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Referenz
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T03
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zuletzt
bearbeitet am
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21.05.2002
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Programm
Titel
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AUFFORDERUNG
ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
für das Unternehmensförderungsprogramm
—2 (BSP-2) der Europäischen Kommission
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
117/07)/Haushaltslinie
B7-030 im Rahmen von Phare
Aufforderungskennnummer EuropeAid/114012/C/G/PHA
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Generaldirektion
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Aussenbeziehungen
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Ziele
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Mit dem
BSP-2-Programm soll die Verwirklichung des allgemeinen
Ziels der Kommission,die Umsetzung der auf dem Europäischen
Rat von Kopenhagen im Jahr 1993 festgelegten Kriterien
im Zusammenhang mit dem Besitzstand gefördert werden.Insbesondere
sollen die Unternehmensverbände der mitteleuropäischen
Beitrittskandidaten in ihren Bemühungen unterstützt
werden,den Besitzstand um-und durchzusetzen. Das erste
Programmziel besteht darin,die Unternehmensverbände
in vollem Umfang mit dem einschlägigen Besitzstand und
seinen Auswirkungen auf ihre Mitglieder vertraut zu
machen.
Jedes ausgewählte Projekt muss mindestens 70 %der von
der EG bereitgestellten Gesamtmittel auf die Unterstützung
von Maßnahmen zur Verwirklichung des ersten Programmziels
verwenden.
Das zweite Programmziel besteht in der Stärkung der
Unternehmensverbände in den Beitrittskandidaten Mittel-und
Osteuropas. Wenn es für die Verwirklichung des Programmziels
1 und den Erfolg des Projekts von besonderer Bedeutung
ist,kann die Kommission solche Maßnahmen fördern, die
darauf abzielen,die Unternehmensverbände der MOEL bei
der Unterstützung der Interessen ihrer Mitglieder bei
der Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstandes weiter
zu fördern.
Jedes ausgewählte Projekt kann bis zu 30 %der von der
EG bereitgestellten Gesamtmittel auf die Unterstützung
von Maßnahmen zur Verwirklichung des zweiten Programmziels
verwenden. |
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Zielgruppe
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Horizontale und sektorale
europäische Unternehmensverbände gemäß Abschnitt D des
Leitfadens für Antragsteller,oder
—horizontale und sektorale nationale Unternehmensverbände
der EU in einer Partnerschaft mit mindestens zwei weiteren
EU-Unternehmensverbänden gemäß Abschnitt E des Leitfadens
für Antragsteller. |
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Fördergebiet
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| Bulgarien,Tschechische
Republik,Estland,Ungarn,Lettland,Litauen, Polen,Rumänien,Slowakei
und Slowenien |
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Finanzierung
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Im Rahmen
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
verfügbarer Gesamtbetrag: 15 Mio.EUR.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen
a)Mindestzuschuss je Projekt:800 000 EUR,
b)Höchstzuschuss je Projekt:1,5 Mio.EUR,
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten:80 %.
Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse: 13
Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse
des Vergabeverfahrens November 2002 |
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Projektdauer
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| Maximale Projektdauer:24
Monate |
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Deadline
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28.08.2002,
16.00 Uhr MEZ
Anträge,die bei
der Vertragsbehörde nach Ablauf der ersten Frist eingehen,bleiben
unberücksichtigt. |
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Kontakt
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Bardo.Gavazzoli@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_en.htm
Form des Antrags und erforderliche Angaben Anträge
sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen,das
dem „Leitfaden für Antragsteller“ beigefügt ist und
dessen Format und Anweisungen strikt einzuhalten sind.
Für jeden Antrag sind vom Antragsteller je ein unterschriebenes
Original und drei Kopien einzureichen.Ausführliche
Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sind dem „Leitfaden für Antragsteller“
zu entnehmen,der zusammen mit dieser Bekanntmachung
auf der folgenden Website veröffentlicht ist:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_en.htm
Fragen zu dieser Aufforderung sind per E-Mail (unter
Angabe der Aufforderungskennnummer unter Nummer 1)
an folgende Anschrift zu richten: Bardo.Gavazzoli@cec.eu.int
Es wird allen Antragstellern empfohlen,die genannte
Website während der Einreichungsfrist regelmäßig zu
be- suchen,weil die Kommission dort häufig gestellte
Fragen und die Antworten darauf veröffentlicht.
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Europäische
Institutionnen
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