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Referenz
R02
zuletzt bearbeitet am
22.07.2002
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (EAC/41/02)
Europäische Netze zur Förderung der lokalen und regionalen Dimension des lebenslangen Lernens
(„R3L-Initiative“)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 174/06)/B3-1000
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

EINLEITUNG
Auf mehreren Tagungen in Folge,insbesondere in Lissabon und Feira (2000),Stockholm (2001)und Barcelona (2002), hat der Europäische Rat lebenslanges Lernen als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand,aktive Staatsbürgerschaft,sozialen Zusammenhalt und die Verwirklichung persönlicher Ziele anerkannt.Lebenslanges Lernen bildet das Fundament der gemeinsamen Ziele der Bildungssysteme sowie der Bildungspolitik,die der Rat „Bildung “für das kommende Jahrzehnt festgelegt hat ( Bericht des Rates (Bildung) an den Europäischen Rat:
Die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Ratsdokument Nr.5980/01 vom 14.Februar 2001;Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa,Ratsdokument Nr. 6365/02 vom 20.Februar 2002. ),und stellt in der gesamten Europäischen Union einen maßgeblichen Faktor für die lokale und regionale Entwicklung dar.
Zur Verwirklichung des Konzepts „lebenslanges Lernen “müssen alle Akteure mobilisiert werden,die relevant sind für die Ermittlung des Lernbedarfs,die Öffnung von Lernangeboten für Menschen aller Altersgruppen,die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung und für die Anerkennung von Wissen,Kenntnissen und Fähigkeiten (unabhängig davon, wo und auf welche Art und Weise diese erworben wurden).
Deshalb ist es notwendig,die Zusammenarbeit und Partnerschaften zu fördern zwischen „Entscheidungsträgern “,Behörden,den vielen verschiedenen Einrichtungen aus dem formalen Bereich von Bildung und Berufsbildung,auf dem Gebiet des nicht formalen Lernens tätigen sozialen und kulturellen Organisationen,Vereinigungen und NRO,den Sozialpartnern und vor allem auch den Bürgern selbst.
Der Nutzen solcher Partnerschaften und Netze ist am größten, wenn sie in unmittelbarer Nähe zu den Lernenden selbst auf gebaut werden;d.h.im direkten sozialen,geografischen und wirtschaftlichen Umfeld der Bürger Europas.
Aus diesem Grund hat die Kommission die lokale und regionale Dimension des lebenslangen Lernens in ihrem Memorandum über lebenslanges Lernen aus dem Jahr 2000 ausdrücklich hervorgehoben (Memorandum über lebenslanges Lernen.Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen,SEK(2000)1832 vom 30.10.2000.)
,„Regionale und lokale Entscheidungsstrukturen haben in jüngster Zeit an Einfluss gewonnen,bedingt durch den erhöhten Bedarf an Entscheidungsfindung und Dienstleistungsangeboten,,vor Ort ‘. Bildung und Berufsbildung sind Politikbereiche,in denen dieser Trend zu spüren ist: die meisten Menschen,von der Kindheit bis ins höhere Alter,lernen lokal.“

Im Memorandum wird die Mobilisierung von Organisationen und Verbänden der Zivilgesellschaft sowie regionalen und lokalen Behörden zur Unterstützung des lebenslangen Lernens demnach als unerlässlich betrachtet,und lebenslanges Lernen wird als „Triebfeder [...] für die lokale und regionale Erneuerung “gesehen. In ihrer Mitteilung „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen “,die auf der breit angelegten,intensiven öffentlichen Debatte über das Memorandum aufbaut,vertritt die Kommission die folgende Auffassung:„Um in ganz Europa eine Lernkultur zu etablieren,müssen lernende Gemeinschaften,Städte und Regionen gebildet und multifunktionale lokale Lernzentren geschaffen werden.“
Aus diesem Grund bittet die Kommission „den Ausschuss der Regionen,ggf.mit Beteiligung europäischer und nationaler Verbände der lokalen und regionalen Ebene,die Umsetzung lebenslangen Lernens auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern,insbesondere Verbindungen zwischen lokalen und regionalen Lernzentren in Europa aufzubauen durch Partnerschaften und den Einsatz von IKT,um den Erfahrungsaustausch und die Übergänge zwischen allen Lernformen zu fördern“ und „gemeinsam mit der Kommission eine Kampagne auf lokaler und regionaler Ebene durchzuführen mit dem Ziel, die wirksamsten Konzepte für lebenslanges Lernen auszuzeichnen und bekannt zu machen.“
In seiner Entschließung zum lebenslangen Lernen,mit der der Rat auf die Mitteilung und auf eine ausdrückliche Vorgabe der Staats-und Regierungschefs (Tagung des Europäischen Rates in Barcelona)reagiert und über die am 30.Mai 2002 politische Einigung erzielt wurde (Ratsdokument Nr.8854/02 vom 15.5.2002. ), unterstreicht der Rat (Bildung) die Bedeutung der lokalen und regionalen Ebene für die Förderung lebenslangen Lernens und erklärt dieses Tätigkeitsfeld zu einem vorrangigen Zielgebiet für künftige Maßnahmen.

 

DIE „R3L-INITIATIVE “
Die im vorliegenden Dokument beschriebene Pilotinitiative ist als erste Maßnahme im Sinne der strategischen Priorität der regionalen und lokalen Dimension des lebenslangen Lernens und insbesondere zur Umsetzung der Verpflichtung zu verstehen,die die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung zum lebenslangen Lernen eingegangen ist :„Die Kommission wird durch ihre Programme die Vernetzung von Regionen und Städten fördern,die über wirksame Strategien für lebenslanges Lernen verfügen,um den Austausch von Erfahrungen und guter Praxis zu erleichtern.“.
Mit dieser Initiative,im Folgenden als „R3L “ (regionale Netze für lebenslanges Lernen) bezeichnet,werden die folgenden Ziele verfolgt:
—Weiterentwicklung guter Praktiken,die „lernende Regionen “ im unten definierten Sinne betreffen,
—Förderung eines fruchtbaren transnationalen Erfahrungsaustauschs auf diesem Gebiet,
—Unterstützung des Aufbaus europäischer Netze zwischen lernenden Regionen,um die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens auf eine solidere und nachhaltigere Grundlage zu stellen.
Im Rahmen dieser neuen Initiative gewährt die Gemeinschaft Fördermittel für Projekte und Vernetzungsaktivitäten,die von europäischen Netzen lernender Regionen („R3L-Netze “) vorgeschlagen werden,wobei jedem Netz „lernende Regionen “ aus mehreren verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern angehören müssen.
Partner aus den Kandidatenländern können sich auf informeller Basis an den Netzen beteiligen. Ihre Teilnahme kann allerdings nicht aus der Haushaltslinie gefördert werden,aus der die Mittel für die R3L-Initiative stammen,sondern muss aus anderen Quellen finanziert werden.

DEFINITIONEN
Lernende Region
Im Rahmen dieser Initiative wird der Begriff „lernende Region “ in einem sehr allgemeinen Sinne gebraucht,d.h.bei lernenden Regionen kann es sich um Regionen,Städte oder städtische/ ländliche Gebiete handeln —unabhängig davon,ob sie administrativ,kulturell,geografisch,physisch oder politisch definiert sind oder nicht.Eine lernende Region muss jedoch über eine angemessene Größe verfügen:Sie muss eine ausreichende Zahl relevanter Akteure umfassen und diese auch mobilisieren können,damit lebenslanges Lernen als maßgeblicher Faktor für die regionale und lokale Entwicklung,sozialen Zusammenhalt,für die Ausschöpfung des persönlichen Potenzials der Bürger und die Verwirklichung ihrer Ziele etabliert werden kann.

Europäisches Netz
Im Rahmen dieser Initiative werden Projekte bezuschusst,die von „europäischen Netzen lernender Regionen “ („R3L-Netze “) vorgeschlagen werden.
Voraussetzung für eine Förderung der europäischen Netze ist die Erfüllung der folgenden Bedingungen:
—Den Netzen müssen „lernende Regionen “(wie in Abschnitt 3.1 definiert) aus mindestens 5 der insgesamt 18 europäischen Teilnehmerländer angehören,wobei mindestens 4 dieser Länder EU-Mitgliedstaaten sein müssen.
In einem Land können sich mehrere lernende Regionen zusammenfinden und sich gemeinsam an einem R3L-Netz beteiligen;dies ist jedoch nicht Bedingung (eine lernende Region pro Land reicht aus).
Regionen,die sich über mehrere Länder erstrecken (d.h. über eine gemeinsame Staatsgrenze hinweg —„grenzübergreifende Regionen “),können sich wie jede andere Region am Netz beteiligen.
In diesem Fall werden die Teile der Region in den verschiedenen beteiligten Ländern jedoch als eigenständige lernende Regionen betrachtet.
—Die Netze können sich zusammensetzen aus lernenden Regionen mit ähnlichen Eigenschaften bzw.Bedürfnissen (z.B.Städte/ Ballungsräume oder Teile solcher Städte/Ballungsräume;aus Städten,Vororten und ländlichem Raum bestehende Regionen;ländliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte; Regionen im Strukturwandel nach dem Niedergang von Industrien;Regionen in Randlage [aus europäischer oder nationaler Perspektive ];Inseln,Küstenregionen,Bergregionen usw.)und/oder lernenden Regionen mit unterschiedlichen Eigenschaften.
Keiner dieser beiden Ansätze wird von vornherein bevorzugt;die Antragsteller müssen allerdings deutlich machen,nach welcher Logik die teilnehmenden Regionen im Hinblick auf die Ziele des Projekts ausgewählt wurden.
—Die lernenden Regionen müssen im Netz durch Zusammenschlüsse bzw.Partnerschaften vertreten sein,die als Gruppe darauf hinarbeiten,eine lernende Region im oben definierten Sinne zu schaffen.
—Den Netzen sollten auch relevante Behörden aus jeder am Netz beteiligten lernenden Region angehören;allerdings müssen diese Behörden nicht unbedingt die Rolle der federführenden Organisation für die jeweilige Region übernehmen.
—Für Projektvorschläge bestehender interregionaler Netze gilt, dass mindestens zwei Regionen beteiligt sein müssen,die „neu im Netz “sind.
Jedes europäische Netz („R3L-Netz “) muss eine koordinierende Organisation benennen,die die Aktivitäten des Netzes aktiv koordiniert,als Ansprechpartner für die Europäische Kommission dient und die Fördermittel der Gemeinschaft verwaltet.
Jede am Netz beteiligte Region muss eine federführende Organisation benennen,die die Schnittstelle zwischen der Region und der koordinierenden Organisation des Netzes bildet. An einem Projekt eines R3L-Netzes können sich Organisationen jeder Art beteiligen,die in einer am Netz teilnehmenden lernenden Region tätig sind und die nachweisbar bedeutsam zur Förderung des lebenslangen Lernens und zur Weiterentwicklung der lernenden Region beitragen können.
Im Folgenden werden einige Beispiele für solche Organisationen genannt; die Liste ist jedoch keinesfalls erschöpfend:
—lokale und regionale Behörden ,die für bestimmte Bildungssegmente oder mit dem Lernen verbundene Aspekte (z.B.Berufsberatung und Stellenvermittlung,soziale Belange,Jugend usw.)zuständig sind;
—Bildungs-und Berufsbildungseinrichtungen aus dem öffentlichen oder privaten Bereich:Kindergärten,Schulen,Hochschulen,Volkshochschulen,Anbieter von berufsbegleitenden Weiterbildungskursen für Personal im Bildungswesen, Bildungs-und Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der formalen Bildungssysteme,interne Berufsbildungsanbieter von Unternehmen oder Unternehmensgruppen,Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie von diesen betriebene Bildungseinrichtungen,Handelskammern und Branchenverbände,von kirchlichen Trägern finanzierte Bildungseinrichtungen und -angebote,kommerzielle Berufsbildungsanbieter,Anbieter von Fernunterricht,selbst verwaltete Lerngruppen;
—andere Organisationen,die als Träger von (formalen,nicht-formalen oder informellen)Lernangeboten agieren oder an solchen Lernangeboten mitarbeiten ,z.B.:Umwelt-und Verbraucherschutzorganisationen,die auch pädagogisch tätig sind;Organisationen,die sich mit der Entwicklung von Lehrmitteln befassen;soziale und kulturelle Einrichtungen und Organisationen (z.B.Bibliotheken,Museen,Kunstgalerien,Organisationen aus dem Musikbereich usw.);Sportvereine und andere Organisationen,die Freizeitaktivitäten anbieten;Elternvereinigungen;auf den Gebieten Jugend-oder Seniorenarbeit tätige Organisationen;Altenheime,Krankenhäuser und im Bereich Gesundheitsfürsorge tätige Organisationen; Gleichstellungsstellen;Organisationen,die sich mit der Integration von Flüchtlingen,Asylbewerbern und ethnischen Minderheiten befassen;Strafvollzugsanstalten,Jugendstrafanstalten und Organisationen,die sich mit der sozialen Wiedereingliederung von Straftätern befassen.

 

PROJEKTTHEMEN UND GEFÖRDERTE AKTIVITÄTEN
Die Gemeinschaft bezuschusst von europäischen Netzen („R3L-Netzen “;vgl.Abschnitt 3.2) konzipierte Projekte,die darauf abzielen,aus den beteiligten Regionen leistungsfähigere „lernende Regionen “zu machen und einschlägige Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen und zu verbreiten.Die Netze werden auch als Mittel verstanden,um einen Rahmen für die kontinuierliche länderübergreifende bzw.interregionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens aufzubauen.
Den Schlusspunkt der Projekte der R3L-Netze wird eine groß angelegte europäische Konferenz zum Thema „Regionale Vernetzung für lebenslanges Lernen “(„R3L-Konferenz “) bilden,die voraussichtlich im Jahr 2004 stattfinden wird.
Es wird erwartet, dass jedes Netz auf diese Konferenz hinarbeitet und im Rahmen seines Arbeitsprogramms bestimmte Aspekte der Konferenz vorbereitet.Die Kommission überwacht und koordiniert die Projekte.
Themen
Im Mittelpunkt jedes Projekts muss mindestens ein Schlüsselaspekt des Aufbaus und der langfristigen Erhaltung „lernender Regionen “stehen.
Hierzu wird ein Arbeitsprogramm aufgestellt,das darauf abzielt,die Leistung der am Netz beteiligten lernenden Regionen durch den Austausch von Erfahrungen mit Partnerregionen aus anderen europäischen Ländern zu verbessern.
Die gewählten Aspekte müssen im Vorschlag ausdrücklich genannt und beschrieben werden.
Außerdem ist nachzuweisen, dass die gewählten Aspekte für die Bedürfnisse der beteiligten Regionen relevant sind.
Die im Rahmen der Projekte behandelten Aspekte können beispielsweise aus den folgenden (sich überschneidenden) Themenbereichen stammen.
Die nachstehende Liste ist jedoch nicht verbindlich,sondern soll interessierten Organisationen lediglich ein besseres Bild von den Zielen der R3L-Initiative vermitteln.
1.Strategien für die Entwicklung regionaler Netze für lebenslanges Lernen:
Mittel und Wege zur Entwickl ung von Kooperationspartnerschaften zwischen Bildungsanbietern;Instrumente für die Ermittlung des Lernbedarfs einer gesamten Region („Audits für lernende Regionen “);Wege zur vollen Einbindung reicherer und ärmerer Gebiete in die lernende Region;Ausbau der Beziehungen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor;Verbesserung der Interaktion zwischen formalem und nicht formalem Lernen (einschließlich Maßnahmen zur Anerkennung experimenteller Lernformen);Schaffung integrierter oder vernetzter lokaler und regionaler Lernzentren;Einsatz von Ausschüssen,Übereinkünften und anderen Steuerungsmechanismen, um lebenslanges Lernen voranzubringen usw.
2.Lebenslanges Lernen und aktive Staatsbürgerschaft in der Region:
Förderung der aktiven Einbindung in lokale Entscheidungsstrukturen;Sensibilisierung für die Rechte und Pflichten als Mitglied der Gesellschaft;Stärkung der Solidarität in der Gesellschaft und des intergenerationellen Lernens in der örtlichen Gemeinschaft;Nutzung der Erfahrung älterer Bürger für lebenslanges Lernen;lokale Maßnahmen zum Schutz der Umwelt oder des Kulturerbes als Dimension des lebenslangen Lernens usw.
3.Lebenslanges Lernen und Förderung des Wirtschaftswachstums in der Region:
Berücksichtigung der Lage auf dem lokalen Arbeitsmarkt sowie der lokalen und regionalen Entwicklung bei der Konzeption von Bildungs-und Ausbildungsprogrammen und Qualifikationen;Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen;Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und der Arbeitswelt;Analyse des Lernbedarfs in der lokalen/regionalen Wirtschaft;Einrichtung regionaler Qualifikationsbeiräte (skills councils);Ausbau von Bildungsangeboten zur Förderung des Unternehmergeistes in der Region usw.
4.Lebenslanges Lernen für eine integrativere Region:
Konzepte, um schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen wieder für das Lernen zu gewinnen;„zweiter Bildungsweg “,Strategien zur Stärkung von Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen; Öffnung von Zugängen zum Lernen;innovative Kampagnen,PR-und „Marketing “-Maßnahmen,um die Bürger für die Vorteile und den Nutzen des Lernens zu sensibilisieren;lokale und regionale Lernfestivals;Nutzung lokaler Medien,um das Bewusstsein für lebenslanges Lernen zu wecken;Vorstellung von Lernangeboten an alltäglichen Orten (Einkaufszentren,Sportstätten usw.);Integration behinderter Menschen durch Bildungsangebote im Rahmen des lebenslangen Lernens;Gleichstellung der Geschlechter und lebenslanges Lernen;Lernangebote als Instrumente zur Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft; Konzepte für das Lernen im Familienkreis usw.
5.Multikulturelle Regionen durch lebenslanges Lernen:
Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Integration; Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen,NRO, lokalen Behörden und kirchlichen Gruppen;lebenslanges Lernen für Migranten,Asylbewerber und Flüchtlinge;regionale Kampagnen zur Rassismusbekämpfung mit pädagogischer Dimension;lokale und regionale Angebote zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs usw.
6.IKT und neue Medien in lernenden Regionen:
Einsatz geeigneter Technologie zur Vernetzung von Bildungs-und Berufsbildungsanbietern;Management von Systemen für lebenslanges Lernen auf lokaler oder regionaler Ebene;Verbesserung des Zugangs zu Informationen und zur Lernberatung;Abhalten von Kursen;Erstellung innovativer und interaktiver Lehrmaterialien;Verstärkung der Interaktion zwischen Schule und Familienleben;Verbesserung von Lehr-und Lernmethoden;Förderung der aktiven Einbindung der Lernenden usw.
7.Finanzierung des lebenslangen Lernens in der Region:
Integrierte Ermittlung des Ressourcenbedarfs gesamter Regionen;innovative Finanzierungskonzepte für lebenslanges Lernen auf lokaler und regionaler Ebene;Optimierung der Nutzung bestehender Bildungs-und Fortbildungseinrichtungen durch alle Bürger;gemeinsame Nutzung von Ressourcen;Finanzierungspartnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft;persönliche/individuelle Lernkonten;Analyse der Wirksamkeit europäischer Finanzierungsinstrumente zur Förderung lebenslangen Lernens in der Region usw.
8.Flankierende Maßnahmen zur Unterstützung des lebenslangen Lernens in der Region:
Informations-,Beratungs-und Orientierungsdienste;allgemeine und arbeitsplatzbasierte Mentoring-Dienste;systematische Weiterbildung von Lehrkräften; Partnerschaften zwischen Bildungsträgern,Berufsbildungseinrichtungen und sozialen Diensten;Kinderbetreuungsangebote,um die Beteiligung am lebenslangen Lernen zu erleichtern usw.
9.Beurteilung der Leistung lernender Regionen und Qualitätssicherung:Regionale Qualitätssicherung bei Bildungsträgern; Entwicklung von Indikatoren und Benchmarks zur Beurteilung der Fortschritte und der Leistung lernender Regionen;Übereinkünfte,Gütesiegel,Kodizes bewährter Verfahren;länderübergreifende und interregionale Fortschrittsund Leistungsbewertung („kritischer Freund “)usw.
10.Förderung der europäischen und internationalen Dimension lernender Regionen:
Aufbau interregionaler Partnerschaften als Grundlage für eine strukturierte europäische Zusammenarbeit und Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung;systematischer Austausch auf Ebene der Lehrkräfte,Lernenden,Manager im Bildungswesen,Entscheidungsträger,Berater usw.;Förderung der länderübergreifenden Kommunikation zwischen Bürgern jeden Alters zu Lernzwecken;gemeinsame Projekte für lebenslanges Lernen; Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen;regionale Nutzung und Anwendung der Ergebnisse von Projekten,die im Rahmen europäischer Programme wie Sokrates,Leonardo da Vinci und Jugend gefördert werden/wurden;lernende Regionen und Städtepartnerschaften (innovative Integration von Konzepten für die Zusammenarbeit im Bildungs-und Berufsbildungsbereich in Städtepartnerschaften).

Förderfähige Projektaktivitäten
Die Wahl der Methoden ist den Projektträgern freigestellt,solange die Projekte zu einem relevanten Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren beitragen.
Hier einige Beispiele für geeignete Methoden:
—Aktionsforschung,
—Studien,Analysen und strategieorientierte Untersuchungen,
—Konferenzen und Seminare,
—Informationsmaterialüber Initiativen in der lernenden Region,
—Berichte und Umfragen,
—audiovisuelles Material,
—Videokonferenzen.
Bei Projekten zu Thema Nr.10 (Konzepte für die interregionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Lernens) sind die eigentlichen Mobilitätskosten,die im Rahmen der Teilnahme von Lehrkräften und Lernenden an Kooperations-und Austauschmaßnahmen anfallen,dann förderfähig,wenn diese Mobilität notwendig ist,um Realisierbarkeit und Potenzial des Konzepts zu verdeutlichen.Voraussetzung ist,dass die Kosten nicht aus anderen Quellen (insbesondere Gemeinschaftsprogrammen) gedeckt werden können.

Zielgruppe
 
Fördergebiet
 
Finanzierung
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Finanzhilfe der Gemeinschaft (Weitere Informationen zu finanziellen Aspekten finden Sie im Leitfanden der Kommission für die Verwaltung von Finanzhilfen.Er steht im Internet unter der Adresse http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/info_subv/vm_de.htm zur Verfügung.) Für die Förderung von Aktivitäten im Rahmen dieser Aufforderung stehen insgesamt 1,5 Mio.EUR aus der Haushaltslinie B3-1000 des Haushalts 2002 zur Verfügung.
Es werden voraussichtlich 10 bis 15 Projekte gefördert,und die Zuschüsse werden ca.80 000 bis 150 000 EUR pro Projekt betragen.
Die Zuschussbeträge für die einzelnen Projekte können jedoch sehr stark variieren —je nach Art und Zielen des Projekts und auch entsprechend der Größe und der Zusammensetzung des europäischen Netzes,das die Projektpartnerschaft bildet. Bevor die Kommission eine endgültige Auswahlentscheidung trifft und die Höhe der jeweiligen Zuschüsse festlegt,wird sie die finanziellen Aspekte der in Frage kommenden Vorschläge eingehend prüfen.Gegebenenfalls fordert sie bei der koordinierenden Organisation oder den Partnern auch zusätzliche Informationen an. Der gewährte Finanzhilfebetrag für das Projekt und die Gewichtung der bezuschussten Aktivitäten können vom ursprünglichen Vorschlag des Antragstellers abweichen. Die Projekte werden über einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten gefördert und sollten im Dezember 2002 beginnen. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft ist als Anreiz zur Durchführung einer Aktion zu verstehen und basiert auf dem Kofinanzierungsprinzip,d.h.sie ergänzt den Eigenbeitrag des Antragstellers und/oder etwaige nationale,regionale oder lokale Zuschüsse aus anderen Quellen.
In der Regel deckt die Finanzhilfe höchstens 60 % der Gesamtkosten des Projekts. In Ausnahmefällen kann dieser Anteil auf bis zu 75 % angehoben werden,sofern nachgewiesen wird,dass es aus bestimmten Gründen besonders schwierig ist, Kofinanzierungsmittel aus anderen Quellen zu erhalten.Die Finanzhilfe wird in zwei Raten gezahlt (80 % kurz nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung,20 % nach Genehmigung des Abschlussberichts).
Zuschussfähige Kosten
Zuschussfähig sind die nachstehenden Kostenarten,sofern die Beträge ordnungsgemäß berechnet sind und den Marktbedingungen entsprechen und sofern die Kostenaufstellung nachvollziehbar und nachprüfbar ist. —Personalkosten für Mitarbeiter,die mit der Umsetzung der im Vorschlag beschriebenen Aktivitäten befasst sind —Reise-,Unterbringungs-und Aufenthaltskosten,die bei der Projektdurchführung anfallen (Sitzungen,europäische Begegnungen,Mobilität zu Weiterbildungszwecken usw.) —Veröffentlichungs-und Verbreitungskosten —Kosten für Ausrüstungsgegenstände (beim Kauf von Geräten kann entsprechend den Bestimmungen der mit dem Zuschussempfänger geschlossenen Finanzhilfevereinbarung nur der jährliche Abschreibungsbetrag berücksichtigt werden) —Kosten für Verbrauchsgüter und Büromaterial —Telekommunikationskosten —Unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von maximal 5 % der zuschussfähigen direkten Kosten.
Nicht zuschussfähige Kosten
Die nachstehend aufgeführten Kosten sind nicht zuschussfähig und sollten deshalb nicht im Finanzplan für den Vorschlag aufgeführt werden:
—Ausgaben Dritter,die vom Zuschussempfänger nicht erstattet werden,
—Sachleistungen,
—Kosten der Anschaffung von Infrastrukturausrüstung (außer in Höhe der jährlichen Abschreibung),
—Ausgaben,die nicht mit den eigentlichen Projektaktivitäten in Verbindung stehen (insbesondere Betriebskosten und/ oder Ausgaben aufgrund gesetzlicher Vorschriften),
—offensichtlich überflüssige oder übermäßige Ausgaben.
Projektdauer
 
Deadline
15.Oktober 2002
Kontakt

„Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:Lernende Regionen “ Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Referat A1 —Entwicklung eines politischen Konzepts für das lebenslange Lernen
z.H.Herrn A.Smith/Frau S.Somville
B —07/6
B-1049 Brüsse

AUSWAHLVERFAHREN UND AUSWAHLKRITERIEN
Die Kommission prüft die Vorschläge zunächst auf ihre Zulässigkeit (Abschnitt 5.1).
Die als zulässig erachteten Vorschläge werden anschließend anhand der Auswahlkriterien (Abschnitt 5.2) und der Zuschlagskriterien (Prioritäten;Abschnitt 5.3) bewertet.
Die Kommission führt dieses Auswahlverfahren gegebenenfalls mit Unterstützung unabhängiger Experten durch und behält sich das Recht vor,falls notwendig zusätzliche Informationen insbesondere zu finanziellen Aspekten bei den Antragstellern anzufordern.Außerdem kann die Kommission —wenn ihr dies sinnvoll erscheint —Antragsteller dazu auffordern, ihre Projekte zusammenzulegen.
1. Zulassungskriterien
Das Netz muss die in Abschnitt 3.2 genannten Bedingungen erfüllen.Die koordinierende Organisation muss einen Nachweis in Bezug auf ihre Rechtsstellung erbringen und ihren Sitz in einem der 18 Teilnehmerländer haben.Die in Abschnitt aufgeführten Vorgaben für die Einreichung von Vorschlägen müssen erfüllt werden.Außerdem müssen dem Vorschlag schriftliche Bestätigungen sämtlicher Partner im Netz beigefügt werden,aus denen hervorgeht,dass sie mit dem Vorschlag in der vorgelegten Form einverstanden sind.
2. Auswahlkriterien
Die Vorschläge werden anhand der folgenden Auswahlkriterien bewertet:
—Eignung/Potenzial des Projekts,Folgendes zu bewirken:
—Anstoßen eines fruchtbaren länderübergreifenden Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren,der es den Partnern im Netz ermöglicht,ihre Leistung zu steigern und die beteiligten lernenden Regionen voranzubringen.Aus den Vorschlägen sollte demnach hervorgehen,dass die besonderen Bedürfnisse der am Netz beteiligten Regionen analysiert wurden;
—Unterstützung der lokalen und regionalen Entwicklung und Verbesserung der Innovationsfähigkeit der beteiligten Regionen;
—Verbesserung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Vernetzung (innerhalb der beteiligten Regionen) zwischen Organisationen,die für das lebenslange Lernen eine Rolle spielen,wobei der Mehrwert des „regionalen “Ansatzes für den Aufbau einer wirklichen „lernenden Gemeinschaft “in der jeweiligen Region aufzuzeigen ist;
—Erreichung einer größeren Zahl weiterer Regionen und Gemeinschaften in unterschiedlicher Entfernung (auch in anderen europäischen Ländern),sofern der Schwerpunkt des Projekts bei der Verbreitung verfügbarer Ergebnisse liegt;
—Mehrwert/neue Aspekte für bereits laufende Kooperationsaktivitäten,sofern es schon vorher eine Zusammenarbeit der beteiligten Regionen im Rahmen eines Netzes gab;
—Qualität der Partnerschaft
—Inwieweit ist die Partnerschaft in der gewählten Form besonders geeignet,die Ziele des Projekts und der beteiligten Regionen zu erfüllen?
—Inwiefern stellt die Zusammenarbeit im Rahmen einer europäischen Partnerschaft —im Gegensatz zur Arbeit ausschließlich auf nationaler Ebene —einen Mehrwert für die Erreichung der vorgegebenen Ziele dar? Die Beteiligung von Regionen aus unterschiedlichen geografischen Teilen Europas ist ausdrücklich erwünscht; —Inwieweit sind in jeder teilnehmenden Region unterschiedliche Arten von Organisationen beteiligt und relevante lokale oder regionale Behörden aktiv (aber nicht unbedingt als federführende Organisation)eingebunden?
—Wenn der Vorschlag von einem bestehenden interregionalen Netz eingereicht wird: Sind mindestens zwei Regionen „neu “in der Partnerschaft?
—Wird die für die wirksame Durchführung des Projekts notwendige Managementkompetenz nachgewiesen (dies gilt insbesondere für die koordinierende Organisation des Netzes sowie für die federführenden Organisationen der beteiligten Regionen)?
—Ist die Partnerschaft umfassender als in den Mindestanforderungen (Abschnitt 3.2) gefordert?
—Beitrag zu den „Querschnittszielen “ der Europäischen Union:
Inwiefern unterstützt das Projekt deutlich erkennbar:
—die Gleichstellung von Frauen und Männern?
—die Integration behinderter Menschen?
—die nachhaltige Entwicklung auf regionaler Ebene?
—die Bekämpfung von Rassismus,Fremdenfeindlichkeit und sozialer Ausgrenzung?
—Fundiertheit des Management-Konzepts und des Finanzplans:
—Klarheit und Kohärenz des Arbeitsprogramms und Wahrscheinlichkeit,dass die angestrebten Ziele innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erreicht werden (zu verdeutlichen anhand eines realistischen und klar strukturierten Zeitplans mit festgelegten „Etappenzielen “);
—angemessene und eindeutige Aufgabenverteilung innerhalb der Partnerschaft und geeignete Strukturen für die Projektkoordinierung;
—angemessener,fundierter und transparenter Finanzplan;
—fundierte und innovative Überwachungs-und Bewertungsmethoden (einschließlich der vorgesehenen Verfahren zur Qualitätssicherung und zur Beurteilung der Wirkung des Projekts insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene);
—Fähigkeit/Potenzial,auf lokaler/regionaler Ebene weitere Finanzierungsquellen zu mobilisieren,und Potenzial für den Fortbestand des Netzes über das Ende der Gemeinschaftsförderung im Rahmen der R3L-Initiative hinaus (Nachhaltigkeit);
—Vorschläge,die die europäische und internationale Dimension lernender Regionen (Abschnitt 4,Thema Nr.10)zum Gegenstand haben,werden nach ihrer Eignung/ihrem Potenzial gewertet, Folgendes zu bewirken:
—Aufbau eines interregionalen Netzes als Grundlage für eine längerfristige und nachhaltige Zusammenarbeit der beteiligten Regionen auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens;
—Entwicklung umfassender Kooperationskonzepte,die in allen beteiligten Regionen die Einbindung verschiedenster Organisationstypen vorsehen (im Gegensatz zu Kooperations-und Austauschkonzepten,die auf eine einzelne Art von Organisationen,beispielsweise Schulen oder Universitäten,beschränkt sind).
3. Zuschlagskriterien
Es gibt keine grundsätzlichen Prioritäten hinsichtlich der zu behandelnden Themen oder der Art der teilnehmenden „Regionen “.Wenn die Kommission jedoch die abschließende Auswahl aus den Vorschlägen treffen muss,die die in Abschnitt 5.2 genannten Kriterien erfüllen,wird sie darauf achten,dass die für eine Finanzhilfe der Gemeinschaft ausgewählten Projekte in ihrer Gesamtheit die folgenden Kriterien erfüllen:
—Vielfalt der Regionstypen,
—breite geografische Streuung der Länder,
—große Vielfalt der behandelten Aspekte „lernender Regionen “.

 

ANTRAGSTELLUNG UND FRIST FÜR DIE EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Der Vorschlag in einer der elf Amtssprachen der Europäischen Union muss von der „koordinierenden Organisation “im Namen des gesamten europäischen Netzes eingereicht werden,das das Projekt durchführt. Hierfür ist das offizielle Antragsformular zu verwenden.
Das Formular kann unter der Internet-Adresse http://europa.eu.int/comm/education/life/call_en.html heruntergeladen oder bei der unten angegebenen Postanschrift angefordert werden.
Das Formular muss vollständig ausgefüllt und bis zum 15.Oktober 2002 (es gilt das Datum des Poststempels)eingereicht werden. Die im Antragsformular genannten Vorgaben,insbesondere hinsichtlich der Anzahl der einzureichenden Exemplare und der beizufügenden Belege,müssen erfüllt werden. Sofern es sich bei einer antragstellenden Organisation nicht um eine öffentlich-rechtliche oder halbstaatliche Einrichtung handelt,muss sie dem Antrag eine Kopie ihrer Satzung bzw.ihrer Gründungsurkunde beifügen.Dieses Dokument ist in einer der elf EU-Amtssprachen vorzulegen. Die Vorschläge sind an die obige Anschrift zu richten.
Nach Ende der Einreichungsfrist oder in mehreren Teilen eingereichte Vorschläge werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für nicht per Einschreiben eingesandte oder per Fax oder E-Mail übermittelte Vorschläge

 

Die Kommission sendet den Antragstellern nach Eingang des Antrags möglichst umgehend eine Eingangsbestätigung zu.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens benachrichtigt sie die Antragsteller über Annahme oder Ablehnung des Vorschlags.
Diese Benachrichtigung wird voraussichtlich im Dezember 2002 versandt.

Europäische Institutionnen

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