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Referenz
S11
zuletzt bearbeitet am
27.05.2003
Programm Titel
Sensibilisierung für die Europäische Beschäftigungsstrategie
Amtsblatt/Haushaltslinie
VP/2003/013
Haushaltslinie B5-5020
(2003/C 125/09)
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele
Hintergrund
Beschluss Nr. 1145/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über gemeinschaftliche Maßnahmen zum Anreiz im Bereich der Beschäftigung (ABl. L 170 vom 29.6.2002) fordert in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g) „eine aktive Informationspolitik umzusetzen, die den Transparenzbedürfnissen der Öffentlichkeit entspricht und mit der anerkannt wird, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass sich die europäischen Bürger über alle Aspekte der Europäischen Beschäftigungsstrategie uneingeschränkt informieren können“. Für weitere Informationen zur Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) siehe: http://europa.eu.int/comm/employment_social/index_de.htm

Ziele
Unterstützung von Initiativen zur Verbreitung von Informationen über die EBS (Europäische Beschäftigungsstrategie) und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Durch derartige Initiativen sollten grundlegende Informationen über die EBS veröffentlicht (Zielsetzungen und Begründungen, erzielte Ergebnisse, Umsetzung und Überwachung, Aufgaben der betroffenen Einrichtungen) und gleichzeitig die Wechselwirkungen zwischen europäischem Kontext und den Beschäftigungspolitiken auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene verdeutlicht werden. Die Kernaussagen der EBS sollten vorgestellt, erläutert und in den jeweiligen nationalen Zusammenhang gestellt werden. Hierauf aufbauend sollte dem spezifischen Informationsbedarf bestimmter Zielgruppen (z. B. Versammlungen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Zivilgesellschaft) Rechnung getragen oder sollten spezifische Themenbereiche (z. B. Chancengleichheit, Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit und Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen, Mobilität, lebenslanges Lernen, Arbeitsplatzqualität, aktives Altern, integrative Arbeitsmärkte, Einwanderung, Erwerbsbeteiligung, Arbeit lohnenswert machen) detaillierter behandelt werden, mit dem Ziel, das Wissen und Verständnis zu verbessern und damit die Einbeziehung potentieller Akteure in die Entwicklung und Umsetzung der EBS in deren jeweiligem Kontext zu erleichtern. Alle Initiativen sollten zu einem besseren Verständnis der wichtigsten Zielsetzungen und politischen Prioritäten der überarbeiteten EBS (2003—2010) und des zusätzlichen Nutzens einer Koordinierung der Beschäftigungspolitik auf EU-Ebene beitragen.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollten Sensibilisierungsinitiativen für spezifische Gruppen und Themenbereiche entwickelt werden. Alle relevanten Medien und Instrumente können zu diesem Zweck genutzt werden, z. B. Konferenzen, Seminare, Workshops, Internet, schriftliches und audiovisuelles Material, Sonderveranstaltungen. Idealerweise sollten die Initiativen einen interaktiven Informationsfluss vorsehen, also Diskussionen fördern und eine einseitige Informationsvermittlung von oben nach unten vermeiden. Auf der Grundlage von Selbsteinschätzungsund Bewertungsvorgängen sollten im Rahmen der Projekte Vorschläge für zukünftige Informations- und Verbreitungsstrategien erarbeitet werden.
Zielgruppe
Zulassungskriterien
Vorschläge, die die nachstehenden Kriterien nicht erfüllen, sind nicht zuschussfähig und werden abgelehnt.
Bei den Vorschlägen ist darauf zu achten, dass sie:
- schriftlich auf dem vom zuständigen Anweisungsbefugten verteilten Formblatt eingereicht werden;
- mit den unter Ziffer 2 genannten Zielen und Maßnahmen im Einklang stehen;
- von juristischen Personen eingereicht werden, die zentrale, regionale oder lokale Behörden oder Agenturen vertreten, oder von Organisationen, die die Sozialpartner oder die Zivilgesellschaft repräsentieren. Vorschläge aus den Beitrittsländern sind von dieser Aufforderung ausgeschlossen, da die geplanten Aktivitäten nicht unter die Vereinbarung über die Beteiligung der Beitrittsländer im Rahmen des Beschlusses über gemeinschaftliche Anreizmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung fallen;
- belegen, dass mindestens 25 % der Projektmittel durch eine Kofinanzierung gedeckt sind;
- nicht für eine Unterstützung im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme in Betracht kommen.
Antragsteller müssen bescheinigen, dass
a) sie sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befinden;
b) sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c) sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, die von der Vergabebehörde nachweislich festgestellt wurde;
d) sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge und Steuern nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, des Staates, in dem der Auftraggeber ansässig ist, oder des Staates, in dem der Auftrag auszuführen ist, nachgekommen sind;
e) sie nicht rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen illegalen Tätigkeit, die die finanziellen Interessen der Gemeinschaft beeinträchtigt, verurteilt worden sind;
f) bei ihnen im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag bzw. einer anderen Finanzhilfe aus dem Gemeinschaftshaushalt keine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt worden ist.
Weiter werden Antragsteller,
- die sich in einem Interessenkonflikt befinden oder
- die in Bezug auf die von der Vergabebehörde für die Teilnahme an der Ausschreibung verlangten Auskünfte falsche Angaben oder keine Angaben gemacht haben,
ausgeschlossen.
Auswahlkriterien
Die Antragsteller müssen ihre technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre fachliche Befähigung entsprechend den nachstehend aufgeführten Kriterien nachweisen:
- Die technische Fähigkeit des Antragstellers zur Durchführung der Informations- und Kommunikationstätigkeiten muss bestätigt werden durch
- eine Aufstellung der wichtigsten in den letzten fünf Jahren durchgeführten Projekte in den Bereichen, auf die sich die Kommunikationstätigkeit bezieht. Wurden Aufträge für die Europäische Kommission durchgeführt, so sind das Aktenzeichen des mit der Kommission geschlossenen Vertrags und die Kommissionsdienststelle zu nennen, für die die Leistungen erbracht wurden;
- ein Verzeichnis der Koordinatoren und Sachverständigen, die mit den Informations-/Kommunikationsaufgaben betraut werden sollen, sowie deren Lebensläufe und Qualifikationen (siehe Ziffer 7 hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen);
- eine Erklärung des Koordinators, in der er bescheinigt, dass das Team über die erforderlichen Qualifikationen zur Durchführung der Informations-/ Kommunikationsaufgaben verfügt;
- bei Vorschlägen von Bietergemeinschaften: Angabe des Koordinators, der auch für die Vertragsunterzeichnung verantwortlich ist, sowie eine schriftliche Bestätigung sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass sie bereit und willens sind, sich an den Arbeiten zu beteiligen, sowie eine kurze Beschreibung ihrer jeweiligen Aufgaben;
- kurze Beschreibung der früheren Arbeit des Antragstellers im Rahmen vergleichbarer Dienstleistungen; bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss diese Beschreibung für jedes einzelne Mitglied eingereicht werden.
— Die für die Ausführung der in der Leistungsbeschreibung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Aufgaben erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist wie folgt zu belegen:
- Nachweis, dass der Antragsteller (bzw. die Bietergemeinschaft) im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz erzielt hat, der mindestens der Höhe des im Angebot genannten Preises entspricht;
- Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Landes, in dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist, vorgeschrieben ist; bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied diese Bilanzen vorlegen;
- eine Erklärung mit der Angabe des Gesamtjahresumsatzes und des Umsatzes mit gleichartigen Leistungen, die der Antragsteller in den letzten drei Geschäftsjahren erzielt hat; bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied eine solche Erklärung vorlegen;
- eine Bankerklärung über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers; bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied eine solche Erklärung vorlegen.
Zuschlagskriterien
Die Zuschüsse werden nach einer vergleichenden Bewertung der Angebote vergeben. Dabei werden diejenigen ermittelt, die i) den Zielvorgaben dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen am besten entsprechen und ii) ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis haben; dieses Verfahren wird nach Ablauf der Einreichungsfrist etwa vier Monate in Anspruch nehmen. Bei ihrer Bewertung wird die Kommission die folgenden Kriterien berücksichtigen:
i) Qualität des Vorschlags
- Konzept
- Methodologische Qualität
- Organisation der Arbeiten
ii) Kosten-Nutzen-Verhältnis
Der Vorschlag muss eine detaillierte Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten enthalten, die es der Kommission ermöglicht, das Kosten-Nutzen-Verhältnis hinsichtlich der verschiedenen Aufgaben festzustellen.
Fördergebiet
 
Finanzierung
Die für das Jahr 2003 insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel betragen 500 000 EUR.
Der Gemeinschaftsbeitrag beträgt maximal 75 % der förderfähigen Kosten, durchschnittlich 100 000 EUR und mindestens 50 000 EUR pro Projekt. Die Kofinanzierung kann aus öffentlichen oder privaten Quellen erfolgen. Es werden nur Kosten anerkannt, die in direktem Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele der Aufforderung stehen. Sachleistungen, also beispielsweise die Gehälter von Mitarbeitern, die unmittelbar an der Durchführung der Projekte beteiligt sind, sind nicht zuschussfähig, können aber in die Gesamtkosten des Projekts aufgenommen werden. Kosten für Mitarbeiter hingegen, die ausdrücklich für die Zwecke und die Dauer des Projekts eingestellt wurden, sind zuschussfähig.
Projektdauer
Beginn nach Vertragsabschluss, voraussichtlich im Oktober 2003. Die Durchführungszeit für jedes Projekt beträgt höchstens zwölf Monate.
Deadline
Die Vorschläge sind bis zum 14. August 2003 an die Kommission zu senden.
Kontakt
Weitere Auskünfte Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:
http://europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/tender_de.htm
empl-a2-unit@cec.eu.int
Die Vorschläge sind direkt zu richten an:
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
Referat A/2 Beschäftigungsstrategie
empl-a2-unit@cec.eu.int
Schicken Sie per Post eine schriftliche Bestätigung an:
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
Referat A/2 Beschäftigungsstrategie
Frau Hélène Clark, Referatsleiterin
B-1049 Brüssel.
Vorschläge Vorschläge müssen :
- in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (d. h. ein als „Original“ gekennzeichnetes Exemplar und zwei als „Kopie“ gekennzeichnete Exemplare),
- vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnet sein,
- gemäß den Anforderungen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zu dem dort angegebenen Datum eingereicht werden. Sie müssen Folgendes enthalten:
— alle Informationen und Unterlagen, die die Kommission benötigt, um das Angebot anhand der Auswahl- und Zuschlagskriterien (siehe Ziffern 5 und 6) beurteilen zu können;
- das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Finanzangaben“;
— den detaillierten Finanzplan;
- detaillierte Lebensläufe der vorgesehenen Sachverständigen;
- den Namen des gesetzlichen Vertreters des Auftragnehmers (also der Person, die bevollmächtigt ist, im Namen des Auftragnehmers Dritten gegenüber rechtsverbindlich zu handeln).
- Ansprechpartner.

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