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Referenz

S10

zuletzt bearbeitet am
07.04.2003
Programm Titel
EUROPÄISCHE AGENTUR FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ
AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON PROJEKTVORSCHLÄGEN
Zuschüsse für die Bereitstellung und Verbreitung von wirksamen und bewährten Praktiken zur Reduzierung der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 81/08)
Generaldirektion
Ziele

1. Referenznummer
OSHA/SME/2003.

2. Zweck des Aufrufs

Im Zuge ihrer Bemühungen zur Entwicklung und Verbreitung von Beispielen wirksamer bewährter Praktiken ruft die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Einreichung von Anträgen für die Kofinanzierung von ungefähr 40 bis 50 Projekten auf, die einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in KMU leisten. Die Projekte können entweder von den KMU selbst eingereicht werden oder auf die spezifischen Bedürfnisse von KMU ausgerichtet sein.
Das grundlegende Ziel besteht in der Ermittlung, Bekanntmachung und Unterstützung von Aktivitäten und Projekten mit tatsächlichem Mehrwert zur Erweiterung des Wissens und der Möglichkeiten von KMU in Bezug auf die Bekämpfung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
Die einzelnen Zielsetzungen sind:
- praktische Umsetzung des allgemeinen Grundsatzes, dass KMU besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung in ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bedürfen; Nachweis, dass Initiativen von Kleinbetrieben wertvoll sein und kosteneffizient organisiert werden können;
- gemäß der Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (2002—2006), Förderung einer stärker präventiv ausgerichteten Strategie in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich geschlechterspezifischer Gesundheitsrisiken, um den KMU gegenüber zu verdeutlichen, dass „sich ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz auszahlt“;
- Beitrag zur Verringerung der Zahl der Arbeitsunfälle in KMU und Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit;
- Förderung des europaweiten Austauschs von wirksamen bewährten Praktiken;
- Förderung der Entwicklung von Riskobewertungsund Präventivmaßnahmen gemäß den Sicherheitsund Gesundheitsschutzregelungen;
- Vorbereitung eines spezifischen Mehrjahresprogramms zur Förderung des hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit in KMU.

3. Zur Verfügung stehender Gesamtbetrag für diesen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen 3,7 Mio. EUR.

4. Höchst- und Mindestzuschüsse
Es gilt der Grundsatz der Kofinanzierung. Das bedeutet, dass mit den Zuschüssen nur ein Teil der gesamten zuschussfähigen Kosten des Projekts finanziert wird. Die Kofinanzierung durch die Agentur sieht folgendermaßen aus:
- bis höchstens 60 % der gesamten zuschussfähigen Kosten eines „nationalen Projekts“ mit Zuschüssen von 25 000 bis höchstens 100 000 EUR.
- bis höchstens 80 % der gesamten zuschussfähigen Kosten eines „europäischen/transnationalen Projekts“ mit Zuschüssen von 50 000 bis höchstens 200 000 EUR.

5. Förderungswürdige Arten von Projektaktivitäten
5.1. Folgende drei Arten von Aktivitäten sind förderungswürdig:

a) Ausbildungsmaßnahmen mit Bezug auf die Verringerung der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken in KMU
Zu dieser Kategorie der Projektaktivitäten gehören spezifisch auf KMU ausgerichtete Ausbildungsmaßnahmen und verschiedene Ausbildungsmethoden auf allen Ebenen (einschließlich Berufsausbildung, Ausbildung der Ausbilder). Die Ausbildungsmaßnahmen sollen im Besonderen für Eigentümer und leitende Angestellte, Arbeiter sowie Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte in KMU bestimmt sein und diesen eine effiziente Bewältigung der Herausforderungen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ermöglichen.
Bevorzugt werden Ausbildungsmaßnahmen, die in einem allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsmanagementkonzept eingebunden sind, und weniger einzelne Ausbildungskurse.
b) Information und Kommunikation in Bezug auf Sicherheitsund Gesundheitsrisiken und Präventivmaßnahmen für KMU
In diese Kategorie fallen Aktivitäten mit folgenden Zielsetzungen:
- Verbesserung des Zugangs zu Informationen über bewährte Praktiken in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
- Förderung der Mitwirkung der Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertretungen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit;
- Vermittlung der Botschaft über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an die KMU (zum Beispiel durch Informationskampagnen, Bereitstellung von Managementkonzepten und -systemen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit für KMU sowie Förderung der Entwicklung von KMUNetzwerken zum Austausch von Ideen und Erfahrungen).
c) Bereitstellung wirksamer bewährter Praktiken zur Verringerung der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken in KMU
Die Projekte müssen sich auf innovative bewährte Praktiken beziehen und einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Arbeitsumfeld von KMU leisten (wie etwa spezielle Risikobewertungs- und Evaluierungsmaßnahmen, Sicherheitsaudits am Arbeitsplatz, die Durchführung von Kontrollen — vorzugsweise für bestimmte Sektoren oder Risiken).
5.2. Ausgeschlossene Maßnahmen
Forschungsprojekte, Konferenzen, Investitionen, die Entwicklung von Sicherheitsgeräten sowie bereits abgeschlossene Maßnahmen oder solche, die nicht bis 30. September 2004 abgeschlossen werden, sind nicht förderungswürdig.

6. Förderungswürdige Antragsteller
Projektvorschläge können von jeder natürlichen Person bzw. Vereinigung von natürlichen Personen sowie von jeder juristischen Person (Körperschaft, Verband, Unternehmen usw.), die rechtmäßig gegründet und gemäß den Rechtsvorschriften eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingetragen ist, eingereicht werden.
Zum breiten Spektrum der potenziellen Antragsteller gehören:
- Unternehmen, insbesondere KMU;
- lokale, regionale, nationale, europäische Organisationen und Einrichtungen;
- Sozialpartner (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften);
- Sektorenorganisationen, gemeinnützige Unternehmen;
- Berufsgenossenschaften;
- Präventionsstellen;
- Berufsverbände, Handelsorganisationen und Innungen, Industrie- und Handelskammern.
Förderungswürdige Antragsteller können Projektvorschläge einzeln oder vorzugsweise gemeinsam mit Partnern einreichen.
Handelsunternehmen können Projektvorschläge nur für Projekte einreichen, die nicht unmittelbar auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgen.

7. Ebene der Projektorganisation
7.1. Nationale Projekte

Projektvorschläge, die von einem oder mehreren Antragstellern, die demselben Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, eingereicht werden, gelten als „nationale Projekte“.
Die Projekte können auf nationale, regionale oder lokale Ebenen aber auch auf Sektoren oder Unternehmen ausgerichtet sein.
Möchten zwei oder mehrere Einrichtungen einen gemeinsamen Vorschlag einreichen, muss eine Einrichtung als möglicher Vertragspartner bestimmt werden. Jedem der am Projekt beteiligten Partner sind spezifische Rollen und Aufgaben zuzuteilen, die im Antrag zur Gewährung eines Zuschusses genau beschrieben werden müssen, und jeder Partner muss eine Absichtserklärung unterzeichnen.
7.2. Europäische / transnationale Projekte
In diese Kategorie fallen Projekte, die von mindestens zwei Antragstellern mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union organisiert werden.
Als möglicher Vertragspartner der Agentur muss ein Projektleiter ernannt werden. Jedem der am europäischen/ transnationalen Projekt beteiligten Partner sind spezifische Rollen und Aufgaben zuzuteilen, die im Antrag zur Gewährung eines Zuschusses genau beschrieben werden müssen. Jeder Partner muss eine Absichtserklärung, die dem Antrag zur Gewährung des Zuschusses beigefügt wird, unterzeichnen.

8. Dauer der Projekte
Die vorgeschlagenen Termine für den Beginn der Projekte, für die eine Finanzhilfe der Gemeinschaft beantragt wird, dürfen nicht vor dem 1. September 2003 liegen. Ein ausführlicher abschließender Tätigkeitsbericht, einschließlich der abschließenden Finanzübersichten, sowie ein Antrag auf Abschlusszahlung sind der Agentur bis spätestens 30. September 2004 vorzulegen.

9. Kriterien der Förderungswürdigkeit
Förderungswürdige Anträge müssen:
1. die unter Punkt 13 („Einreichung der Anträge“) und Punkt 14 („Fristen für die Einreichung“) festgelegten Bedingungen in Bezug auf Form, Unterzeichnung, Anzahl der Kopien, Fristen usw. erfüllen;
2. einen ausführlichen und ausgewogenen Haushaltsansatz sowie umfassende Arbeitspläne enthalten.
Anträge mit unzureichender Projektbeschreibung und unausgeglichenem Haushalt (Einnahmen und Ausgaben) werden als unvollständig erachtet und sind demnach nicht förderungswürdig.

10. Auswahlkriterien und Prioritäten
Anträge, die die Kriterien der Förderungswürdigkeit erfüllen, werden aufgrund einer bestimmten Anzahl von Auswahlkriterien und bestimmter Prioritäten wie folgt bewertet:
10.1. Auswahlkriterien
Die Projekte müssen alle folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
a) Förderung der Bereitstellung und/oder Verbreitung wirksamer und bewährter Praktiken zur Verringerung der Sicherheits- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz in KMU, wobei die einschlägigen Anforderungen der europäischen Richtlinien, der nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten einzuhalten sind;
b) Nachweis eines maßgeblichen Mehrwerts;
c) Nachweis, dass die Projektergebnisse auf andere Unternehmen, Sektoren, Länder übertragen (z. B. der Allgemeinheit zugänglich gemacht) werden können; d) Nachhaltigkeit (d. h. Nachweis der langfristigen Wirkungen des Projekts);
e) Nachweis der Machbarkeit und Kohärenz sowie des wirtschaftlichen Managements und der Bereitstellung genauer Konzepte zur Verbreitung der Projektergebnisse (d. h. Klarheit und Durchführbarkeit der Zielsetzungen, Engagement und ausgewogene Einbindung aller Parteien, genaue Arbeits- und Haushaltspläne, Qualität der vorgeschlagenen Überwachung und Evaluierung des Projekts, Erfahrung der Antragsteller, Wirtschaftlichkeit des Projektvorschlags, Maßnahmen und Ressourcen für die Verbreitung der Projektergebnisse usw.).

10.2. Prioritäten
In der Endauswahl wird folgenden Projekten Vorrang gegeben:
a) Projekte mit besonderem Schwerpunkt auf Kleinstunternehmen (bis zu zehn Mitarbeiter) und Kleinunternehmen (bis zu 50 Mitarbeiter);
b) Partnerschaftsprojekte (Beteiligung mehrerer Einrichtungen);
c) Projekte mit effektiver Beteiligung der Arbeitskräfte oder Einbindung der Sozialpartner sowie Dreiparteienprojekte (Dialog/Kooperation der Behörden mit den Sozialpartnern);
d) Projekte, die auf Aktivitäten ausgerichtet sind und über die reine Herstellung von Informationsmaterial hinausgehen;
e) Projekte, die sich auf vorrangige Risiken, Sektoren mit hohem Risiko oder auf neue Risiken konzentrieren;
f) Projekte, die einen wesentlichen Beitrag in Bezug auf das Gesundheits- und Sicherheitsmanagement leisten;
g) Projekte mit dem Ziel, KMU-Netzwerke in die Wege zu leiten und zu entwickeln, deren Aufgabe darin bestehen soll, Ideen und Erfahrungen zu sammeln und den Austausch bewährter Praktiken insbesondere in Bezug auf Risikobewertung und die Verhütung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu fördern;
h) Projekte mit besonderem Schwerpunkt auf geschlechterspezifischen Gesundheits- und Sicherheitsproblemen;
i) Projekte, die sich mit den Problemen von Behinderten beschäftigen.

11. Finanzielle Bedingungen für die Gewährung von Fördermitteln
Die Antragsteller müssen die Kofinanzierung der ausgewählten Projekte sicherstellen und speziell für das betreffende Projekt genaue Geschäftsbücher mit ausführlichen Angaben über die Kofinanzierung führen. Bei Abschluss des Projekts ist vom Zuschussempfänger eine beglaubigte Übersicht der im Zusammenhang mit dem Projekt entstandenen Haushaltsausgaben und -einnahmen vorzulegen.
Der Haushaltsansatz darf keine Ausgaben enthalten, die vor oder nach der angegebenen Projektdauer getätigt wurden; als zuschussfähige und indirekte Kosten gelten jene, die in der dem Standardantragsformular beigelegten Leistungsbeschreibung festgelegt sind.
Die Antragsteller müssen ihre finanziellen Kapazitäten sowie ihre technische Kompetenz, die für die Durchführung der zu fördernden Projekte notwendig sind, belegen. Auf Ersuchen der Agentur hat der Antragsteller eine Bankgarantie in Höhe der ersten Zuschussrate vorzulegen.

12. Bestätigung und Bekanntmachung: obligatorische Anforderung
Die Zuschussempfänger sind vertraglich verpflichtet, den Erhalt von Fördermitteln von der Agentur für das Projekt zu bestätigen und mit allen geeigneten Mitteln sowie gemäß den im Zuschussvertrag festgelegten Bedingungen zu veröffentlichen.
Bei Nichtbeachtung dieser Bedingung kann die Agentur die Rückzahlung des Zuschusses verlangen.

13. Einreichung der Anträge

Die Anträge zur Gewährung eines Zuschusses können in einer der elf Amtssprachen der Europäischen Union eingereicht werden. Es wäre jedoch hilfreich, wenn die Anträge in Englisch eingereicht und die Projektaktivitäten (Teil II) im Antrag in englischer Sprache angeführt werden könnten. Alle Anträge werden jedoch im Auswahlverfahren gleich behandelt, unabhängig davon, in welcher Amtssprache der Europäischen Union sie eingereicht werden.
Angenommen werden nur Anträge, die mit dem Standardantragsformular eingereicht und gemäß den Bedingungen dieses Aufrufs für die Einreichung von Projektvorschlägen und den „Leitlinien für die Antragsteller“ ausgefüllt wurden. Das Format und die darin enthaltenen Anweisungen müssen genau eingehalten werden.
Die Anträge sind in Papierfassung und dreifacher Ausfertigung innerhalb der unten festgelegten Fristen einzureichen (Punkt 14).
Die Anträge sind vom Projektleiter zu unterzeichnen, und bei Partnerschaftsprojekten sind die Absichtserklärungen der Partner beizulegen.
Jeder Antrag ist mit einem unterzeichneten Original und zwei Kopien einzureichen.
Des Weiteren werden die Antragsteller von der Agentur gebeten, eine Kopie des Antrags auf Diskette oder CDROM beizufügen. Dies wird von der Agentur zur einfacheren Bearbeitung der Anträge empfohlen.
Falls ein Antragsteller mehrere Projekte einreichen möchte, ist für jedes Projekt ein gesondertes Antragsformular auszufüllen.

14. Fristen für die Einreichung
Die Anträge sind unter Angabe der Referenznummer „OSHA/SME/2003“ an die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Gran Vía 33, E-48009 Bilbao) zu senden:
a) entweder per Einschreiben bis spätestens
- 23. Juni 2003 (Datum des Poststempels) für nationale Projektvorschläge,
- 30. Juni 2003 (Datum des Poststempels) für europäische/ transnationale Projektvorschläge
b) oder durch Abgabe (persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter oder privaten Kurierdienst) beim Empfang der Agentur (1. Stock) bis spätestens 16.00 Uhr, Ortszeit Bilbao, am:
- 23. Juni 2003 (Eingangsdatum in Bilbao) für nationale Projektvorschläge,
- 30. Juni 2003 (Eingangsdatum in Bilbao) für europäische/ transnationale Projektvorschläge.
In diesem Fall ist als Nachweis für die Einreichung eine Empfangsbestätigung, die von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit Datum, Unterschrift und Stempel versehen wurde, einzuholen.
Anträge, die zwar innerhalb der Fristen, jedoch per E-Mail oder Fax eingehen, werden zurückgewiesen.

15. Genaue Informationen zum Aufruf
Ausführliche Informationen betreffend diesen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen sind in den „Leitlinien für die Antragsteller“, die gleichzeitig auf der Website der http://agency.osha.eu.int/sme2002 veröffentlicht werden, enthalten.
Das Standardantragsformular ist ebenfalls auf der gleichen Website erhältlich.
Bei Fragen bezüglich dieses Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen senden Sie bitte eine E-Mail (unter Angabe der Referenznummer OSHA/SME/2003) an sme2003@osha.eu.int oder ein Fax an (34-94) 479 43 83. Häufig gestellte Fragen (FAQs) und die entsprechenden Antworten werden von der Agentur auf der oben genannten Website veröffentlicht, und allen Antragstellern wird empfohlen, diese Informationen bis zum Ende der Einreichungsfrist regelmäßig zu lesen.

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