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1. Referenznummer
OSHA/SME/2003.
2. Zweck des Aufrufs
Im Zuge ihrer Bemühungen zur Entwicklung und Verbreitung
von Beispielen wirksamer bewährter Praktiken ruft
die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz zur Einreichung von Anträgen für die
Kofinanzierung von ungefähr 40 bis 50 Projekten auf,
die einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in KMU leisten.
Die Projekte können entweder von den KMU selbst eingereicht
werden oder auf die spezifischen Bedürfnisse von KMU
ausgerichtet sein.
Das grundlegende Ziel besteht in der Ermittlung, Bekanntmachung
und Unterstützung von Aktivitäten und Projekten mit
tatsächlichem Mehrwert zur Erweiterung des Wissens
und der Möglichkeiten von KMU in Bezug auf die Bekämpfung
von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
Die einzelnen Zielsetzungen sind:
- praktische Umsetzung des allgemeinen Grundsatzes,
dass KMU besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung
in ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Sicherheits-
und Gesundheitsrisiken bedürfen; Nachweis, dass Initiativen
von Kleinbetrieben wertvoll sein und kosteneffizient
organisiert werden können;
- gemäß der Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002
über eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheitsschutz
und Sicherheit am Arbeitsplatz (2002—2006), Förderung
einer stärker präventiv ausgerichteten Strategie in
Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
einschließlich geschlechterspezifischer Gesundheitsrisiken,
um den KMU gegenüber zu verdeutlichen, dass „sich
ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz
auszahlt“;
- Beitrag zur Verringerung der Zahl der Arbeitsunfälle
in KMU und Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei
der Arbeit;
- Förderung des europaweiten Austauschs von wirksamen
bewährten Praktiken;
- Förderung der Entwicklung von Riskobewertungsund
Präventivmaßnahmen gemäß den Sicherheitsund Gesundheitsschutzregelungen;
- Vorbereitung eines spezifischen Mehrjahresprogramms
zur Förderung des hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes
und der Sicherheit bei der Arbeit in KMU.
3. Zur Verfügung
stehender Gesamtbetrag für diesen Aufruf zur Einreichung
von Projektvorschlägen 3,7 Mio. EUR.
4. Höchst- und
Mindestzuschüsse
Es gilt der Grundsatz der Kofinanzierung. Das bedeutet,
dass mit den Zuschüssen nur ein Teil der gesamten
zuschussfähigen Kosten des Projekts finanziert wird.
Die Kofinanzierung durch die Agentur sieht folgendermaßen
aus:
- bis höchstens 60 % der gesamten zuschussfähigen
Kosten eines „nationalen Projekts“ mit Zuschüssen
von 25 000 bis höchstens 100 000 EUR.
- bis höchstens 80 % der gesamten zuschussfähigen
Kosten eines „europäischen/transnationalen Projekts“
mit Zuschüssen von 50 000 bis höchstens 200 000 EUR.
5. Förderungswürdige Arten von Projektaktivitäten
5.1. Folgende drei Arten von Aktivitäten sind förderungswürdig:
a) Ausbildungsmaßnahmen mit Bezug auf die Verringerung
der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken in KMU
Zu dieser Kategorie der Projektaktivitäten gehören
spezifisch auf KMU ausgerichtete Ausbildungsmaßnahmen
und verschiedene Ausbildungsmethoden auf allen Ebenen
(einschließlich Berufsausbildung, Ausbildung der Ausbilder).
Die Ausbildungsmaßnahmen sollen im Besonderen für
Eigentümer und leitende Angestellte, Arbeiter sowie
Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte in KMU bestimmt
sein und diesen eine effiziente Bewältigung der Herausforderungen
auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
bei der Arbeit ermöglichen.
Bevorzugt werden Ausbildungsmaßnahmen, die in einem
allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsmanagementkonzept
eingebunden sind, und weniger einzelne Ausbildungskurse.
b) Information und Kommunikation in Bezug auf Sicherheitsund
Gesundheitsrisiken und Präventivmaßnahmen für KMU
In diese Kategorie fallen Aktivitäten mit folgenden
Zielsetzungen:
- Verbesserung des Zugangs zu Informationen über bewährte
Praktiken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
bei der Arbeit;
- Förderung der Mitwirkung der Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretungen
im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
bei der Arbeit;
- Vermittlung der Botschaft über Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz an die KMU (zum Beispiel durch Informationskampagnen,
Bereitstellung von Managementkonzepten und -systemen
für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
für KMU sowie Förderung der Entwicklung von KMUNetzwerken
zum Austausch von Ideen und Erfahrungen).
c) Bereitstellung wirksamer bewährter Praktiken
zur Verringerung der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
in KMU
Die Projekte müssen sich auf innovative bewährte Praktiken
beziehen und einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Arbeitsumfeld
von KMU leisten (wie etwa spezielle Risikobewertungs-
und Evaluierungsmaßnahmen, Sicherheitsaudits am Arbeitsplatz,
die Durchführung von Kontrollen — vorzugsweise für
bestimmte Sektoren oder Risiken).
5.2. Ausgeschlossene Maßnahmen
Forschungsprojekte, Konferenzen, Investitionen, die
Entwicklung von Sicherheitsgeräten sowie bereits abgeschlossene
Maßnahmen oder solche, die nicht bis 30. September
2004 abgeschlossen werden, sind nicht förderungswürdig.
6. Förderungswürdige
Antragsteller
Projektvorschläge können von jeder natürlichen Person
bzw. Vereinigung von natürlichen Personen sowie von
jeder juristischen Person (Körperschaft, Verband,
Unternehmen usw.), die rechtmäßig gegründet und gemäß
den Rechtsvorschriften eines der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union eingetragen ist, eingereicht werden.
Zum breiten Spektrum der potenziellen Antragsteller
gehören:
- Unternehmen, insbesondere KMU;
- lokale, regionale, nationale, europäische Organisationen
und Einrichtungen;
- Sozialpartner (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften);
- Sektorenorganisationen, gemeinnützige Unternehmen;
- Berufsgenossenschaften;
- Präventionsstellen;
- Berufsverbände, Handelsorganisationen und Innungen,
Industrie- und Handelskammern.
Förderungswürdige Antragsteller können Projektvorschläge
einzeln oder vorzugsweise gemeinsam mit Partnern einreichen.
Handelsunternehmen können Projektvorschläge nur für
Projekte einreichen, die nicht unmittelbar auf Gewinn
ausgerichtet sind, sondern ausschließlich gemeinnützige
Ziele verfolgen.
7. Ebene der Projektorganisation
7.1. Nationale Projekte
Projektvorschläge, die von einem oder mehreren Antragstellern,
die demselben Mitgliedstaat der Europäischen Union
angehören, eingereicht werden, gelten als „nationale
Projekte“.
Die Projekte können auf nationale, regionale oder
lokale Ebenen aber auch auf Sektoren oder Unternehmen
ausgerichtet sein.
Möchten zwei oder mehrere Einrichtungen einen gemeinsamen
Vorschlag einreichen, muss eine Einrichtung als möglicher
Vertragspartner bestimmt werden. Jedem der am Projekt
beteiligten Partner sind spezifische Rollen und Aufgaben
zuzuteilen, die im Antrag zur Gewährung eines Zuschusses
genau beschrieben werden müssen, und jeder Partner
muss eine Absichtserklärung unterzeichnen.
7.2. Europäische / transnationale Projekte
In diese Kategorie fallen Projekte, die von mindestens
zwei Antragstellern mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union organisiert werden.
Als möglicher Vertragspartner der Agentur muss ein
Projektleiter ernannt werden. Jedem der am europäischen/
transnationalen Projekt beteiligten Partner sind spezifische
Rollen und Aufgaben zuzuteilen, die im Antrag zur
Gewährung eines Zuschusses genau beschrieben werden
müssen. Jeder Partner muss eine Absichtserklärung,
die dem Antrag zur Gewährung des Zuschusses beigefügt
wird, unterzeichnen.
8. Dauer der Projekte
Die vorgeschlagenen Termine für den Beginn der Projekte,
für die eine Finanzhilfe der Gemeinschaft beantragt
wird, dürfen nicht vor dem 1. September 2003 liegen.
Ein ausführlicher abschließender Tätigkeitsbericht,
einschließlich der abschließenden Finanzübersichten,
sowie ein Antrag auf Abschlusszahlung sind der Agentur
bis spätestens 30. September 2004 vorzulegen.
9. Kriterien der
Förderungswürdigkeit
Förderungswürdige Anträge müssen:
1. die unter Punkt 13 („Einreichung der Anträge“)
und Punkt 14 („Fristen für die Einreichung“) festgelegten
Bedingungen in Bezug auf Form, Unterzeichnung, Anzahl
der Kopien, Fristen usw. erfüllen;
2. einen ausführlichen und ausgewogenen Haushaltsansatz
sowie umfassende Arbeitspläne enthalten.
Anträge mit unzureichender Projektbeschreibung und
unausgeglichenem Haushalt (Einnahmen und Ausgaben)
werden als unvollständig erachtet und sind demnach
nicht förderungswürdig.
10. Auswahlkriterien
und Prioritäten
Anträge, die die Kriterien der Förderungswürdigkeit
erfüllen, werden aufgrund einer bestimmten Anzahl
von Auswahlkriterien und bestimmter Prioritäten wie
folgt bewertet:
10.1. Auswahlkriterien
Die Projekte müssen alle folgenden Auswahlkriterien
erfüllen:
a) Förderung der Bereitstellung und/oder Verbreitung
wirksamer und bewährter Praktiken zur Verringerung
der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz
in KMU, wobei die einschlägigen Anforderungen der
europäischen Richtlinien, der nationalen Rechtsvorschriften
und Gepflogenheiten einzuhalten sind;
b) Nachweis eines maßgeblichen Mehrwerts;
c) Nachweis, dass die Projektergebnisse auf andere
Unternehmen, Sektoren, Länder übertragen (z. B. der
Allgemeinheit zugänglich gemacht) werden können; d)
Nachhaltigkeit (d. h. Nachweis der langfristigen Wirkungen
des Projekts);
e) Nachweis der Machbarkeit und Kohärenz sowie des
wirtschaftlichen Managements und der Bereitstellung
genauer Konzepte zur Verbreitung der Projektergebnisse
(d. h. Klarheit und Durchführbarkeit der Zielsetzungen,
Engagement und ausgewogene Einbindung aller Parteien,
genaue Arbeits- und Haushaltspläne, Qualität der vorgeschlagenen
Überwachung und Evaluierung des Projekts, Erfahrung
der Antragsteller, Wirtschaftlichkeit des Projektvorschlags,
Maßnahmen und Ressourcen für die Verbreitung der Projektergebnisse
usw.).
10.2. Prioritäten
In der Endauswahl wird folgenden Projekten Vorrang
gegeben:
a) Projekte mit besonderem Schwerpunkt auf Kleinstunternehmen
(bis zu zehn Mitarbeiter) und Kleinunternehmen (bis
zu 50 Mitarbeiter);
b) Partnerschaftsprojekte (Beteiligung mehrerer Einrichtungen);
c) Projekte mit effektiver Beteiligung der Arbeitskräfte
oder Einbindung der Sozialpartner sowie Dreiparteienprojekte
(Dialog/Kooperation der Behörden mit den Sozialpartnern);
d) Projekte, die auf Aktivitäten ausgerichtet sind
und über die reine Herstellung von Informationsmaterial
hinausgehen;
e) Projekte, die sich auf vorrangige Risiken, Sektoren
mit hohem Risiko oder auf neue Risiken konzentrieren;
f) Projekte, die einen wesentlichen Beitrag in Bezug
auf das Gesundheits- und Sicherheitsmanagement leisten;
g) Projekte mit dem Ziel, KMU-Netzwerke in die Wege
zu leiten und zu entwickeln, deren Aufgabe darin bestehen
soll, Ideen und Erfahrungen zu sammeln und den Austausch
bewährter Praktiken insbesondere in Bezug auf Risikobewertung
und die Verhütung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken
am Arbeitsplatz zu fördern;
h) Projekte mit besonderem Schwerpunkt auf geschlechterspezifischen
Gesundheits- und Sicherheitsproblemen;
i) Projekte, die sich mit den Problemen von Behinderten
beschäftigen.
11. Finanzielle
Bedingungen für die Gewährung von Fördermitteln
Die Antragsteller müssen die Kofinanzierung der ausgewählten
Projekte sicherstellen und speziell für das betreffende
Projekt genaue Geschäftsbücher mit ausführlichen Angaben
über die Kofinanzierung führen. Bei Abschluss des
Projekts ist vom Zuschussempfänger eine beglaubigte
Übersicht der im Zusammenhang mit dem Projekt entstandenen
Haushaltsausgaben und -einnahmen vorzulegen.
Der Haushaltsansatz darf keine Ausgaben enthalten,
die vor oder nach der angegebenen Projektdauer getätigt
wurden; als zuschussfähige und indirekte Kosten gelten
jene, die in der dem Standardantragsformular beigelegten
Leistungsbeschreibung festgelegt sind.
Die Antragsteller müssen ihre finanziellen Kapazitäten
sowie ihre technische Kompetenz, die für die Durchführung
der zu fördernden Projekte notwendig sind, belegen.
Auf Ersuchen der Agentur hat der Antragsteller eine
Bankgarantie in Höhe der ersten Zuschussrate vorzulegen.
12. Bestätigung
und Bekanntmachung: obligatorische Anforderung
Die Zuschussempfänger sind vertraglich verpflichtet,
den Erhalt von Fördermitteln von der Agentur für das
Projekt zu bestätigen und mit allen geeigneten Mitteln
sowie gemäß den im Zuschussvertrag festgelegten Bedingungen
zu veröffentlichen.
Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung kann die Agentur
die Rückzahlung des Zuschusses verlangen.
13. Einreichung der Anträge
Die Anträge zur Gewährung eines Zuschusses können
in einer der elf Amtssprachen der Europäischen Union
eingereicht werden. Es wäre jedoch hilfreich, wenn
die Anträge in Englisch eingereicht und die Projektaktivitäten
(Teil II) im Antrag in englischer Sprache angeführt
werden könnten. Alle Anträge werden jedoch im Auswahlverfahren
gleich behandelt, unabhängig davon, in welcher Amtssprache
der Europäischen Union sie eingereicht werden.
Angenommen werden nur Anträge, die mit dem Standardantragsformular
eingereicht und gemäß den Bedingungen dieses Aufrufs
für die Einreichung von Projektvorschlägen und den
„Leitlinien für die Antragsteller“ ausgefüllt wurden.
Das Format und die darin enthaltenen Anweisungen müssen
genau eingehalten werden.
Die Anträge sind in Papierfassung und dreifacher Ausfertigung
innerhalb der unten festgelegten Fristen einzureichen
(Punkt 14).
Die Anträge sind vom Projektleiter zu unterzeichnen,
und bei Partnerschaftsprojekten sind die Absichtserklärungen
der Partner beizulegen.
Jeder Antrag ist mit einem unterzeichneten Original
und zwei Kopien einzureichen.
Des Weiteren werden die Antragsteller von der Agentur
gebeten, eine Kopie des Antrags auf Diskette oder
CDROM beizufügen. Dies wird von der Agentur zur einfacheren
Bearbeitung der Anträge empfohlen.
Falls ein Antragsteller mehrere Projekte einreichen
möchte, ist für jedes Projekt ein gesondertes Antragsformular
auszufüllen.
14. Fristen für
die Einreichung
Die Anträge sind unter Angabe der Referenznummer „OSHA/SME/2003“
an die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz (Gran Vía 33, E-48009 Bilbao) zu senden:
a) entweder per Einschreiben bis spätestens
- 23. Juni 2003 (Datum des Poststempels) für
nationale Projektvorschläge,
- 30. Juni 2003 (Datum des Poststempels) für
europäische/ transnationale Projektvorschläge
b) oder durch Abgabe (persönlich oder durch einen
bevollmächtigten Vertreter oder privaten Kurierdienst)
beim Empfang der Agentur (1. Stock) bis spätestens
16.00 Uhr, Ortszeit Bilbao, am:
- 23. Juni 2003 (Eingangsdatum in Bilbao) für
nationale Projektvorschläge,
- 30. Juni 2003 (Eingangsdatum in Bilbao) für
europäische/ transnationale Projektvorschläge.
In diesem Fall ist als Nachweis für die Einreichung
eine Empfangsbestätigung, die von der Europäischen
Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
mit Datum, Unterschrift und Stempel versehen wurde,
einzuholen.
Anträge, die zwar innerhalb der Fristen, jedoch per
E-Mail oder Fax eingehen, werden zurückgewiesen.
15. Genaue Informationen
zum Aufruf
Ausführliche Informationen betreffend diesen Aufruf
zur Einreichung von Projektvorschlägen sind in den
„Leitlinien für die Antragsteller“, die gleichzeitig
auf der Website der http://agency.osha.eu.int/sme2002
veröffentlicht werden, enthalten.
Das Standardantragsformular ist ebenfalls auf der
gleichen Website erhältlich.
Bei Fragen bezüglich dieses Aufrufs zur Einreichung
von Projektvorschlägen senden Sie bitte eine E-Mail
(unter Angabe der Referenznummer OSHA/SME/2003) an
sme2003@osha.eu.int
oder ein Fax an (34-94) 479 43 83. Häufig gestellte
Fragen (FAQs) und die entsprechenden Antworten werden
von der Agentur auf der oben genannten Website veröffentlicht,
und allen Antragstellern wird empfohlen, diese Informationen
bis zum Ende der Einreichungsfrist regelmäßig zu lesen.
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