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Referenz
T05
zuletzt bearbeitet am
19.12.02
Programm Titel
Kleinprojektefazilität und die Mikroprojektefazilität im Rahmen des Tacis-Programms für grenzübergreifende Zusammenarbeit — veröffentlicht von der Europäischen Gemeinschaft
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 316/10)/Kleinprojektefazilität aus der Haushaltslinie B7-521 und Mikroprojektefazilität aus der Haushaltslinie B7-521 im Rahmen des Tacis-Programms für grenzübergreifende Zusammenarbeit.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird mit einer „Suspensivklausel“ veröffentlicht, d. h., der Haushalt muss von allen begünstigten Ländern im ersten Quartal des Jahres 2003 formell genehmigt werden.
 
Generaldirektion
EuropeAid/114799/C/G/Multi
Ziele
a) Die Kleinprojektefazilität (TSPF) und die Mikroprojektefazilität (TMPF) des Tacis-CBC-Programms unterstützen die lokale und regionale Zusammenarbeit zwischen den NUS, der EU und den angrenzenden MOEL. Mit dem Programm sollen Projekte gefördert werden, mit denen gemeinsame Probleme gelöst oder die Fähigkeiten der Partner in den Bereichen Verwaltungsreform, lokale Wirtschaftsentwicklung, soziale Angelegenheiten, Umweltschutz und Energieeffizienz ausgebaut werden. 
Zielgruppe
Hauptpartner
Die Vorschläge müssen Partnerschaften zwischen lokalen oder regionalen Behörden in der EU, den MOEL und den vier NUS (Republik Belarus, Republik Moldau, Russische Föderation und Ukraine) widerspiegeln.
Förderfähige Hauptpartner
— Lokale und regionale Behörden,
— Verbände lokaler und regionaler Gebietskörperschaften,
— Eng mit lokalen oder regionalen Behörden verbundene bzw. in deren Besitz befindliche Stellen (mindestens 50 %).
Zusätzliche Partnerschaften
Die Projekte können in Zusammenarbeit mit folgenden Partnern durchgeführt werden:
— Lokale und regionale Behörden,
— Verbände lokaler und regionaler Gebietskörperschaften,
— Eng mit lokalen oder regionalen Behörden verbundene bzw. in deren Besitz befindliche Stellen (mindestens 50 %),
— NRO oder sonstige nicht gewinnorientierte regionale Akteure, z. B. öffentliche Einrichtungen oder regionale Bildungszentren aus den förderfähigen Gebieten.
Die Projekte müssen an den NUS/EU-Grenzen zwischen Russland und den EU-Ostseestaaten oder an den NUS/ MOEL-Grenzen zwischen Russland, der Republik Belarus, der Ukraine, der Republik Moldau und den MOEL mindestens zwei Hauptpartner umfassen.
Zusätzliche Partner aus der EU können hinzugezogen werden.
Die förderfähigen Grenzgebiete für NUS/EU-Projekte umfassen die förderfähigen CBC-Gebiete der NUS, die an die EU grenzen, und zwar einschließlich der Seegrenzen ohne Beschränkung auf die gemeinsame Landgrenze zwischen Russland und Finnland. Die förderfähigen Grenzgebiete für NUS/MOEL-Projekte umfassen die zu Russland, der Republik Belarus, der Ukraine und der Republik Moldau gehörenden CBC-Gebiete, die an Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Ungarn oder Rumänien angrenzen. Die Förderfähigkeit der Partnerschaften hängt von den an den Projekten beteiligten Ländern und Grenzgebieten ab.
Fördergebiet
CBC-Gebiete in der Republik Belarus, der Republik Moldau, der Russischen Föderation und der Ukraine.  
Finanzierung
Der im Rahmen des Programms zur Verfügung stehende Gesamtbetrag beläuft sich auf 6 700 000 EUR.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen
Kleinprojektefazilität

Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten
Die einzelnen Projekte werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den Projektpartnern finanziert. Der Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten liegt bei 80 % der insgesamt förderbaren Kosten, darf jedoch 200 000 EUR nicht überschreiten.
Der Antragsteller und die Partner müssen zur Kofinanzierung des Projekts mindestens 20 % des Gesamtbetrags in bar bereitstellen.
a) Mindestzuschuss für ein Projekt: 100 000 EUR,
b) Höchstzuschuss für ein Projekt: 200 000 EUR.
Mikroprojektefazilität
Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten
Die einzelnen Projekte werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den Projektpartnern finanziert. Der Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten liegt bei 80 % der insgesamt förderbaren Kosten, darf jedoch 50 000 EUR nicht überschreiten.
Der Antragsteller und die Partner müssen zur Kofinanzierung des Projekts mindestens 20 % des Gesamtbetrags in bar bereitstellen.
a) Mindestzuschuss: 10 000 EUR,
b) Höchstzuschuss: 50 000 EUR. 6. Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse Es wurde keine Höchstzahl festgelegt.
 
Projektdauer
18 Monate für TSPF-Projekte und 6 Monate für TMPF-Projekte
Deadline
Für die Kleinprojektefazilität: 21. März 2003, 16.00 Uhr MEZ. Anträge, die bei der Vertragsbehörde nach Ablauf dieser Frist eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Für die Mikroprojektefazilität: Die Einreichung von Anträgen ist jederzeit möglich.
 
Kontakt
http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen, das dem „Leitfaden für Antragsteller“ beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen genau einzuhalten sind. Für jeden Antrag sind vom Antragsteller je ein unterschriebenes Original und fünf Kopien einzureichen.  

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