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Referenz
S28
zuletzt bearbeitet am
02.12.2003
Programm Titel
Gemeinsame Aktionen der Programme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 288/09)
Generaldirektion
(GD EAC 73/03)
Ziele

1. HINTERGRUND
Bei den gemeinsamen Aktionen handelt es sich um eine in den Beschlüssen zur Einrichtung der Programme Sokrates (allgemeine Bildung), Leonardo da Vinci (berufliche Bildung) und Jugend vorgesehene Möglichkeit, gemeinsame Projekte durchzuführen, um Synergieeffekte zu erzielen.
Allgemein müssen sich die gemeinsamen Aktionen mit Themen befassen, die nicht ausschließlich unter einen der Bereiche allgemeine Bildung, berufliche Bildung oder Jugend fallen. Sie begünstigen eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren verschiedener Sektoren und Wissensgebiete.

2. ZIELE
Im Hinblick auf das allgemeine Ziel, ein Europa des Wissens zu fördern, sollen im Rahmen der gemeinsamen Aktionen verstärkt innovative Ansätze zur Analyse und Lösung von Problemen entwickelt werden, die mehreren Bereichen gemeinsam sind. Dieses Ziel soll insbesondere erreicht werden durch:
- die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bereichen (allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Kultur) auf unterschiedlichen Ebenen;
- transnationale Vernetzung verschiedener Arten von Akteuren;
- die Beseitigung von aufgrund der Struktur der Einzelprogramme bestehenden Hindernissen zwischen den Interventionsmöglichkeiten.
Die gemeinsamen Aktionen müssen gegenüber den Einzelmaßnahmen der Programme einen zusätzlichen Nutzen erbringen. Der zusätzliche Nutzen besteht hauptsächlich darin, den Zielgruppen der einzelnen Programme zu ermöglichen, an Aktionen teilzunehmen, von denen sie im Rahmen der Einzelprogramme ausgeschlossen wären, und ihre Mittel, ihr Umfeld und ihre Ideen zu einem gemeinsamen Ziel beizusteuern. Eine gemeinsame Aktion ist per Definition zumindest teilweise bereichsübergreifend und verknüpft die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugendarbeit und Kultur. Die Interessen der unterschiedlichen Bereiche müssen ausgewogen berücksichtigt werden.
Die potenziellen Projektträger der „gemeinsamen Aktionen“ werden aufgefordert, Netze aufzubauen. Gegebenenfalls kann die Generaldirektion Bildung und Kultur die Projektträger auffordern, ihre Vorschläge zusammenzulegen und somit die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Dimensionen eines einzigen Themas zu nutzen.

4. THEMEN DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG
VON VORSCHLÄGEN

Drei Themen sind Gegenstand dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Diese Themen entsprechen den gemeinsamen Zielen der drei Programme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend und fördern gleichzeitig die politischen Initiativen der Europäischen Union im Bereich des lebenslangen Lernens, die in folgenden Dokumenten dargelegt werden: i) Mitteilung der Kommission: „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“ , ii) Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung , iii) Weißbuch der Kommission „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ und iv) Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003.

Die vorgeschlagenen Themen ermöglichen die praktische Erprobung der neuen innovativen Konzepte (Laboratorien) und die Zusammenarbeit der Akteure aus den unterschiedlichen Bereichen (Vernetzung).
4.1 Thema 1: Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
Hintergrund

Etwa 38 Millionen Menschen aller Altersgruppen in der Europäischen Union sind behindert, also etwa jeder zehnte Bürger. Überall in der Europäischen Union sind behinderte Menschen mit Hindernissen konfrontiert, nicht nur bei der Stellensuche und dem Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern auch bei der Suche nach geeigneten Verkehrsmitteln, dem Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen oder dem Zugang zu beruflichen Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten in Hinblick auf aktive Staatsbürgerschaft, persönliche Entfaltung und Beschäftigungsfähigkeit. Darüber hinaus haben sie mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Technologien zu kämpfen, die ihre bessere Integration unterstützen würden.
Dieses Thema gehört zu den Themen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003. Als Fortsetzung der Arbeiten in den Bereichen lebenslanges Lernen und soziale Integration der Zielgruppen, die 2002 angelaufen sind, wird für das Jahr 2003 vorgeschlagen, die Akteure in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur für die Unterstützung der Menschen mit Behinderungen zu mobilisieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung und dem Erwerb von Kompetenzen.
In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die Akteure der Bereiche allgemeine Bildung (Schul-, Hochschul- und Erwachsenenbildung), berufliche Bildung, Jugend und Kultur aufzufordern, darüber nachzudenken, wie Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen erreicht werden kann. Es geht dabei darum, auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen und sie vor jeglicher Form der Diskriminierung zu schützen.
Ziele
Gefördert werden soll die vollständige Integration von jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und die Durchführung von Maßnahmen, die ihnen lebenslang Zugang zu formalen, nichtformalen und informellen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten ermöglichen.
Darüber hinaus geht es um die Verbesserung der Qualifikationen und Kompetenzen von vor allem jungen Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Erstausbildung auf allen Ebenen. Dieses Ziel könnte unter anderen durch arbeitsplatzbezogene berufliche Bildung und Ausbildung erreicht werden, um zum einen die Grundfertigkeiten, zum anderen die beruflichen Kompetenzen und die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Im Hinblick auf diese Ziele werden einige Laborprojekte durchgeführt. Diese Projekte ermöglichen den Austausch bewährter Verfahren und die Erprobung realisierbarer Strategien. Sie bringen alle relevanten Akteure zusammen (Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Ausbildungszentren, Lehrkräfte und Ausbilder, „Lernförderer“ für alle Altersgruppen, professionelle Berater und Mentoren der Zivilgesellschaft, kulturelle Akteure, Familienvereinigungen, Regierungen, NRO, Jugendorganisationen, Sozial- und Jugendarbeiter, lokale Gemeinschaften, lernende Städte und Regionen, Unternehmen, Medien usw.). Diese Projekte werden eine beträchtliche kulturelle und interkulturelle Dimension haben.
Angesichts der Bedeutung der Integration von benachteiligten Jugendlichen, zu denen auch die Menschen mit Behinderungen gehören, in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, spielt die Verbesserung des Zugangs und folglich die Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens für diese Zielgruppe eine grundlegende Rolle. Aus diesem Grund werden Projekte zugunsten von oder mit Jugendlichen mit Behinderungen vorrangig behandelt. Interessante Lernprojekte für Erwachsene/mit Erwachsenen werden jedoch nicht ausgeschlossen.
Die Projekte können unter anderem Mobilitätsmaßnahmen, die Entwicklung von Lehr- und Ausbildungsqualifikationen, die Sensibilisierung von im Bereich Bildungs- und Berufsberatung, Erwachsenenbildung, Sozial- und Jugendarbeit und Leitung von Jugendorganisationen tätigen Personen betreffen.
Mögliche Inhalte der Vorschläge und erwartete Ergebnisse
Dieses Thema sollte Maßnahmen umfassen, die die Integration von (jungen) Menschen mit Behinderungen in die berufliche Bildung, die nichtformale Bildung, die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt fördern.
Die Projekte sollten sich mit einem klar definierten Kontext der beruflichen Bildung, und/oder der nichtformalen und informellen Bildung beschäftigen und sich auf eine oder mehrere der folgenden Aufgaben konzentrieren:
- Erweiterung der Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen;
- Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von formalen, nichtformalen und informellen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen (und/oder deren Betreuer);Erweiterung der Möglichkeiten und des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur beruflichen Bildung;
- Bessere Beratung für Menschen mit Behinderungen;
- Fernunterrichtsprojekte;
- Innovative Lern- und Ausbildungsmethoden für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Entwicklung innovativer pädagogischer Instrumente;
- Schulung von Lehrkräften und Ausbildern, Sozial- und Jugendarbeitern, in der Erwachsenenbildung tätigen Personen, Betreuern und Beratern, Verwaltungspersonal von Bildungsund Ausbildungseinrichtungen;
- Austausch und Verbreitung von bewährten Verfahren und wirksamen Strategien, die auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene entwickelt werden, um Menschen mit Behinderungen in die formale, nichtformale und informelle Bildung und Ausbildung einzubeziehen;Sensibilisierung der Menschen für die Verschiedenartigkeit von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die mit zahlreichen Diskriminierungen konfrontiert sind; Entwicklung wirksamer Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, vorzugsweise durch Aktivitäten, die von Menschen mit Behinderungen geplant und durchgeführt werden;
- Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen;
- Sensibilisierung für das Potenzial und den gesellschaftlichen Beitrag von jungen Menschen mit Behinderungen;
- Einbeziehung junger Menschen mit Behinderungen (oder von Eltern behinderter Kinder) als Projektkoordinatoren oder Partner in die allgemeine und berufliche Bildung, um die Diskriminierung am Arbeitsplatz und in der Zivilgesellschaft zu bekämpfen;
- Sport als Mittel zur Integration vor allem junger Menschen mit Behinderungen in der formalen, nichtformalen und informellen Bildung.

4.2 Thema 2: Aktivitäten zur Förderung einer aktiven
Staatsbürgerschaft, um Schulen attraktiver zu machen
und vorzeitigen Schulabbruch zu verhüten
Hintergrund

Schulen und Berufsbildungseinrichtung stellen im Allgemeinen den ersten Schritt für Jugendliche auf ihrem Weg zu aktiven Bürgern in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt dar. Jugendliche beklagen sich jedoch häufig, dass sie insbesondere durch die verwendeten Lehr- und Lernmethoden entmutigt werden. Dies gilt insbesondere für benachteiligte und anfälligere Jugendliche, deren Familien und soziale Gegebenheiten nicht dazu beitragen, die allgemeinen und beruflichen Bildungsangebote der Schulen optimal zu nutzen.
Schwierige persönliche Umstände führen dazu, dass viele Jugendliche in allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen Gefahr laufen, außerhalb der Systeme zu geraten. Der Ausschluss von den Bildungssystemen ist für sie ein ernsthaftes Hindernis für ihre künftige aktive Staatsbürgerschaft, da ihre Zukunft in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Mitwirkung an der Gesellschaft ungewiss ist.
Maßnahmen innerhalb des Programms Jugend wie „Jugend für Europa“, Jugendaustausch, Jugendinitiativen und der Europäische Freiwilligendienst stellen Instrumente zur Förderung einer aktiven Staatsbürgerschaft dar. Sie bieten attraktive nicht formale Bildungsmöglichkeiten für Jugendliche, indem sie sie in Aktivitäten einbeziehen, die zur Entwicklung ihres Solidaritätsgefühls beitragen und sie ermutigen, aktiv und umfassend an der Gesellschaft mitzuwirken.
Aktives Staatsbürgerverhalten ist eines der Hauptthemen des Weißbuchs der Kommission „Neuer Schwung für die Jugend Europas“. Nach Aussage der Weißbuchs können sich aktive Staatsbürgerschaft und Mitwirkung junger Menschen vor allem auf lokaler Ebene entwickeln.
Die Förderung der aktiven Staatsbürgerschaft ist auch Teil des allgemeinen und beruflichen Bildungsprozesses, wie er im Bericht über die „konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung“ und in der Mitteilung der Kommission „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“ beschrieben wurde.
Im Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ heißt
es: „Die Verbindung von Bildung, Arbeit und Freizeitaktivitäten zur
Erzielung informeller, nicht formaler und formaler Bildungserfahrungen
könnte die Qualität und Effektivität der allgemeinen und beruflichen
Bildung erhöhen und ihre Attraktivität für die jungen Menschen
erhöhen.“
Diese Initiative entspricht diesem Gedankengang und soll als eine Art Brücke dienen, um die Jugendlichen anzuregen und in eine neue Richtung zu lenken, indem ihnen die Möglichkeit geboten wird, innerhalb des Bildungssystems zu verbleiben, das für sie attraktiver gemacht wird.
Zielgruppe
Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren (wobei die Priorität auf den jüngeren Altersgruppen liegt) aus benachteiligten Umfeldern, die noch in der Schule oder in der Ausbildung sind, jedoch aufgrund ihrer persönlichen, familiären, kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Situation Gefahr laufen könnten, aus diesen Systemen herauszufallen.
Ziele
Die Projekte sind auf die Suche nach neuen Lernkonzepte durch die Verbindung von Bildung, Arbeit und Freizeitaktivitäten mit informellen, nicht formalen und formalen Bildungserfahrungen ausgerichtet.
Ihr Ziel ist die Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die Entwicklung einer neuen und attraktiveren Vorstellung von Schule und Bildung. Lernaktivitäten sollten auf einem lernerzentrierten Konzept, auf einer Vielfalt von „gemischten“ Lernkonzepten und auf ganzheitlichen Lehr- und Lernkonzepten aufbauen, die die aktive Staatsbürgerschaft und die Mitwirkung der Schüler fördern. Ziel der Projekte ist die Entwicklung innovativer Strategien und Erfahrungen zur Verbindung von formaler, nicht formaler und informeller Bildung und Ausbildung mit Freizeitaktivitäten, um neue Methoden bereitzustellen, die Schulen als zunehmend flexible und auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Jugendlichen zugeschnittene Umgebungen auffassen.
Die Projekte bieten: i) Möglichkeiten, Schulen zu Orten für Jugendliche zu machen, an denen sie Selbstvertrauen, Selbstachtung und Motivation im Hinblick auf ihre eigene Ausbildung erwerben; ii) innovative Erfahrungen, die Jugendlichen ermöglichen, sich mit ihren Schulen zu identifizieren und Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, die ihre Einstellung zur Gesellschaft, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Chancen verbessern.
Oberstes Ziel ist es, den Jugendlichen ein Zugehörigkeitsgefühl in Bezug auf Schule, Bildung und die Gemeinschaft zu vermitteln und sie so umfassend und aktiv zu beteiligen.
Inhalt der Vorschläge und erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen Strategien und Erfahrungen entwickeln, die die Effizienz des Bildungssystems verbessern, Schulen für Jugendliche attraktiver machen und das Interesse der Jugendlichen am Lernen und an einer aktiven Staatsbürgerschaft wecken. Hierfür greifen die Projekte auf die nicht formale Bildung und die Instrumente des Programms JUGEND zurück (insbesondere Austauschmaßnahmen, Initiativprojekte, Freiwilligenaktivitäten usw.), erschließen geeignete Ressourcen, wenden angemessene Lehrmethoden an, verbinden nicht formale und formale Bildung und Ausbildung mit Freizeitaktivitäten und mobilisieren alle Akteure eines Stadt- oder Stadtrandgebietes.
Diese Strategien sollten Folgendes bieten:
- flexible Bildungs- und Ausbildungsmodelle;
- nicht formale Lernangebote, insbesondere in speziellen soziokulturellen Umgebungen;
- Zeit für Freizeitaktivitäten.
Die Projekte sollten folgende Merkmale aufweisen:
- stabile Beziehungen zwischen allen lokalen Akteuren (Vereinigungen, Nichtregierungsorganisationen, Gemeindeverwaltungen, Schulen, Eltern, kulturelle Einrichtungen usw.);
- neue innovative Bildungskonzepte, die auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen ausgerichtet sind und die Motivation stärken;
- ein engagiertes, qualifiziertes und fächerübergreifendes Team;
- eine Reihe von Aktivitäten, die auf freiwilligem Engagement, lokalen Initiativen, Austauschmaßnahmen für Jugendliche und nicht formaler Bildung basieren; Sport und Freizeitaktivitäten könnten ebenfalls als Instrumente für eine bessere Integration in Betracht gezogen werden;Digitale Technologien könnten eine wichtige Rolle als Instrumente zur Verbesserung der Mitwirkung und des Interesses spielen.
Nicht formale Aktivitäten müssen an die Schulen geknüpft sein, die die Jugendlichen besuchen, können jedoch außerhalb der Schulen stattfinden. Diese Aktivitäten können umfassen:
i) Vorbereitung vor Projektbeginn; ii) individuelle Unterstützung der Teilnehmer während der Projektdurchführung; iii) Follow-up unter Einbeziehung der Jugendlichen und iv) Evaluierung der Ergebnisse.
Alle Aktivitäten sollten zur Entwicklung einer aktiven Staatsbürgerschaft beitragen.
Die Validierung und Anerkennung aller Lernerfahrungen sollte obligatorisch sein.
Die Projekte sollten auf lokaler Ebene durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Themas sollten Maßnahmen durchgeführt werden, um Erfahrungen mit anderen lokalen Einrichtungen in Europa zu teilen.
Die lokale Partnerschaft sollte Einrichtungen umfassen, die in verschiedenen Kontexten tätig sind (allgemeine und berufliche Bildung, Zivilgesellschaft, Kultur usw.), sowie eine Vielzahl von Akteuren (Schulen, lokale Behörden, Vereinigungen, Eltern, kulturelle Einrichtungen, NRO usw.). Neue und innovative Partnerschaften sollten aufgebaut werden. Ein Pluspunkt wäre die Einbeziehung von jungen Menschen, die normalerweise nicht in organisierten Strukturen vertreten sind.

4.3 Thema 3: Lebenslange Beratung
Hintergrund

Die Verbesserung der Effizienz der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungssysteme ist ein Kernpunkt der Strategien für die Erreichung der vom Europäischen Rat festgelegten sozialen und wirtschaftlichen Ziele für Europa (Lissabon, 2000). Eine hochwertige Berufsberatung spielt für die Arbeitskräfteentwicklung eine entscheidende Rolle (Förderung des Schulabschlusses, Abstimmung von Qualifikationen und Möglichkeiten, Verringerung von Verschwendung in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung), indem sie den Bürgern hilft zu erkennen und zu verstehen, welche Möglichkeiten und Hilfsangebote ihnen zur Verfügung stehen. Die Berufsberatung trägt auch dazu bei, die soziale Integration zu fördern, indem wichtige Bildungs- und Arbeitsmarktinformationen Bürgern zur Verfügung gestellt werden, die mit derartigen Informationen wahrscheinlich weniger vertraut und nicht selbstbewusst genug sind, um Zugang zu komplexen Bildungssystemen zu erhalten.
Ziele
Berufsberatung ist eine bereichsübergreifende Dimension der
Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungssysteme. Diese bereichsübergreifende Dimension muss in einem Rahmen des lebenslangen Lernens entwickelt werden, der die Bereiche Bildung, Ausbildung und Jugend umfasst.
Information, Beratung und Orientierung wurden in der Mitteilung der Kommission über das lebenslange Lernen (2001) und in der Erklärung von Kopenhagen (2002) als prioritäre Aufgabe bezeichnet. In der Mitteilung wurde auf die Notwendigkeit verwiesen, Dienste auf lokaler und nationaler Ebene zu vernetzen. In der Erklärung wurde dazu aufgerufen, die Beratungsmaßnahmen, -systeme und -verfahren auf nationaler Ebene zu stärken.
In den vergangenen zwei Jahren haben OECD, Cedefop, die Europäische Stiftung für Berufsbildung und die Weltbank umfassende internationale Studien über die Berufsberatungspolitik in der EU, den künftigen Mitgliedstaaten und dem EWR durchgeführt. Für die meisten europäischen Länder wurden zwei übereinstimmende Erkenntnisse gewonnen:
- Die politischen Ziele der Beratung müssen besser definiert, artikuliert und vermittelt werden;
- In den meisten Ländern sind keine Foren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorhanden, in denen staatliche und nichtstaatliche Akteure miteinander kommunizieren und politische Fragen erörtern können.
Der gemeinsame Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2001 und 2002 unterstützte die Entwicklung von Modellen für lokale Beratungsnetze, um die existierenden Grenzen zwischen lokalen und regionalen Diensten zu überwinden. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen und ihre Übernahme sind jedoch zwangsläufig sehr begrenzt, es sei denn, es kommt zu einer intensiven Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Akteuren auf nationaler Ebene.
Jüngere Forschungsarbeiten von OECD, Cedefop, Europäischer Stiftung für Berufsbildung und Weltbank haben größere Defizite beim politischen Engagement und der Mitwirkung der Akteure auf nationaler Ebene aufgezeigt, die beseitigt werden müssen, um die Zusammenarbeit zwischen den Beratungssystemen und -diensten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene im Rahmen des lebenslangen Lernens zu stimulieren, zu unterstützen und zu optimieren.
Inhalt der Vorschläge, erwartete Ergebnisse und potenzielle Projektträger
Vorschläge zu diesem Thema sollten Ländern, die einen derartigen Ansatz verfolgen wollen, die Möglichkeit bieten, ihre Erfahrungen mit den Erfahrungen anderer lokaler Stellen in anderen europäischen Ländern auszutauschen.
Die lokale Partnerschaft sollte verschiedene Kontexte (allgemeine und berufliche Bildung, Zivilgesellschaft, Kultur usw.) und Akteure (Schulen, lokale Behörden, Vereinigungen, Eltern, kulturelle Einrichtungen, NRO usw.) umfassen. Neue und innovative Partnerschaften sollten aufgebaut werden. Ein Pluspunkt wäre die Einbeziehung von jungen Menschen, die normalerweise nicht in organisierten Strukturen vertreten sind.
Europäische Netze nationaler Interessengruppen mit Zuständigkeit für Berufsberatungspolitik würden die Entwicklung von lokalen und regionalen Modellen der Jahre 2001 und 2002 ergänzen.
Die nationalen Netze sollten im Idealfall Vertreter der zuständigen Ministerien (z. B. Bildung und Arbeit), der Sozialpartner, der Beratungsdienste, der Eltern, der Gemeinschafts- und Jugendinteressen, der Verbraucherverbände, professioneller Beratungsverbände und Verbände verwandter Berufszweige wie Sozialarbeiter sowie sonstige relevante Organisationen umfassen. Beispiele für die Arbeit der nationalen Foren, die von der Teilnahme an europäischen Netzen profitieren könnten, sind die Entwicklung und Koordinierung politischer Konzepte, die Qualität der Dienste, Förderung/Stimulierung der Nachfrage nach hochwertigen Diensten, Forschung und die europäische Dimension der Beratung.
Jeder der nationalen Akteure kann als Projektträger fungieren; die Vorschläge müssen jedoch von den zuständigen Ministerien unterstützt werden.
Das Ziel dieser europäischen Netze bestünde darin, im Bereich der Berufsberatung sich gegenseitig zu unterstützen Kenntnisse auszutauschen, die nationale Fähigkeit zum Aufbau von Berufsberatungskonzepten und -maßnahmen zu verbessern und die europäische Dimension der Beratungsdienste weiterzuentwickeln.
Es ist geplant, eine begrenzte Anzahl (5—6) derartiger transnationaler Projekte mit einem Höchstbetrag von 200 000 EUR je Projektnetz für eine Dauer von zwei Jahren zu unterstützen.

Zielgruppe
Alle Einrichtungen und/oder Organisationen, die die Förderkriterien erfüllen und in dem von dieser Ausschreibung betroffenen Bereich (allgemeine und berufliche Bildung und Jugend) tätig sind, können einen Vorschlag einreichen oder als Projektkoordinator/Projektträger auftreten. Die Vorschläge müssen bei der Kommission von einer einzigen als Projektträger/Projektkoordinator auftretenden Einrichtung/ Organisation im Namen einer transnationalen Partnerschaft eingereicht werden.
Es können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die mit Hilfe des offiziellen Antragsformulars gestellt werden, vollständig ausgefüllt sind und innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden.
An den vorgeschlagenen Maßnahmen müssen mindestens vier der in Ziffer genannten Länder, davon mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Die Teilnahme wird durch eine Verpflichtungserklärung der Partnereinrichtungen bestätigt (Originalunterschriften erforderlich).
Es muss sich um Projekte ohne Gewinnzweck handeln.
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen
Die als Koordinator/Projektträger auftretende Einrichtung und/oder sonstige Organisation muss Rechtspersönlichkeit besitzen.
Sowohl die als Koordinator/Projektträger auftretende Organisation als auch die Partnerorganisationen müssen in einem der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Beitrittsländer Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, der slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Litauen; der EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Kandidatenländer Bulgarien, und Rumänien; der Tükei, unter der Voraussetzung der Unterzeichnung des Teilnahmeabkommens vor Ablauf der Auswahlphase, niedergelassen sein.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich nicht in einer der in Artikel 93 und 94 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften genannten Situation befinden.
BEWILLIGUNGSKRITERIEN
Die Kommission vergibt die Zuschüsse nach Prüfung der folgenden Kriterien:
Abdeckung der verschiedenen Bereiche
Folgende Aspekte werden bewertet:
- sektorübergreifende Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine Bildung und Jugend;
- kulturelle Dimension der vorgeschlagenen Maßnahmen;
- Zielgruppe;
- Darlegung des zusätzlichen Nutzens eines bereichsübergreifenden Konzepts in Bezug auf die Ziele, die Arbeitsmethoden und die erwarteten Ergebnisse gegenüber „herkömmlichen“ Projekten im Rahmen der Einzelprogramme.
Qualität der Partnerschaft
Folgende Aspekte werden bewertet:
- Kenntnisse und Erfahrungen der Mitglieder der Partnerschaft in den behandelten Bereichen;
- Verständnis der spezifischen Herausforderungen bei der Durchführung eines Projekts im Rahmen einer gemeinsamen Aktion;
- Fähigkeit der Partner, die geeigneten Akteure in die Projektabwicklung mit einzubeziehen.
Innovativer Charakter
Bewertung der innovativen Aspekte, insbesondere bei:
- den vorgesehenen Formen der Zusammenarbeit;
- der Organisation und dem Inhalt der Aktivitäten sowie den vorgeschlagenen Methoden; der Zusammensetzung der Partnerschaft für jedes teilnehmende Land.
Beitrag zu bereichsübergreifenden politischen Zielen
Die erwarteten Ergebnisse werden im Hinblick auf ihre potenziellen Auswirkungen in folgenden Bereichen bewertet:
- Chancengleichheit von Frauen und Männern;
- Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen;
- Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
- wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt.
Verbreitung und Nutzung
In diesem Zusammenhang legt die Kommission besonderen Wert auf die vorgesehenen Strategien und Mittel zur Verbreitung der Ergebnisse (Verfahren und Produkte) und insbesondere auf die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien;
Sie bewertet auch die Mechanismen zur Nutzbarmachung der Ergebnisse im Hinblick auf ihre Einbindung in die Systeme und Verfahren auf nationaler Ebene.
Organisatorische und finanzielle Aspekte der Vorschläge:
Folgende Elemente werden bewertet:
- Arbeitsplan (Klarheit und Angemessenheit der Methoden hinsichtlich der Zielsetzung),
- Zeitplan,
- Ausgewogenheit der Arbeitsverteilung zwischen den Partnern,
- Abstimmung der Finanzmittel auf den Arbeitsplan,
- Beobachtungs- und Bewertungsmethodik,
- Fähigkeit zur technischen Begleitung und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Fördergebiet
Sowohl die als Koordinator/Projektträger auftretende Organisation als auch die Partnerorganisationen müssen in einem der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Beitrittsländer Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, der slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Litauen; der EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Kandidatenländer Bulgarien, und Rumänien; der Tükei, unter der Voraussetzung der Unterzeichnung des Teilnahmeabkommens vor Ablauf der Auswahlphase, niedergelassen sein.
7.1.3 Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich nicht in einer der in Artikel 93 und 94 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften genannten Situation befinden.
Finanzierung

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen 4,5 Mio. EUR zur Verfügung. Mit diesen Mitteln beabsichtigt die Generaldirektion „Bildung und Kultur“ eine begrenzte Anzahl von Pilotprojekten mit in der Regel 200 000 bis 300 000 EUR zu fördern, mit Ausnahme des Beratungsnetzes (Thema 3), für das höchstens 200 000 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Die Gemeinschaftszuschüsse sind ein Anreiz für die Durchführung einer Aktion, die ohne Unterstützung durch die Kommission nicht möglich gewesen wäre, und entsprechen dem Grundsatz der Kofinanzierung. Sie ergänzen den finanziellen Eigenbeitrag des Antragstellers und/oder die nationalen, regionalen und lokalen Finanzhilfen, die anderweitig gewährt werden. Das geförderte Projekt darf keine anderen Gemeinschaftsmittel für ein und dieselbe Maßnahme erhalten.
Zuschuss der Kommission
Bis zu 75 % der zuschussfähigen Kosten. Es können nur Kosten berücksichtigt werden, die ab dem 1. August 2004 angefallen sind.
Der Zuschussantrag muss einen ausführlichen Finanzplan mit ausgeglichenen Ausgaben und Einnahmen umfassen (Modell im Anhang des unter Ziffer 10 genannten Antragsformulars). Die Anträge der Begünstigten auf Auszahlung der Zuschüsse werden auf Ausgaben und Einnahmen überprüft, so dass eine Gewinnerzielung ausgeschlossen wird. Die unmittelbar das Projekt betreffenden Zuschüsse müssen im Budget der bezuschussten Maßnahme selbstverständlich unter Einnahmen aufgeführt werden.
Zuschussfähige Ausgaben
Zuschussfähig sind ausschließlich die nachstehend genannten Kosten, sofern sie marktüblichen Preisen entsprechen, tatsächlich verbucht wurden und feststellbar und kontrollierbar sind. Es muss sich hierbei um direkte Kosten handeln, die zur Durchführung des Projektes entstehen:
- Kosten von Personal, das mit der Durchführung der vorgeschlagenen
Maßnahme betraut ist (Löhne/Gehälter plus Sozialabgaben).
Beamtenbezüge sind nicht zuschussfähig;
- Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion (Sitzungen, europäische Begegnungen, Mobilitätsmaßnahmen usw.);
- Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Konferenzen (Saalmiete, Dolmetschen usw.) (Bitte genau angeben).
- Kosten für Veröffentlichungen und für die Verbreitung von Informationen;
- sonstige direkte Kosten (bitte genau angeben);
- Verwaltungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 7 % der gesamten zuschussfähigen direkten Kosten der Maßnahme (diese Kosten sind nicht förderfähig, wenn der Zuschussempfänger einen Betriebskostenzuschuss aus dem Gemeinschaftshaushalt erhält).
Erfordert die Durchführung der Maßnahmen, für die eine Finanzhilfe gewährt wird, die Vergabe eines Auftrags, so erteilen die Empfänger der Finanzhilfen unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung dem Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, d. h. dem Angebot mit dem besten Verhältnis zwischen Qualität und Preis, den Zuschlag. Dabei ist darauf zu achten, Interessenkonflikte zu vermeiden.


Projektdauer
Zwei Jahre
Deadline
12 .03. 2004 
Kontakt
http://europa.eu.int/comm/education/jointact_de.html http://www.socleoyouth.be
Büro für technische Unterstützung Sokrates, Leonardo da Vinci
und Jugend
Rue de Trèves 59—61
B-1040 Brüssel.

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