| 1.
Aufforderungskennnummer
EuropeAid/113112/C/G.
2.
Programm und Finanzierungsquelle
Thematisch ausgerichtete Kooperationsnetze lateinamerikanischer
und europäischer Gebietskörperschaften im stadtpolitischen
Bereich. Haushaltslinie B7-311 (Programm URB-AL -
Zweite Phase).
3.
Art der Maßnahmen, geografisches Zielgebiet und Dauer
der Maßnahmen
a) Art
der Maßnahmen Zuweisung der Koordinierung von sechs
neuen thematischen Netzen an sechs verschiedene lateinamerikaniche
und europäische Gebietskörperschaften zu folgenden
Themen:
9. Lokale Finanzierung und Beteiligungsbudget
10. Bekämpfung der Armut in den Städten
11. Wohnen im Stadtbereich
12. Förderung der Beteiligung der Frauen an den lokalen
Entscheidungsprozessen
13. Stadt und Informationsgesellschaft
14. Sicherheit der Bürger in den Städten.
Mit den thematisch ausgerichteten Netzen des Programms
sollen in erster Linie der Erfahrungsaustausch, die
Ermittlung gemeinsamer Probleme und Prioritäten, das
Zusammenspiel von Aktionsmechanismen und -instrumenten,
die Verbreitung der bewährtesten stadtpolitischen
Praktiken und die Weiterverfolgung der im Rahmen jedes
Netzes ausgewählten gemeinsamen Projekte ermöglicht
werden.
b) Geografisches
Zielgebiet
In der Europäischen Union: Deutschland, Österreich,
Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Portugal, Vereinigtes Königreich, Schweden.
In Lateinamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien,
Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, El Salvador, Ecuador,
Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay,
Peru, Uruguay und Venezuela.
c) Dauer
der Projekte: drei Jahre (36 Monate).
4.
Verfügbarer Gesamtbetrag
Der vorläufige Betrag liegt bei insgesamt 3 Mio. EUR.
5.
Mindest- und Höchstzuschüsse
a) Höchstbetrag: 500 000 EUR je Projekt (Koordinierung
eines thematischen Netzes).
b) Mindestbetrag: Ein Mindestbetrag existiert nicht.
Als Richtgröße gilt, dass der Zuschuss nicht unter
350 000 EUR liegen sollte, um die für einen reibungslosen
Ablauf der Maßnahmen eines gemeinsamen Projekts erforderliche
kritische Masseis zu erreichen.
c) Höchstanteil der Projektkosten, die aus Gemeinschaftsmitteln
finanziert werden können: 70 %.
6.
Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse
Es sollen sechs (6) Zuschüsse vergeben werden.
7.
Förderfähigkeit :
Wer kann Anträge einreichen? Förderfähig sind lokale
Gebietskörperschaften (Städte, städtische Ballungsräume,
Provinzen und Regionen), deren Regierungen demokratisch
gewählt wurden und die zu einem Land des geografischen
Zielgebiets gehören.
8.
Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse
des Vergabeverfahrens
60 Tage nach Einreichungsschluss.
9.
Vergabekriterien
Zu Einzelheiten siehe die unter Punkt 12 genannten
Leitlinien für Antragstellerin.
10.
Antragsform und erforderliche Angaben
Vorschläge sind anhand des Standard-Antragsformulars
einzureichen, das in den unter Punkt 12 genannten
Leitlinien für Antragsteller im Rahmen der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen 2001 enthalten ist
und dessen Format und Anweisungen genau zu beachten
sind. Für jeden Antrag sind vom Antragsteller ein
unterzeichnetes Original und sieben Kopien einzureichen.
11.
Antragsfrist
15. Juni 2002, 16 Uhr (Ortszeit). Nach Ablauf
dieser Frist eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
12.
Ausführliche Informationen
Einzelheiten zu dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sind den Leitlinien für Antragsteller
für Zuschüsse im Rahmen des Aufrufs zur Einreichung
von Vorschlägen für die Koordinierung gemeinsamer
Projekteie zu entnehmen, die genau einzuhalten sind:
Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der vorliegenden
Aufforderung auf folgenden Internet-Seiten veröffentlicht:
http://www.urb-al.com
http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
Auf den genannten Internet-Seiten finden sich im Dokument
Programmleitfaden URB-AL (2. Phase)im allgemeine
Informationen zur Funktionsweise der zweiten Phase
des Programms URB-AL.
Fragen zu dieser Aufforderung schicken Sie bitte ausschließlich
per Telefax (unter Angabe der entsprechenden Aufforderungskennnummer)
an die Nummer: (32-2) 299 36 22.
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