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Ziel:
Die Initiative hat zum Ziel, den Aufbau von transnationalen
Joint Ventures zwischen den SME innerhalb Europas
zu unterstützen:
Förderregionen:
Gesamte EU, Phare-und Tacis Länder, MOEL,
NUS und Mongolei.
Voraussetzungen:
- es werden nur Projekte gefördert, die eine
produktive Direktinvestition planen
- wenn sich eine westliche Bank an der Finanzierung
des Joint Ventures beteiligt, kann die Kommisssion
einen Teil der Eigenmittel finanzieren
- das Joint-Venture muß von allen beteiligten
Staaten anerkannt werden
- mind.1 Partner muß aus einem EU-Mitgliedstaat
und 1 Partner aus der o.g. Förderregion stammen
- mind. 75% des gemeinsamen Kapitals muß im
Besitz der Partner der Eu und der MOEL oder GUS sein
- vorrangig werden KMUs behandelt, die höchstens
500 Mitarbeiter beschäftigen, deren Nettoanlagenvermögen
sich auf max. 75 Mill EURO beläuft und deren
Kapital höchstens zu einem Drittel von einem
Großunternehmen gehalten wird
- wenn keine lokalen Partner gefunden werden, sind
auch Direktinvestitionen eines Unternehmens aus der
EU förderungswürdig
Aktionen:
- Vorbereitungsphase: Unterstützung von Feasibility-Studien
- Kofinanzierungen während der Realisierungsphase
- Technische Unterstützung (z.B. in Form von
Mitarbeiterschulung)
- Veranstaltungen (Infos über Gründungen
von JV oder das JOP-Programm)
Finanzierung:
- Gesamtbudget 100 Millionen EURO
- Höchstförderbetrag bis max. 100.000 EURO
= 50% der anfallenden Kosten
Die EU Kommission trägt einen Teil der Kosten
zum Aufbau eines Joint Venture Netzwerkes. Es geht
dabei um die Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen.
Ein Netzwerk aus Finanzspezialisten (Banken, Investmenthäusern,
Venture Capital Fonds) schafft die Verbindung zwischen
der Kommission und den Antragstellern.
Projektmittel:
Fördersumme pro Projekt: max. 100.000 ECU pro
JEV; zum Teil als zinsloses Darlehen (bis 50% der
förderfähigen Kosten, jedoch max. 50.000
ECU) sowie einer Investitionsprämie (bis 10%
der durchgeführten Investitionen);
Förderzeitraum
pro Projekt:
Durchführbarkeitsstudien ca. 3 Monate; Gründung
eines Joint Venture innerhalb eines Jahres (Zeitraum
kann auch auf Antrag auch verlängert werden).
Die Fördermittel werden durch die sog. Intermediäre
an die kleinen und mittleren Unternehmen ausgezahlt.
Antragsverfahren:
- Ansprechpartner und Erstkontakt sind zuständige
Finanzinstitute (Liste bei EUROCIRCLE abrufbar). Das
Finanzinstitut evaluiert das Projekt und leitet den
Antrag an die Kommission weiter
- Der Antrag sollte in englischer oder französischer
Sprache abgefaßt sein.
Deadline:
Vorschläge können permanent eingereicht
werden.
Kontakt:
EU Kommission
DG XXIII
M. Arnoudt
200 rue de la Loi
B-1049 Bruxelles
Tel: (00).322.295.91.86
Fax: (00).322.295.21.54
Weitere Informationen
unter:
http://europa.eu.int/comm/economy_finance/index_en.htm
GD für wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
rue Alcide de Gasperi
Bâtiment Wagner
L-2920 Luxembourg
Fax: (352)430136439
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