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Referenz
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S11
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zuletzt
bearbeitet am
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27.05.2003
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Programm
Titel
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Sensibilisierung
für die Europäische Beschäftigungsstrategie
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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VP/2003/013
Haushaltslinie B5-5020
(2003/C 125/09)
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Generaldirektion
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Beschäftigung
und Soziales
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Ziele
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Hintergrund
Beschluss Nr. 1145/2002/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 10. Juni 2002 über gemeinschaftliche
Maßnahmen zum Anreiz im Bereich der Beschäftigung (ABl.
L 170 vom 29.6.2002) fordert in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe
g) „eine aktive Informationspolitik umzusetzen, die
den Transparenzbedürfnissen der Öffentlichkeit entspricht
und mit der anerkannt wird, wie wichtig es ist sicherzustellen,
dass sich die europäischen Bürger über alle Aspekte
der Europäischen Beschäftigungsstrategie uneingeschränkt
informieren können“. Für weitere Informationen zur Europäischen
Beschäftigungsstrategie (EBS) siehe: http://europa.eu.int/comm/employment_social/index_de.htm
Ziele
Unterstützung von Initiativen zur Verbreitung von Informationen
über die EBS (Europäische Beschäftigungsstrategie) und
zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Durch derartige
Initiativen sollten grundlegende Informationen über
die EBS veröffentlicht (Zielsetzungen und Begründungen,
erzielte Ergebnisse, Umsetzung und Überwachung, Aufgaben
der betroffenen Einrichtungen) und gleichzeitig die
Wechselwirkungen zwischen europäischem Kontext und den
Beschäftigungspolitiken auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene verdeutlicht werden. Die Kernaussagen
der EBS sollten vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen
nationalen Zusammenhang gestellt werden. Hierauf aufbauend
sollte dem spezifischen Informationsbedarf bestimmter
Zielgruppen (z. B. Versammlungen regionaler und lokaler
Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Zivilgesellschaft)
Rechnung getragen oder sollten spezifische Themenbereiche
(z. B. Chancengleichheit, Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit
und Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen, Mobilität,
lebenslanges Lernen, Arbeitsplatzqualität, aktives Altern,
integrative Arbeitsmärkte, Einwanderung, Erwerbsbeteiligung,
Arbeit lohnenswert machen) detaillierter behandelt werden,
mit dem Ziel, das Wissen und Verständnis zu verbessern
und damit die Einbeziehung potentieller Akteure in die
Entwicklung und Umsetzung der EBS in deren jeweiligem
Kontext zu erleichtern. Alle Initiativen sollten zu
einem besseren Verständnis der wichtigsten Zielsetzungen
und politischen Prioritäten der überarbeiteten EBS (2003—2010)
und des zusätzlichen Nutzens einer Koordinierung der
Beschäftigungspolitik auf EU-Ebene beitragen.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollten Sensibilisierungsinitiativen
für spezifische Gruppen und Themenbereiche entwickelt
werden. Alle relevanten Medien und Instrumente können
zu diesem Zweck genutzt werden, z. B. Konferenzen, Seminare,
Workshops, Internet, schriftliches und audiovisuelles
Material, Sonderveranstaltungen. Idealerweise sollten
die Initiativen einen interaktiven Informationsfluss
vorsehen, also Diskussionen fördern und eine einseitige
Informationsvermittlung von oben nach unten vermeiden.
Auf der Grundlage von Selbsteinschätzungsund Bewertungsvorgängen
sollten im Rahmen der Projekte Vorschläge für zukünftige
Informations- und Verbreitungsstrategien erarbeitet
werden. |
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Zielgruppe
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Zulassungskriterien
Vorschläge, die die nachstehenden Kriterien nicht erfüllen,
sind nicht zuschussfähig und werden abgelehnt.
Bei den Vorschlägen ist darauf zu achten, dass sie:
- schriftlich auf dem vom zuständigen Anweisungsbefugten
verteilten Formblatt eingereicht werden;
- mit den unter Ziffer 2 genannten Zielen und Maßnahmen
im Einklang stehen;
- von juristischen Personen eingereicht werden, die
zentrale, regionale oder lokale Behörden oder Agenturen
vertreten, oder von Organisationen, die die Sozialpartner
oder die Zivilgesellschaft repräsentieren. Vorschläge
aus den Beitrittsländern sind von dieser Aufforderung
ausgeschlossen, da die geplanten Aktivitäten nicht unter
die Vereinbarung über die Beteiligung der Beitrittsländer
im Rahmen des Beschlusses über gemeinschaftliche Anreizmaßnahmen
zur Beschäftigungsförderung fallen;
- belegen, dass mindestens 25 % der Projektmittel durch
eine Kofinanzierung gedeckt sind;
- nicht für eine Unterstützung im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme
in Betracht kommen.
Antragsteller müssen bescheinigen, dass
a) sie sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation
oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder
ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich
aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
in einer vergleichbaren Lage befinden;
b) sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils
aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c) sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen haben, die von der Vergabebehörde
nachweislich festgestellt wurde;
d) sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge
und Steuern nach den Rechtsvorschriften des Staates,
in dem sie ihren Sitz haben, des Staates, in dem der
Auftraggeber ansässig ist, oder des Staates, in dem
der Auftrag auszuführen ist, nachgekommen sind;
e) sie nicht rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption,
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer
anderen illegalen Tätigkeit, die die finanziellen Interessen
der Gemeinschaft beeinträchtigt, verurteilt worden sind;
f) bei ihnen im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag
bzw. einer anderen Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt
keine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung
ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt worden
ist.
Weiter werden Antragsteller,
- die sich in einem Interessenkonflikt befinden oder
- die in Bezug auf die von der Vergabebehörde für die
Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte
falsche Angaben oder keine Angaben gemacht haben,
ausgeschlossen.
Auswahlkriterien
Die Antragsteller müssen ihre technische, wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre fachliche
Befähigung entsprechend den nachstehend aufgeführten
Kriterien nachweisen:
- Die technische Fähigkeit des Antragstellers zur Durchführung
der Informations- und Kommunikationstätigkeiten muss
bestätigt werden durch
- eine Aufstellung der wichtigsten in den letzten fünf
Jahren durchgeführten Projekte in den Bereichen, auf
die sich die Kommunikationstätigkeit bezieht. Wurden
Aufträge für die Europäische Kommission durchgeführt,
so sind das Aktenzeichen des mit der Kommission geschlossenen
Vertrags und die Kommissionsdienststelle zu nennen,
für die die Leistungen erbracht wurden;
- ein Verzeichnis der Koordinatoren und Sachverständigen,
die mit den Informations-/Kommunikationsaufgaben betraut
werden sollen, sowie deren Lebensläufe und Qualifikationen
(siehe Ziffer 7 hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen);
- eine Erklärung des Koordinators, in der er bescheinigt,
dass das Team über die erforderlichen Qualifikationen
zur Durchführung der Informations-/ Kommunikationsaufgaben
verfügt;
- bei Vorschlägen von Bietergemeinschaften: Angabe des
Koordinators, der auch für die Vertragsunterzeichnung
verantwortlich ist, sowie eine schriftliche Bestätigung
sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass sie
bereit und willens sind, sich an den Arbeiten zu beteiligen,
sowie eine kurze Beschreibung ihrer jeweiligen Aufgaben;
- kurze Beschreibung der früheren Arbeit des Antragstellers
im Rahmen vergleichbarer Dienstleistungen; bei Angeboten
von Bietergemeinschaften muss diese Beschreibung für
jedes einzelne Mitglied eingereicht werden.
— Die für die Ausführung der in der Leistungsbeschreibung
der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten
Aufgaben erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist wie folgt zu belegen:
- Nachweis, dass der Antragsteller (bzw. die Bietergemeinschaft)
im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz erzielt hat, der
mindestens der Höhe des im Angebot genannten Preises
entspricht;
- Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Landes,
in dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist, vorgeschrieben
ist; bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss jedes
einzelne Mitglied diese Bilanzen vorlegen;
- eine Erklärung mit der Angabe des Gesamtjahresumsatzes
und des Umsatzes mit gleichartigen Leistungen, die der
Antragsteller in den letzten drei Geschäftsjahren erzielt
hat; bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss jedes
einzelne Mitglied eine solche Erklärung vorlegen;
- eine Bankerklärung über die finanzielle Leistungsfähigkeit
des Antragstellers; bei Angeboten von Bietergemeinschaften
muss jedes einzelne Mitglied eine solche Erklärung vorlegen.
Zuschlagskriterien
Die Zuschüsse werden nach einer vergleichenden Bewertung
der Angebote vergeben. Dabei werden diejenigen ermittelt,
die i) den Zielvorgaben dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen am besten entsprechen und ii) ein angemessenes
Kosten-Nutzen-Verhältnis haben; dieses Verfahren wird
nach Ablauf der Einreichungsfrist etwa vier Monate in
Anspruch nehmen. Bei ihrer Bewertung wird die Kommission
die folgenden Kriterien berücksichtigen:
i) Qualität des Vorschlags
- Konzept
- Methodologische Qualität
- Organisation der Arbeiten
ii) Kosten-Nutzen-Verhältnis
Der Vorschlag muss eine detaillierte Aufschlüsselung
der veranschlagten Kosten enthalten, die es der Kommission
ermöglicht, das Kosten-Nutzen-Verhältnis hinsichtlich
der verschiedenen Aufgaben festzustellen. |
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Fördergebiet
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Finanzierung
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Die
für das Jahr 2003 insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel
betragen 500 000 EUR.
Der Gemeinschaftsbeitrag beträgt maximal 75 % der förderfähigen
Kosten, durchschnittlich 100 000 EUR und mindestens
50 000 EUR pro Projekt. Die Kofinanzierung kann aus
öffentlichen oder privaten Quellen erfolgen. Es werden
nur Kosten anerkannt, die in direktem Zusammenhang mit
der Erreichung der Ziele der Aufforderung stehen. Sachleistungen,
also beispielsweise die Gehälter von Mitarbeitern, die
unmittelbar an der Durchführung der Projekte beteiligt
sind, sind nicht zuschussfähig, können aber in die Gesamtkosten
des Projekts aufgenommen werden. Kosten für Mitarbeiter
hingegen, die ausdrücklich für die Zwecke und die Dauer
des Projekts eingestellt wurden, sind zuschussfähig.
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Projektdauer
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| Beginn
nach Vertragsabschluss, voraussichtlich im Oktober 2003.
Die Durchführungszeit für jedes Projekt beträgt höchstens
zwölf Monate. |
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Deadline
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| Die
Vorschläge sind bis zum 14. August 2003 an die
Kommission zu senden. |
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Kontakt
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Weitere
Auskünfte Das Antragsformular und weitere Informationen
finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:
http://europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/tender_de.htm
empl-a2-unit@cec.eu.int
Die Vorschläge sind direkt zu richten an:
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
Referat A/2 Beschäftigungsstrategie
empl-a2-unit@cec.eu.int
Schicken Sie per Post eine schriftliche Bestätigung
an:
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
Referat A/2 Beschäftigungsstrategie
Frau Hélène Clark, Referatsleiterin
B-1049 Brüssel.
Vorschläge Vorschläge müssen :
- in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (d.
h. ein als „Original“ gekennzeichnetes Exemplar und
zwei als „Kopie“ gekennzeichnete Exemplare),
- vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnet
sein,
- gemäß den Anforderungen der Aufforderung zur Angebotsabgabe
bis zu dem dort angegebenen Datum eingereicht werden.
Sie müssen Folgendes enthalten:
— alle Informationen und Unterlagen, die die Kommission
benötigt, um das Angebot anhand der Auswahl- und Zuschlagskriterien
(siehe Ziffern 5 und 6) beurteilen zu können;
- das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete
Formular „Finanzangaben“;
— den detaillierten Finanzplan;
- detaillierte Lebensläufe der vorgesehenen Sachverständigen;
- den Namen des gesetzlichen Vertreters des Auftragnehmers
(also der Person, die bevollmächtigt ist, im Namen
des Auftragnehmers Dritten gegenüber rechtsverbindlich
zu handeln).
- Ansprechpartner.
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Europäische
Institutionnen
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