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Referenz
S26
zuletzt bearbeitet am
06/01/2004
Programm Titel
Socrates 2004
„Allgemeine Aktionen zur Beobachtung, Analyse und Innovation“
(Aktionen 6.1.2 und 6.2 des Sokrates-Programms)
EAC/74/03
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2004/C 1/10)
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

1. HINTERGRUND
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms Sokrates bittet die Kommission hiermit um Einreichung von Vorschlägen sowohl zur Durchführung der „Allgemeinen Aktionen zur Beobachtung und Analyse“ (Aktion für den Teilbereich 6.1.2 Buchstaben c) und d)) als auch für „Innovative Initiativen als Antwort auf neu entstandene Bedürfnisse“ (Aktion 6.2). Der Teilbereich 6.1 des Sokrates-Programms gehört zur Aktion „Beobachtung von Bildungssystemen, -politiken und -innovationen“ und sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die den Informations-und Erfahrungsaustausch in Bildungsfragen zwischen den teilnehmenden Ländern verbessern und erleichtern sollen. Aktion 6.2 unterstützt transnationale Projekte und Untersuchungen, die zu Innovationen in einem oder mehreren Bildungsbereichen beitragen sollen.
Für den Zeitraum 2000—2006 steht die Teilnahme am Sokrates-Programm den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EFTA/EWR-Ländern im Rahmen des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen.) sowie den Beitrittsstaaten ( Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische
Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
und Zypern.) offen. In dem von dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen abgedeckten Zeitraum können Anträge eingereicht werden, die sich auf Tätigkeiten beziehen, an denen Einrichtungen aus diesen Ländern beteiligt sind. Für die Teilnahme der Länder, die keine EU-Mitgliedstaaten sind, werden die Zuschüsse unter der Voraussetzung gewährt, dass die Beiträge dieser Länder geleistet wurden.
In diesem Sinne werden mit der vorliegenden Aufforderung die folgenden Zielsetzungen verfolgt:
1. Erleichterung der Umsetzung des „Berichts über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen
Bildung“ im Einklang mit den Schlussfolgerungen
des Rates Bildung und dem „Detaillierten Arbeitsprogramm
zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen
und beruflichen Bildung in Europa“ . Dies ließe sich
insbesondere durch einen Erfahrungsaustausch zwischen Einrichtungen erzielen, die an den als prioritär ausgewählten Themen arbeiten (s. u. Abschnitt 2) sowie durch andere Methoden, die im Allgemeinen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit eingesetzt werden;
2. Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für Einrichtungen in den Bereichen allgemeiner Bildung, lebenslanges Lernen und Forschung, um es ihnen zu ermöglichen, ihr Innovationspotenzial in Bezug auf die Themen zu mobilisieren, die für die Umsetzung des oben genannten „Detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa“ von wesentlicher Bedeutung sind.
In diesem Zusammenhang wird es durch die Teilnahme von Einrichtungen aus den Beitrittsstaaten nicht nur möglich sein, die europäische Dimension der betroffenen Tätigkeiten zu erweitern, sondern auch diese Länder in die Methode der offenen Koordinierung und in das Messinstrumentarium, das zu ihrer Umsetzung vorgesehen ist, einzubeziehen.

2. DIE PRIORITÄREN THEMEN
Mit dem Ziel, einen Beitrags zur Umsetzung des „neuen strategischen Zieles“ für Europa zu leisten, hat der Bildungsrat am 14. Februar 2002 im Rahmen des „Detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa“ für die kommenden zehn Jahre die folgenden drei strategischen Ziele formuliert:
- Verbesserung der Qualität und der Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union;
- Erleichterung des Zugangs aller zu den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung hin zur Außenwelt.

Genau in diesem Rahmen wurden die für die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten drei prioritären Themen auf Vorschlag der Kommission durch den Rat festgelegt und werden somit als „Angelegenheiten gemeinsamen Interesses“ im Sinne der Entscheidung des Sokrates-Programmes betrachtet. Es handelt sich um die folgenden Themen:
- Mobilität und Austausche im europäischen Bildungsraum;
- attraktive Gestaltung der Schulbildung und des lebenslangen Lernens;
- Sport und Kultur in der europäischen Bildung.
Darüber hinaus können auch innovative Vorschläge in anderen Bereichen des „Detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa“ sowie Vorschläge zur Erarbeitung von Methoden zur Steigerung der Qualität der vergleichenden Untersuchungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung finanziert werden.
2.1 Mobilität und Austausche im europäischen Bildungsraum
Durch die Erklärung von Bologna vom 19. Juni 1999 haben sich die für die Hochschulbildung zuständigen Minister von 29 europäischen Ländern auf wichtige gemeinsame Ziele zur Entwicklung eines kohärenten Europäischen Hochschulbildungsraums vor dem Jahr 2010 geeinigt. In direkter Fortführung der Erklärung von Bologna konnten die für die Hochschulbildung zuständigen Bildungsminister von 33 europäischen Ländern auf der Konferenz von Berlin am 18. und 19. September 2003 die Fortschritte in dieser Angelegenheit überprüfen und für die kommenden Jahre eine gewisse Anzahl von Prioritäten festlegen, darunter die Aufforderung zur Mobilität, die eines der Ziele (Ziel 3.4) darstellt, die vom Europäischen Rat in Lissabon formuliert und in der Mitteilung der Kommission zum Entwurf eines detaillierten Arbeitsprogramms vom 7. September 2001 beschrieben wurden. Die Mitteilung der Konferenz besagt, dass die Mobilität — sowohl von Studierenden als auch von Verwaltungspersonal — die eigentliche Basis für die Schaffung eines Europäischen Hochschulbildungsraums darstellt, wobei auch die Notwendigkeit der Steigerung der Qualität und des Umfangs der Daten betont wurde, durch welche die Mobilität der Studierenden im Europa der kommenden Jahre beurteilt werden soll.
Um diesem Ziel im Sinne der Arbeiten von Lissabon näher zu kommen, werden sich Tätigkeiten, die im Rahmen des vorliegenden prioritären Themas unterstützt werden, in Form von vergleichenden Analysen, der Organisation von Konferenzen und der Bildung von Netzen vor allem auf die folgenden Elemente konzentrieren:
- die Politiken und Maßnahmen zur (finanziellen, administrativen,
rechtlichen, . . .) Förderung und Unterstützung der
Mobilität der Studierenden in der Europäischen Union
und einigen wichtigen Drittländern;
- bestmögliche Nutzung der Ressourcen;
- die Mobilitätsflüsse in der Europäischen Union von Studierenden und Lehrpersonal aus Drittländern im Laufe der letzten fünf Jahre, einschließlich insbesondere der Erarbeitung von zuverlässigen statistischen Basisdaten, im Hinblick auf die Erarbeitung von zusätzlichen Indikatoren im adäquaten Rahmen: sozioökonomische Eigenschaften der schulischen Einrichtungen, die an den Mobilitätsaktivitäten teilnehmen,
Anteil inländischer Studierender, die ihre Studien in einem anderen Land der Europäischen Union fortsetzen, Anteil ausländischer Lehrender, die auf Universitätsebene beschäftigt werden, . . .
- die Eingriffe zum Abbau der Hindernisse für die Mobilität der Studierenden und der Lehrenden innerhalb der Europäischen Union, zum Beispiel die Situation in den Mitgliedstaaten bezüglich der Übertragbarkeit der inländischen Studiendarlehen und Stipendien im Rahmen der Mobilität;
- auf Grundlage der verfügbaren Angaben und Befragungsergebnisse die Beobachtung der Auswirkungen der Mobilität im Europäischen Hochschulbildungsraums bezüglich des Entstehens eines Gefühls der Zugehörigkeit zu Europa und der Erarbeitung des Begriffs der europäischen Staatsangehörigkeit.
2.2 Attraktive Gestaltung der Schulbildung und des Lernens
Die Attraktivität der Schulbildung und des Lernens wurde bisher nicht besonders intensiv untersucht und ist aus europäischer Sicht nur ungenügend evaluiert worden. Für die Bildungssysteme handelt sich dabei jedoch um eine zentrale Frage, die im so genannten Zielbericht des Rates „Bildung“ vom 12. Februar 2001 festgehalten ist, in den dieser Aspekt auch als Ziel Eingang gefunden hat (2.2).
Es ist absolut notwendig, das Lernen attraktiv zu gestalten, wenn die Ziele des Europäischen Rates in der Bildungspolitik erreicht werden sollen, und vor allem der Erfolg der Lissabonner Strategie beruht auf der Erreichung dieses Zieles. Daher lenkte der Europäische Rat von Lissabon im März 2000 „die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit eines wirksamen Lernens für alle, das dadurch zu erreichen ist, dass Lehrmethoden und -formen gefunden werden, die das Lernen immer attraktiver machen“. In diesem Kontext lud der Rat „Bildung“ in seiner am 25. November 2003 angenommenen Entschließung „Gestaltung der Schule als offenes Lernumfeld, um Schulabbruch und Missbehagen bei Jugendlichen vorzubeugen und entgegenzuwirken und die soziale Integration der Jugendlichen zu fördern“ die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, „Maßnahmen zu fördern, die geeignet sind, die Schule als ein offenes Lernumfeld zu gestalten, in dem auf die Anliegen, die von Seiten der Jugendlichen selbst wie auch in anderen Bereichen, die zur persönlichen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen beitragen, formuliert werden, in entsprechender Weise eingegangen werden kann“.
Gemäß diesen Zielen sollen zu folgenden zentralen Punkten Projekte für Aktivitäten entwickelt werden, die unter diesem prioritären Aspekt Förderungen erhalten:
- spezifische Aktionen — in der Europäischen Union und in einigen wichtigen Drittländern — zur Steigerung der Attraktivität von Bildung und Lernen (Fächerdidaktik), die sowohl jugendliche Schulbesucher ermuntern sollen, auch
nach dem Ende der Schulpflicht im Bildungssystem zu verweilen, als auch Erwachsene motivieren und in die Lage versetzen sollen, ein Leben lang mit der Welt der allgemeinen und beruflichen Bildung in Kontakt zu bleiben; für solche Aktionen können Pilotprojekte vorgeschlagen werden;
- bewährte Praktiken in den europäischen Ländern — in Form vergleichender Studien — im Bereich von Informationsaktionen oder -politiken für Jugendliche und Erwachsene zu den bestehenden Perspektiven und Möglichkeiten
weiterführender schulischer oder beruflicher Bildung (Anteil
der über 24-Jährigen, die an einem schulischen oder außerschulischen
Programm der allgemeinen und beruflichen Bildung
teilnehmen, Anteil von Schülern, die am Ende der
Schulpflicht ein berufliches Bildungsprojekt entwickeln,
Umfragen zur Bedeutung der persönlichen Wahrnehmung betreffend Schulbildung und Lernen);
- die in der Europäischen Union bestehenden spezifischen Maßnahmen — vorgelegt im Rahmen von Konferenzen — zum Abbau der traditionellen Hindernisse zwischen
schulischem und außerschulischem Lernen, insbesondere was die Anerkennung und Validierung der Ergebnisse außerschulischen und informellen Lernens und die in diesem Rahmen erworbenen Kompetenzen anlangt: Beispiele für Partnerschaften zwischen allen Arten von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Arbeitswelt.
2.3 Sport und Kultur in der europäischen Bildung
Der Europäische Rat von Nizza, 7.—9. Dezember 2000, hat den erzieherischen Wert des Sports anerkannt und die dem Vertrag von Amsterdam angefügte Erklärung 29 bestätigt, in der auf die Rolle des Sports bei der Identitätsfindung der Menschen hingewiesen wird. Ebenso wurde in Artikel 151 (ex-Artikel 128), insbesondere in Absatz 4, des Vertrages über die Europäische Union die Kultur als ein in den europäischen Politiken zu berücksichtigendes Element anerkannt und der Schwerpunkt auf Praktiken gelegt, die Kultur und Bildung —schulisch, außerschulisch und informell — in den Mitgliedstaaten, den zwölf Kandidatenländern und den EWR-Ländern verbinden. „Sportliche Aktivitäten mit erzieherischen Zielen und Zwecken“ können zur Stärkung der Zivilgesellschaft beitragen und ein kohärentes Konzept zur Nutzung des erzieherischen Potenzials sportlicher Aktivitäten ist wünschenswert. Dieses Anliegen, das der Rat „Bildung“ am 5. und 6. Mai 2003 in seiner Erklärung „Der soziale Wert des Sports für Jugendliche“ zum Ausdruck gebracht hat, in der er „die Bedeutung des Beschlusses zur Einrichtung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport 2004“ hervorhob, bezieht sich auch auf das Ziel 2.3 des Zielberichts, der festhält, welche Werte im Bildungssystem entwickelt werden müssen, um u. a. die aktive Bürgerschaft zu fördern.
Das ist der Rahmen für Projekte, die unter diesem Titel unterstützt werden. Derartige Projekte sollen Datenbank-Erfordernisse mittels vergleichender Studien und durch den Aufbau von gemeinschaftlichen Netzwerken erfüllen und sich dabei auf folgende Hauptaspekte konzentrieren:
- Praktiken und Zielsetzungen der Sportpädagogik in der Schule: vergleichende Analysen und Suche nach bewährten
Praktiken in der Europäischen Union zur Stärkung von Werten wie Solidarität und Toleranz sowie der demokratischen Werte und zur besseren Vorbereitung der Jugendlichen auf das Leben in der Gesellschaft;
- Initiativen, die sicherstellen, dass junge Sportlerinnen und Sportler ihre Schulzeit absolvieren und sich auf hohem Niveau qualifizieren: vergleichende Studien;
- Die Rolle und Wirkung schulischer Sportpädagogik und von Praktiken in Kulturfächern im Umgang mit und in der Reduzierung von Gewalt in der Schule;
- Die Grundausbildung von Primar- und Sekundarlehrkräften für Kulturfächer und Sport gemäß den oben dargelegten Zielen: vergleichende Studien der Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten, der Ausbildungstufen und –inhalte.

Zielgruppe
3. FÖRDERKRITERIEN
3.1 Förderungsfähige Aktivitäten

Als förderungsfähig gelten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die folgenden Tätigkeiten: Durchführung von Studien und Analysen, Pilotprojekte, Organisation von Seminaren und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch von Experten sowie andere Aktionen, die geeignet sind, den Wissensstand zu verbessern und einen innovativen Informations-und Erfahrungsaustausch zu begünstigen, insofern sie die unter Abschnitt 2 angeführten prioritären Themen betreffen.
3.2 Förderungsfähige Einrichtungen
Als zuschussfähig gelten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Institutionen, Einrichtungen und Organisationen in den teilnehmenden Ländern, die über die geeigneten Qualifikationen und Erfahrung verfügen, um die jeweils vorgeschlagene Aktion durchzuführen. Zu diesem Zweck müssen die Bewerbungsunterlagen detaillierte Angaben zu den bisherigen Erfahrungen enthalten, die der Projektträger in den für die Projektdurchführung erforderlichen Kompetenzbereichen erworben hat.
3.3 Förderungsfähige Vorschläge
Als förderungsfähig gelten ausschließlich Vorschläge, welche die folgenden Merkmale aufweisen:
- Es wurden die spezifischen, für diese Aktion vorgesehenen Formulare verwendet
- Der Einsendetermin für die Abgabe der Bewerbungen wurde eingehalten
- Die Vorschläge beziehen sich auf eines der unter Abschnitt 2 aufgeführten prioritären Themen.
- Einrichtungen aus mindestens fünf Ländern, die am Sokrates-Programm teilnehmen, darunter mindestens ein EU-Mitgliedstaat, beteiligen sich aktiv.
- Die vorgelegten Budgets sind ausgewogen und halten sich an den maximalen Anteil für die Kofinanzierung durch Gemeinschaftsmittel, der für diese Aktion auf 75 % der förderungsfähigen Gesamtkosten festgelegt wurde.
Finanzierung
6. VERTRÄGE UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Die Antragsteller können Vorschläge mit ein- oder zweijähriger Laufzeit einreichen.
Die Zahlung stützt sich auf den Nachweis, dass die betreffende Maßnahme nach Maßgabe des Basisrechtsakts durchgeführt wurde oder dass der Vertrag die Zahlung des geschuldeten Betrags nach folgenden Modalitäten gewährleistet:
- Vorfinanzierung gegebenenfalls in mehreren Teilbeträgen;
- eine oder mehrere Zwischenzahlungen oder Zahlung des geschuldeten Restbetrags, vorausgesetzt, die Zwischenberichte, der Schlussbericht und der Finanzbogen wurden eingereicht und genehmigt.
Die von der Kommission gewährte finanzielle Unterstützung beträgt maximal 200 000 EUR pro Jahr. Dieser Höchstbetrag wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewährt. Die gewährten Förderbeträge werden so bemessen, dass sie maximal 75 % der zuschussfähigen Ausgaben abdecken.
Macht die Vorfinanzierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände mehr als 80 % des Gesamtbetrags der Finanzhilfe aus, kann der zuständige Anweisungsbefugte vom Empfänger eine vorherige Sicherheitsleistung verlangen, um die mit der Auszahlung der Vorfinanzierungen verbundenen finanziellen Risiken zu begrenzen.
Für eine bereits begonnene Maßnahme kann eine Finanzhilfe nur gewährt werden, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass die Maßnahme noch vor Unterzeichnung der betreffenden Vereinbarung anlaufen musste. Allerdings dürfen dann die förderfähigen Ausgaben nicht vor dem Zeitpunkt der Antragstellung getätigt worden sein.
Die Gewährung von Finanzhilfen erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz, der Gleichbehandlung, des Kumulierungsverbots, des Rückwirkungsverbots und der Kofinanzierung.
Der Empfänger weist die Beträge der Kofinanzierungen nach, die entweder aus eigenen Mitteln oder in Form von Finanztransfers seitens Dritter zur Verfügung gestellt wurden. Für die Betriebskosten eines Empfängers kann diesem nur einmal je Haushaltsjahr eine Finanzhilfe gewährt werden.
Mit der Finanzhilfe darf der Empfänger keinen Gewinn anstreben oder erzielen.
Der Antrag wird nach Maßgabe der im Basisrechtsakt und in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegten Kriterien mit dem zu diesem Zweck von den zuständigen Anweisungsbefugten verteilten Formblatt gestellt.
Der Antrag dient dem Nachweis der rechtlichen Existenz des Antragstellers sowie seiner finanziellen und operativen Fähigkeit, die vorgeschlagene Maßnahme bzw. das vorgeschlagene Arbeitsprogramm vollständig durchzuführen. Zu diesem Zweck verlangt der Anweisungsbefugte eine ehrenwörtliche Erklärung der potenziellen Empfänger; die Betriebsrechnung, die Bilanz des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahrs und sonstige in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verlangte Belege werden nach Maßgabe der vom zuständigen Anweisungsbefugten unter seiner Verantwortung durchgeführten Analyse der Risiken bei der Mittelverwaltung ebenfalls dem Antrag beigefügt.
Das dem Antrag beigefügte Maßnahmen- bzw. Betriebsbudget muss in Ausgaben und Einnahmen ausgeglichen sein und die für eine Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt in Betracht kommenden Kosten deutlich ausweisen, da allgemeine Ausgaben (Bürobedarf, Fotokopien, Telefon, Fax, Gebühren für Post und Telekommunikation, Datenverarbeitung) 7 % der Gesamtkosten nicht überschreiten dürfen.
Der Antragsteller gibt alle sonstigen Quellen und Beträge der Finanzierungen an, die er in dem betreffenden Rechnungsjahr für dieselbe Maßnahme oder andere Maßnahmen oder im Rahmen seiner laufenden Tätigkeiten erhält bzw. beantragt.
Zu den erstattungsfähigen Kosten siehe die Allgemeinen Bedingungen für Finanzhilfen im Anhang zur Mustervereinbarung.
Das Gesamtbudget für die im Rahmen dieses Aufrufs förderungsfähigen Tätigkeiten beläuft sich auf 1 900 000 EUR.
Zu Ihrer Information: 2003 wurden fünf Projekte finanziell unterstützt und 2002 wurden sechs kofinanziert.
Wird ein Antrag von der Europäischen Kommission genehmigt, so schließt diese mit dem Zuschussempfänger eine auf Euro lautende Finanzierungsvereinbarung, in der die Bedingungen und die Höhe der Finanzierung vertraglich festgelegt werden.
Deadline
18. März 2004
Kontakt
Europäische Kommission
GD Bildung und Kultur — Referat A4
Büro: B-7 07/24
B-1049 Brüssel
Fax (32-2) 299 22 31
E-Mail: UNITEA4@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/observation/call.html

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