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Eurodicautom
Babelfish
 
Referenz
T03
zuletzt bearbeitet am
21.05.2002
Programm Titel
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
für das Unternehmensförderungsprogramm
—2 (BSP-2) der Europäischen Kommission
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 117/07)/Haushaltslinie B7-030 im Rahmen von Phare
Aufforderungskennnummer EuropeAid/114012/C/G/PHA
Generaldirektion
Aussenbeziehungen
Ziele
Mit dem BSP-2-Programm soll die Verwirklichung des allgemeinen Ziels der Kommission,die Umsetzung der auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen im Jahr 1993 festgelegten Kriterien im Zusammenhang mit dem Besitzstand gefördert werden.Insbesondere sollen die Unternehmensverbände der mitteleuropäischen Beitrittskandidaten in ihren Bemühungen unterstützt werden,den Besitzstand um-und durchzusetzen. Das erste Programmziel besteht darin,die Unternehmensverbände in vollem Umfang mit dem einschlägigen Besitzstand und seinen Auswirkungen auf ihre Mitglieder vertraut zu machen.
Jedes ausgewählte Projekt muss mindestens 70 %der von der EG bereitgestellten Gesamtmittel auf die Unterstützung von Maßnahmen zur Verwirklichung des ersten Programmziels verwenden.
Das zweite Programmziel besteht in der Stärkung der Unternehmensverbände in den Beitrittskandidaten Mittel-und Osteuropas. Wenn es für die Verwirklichung des Programmziels 1 und den Erfolg des Projekts von besonderer Bedeutung ist,kann die Kommission solche Maßnahmen fördern, die darauf abzielen,die Unternehmensverbände der MOEL bei der Unterstützung der Interessen ihrer Mitglieder bei der Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstandes weiter zu fördern.
Jedes ausgewählte Projekt kann bis zu 30 %der von der EG bereitgestellten Gesamtmittel auf die Unterstützung von Maßnahmen zur Verwirklichung des zweiten Programmziels verwenden.
Zielgruppe
Horizontale und sektorale europäische Unternehmensverbände gemäß Abschnitt D des Leitfadens für Antragsteller,oder
—horizontale und sektorale nationale Unternehmensverbände der EU in einer Partnerschaft mit mindestens zwei weiteren EU-Unternehmensverbänden gemäß Abschnitt E des Leitfadens für Antragsteller
.
Fördergebiet
Bulgarien,Tschechische Republik,Estland,Ungarn,Lettland,Litauen, Polen,Rumänien,Slowakei und Slowenien
Finanzierung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbarer Gesamtbetrag: 15 Mio.EUR.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen
a)Mindestzuschuss je Projekt:800 000 EUR,
b)Höchstzuschuss je Projekt:1,5 Mio.EUR,
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten:80 %.
Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse: 13
Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Vergabeverfahrens November 2002
Projektdauer
Maximale Projektdauer:24 Monate
Deadline
28.08.2002, 16.00 Uhr MEZ
Anträge,die bei der Vertragsbehörde nach Ablauf der ersten Frist eingehen,bleiben unberücksichtigt.
Kontakt
Bardo.Gavazzoli@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_en.htm
Form des Antrags und erforderliche Angaben Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen,das dem „Leitfaden für Antragsteller“ beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen strikt einzuhalten sind.
Für jeden Antrag sind vom Antragsteller je ein unterschriebenes Original und drei Kopien einzureichen.
Ausführliche Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem „Leitfaden für Antragsteller“ zu entnehmen,der zusammen mit dieser Bekanntmachung auf der folgenden Website veröffentlicht ist:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_en.htm
Fragen zu dieser Aufforderung sind per E-Mail (unter Angabe der Aufforderungskennnummer unter Nummer 1) an folgende Anschrift zu richten: Bardo.Gavazzoli@cec.eu.int
Es wird allen Antragstellern empfohlen,die genannte Website während der Einreichungsfrist regelmäßig zu be- suchen,weil die Kommission dort häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf veröffentlicht.

 

 

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