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Babelfish
 
Referenz
S30
zuletzt bearbeitet am
31.07.2002
Programm Titel
Programm SOKRATES
Besondere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vereinigungen — EAC/37/02
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 182/09)
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

Sokrates “ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union im Bereich der allgemeinen Bildung. Es soll einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und zur Stärkung der europäischen Dimension der Bildung leisten,indem es Zusammenarbeit und Mobilität zwischen den 30 Ländern fördert,die am Programm teilnehmen. Europäische Vereinigungen sind ein Eckpfeiler der europäischen Zivilgesellschaft und tragen in erheblichem Maße dazu bei,dass sich der Begriff der Unionsbürgerschaft mit Sinn erfüllt.Oft sind sie die einzigen,die die Interessen ihrer jeweiligen Zielgruppen vertreten und dienen somit als logisches Bindeglied zwischen Bürgern und staatlichen Stellen.
Diese wichtige Rolle der Vereinigungen wird auch im Weißbuch „Europäisches Regieren “hervorgehoben,das die Kommission im Juli 2001 angenommen hat.
Zahlreiche europäische,nationale,regionale und lokale Vereinigungen aus dem Bildungsbereich beteiligen sich ausgesprochen aktiv an den verschiedenen Aktionen von Sokrates. Von Anfang an haben sie mit ihrem Sachverstand,ihrem Engagement und ihren Ressourcen eine wichtige Rolle für das Programm gespielt.
In manchen Fällen hat die Teilnahme an Sokrates oder an dessen Vorgängerprogrammen (z.B.Erasmus und Lingua) sogar dazu geführt,dass neue europäische Vereinigungen entstanden sind und dass sich bestehende Vereinigungen etablieren konnten. Die wichtige Bedeutung europäischer Vereinigungen für die Umsetzung von Sokrates kommt auch im Beschluss über die Durchführung der zweiten Phase des Programms zum Ausdruck.
Artikel 5 sieht Folgendes vor:„Die Kommission [...] hört die Sozialpartner und die einschlägigen imBildungs- bereich auf europäischer Ebene tätigen Vereinigungen an und unterrichtet den in Artikel Absatz 1 genannten Ausschuss über ihre Stellungnahmen.“ Außerdem hat die Debatte über das Memorandumüber lebens- langes Lernen ergeben,dass mehr Investitionen in Nichtregie- rungsorganisationen (NRO)erforderlich sind und dass ihre Mittlertätigkeit stärker gefördert werden muss,damit Europa in den Mittelpunkt der Arbeit der Partner rückt und Beziehungen zur Politik auf nationaler Ebene sowie zu den Europäischen Institutionen aufgebaut werden. Verschiedene Aktionen von Sokrates stehen auch europäischen Vereinigungen offen.Viele von ihnen beteiligen sich ausgesprochen aktiv am Programm,z.B.als Partner oder Koordinatoren von Kooperationsprojekten oder indemsie Informations-und Verbreitungsmaßnahmen zur Unterstützung der Ziele von Sokrates durchführen. Diese besondere Aufforderung soll die europäische Dimension der Arbeit solcher Vereinigungen stärken und insbesondere eindeutig repräsentativ ausgerichteten Vereinigungen zu einem größeren finanziellen Spielraumfür ihre europäischen Aktivitäten verhelfen.Dies entspricht dem ersten Ziel des Programms Sokrates: Ausbau der europäischen Dimension der Bildung auf allen Ebenen.
Die vorliegende Aufforderung ist als Teil der Maßnahmen im Rahmen der Sokrates-Aktion (flankierende Maßnahmen)zu verstehen.

Im Rahmen der vorliegenden Aufforderung sind auf europäischer Ebene tätige Vereinigungen dazu aufgerufen,ein Arbeitsprogramm für ihre Kerntätigkeiten vorzulegen (mitgliedsorientierte und satzungsgemäße Aktivitäten,Kommunikation,Vertretung der Mitgliederinteressen auf europäischer Ebene usw.). Das Arbeitsprogramm darf höchstens drei Jahre abdecken.Unterstützt werden auch Aktivitäten der europäischen Vereinigungen zur Steigerung ihrer Mitgliederzahl,insbesondere in den assoziierten Ländern. Im Zuge dieser Aufforderung geförderte Vereinigungen können weiterhin Finanzhilfen für spezifische Projekte im Rahmen der verschiedenen Gemeinschaftsprogramme und -aktionen erhalten.Die Kommission prüft allerdings,ob keine Doppelfinanzierung vorliegt.

Zielgruppe
Im Rahmen dieser Aufforderung kann jede Organisation Fördermittel beantragen,die ihre Fähigkeit nachweist,ein relevantes Arbeitsprogramm im Bereich der allgemeinen Bildung vorzulegen und umzusetzen.
Im Folgenden werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)einige Vereinigungen genannt,für die die Einreichung eines Vorschlags von besonderemInteresse sein könnte:
—Schüler-oder Elternvereinigungen, —Berufsverbände für Personal imBildungswesen (Lehrer,Erzieher,Berater usw.),
—Verbände,die Bildungseinrichtungen vertreten (Schulen, Hochschulen,Volkshochschulen usw.),
—Vereinigungen,die sich mit Querschnittsfragen der Bildung befassen (Sprachen,IKT,Wissenschaften und Technologien, interkulturelle Erziehung,Forschung,Chancengleichheit usw.).
Fördergebiet
Für Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung müssen die Vereinigungen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
—Tätigkeit im Bereich der allgemeinen Bildung auf europäischer Ebene und Verfolgung klarer und in der Satzung eindeutig definierter Ziele,
—Mitglieder in mindestens zwölf am Programm Sokrates teilnehmenden europäischen Ländern. Die Organisationen müssen einen Nachweis in Bezug auf ihre Rechtsstellung erbringen und ihren Sitz in einem der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,der drei EFTA-/EWR-Länder (Island,Liechtenstein,Norwegen) oder der zwölf Beitrittsländer,die sich an Sokrates beteiligen (Bulgarien,Estland,Lettland,Litauen,Malta,Polen,Rumänien,Slowakei,Slowenien, Tschechische Republik,Ungarn,Zypern),haben.
Finanzierung
Die Kommission prüft die Vorschläge zunächst auf ihre Zulässigkeit. Die als zulässig erachteten Vorschläge werden anschließend anhand der Auswahlkriterien bewertet.
Die Kommission behält sich das Recht vor,von den Antragstellern zusätzliche Informationen insbesondere zu finanziellen Aspekten anzufordern,wenn sich dies als notwendig erweist.
Zulassungskriterien
Die Vorschläge sind auf dem offiziellen Antragsformular einzureichen,das bei der unten genannten Anschrift angefordert werden kann. Das Formular muss in einer der elf Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft vollständig ausgefüllt werden und bis zum Ende der Einreichungsfrist (maßgebend ist das Datum des Poststempels)entsprechend dem unten beschriebenen Verfahren eingesandt werden.
Für Finanzhilfen im Rahmen dieser Aufforderung müssen die Vereinigungen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
—Tätigkeit im Bereich der allgemeinen Bildung auf europäischer Ebene und Verfolgung klarer und in der Satzung eindeutig definierter Ziele,
—Mitglieder in mindestens zwölf am Programm Sokrates teilnehmenden europäischen Ländern.
Die Organisationen müssen einen Nachweis in Bezug auf ihre Rechtsstellung erbringen und ihren Sitz in einemder 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,der drei EFTA-/EWR-Länder (Island,Liechtenstein,Norwegen)oder der zwölf Beitrittsländer,die sich an Sokrates beteiligen (Bulgarien,Estland,Lettland,Litauen,Malta,Polen,Rumänien,Slowakei,Slowenien, Tschechische Republik,Ungarn,Zypern),haben.
Auswahlkriterien
Die Vorschläge werden anhand der folgenden Auswahlkriterien bewertet,die für alle Projekte im Rahmen der „zentralisierten Aktionen “des Programms Sokrates gelten:
—Klarheit der Zielsetzungen im Arbeitsprogramm,
—Klarheit und Konsistenz der allgemeinen Konzeption des Arbeitsprogramms,Wahrscheinlichkeit,dass die angestrebten Ziele innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (höchstens drei Jahre)erreicht werden, —Qualität der Management-Aspekte des Arbeitsprogramms (genauer Arbeits-und Finanzplan und strukturierte Zeitplanung),
—Qualität der imArbeitsprogrammvorgesehenen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Überwachung und Evaluierung der beschriebenen Aktivitäten,zur Qualitätssicherung sowie zur Bewertung der Wirkung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene,
—Erfahrung der Organisation und Qualität ihres Personals und ggf.ihrer technischen Ausstattung.
Finanzielle Unterstützung
Für die imRahmen dieser Aufforderung geförderten Aktivitäten stehen
ca.780 000 EUR zur Verfügung. Der Gemeinschaftszuschuss deckt in der Regel höchstens 75 % der zuschussfähigen Kosten ab. Nach Einschätzung der Kommission werden voraussichtlich nicht mehr als fünf Projekte gefördert.
Die im Arbeitsprogram mvorgesehenen Aktivitäten (Beginn: Dezember 2002)werden über einen Zeitraum von höchstens drei Jahren gefördert.
Projektdauer
 
Deadline
 
Kontakt
"Besondere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vereinigungen"
Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur
Referat A4
B- 1049 Brüsse

http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html

Übermittlung der Vorschläge und Ende der Einreichungsfrist

Das in den elf EU-Amtssprachen verfügbare Antragsformular für die Einreichung der Vorschläge ist über das Internet abzurufen unter: http://europa.eu.int/comm/education/socrates.html
Per Post kann das Formular unter folgender Anschrift angefordert werden: Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur
Referat A4
B-1049 Brüssel.
Die im Antragsformular genannten Vorgaben,insbesondere hinsichtlich der Anzahl der einzureichenden Exemplare und der beizufügenden Unterlagen,müssen eingehalten werden.
Die Vorschläge sind wie folgt zu adressieren:
„Besondere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Vereinigungen “
Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur
Referat A4
B-1049 Brüssel. Der Vorschlag ist spätestens am 30.September 2002 als gewöhnliche Briefsendung oder per Einschreiben einzusenden (es gilt das Datumdes Poststempels).Per Internet,Fax oder E-Mail eingereichte Anträge sind nicht zulässig.

Die Kommission wird den Eingang der Anträge möglichst umgehend bestätigen und den Antragstellern nach Abschluss des Auswahlverfahrens (für Ende Oktober 2002 vorgesehen) mitteilen,wie über ihren Antrag entschieden wurde.

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