EINLEITUNG
Auf mehreren Tagungen in Folge,insbesondere in Lissabon
und Feira (2000),Stockholm (2001)und Barcelona (2002),
hat der Europäische Rat lebenslanges Lernen als Schlüsselfaktor
für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand,aktive Staatsbürgerschaft,sozialen
Zusammenhalt und die Verwirklichung persönlicher Ziele
anerkannt.Lebenslanges Lernen bildet das Fundament
der gemeinsamen Ziele der Bildungssysteme sowie der
Bildungspolitik,die der Rat „Bildung “für das kommende
Jahrzehnt festgelegt hat ( Bericht des Rates (Bildung)
an den Europäischen Rat:
Die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen
und beruflichen Bildung, Ratsdokument Nr.5980/01 vom
14.Februar 2001;Detailliertes Arbeitsprogramm zur
Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und
beruflichen Bildung in Europa,Ratsdokument Nr. 6365/02
vom 20.Februar 2002. ),und stellt in der gesamten
Europäischen Union einen maßgeblichen Faktor für die
lokale und regionale Entwicklung dar.
Zur Verwirklichung des Konzepts „lebenslanges Lernen
“müssen alle Akteure mobilisiert werden,die relevant
sind für die Ermittlung des Lernbedarfs,die Öffnung
von Lernangeboten für Menschen aller Altersgruppen,die
Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen
Bildung und für die Anerkennung von Wissen,Kenntnissen
und Fähigkeiten (unabhängig davon, wo und auf welche
Art und Weise diese erworben wurden).
Deshalb ist es notwendig,die Zusammenarbeit und Partnerschaften
zu fördern zwischen „Entscheidungsträgern “,Behörden,den
vielen verschiedenen Einrichtungen aus dem formalen
Bereich von Bildung und Berufsbildung,auf dem Gebiet
des nicht formalen Lernens tätigen sozialen und kulturellen
Organisationen,Vereinigungen und NRO,den Sozialpartnern
und vor allem auch den Bürgern selbst.
Der Nutzen solcher Partnerschaften und Netze ist am
größten, wenn sie in unmittelbarer Nähe zu den Lernenden
selbst auf gebaut werden;d.h.im direkten sozialen,geografischen
und wirtschaftlichen Umfeld der Bürger Europas.
Aus diesem Grund hat die Kommission die lokale und
regionale Dimension des lebenslangen Lernens in ihrem
Memorandum über lebenslanges Lernen aus dem Jahr 2000
ausdrücklich hervorgehoben (Memorandum über lebenslanges
Lernen.Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen,SEK(2000)1832
vom 30.10.2000.)
,„Regionale und lokale Entscheidungsstrukturen haben
in jüngster Zeit an Einfluss gewonnen,bedingt durch
den erhöhten Bedarf an Entscheidungsfindung und Dienstleistungsangeboten,,vor
Ort ‘. Bildung und Berufsbildung sind Politikbereiche,in
denen dieser Trend zu spüren ist: die meisten Menschen,von
der Kindheit bis ins höhere Alter,lernen lokal.“
Im Memorandum wird die Mobilisierung von Organisationen
und Verbänden der Zivilgesellschaft sowie regionalen
und lokalen Behörden zur Unterstützung des lebenslangen
Lernens demnach als unerlässlich betrachtet,und lebenslanges
Lernen wird als „Triebfeder [...] für die lokale und
regionale Erneuerung “gesehen. In ihrer Mitteilung
„Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens
schaffen “,die auf der breit angelegten,intensiven
öffentlichen Debatte über das Memorandum aufbaut,vertritt
die Kommission die folgende Auffassung:„Um in ganz
Europa eine Lernkultur zu etablieren,müssen lernende
Gemeinschaften,Städte und Regionen gebildet und multifunktionale
lokale Lernzentren geschaffen werden.“
Aus diesem Grund bittet die Kommission „den Ausschuss
der Regionen,ggf.mit Beteiligung europäischer und
nationaler Verbände der lokalen und regionalen Ebene,die
Umsetzung lebenslangen Lernens auf lokaler und regionaler
Ebene zu fördern,insbesondere Verbindungen zwischen
lokalen und regionalen Lernzentren in Europa aufzubauen
durch Partnerschaften und den Einsatz von IKT,um den
Erfahrungsaustausch und die Übergänge zwischen allen
Lernformen zu fördern“ und „gemeinsam mit der Kommission
eine Kampagne auf lokaler und regionaler Ebene durchzuführen
mit dem Ziel, die wirksamsten Konzepte für lebenslanges
Lernen auszuzeichnen und bekannt zu machen.“
In seiner Entschließung zum lebenslangen Lernen,mit
der der Rat auf die Mitteilung und auf eine ausdrückliche
Vorgabe der Staats-und Regierungschefs (Tagung des
Europäischen Rates in Barcelona)reagiert und über
die am 30.Mai 2002 politische Einigung erzielt wurde
(Ratsdokument Nr.8854/02 vom 15.5.2002. ), unterstreicht
der Rat (Bildung) die Bedeutung der lokalen und regionalen
Ebene für die Förderung lebenslangen Lernens und erklärt
dieses Tätigkeitsfeld zu einem vorrangigen Zielgebiet
für künftige Maßnahmen.
DIE „R3L-INITIATIVE
“
Die im vorliegenden Dokument beschriebene Pilotinitiative
ist als erste Maßnahme im Sinne der strategischen
Priorität der regionalen und lokalen Dimension des
lebenslangen Lernens und insbesondere zur Umsetzung
der Verpflichtung zu verstehen,die die Kommission
in ihrer oben genannten Mitteilung zum lebenslangen
Lernen eingegangen ist :„Die Kommission wird durch
ihre Programme die Vernetzung von Regionen und Städten
fördern,die über wirksame Strategien für lebenslanges
Lernen verfügen,um den Austausch von Erfahrungen und
guter Praxis zu erleichtern.“.
Mit dieser Initiative,im Folgenden als „R3L “ (regionale
Netze für lebenslanges Lernen) bezeichnet,werden die
folgenden Ziele verfolgt:
—Weiterentwicklung guter Praktiken,die „lernende Regionen
“ im unten definierten Sinne betreffen,
—Förderung eines fruchtbaren transnationalen Erfahrungsaustauschs
auf diesem Gebiet,
—Unterstützung des Aufbaus europäischer Netze zwischen
lernenden Regionen,um die europäische Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens auf eine solidere
und nachhaltigere Grundlage zu stellen.
Im Rahmen dieser neuen Initiative gewährt die Gemeinschaft
Fördermittel für Projekte und Vernetzungsaktivitäten,die
von europäischen Netzen lernender Regionen („R3L-Netze
“) vorgeschlagen werden,wobei jedem Netz „lernende
Regionen “ aus mehreren verschiedenen EU-Mitgliedstaaten
und EWR-Ländern angehören müssen.
Partner aus den Kandidatenländern können sich auf
informeller Basis an den Netzen beteiligen. Ihre Teilnahme
kann allerdings nicht aus der Haushaltslinie gefördert
werden,aus der die Mittel für die R3L-Initiative stammen,sondern
muss aus anderen Quellen finanziert werden.
DEFINITIONEN
Lernende Region
Im Rahmen dieser Initiative wird der Begriff „lernende
Region “ in einem sehr allgemeinen Sinne gebraucht,d.h.bei
lernenden Regionen kann es sich um Regionen,Städte
oder städtische/ ländliche Gebiete handeln —unabhängig
davon,ob sie administrativ,kulturell,geografisch,physisch
oder politisch definiert sind oder nicht.Eine lernende
Region muss jedoch über eine angemessene Größe verfügen:Sie
muss eine ausreichende Zahl relevanter Akteure umfassen
und diese auch mobilisieren können,damit lebenslanges
Lernen als maßgeblicher Faktor für die regionale und
lokale Entwicklung,sozialen Zusammenhalt,für die Ausschöpfung
des persönlichen Potenzials der Bürger und die Verwirklichung
ihrer Ziele etabliert werden kann.
Europäisches Netz
Im Rahmen dieser Initiative werden Projekte bezuschusst,die
von „europäischen Netzen lernender Regionen “ („R3L-Netze
“) vorgeschlagen werden.
Voraussetzung für eine Förderung der europäischen
Netze ist die Erfüllung der folgenden Bedingungen:
—Den Netzen müssen „lernende Regionen “(wie in Abschnitt
3.1 definiert) aus mindestens 5 der insgesamt 18 europäischen
Teilnehmerländer angehören,wobei mindestens 4 dieser
Länder EU-Mitgliedstaaten sein müssen.
In einem Land können sich mehrere lernende Regionen
zusammenfinden und sich gemeinsam an einem R3L-Netz
beteiligen;dies ist jedoch nicht Bedingung (eine lernende
Region pro Land reicht aus).
Regionen,die sich über mehrere Länder erstrecken (d.h.
über eine gemeinsame Staatsgrenze hinweg —„grenzübergreifende
Regionen “),können sich wie jede andere Region am
Netz beteiligen.
In diesem Fall werden die Teile der Region in den
verschiedenen beteiligten Ländern jedoch als eigenständige
lernende Regionen betrachtet.
—Die Netze können sich zusammensetzen aus lernenden
Regionen mit ähnlichen Eigenschaften bzw.Bedürfnissen
(z.B.Städte/ Ballungsräume oder Teile solcher Städte/Ballungsräume;aus
Städten,Vororten und ländlichem Raum bestehende Regionen;ländliche
Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte; Regionen
im Strukturwandel nach dem Niedergang von Industrien;Regionen
in Randlage [aus europäischer oder nationaler Perspektive
];Inseln,Küstenregionen,Bergregionen usw.)und/oder
lernenden Regionen mit unterschiedlichen Eigenschaften.
Keiner dieser beiden Ansätze wird von vornherein bevorzugt;die
Antragsteller müssen allerdings deutlich machen,nach
welcher Logik die teilnehmenden Regionen im Hinblick
auf die Ziele des Projekts ausgewählt wurden.
—Die lernenden Regionen müssen im Netz durch Zusammenschlüsse
bzw.Partnerschaften vertreten sein,die als Gruppe
darauf hinarbeiten,eine lernende Region im oben definierten
Sinne zu schaffen.
—Den Netzen sollten auch relevante Behörden aus jeder
am Netz beteiligten lernenden Region angehören;allerdings
müssen diese Behörden nicht unbedingt die Rolle der
federführenden Organisation für die jeweilige Region
übernehmen.
—Für Projektvorschläge bestehender interregionaler
Netze gilt, dass mindestens zwei Regionen beteiligt
sein müssen,die „neu im Netz “sind.
Jedes europäische Netz („R3L-Netz “) muss eine koordinierende
Organisation benennen,die die Aktivitäten des Netzes
aktiv koordiniert,als Ansprechpartner für die Europäische
Kommission dient und die Fördermittel der Gemeinschaft
verwaltet.
Jede am Netz beteiligte Region muss eine federführende
Organisation benennen,die die Schnittstelle zwischen
der Region und der koordinierenden Organisation des
Netzes bildet. An einem Projekt eines R3L-Netzes können
sich Organisationen jeder Art beteiligen,die in einer
am Netz teilnehmenden lernenden Region tätig sind
und die nachweisbar bedeutsam zur Förderung des lebenslangen
Lernens und zur Weiterentwicklung der lernenden Region
beitragen können.
Im Folgenden werden einige Beispiele für solche
Organisationen genannt; die Liste ist jedoch keinesfalls
erschöpfend:
—lokale und regionale Behörden ,die für bestimmte
Bildungssegmente oder mit dem Lernen verbundene Aspekte
(z.B.Berufsberatung und Stellenvermittlung,soziale
Belange,Jugend usw.)zuständig sind;
—Bildungs-und Berufsbildungseinrichtungen aus dem
öffentlichen oder privaten Bereich:Kindergärten,Schulen,Hochschulen,Volkshochschulen,Anbieter
von berufsbegleitenden Weiterbildungskursen für Personal
im Bildungswesen, Bildungs-und Berufsbildungseinrichtungen
außerhalb der formalen Bildungssysteme,interne Berufsbildungsanbieter
von Unternehmen oder Unternehmensgruppen,Gewerkschaften
und Arbeitgeberverbände sowie von diesen betriebene
Bildungseinrichtungen,Handelskammern und Branchenverbände,von
kirchlichen Trägern finanzierte Bildungseinrichtungen
und -angebote,kommerzielle Berufsbildungsanbieter,Anbieter
von Fernunterricht,selbst verwaltete Lerngruppen;
—andere Organisationen,die als Träger von (formalen,nicht-formalen
oder informellen)Lernangeboten agieren oder an solchen
Lernangeboten mitarbeiten ,z.B.:Umwelt-und Verbraucherschutzorganisationen,die
auch pädagogisch tätig sind;Organisationen,die sich
mit der Entwicklung von Lehrmitteln befassen;soziale
und kulturelle Einrichtungen und Organisationen (z.B.Bibliotheken,Museen,Kunstgalerien,Organisationen
aus dem Musikbereich usw.);Sportvereine und andere
Organisationen,die Freizeitaktivitäten anbieten;Elternvereinigungen;auf
den Gebieten Jugend-oder Seniorenarbeit tätige Organisationen;Altenheime,Krankenhäuser
und im Bereich Gesundheitsfürsorge tätige Organisationen;
Gleichstellungsstellen;Organisationen,die sich mit
der Integration von Flüchtlingen,Asylbewerbern und
ethnischen Minderheiten befassen;Strafvollzugsanstalten,Jugendstrafanstalten
und Organisationen,die sich mit der sozialen Wiedereingliederung
von Straftätern befassen.
PROJEKTTHEMEN UND
GEFÖRDERTE AKTIVITÄTEN
Die Gemeinschaft bezuschusst von europäischen Netzen
(„R3L-Netzen “;vgl.Abschnitt 3.2) konzipierte Projekte,die
darauf abzielen,aus den beteiligten Regionen leistungsfähigere
„lernende Regionen “zu machen und einschlägige Erfahrungen
und bewährte Verfahren auszutauschen und zu verbreiten.Die
Netze werden auch als Mittel verstanden,um einen Rahmen
für die kontinuierliche länderübergreifende bzw.interregionale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens
aufzubauen.
Den Schlusspunkt der Projekte der R3L-Netze wird eine
groß angelegte europäische Konferenz zum Thema „Regionale
Vernetzung für lebenslanges Lernen “(„R3L-Konferenz
“) bilden,die voraussichtlich im Jahr 2004 stattfinden
wird.
Es wird erwartet, dass jedes Netz auf diese Konferenz
hinarbeitet und im Rahmen seines Arbeitsprogramms
bestimmte Aspekte der Konferenz vorbereitet.Die Kommission
überwacht und koordiniert die Projekte.
Themen
Im Mittelpunkt jedes Projekts muss mindestens ein
Schlüsselaspekt des Aufbaus und der langfristigen
Erhaltung „lernender Regionen “stehen.
Hierzu wird ein Arbeitsprogramm aufgestellt,das darauf
abzielt,die Leistung der am Netz beteiligten lernenden
Regionen durch den Austausch von Erfahrungen mit Partnerregionen
aus anderen europäischen Ländern zu verbessern.
Die gewählten Aspekte müssen im Vorschlag ausdrücklich
genannt und beschrieben werden.
Außerdem ist nachzuweisen, dass die gewählten Aspekte
für die Bedürfnisse der beteiligten Regionen relevant
sind.
Die im Rahmen der Projekte behandelten Aspekte können
beispielsweise aus den folgenden (sich überschneidenden)
Themenbereichen stammen.
Die nachstehende Liste ist jedoch nicht verbindlich,sondern
soll interessierten Organisationen lediglich ein besseres
Bild von den Zielen der R3L-Initiative vermitteln.
1.Strategien für die Entwicklung regionaler
Netze für lebenslanges Lernen:
Mittel und Wege zur Entwickl ung von Kooperationspartnerschaften
zwischen Bildungsanbietern;Instrumente für die Ermittlung
des Lernbedarfs einer gesamten Region („Audits für
lernende Regionen “);Wege zur vollen Einbindung reicherer
und ärmerer Gebiete in die lernende Region;Ausbau
der Beziehungen zwischen dem öffentlichen und dem
privaten Sektor;Verbesserung der Interaktion zwischen
formalem und nicht formalem Lernen (einschließlich
Maßnahmen zur Anerkennung experimenteller Lernformen);Schaffung
integrierter oder vernetzter lokaler und regionaler
Lernzentren;Einsatz von Ausschüssen,Übereinkünften
und anderen Steuerungsmechanismen, um lebenslanges
Lernen voranzubringen usw.
2.Lebenslanges Lernen und aktive Staatsbürgerschaft
in der Region:
Förderung der aktiven Einbindung in lokale Entscheidungsstrukturen;Sensibilisierung
für die Rechte und Pflichten als Mitglied der Gesellschaft;Stärkung
der Solidarität in der Gesellschaft und des intergenerationellen
Lernens in der örtlichen Gemeinschaft;Nutzung der
Erfahrung älterer Bürger für lebenslanges Lernen;lokale
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt oder des Kulturerbes
als Dimension des lebenslangen Lernens usw.
3.Lebenslanges Lernen und Förderung des Wirtschaftswachstums
in der Region:
Berücksichtigung der Lage auf dem lokalen Arbeitsmarkt
sowie der lokalen und regionalen Entwicklung bei der
Konzeption von Bildungs-und Ausbildungsprogrammen
und Qualifikationen;Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
von Arbeitslosen;Intensivierung der Zusammenarbeit
zwischen Bildungseinrichtungen und der Arbeitswelt;Analyse
des Lernbedarfs in der lokalen/regionalen Wirtschaft;Einrichtung
regionaler Qualifikationsbeiräte (skills councils);Ausbau
von Bildungsangeboten zur Förderung des Unternehmergeistes
in der Region usw.
4.Lebenslanges Lernen für eine integrativere
Region:
Konzepte, um schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen
wieder für das Lernen zu gewinnen;„zweiter Bildungsweg
“,Strategien zur Stärkung von Selbstwertgefühl und
Selbstvertrauen; Öffnung von Zugängen zum Lernen;innovative
Kampagnen,PR-und „Marketing “-Maßnahmen,um die Bürger
für die Vorteile und den Nutzen des Lernens zu sensibilisieren;lokale
und regionale Lernfestivals;Nutzung lokaler Medien,um
das Bewusstsein für lebenslanges Lernen zu wecken;Vorstellung
von Lernangeboten an alltäglichen Orten (Einkaufszentren,Sportstätten
usw.);Integration behinderter Menschen durch Bildungsangebote
im Rahmen des lebenslangen Lernens;Gleichstellung
der Geschlechter und lebenslanges Lernen;Lernangebote
als Instrumente zur Wiedereingliederung von Straftätern
in die Gesellschaft; Konzepte für das Lernen im Familienkreis
usw.
5.Multikulturelle Regionen durch lebenslanges
Lernen:
Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für
die Integration; Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen,NRO,
lokalen Behörden und kirchlichen Gruppen;lebenslanges
Lernen für Migranten,Asylbewerber und Flüchtlinge;regionale
Kampagnen zur Rassismusbekämpfung mit pädagogischer
Dimension;lokale und regionale Angebote zur Förderung
des Fremdsprachenerwerbs usw.
6.IKT und neue Medien in lernenden Regionen:
Einsatz geeigneter Technologie zur Vernetzung
von Bildungs-und Berufsbildungsanbietern;Management
von Systemen für lebenslanges Lernen auf lokaler oder
regionaler Ebene;Verbesserung des Zugangs zu Informationen
und zur Lernberatung;Abhalten von Kursen;Erstellung
innovativer und interaktiver Lehrmaterialien;Verstärkung
der Interaktion zwischen Schule und Familienleben;Verbesserung
von Lehr-und Lernmethoden;Förderung der aktiven Einbindung
der Lernenden usw.
7.Finanzierung des lebenslangen Lernens in der
Region:
Integrierte Ermittlung des Ressourcenbedarfs gesamter
Regionen;innovative Finanzierungskonzepte für lebenslanges
Lernen auf lokaler und regionaler Ebene;Optimierung
der Nutzung bestehender Bildungs-und Fortbildungseinrichtungen
durch alle Bürger;gemeinsame Nutzung von Ressourcen;Finanzierungspartnerschaften
zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft;persönliche/individuelle
Lernkonten;Analyse der Wirksamkeit europäischer Finanzierungsinstrumente
zur Förderung lebenslangen Lernens in der Region usw.
8.Flankierende Maßnahmen zur Unterstützung des
lebenslangen Lernens in der Region:
Informations-,Beratungs-und Orientierungsdienste;allgemeine
und arbeitsplatzbasierte Mentoring-Dienste;systematische
Weiterbildung von Lehrkräften; Partnerschaften zwischen
Bildungsträgern,Berufsbildungseinrichtungen und sozialen
Diensten;Kinderbetreuungsangebote,um die Beteiligung
am lebenslangen Lernen zu erleichtern usw.
9.Beurteilung der Leistung lernender Regionen
und Qualitätssicherung:Regionale Qualitätssicherung
bei Bildungsträgern; Entwicklung von Indikatoren und
Benchmarks zur Beurteilung der Fortschritte und der
Leistung lernender Regionen;Übereinkünfte,Gütesiegel,Kodizes
bewährter Verfahren;länderübergreifende und interregionale
Fortschrittsund Leistungsbewertung („kritischer Freund
“)usw.
10.Förderung der europäischen
und internationalen Dimension lernender Regionen:
Aufbau interregionaler Partnerschaften als Grundlage
für eine strukturierte europäische Zusammenarbeit
und Mobilität in der allgemeinen und beruflichen Bildung;systematischer
Austausch auf Ebene der Lehrkräfte,Lernenden,Manager
im Bildungswesen,Entscheidungsträger,Berater usw.;Förderung
der länderübergreifenden Kommunikation zwischen Bürgern
jeden Alters zu Lernzwecken;gemeinsame Projekte für
lebenslanges Lernen; Anerkennung von im Ausland erworbenen
Qualifikationen;regionale Nutzung und Anwendung der
Ergebnisse von Projekten,die im Rahmen europäischer
Programme wie Sokrates,Leonardo da Vinci und Jugend
gefördert werden/wurden;lernende Regionen und Städtepartnerschaften
(innovative Integration von Konzepten für die Zusammenarbeit
im Bildungs-und Berufsbildungsbereich in Städtepartnerschaften).
Förderfähige Projektaktivitäten
Die Wahl der Methoden ist den Projektträgern freigestellt,solange
die Projekte zu einem relevanten Austausch von Erfahrungen
und bewährten Verfahren beitragen.
Hier einige Beispiele für geeignete Methoden:
—Aktionsforschung,
—Studien,Analysen und strategieorientierte Untersuchungen,
—Konferenzen und Seminare,
—Informationsmaterialüber Initiativen in der lernenden
Region,
—Berichte und Umfragen,
—audiovisuelles Material,
—Videokonferenzen.
Bei Projekten zu Thema Nr.10 (Konzepte für die interregionale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Lernens) sind die
eigentlichen Mobilitätskosten,die im Rahmen der Teilnahme
von Lehrkräften und Lernenden an Kooperations-und
Austauschmaßnahmen anfallen,dann förderfähig,wenn
diese Mobilität notwendig ist,um Realisierbarkeit
und Potenzial des Konzepts zu verdeutlichen.Voraussetzung
ist,dass die Kosten nicht aus anderen Quellen (insbesondere
Gemeinschaftsprogrammen) gedeckt werden können.
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