1.
HINTERGRUND
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Durchführung
der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms
Sokrates bittet die Kommission hiermit um Einreichung
von Vorschlägen sowohl zur Durchführung
der „Allgemeinen Aktionen zur Beobachtung und
Analyse“ (Aktion für den Teilbereich 6.1.2
Buchstaben c) und d)) als auch für „Innovative
Initiativen als Antwort auf neu entstandene Bedürfnisse“
(Aktion 6.2). Der Teilbereich 6.1 des Sokrates-Programms
gehört zur Aktion „Beobachtung von Bildungssystemen,
-politiken und -innovationen“ und sieht eine
Reihe von Maßnahmen vor, die den Informations-und
Erfahrungsaustausch in Bildungsfragen zwischen den
teilnehmenden Ländern verbessern und erleichtern
sollen. Aktion 6.2 unterstützt transnationale
Projekte und Untersuchungen, die zu Innovationen in
einem oder mehreren Bildungsbereichen beitragen sollen.
Für den Zeitraum 2000—2006 steht die Teilnahme
am Sokrates-Programm den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, den EFTA/EWR-Ländern im Rahmen des Abkommens
über den europäischen Wirtschaftsraum (Island,
Liechtenstein und Norwegen.) sowie den Beitrittsstaaten
( Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen,
Rumänien, Slowakische
Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei,
Ungarn
und Zypern.) offen. In dem von dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen abgedeckten Zeitraum
können Anträge eingereicht werden, die sich
auf Tätigkeiten beziehen, an denen Einrichtungen
aus diesen Ländern beteiligt sind. Für die
Teilnahme der Länder, die keine EU-Mitgliedstaaten
sind, werden die Zuschüsse unter der Voraussetzung
gewährt, dass die Beiträge dieser Länder
geleistet wurden.
In diesem Sinne werden mit der vorliegenden Aufforderung
die folgenden Zielsetzungen verfolgt:
1. Erleichterung der Umsetzung des „Berichts
über die konkreten künftigen Ziele der Systeme
der allgemeinen und beruflichen
Bildung“ im Einklang mit den Schlussfolgerungen
des Rates Bildung und dem „Detaillierten Arbeitsprogramm
zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen
und beruflichen Bildung in Europa“ . Dies ließe
sich
insbesondere durch einen Erfahrungsaustausch zwischen
Einrichtungen erzielen, die an den als prioritär
ausgewählten Themen arbeiten (s. u. Abschnitt
2) sowie durch andere Methoden, die im Allgemeinen
im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit eingesetzt
werden;
2. Bereitstellung von finanzieller Unterstützung
für Einrichtungen in den Bereichen allgemeiner
Bildung, lebenslanges Lernen und Forschung, um es
ihnen zu ermöglichen, ihr Innovationspotenzial
in Bezug auf die Themen zu mobilisieren, die für
die Umsetzung des oben genannten „Detaillierten
Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme
der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa“
von wesentlicher Bedeutung sind.
In diesem Zusammenhang wird es durch die Teilnahme
von Einrichtungen aus den Beitrittsstaaten nicht nur
möglich sein, die europäische Dimension
der betroffenen Tätigkeiten zu erweitern, sondern
auch diese Länder in die Methode der offenen
Koordinierung und in das Messinstrumentarium, das
zu ihrer Umsetzung vorgesehen ist, einzubeziehen.
2.
DIE PRIORITÄREN THEMEN
Mit dem Ziel, einen Beitrags zur Umsetzung des „neuen
strategischen Zieles“ für Europa zu leisten,
hat der Bildungsrat am 14. Februar 2002 im Rahmen
des „Detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung
der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen
Bildung in Europa“ für die kommenden zehn
Jahre die folgenden drei strategischen Ziele formuliert:
- Verbesserung der Qualität und der Effizienz
der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
in der Europäischen Union;
- Erleichterung des Zugangs aller zu den Systemen
der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen
Bildung hin zur Außenwelt.
Genau in diesem Rahmen wurden die für die vorliegende
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
ausgewählten drei prioritären Themen auf
Vorschlag der Kommission durch den Rat festgelegt
und werden somit als „Angelegenheiten gemeinsamen
Interesses“ im Sinne der Entscheidung des Sokrates-Programmes
betrachtet. Es handelt sich um die folgenden Themen:
- Mobilität und Austausche im europäischen
Bildungsraum;
- attraktive Gestaltung der Schulbildung und des lebenslangen
Lernens;
- Sport und Kultur in der europäischen Bildung.
Darüber hinaus können auch innovative Vorschläge
in anderen Bereichen des „Detaillierten Arbeitsprogramms
zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen
und beruflichen Bildung in Europa“ sowie Vorschläge
zur Erarbeitung von Methoden zur Steigerung der Qualität
der vergleichenden Untersuchungen im Bereich der allgemeinen
und beruflichen Bildung finanziert werden.
2.1 Mobilität und Austausche im europäischen
Bildungsraum
Durch die Erklärung von Bologna vom 19. Juni
1999 haben sich die für die Hochschulbildung
zuständigen Minister von 29 europäischen
Ländern auf wichtige gemeinsame Ziele zur Entwicklung
eines kohärenten Europäischen Hochschulbildungsraums
vor dem Jahr 2010 geeinigt. In direkter Fortführung
der Erklärung von Bologna konnten die für
die Hochschulbildung zuständigen Bildungsminister
von 33 europäischen Ländern auf der Konferenz
von Berlin am 18. und 19. September 2003 die Fortschritte
in dieser Angelegenheit überprüfen und für
die kommenden Jahre eine gewisse Anzahl von Prioritäten
festlegen, darunter die Aufforderung zur Mobilität,
die eines der Ziele (Ziel 3.4) darstellt, die vom
Europäischen Rat in Lissabon formuliert und in
der Mitteilung der Kommission zum Entwurf eines detaillierten
Arbeitsprogramms vom 7. September 2001 beschrieben
wurden. Die Mitteilung der Konferenz besagt, dass
die Mobilität — sowohl von Studierenden
als auch von Verwaltungspersonal — die eigentliche
Basis für die Schaffung eines Europäischen
Hochschulbildungsraums darstellt, wobei auch die Notwendigkeit
der Steigerung der Qualität und des Umfangs der
Daten betont wurde, durch welche die Mobilität
der Studierenden im Europa der kommenden Jahre beurteilt
werden soll.
Um diesem Ziel im Sinne der Arbeiten von Lissabon
näher zu kommen, werden sich Tätigkeiten,
die im Rahmen des vorliegenden prioritären Themas
unterstützt werden, in Form von vergleichenden
Analysen, der Organisation von Konferenzen und der
Bildung von Netzen vor allem auf die folgenden Elemente
konzentrieren:
- die Politiken und Maßnahmen zur (finanziellen,
administrativen,
rechtlichen, . . .) Förderung und Unterstützung
der
Mobilität der Studierenden in der Europäischen
Union
und einigen wichtigen Drittländern;
- bestmögliche Nutzung der Ressourcen;
- die Mobilitätsflüsse in der Europäischen
Union von Studierenden und Lehrpersonal aus Drittländern
im Laufe der letzten fünf Jahre, einschließlich
insbesondere der Erarbeitung von zuverlässigen
statistischen Basisdaten, im Hinblick auf die Erarbeitung
von zusätzlichen Indikatoren im adäquaten
Rahmen: sozioökonomische Eigenschaften der schulischen
Einrichtungen, die an den Mobilitätsaktivitäten
teilnehmen,
Anteil inländischer Studierender, die ihre Studien
in einem anderen Land der Europäischen Union
fortsetzen, Anteil ausländischer Lehrender, die
auf Universitätsebene beschäftigt werden,
. . .
- die Eingriffe zum Abbau der Hindernisse für
die Mobilität der Studierenden und der Lehrenden
innerhalb der Europäischen Union, zum Beispiel
die Situation in den Mitgliedstaaten bezüglich
der Übertragbarkeit der inländischen Studiendarlehen
und Stipendien im Rahmen der Mobilität;
- auf Grundlage der verfügbaren Angaben und Befragungsergebnisse
die Beobachtung der Auswirkungen der Mobilität
im Europäischen Hochschulbildungsraums bezüglich
des Entstehens eines Gefühls der Zugehörigkeit
zu Europa und der Erarbeitung des Begriffs der europäischen
Staatsangehörigkeit.
2.2 Attraktive Gestaltung der Schulbildung
und des Lernens
Die Attraktivität der Schulbildung und des Lernens
wurde bisher nicht besonders intensiv untersucht und
ist aus europäischer Sicht nur ungenügend
evaluiert worden. Für die Bildungssysteme handelt
sich dabei jedoch um eine zentrale Frage, die im so
genannten Zielbericht des Rates „Bildung“
vom 12. Februar 2001 festgehalten ist, in den dieser
Aspekt auch als Ziel Eingang gefunden hat (2.2).
Es ist absolut notwendig, das Lernen attraktiv zu
gestalten, wenn die Ziele des Europäischen Rates
in der Bildungspolitik erreicht werden sollen, und
vor allem der Erfolg der Lissabonner Strategie beruht
auf der Erreichung dieses Zieles. Daher lenkte der
Europäische Rat von Lissabon im März 2000
„die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit eines
wirksamen Lernens für alle, das dadurch zu erreichen
ist, dass Lehrmethoden und -formen gefunden werden,
die das Lernen immer attraktiver machen“. In
diesem Kontext lud der Rat „Bildung“ in
seiner am 25. November 2003 angenommenen Entschließung
„Gestaltung der Schule als offenes Lernumfeld,
um Schulabbruch und Missbehagen bei Jugendlichen vorzubeugen
und entgegenzuwirken und die soziale Integration der
Jugendlichen zu fördern“ die Mitgliedstaaten
und die Kommission auf, „Maßnahmen zu
fördern, die geeignet sind, die Schule als ein
offenes Lernumfeld zu gestalten, in dem auf die Anliegen,
die von Seiten der Jugendlichen selbst wie auch in
anderen Bereichen, die zur persönlichen und sozialen
Entwicklung der Jugendlichen beitragen, formuliert
werden, in entsprechender Weise eingegangen werden
kann“.
Gemäß diesen Zielen sollen zu folgenden
zentralen Punkten Projekte für Aktivitäten
entwickelt werden, die unter diesem prioritären
Aspekt Förderungen erhalten:
- spezifische Aktionen — in der Europäischen
Union und in einigen wichtigen Drittländern —
zur Steigerung der Attraktivität von Bildung
und Lernen (Fächerdidaktik), die sowohl jugendliche
Schulbesucher ermuntern sollen, auch
nach dem Ende der Schulpflicht im Bildungssystem zu
verweilen, als auch Erwachsene motivieren und in die
Lage versetzen sollen, ein Leben lang mit der Welt
der allgemeinen und beruflichen Bildung in Kontakt
zu bleiben; für solche Aktionen können Pilotprojekte
vorgeschlagen werden;
- bewährte Praktiken in den europäischen
Ländern — in Form vergleichender Studien
— im Bereich von Informationsaktionen oder -politiken
für Jugendliche und Erwachsene zu den bestehenden
Perspektiven und Möglichkeiten
weiterführender schulischer oder beruflicher
Bildung (Anteil
der über 24-Jährigen, die an einem schulischen
oder außerschulischen
Programm der allgemeinen und beruflichen Bildung
teilnehmen, Anteil von Schülern, die am Ende
der
Schulpflicht ein berufliches Bildungsprojekt entwickeln,
Umfragen zur Bedeutung der persönlichen Wahrnehmung
betreffend Schulbildung und Lernen);
- die in der Europäischen Union bestehenden spezifischen
Maßnahmen — vorgelegt im Rahmen von Konferenzen
— zum Abbau der traditionellen Hindernisse zwischen
schulischem und außerschulischem Lernen, insbesondere
was die Anerkennung und Validierung der Ergebnisse
außerschulischen und informellen Lernens und
die in diesem Rahmen erworbenen Kompetenzen anlangt:
Beispiele für Partnerschaften zwischen allen
Arten von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen
Bildung sowie der Arbeitswelt.
2.3 Sport und Kultur in der europäischen
Bildung
Der Europäische Rat von Nizza, 7.—9. Dezember
2000, hat den erzieherischen Wert des Sports anerkannt
und die dem Vertrag von Amsterdam angefügte Erklärung
29 bestätigt, in der auf die Rolle des Sports
bei der Identitätsfindung der Menschen hingewiesen
wird. Ebenso wurde in Artikel 151 (ex-Artikel 128),
insbesondere in Absatz 4, des Vertrages über
die Europäische Union die Kultur als ein in den
europäischen Politiken zu berücksichtigendes
Element anerkannt und der Schwerpunkt auf Praktiken
gelegt, die Kultur und Bildung —schulisch, außerschulisch
und informell — in den Mitgliedstaaten, den
zwölf Kandidatenländern und den EWR-Ländern
verbinden. „Sportliche Aktivitäten mit
erzieherischen Zielen und Zwecken“ können
zur Stärkung der Zivilgesellschaft beitragen
und ein kohärentes Konzept zur Nutzung des erzieherischen
Potenzials sportlicher Aktivitäten ist wünschenswert.
Dieses Anliegen, das der Rat „Bildung“
am 5. und 6. Mai 2003 in seiner Erklärung „Der
soziale Wert des Sports für Jugendliche“
zum Ausdruck gebracht hat, in der er „die Bedeutung
des Beschlusses zur Einrichtung des Europäischen
Jahres der Erziehung durch Sport 2004“ hervorhob,
bezieht sich auch auf das Ziel 2.3 des Zielberichts,
der festhält, welche Werte im Bildungssystem
entwickelt werden müssen, um u. a. die aktive
Bürgerschaft zu fördern.
Das ist der Rahmen für Projekte, die unter diesem
Titel unterstützt werden. Derartige Projekte
sollen Datenbank-Erfordernisse mittels vergleichender
Studien und durch den Aufbau von gemeinschaftlichen
Netzwerken erfüllen und sich dabei auf folgende
Hauptaspekte konzentrieren:
- Praktiken und Zielsetzungen der Sportpädagogik
in der Schule: vergleichende Analysen und Suche nach
bewährten
Praktiken in der Europäischen Union zur Stärkung
von Werten wie Solidarität und Toleranz sowie
der demokratischen Werte und zur besseren Vorbereitung
der Jugendlichen auf das Leben in der Gesellschaft;
- Initiativen, die sicherstellen, dass junge Sportlerinnen
und Sportler ihre Schulzeit absolvieren und sich auf
hohem Niveau qualifizieren: vergleichende Studien;
- Die Rolle und Wirkung schulischer Sportpädagogik
und von Praktiken in Kulturfächern im Umgang
mit und in der Reduzierung von Gewalt in der Schule;
- Die Grundausbildung von Primar- und Sekundarlehrkräften
für Kulturfächer und Sport gemäß
den oben dargelegten Zielen: vergleichende Studien
der Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten, der Ausbildungstufen
und –inhalte. |