderweitigen Finanzquellen angeben. Die Kommission kann einen Zuschuss bewilligen,der niedriger ausfällt als der vom Antragsteller beantragte Betrag.In keinem Falle wird ein höherer Zuschuss gewährt als der beantragte Betrag. Die genauen Bestimmungen über die zuschussfähigen Kosten sind den Antragsformularen zu entnehmen,die bei den unten aufgeführten Adressen erhältlich sind.
Der Leitfaden für Antragsteller enthält Informationen über die im Rahmen des Programms
erhältliche finanzielle Unterstützungfür die Bereiche,in denen die Höhe der Zuschüsse
voraussichtlich über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben wird.
Im Allgemeinen jedoch wird die Höhe der gewährten Zuschüsse je nach Art des Projekts,
der Anzahl der beteiligten Länder usw.im Einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen.
Die folgenden Hinweise dürften einen nützlichen Anhaltspunkt für die Entwicklung von
Projektvorschlägen bieten:


Erasmus Intensivprogramme (IP):
Die Zuschüsse werden auf der Grundlage der Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen und
Personen berechnet.
Im Jahr 2001/2002 belief sich der durchschnittliche Zuschuss für ein IP auf rund 17 000 EUR,
bei einer Beteiligung von durchschnittlich neun Einrichtungen.
Lehrplanentwicklung(CD):
Die Höhe des Zuschusses hängt stark von der Anzahl der Partner ab. Aufgrund der Unterschiede beim Umfang der Aktivitäten wird der Zuschuss für ein Projekt vom Typ „Studienprogramm “ im Allgemeinen höher sein als für ein Projekt vom Typ „Modul".
Im Jahr 2001/2002 belief sich der durchschnittliche Zuschuss für ein CD-Projekt auf rund
23 000 EUR,bei einer Beteiligung von durchschnittlich sieben Partnern pro Projekt.
Die Höhe der Zuschüsse für Projekte zur Umsetzung/Verbreitung richtet sich nach den
geplanten Aktivitäten.Es ist zu erwarten, dass die Zuschüsse im Zuge der Reform der
Hochschulverträge höher ausfallen werden.
Thematische Netze: Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird von der Größe und dem Umfang des Projekts abhängen.Im Jahr 2001/2002 beliefen sich die Zuschüsse auf
durchschnittlich 150 000 EUR pro Netz und Jahr.


ERASMUS

Frist(en)

Dauer der Aktivität
Zusammenarbeit zwischen Hochschulen 1. November 2002 (1) Beginn: 1. Juli 2002
Mobilität von Studenten und Lehrkräften Auskünfte bei der Heimatuniversität Auskünfte bei der Heimatuniversität
Thematische Netzwerke 1. November 2002 Beginn: 1. Oktober 2002

ANTRAGS-UND AUSWAHLVERFAHREN
Die Antrags-und Auswahlverfahren im Rahmen von Sokrates sind unterschiedlich,je nachdem,ob die betreffende Aktion auf zentraler Ebene durch die Kommission oder auf dezentralisierter Ebene durch die von den teilnehmenden Ländern benannten nationalen Agenturen verwaltet wird.
Ausführliche Informationen hierzu enthält der Leitfaden für Antragsteller.
Die zu verwendenden Antragsformulare,der Leitfaden für Antragsteller sowie weitere Einzelheiten über das Programm sind erhältlich —bei den für das Programm zuständigen nationalen Agenturen,deren Liste auf der Website für Sokrates (siehe unten) zu finden ist;
—auf der Website für Sokrates:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
—bei dem Büro zur Technischen Unterstützung Sokrates,Leonardo und Jugend (BTU),Rue de Trèves/ Trierstraat 59-61,B-1040 Brüssel,Tel.:(32-2)233 01 11,Fax:(32-2)233 01 50,
E-Mail: info@socrates-youth.be , das die Kommission (Generaldirektion für Bildung und Kultur) in technischer Hinsicht bei der Durchführung des Programms unterstützt.

Für mehrere Aktionen im Rahmen des Programms werden thematische Seminare organisiert,um die Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen in anderen teilnehmenden Ländern zu vereinfachen und Projekte einzuleiten.Einzelheiten über diese Veranstaltungen sind auf Anfrage bei den nationalen Agenturen erhältlich. Die Antragsteller werden schriftlich über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens informiert.
Die Kommission bemüht sich darum sicherzustellen,dass die Auswahlentscheidungen den Antragstellern spätestens fünf Monate nach den Fristen für die Einreichung von Anträgen bekannt gegeben werden.
Bei Projekten, die gemäß dem zweistufigen Verfahren ausgewählt werden,gilt dies nur für die zweite Stufe des Auswahlverfahrens (vollständiger Projektvorschlag).

LISTE DER SOKRATES-NATIONALAGENTUREN
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html

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