|
|
| |
|
Referenz
|
|
T06
|
|
zuletzt
bearbeitet am
|
|
19.12.02
|
|
Programm
Titel
|
|
Tacis-Partnerschaftsprogramm
zum Aufbau von Institutionen Unterstützung der Zivilgesellschaft
und lokaler Initiativen veröffentlicht durch die Europäische
Kommission
|
|
Amtsblatt/Haushaltslinie
|
|
(2002/C
316/09)
Das Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft
und lokaler Initiativen ist Bestandteil des Partnerschaftsprogramms
zum Aufbau von Institutionen, Haushaltslinie B7-520,
im Rahmen von Tacis.
|
|
Generaldirektion
|
|
EuropeAid/114796/C/G/Multi
|
|
Ziele
|
| a)
Mit dem Programm zur Unterstützung der Zivilgesellschaft
und lokaler Initiativen sollen der Aufbau von Institutionen
für einen erfolgreichen Übergang zur Marktwirtschaft,
die Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft
und die Herstellung der Rechtsstaatlichkeit durch Zusammenarbeit
in Form von Partnerschaften zwischen Nichtregierungsorganisationen,
lokalen und regionalen Behörden und nicht Gewinn orientierten
Berufsverbänden der Europäischen Union, der Tacis- Länder
und der Phare-Länder unterstützt werden. |
|
Zielgruppe
|
Die
Anträge müssen Partnerschaften zwischen Nichtregierungsorganisationen,
lokalen und regionalen Behörden oder nicht gewinnorientierten
Berufsverbänden in der EU und den Tacis-Ländern, die
im Rahmen dieser Aufforderung teilnahmeberechtigt sind,
und in den Phare-Ländern innerhalb einer der drei folgenden
Kategorien erkennen lassen:
a) Nichtregierungsorganisationen wie Verbände in den
Bereichen Gesundheit und Soziales, Verbraucherverbände,
kommunale Organisationen, Umweltschutzgruppen usw.,
b) Lokale und regionale Behörden beispielsweise in Städten,
Orten, Provinzen oder Regionen,
c) Nicht gewinnorientierte Organisationen wie KMU-Verbände
oder Unternehmerverbände, Handelskammern, Handelsverbände,
Gewerkschaften.
|
|
Fördergebiet
|
| NUS
und die Mongolei (sofern Mittelzuweisungen vorgesehen
sind; siehe nachstehend aufgeführte Liste). |
|
Finanzierung
|
Der
im Rahmen des Programms zur Verfügung stehende Gesamtbetrag
beläuft sich auf 11 700 000 EUR.
Für den Tacis-Haushalt 2002 sind die nachstehend genannten
Länder im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen förderfähig. Die zugewiesenen Mittel
für jedes Land verteilen sich folgendermaßen:
Russland: 5,4 Mio. EUR,
Ukraine: 3,0 Mio. EUR,
Kasachstan: 0,65 Mio. EUR (1),
Tadschikistan: 0,3 Mio. EUR (1),
Kirgisistan: 0,3 Mio. EUR (1),
Usbekistan: 1,45 Mio. EUR (1),
Mongolei: 0,6 Mio. EUR (1).
(1) Suspensivklausel: Annahme des Tacis-Haushalts 2002
durch die begünstigten Staaten vorausgesetzt.
a) Mindestzuschuss für ein Projekt: 100 000 EUR,
b) Höchstzuschuss für ein Projekt: 200 000 EUR.
c) Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten: Die einzelnen Projekte werden
gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Antragsteller
finanziert. Die Europäische Kommission finanziert maximal
80 % der gesamten Projektkosten, jedoch maximal 200
000 EUR. Die Antragsteller und Partner müssen zur Kofinanzierung
des Projekts mindestens 20 % des Gesamtbetrags in bar
bereitstellen. Die Höhe des Zuschusses kann je nach
Art und Zielsetzung der einzelnen Projekte unterschiedlich
ausfallen. Die Projektbudgets werden sowohl die Ausgaben
der EULänder als auch die der Tacis- und Phare-Länder
berücksichtigen. |
|
Projektdauer
|
| 18
Monate, maximale Projektdauer: 24 Monate |
|
Deadline
|
| 4.
April 2003, 16.00 Uhr MEZ |
|
Kontakt
|
http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
Anträge
sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen,
das dem „Leitfaden für Antragsteller“ beigefügt
ist und dessen Format und Anweisungen genau einzuhalten
sind. Für jeden Antrag sind vom Antragsteller
je ein unterschriebenes Original und vier Kopien
einzureichen.
|
|
|
|
Europäische
Institutionnen
|
|
|
|
|