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| Referenz |
| T23 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 10.03.2004 |
| Programm
Titel |
| Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte von gemeinsamem
Interesse im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze
Aufforderung eTEN 2004/1 |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
| (2004/C
61/08)
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| Generaldirektion
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| Informationsgesellschaft
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| Ziele
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Die
Europäische Kommission fordert zur Einreichung
von Vorschlägen für Projekte von gemeinsamem
Interesse zur Einführung von Diensten auf, die
über transeuropäische Telekommunikationsnetze
erbracht werden. Die vorgeschlagenen Dienste sollten
der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele für alle
Themen des Arbeitsprogramms eTEN 2004 dienen.
Ausführliche Informationen zur Erstellung und Einreichung
von Vorschlägen enthält der eTEN-Leitfaden
für Antragsteller 2004. Einzelheiten zum Bewertungsvorgang
sind dem eTEN-Bewertungshandbuch 2004 zu entnehmen.
Diese Unterlagen sowie das eTEN-Arbeitsprogramm 2004
und weitere Informationen zu dieser Aufforderung können
von der nachstehend angegebenen Website heruntergeladen
werden oder sind bei der Europäischen Kommission
unter folgenden Anschriften erhältlich
Konsortien, die die Voraussetzungen für diese Aufforderung
erfüllen, werden gebeten, ihre Vorschläge
für Projekte in den nachstehend genannten Aktionsbereichen
des eTENArbeitsprogramms 2004 einzureichen.
Aktionsbereiche
Vorschläge können zu einem der folgenden Aktionsbereiche
dieser Aufforderung unterbreitet werden:
Aktionsbereich 1: Ersteinführung
Aktionsbereich 2: Marktvalidierung
Aktionsbereich 3: Unterstützung und Koordinierung
Themen
Vorschläge zu den Aktionsbereichen 1 und 2 müssen
eines oder mehrere der folgenden Themen behandeln:
Thema 1: Elektronische Behördendienste (eGovernment)
Thema 2: Online-Gesundheitsdienste (eHealth)
Thema 3: Digitale Integration (eInclusion)
Thema 4: Elektronisches Lernen (eLearning)
Thema 5: Vertrauen und Sicherheit
Thema 6: KMU
Vorschläge zum Aktionsbereich 3 sollten
sich mit folgenden Themen befassen:
- Sensibilisierung für das Programm und die Projekte
durch Workshops, Unterstützung der nationalen Kontaktstellen
und anderweitige Mittel
- Optimierung laufender Projekte
- Analyse des Bedarfs und der künftigen Entwicklung
des Bereichs eTEN
- Förderung der Einführung, u.a. durch Prüfstände
für empfehlenswerte Verfahren und Vermittlungsdienste
- Prüfung der Auswirkungen der EU-Politik auf die
etwaige Einführung elektronischer Lösungen
und Aufzeigen entsprechender Maßnahmen Die Finanzierung
der ausgewählten Vorschläge erfolgt aufgrund
der Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. Juli 1999 (ABl. L 197
vom 29.7.1999, S. 1) zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 2236/95 vom 18. September 1995 (ABl. L 228
vom 23.9.1995, S. 1) über die Grundregeln für
die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen
für transeuropäische Netze und nach der Haushaltsordnung
für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften.
- Der Gemeinschaftszuschuss für Vorschläge
zum Aktionsbereich 1 (Ersteinführung) beträgt
maximal 10 % der geschätzten Gesamtinvestitionskosten.
Ein Vorschlag, diesen Satz auf 30 % anzuheben, liegt
derzeit dem Rat vor. Der diesbezügliche Beschluss
des Europäischen Parlaments und des Rates wird
für die erste Jahreshälfte 2004 erwartet.
Ersteinführungsprojekte werden in der Höhe
finanziert, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung
zulässig ist. Weitere Informationen sind dem Arbeitsprogramm
eTEN 2004 und der eTEN-Website zu entnehmen (http://europa.eu.int/
eten).
- Für Vorschläge zum Aktionsbereich 2 (Marktvalidierung)
beträgt der Gemeinschaftszuschuss 50 % der erstattungsfähigen
Kosten dieser Phase, höchstens jedoch 10 % der
Gesamtinvestitionskosten.
- Der Gemeinschaftszuschuss für Vorschläge
zum Aktionsbereich 3 (Unterstützung und Koordinierung)
beträgt unter 100 % der erstattungsfähigen
Kosten. Grundsätzlich darf der Gemeinschaftszuschuss
nicht zu einem Gewinn für einen Nutznießer
führen. Diese Regeln werden bei der Bewertung zugrunde
gelegt. Das vorgeschlagene vorläufige Gemeinschaftsbudget
für diese Aufforderung beträgt 42 Millionen
Euro. |
| Deadline |
| Vorschläge
müssen spätestens am 9. Juni 2004,
16.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit), bei der Kommission
eingehen. |
| Kontakt |
„eTEN
Proposals“ Call 2004/1
Europäische Kommission
Rue de Geneve, 1
B-1049 Brüssel.
Europäische
Kommission
Generaldirektion Informationsgesellschaft
eTEN Help Desk
Büro BU31 2/74
B-1049 Brüssel
E-Mail: infso-eten@cec.eu.int
Fax (32-2) 296 17 40
H. J.-C. Debouvere : Tel: (32-2) 295 58 75
Web: http://europa.eu.int/eten
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Europäische
Institutionnen
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