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Referenz
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T05
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zuletzt
bearbeitet am
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19.12.02
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Programm
Titel
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Kleinprojektefazilität
und die Mikroprojektefazilität im Rahmen des Tacis-Programms
für grenzübergreifende Zusammenarbeit — veröffentlicht
von der Europäischen Gemeinschaft
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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| (2002/C
316/10)/Kleinprojektefazilität aus der Haushaltslinie
B7-521 und Mikroprojektefazilität aus der Haushaltslinie
B7-521 im Rahmen des Tacis-Programms für grenzübergreifende
Zusammenarbeit.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
wird mit einer „Suspensivklausel“ veröffentlicht,
d. h., der Haushalt muss von allen begünstigten Ländern
im ersten Quartal des Jahres 2003 formell genehmigt
werden. |
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Generaldirektion
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EuropeAid/114799/C/G/Multi
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Ziele
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| a)
Die Kleinprojektefazilität (TSPF) und die Mikroprojektefazilität
(TMPF) des Tacis-CBC-Programms unterstützen die lokale
und regionale Zusammenarbeit zwischen den NUS, der EU
und den angrenzenden MOEL. Mit dem Programm sollen Projekte
gefördert werden, mit denen gemeinsame Probleme gelöst
oder die Fähigkeiten der Partner in den Bereichen Verwaltungsreform,
lokale Wirtschaftsentwicklung, soziale Angelegenheiten,
Umweltschutz und Energieeffizienz ausgebaut werden. |
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Zielgruppe
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Hauptpartner
Die Vorschläge müssen Partnerschaften zwischen lokalen
oder regionalen Behörden in der EU, den MOEL und den
vier NUS (Republik Belarus, Republik Moldau, Russische
Föderation und Ukraine) widerspiegeln.
Förderfähige Hauptpartner
— Lokale und regionale Behörden,
— Verbände lokaler und regionaler Gebietskörperschaften,
— Eng mit lokalen oder regionalen Behörden verbundene
bzw. in deren Besitz befindliche Stellen (mindestens
50 %).
Zusätzliche Partnerschaften
Die Projekte können in Zusammenarbeit mit folgenden
Partnern durchgeführt werden:
— Lokale und regionale Behörden,
— Verbände lokaler und regionaler Gebietskörperschaften,
— Eng mit lokalen oder regionalen Behörden verbundene
bzw. in deren Besitz befindliche Stellen (mindestens
50 %),
— NRO oder sonstige nicht gewinnorientierte regionale
Akteure, z. B. öffentliche Einrichtungen oder regionale
Bildungszentren aus den förderfähigen Gebieten.
Die Projekte müssen an den NUS/EU-Grenzen zwischen Russland
und den EU-Ostseestaaten oder an den NUS/ MOEL-Grenzen
zwischen Russland, der Republik Belarus, der Ukraine,
der Republik Moldau und den MOEL mindestens zwei Hauptpartner
umfassen.
Zusätzliche Partner aus der EU können hinzugezogen werden.
Die förderfähigen Grenzgebiete für NUS/EU-Projekte umfassen
die förderfähigen CBC-Gebiete der NUS, die an die EU
grenzen, und zwar einschließlich der Seegrenzen ohne
Beschränkung auf die gemeinsame Landgrenze zwischen
Russland und Finnland. Die förderfähigen Grenzgebiete
für NUS/MOEL-Projekte umfassen die zu Russland, der
Republik Belarus, der Ukraine und der Republik Moldau
gehörenden CBC-Gebiete, die an Estland, Lettland, Litauen,
Polen, die Slowakei, Ungarn oder Rumänien angrenzen.
Die Förderfähigkeit der Partnerschaften hängt von den
an den Projekten beteiligten Ländern und Grenzgebieten
ab. |
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Fördergebiet
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| CBC-Gebiete
in der Republik Belarus, der Republik Moldau, der Russischen
Föderation und der Ukraine. |
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Finanzierung
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Der
im Rahmen des Programms zur Verfügung stehende Gesamtbetrag
beläuft sich auf 6 700 000 EUR.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen
Kleinprojektefazilität
Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten
Die einzelnen Projekte werden gemeinsam von der Europäischen
Kommission und den Projektpartnern finanziert. Der Höchstanteil
der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten
Projektkosten liegt bei 80 % der insgesamt förderbaren
Kosten, darf jedoch 200 000 EUR nicht überschreiten.
Der Antragsteller und die Partner müssen zur Kofinanzierung
des Projekts mindestens 20 % des Gesamtbetrags in bar
bereitstellen.
a) Mindestzuschuss für ein Projekt: 100 000 EUR,
b) Höchstzuschuss für ein Projekt: 200 000 EUR.
Mikroprojektefazilität
Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten
Die einzelnen Projekte werden gemeinsam von der Europäischen
Kommission und den Projektpartnern finanziert. Der Höchstanteil
der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten
Projektkosten liegt bei 80 % der insgesamt förderbaren
Kosten, darf jedoch 50 000 EUR nicht überschreiten.
Der Antragsteller und die Partner müssen zur Kofinanzierung
des Projekts mindestens 20 % des Gesamtbetrags in bar
bereitstellen.
a) Mindestzuschuss: 10 000 EUR,
b) Höchstzuschuss: 50 000 EUR. 6. Höchstzahl der zu
gewährenden Zuschüsse Es wurde keine Höchstzahl festgelegt. |
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Projektdauer
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| 18
Monate für TSPF-Projekte und 6 Monate für TMPF-Projekte |
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Deadline
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Für
die Kleinprojektefazilität: 21. März 2003, 16.00
Uhr MEZ. Anträge, die bei der Vertragsbehörde nach Ablauf
dieser Frist eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Für die Mikroprojektefazilität: Die Einreichung von
Anträgen ist jederzeit möglich. |
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Kontakt
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http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
Anträge
sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen,
das dem „Leitfaden für Antragsteller“ beigefügt
ist und dessen Format und Anweisungen genau einzuhalten
sind. Für jeden Antrag sind vom Antragsteller je
ein unterschriebenes Original und fünf Kopien einzureichen.
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Europäische
Institutionnen
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