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Referenz
U03
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
URBAN 2
Die EU Kommission hat eine modifizierte Neuauflage der Gemeinschaftsinitiative
URBAN 2000 – 2006 erstellt
Amtsblatt/Haushaltslinie
Generaldirektion
Regionalpolitik
Ziele

Allgemeine Grundsätze
Fünf Jahre nach ihrer Einführung im Jahre 1994 zeigen die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN finanzierten Programme erste Ergebnisse. Durch die Programmaßnahmen hat sich die Lebensqualität in den Fördergebieten sichtbar verbessert. Diese vielversprechenden Erfolge verdeutlichen den Wert des integrierten Konzepts, das im Rahmen von URBAN zur Bewältigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Probleme vorgeschlagen wird, die in den städtischen Ballungsgebieten immer häufiger anzutreffen und dort besonders ausgeprägt sind. Das Konzept besteht aus einem Bündel von Maßnahmen zur Sanierung von veralteter Infrastruktur sowie wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die ergänzt werden durch Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und zur Verbesserung der Umweltqualität.

Ziele:
- die Förderung der Ausarbeitung und Anwendung von besonders innovativen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung von kleinen und mittleren Städten oder heruntergekommenen Stadtvierteln in größeren Städten;

- Förderung und Austausch von Know-how und Erfahrungen in bezug auf eine nachhaltige Stadterneuerung und -entwicklung in der Europäischen Union.
- Die Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele können den Übergang zwischen Innovation und Einbeziehung in die Mainstream-Programme erleichtern, wobei die in den betreffenden städtischen Gebieten durchgeführten Projekte als Modell- oder Flaggschiffprojekte dienen.
- ausreichende kritische Masse und entsprechende Förderstrukturen zur Erleichterung der Ausarbeitung und Durchführung von innovativen und nachhaltigen Stadtentwicklungsprogrammen sowie ein kreatives Konzept für Stadtmanagement und nachhaltigen Wandel;
- solide lokale Partnerschaft zur Ermittlung der Herausforderungen, zur Festlegung der Strategie, der Prioritäten und der Mittelverteilung sowie zur Durchführung, Begleitung und Bewertung der Strategie. Die Partnerschaften sollten breit und wirkungsvoll angelegt sein und die Wirtschafts- bzw. Sozialpartner, NRO und Einwohnerverbände, einschließlich die im Bereich Umwelt tätigen, gemäß Artikel 8 der allgemeinen Verordnung mit einschließen;
- Verknüpfung des strategischen Plans für das betreffende Gebiet mit der wirtschaftlichen, sozialen, umweltbezogenen und physischen Struktur bzw. mit den Strategien im Hinblick auf das weitere städtische Gebiet;
- Integration wirtschaftlicher, sozialer, sicherheitsbezogener, ökologischer und verkehrstechnischer Aspekte, einschließlich des gleichgestellten Zugangs zu Arbeitsplätzen und Ausbildungsmöglichkeiten, in Gebieten mit einem erhöhten Maß an Ausgrenzungen;
- Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen;

- Förderung der Umsetzung auf örtlicher Ebene von gemeinschaftlichen Umweltpolitiken bzw. damit verbundener Gesetzgebung;
- Komplementarität mit den Hauptinterventionen der Strukturfonds ("Mainstream"-Programme) und denen der übrigen Gemeinschaftsinitiativen oder -programmen;
- Angebot an hochwertigen Projekten durch die Auswahl von wenigen, aber dafür anspruchsvollen Programmen.

Förderfähige Gebiete und Aktionsschwerpunkte:
Im Rahmen der neuen Initiative können höchstens fünfzig städtische Gebiete mit jeweils mindestens 10 000 Einwohnern gefördert werden. Die zu fördernden Städte oder Stadtviertel müssen einheitliche Probleme und räumliche Merkmale aufweisen. Auch muß auf der Grundlage entsprechender Indikatoren, die von den Mitgliedstaaten in Absprache mit der Kommission vorgeschlagen werden, der Nachweis erbracht werden, daß eine wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung erforderlich ist oder daß eine Krisensituation vorliegt. Dabei sind die spezifischen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Städte zu berücksichtigen, die mit erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Probleme konfrontiert sind. Die zu fördernden städtischen Gebiete können innerhalb oder außerhalb von Gebieten liegen, die im Rahmen der Ziele 1 und 2 förderfähig sind.

Förderkriterien:
- hohe Langzeitarbeitslosenquote
- geringe Wirtschaftstätigkeit
- hohes Armutsniveau und erhöhtes Maß an Ausgrenzungen
- besonderer Umstellungsbedarf aufgrund lokaler wirtschaftlicher und sozialer Schwierigkeiten
- hoher Anteil an Einwanderern, ethnischen und Minderheitengruppen, oder Flüchtlingen
- niedriges Bildungsniveau, erhebliches Defizit an Qualifikationen in der Bevölkerung, und hohen - Schulaussteigerraten. hohe Kriminalitätsrate
- problematische Bevölkerungsentwicklung
- in besonderem Maße geschädigte Umwelt.

Es sollten folgende Prioritäten beachtet werden:
gemischte Nutzung von städtischen Gebieten und umweltfreundliche Neuerschließung von Industriebrachen (einschließlich Schutz und Verbesserung von Gebäuden und Freiflächen in heruntergekommenen Gebieten sowie Erhaltung des historischen und kulturellen Erbes) in Verbindung mit dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten, einer besseren Integration der lokalen Gemeinschaften und ethnischen Minderheiten, der Wiedereingliederung von ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen, größerer Sicherheit sowie Vorbeugung von Kriminalität und weniger Baumaßnahmen auf der grünen Wiese sowie der Reduzierung der Zersiedlungsprozesse;
Unternehmertum und Beschäftigungsbündnisse, einschließlich örtlicher Beschäftigungsinitiativen und Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere in den Bereichen Hintanhaltung von nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt sowie deren Schutz und Verbesserung, Erhaltung des kulturellen Erbes und Verbreitung der Kultur sowie Entwicklung von alternativen Betreuungsmöglichkeiten und sonstigen Dienstleistungen unter Berücksichtigung der sich wandelnden Bevölkerungsstruktur. Das Prinzip der Chancengleichheit für Männer und Frauen sollte dabei besondere Beachtung finden;
Schaffung oder sichtbare Verbesserung von Strategien zur Aus- und Weiterbildung für ausgegrenzte Personen, die u.a.die Förderung von Partnerschaften zwischen mehreren Institutionen miteinbezieht;
Förderung von integrierten öffentlichen Verkehrs- und intelligenten Kommunikationssystemen bzw. Vorkehrungen für Radverkehr und zum Wandern, die leistungsfähiger, rentabler und umweltfreundlicher sind und zu einer Reduzierung von Fahrten im privaten Kraftverkehr führen;
Abfallreduzierung und –behandlung, rationelles Wassermanagement und Lärmverminderung sowie Senkung des Verbrauchs von Kohlenwasserstoff-Energie durch die Entwicklung von effizienten Energiemanagementsystemen und die Förderung von erneuerbaren Energiequellen, wodurch eine meßbare Reduzierung von CO2- und sonstigen Schadstoffemissionen erzielt werden kann;
Entwicklung des Technologiepotentials der Informationsgesellschaft zur Verbesserung der Versorgung mit Dienstleistungen im öffentlichen Interesse für Kleinunternehmen und Bürger sowie im Hinblick auf einen Beitrag zur sozialen Eingliederung, zur Innovation und Regeneration im Wirtschaftsbereich, zu integrierten Umweltpolitiken und damit in Zusammenhang stehendem Management, Humanressourcen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten und zu einem effizienten Manangement von Dienstleistungen wie Gesundheitsvorsorge, allgemeine und berufliche Bildung und Nahversorgung.
Jedes Programm umfaßt außerdem Maßnahmen zur Förderung von Know-how sowie zum Austausch und zur Verbreitung von Erfahrungen und bewährten Praktiken auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung der Städte und der nachhaltigen Stadtentwicklung.

Konkrete Aktionen:
Gemischte Nutzung von städtischen Gebieten und umweltfreundliche Neuerschließung von Industriebrachen
- Sanierung von Brachen und verunreinigtem Gelände

- Sanierung öffentlicher Anlagen, einschließlich Grünflächen
- dauerhafte und umweltgerechte Renovierung von Gebäuden im Hinblick auf die Nutzung für wirtschaftliche und soziale Aktivitäten
- Erhaltung und Aufwertung des historischen und kulturellen Erbes
- Erhöhung der Sicherheit und Verbrechensverhütung, Beteiligung der Einwohner an der Überwachung der Stadtviertel;
- Verbesserung der Straßenbeleuchtung; Kameraüberwachung (CCTV); nichtöffentliche Gebiete können nicht finanziert werden
- Personalschulungen.

Zielgruppe/
Unterstützung für Unternehmen, Handel, Genossenschaften, Gegenseitigkeitsverbände, Dienstleistungen für KMU; Gründung von Unternehmenszentren, Einrichtungen für den Technologietransfer
Gründung öffentlich-privater Partnerschaften, insbesondere zur Verwaltung von Programmen für eine integrierte wirtschaftliche Entwicklung und zur Förderung von "Öko-Unternehmen"
Errichtung eines Büros von Management- und Marketingberatern; bedarfsgerechte Beratung für Geschäftsleute und neugegründete Unternehmen
Fortbildung im Bereich der neuen Technologien, z.B. rechnergestützte Produktion im Bereich von wirtschaftsbezogenen und/oder umweltfreundlichen Technologien
Unterstützung für beschäftigungswirksame Projekte auf lokaler Ebene wie Bereitstellung von Einrichtungen für Kultur, Freizeit und Sport, sofern sie zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze bzw. zum sozialen Zusammenhalt beitragen
Erhaltung des kulturellen Erbes und Verbreitung der Kultur
Bereitstellung von alternativen Betreuungsmöglichkeiten und sonstigen Dienstleistungen im besonderen für ältere Menschen und Kinder
Beratung hinsichtlich Sicherheitsbelangen und Schutz vor Kriminalität
Integration von ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen und erschwinglicher Zugang zu Basisdienstleistungen
bedarfsgerechte Beratung, Fortbildungsmaßnahmen und Sprachkurse,
Arbeitserfahrungsprogramme im Rahmen lokaler Wiedereingliederungprojekte
Verbesserung der Gesundheitsdienste; Rehabilitationszentren für Drogenabhängige
Öffentliche Verkehrsverbindungen zu Ballungszentren von Arbeitsplätzen und Fortbildung innerhalb und außerhalb des Gebietes
I ntegrierte öffentliche Verkehrsnetze und Kommunikationssysteme
Telematikdienste hinsichtlich Reiseinformationen, Reservierung und Bezahlung
öffentliche Verkehrsmittel mit geringem Energieverbrauch
sichere und attraktive Fußgänger- und Radwege bzw. "grüne" Weganlagen
Abfallreduzierung und -behandlung; rationelles Wassermanagement und Lärmverminderung; Senkung des Verbrauchs von Kohlenwasserstoffenergie
Förderung der Verringerung der Abfallmengen, von 100%igen Recycling und selektivem Sammeln bzw. selektiver Entsorgung
Luftgüteüberwachung und Lärmverminderung (lokale Aktionspläne)
Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, Förderung der Verwendung von Regenwasser und von verbessertem Abwassermanagement
Förderung der rationellen Nutzung und Reduzierung des Verbrauchs von Energie
Förderung von erneuerbaren Energiequellen
Ausbildungsmaßnahmen im Hinblick auf Umweltmanagement und -schutz
Entwicklung des Potentials der Technologien der Informationsgesellschaft
Fortbildung und Einrichtungen zur Unterstützung von Telearbeit sowie des Gebrauchs von Internet und anderer Telematikanwendungen
Förderung eines effektiven Zugangs zu Telematikdiensten
Informationssysteme für das Management von Humanressourcen und Beschäftigungsmöglichkeiten
Unterstützung des Gebrauchs von Informations- und Kommunikationstechnologien im Zusammenhnag mit Bildung und Fortbildung, Beschäftigungsmöglichkeiten und Kultur
Entwicklung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, im besonderen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheitsvorsorge, Umweltinformation, Unterstützungsmaßnahmen für KMU, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, und Nahversorgung
Unterstützung von lokalen Behörden hinsichtlich know-how und Technologietransfer auf Basis bestehender Erfahrungswerte auf Ebene der Städte in der Gemeinschaft
Verbesserung des Stadtmanagements
Studien und Sachverständigengutachten über die Umstrukturierung und Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen

Finanzierung:
Die Gemeinschaftsinitiative URBAN wird von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemeinsam finanziert. Gemäß Artikel 20 Absatz 2 der allgemeinen Verordnung stellt der EFRE im Zeitraum 2000-2006 insgesamt 700 Mio. Euro für URBAN bereit.
Die Kommission kann technische Hilfe für die Ausarbeitung, Finanzierung und Durchführung von Vorschlägen im Rahmen von URBAN bereitstellen. Die auf Initiative der Kommission durchgeführten Maßnahmen der technischen Hilfe können bis zu 100% aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden.

Deadline:
Mitgliedstaaten, die an der Initiative URBAN interessiert sind, werden aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung (April 2001) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Vorschläge für PGI oder gegebenenfalls Anträge auf Globalzuschüsse für städtische Gebiete einzureichen.

Kontakt:
EU Kommission
Generaldirektion Regionalpolitik
Rue de la Loi, 200,
B-1049 Brüssel
Tél: 00.322.299.05.56
Fax: 00.322.296.32.73
Generaldirektion Regionalpolitik
http://www.inforegio.cec.eu.int/urban
e-mail: martine.decker@cec.eu.int


 

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