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zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
Joint European Venture (JEV)
Fördermechanismus für die Gründung von grenzüberschreitenden Gemeinschaftsunternehmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Gemeinschaft.
Amtsblatt/Haushaltslinie
Generaldirektion
GD für wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
Ziele

Ziel:
Die Initiative hat zum Ziel, den Aufbau von transnationalen Joint Ventures zwischen den SME innerhalb Europas zu unterstützen:

Förderregionen:
Gesamte EU, Phare-und Tacis Länder, MOEL, NUS und Mongolei.

Voraussetzungen:
- es werden nur Projekte gefördert, die eine produktive Direktinvestition planen

- wenn sich eine westliche Bank an der Finanzierung des Joint Ventures beteiligt, kann die Kommisssion einen Teil der Eigenmittel finanzieren
- das Joint-Venture muß von allen beteiligten Staaten anerkannt werden
- mind.1 Partner muß aus einem EU-Mitgliedstaat und 1 Partner aus der o.g. Förderregion stammen
- mind. 75% des gemeinsamen Kapitals muß im Besitz der Partner der Eu und der MOEL oder GUS sein
- vorrangig werden KMUs behandelt, die höchstens 500 Mitarbeiter beschäftigen, deren Nettoanlagenvermögen sich auf max. 75 Mill EURO beläuft und deren Kapital höchstens zu einem Drittel von einem Großunternehmen gehalten wird
- wenn keine lokalen Partner gefunden werden, sind auch Direktinvestitionen eines Unternehmens aus der EU förderungswürdig

Aktionen:
- Vorbereitungsphase: Unterstützung von Feasibility-Studien

- Kofinanzierungen während der Realisierungsphase
- Technische Unterstützung (z.B. in Form von Mitarbeiterschulung)
- Veranstaltungen (Infos über Gründungen von JV oder das JOP-Programm)

Finanzierung:
- Gesamtbudget 100 Millionen EURO

- Höchstförderbetrag bis max. 100.000 EURO = 50% der anfallenden Kosten

Die EU Kommission trägt einen Teil der Kosten zum Aufbau eines Joint Venture Netzwerkes. Es geht dabei um die Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen. Ein Netzwerk aus Finanzspezialisten (Banken, Investmenthäusern, Venture Capital Fonds) schafft die Verbindung zwischen der Kommission und den Antragstellern.

Projektmittel:
Fördersumme pro Projekt: max. 100.000 ECU pro JEV; zum Teil als zinsloses Darlehen (bis 50% der förderfähigen Kosten, jedoch max. 50.000 ECU) sowie einer Investitionsprämie (bis 10% der durchgeführten Investitionen);

Förderzeitraum pro Projekt:
Durchführbarkeitsstudien ca. 3 Monate; Gründung eines Joint Venture innerhalb eines Jahres (Zeitraum kann auch auf Antrag auch verlängert werden).
Die Fördermittel werden durch die sog. Intermediäre an die kleinen und mittleren Unternehmen ausgezahlt.

Antragsverfahren:
- Ansprechpartner und Erstkontakt sind zuständige Finanzinstitute (Liste bei EUROCIRCLE abrufbar). Das Finanzinstitut evaluiert das Projekt und leitet den Antrag an die Kommission weiter

- Der Antrag sollte in englischer oder französischer Sprache abgefaßt sein.

Deadline:
Vorschläge können permanent eingereicht werden.

Kontakt:
EU Kommission
DG XXIII
M. Arnoudt
200 rue de la Loi
B-1049 Bruxelles
Tel: (00).322.295.91.86
Fax: (00).322.295.21.54

Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/economy_finance/index_en.htm
GD für wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
rue Alcide de Gasperi
Bâtiment Wagner
L-2920 Luxembourg
Fax: (352)430136439

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