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Referenz
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S30
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zuletzt
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31.07.2002
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Programm
Titel
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Programm
SOKRATES
Besondere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für Vereinigungen — EAC/37/02
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
182/09)
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Generaldirektion
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Bildung
und Kultur
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Ziele
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Sokrates
“ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union im
Bereich der allgemeinen Bildung. Es soll einen Beitrag
zur Verbesserung der Qualität und zur Stärkung der
europäischen Dimension der Bildung leisten,indem es
Zusammenarbeit und Mobilität zwischen den 30 Ländern
fördert,die am Programm teilnehmen. Europäische Vereinigungen
sind ein Eckpfeiler der europäischen Zivilgesellschaft
und tragen in erheblichem Maße dazu bei,dass sich
der Begriff der Unionsbürgerschaft mit Sinn erfüllt.Oft
sind sie die einzigen,die die Interessen ihrer jeweiligen
Zielgruppen vertreten und dienen somit als logisches
Bindeglied zwischen Bürgern und staatlichen Stellen.
Diese wichtige Rolle der Vereinigungen wird auch im
Weißbuch „Europäisches Regieren “hervorgehoben,das
die Kommission im Juli 2001 angenommen hat.
Zahlreiche europäische,nationale,regionale und lokale
Vereinigungen aus dem Bildungsbereich beteiligen sich
ausgesprochen aktiv an den verschiedenen Aktionen
von Sokrates. Von Anfang an haben sie mit ihrem Sachverstand,ihrem
Engagement und ihren Ressourcen eine wichtige Rolle
für das Programm gespielt.
In manchen Fällen hat die Teilnahme an Sokrates oder
an dessen Vorgängerprogrammen (z.B.Erasmus und Lingua)
sogar dazu geführt,dass neue europäische Vereinigungen
entstanden sind und dass sich bestehende Vereinigungen
etablieren konnten. Die wichtige Bedeutung europäischer
Vereinigungen für die Umsetzung von Sokrates kommt
auch im Beschluss über die Durchführung der zweiten
Phase des Programms zum Ausdruck.
Artikel 5 sieht Folgendes vor:„Die Kommission [...]
hört die Sozialpartner und die einschlägigen imBildungs-
bereich auf europäischer Ebene tätigen Vereinigungen
an und unterrichtet den in Artikel Absatz 1 genannten
Ausschuss über ihre Stellungnahmen.“ Außerdem hat
die Debatte über das Memorandumüber lebens- langes
Lernen ergeben,dass mehr Investitionen in Nichtregie-
rungsorganisationen (NRO)erforderlich sind und dass
ihre Mittlertätigkeit stärker gefördert werden muss,damit
Europa in den Mittelpunkt der Arbeit der Partner rückt
und Beziehungen zur Politik auf nationaler Ebene sowie
zu den Europäischen Institutionen aufgebaut werden.
Verschiedene Aktionen von Sokrates stehen auch europäischen
Vereinigungen offen.Viele von ihnen beteiligen sich
ausgesprochen aktiv am Programm,z.B.als Partner oder
Koordinatoren von Kooperationsprojekten oder indemsie
Informations-und Verbreitungsmaßnahmen zur Unterstützung
der Ziele von Sokrates durchführen. Diese besondere
Aufforderung soll die europäische Dimension der Arbeit
solcher Vereinigungen stärken und insbesondere eindeutig
repräsentativ ausgerichteten Vereinigungen zu einem
größeren finanziellen Spielraumfür ihre europäischen
Aktivitäten verhelfen.Dies entspricht dem ersten Ziel
des Programms Sokrates: Ausbau der europäischen Dimension
der Bildung auf allen Ebenen.
Die vorliegende Aufforderung ist als Teil der Maßnahmen
im Rahmen der Sokrates-Aktion (flankierende Maßnahmen)zu
verstehen.
Im Rahmen der vorliegenden
Aufforderung sind auf europäischer Ebene tätige Vereinigungen
dazu aufgerufen,ein Arbeitsprogramm für ihre Kerntätigkeiten
vorzulegen (mitgliedsorientierte und satzungsgemäße
Aktivitäten,Kommunikation,Vertretung der Mitgliederinteressen
auf europäischer Ebene usw.). Das Arbeitsprogramm
darf höchstens drei Jahre abdecken.Unterstützt werden
auch Aktivitäten der europäischen Vereinigungen zur
Steigerung ihrer Mitgliederzahl,insbesondere in den
assoziierten Ländern. Im Zuge dieser Aufforderung
geförderte Vereinigungen können weiterhin Finanzhilfen
für spezifische Projekte im Rahmen der verschiedenen
Gemeinschaftsprogramme und -aktionen erhalten.Die
Kommission prüft allerdings,ob keine Doppelfinanzierung
vorliegt. |
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Zielgruppe
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Im Rahmen dieser Aufforderung
kann jede Organisation Fördermittel beantragen,die ihre
Fähigkeit nachweist,ein relevantes Arbeitsprogramm im
Bereich der allgemeinen Bildung vorzulegen und umzusetzen.
Im Folgenden werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)einige
Vereinigungen genannt,für die die Einreichung eines
Vorschlags von besonderemInteresse sein könnte:
—Schüler-oder Elternvereinigungen, —Berufsverbände für
Personal imBildungswesen (Lehrer,Erzieher,Berater usw.),
—Verbände,die Bildungseinrichtungen vertreten (Schulen,
Hochschulen,Volkshochschulen usw.),
—Vereinigungen,die sich mit Querschnittsfragen der Bildung
befassen (Sprachen,IKT,Wissenschaften und Technologien,
interkulturelle Erziehung,Forschung,Chancengleichheit
usw.). |
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Fördergebiet
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Für Finanzhilfen im
Rahmen dieser Aufforderung müssen die Vereinigungen
die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
—Tätigkeit im Bereich der allgemeinen Bildung auf europäischer
Ebene und Verfolgung klarer und in der Satzung eindeutig
definierter Ziele,
—Mitglieder in mindestens zwölf am Programm Sokrates
teilnehmenden europäischen Ländern. Die Organisationen
müssen einen Nachweis in Bezug auf ihre Rechtsstellung
erbringen und ihren Sitz in einem der 15 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union,der drei EFTA-/EWR-Länder (Island,Liechtenstein,Norwegen)
oder der zwölf Beitrittsländer,die sich an Sokrates
beteiligen (Bulgarien,Estland,Lettland,Litauen,Malta,Polen,Rumänien,Slowakei,Slowenien,
Tschechische Republik,Ungarn,Zypern),haben. |
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Finanzierung
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Die Kommission
prüft die Vorschläge zunächst auf ihre Zulässigkeit.
Die als zulässig erachteten Vorschläge werden anschließend
anhand der Auswahlkriterien bewertet.
Die Kommission behält sich das Recht vor,von den Antragstellern
zusätzliche Informationen insbesondere zu finanziellen
Aspekten anzufordern,wenn sich dies als notwendig erweist.
Zulassungskriterien
Die Vorschläge sind auf dem offiziellen Antragsformular
einzureichen,das bei der unten genannten Anschrift angefordert
werden kann. Das Formular muss in einer der elf Amtssprachen
der Europäischen Gemeinschaft vollständig ausgefüllt
werden und bis zum Ende der Einreichungsfrist (maßgebend
ist das Datum des Poststempels)entsprechend dem unten
beschriebenen Verfahren eingesandt werden.
Für Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung müssen
die Vereinigungen die folgenden Mindestanforderungen
erfüllen:
—Tätigkeit im Bereich der allgemeinen Bildung auf europäischer
Ebene und Verfolgung klarer und in der Satzung eindeutig
definierter Ziele,
—Mitglieder in mindestens zwölf am Programm Sokrates
teilnehmenden europäischen Ländern.
Die Organisationen müssen einen Nachweis in Bezug auf
ihre Rechtsstellung erbringen und ihren Sitz in einemder
15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,der drei EFTA-/EWR-Länder
(Island,Liechtenstein,Norwegen)oder der zwölf Beitrittsländer,die
sich an Sokrates beteiligen (Bulgarien,Estland,Lettland,Litauen,Malta,Polen,Rumänien,Slowakei,Slowenien,
Tschechische Republik,Ungarn,Zypern),haben.
Auswahlkriterien
Die Vorschläge werden anhand der folgenden Auswahlkriterien
bewertet,die für alle Projekte im Rahmen der „zentralisierten
Aktionen “des Programms Sokrates gelten:
—Klarheit der Zielsetzungen im Arbeitsprogramm,
—Klarheit und Konsistenz der allgemeinen Konzeption
des Arbeitsprogramms,Wahrscheinlichkeit,dass die angestrebten
Ziele innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (höchstens
drei Jahre)erreicht werden, —Qualität der Management-Aspekte
des Arbeitsprogramms (genauer Arbeits-und Finanzplan
und strukturierte Zeitplanung),
—Qualität der imArbeitsprogrammvorgesehenen Maßnahmen
zur ordnungsgemäßen Überwachung und Evaluierung der
beschriebenen Aktivitäten,zur Qualitätssicherung sowie
zur Bewertung der Wirkung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer
Ebene,
—Erfahrung der Organisation und Qualität ihres Personals
und ggf.ihrer technischen Ausstattung.
Finanzielle Unterstützung
Für die imRahmen dieser Aufforderung geförderten Aktivitäten
stehen
ca.780 000 EUR zur Verfügung. Der Gemeinschaftszuschuss
deckt in der Regel höchstens 75 % der zuschussfähigen
Kosten ab. Nach Einschätzung der Kommission werden voraussichtlich
nicht mehr als fünf Projekte gefördert.
Die im Arbeitsprogram mvorgesehenen Aktivitäten (Beginn:
Dezember 2002)werden über einen Zeitraum von höchstens
drei Jahren gefördert. |
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Projektdauer
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Deadline
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Kontakt
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"Besondere
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für Vereinigungen"
Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur
Referat A4
B- 1049 Brüsse
http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
Übermittlung der Vorschläge und Ende der Einreichungsfrist
Das in den elf EU-Amtssprachen verfügbare Antragsformular
für die Einreichung der Vorschläge ist über das Internet
abzurufen unter: http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
Per Post kann das Formular unter folgender Anschrift
angefordert werden: Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur
Referat A4
B-1049 Brüssel.
Die im Antragsformular genannten Vorgaben,insbesondere
hinsichtlich der Anzahl der einzureichenden Exemplare
und der beizufügenden Unterlagen,müssen eingehalten
werden.
Die Vorschläge sind wie folgt zu adressieren:
„Besondere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für Vereinigungen “
Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur
Referat A4
B-1049 Brüssel. Der Vorschlag ist spätestens am 30.September
2002 als gewöhnliche Briefsendung oder per Einschreiben
einzusenden (es gilt das Datumdes Poststempels).Per
Internet,Fax oder E-Mail eingereichte Anträge sind
nicht zulässig.
Die Kommission wird
den Eingang der Anträge möglichst umgehend bestätigen
und den Antragstellern nach Abschluss des Auswahlverfahrens
(für Ende Oktober 2002 vorgesehen) mitteilen,wie
über ihren Antrag entschieden wurde.
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Europäische
Institutionnen
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