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1. ZWECK DER AUFFORDERUNG
Diese Aufforderung dient dem Zweck, Vorschläge von
Kursanbietern für geeignete Kurse hoher Qualität zur
Aufnahme in den Comenius- und Grundtvig-Katalog einzuholen.
Der Katalog ist ein Verzeichnis all jener berufsbegleitenden
Fortbildungskurse für Lehrer an Schulen und an Einrichtungen
der Erwachsenenbildung, die im Rahmen der Comenius-
oder Grundtvig-Aktionen des SOKRATES-Programms im
Prinzip förderfähig sind. Der Katalog ist für Kurse
gültig, die zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 31.
Juli 2003 stattfinden.
2. HINTERGRUND
Die zweite Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms
im Bereich der allgemeinen Bildung SOKRATES wurde
durch den Beschluss Nr. 253/2000/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates mit einer Laufzeit vom 1.
Januar 2000 bis 31. Dezember 2006 angenommen. Sowohl
die Aktion COMENIUS (Schulbildung) als auch die Aktion
GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung) sehen u.a. die Bereitstellung
von berufsbegleitenden Fortbildungskursen zur Aktualisierung
und Verbesserung der Qualifikation und zur Förderung
der europäischen Dimension in der Fortbildung der
in den beiden Bereichen tätigen Lehrkräfte vor.
Es wird vorgeschlagen, einen Katalog mit allen relevanten
europäischen berufsbegleitenden Kursen zusammenzustellen,
die den Lehrkräften zur Verfügung stehen, und diesen
einem großen Kreis potenzieller Bewerber zukommen
zu lassen. Die Kurse, die in diesen Katalog aufgenommen
werden sollen, müssen den weiter unten genannten Kriterien
entsprechen, und der Kursanbieter muss die unter Punkt
8 beschriebenen besonderen Bedingungen akzeptieren.
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme eines Kurses
in den Katalog keine direkte Finanzierung impliziert,
dass aber an den im Katalog enthaltenen Kursen Bewerber
teilnehmen können, die eine berufsbegleitende Fortbildung
absolvieren möchten, die mit Comenius- oder Grundtvig-Zuschüssen
finanziert wird. Es wird davon ausgegangen, dass sich
der Katalog im Laufe der Zeit zum einzigen Verzeichnis
der Kurse entwickeln wird, die in diesem Sinne förderfähig
sind. Die Nationalen Agenturen werden zuschussfähigen
Bewerbern, die an im Katalog enthaltenen Kursen teilnehmen
möchten, Vorrang einräumen. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass eine Aufnahme in den Katalog keine Garantie
dafür bietet, dass die Kurse voll belegt sein werden.
Es ist vorgesehen, den Katalog in regelmäßigen Abständen
zu überarbeiten und zu aktualisieren.
3. ZIELE
Mit der Entwicklung eines umfassenden Kataloges wird
ein doppeltes Ziel verfolgt:
Lehrer und anderes pädagogisches Personal aus allen
am SOKRATES-Programm beteiligten Ländern über die
ihnen in Europa offenstehenden berufsbegleitenden
Fortbildungsmaßnahmen zu informieren;
einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und
Vielfalt des europäischen Angebots an berufsbegleitenden
Fortbildungskursen für Lehrkräfte an Schulen und in
der Erwachsenenbildung zu leisten.
4. AUSWAHLKRITERIEN
4.1 Kriterien für die Auswahl von Kursanbietern Kursanbieter,
die einen Antrag stellen, müssen folgende Kriterien
erfüllen:
-Die Antragsteller müssen Einrichtungen und/oder Organisationen
sein, die eine bestimmte Rechtsstellung haben und
im Bereich der berufsbegleitenden Fortbildung für
Lehrkräfte an Schulen oder in der Erwachsenenbildung
tätig sind
- Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der
15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in
Island, Liechtenstein oder Norwegen oder in einem
der anderen am Programm teilnehmenden Länder - Bulgarien,
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Türkei
und Zypern 1 - haben, und die Kurse müssen in einem
dieser Länder stattfinden.
- Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie bereits
über Erfahrungen in der Arbeit mit multinationalen
Gruppen verfügen. Von Vorteil sind dabei Erfahrungen
in der Umsetzung von Konzepten oder bei der Schaffung
entsprechend integrierter Strukturen für die Sicherung
der Gleichstellung von Männern und Frauen, Jungen
und Mädchen, die Integration behinderter Personen,
die Beseitigung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit
und die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen
Zusammenhalts.
- Die Antragssteller müssen belegen, dass sie die
finanziellen und technischen Voraussetzungen für die
erfolgreiche Durchführung des von ihnen angebotenen
Kurses erfüllen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen
wird vor allem anhand folgender Unterlagen beurteilt:
- Tätigkeitsbericht 2000;
- Bilanz für das Haushaltsjahr 2000;
- Lebenslauf des Kursorganisators.
4.2 Formelle Kriterien
Es werden nur solche Anträge berücksichtigt, die richtig
und vollständig ausgefüllt und innerhalb der festgesetzten
Frist (vgl. Punkt 6) eingegangen sind. Die Nationale
Agentur, die Ihren Antrag erhalten hat, kann Sie jedoch
dazu auffordern, zusätzliche Informationen beizubringen,
wenn sie dies für zweckmäßig und notwendig erachtet.
4.3 Kriterien für die Auswahl von Kursen Inhalt der
Kurse
· Die für eine Förderung in Betracht kommenden Kurse,
einschließlich solcher für Sprachlehrer, müssen den
Schwerpunkt darauf legen, den Teilnehmern unterrichtspraktische
Fertigkeiten, Techniken und Methoden zu vermitteln.
· Kurse, die auf das Management von Einrichtungen
oder Organisationen der Erwachsenenbildung sowie auf
Themen zur europäischen Integration, geschlechtsspezifischen
Bildung und interkulturellen Erziehung (Erziehung
zum Antirassismus, Bildungsangebote für Wanderarbeitnehmer,
Sinti und Roma, Fahrende und Nichtsesshafte, Personen,
die einem Wandergewerbe nachgehen, usw.) gerichtet
sind, können ebenfalls in den Katalog aufgenommen
werden.
· Bei Kursen in weniger verbreiteten und weniger häufig
unterrichteten Sprachen 2 sind reine Sprachkurse zulässig,
bei anderen Sprachen sind solche Kurse nicht förderfähig
3 (dies gilt z.B. für reine Englischkurse).
· Im Kursbeschreibungsformular müssen die Kursanbieter
genaue Angaben zu jedem der folgenden Punkte machen:
- Zielgruppe: Die Kursorganisatoren müssen die
förderfähige Zielgruppe, für die der Kurs organisiert
wird, eindeutig benennen.
- Vorbereitung: Die Kursorganisatoren müssen
sicherstellen, dass die Teilnehmer vor Kursbeginn
ein geeignetes Vorbereitungsprogramm erhalten (z.B.
empfohlene Literatur, Unterrichtsmodule, Material
zur Selbstevaluierung, Fragebögen usw.).
- Ziele: Die Ziele sollten klar und präzise
unter speziellem Bezug auf die anvisierte Zielgruppe
formuliert werden.
- Methodik: Diese sollte weitestgehend auf
die angestrebten Ziele und die anvisierte Zielgruppe
abgestimmt sein.
- Ergebnisse Diese sollten als zu erwerbende
oder zu verbessernde Fähigkeiten beschrieben und klar
definiert werden (z. B. „Der Teilnehmer kann .....“).
- Teilnahmebestätigung: Die Kursveranstalter
müssen die Kursteilnahme durch ein Teilnahmezertifikat
oder auf andere Weise bestätigen (z.B. Anerkennung
des Kurses als Studienleistung im Rahmen eines Diplom-
oder Magister-Studiengangs). In allen Bestätigungen
müssen das Thema des Kurses und die Anzahl der Kursstunden
des Programms deutlich ausgewiesen sein. Dieses Zertifikat
kann bei der Beförderung des Lehrers, im Zusammenhang
mit Gehaltsfragen usw. berücksichtigt werden, wenn
die zuständigen Behörden im Herkunftsland des Teilnehmers
entsprechend entscheiden.
- Nachbereitungsphase: Die Kursorganisatoren
sollten sicherstellen, dass den Teilnehmern eine Reihe
von Aktivitäten zur Verwendung in ihrem beruflichen
Umfeld angeboten werden, die es diesen erlauben, größtmöglichen
Nutzen aus dem Kurs zu ziehen (Fernunterricht, telefonischer/E-Mail-Kontakt
mit den Ausbildern, Selbstevaluierung von nach dem
Auslandsaufenthalt erteiltem Unterricht usw.). Die
Kursanbieter werden dazu angehalten, Teilnehmernetze
zum Zweck der gegenseitigen Unterstützung und des
gemeinsamen Lernens einzurichten.
- Klare Angaben zu den Verfahren: Die Kursorganisatoren
sollten sicherstellen, dass klare Angaben über die
Verfahren gemacht werden, die von den Teilnehmern
einzuhalten sind, z.B. bei der Buchung von Kursplätzen,
Stornierung der Teilnahme usw. Die Kursorganisatoren
sollten beachten, dass jedes dieser Verfahren im Einklang
mit den im Leitfaden für Antragsteller, der jährlichen
SOKRATES-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
und der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung
von Kursvorschlägen zur Aufnahme in den Katalog enthaltenen
Finanz- und Zuschussmanagementverfahren stehen muss.
- Geeignete Ausstattung am Veranstaltungsort: Mit
Blick auf die Gewährleistung gleicher Chancen für
alle potenziellen Teilnehmer sollten die Kursorganisatoren
sicherstellen, dass geeignete Maßnahmen getroffen
und Einrichtungen bereitgestellt werden, die eine
uneingeschränkte Teilnahme von Frauen, Angehörigen
ethnischer und religiöser Minderheiten, Körperbehinderten
und Personen mit besonderem Bedarf ermöglichen.
4.4 Kursprogramm
Im Kursbeschreibungsformular muss der Kursanbieter
eine ausführliche Übersicht über das Programm geben:
Beschreibung der vorgesehenen Aktivitäten für jeden
Kurstag, Konferenzen, praktische Workshops usw.
4.5 Kursdauer
Die Mindestdauer der Kurse beträgt eine Woche (fünf
volle Kurstage, Ankunfts- und Abreisetag nicht
eingeschlossen) Wenn die pädagogischen Ziele des Kurses
eine längere Kursdauer erforderlich machen, ist es
den Kursorganisatoren freigestellt, Kurse mit einer
Höchstdauer von bis zu vier Wochen zu organisieren.
4.6 Kursort
- Die Kurse müssen in einem der am SOKRATES-Programm
teilnehmenden Länder stattfinden.
- Sprachkurse oder Kurse für die Unterrichtung von
Lehrern in einer speziellen Fremdsprache sollten normalerweise
in einem Land stattfinden, in dem die Zielsprache
weit verbreitet ist.
- Der Kurs kann in einigen Fällen in Form eines Praktikums
in einem Unternehmen durchgeführt werden, wenn dies
als für die Erreichung der oben genannten Zielsetzungen
förderlich angesehen wird
4.7 Zielgruppe
Die Zielgruppe für die allgemeine berufsbegleitende
Fortbildung sollte mindestens eine der folgenden Untergruppen
einschließen:
- Lehrer (einschließlich solcher im Vorschul-, Schul-
und Erwachsenen-bildungsbereich), Lehrerausbilder;
- Lehrer/Ausbilder, die mit Erwachsenen arbeiten,
sowie Ausbilder von solchen Lehrern/Ausbildern;
- Leiter und Verwaltungspersonal von Einrichtungen/Organisationen,
die Erwachsenen-bildung anbieten;
- Schulleiter, Schulverwaltungspersonal, Schulaufsichtspersonal,
Mentoren, Tutoren sowie Schullaufbahn- und Berufsberater;
- Pädagogische Fachkräfte, die mit gefährdeten Schülern/Personen
arbeiten, z.B. Vermittler und pädagogisch ausgebildete
„street workers“;
- Pädagogische Fachkräfte, die im Bereich der interkulturellen
Erziehung auf allen Ebenen tätig sind und mit (Kindern
von) Wanderarbeitnehmern, von Personen, die einem
Wandergewerbe nachgehen, von Nichtsesshaften und von
Sinti und Roma arbeiten;
- Pädagogische Fachkräfte, die mit Schülern/Personen
mit einem besonderen pädagogischen Förderbedarf arbeiten;
-Weitere Kategorien von an Schulen oder in der Erwachsenenbildung
tätigem pädagogischen Fachkräften – im Ermessen der
nationalen Behörden, z.B. Mediatoren, Erzieher, Schulpsychologen
usw.)
Bei Fortbildungskursen für Sprachlehrer sollte die
Zielgruppe mindestens eine der folgenden Untergruppen
einschließen:
- Qualifizierte und aktive Lehrer, die eine Amtssprache
der EU (oder Irisch oder Luxemburgisch) als Fremdsprache
unterrichten;
- Ausbilder von Fremdsprachenlehrern;
- Lehrer, die zum Fremdsprachenlehrer umschulen;
- Lehrer im Primar- oder Vorschulbereich, zu deren
Aufgaben der Fremdsprachenunterricht gehört oder in
Zukunft gehören wird;
- Lehrer anderer Fächer, soweit sie diese in einer
Fremdsprache unterrichten;
- Sprachlehrer, die nach einer Unterbrechung in den
Schuldienst zurückkehren;
- Inspektoren oder Berater im Bereich Sprachunterricht.
Die Kursanbieter werden darauf hingewiesen, dass es
ihnen freisteht, Teilnehmer aus jeder von ihnen gewünschten
Gruppe anzuwerben, soweit sie dafür Sorge tragen,
dass die Lernenden eine multinationale Gruppe (aus
insgesamt mindestens drei am SOKRATES-Programm teilnehmenden
Ländern) bilden.
4.8. Lehrerausbilder
-Die Lehrerausbilder müssen über eine angemessene
Qualifikation und Erfahrung verfügen. Ihre Lebensläufe
sollten – wenn möglich – dem Antragsformular beigefügt
werden. Wenn ein oder mehrere Lebensläufe der Ausbilder
zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorliegen,
müssen die Veranstalter klare Angaben zu den Qualifikationen
machen, über die die Ausbilder, die sie einstellen
wollen, verfügen.
- Das Ausbilderteam muss multinational zusammengesetzt
sein oder zumindest über reiche Erfahrungen mit mehr
als einem europäischen Bildungssystem verfügen (Die
Forderung nach einem multinationalen Ausbilderteam
gilt nicht für Kurse mit einem erheblichen sprachlichen
Inhalt, die sich an Sprachlehrer richten).
- Bei Grundtvig-Kursen müssen die Ausbildungsteams
über ausreichende Erfahrungen im Bereich der interkulturellen
Erziehung mit Erwachsenen und in der Arbeit im Erwachsenenbildungsbereich
in Europa verfügen .
4.9. Sprachen
Bei allen Kursen müssen den Teilnehmern die Materialien
in einer der 11 Amtssprachen der Europäischen Union
oder in Luxemburgisch oder in Irisch bereitgestellt
werden. Es wird auf jeden Fall empfohlen, die Materialien
in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen, um
eine größtmögliche Verbreitung und Nutzungsmöglichkeit
zu gewährleisten.
4.10 Evaluierung
Die Kursanbieter müssen sich zur Durchführung einer
Evaluierungssitzung zum Abschluss des Kurses verpflichten.
Dafür müssen sie den Teilnehmern mindestens einen
Computer mit Internet-Anschluss zur Verfügung stellen,
damit diese ihre Einschätzung der Qualität des Kurses
eingeben können. Die Europäische Kommission wird diese
Evaluierung über Internet öffentlich machen. Sie wird
als Qualitätskontrolle und wertvolles Informationsmittel
für künftige Teilnehmer verstanden. Wenn die Evaluierung
der Mehrzahl der Teilnehmer zweimal nacheinander negativ
ausfällt, wird der in Frage stehende Kurs aus dem
Katalog gestrichen. In solchen Fällen können die Kursveranstalter
der GD Bildung und Kultur (SOKRATES-Programm) Informationen
und Erklärungen zukommen lassen, die sie für notwendig
erachten, bevor endgültige Entscheidungen in dieser
Hinsicht getroffen werden.
4.11 Kurstermine
Die in diesen Katalog aufzunehmenden Kurse sollten
zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 31. Juli 2003 stattfinden.
5. DAUER DES VERBLEIBS IM KATALOG
Kurse, die in den Katalog aufgenommen worden sind,
werden solange darin verbleiben, bis alle vorgesehenen
Veranstaltungen stattgefunden haben, sofern sie eine
zufriedenstellende Evaluierung durch die Kursteilnehmer
erhalten haben und ein zufriedenstellender schriftlicher
Bericht des Kursanbieters eingegangen ist. Für eine
Aufnahme in den Folgejahren müssen alle Anbieter einen
neuen vollständigen Antrag einreichen.
6. ANTRAGSVERFAHREN
Formulare Formulare sind im Internet unter folgender
Adresse erhältlich:
http://europa.eu.int/comm/education/courses.html
Außerdem sind Antragsformulare auch über die für das
SOKRATES-Programm zuständige Nationale Agentur in
Ihrem Lande zu beziehen. Die Anschriften der Nationalen
Agenturen können von folgender Internet-Adresse heruntergeladen
werden:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html
Einreichung des Antrags
Die Anträge sind der zuständigen Nationalen Agentur
im Herkunftsland des Kursanbieters durch normalen
oder eingeschriebenen Brief bis spätestens 31.
Mai 2001 zu übersenden. Es gilt das Datum des
Poststempels.
Die Kursanbieter sollten beachten, dass ein Antragsformular
ausreicht, auch wenn sie denselben Kurs zu unterschiedlichen
Terminen oder an unterschiedlichen Orten anbieten.
Wenn allerdings unterschiedliche Kurse vorgeschlagen
werden, sind auch mehrere Formulare zu verwenden und
alle geforderten Unterlagen für jeden einzelnen Kurs
bereitzustellen.
Alle Kursanbieter müssen
- das Antragsformular und alle geforderten Anlagen
in einer der 11 Amtssprachen der Europäischen Union
an die Nationale Agentur im Herkunftsland des Kursanbieters
senden.
Die Kursanbieter sollten beachten, dass das Kursbeschreibungsformular
(Anhang 3) in der Sprache ausgefüllt werden muss,
in der der Kurs abgehalten wird (mit Ausnahme der
Felder, bei denen ausdrücklich darauf hingewiesen
wird, dass sie in englischer oder französischer Sprache
auszufüllen sind). Wenn beispielsweise ein Kursveranstalter
einen -8- Kurs anbieten will, in dem die Unterrichtssprache
Italienisch ist, sollte er sicherstellen, dass die
italienische Version dieses Formulars (Anhang 3) in
italienischer Sprache ausgefüllt wird. Bei Nichteinhaltung
dieser Forderung wird der Antrag ungültig.
Der ordnungsgemäß ausgefüllte und mit Datum und Unterschrift
versehene Antrag muss in doppelter Ausfertigung eingereicht
werden. Er muss umfassende und nachprüfbare Angaben
zu den oben genannten Kriterien enthalten.
Dem Antrag beizufügen sind zwei Papierkopien der Kursbeschreibung
(Formblatt), dazu eine elektronische Kopie. Anträge
ohne ein elektronisches Kursbeschreibungsformular
werden für eine Aufnahme in den Katalog nicht in Betracht
gezogen.
7. BEARBEITUNG DER ANTRÄGE
Nach Ablauf der Abgabefrist werden die Nationalen
Agenturen jeden einzelnen Antrag auf der Basis der
gemäß dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
eingegangenen Unterlagen bewerten. Die ausgewählten
Kurse werden dann an die Europäische Kommission zwecks
Aufnahme in den Katalog weitergeleitet.
8. BESONDERE BEDINGUNGEN
Sobald der Comenius & Grundtvig-Katalog veröffentlicht
ist, werden sich Interessenten mit der Bitte um Vormerkung
für den Kurs an die Kursanbieter wenden. Diese Vormerkung
begründet jedoch keine Zahlungsverpflichtung, wenn
der Teilnehmer keinen Zuschuss erhält.
Daher wird den Kursanbietern empfohlen, eine ausreichende
Reserveliste von Teilnehmern zu führen. Mindestens
fünf Wochen vor Kursbeginn informiert die Nationale
Agentur jeden Teilnehmer über das Ergebnis des Zuschussbewilligungsverfahrens.
Erst in dieser Phase kann der Teilnehmer seine Kursteilnahme
bestätigen. Die Kursanbieter sollten sicherstellen,
dass sie sowohl die potenziellen Teilnehmer als auch
die Nationalen Agenturen darüber informieren, wie
wichtig es ist, endgültige Kursteilnehmerlisten frühzeitig
genug zu erstellen, um zu gewährleisten, dass die
hoch komplizierte Aufgabe der Organisation multilateraler
transnationaler Schulungskurse auf effiziente Weise
erledigt wird.
Die Kursanbieter werden darauf hingewiesen, dass die
für das Programm vorgesehenen Mittel unter keinen
Umständen dazu verwendet werden dürfen, mögliche Kosten,
die durch die Stornierung des Kursbesuchs eines Teilnehmers
aus anderen Gründen als höherer Gewalt (nur attestierte
schwere Krankheit oder Tod eines nahen Verwandten)
entstehen, zu erstatten.
Die Europäische Kommission wird sich zu keinem Zeitpunkt
einschalten, wenn es um die Lösung solcher Probleme
wie Unstimmigkeiten zwischen Kursteilnehmern, den
Kursorganisatoren und/oder den Nationalen Agenturen
geht, ebenso wenig in anderen Angelegenheiten im Zusammenhang
mit den operativen Aspekten des Management der im
Katalog aufgeführten Kurse.
(1) Die Beteiligung der oben genannten Länder
- soweit sie nicht Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind- ist vom Abschluss der formalen rechtlichen
Verfahren abhängig. Kursteilnehmer werden jedoch
darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme an diesen
Kursen im Rahmen des SOKRATES-Programms nur dann bezuschusst
werden kann, wenn die rechtlichen Formalitäten
vor Kursbeginn abgeschlossen sind.
(2) Sprachunterricht im Kontext von Comenius betrifft
das Unterrichten und Lernen (als Fremdsprache) aller
Amtssprachen der Gemeinschaft sowie Irisch und Luxemburgisch.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Entwicklung von
Fähigkeiten in den weniger verbreiteten und seltener
unterrichteten Sprachen gewidmet. Diese werden in
Bezug darauf definiert, wie weit verbreitet der Unterricht
einer solchen Sprache (mit Ausnahme von Englisch)
in einem Teilnehmerland tatsächlich ist.
(3) Kurse für Lehrer dieser Sprachen mit dem
Schwerpunkt Methodik des Lernens und Unterrichtens
sind dagegen förderfähig.
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