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Eurodicautom
Babelfish
 
Referenz
T06
zuletzt bearbeitet am
19.12.02
Programm Titel
Tacis-Partnerschaftsprogramm zum Aufbau von Institutionen Unterstützung der Zivilgesellschaft und lokaler Initiativen veröffentlicht durch die Europäische Kommission
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 316/09)
Das Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und lokaler Initiativen ist Bestandteil des Partnerschaftsprogramms zum Aufbau von Institutionen, Haushaltslinie B7-520, im Rahmen von Tacis.
Generaldirektion
EuropeAid/114796/C/G/Multi
Ziele
a) Mit dem Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und lokaler Initiativen sollen der Aufbau von Institutionen für einen erfolgreichen Übergang zur Marktwirtschaft, die Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft und die Herstellung der Rechtsstaatlichkeit durch Zusammenarbeit in Form von Partnerschaften zwischen Nichtregierungsorganisationen, lokalen und regionalen Behörden und nicht Gewinn orientierten Berufsverbänden der Europäischen Union, der Tacis- Länder und der Phare-Länder unterstützt werden. 
Zielgruppe
Die Anträge müssen Partnerschaften zwischen Nichtregierungsorganisationen, lokalen und regionalen Behörden oder nicht gewinnorientierten Berufsverbänden in der EU und den Tacis-Ländern, die im Rahmen dieser Aufforderung teilnahmeberechtigt sind, und in den Phare-Ländern innerhalb einer der drei folgenden Kategorien erkennen lassen:
a) Nichtregierungsorganisationen wie Verbände in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Verbraucherverbände, kommunale Organisationen, Umweltschutzgruppen usw.,
b) Lokale und regionale Behörden beispielsweise in Städten, Orten, Provinzen oder Regionen,
c) Nicht gewinnorientierte Organisationen wie KMU-Verbände oder Unternehmerverbände, Handelskammern, Handelsverbände, Gewerkschaften.
 
Fördergebiet
NUS und die Mongolei (sofern Mittelzuweisungen vorgesehen sind; siehe nachstehend aufgeführte Liste).
Finanzierung
Der im Rahmen des Programms zur Verfügung stehende Gesamtbetrag beläuft sich auf 11 700 000 EUR.
Für den Tacis-Haushalt 2002 sind die nachstehend genannten Länder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen förderfähig. Die zugewiesenen Mittel für jedes Land verteilen sich folgendermaßen:
Russland: 5,4 Mio. EUR,
Ukraine: 3,0 Mio. EUR,
Kasachstan: 0,65 Mio. EUR (1),
Tadschikistan: 0,3 Mio. EUR (1),
Kirgisistan: 0,3 Mio. EUR (1),
Usbekistan: 1,45 Mio. EUR (1),
Mongolei: 0,6 Mio. EUR (1).
(1) Suspensivklausel: Annahme des Tacis-Haushalts 2002 durch die begünstigten Staaten vorausgesetzt.

a) Mindestzuschuss für ein Projekt: 100 000 EUR,
b) Höchstzuschuss für ein Projekt: 200 000 EUR.
c) Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten: Die einzelnen Projekte werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Antragsteller finanziert. Die Europäische Kommission finanziert maximal 80 % der gesamten Projektkosten, jedoch maximal 200 000 EUR. Die Antragsteller und Partner müssen zur Kofinanzierung des Projekts mindestens 20 % des Gesamtbetrags in bar bereitstellen. Die Höhe des Zuschusses kann je nach Art und Zielsetzung der einzelnen Projekte unterschiedlich ausfallen. Die Projektbudgets werden sowohl die Ausgaben der EULänder als auch die der Tacis- und Phare-Länder berücksichtigen.
 
Projektdauer
18 Monate, maximale Projektdauer: 24 Monate
Deadline
4. April 2003, 16.00 Uhr MEZ 
Kontakt
fabrizio.moroni@cec.eu.int (unter Angabe der Aufforderungskennnummer )

http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen, das dem „Leitfaden für Antragsteller“ beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen genau einzuhalten sind. Für jeden Antrag sind vom Antragsteller je ein unterschriebenes Original und vier Kopien einzureichen.  

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