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Referenz
R03
zuletzt bearbeitet am
22.07.2002
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Beschäftigungs-und soziokulturelle Initiativen in EU-Regionen entlang der Grenzen zu den Beitrittsländern, veröffentlicht von der Europäischen Kommission
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 174/08) / Programm-und Finanzierungsquelle B5-3003 (2002)—Pilotprojekt über die Auswirkungen der Erweiterung auf Grenzregionen, Aufforderungskennnummer: ELARG/2/020720/EMP
Generaldirektion
Ziele
Das Ziel des Programms besteht darin,die Wettbewerbsfähigkeit der von der Erweiterung in besonderer Weise betroffenen Regionen und Wirtschaftszweigen zu stärken,indem man ihnen hilft,die sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen der Erweiterung zu bewältigen.
Diese Mitteilung zielt insbesondere darauf ab,die Bedenken von Arbeitnehmern in den Grenzregionen mittels der Förderung folgender Maßnahmen zu überwinden:
i)Information und Know-how über soziale und wirtschaftliche Veränderungen und Auswirkungen der Erweiterung,die sich an besonders betroffene Gruppen und Organisationen richtet; ii)Qualifizierungsprogramme zugunsten von Arbeitnehmern in Regionen und Wirtschaftszweigen,die von der Erweiterung in besonderer Weise betroffen sind;
iii)grenzüberschreitende soziokulturelle Aktivitäten mit einem starken Bezug zum sozialen Alltag von Arbeitnehmern mit dem Ziel der Förderung des gegenseitigen kulturellen Verständnisses.
Zielgruppe
Lokale oder regionale Gewerkschaftsorganisationen aus einem Mitgliedstaat der EU.
Fördergebiet
Aktivitäten müssen in mindestens 2 der folgenden EU-Grenzregionen stattfinden:
Finnland:Etelä-Suomi,Uusimaa;
Italien:Friuli-Venezia Giulia,Veneto;
Griechenland:Anatoliki Makedonia-Thraki,Kentriki Makedonia,Kriti,Notio Aigaio,Voreio Aigaio;
Österreich:Burgenland,Kärnten,Niederösterreich, Oberösterreich,Steiermark,Wien; Deutschland:Berlin,Brandenburg,Chemnitz,Dresden, Mecklenburg-Vorpommern,Niederbayern,Oberfranken, Oberpfalz.
Finanzierung
Verfügbarer Gesamtbetrag für diese Aufforderung: 6 Millionen EUR. Mindest-und Höchstzuschüsse
a) Minimaler Zuschuss pro Projekt:500 000 EUR.
b) Maximaler Zuschuss pro Projekt:1 200 000 EUR.
c) Maximaler Anteil der durch Gemeinschaftsfinanzierung gedeckten Projektkosten:80 %.

Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse: 12.
Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Vergabeverfahrens: November 2002
Projektdauer
Minimale Projektdauer:12 Monate.
Maximale Projektdauer:24 Monate.
Zu Einzelheiten siehe den „Leitfaden für Antragsteller “,auf den unten verwiesen wird.
Deadline
31. Oktober 2002, 16 Uhr MEZ
Kontakt

e-Mail: elarg-empl@cec.eu.int

Internet-Link: http://europa.eu.int/comm/enlargement/borderregions/index.htm

Anträge müssen in einem versiegelten Umschlag entweder per Einschreiben,per Eilboten oder per Handlieferung an der im Leitfaden für Antragsteller,Abschnitt 2.2.2,angegebenen Adresse eingehen.
Der Umschlag muss die Aufforderungskennnummer der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen,den vollständigen Namen des Antragstellers,die Adresse der Organisation und den Wortlaut „darf vor der Eröffnungssitzung nicht geöffnet werden “beinhalten.
Jeder Antrag,der von der vergebenden Behörde nach dieser Frist erhalten oder,im Falle eines Einschreibens,nach der Frist abgestempelt wurde,wird nicht berücksichtigt werden.

Antragsformular und erforderliche Angaben Anträge müssen mittels Standardantragsformular erfolgen,das im erwähnten Leitfaden für Antragsteller beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen strikt eingehalten werden müssen. Jeder Antrag muss vom Antragsteller mittels eines unterschriebenen Originals und drei Kopien eingereicht werden.

Ausführliche Informationen
Detaillierte Informationen über diese Aufforderung zur Einreichung von Anträgen sind dem „Leitfaden für Antragsteller “zu entnehmen,der gemeinsam mit dieser Mitteilung auf der Internet-Web-Site der Generaldirektion Erweiterung veröffentlicht wurde: http://europa.eu.int/comm/enlargement/borderregions/index.htm
Alle Fragen hinsichtlich dieser Aufforderung zur Einreichung von Anträgen sollten per E-Mail einschließlich der oben genannten Aufforderungskennnummer gesendet werden.

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