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S27
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Programm Titel
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON KURSVORSCHLÄGEN FÜR DEN COMENIUS & GRUNDTVIG KATALOG (SOKRATES-PROGRAMM)
Amtsblatt/Haushaltslinie
Generaldirektion
EAC
Ziele

1. ZWECK DER AUFFORDERUNG

Diese Aufforderung dient dem Zweck, Vorschläge von Kursanbietern für geeignete Kurse hoher Qualität zur Aufnahme in den Comenius- und Grundtvig-Katalog einzuholen. Der Katalog ist ein Verzeichnis all jener berufsbegleitenden Fortbildungskurse für Lehrer an Schulen und an Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die im Rahmen der Comenius- oder Grundtvig-Aktionen des SOKRATES-Programms im Prinzip förderfähig sind. Der Katalog ist für Kurse gültig, die zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 31. Juli 2003 stattfinden.

2. HINTERGRUND

Die zweite Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms im Bereich der allgemeinen Bildung SOKRATES wurde durch den Beschluss Nr. 253/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006 angenommen. Sowohl die Aktion COMENIUS (Schulbildung) als auch die Aktion GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung) sehen u.a. die Bereitstellung von berufsbegleitenden Fortbildungskursen zur Aktualisierung und Verbesserung der Qualifikation und zur Förderung der europäischen Dimension in der Fortbildung der in den beiden Bereichen tätigen Lehrkräfte vor.
Es wird vorgeschlagen, einen Katalog mit allen relevanten europäischen berufsbegleitenden Kursen zusammenzustellen, die den Lehrkräften zur Verfügung stehen, und diesen einem großen Kreis potenzieller Bewerber zukommen zu lassen. Die Kurse, die in diesen Katalog aufgenommen werden sollen, müssen den weiter unten genannten Kriterien entsprechen, und der Kursanbieter muss die unter Punkt 8 beschriebenen besonderen Bedingungen akzeptieren.
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme eines Kurses in den Katalog keine direkte Finanzierung impliziert, dass aber an den im Katalog enthaltenen Kursen Bewerber teilnehmen können, die eine berufsbegleitende Fortbildung absolvieren möchten, die mit Comenius- oder Grundtvig-Zuschüssen finanziert wird. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Katalog im Laufe der Zeit zum einzigen Verzeichnis der Kurse entwickeln wird, die in diesem Sinne förderfähig sind. Die Nationalen Agenturen werden zuschussfähigen Bewerbern, die an im Katalog enthaltenen Kursen teilnehmen möchten, Vorrang einräumen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine Aufnahme in den Katalog keine Garantie dafür bietet, dass die Kurse voll belegt sein werden. Es ist vorgesehen, den Katalog in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten und zu aktualisieren.

3. ZIELE

Mit der Entwicklung eines umfassenden Kataloges wird ein doppeltes Ziel verfolgt:

 Lehrer und anderes pädagogisches Personal aus allen am SOKRATES-Programm beteiligten Ländern über die ihnen in Europa offenstehenden berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen zu informieren;
 einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und Vielfalt des europäischen Angebots an berufsbegleitenden Fortbildungskursen für Lehrkräfte an Schulen und in der Erwachsenenbildung zu leisten.

4. AUSWAHLKRITERIEN

4.1 Kriterien für die Auswahl von Kursanbietern Kursanbieter, die einen Antrag stellen, müssen folgende Kriterien erfüllen:
-Die Antragsteller müssen Einrichtungen und/oder Organisationen sein, die eine bestimmte Rechtsstellung haben und im Bereich der berufsbegleitenden Fortbildung für Lehrkräfte an Schulen oder in der Erwachsenenbildung tätig sind
- Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen oder in einem der anderen am Programm teilnehmenden Länder - Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Türkei und Zypern 1 - haben, und die Kurse müssen in einem dieser Länder stattfinden.
- Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie bereits über Erfahrungen in der Arbeit mit multinationalen Gruppen verfügen. Von Vorteil sind dabei Erfahrungen in der Umsetzung von Konzepten oder bei der Schaffung entsprechend integrierter Strukturen für die Sicherung der Gleichstellung von Männern und Frauen, Jungen und Mädchen, die Integration behinderter Personen, die Beseitigung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit und die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts.
- Die Antragssteller müssen belegen, dass sie die finanziellen und technischen Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung des von ihnen angebotenen Kurses erfüllen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird vor allem anhand folgender Unterlagen beurteilt:
- Tätigkeitsbericht 2000;
- Bilanz für das Haushaltsjahr 2000;
- Lebenslauf des Kursorganisators.

4.2 Formelle Kriterien Es werden nur solche Anträge berücksichtigt, die richtig und vollständig ausgefüllt und innerhalb der festgesetzten Frist (vgl. Punkt 6) eingegangen sind. Die Nationale Agentur, die Ihren Antrag erhalten hat, kann Sie jedoch dazu auffordern, zusätzliche Informationen beizubringen, wenn sie dies für zweckmäßig und notwendig erachtet.

4.3 Kriterien für die Auswahl von Kursen Inhalt der Kurse
· Die für eine Förderung in Betracht kommenden Kurse, einschließlich solcher für Sprachlehrer, müssen den Schwerpunkt darauf legen, den Teilnehmern unterrichtspraktische Fertigkeiten, Techniken und Methoden zu vermitteln.
· Kurse, die auf das Management von Einrichtungen oder Organisationen der Erwachsenenbildung sowie auf Themen zur europäischen Integration, geschlechtsspezifischen Bildung und interkulturellen Erziehung (Erziehung zum Antirassismus, Bildungsangebote für Wanderarbeitnehmer, Sinti und Roma, Fahrende und Nichtsesshafte, Personen, die einem Wandergewerbe nachgehen, usw.) gerichtet sind, können ebenfalls in den Katalog aufgenommen werden.
· Bei Kursen in weniger verbreiteten und weniger häufig unterrichteten Sprachen 2 sind reine Sprachkurse zulässig, bei anderen Sprachen sind solche Kurse nicht förderfähig 3 (dies gilt z.B. für reine Englischkurse).
· Im Kursbeschreibungsformular müssen die Kursanbieter genaue Angaben zu jedem der folgenden Punkte machen:

- Zielgruppe:
Die Kursorganisatoren müssen die förderfähige Zielgruppe, für die der Kurs organisiert wird, eindeutig benennen.
- Vorbereitung: Die Kursorganisatoren müssen sicherstellen, dass die Teilnehmer vor Kursbeginn ein geeignetes Vorbereitungsprogramm erhalten (z.B. empfohlene Literatur, Unterrichtsmodule, Material zur Selbstevaluierung, Fragebögen usw.).
- Ziele: Die Ziele sollten klar und präzise unter speziellem Bezug auf die anvisierte Zielgruppe formuliert werden.
- Methodik: Diese sollte weitestgehend auf die angestrebten Ziele und die anvisierte Zielgruppe abgestimmt sein.
- Ergebnisse Diese sollten als zu erwerbende oder zu verbessernde Fähigkeiten beschrieben und klar definiert werden (z. B. „Der Teilnehmer kann .....“).
- Teilnahmebestätigung: Die Kursveranstalter müssen die Kursteilnahme durch ein Teilnahmezertifikat oder auf andere Weise bestätigen (z.B. Anerkennung des Kurses als Studienleistung im Rahmen eines Diplom- oder Magister-Studiengangs). In allen Bestätigungen müssen das Thema des Kurses und die Anzahl der Kursstunden des Programms deutlich ausgewiesen sein. Dieses Zertifikat kann bei der Beförderung des Lehrers, im Zusammenhang mit Gehaltsfragen usw. berücksichtigt werden, wenn die zuständigen Behörden im Herkunftsland des Teilnehmers entsprechend entscheiden.
- Nachbereitungsphase: Die Kursorganisatoren sollten sicherstellen, dass den Teilnehmern eine Reihe von Aktivitäten zur Verwendung in ihrem beruflichen Umfeld angeboten werden, die es diesen erlauben, größtmöglichen Nutzen aus dem Kurs zu ziehen (Fernunterricht, telefonischer/E-Mail-Kontakt mit den Ausbildern, Selbstevaluierung von nach dem Auslandsaufenthalt erteiltem Unterricht usw.). Die Kursanbieter werden dazu angehalten, Teilnehmernetze zum Zweck der gegenseitigen Unterstützung und des gemeinsamen Lernens einzurichten.
- Klare Angaben zu den Verfahren: Die Kursorganisatoren sollten sicherstellen, dass klare Angaben über die Verfahren gemacht werden, die von den Teilnehmern einzuhalten sind, z.B. bei der Buchung von Kursplätzen, Stornierung der Teilnahme usw. Die Kursorganisatoren sollten beachten, dass jedes dieser Verfahren im Einklang mit den im Leitfaden für Antragsteller, der jährlichen SOKRATES-Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Kursvorschlägen zur Aufnahme in den Katalog enthaltenen Finanz- und Zuschussmanagementverfahren stehen muss.
- Geeignete Ausstattung am Veranstaltungsort: Mit Blick auf die Gewährleistung gleicher Chancen für alle potenziellen Teilnehmer sollten die Kursorganisatoren sicherstellen, dass geeignete Maßnahmen getroffen und Einrichtungen bereitgestellt werden, die eine uneingeschränkte Teilnahme von Frauen, Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten, Körperbehinderten und Personen mit besonderem Bedarf ermöglichen.

4.4 Kursprogramm
Im Kursbeschreibungsformular muss der Kursanbieter eine ausführliche Übersicht über das Programm geben: Beschreibung der vorgesehenen Aktivitäten für jeden Kurstag, Konferenzen, praktische Workshops usw.

4.5 Kursdauer
Die Mindestdauer der Kurse beträgt eine Woche (fünf volle Kurstage, Ankunfts- und Abreisetag nicht eingeschlossen) Wenn die pädagogischen Ziele des Kurses eine längere Kursdauer erforderlich machen, ist es den Kursorganisatoren freigestellt, Kurse mit einer Höchstdauer von bis zu vier Wochen zu organisieren.

4.6 Kursort

- Die Kurse müssen in einem der am SOKRATES-Programm teilnehmenden Länder stattfinden.
- Sprachkurse oder Kurse für die Unterrichtung von Lehrern in einer speziellen Fremdsprache sollten normalerweise in einem Land stattfinden, in dem die Zielsprache weit verbreitet ist.
- Der Kurs kann in einigen Fällen in Form eines Praktikums in einem Unternehmen durchgeführt werden, wenn dies als für die Erreichung der oben genannten Zielsetzungen förderlich angesehen wird

4.7 Zielgruppe
Die Zielgruppe für die allgemeine berufsbegleitende Fortbildung sollte mindestens eine der folgenden Untergruppen einschließen:
- Lehrer (einschließlich solcher im Vorschul-, Schul- und Erwachsenen-bildungsbereich), Lehrerausbilder;
- Lehrer/Ausbilder, die mit Erwachsenen arbeiten, sowie Ausbilder von solchen Lehrern/Ausbildern;
- Leiter und Verwaltungspersonal von Einrichtungen/Organisationen, die Erwachsenen-bildung anbieten;
- Schulleiter, Schulverwaltungspersonal, Schulaufsichtspersonal, Mentoren, Tutoren sowie Schullaufbahn- und Berufsberater;
- Pädagogische Fachkräfte, die mit gefährdeten Schülern/Personen arbeiten, z.B. Vermittler und pädagogisch ausgebildete „street workers“;
- Pädagogische Fachkräfte, die im Bereich der interkulturellen Erziehung auf allen Ebenen tätig sind und mit (Kindern von) Wanderarbeitnehmern, von Personen, die einem Wandergewerbe nachgehen, von Nichtsesshaften und von Sinti und Roma arbeiten;
- Pädagogische Fachkräfte, die mit Schülern/Personen mit einem besonderen pädagogischen Förderbedarf arbeiten;
-Weitere Kategorien von an Schulen oder in der Erwachsenenbildung tätigem pädagogischen Fachkräften – im Ermessen der nationalen Behörden, z.B. Mediatoren, Erzieher, Schulpsychologen usw.)

Bei Fortbildungskursen für Sprachlehrer sollte die Zielgruppe mindestens eine der folgenden Untergruppen einschließen
:

- Qualifizierte und aktive Lehrer, die eine Amtssprache der EU (oder Irisch oder Luxemburgisch) als Fremdsprache unterrichten;
- Ausbilder von Fremdsprachenlehrern;
- Lehrer, die zum Fremdsprachenlehrer umschulen;
- Lehrer im Primar- oder Vorschulbereich, zu deren Aufgaben der Fremdsprachenunterricht gehört oder in Zukunft gehören wird;
- Lehrer anderer Fächer, soweit sie diese in einer Fremdsprache unterrichten;
- Sprachlehrer, die nach einer Unterbrechung in den Schuldienst zurückkehren;
- Inspektoren oder Berater im Bereich Sprachunterricht.
Die Kursanbieter werden darauf hingewiesen, dass es ihnen freisteht, Teilnehmer aus jeder von ihnen gewünschten Gruppe anzuwerben, soweit sie dafür Sorge tragen, dass die Lernenden eine multinationale Gruppe (aus insgesamt mindestens drei am SOKRATES-Programm teilnehmenden Ländern) bilden.

4.8. Lehrerausbilder
-Die Lehrerausbilder müssen über eine angemessene Qualifikation und Erfahrung verfügen. Ihre Lebensläufe sollten – wenn möglich – dem Antragsformular beigefügt werden. Wenn ein oder mehrere Lebensläufe der Ausbilder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorliegen, müssen die Veranstalter klare Angaben zu den Qualifikationen machen, über die die Ausbilder, die sie einstellen wollen, verfügen.
- Das Ausbilderteam muss multinational zusammengesetzt sein oder zumindest über reiche Erfahrungen mit mehr als einem europäischen Bildungssystem verfügen (Die Forderung nach einem multinationalen Ausbilderteam gilt nicht für Kurse mit einem erheblichen sprachlichen Inhalt, die sich an Sprachlehrer richten).
- Bei Grundtvig-Kursen müssen die Ausbildungsteams über ausreichende Erfahrungen im Bereich der interkulturellen Erziehung mit Erwachsenen und in der Arbeit im Erwachsenenbildungsbereich in Europa verfügen .

4.9. Sprachen
Bei allen Kursen müssen den Teilnehmern die Materialien in einer der 11 Amtssprachen der Europäischen Union oder in Luxemburgisch oder in Irisch bereitgestellt werden. Es wird auf jeden Fall empfohlen, die Materialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen, um eine größtmögliche Verbreitung und Nutzungsmöglichkeit zu gewährleisten.

4.10 Evaluierung
Die Kursanbieter müssen sich zur Durchführung einer Evaluierungssitzung zum Abschluss des Kurses verpflichten. Dafür müssen sie den Teilnehmern mindestens einen Computer mit Internet-Anschluss zur Verfügung stellen, damit diese ihre Einschätzung der Qualität des Kurses eingeben können. Die Europäische Kommission wird diese Evaluierung über Internet öffentlich machen. Sie wird als Qualitätskontrolle und wertvolles Informationsmittel für künftige Teilnehmer verstanden. Wenn die Evaluierung der Mehrzahl der Teilnehmer zweimal nacheinander negativ ausfällt, wird der in Frage stehende Kurs aus dem Katalog gestrichen. In solchen Fällen können die Kursveranstalter der GD Bildung und Kultur (SOKRATES-Programm) Informationen und Erklärungen zukommen lassen, die sie für notwendig erachten, bevor endgültige Entscheidungen in dieser Hinsicht getroffen werden.

4.11 Kurstermine
Die in diesen Katalog aufzunehmenden Kurse sollten zwischen dem 1. Juni 2002 und dem 31. Juli 2003 stattfinden.

5. DAUER DES VERBLEIBS IM KATALOG
Kurse, die in den Katalog aufgenommen worden sind, werden solange darin verbleiben, bis alle vorgesehenen Veranstaltungen stattgefunden haben, sofern sie eine zufriedenstellende Evaluierung durch die Kursteilnehmer erhalten haben und ein zufriedenstellender schriftlicher Bericht des Kursanbieters eingegangen ist. Für eine Aufnahme in den Folgejahren müssen alle Anbieter einen neuen vollständigen Antrag einreichen.

6. ANTRAGSVERFAHREN
Formulare Formulare sind im Internet unter folgender Adresse erhältlich:
http://europa.eu.int/comm/education/courses.html
Außerdem sind Antragsformulare auch über die für das SOKRATES-Programm zuständige Nationale Agentur in Ihrem Lande zu beziehen. Die Anschriften der Nationalen Agenturen können von folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/nat-est.html

Einreichung des Antrags
Die Anträge sind der zuständigen Nationalen Agentur im Herkunftsland des Kursanbieters durch normalen oder eingeschriebenen Brief bis spätestens 31. Mai 2001 zu übersenden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Kursanbieter sollten beachten, dass ein Antragsformular ausreicht, auch wenn sie denselben Kurs zu unterschiedlichen Terminen oder an unterschiedlichen Orten anbieten. Wenn allerdings unterschiedliche Kurse vorgeschlagen werden, sind auch mehrere Formulare zu verwenden und alle geforderten Unterlagen für jeden einzelnen Kurs bereitzustellen.
Alle Kursanbieter müssen
- das Antragsformular und alle geforderten Anlagen in einer der 11 Amtssprachen der Europäischen Union an die Nationale Agentur im Herkunftsland des Kursanbieters senden.
Die Kursanbieter sollten beachten, dass das Kursbeschreibungsformular (Anhang 3) in der Sprache ausgefüllt werden muss, in der der Kurs abgehalten wird (mit Ausnahme der Felder, bei denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sie in englischer oder französischer Sprache auszufüllen sind). Wenn beispielsweise ein Kursveranstalter einen -8- Kurs anbieten will, in dem die Unterrichtssprache Italienisch ist, sollte er sicherstellen, dass die italienische Version dieses Formulars (Anhang 3) in italienischer Sprache ausgefüllt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Forderung wird der Antrag ungültig.
Der ordnungsgemäß ausgefüllte und mit Datum und Unterschrift versehene Antrag muss in doppelter Ausfertigung eingereicht werden. Er muss umfassende und nachprüfbare Angaben zu den oben genannten Kriterien enthalten.
Dem Antrag beizufügen sind zwei Papierkopien der Kursbeschreibung (Formblatt), dazu eine elektronische Kopie. Anträge ohne ein elektronisches Kursbeschreibungsformular werden für eine Aufnahme in den Katalog nicht in Betracht gezogen.

7. BEARBEITUNG DER ANTRÄGE
Nach Ablauf der Abgabefrist werden die Nationalen Agenturen jeden einzelnen Antrag auf der Basis der gemäß dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingegangenen Unterlagen bewerten. Die ausgewählten Kurse werden dann an die Europäische Kommission zwecks Aufnahme in den Katalog weitergeleitet.

8. BESONDERE BEDINGUNGEN

Sobald der Comenius & Grundtvig-Katalog veröffentlicht ist, werden sich Interessenten mit der Bitte um Vormerkung für den Kurs an die Kursanbieter wenden. Diese Vormerkung begründet jedoch keine Zahlungsverpflichtung, wenn der Teilnehmer keinen Zuschuss erhält.
Daher wird den Kursanbietern empfohlen, eine ausreichende Reserveliste von Teilnehmern zu führen. Mindestens fünf Wochen vor Kursbeginn informiert die Nationale Agentur jeden Teilnehmer über das Ergebnis des Zuschussbewilligungsverfahrens. Erst in dieser Phase kann der Teilnehmer seine Kursteilnahme bestätigen. Die Kursanbieter sollten sicherstellen, dass sie sowohl die potenziellen Teilnehmer als auch die Nationalen Agenturen darüber informieren, wie wichtig es ist, endgültige Kursteilnehmerlisten frühzeitig genug zu erstellen, um zu gewährleisten, dass die hoch komplizierte Aufgabe der Organisation multilateraler transnationaler Schulungskurse auf effiziente Weise erledigt wird.
Die Kursanbieter werden darauf hingewiesen, dass die für das Programm vorgesehenen Mittel unter keinen Umständen dazu verwendet werden dürfen, mögliche Kosten, die durch die Stornierung des Kursbesuchs eines Teilnehmers aus anderen Gründen als höherer Gewalt (nur attestierte schwere Krankheit oder Tod eines nahen Verwandten) entstehen, zu erstatten.
Die Europäische Kommission wird sich zu keinem Zeitpunkt einschalten, wenn es um die Lösung solcher Probleme wie Unstimmigkeiten zwischen Kursteilnehmern, den Kursorganisatoren und/oder den Nationalen Agenturen geht, ebenso wenig in anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den operativen Aspekten des Management der im Katalog aufgeführten Kurse.
(1) Die Beteiligung der oben genannten Länder - soweit sie nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind- ist vom Abschluss der formalen rechtlichen Verfahren abhängig. Kursteilnehmer werden jedoch darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme an diesen Kursen im Rahmen des SOKRATES-Programms nur dann bezuschusst werden kann, wenn die rechtlichen Formalitäten vor Kursbeginn abgeschlossen sind.
(2) Sprachunterricht im Kontext von Comenius betrifft das Unterrichten und Lernen (als Fremdsprache) aller Amtssprachen der Gemeinschaft sowie Irisch und Luxemburgisch. Besondere Aufmerksamkeit wird der Entwicklung von Fähigkeiten in den weniger verbreiteten und seltener unterrichteten Sprachen gewidmet. Diese werden in Bezug darauf definiert, wie weit verbreitet der Unterricht einer solchen Sprache (mit Ausnahme von Englisch) in einem Teilnehmerland tatsächlich ist.
(3) Kurse für Lehrer dieser Sprachen mit dem Schwerpunkt Methodik des Lernens und Unterrichtens sind dagegen förderfähig.

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