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Im
Einklang mit der Entscheidung Nr. 276/1999/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Januar
1999, geändert durch die Entscheidung Nr. 1151/2003/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
Juni 2003, über die Annahme eines mehrjährigen Aktionsplans
der Gemeinschaft zur Förderung der sichereren Nutzung
des Internet und neuer Online-Technologien durch die
Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte vor allem
im Hinblick auf den Kinderund Jugendschutz (1), nachstehend
„Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet“
genannt, fordert die Europäische Kommission hiermit
zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte, im
Rahmen des Programms zu finanzierende Aktionen auf.
Der Aktionsplan zur sichereren Nutzung des Internet
besteht aus vier Aktionsbereichen, auf die unter Punkt
3 eingegangen wird:
a) Schaffung eines sichereren Umfelds
b) Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen
c) Sensibilisierungsmaßnahmen
d) Programmunterstützung
Im Einklang mit Artikel 4 der Entscheidung des Europäischen
Parlaments und des Rates erstellte die Europäische
Kommission als Grundlage für die Durchführung des
Programms bis zum 31. Dezember 2004 ein Arbeitsprogramm
(http://europa.eu.int/iap
) mit den genauen Zielen und Prioritäten und einem
vorläufigen Zeitplan für deren Umsetzung. Die in dieser
Aufforderung genannten Ziele, Prioritäten, veranschlagten
Haushaltsmittel und Arten indirekter Aktionen entsprechen
denen des Arbeitsprogramms.
Teil
1 - Aufforderungen mit festen Einreichungstermin Einreichungsschluss:
14. November 2003, 17 Uhr (Ortszeit Luxemburg).
Aktionsbereich 1: Schaffung eines sichereren Umfelds
1.1. Schaffung eines europäischen Meldestellennetzes
Kennung: AL 1.1 HOTCOORD
Meldestellen für schädliche und illegale Inhalte gibt
es in 13 Mitgliedstaaten und in Island. Sie bilden
das EU-Meldestellennetz. Um die größtmögliche Wirkung
zu erzielen und die funktionelle Wirksamkeit des Netzes
zu verbessern, wird für dieses Netz ein Koordinierungszentrum
eingerichtet. Die Aufgabe dieses Koordinierungszentrums
besteht darin, eine europäische Strategie, Leitlinien,
Arbeitsmethoden und Verfahren auszuarbeiten. Das Netz
soll eng mit den Sensibilisierungsaktionen zusammenarbeiten,
den Beitrittskandidaten praktische Hilfe gewähren
und die Zusammenarbeit mit Meldestellen außerhalb
Europas ausbauen.
1.3. Qualitätskennzeichnungssystem
Kennung: AL 1.3. QUALAB
Ein System deutlich sichtbarer „Gütesiegel“ für die
Webangebote der Internet-Diensteanbieter wird gefördert,
damit Anbieter, die sich an allgemein anerkannte Verhaltenskodizes
halten, für den Nutzer leichter erkennbar sind. Unterstützt
werden außerdem Selbstkontrollmechanismen, um die
Zuverlässigkeit der Selbstkennzeichnung zu verbessern,
und Kontrolldienste für die Überwachung der Richtigkeit
der Selbstbewertungskennzeichen.
Aktionsbereich
2: Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen
2.1. Leistungsvergleich von Filtersoftware und -diensten
Kennung: AL 2.1. BENCH
Ziel der Zuschüsse ist die Ermöglichung einer sachkundigen,
herstellerunabhängigen und objektiven Bewertung der
gegenwärtig erhältlichen Filterprogramme sowie die
Ausarbeitung von Empfehlungen für künftige Produkte
und für die Ausrichtung der angewandten Forschung.
Der Schwerpunkt liegt auf der vergleichenden Untersuchung
von Filterprogrammen und -diensten im Hinblick auf
ihre Leistung und Nutzbarkeit, den Selbstschutz vor
Angriffen sowie die Eignung für den europäischen Nutzer
und für neue Formen digitaler Inhalte.
Aktionsbereich 3: Sensibilisierungsmaßnahmen
3.1. Aufbau eines europäischen Netzes auf breiter
Grundlage
Kennung: AL 3.1 AWARECOORD
Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind eine
notwendige Ergänzung der Aktionsbereiche 1 und 2.
Die darin vorgesehenen Maßnahmen können schließlich
nur dann Früchte tragen, wenn sie bei den tatsächlichen
und potenziellen Nutzern auch bekannt sind. Die Sensibilisierungsmaßnahmen
sind nicht auf die Frage von kindergeeigneten Webinhalten
beschränkt, sondern beziehen sich auch auf andere
schädliche Inhalte (z. B. Ausländerfeindlichkeit)
sowie auf neue Formen der interaktiven Information
und Kommunikation. Zur Gesamtkoordinierung und logistischen
Unterstützung der nationalen Sensibilisierungszentralen
wird ein Koordinierungszentrum finanziert, das für
die europaweite öffentliche Wahrnehmung und Wirksamkeit
der auf nationaler Ebene durchgeführten Aufklärungskampagne
sorgt.
3.2.
Angewandte Forschung im Bereich der Medienerziehung
Kennung: AL 3.2. MEDIA
Vorgesehen sind angewandte Forschungsarbeiten im Bereich
der Medienerziehung in Bezug auf die Nutzung des Internet
und neuer Technologien durch Kinder, um erzieherische
und technologische Mittel zu finden, wie man sie vor
Schaden bewahren kann. Die Forschung umfasst die Sammlung
und Auswertung vorhandener Ergebnisse und Untersuchungen
für alle Länder und Altersgruppen, wobei nationale
Sichtweisen, Überzeugungen, Wertvorstellungen und
Verhaltensweisen ermittelt und berücksichtigt werden.
Teil 2 - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
ohne festen Eingangstermin
Erster Eingangstermin: 14. November 2003, 17 Uhr
(Ortszeit Luxemburg). Zweiter Eingangstermin: 16.
März 2004, 17 Uhr (Ortszeit Luxemburg). Letzter
Eingangstermin: 15. Juni 2004, 17 Uhr (Ortszeit
Luxemburg).
Aktionsbereich 1: Schaffung eines sichereren Umfelds
1.1. Schaffung eines europäischen Meldestellennetzes
Kennung: AL 1.1 HOTLINE
Zu den Aufgaben der nationalen Meldestellenzentralen
gehört die Einrichtung und der Betrieb einer Meldestelle,
die Hinweise aus der Öffentlichkeit über illegale
Inhalte entgegennimmt, die Information der Nutzer
über die Tätigkeit der Meldestelle und die Möglichkeiten
der Kontaktaufnahme sowie die zügige Bearbeitung der
eingehenden Klagen entsprechend den vom Meldestellennetz
ausgearbeiteten Leitlinien. Durch einheitliche Aufgabenstellungen
und Leistungsindikatoren wird die Vergleichbarkeit
gewährleistet und das Projektmanagement und die Berichterstattung
vereinfacht. Die aktive Mitarbeit im Netz und an den
grenzübergreifenden Aktivitäten ist Pflicht.
Aktionsbereich 3: Sensibilisierungsmaßnahmen
3.1. Aufbau nationaler Sensibilisierungszentralen
Kennung AL 3.1 AWARENODE
Die nationalen Sensibilisierungszentralen sollen eine
in sich geschlossene, durchschlagende und gezielte
Aufklärungskampagne über die dafür am besten geeigneten
Medien unter Beachtung der Erfahrungen und empfehlenswerten
Verfahren aus anderen Ländern erarbeiten. Bei der
Ausarbeitung und Verwirklichung eines europäischen,
aber gegebenenfalls an die nationalen sprachlichen
und kulturellen Gegebenheiten angepassten Konzepts
sollen die nationalen Sensibilisierungszentralen zusammenarbeiten.
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