| Allgemeine
Grundsätze
Fünf Jahre nach ihrer Einführung im
Jahre 1994 zeigen die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
URBAN finanzierten Programme erste Ergebnisse. Durch
die Programmaßnahmen hat sich die Lebensqualität
in den Fördergebieten sichtbar verbessert. Diese
vielversprechenden Erfolge verdeutlichen den Wert
des integrierten Konzepts, das im Rahmen von URBAN
zur Bewältigung der sozialen, ökologischen
und wirtschaftlichen Probleme vorgeschlagen wird,
die in den städtischen Ballungsgebieten immer
häufiger anzutreffen und dort besonders ausgeprägt
sind. Das Konzept besteht aus einem Bündel von
Maßnahmen zur Sanierung von veralteter Infrastruktur
sowie wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen
Maßnahmen, die ergänzt werden durch Maßnahmen
zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und zur
Verbesserung der Umweltqualität.
Ziele:
-
die Förderung der Ausarbeitung und Anwendung
von besonders innovativen Strategien für die
wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung von kleinen
und mittleren Städten oder heruntergekommenen
Stadtvierteln in größeren Städten;
- Förderung und Austausch von Know-how und Erfahrungen
in bezug auf eine nachhaltige Stadterneuerung und
-entwicklung in der Europäischen Union.
- Die Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele
können den Übergang zwischen Innovation
und Einbeziehung in die Mainstream-Programme erleichtern,
wobei die in den betreffenden städtischen Gebieten
durchgeführten Projekte als Modell- oder Flaggschiffprojekte
dienen.
- ausreichende kritische Masse und entsprechende Förderstrukturen
zur Erleichterung der Ausarbeitung und Durchführung
von innovativen und nachhaltigen Stadtentwicklungsprogrammen
sowie ein kreatives Konzept für Stadtmanagement
und nachhaltigen Wandel;
- solide lokale Partnerschaft zur Ermittlung der Herausforderungen,
zur Festlegung der Strategie, der Prioritäten
und der Mittelverteilung sowie zur Durchführung,
Begleitung und Bewertung der Strategie. Die Partnerschaften
sollten breit und wirkungsvoll angelegt sein und die
Wirtschafts- bzw. Sozialpartner, NRO und Einwohnerverbände,
einschließlich die im Bereich Umwelt tätigen,
gemäß Artikel 8 der allgemeinen Verordnung
mit einschließen;
- Verknüpfung des strategischen Plans für
das betreffende Gebiet mit der wirtschaftlichen, sozialen,
umweltbezogenen und physischen Struktur bzw. mit den
Strategien im Hinblick auf das weitere städtische
Gebiet;
- Integration wirtschaftlicher, sozialer, sicherheitsbezogener,
ökologischer und verkehrstechnischer Aspekte,
einschließlich des gleichgestellten Zugangs
zu Arbeitsplätzen und Ausbildungsmöglichkeiten,
in Gebieten mit einem erhöhten Maß an Ausgrenzungen;
- Förderung der Chancengleichheit von Männern
und Frauen;
- Förderung der Umsetzung auf örtlicher
Ebene von gemeinschaftlichen Umweltpolitiken bzw.
damit verbundener Gesetzgebung;
- Komplementarität mit den Hauptinterventionen
der Strukturfonds ("Mainstream"-Programme) und denen
der übrigen Gemeinschaftsinitiativen oder -programmen;
- Angebot an hochwertigen Projekten durch die Auswahl
von wenigen, aber dafür anspruchsvollen Programmen.
Förderfähige
Gebiete und Aktionsschwerpunkte:
Im Rahmen der neuen Initiative können höchstens
fünfzig städtische Gebiete mit jeweils mindestens
10 000 Einwohnern gefördert werden. Die zu fördernden
Städte oder Stadtviertel müssen einheitliche
Probleme und räumliche Merkmale aufweisen. Auch
muß auf der Grundlage entsprechender Indikatoren,
die von den Mitgliedstaaten in Absprache mit der Kommission
vorgeschlagen werden, der Nachweis erbracht werden,
daß eine wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung
erforderlich ist oder daß eine Krisensituation
vorliegt. Dabei sind die spezifischen Bedürfnisse
der kleinen und mittleren Städte zu berücksichtigen,
die mit erheblichen wirtschaftlichen und sozialen
Probleme konfrontiert sind. Die zu fördernden
städtischen Gebiete können innerhalb oder
außerhalb von Gebieten liegen, die im Rahmen
der Ziele 1 und 2 förderfähig sind.
Förderkriterien:
- hohe Langzeitarbeitslosenquote
- geringe Wirtschaftstätigkeit
- hohes Armutsniveau und erhöhtes Maß an
Ausgrenzungen
- besonderer Umstellungsbedarf aufgrund lokaler wirtschaftlicher
und sozialer Schwierigkeiten
- hoher Anteil an Einwanderern, ethnischen und Minderheitengruppen,
oder Flüchtlingen
- niedriges Bildungsniveau, erhebliches Defizit an
Qualifikationen in der Bevölkerung, und hohen
- Schulaussteigerraten. hohe Kriminalitätsrate
- problematische Bevölkerungsentwicklung
- in besonderem Maße geschädigte Umwelt.
Es
sollten folgende Prioritäten beachtet werden:
gemischte Nutzung von städtischen Gebieten
und umweltfreundliche Neuerschließung von Industriebrachen
(einschließlich Schutz und Verbesserung von
Gebäuden und Freiflächen in heruntergekommenen
Gebieten sowie Erhaltung des historischen und kulturellen
Erbes) in Verbindung mit dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten,
einer besseren Integration der lokalen Gemeinschaften
und ethnischen Minderheiten, der Wiedereingliederung
von ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen, größerer
Sicherheit sowie Vorbeugung von Kriminalität
und weniger Baumaßnahmen auf der grünen
Wiese sowie der Reduzierung der Zersiedlungsprozesse;
Unternehmertum und Beschäftigungsbündnisse,
einschließlich örtlicher Beschäftigungsinitiativen
und Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere
in den Bereichen Hintanhaltung von nachteiligen Auswirkungen
auf die Umwelt sowie deren Schutz und Verbesserung,
Erhaltung des kulturellen Erbes und Verbreitung der
Kultur sowie Entwicklung von alternativen Betreuungsmöglichkeiten
und sonstigen Dienstleistungen unter Berücksichtigung
der sich wandelnden Bevölkerungsstruktur. Das
Prinzip der Chancengleichheit für Männer
und Frauen sollte dabei besondere Beachtung finden;
Schaffung oder sichtbare Verbesserung von Strategien
zur Aus- und Weiterbildung für ausgegrenzte Personen,
die u.a.die Förderung von Partnerschaften zwischen
mehreren Institutionen miteinbezieht;
Förderung von integrierten öffentlichen
Verkehrs- und intelligenten Kommunikationssystemen
bzw. Vorkehrungen für Radverkehr und zum Wandern,
die leistungsfähiger, rentabler und umweltfreundlicher
sind und zu einer Reduzierung von Fahrten im privaten
Kraftverkehr führen;
Abfallreduzierung und behandlung, rationelles
Wassermanagement und Lärmverminderung sowie Senkung
des Verbrauchs von Kohlenwasserstoff-Energie durch
die Entwicklung von effizienten Energiemanagementsystemen
und die Förderung von erneuerbaren Energiequellen,
wodurch eine meßbare Reduzierung von CO2-
und sonstigen Schadstoffemissionen erzielt werden
kann;
Entwicklung des Technologiepotentials der Informationsgesellschaft
zur Verbesserung der Versorgung mit Dienstleistungen
im öffentlichen Interesse für Kleinunternehmen
und Bürger sowie im Hinblick auf einen Beitrag
zur sozialen Eingliederung, zur Innovation und Regeneration
im Wirtschaftsbereich, zu integrierten Umweltpolitiken
und damit in Zusammenhang stehendem Management, Humanressourcen
bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten und zu
einem effizienten Manangement von Dienstleistungen
wie Gesundheitsvorsorge, allgemeine und berufliche
Bildung und Nahversorgung.
Jedes Programm umfaßt außerdem Maßnahmen
zur Förderung von Know-how sowie zum Austausch
und zur Verbreitung von Erfahrungen und bewährten
Praktiken auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und
sozialen Wiederbelebung der Städte und der nachhaltigen
Stadtentwicklung.
Konkrete
Aktionen:
Gemischte Nutzung von städtischen Gebieten
und umweltfreundliche Neuerschließung von Industriebrachen
- Sanierung von Brachen und verunreinigtem Gelände
- Sanierung öffentlicher Anlagen, einschließlich
Grünflächen
- dauerhafte und umweltgerechte Renovierung von Gebäuden
im Hinblick auf die Nutzung für wirtschaftliche
und soziale Aktivitäten
- Erhaltung und Aufwertung des historischen und kulturellen
Erbes
- Erhöhung der Sicherheit und Verbrechensverhütung,
Beteiligung der Einwohner an der Überwachung
der Stadtviertel;
- Verbesserung der Straßenbeleuchtung; Kameraüberwachung
(CCTV); nichtöffentliche Gebiete können
nicht finanziert werden
- Personalschulungen.
Zielgruppe/
Unterstützung für Unternehmen, Handel,
Genossenschaften, Gegenseitigkeitsverbände, Dienstleistungen
für KMU; Gründung von Unternehmenszentren,
Einrichtungen für den Technologietransfer
Gründung öffentlich-privater Partnerschaften,
insbesondere zur Verwaltung von Programmen für
eine integrierte wirtschaftliche Entwicklung und zur
Förderung von "Öko-Unternehmen"
Errichtung eines Büros von Management- und Marketingberatern;
bedarfsgerechte Beratung für Geschäftsleute
und neugegründete Unternehmen
Fortbildung im Bereich der neuen Technologien, z.B.
rechnergestützte Produktion im Bereich von wirtschaftsbezogenen
und/oder umweltfreundlichen Technologien
Unterstützung für beschäftigungswirksame
Projekte auf lokaler Ebene wie Bereitstellung von
Einrichtungen für Kultur, Freizeit und Sport,
sofern sie zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze
bzw. zum sozialen Zusammenhalt beitragen
Erhaltung des kulturellen Erbes und Verbreitung der
Kultur
Bereitstellung von alternativen Betreuungsmöglichkeiten
und sonstigen Dienstleistungen im besonderen für
ältere Menschen und Kinder
Beratung hinsichtlich Sicherheitsbelangen und Schutz
vor Kriminalität
Integration von ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen
und erschwinglicher Zugang zu Basisdienstleistungen
bedarfsgerechte Beratung, Fortbildungsmaßnahmen
und Sprachkurse,
Arbeitserfahrungsprogramme im Rahmen lokaler Wiedereingliederungprojekte
Verbesserung der Gesundheitsdienste; Rehabilitationszentren
für Drogenabhängige
Öffentliche Verkehrsverbindungen zu Ballungszentren
von Arbeitsplätzen und Fortbildung innerhalb
und außerhalb des Gebietes
I ntegrierte öffentliche Verkehrsnetze und Kommunikationssysteme
Telematikdienste hinsichtlich Reiseinformationen,
Reservierung und Bezahlung
öffentliche Verkehrsmittel mit geringem Energieverbrauch
sichere und attraktive Fußgänger- und Radwege
bzw. "grüne" Weganlagen
Abfallreduzierung und -behandlung; rationelles Wassermanagement
und Lärmverminderung; Senkung des Verbrauchs
von Kohlenwasserstoffenergie
Förderung
der Verringerung der Abfallmengen, von 100%igen Recycling
und selektivem Sammeln bzw. selektiver Entsorgung
Luftgüteüberwachung und Lärmverminderung
(lokale Aktionspläne)
Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs,
Förderung der Verwendung von Regenwasser und
von verbessertem Abwassermanagement
Förderung der rationellen Nutzung und Reduzierung
des Verbrauchs von Energie
Förderung von erneuerbaren Energiequellen
Ausbildungsmaßnahmen im Hinblick auf Umweltmanagement
und -schutz
Entwicklung des Potentials der Technologien der Informationsgesellschaft
Fortbildung und Einrichtungen zur Unterstützung
von Telearbeit sowie des Gebrauchs von Internet und
anderer Telematikanwendungen
Förderung eines effektiven Zugangs zu Telematikdiensten
Informationssysteme für das Management von Humanressourcen
und Beschäftigungsmöglichkeiten
Unterstützung des Gebrauchs von Informations-
und Kommunikationstechnologien im Zusammenhnag mit
Bildung und Fortbildung, Beschäftigungsmöglichkeiten
und Kultur
Entwicklung von Dienstleistungen im öffentlichen
Interesse, im besonderen in den Bereichen allgemeine
und berufliche Bildung, Gesundheitsvorsorge, Umweltinformation,
Unterstützungsmaßnahmen für KMU, insbesondere
im elektronischen Geschäftsverkehr, und Nahversorgung
Unterstützung von lokalen Behörden hinsichtlich
know-how und Technologietransfer auf Basis bestehender
Erfahrungswerte auf Ebene der Städte in der Gemeinschaft
Verbesserung des Stadtmanagements
Studien und Sachverständigengutachten über
die Umstrukturierung und Verbesserung der öffentlichen
Dienstleistungen
Finanzierung:
Die Gemeinschaftsinitiative URBAN wird von den
Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemeinsam finanziert.
Gemäß Artikel 20 Absatz 2 der allgemeinen
Verordnung stellt der EFRE im Zeitraum 2000-2006 insgesamt
700 Mio. Euro für URBAN bereit.
Die Kommission kann technische Hilfe für die
Ausarbeitung, Finanzierung und Durchführung von
Vorschlägen im Rahmen von URBAN bereitstellen.
Die auf Initiative der Kommission durchgeführten
Maßnahmen der technischen Hilfe können
bis zu 100% aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden.
Deadline:
Mitgliedstaaten, die an der Initiative URBAN interessiert
sind, werden aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten
nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung (April
2001) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Vorschläge für PGI oder gegebenenfalls Anträge
auf Globalzuschüsse für städtische
Gebiete einzureichen.
Kontakt:
EU Kommission
Generaldirektion Regionalpolitik
Rue de la Loi, 200,
B-1049 Brüssel
Tél: 00.322.299.05.56
Fax: 00.322.296.32.73
Generaldirektion
Regionalpolitik
http://www.inforegio.cec.eu.int/urban
e-mail: martine.decker@cec.eu.int
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