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Referenz
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S29
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zuletzt
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03.05.2002
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Programm
Titel
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SOKRATES-PROGRAMM:
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für
Verbreitungstätigkeiten
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
103/ 08)
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Generaldirektion
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Bildung
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Ziele
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Sokrates
ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union im
Bereich der allgemeinen Bildung. Es soll einen Beitrag
zur Erhöhung der Qualität und zur Stärkung der europäischen
Dimension der Bildung leisten,indem es Zusammenarbeit
und Mobilität zwischen den 30 Ländern fördert,die
am Programm teilnehmen. Für einen uneingeschränkten
Erfolg von Sokrates genügt es nicht, dass hochwertige
Projekte von Akteuren des Bildungswesens konzipiert
und von der Europäischen Kommission während ihrer
Entwicklung und Implementierung unterstützt werden.
Es ist gleichermaßen wesentlich,dass die Ergebnisse
und Erkenntnisse,die sich aus diesen Projekten ableiten
lassen,den potenziell Interessierten und gegebenenfalls
der breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden.
Mit Blick darauf entwickelt die Kommission eine umfassende
Strategie für die Verbreitung der Ergebnisse von Sokrates-Projekten.
Sie soll in Form eines Dreijahresplans für die Verbreitung
, der sich auf den Zeitraum 2001 —2003 erstreckt,
verwirklicht werden.
Der vorliegende Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
ist ein wichtiger Teil dieses Plans. Er soll die Akteure
des Bildungswesens dazu ermutigen, sich aktiver und
umfassender am Prozess eines Austauschs von Erfahrungen
und vorbildlichen Lösungen in ganz Europa zu beteiligen.
Indem der Aufruf auf die Ergebnisse und Errungenschaften
der Projekte aufmerksam macht,die im Rahmen der verschiedenen
Sokrates-„Aktionen “ unterstützt werden,will er außerdem
die Außenwirkung des gesamten Sokrates-Programms in
allen der 30 Teilnehmerländer erhöhen.
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für Projekte,die speziell auf die Verbreitung und
dabei auf das gesamte Sokrates-Programm gerichtet
sind,soll der Aufruf die Verbreitungstätigkeiten ergänzen,die
jedes einzelne Projekt, insbesondere innerhalb der
beteiligten Einrichtungen und bei den Gruppen des
Bildungswesens,mit denen die Projektpartner unmittelbar
in Verbindung stehen,zu realisieren hat.Ebenso ergänzt
er die verbreitungsbezogenen Initiativen,die im Laufe
der Jahre im Rahmen bestimmter Programmaktionen —vor
allem Comenius für die Schulbildung bzw.Erasmus für
die Hochschulbildung —eingeleitet wurden. Aus diesem
Grund legt der Aufruf,wie weiter unten noch ausführlicher
dargelegt, besonders (jedoch nicht ausschließlich)
Wert auf Verbreitungs- aktivitäten,die über die Grenzen
der einzelnen Programmaktionen hinausreichen. Ein
weiteres Ziel des Aufrufs ist es,zur Weiterentwicklung
von Verbreitungsstrategien und -methoden beizutragen,die
für So- krates-typische Tätigkeiten relevant sind.
Daher sollen die zu unterstützenden Projekte neue
Verbreitungskanäle erschließen und innovative,kreative
und einfallsreiche Verbreitungskon- zepte erkennen
lassen,die mittelfristig zur Förderung der Ver- breitungsanstrengungen
künftiger Projekte innerhalb sämtlicher Aktionen des
Sokrates-Programms beitragen werden.
Schließlich sollte der vorliegende Aufruf zur Einreichung
von Vorschlägen dadurch,dass er die Ergebnisse verschiedener
Projekte — in verwandten Gebieten oder in einem bestimmten
Bereich der Bildung bzw.in bestimmten Regionen und
Orten oder zu einem spezifischen Thema,das sich über
mehrere Bereiche der Bildung erstreckt —miteinander
verknüpft,die Entwicklung von wirksameren Verbindungen
und Synergieeffekten zwischen den unterstützten Projekten
erleichtern und damit zu deren inhärentem Wert und
zur Förderung ihrer Nachhaltigkeit über einen längeren
Zeitraum hinweg beitragen.
Der Aufruf ist somit als Mittel zu sehen,das es ermöglicht,die
Wirksamkeit des Sokrates-Programms insgesamt zu verbessern
und sicherzustellen,dass die in das Programm investierten
Gemeinschaftsmittel den größtmöglichen Gewinn für
das Bildungswesen in ganz Europa herbeiführen.
Im Rahmen des vorliegenden
Aufrufs sollten Vorschläge eingereicht werden, die
die Ergebnisse einer oder mehrerer der „zentralisierten
Aktionen “ des Sokrates-Programms verbreiten wollen,d.h.der
Aktionen,für die zu unterstützende Projekte bei der
Kommission eingereicht und von ihr ausgewählt werden.
Die genannten Ergebnisse können entweder „Produkte
“im Sinne greifbarer Ergebnisse oder aber „Prozesse
“sein
(d.h. die gesamte Erfahrung bzw.das gesamte Know-how,die/das
sich aus dem Projekt oder Netz ableiten lassen,einschließlich
von Verfahren einer wirksamen Zusammenarbeit über
die Grenzen hinweg).
Die betreffenden zentralisierten Aktionen sind:
a)Projekte oder Netze,die während der ersten Phase
(1995 —1999)des Sokrates-Programms unterstützt wurden:
—Comenius (Schulbildung):
—Comenius, Aktion 2:Transnationale Projekte zur interkulturellen
Erziehung;zur Erziehung der Kinder von Wanderarbeitnehmern,von
Nichtsesshaften und von Sinti und Roma,von Personen,die
einem Wandergewerbe nachgehen;
—Comenius,Aktion 3.1:Transnationale Projekte für die
berufsbegleitende Fortbildung von Lehrpersonal an
Schulen,insbesondere Fortbildungskurse,die im Rahmen
entsprechender Projekte entwickelt werden;
—Erasmus (Hochschulbildung): —Erasmus,Aktion
1:Europäische Hochschulkooperation (Projekte zur Entwicklung
von Studienprogrammen und Intensivprogrammen,die 1995
—1996 oder 1996 —1997 im Rahmen der Hochschulkooperationsprogramme
unterstützt wur- den,und Hochschulverträge,die 1997,1998
oder 1999 geschlossen wurden);
- Erasmus, Aktion 3:Thematische Netze;
—Erwachsenenbildung
—Lingua (Sprachenerwerb):
—Lingua, Aktion A:Europäische Kooperationsprogramme
für die Aus-und Weiterbildung von Sprachlehrern;
—Lingua,Aktion D:Entwicklung von Instrumenten und
Materialien für Sprachunterricht und Sprachenerwerb;
—Offener Unterricht und Fernlehre
—Informations-und Erfahrungsaustausch über Bildungssysteme
und -politik
—Ergänzende Maßnahmen
b)Projekte und Netze,die während der im Jahr 2000
angelaufenen zweiten Phase von Sokrates unterstützt
werden
(Vorschläge zur Verbreitung der Ergebnisse dieser
Projekte und Netze werden stärker mit Kooperationsprozessen
befasst sein als mit Endergebnissen,da die meisten
der fraglichen Projekte und Netze noch nicht fertig
gestellt sind):
—Comenius (Schulbildung):
—Comenius 2.1: Europäische Kooperationsprojekte für
die Erstausbildung und berufsbegleitende Fortbildung
von Lehrpersonal an Schulen; —Comenius 3:Comenius-Netze;
—Erasmus (Hochschulbildung):
—Erasmus,Aktion 1:Europäische Hochschulkooperation
(Projekte zur Entwicklung von Studienprogrammen und
Intensivprogrammen, die im Rahmen der 2000 und 2001
geschlossenen Hochschulverträge unterstützt werden);
—Erasmus,Aktion 3:Thematische Netze;
—Grundtvig (Erwachsenenbildung und andere Bildungswege)
—Grundtvig 1:Europäische Kooperationsprojekte;
—Grundtvig 4:Grundtvig-Netze;
—Lingua (Sprachenerwerb):
—Lingua 1:Förderung des Sprachenerwerbs;
—Lingua 2:Entwicklung von Instrumenten und Materialien;
—Minerva (Offener Unterricht und Fernlehre;Informations-und
Kommunikationstechnologien im Bildungsbereich);
—Beobachtung von Bildungssystemen, Bildungspolitiken
und Innovationen (Aktion 6.1)
—Flankierende Maßnahmen.
Begrüßt werden Verbreitungsprojekte,die auch Verbindungen
zu den Ergebnissen von Projekten herstellen wollen,die
im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme,wie z.B.Leonardo
da Vinci,unterstützt werden.
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Zielgruppe
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Im Rahmen des Aufrufs
kann jede Art von Organisation Unterstützung beantragen,die
nachweist,dass sie in der Lage ist, sinnvolle Verbreitungstätigkeiten
zu realisieren.
Die folgenden Arten von Organisationen dürften an einer
Teilnahme beson- ders interessiert sein:
—Organisationen,die an Sokrates-Projekten/Netzen entweder
als Koordinatoren oder als Partner beteiligt sind bzw.beteiligt
waren;
—lokale und regionale Behörden;
—nationale Behörden;
—wichtige nationale Stellen;
—im Bildungsbereich tätige Vereinigungen/Verbände;
—sonstige Stellen und Einrichtungen mit Erfahrung in
der Verbreitung der Ergebnisse von Bildungsprojekten;
—Sozialpartner;
— (insbesondere in den Bereichen Frauenfragen,Behinderten-
angelegenheiten und Bekämpfung von Rassismus tätige)
Nichtregierungsorganisationen.
Abhängig von der vorgesehenen Verbreitungstätigkeit
sind auch andere Arten von Organisationen wie z.B.Verlage
und die Medien vorstellbar. |
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Fördergebiet
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Die Vorschläge sind
auf dem offiziellen Antragsformular einzureichen,das
bei der unten stehenden Stelle erhältlich ist.
Das Formular muss in einer der elf Amtssprachen der
Europäischen Gemeinschaft vollständig ausgefüllt werden
und spätestens bis zum Schlusstermin (maßgebend ist
das Datum des Poststempels) entsprechend eingereicht
werden. Jeder Vorschlag ist von einer „koordinierenden
Organisation “ im Namen der Projektpartnerschaft einzureichen.Die
koordinierende Organisation muss einen Nachweis in Bezug
auf ihre Rechtsstellung erbringen und in einem der 15
Mitglied- staaten der Europäischen Union,der drei EFTA/EWR-Länder
(Island,Liechtenstein,Norwegen)oder der 12 Beitrittsländer,
die sich an Sokrates beteiligen (Bulgarien,Estland,Lettland,
Litauen,Malta,Polen,Rumänien,Slowakei,Slowenien,Tsche-
chische Republik,Ungarn,Zypern),angesiedelt sein.
An jedem Vorschlag müssen mindestens vier der oben genann-
ten Länder (darunter mindestens ein Mitgliedstaat der
EU) beteiligt sein.
Ein Nachweis der Beteiligung ist in Form einer entsprechenden
schriftlichen Bestätigung jeder der Partnereinrichtungen
zu erbringen. |
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Finanzierung
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Für die im
Rahmen dieses Aufrufs zu unterstützenden Verbrei- tungstätigkeiten
stehen etwa 1,5 Millionen EUR aus dem So krates-Budget
für zentralisierte Aktionen (Jahr 2002) zur Verfügung.
Es ist zu erwarten,dass etwa 15 bis 30 Verbreitungs-
projekte,normalerweise mit einem durchschnittlichen
Gemein- schaftszuschuss von
50 000 bis 100 000 EUR pro Projekt, gefördert werden.
Der Gemeinschaftszuschuss wird höchstens 75 % der Gesamtkosten
jedes Projekts abdecken.
Die Kommission wird besonders darauf achten,dass Doppelfinanzierungen
von Verbreitungstätigkeiten (im Rahmen von Projekten
innerhalb der jeweiligen Sokrates-Aktionen und im Rahmen
der Verbreitungsprojekte,die entsprechend dem vorliegenden
Aufruf unterstützt werden sollen) vermieden werden.
Bevor die Kommission endgültig festlegt,welche Vorschläge
unterstützt werden sollen und welcher Zuschuss in jedem
Fall gewährt werden soll,werden die Kostenaspekte der
in die engere Wahl gezogenen Vorschläge einer eingehenden
Prüfung unterzogen.
Der Zuschussbetrag,der insgesamt für ein Projekt gewährt
wird,sowie die Gewichtung der Tätigkeiten,für die er
gewährt wird,können von denjenigen im ursprünglichen
Vorschlag des Antragstellers abweichen.
Die Projekte können für höchstens ein Jahr unterstützt
werden. Sie sollen im Februar 2003 anlaufen. |
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Projektdauer
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Deadline
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| 01.10.2002 |
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Kontakt
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Europäische
Institutionnen
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