acceuil
durchsuchen Sie die Eurocircle Site :
Home Page
Kontakt
Team
Praktikum

Präsentation

Geschichte
Referenzen
Projekte

Partner

Institutionelle
Associative
Europäisches Netz

EC-News

Edito
EC-News
Archive

Angebot

Kalender
Liste

Partnerschaft

Einschreibung
Datenbank
Forum
Chat

Euromed

Portal
Network PACA

Übersetzung

Eurodicautom
Babelfish
 
Referenz
U04
zuletzt bearbeitet am
04.03.2003
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf den mehrjährigen Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (2003—2004)
(sichereren Nutzung des Internet)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 209/05)
Generaldirektion
Informationsgesellschaft
Ziele

Im Einklang mit der Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar 1999, geändert durch die Entscheidung Nr. 1151/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003, über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien durch die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte vor allem im Hinblick auf den Kinderund Jugendschutz (1), nachstehend „Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet“ genannt, fordert die Europäische Kommission hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte, im Rahmen des Programms zu finanzierende Aktionen auf. Der Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet besteht aus vier Aktionsbereichen, auf die unter Punkt 3 eingegangen wird:
a) Schaffung eines sichereren Umfelds
b) Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen
c) Sensibilisierungsmaßnahmen
d) Programmunterstützung

Im Einklang mit Artikel 4 der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates erstellte die Europäische Kommission als Grundlage für die Durchführung des Programms bis zum 31. Dezember 2004 ein Arbeitsprogramm (http://europa.eu.int/iap ) mit den genauen Zielen und Prioritäten und einem vorläufigen Zeitplan für deren Umsetzung. Die in dieser Aufforderung genannten Ziele, Prioritäten, veranschlagten Haushaltsmittel und Arten indirekter Aktionen entsprechen denen des Arbeitsprogramms.

Teil 1 - Aufforderungen mit festen Einreichungstermin Einreichungsschluss: 14. November 2003, 17 Uhr (Ortszeit Luxemburg).
Aktionsbereich 1: Schaffung eines sichereren Umfelds
1.1. Schaffung eines europäischen Meldestellennetzes
Kennung: AL 1.1 HOTCOORD

Meldestellen für schädliche und illegale Inhalte gibt es in 13 Mitgliedstaaten und in Island. Sie bilden das EU-Meldestellennetz. Um die größtmögliche Wirkung zu erzielen und die funktionelle Wirksamkeit des Netzes zu verbessern, wird für dieses Netz ein Koordinierungszentrum eingerichtet. Die Aufgabe dieses Koordinierungszentrums besteht darin, eine europäische Strategie, Leitlinien, Arbeitsmethoden und Verfahren auszuarbeiten. Das Netz soll eng mit den Sensibilisierungsaktionen zusammenarbeiten, den Beitrittskandidaten praktische Hilfe gewähren und die Zusammenarbeit mit Meldestellen außerhalb Europas ausbauen.
1.3. Qualitätskennzeichnungssystem
Kennung: AL 1.3. QUALAB

Ein System deutlich sichtbarer „Gütesiegel“ für die Webangebote der Internet-Diensteanbieter wird gefördert, damit Anbieter, die sich an allgemein anerkannte Verhaltenskodizes halten, für den Nutzer leichter erkennbar sind. Unterstützt werden außerdem Selbstkontrollmechanismen, um die Zuverlässigkeit der Selbstkennzeichnung zu verbessern, und Kontrolldienste für die Überwachung der Richtigkeit der Selbstbewertungskennzeichen.

Aktionsbereich 2: Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen
2.1. Leistungsvergleich von Filtersoftware und -diensten
Kennung: AL 2.1. BENCH

Ziel der Zuschüsse ist die Ermöglichung einer sachkundigen, herstellerunabhängigen und objektiven Bewertung der gegenwärtig erhältlichen Filterprogramme sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen für künftige Produkte und für die Ausrichtung der angewandten Forschung. Der Schwerpunkt liegt auf der vergleichenden Untersuchung von Filterprogrammen und -diensten im Hinblick auf ihre Leistung und Nutzbarkeit, den Selbstschutz vor Angriffen sowie die Eignung für den europäischen Nutzer und für neue Formen digitaler Inhalte.

Aktionsbereich 3: Sensibilisierungsmaßnahmen
3.1. Aufbau eines europäischen Netzes auf breiter Grundlage
Kennung: AL 3.1 AWARECOORD

Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind eine notwendige Ergänzung der Aktionsbereiche 1 und 2. Die darin vorgesehenen Maßnahmen können schließlich nur dann Früchte tragen, wenn sie bei den tatsächlichen und potenziellen Nutzern auch bekannt sind. Die Sensibilisierungsmaßnahmen sind nicht auf die Frage von kindergeeigneten Webinhalten beschränkt, sondern beziehen sich auch auf andere schädliche Inhalte (z. B. Ausländerfeindlichkeit) sowie auf neue Formen der interaktiven Information und Kommunikation. Zur Gesamtkoordinierung und logistischen Unterstützung der nationalen Sensibilisierungszentralen wird ein Koordinierungszentrum finanziert, das für die europaweite öffentliche Wahrnehmung und Wirksamkeit der auf nationaler Ebene durchgeführten Aufklärungskampagne sorgt.
3.2. Angewandte Forschung im Bereich der Medienerziehung
Kennung: AL 3.2. MEDIA

Vorgesehen sind angewandte Forschungsarbeiten im Bereich der Medienerziehung in Bezug auf die Nutzung des Internet und neuer Technologien durch Kinder, um erzieherische und technologische Mittel zu finden, wie man sie vor Schaden bewahren kann. Die Forschung umfasst die Sammlung und Auswertung vorhandener Ergebnisse und Untersuchungen für alle Länder und Altersgruppen, wobei nationale Sichtweisen, Überzeugungen, Wertvorstellungen und Verhaltensweisen ermittelt und berücksichtigt werden.

Teil 2 - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ohne festen Eingangstermin
Erster Eingangstermin: 14. November 2003
, 17 Uhr (Ortszeit Luxemburg). Zweiter Eingangstermin: 16. März 2004, 17 Uhr (Ortszeit Luxemburg). Letzter Eingangstermin: 15. Juni 2004, 17 Uhr (Ortszeit Luxemburg).

Aktionsbereich 1: Schaffung eines sichereren Umfelds
1.1. Schaffung eines europäischen Meldestellennetzes
Kennung: AL 1.1 HOTLINE

Zu den Aufgaben der nationalen Meldestellenzentralen gehört die Einrichtung und der Betrieb einer Meldestelle, die Hinweise aus der Öffentlichkeit über illegale Inhalte entgegennimmt, die Information der Nutzer über die Tätigkeit der Meldestelle und die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme sowie die zügige Bearbeitung der eingehenden Klagen entsprechend den vom Meldestellennetz ausgearbeiteten Leitlinien. Durch einheitliche Aufgabenstellungen und Leistungsindikatoren wird die Vergleichbarkeit gewährleistet und das Projektmanagement und die Berichterstattung vereinfacht. Die aktive Mitarbeit im Netz und an den grenzübergreifenden Aktivitäten ist Pflicht.

Aktionsbereich 3: Sensibilisierungsmaßnahmen
3.1. Aufbau nationaler Sensibilisierungszentralen
Kennung AL 3.1 AWARENODE

Die nationalen Sensibilisierungszentralen sollen eine in sich geschlossene, durchschlagende und gezielte Aufklärungskampagne über die dafür am besten geeigneten Medien unter Beachtung der Erfahrungen und empfehlenswerten Verfahren aus anderen Ländern erarbeiten. Bei der Ausarbeitung und Verwirklichung eines europäischen, aber gegebenenfalls an die nationalen sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten angepassten Konzepts sollen die nationalen Sensibilisierungszentralen zusammenarbeiten.

Zielgruppe
Gemeinsame Kriterien für alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Folgende Kriterien liegen der Bewertung zugrunde:
Zulassungskriterien
Siehe Zulassungskriterien im Leitfaden für Antragsteller.
Auswahlkriterien
Diese Kriterien gelten dem Nachweis, dass die Antragsteller über ausreichende und solide Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während des Durchführungszeitraums des Projekts aufrecht zu erhalten. Außerdem müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie über die erforderlichen Fachkenntnisse und beruflichen Qualifikationen verfügen, damit sie das vorgeschlagene Projekt vollständig durchführen können.
Finanzielle und technische Fähigkeit zur Durchführung des Projekts
- Fähigkeit zur Kofinanzierung des vorgeschlagenen Projekts, nachgewiesen durch die Unternehmensabschlüsse des Antragstellers;
- Fähigkeit zur Bereitstellung angemessener personeller Mittel zur Durchführung des betreffenden Projekts.
Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen
Nachweis einschlägiger Erfahrungen (z. B. akademische Qualifikationen oder frühere Projekte).
Zuschlagskriterien
Diese Kriterien dienen der Bewertung der Qualität des eingereichten Vorschlags. Das Vergabeverfahren wird im Leitfaden für Antragsteller genauer erläutert.
- Europäischer Mehrwert, Netzsynergie und Beitrag zur Erfüllung der Ziele des jeweiligen Aktionsbereichs: 40 %
- Qualität, Relevanz und Auswirkungen: 30 %
- Partnerschaft, Ressourcen und Management: 30 %.
Die Kommission kann sich bei der Bewertung und der Anwendung der einzelnen Kriterien durch externe Sachverständige unterstützen lassen.
Vorgesehene Zeitplanung: die Bewertungsergebnisse sollen 2 Monate nach dem jeweiligen festgelegten Eingangstermin vorliegen.
Fördergebiet
Finanzierung
Für diese Aufforderung werden Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 11,7 Mio. EUR veranschlagt.
Projektdauer
Deadline
14. November 2003
16. März 2004
Letzter Eingangstermin: 15. Juni 2004
Kontakt

Europäische Kommission
Generaldirektion Informationsgesellschaft
Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet
Gebäude Jean Monnet, Büro EUFO 1194
Rue Alcide de Gasperi
L-2920 Luxemburg
E-Mail: iap@cec.eu.int
Fax (35-2) 430 13 40 79
Telefonnummer (35-2) 430 13 29 63.
Web: http://europa.eu.int/iap

Europäische Institutionnen

Europäische Kommission
Europäischen Parlament
Europäischen Rat
Présidence de l'Union Européenne
Médiateur Européen
Europäiches Gerichtschofes
Wirtschafts-und Sozialauss
chlusses
Inforegio
CEDEFOP
Ausschluss der Regionen
Europäisches Rechnunghofs
Statistisches Amt
Europäische Kommission Vertretung in Frankreich
Europäischen Parlament Vertretung in Marseille
Citizens first

Press

CORDIS
EUR-Lex
JO L et C
JO S

Zeitungen

Europäische Kommission Presse
Europäischen Parlament Presse