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Referenz
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P07
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zuletzt
bearbeitet am
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17.09.02
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Programm
Titel
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Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf audiovisuelle
Produkte mit Informationen und Kommunikationen über
die Erweiterung der Europäischen Union an die europäischen
und internationalen Radio- und Fernsehanbieter
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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Generaldirektion
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ERWEITERUNG
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Ziele
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GEGENSTAND
Unter Berücksichtigung
- der Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2000 über
die Kommunikationsstrategie zur Erweiterung,
- des Berichts der Kommission an den Rat vom 5. Juni
2002, übermittelt an den Europäischen Rat von Sevilla
[„Erläuterungen zur Erweiterung Europas“, Dok. KOM(2002)
281 endg.],
- und im Rahmen des Programms zur Information des europäischen
Bürgers PRINCE [Dok. KOM(2000) 57 endg.], möchte die
Europäische Kommission („die Kommission“) sämtliche
audiovisuellen Maßnahmen (Radio und Fernsehen) anstoßen,
fördern und ausweiten, durch die Informationen zur nächsten
Erweiterung der Europäischen Union übermittelt werden
oder die dazu beitragen, dass dieser bevorstehende Schritt
in der Öffentlichkeit der jetzigen 15 Mitgliedstaaten
der Union positive Anerkennung findet.
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sind im Jahr 2002 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt
4,5 Millionen Euro vorgesehen.
Die Höhe des Zuschusses kann
- zwischen 100.000 und 300.000 Euro für Vorschläge betreffend
Fernsehen
- zwischen 25.000 und 75.000 Euro für Vorschläge betreffend
Radio betragen.
Damit keine Informationsmaßnahmen gefördert werden,
die bereits im Rahmen der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten
auf nationaler Ebene durchgeführt werden, gewährt die
Kommission nur europäischen und internationalen Radio-
und Fernsehanbietern finanzielle Unterstützung, d. h.
denjenigen, die über ein transnationales Diffusionsnetz
verfügen, durch das insbesondere mindestens drei Mitgliedstaaten
der EU abgedeckt werden.
Die Finanzhilfe, die von der Kommission gewährt werden
kann, betrifft jedes audiovisuelle Produkt (Anzeige,
Magazin, Fiktion, Spiel, Clip, Kurzprogramm, Chronik,
Dokumentation, Serie, Teletext) in den vier folgenden
Kategorien:
A. Audiovisuelle Produktion, bei der die Produktion
und Verbreitung nach Erscheinen dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt
B. Verbreitung von Produkten, deren Produktion oder
Durchführung vor Erscheinen dieser Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen begonnen wurde
C. Anpassung von Produkten, deren Produktion oder Durchführung
vor Erscheinen dieser Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen begonnen wurde, um deren Inhalt zur „Erweiterung“
auszuweiten. Für die Gewährung der Finanzhilfe wird
lediglich dieser „Mehrwert“ ausschlaggebend sein.
D. Anpassung oder Kauf von Rechten im Hinblick auf eine
Verbreitung eines Programms über das europaweite Netz,
das vor Erscheinen dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen für ein nationales Netz produziert und
durchgeführt wurde
Ein abgegebener Vorschlag kann nur Gegenstand einer
einzigen Finanzierung in einer dieser Kategorien sein.
FÖRDERFÄHIGE
MASSNAHMEN IM RAHMEN DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG
VON VORSCHLÄGEN
Zielgruppen und Ziele
Die vorgeschlagenen Projekte betreffen eine oder mehrere
der oben unter Ziffer I.4 aufgeführten Zielgruppen und
müssen folgenden Zielen entsprechen:
1. Die Bürger der Europäischen Union sollen mit den
Beitrittsländern vertraut gemacht werden, indem ihnen
gezeigt wird, was diese gemeinsam haben, was sie zu
bieten haben, und schließlich, dass sie ein fester Bestandteil
Europas sind, der durch den Zweiten Weltkrieg und dessen
Folgen künstlich von Westeuropa getrennt worden ist.
2. Die Bürger der Europäischen Union sollen vor der
kurz bevorstehenden Erweiterung für deren Tragweite
und Bedeutung für die EU sensibilisiert werden (Chancen
und Risiken); darüber hinaus soll ihre diesbezügliche
Gleichgültigkeit möglichst überwunden werden.
3. Es soll eine ausgeglichene Herangehensweise an die
Erweiterung entwickelt werden,
- indem dargelegt wird, wie unzureichend bestimmte irrationale
Vorurteile und Ängste begründet sind, die bei Meinungsumfragen
festgestellt wurden
- indem die persönliche Meinungsbildung und die Betrachtung
der Erweiterung als positive Entwicklung für die Union
sowie ggf. die Teilnahme an der öffentlichen Diskussion
ermöglicht wird.
- die Kommission bevorzugt neue Projekte, d.h. Projekte,
die nach der Veröffentlichung der vorliegenden Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen konzipiert wurden.
- durch die Informationen über die Vorbereitungsmaßnahmen
der Beitrittsländer für ihren Beitritt zur Europäischen
Union, über die Anforderungen und den Ablauf der Beitrittsverhandlungen
sowie die Konsequenzen des Beitritts sowohl für die
künftigen als auch für die derzeitigen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union vermittelt werden.
- bei denen in erster Linie konkretes Wissen über die
Bevölkerung und die Gegebenheiten in den Beitrittsländern
insbesondere durch Reportagen vor Ort oder Aussagen
der Angehörigen dieser Länder vermittelt wird
- durch die die EU-Bürger für die historischen, kulturellen
und menschlichen Verbindungen zwischen den Beitrittsländern
und den Mitgliedstaaten der Union sensibilisiert werden
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Zielgruppe
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Fördergebiet
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Unter
Berücksichtigung
- des ungleichen Informationsstands der EU-Bürger in
Bezug auf die Erweiterung
- der verschiedenen Informationsmaßnahmen, die in den
Mitgliedstaaten durchgeführt werden oder vorgesehen
sind, hat sich die Kommission zum Ziel gesetzt, die
Verbreitung bzw. die Anpassung der audiovisuellen Produkte
über die europäischen und internationalen Medien zu
kofinanzieren, mit denen folgende Zielgruppen erreicht
werden können:
A.
Angehörige der Europäischen Union, die Zuhörer oder
Zuschauer hauptsächlich dieser Medien sind
B. Angehörige der Europäischen Union, die nicht die
Nationalität des Mitgliedstaats besitzen, in dem sie
leben oder in dem sie auf Reisen sind (z. B. ein in
Luxemburg lebender Portugiese)
C. Personen, die keine Angehörigen der Europäischen
Union sind, insbesondere Bürger der Beitrittsländer,
die entweder ständig oder zeitlich begrenzt als Geschäftsreisende
oder Touristen in der Union ansässig sind
D. Darüber hinaus Personen, die keine Angehörigen der
Europäischen Union sind, insbesondere Bürger der Beitrittsländer,
die nicht in der Union leben, aber eine besondere Verbindung
zu dieser haben (z. B. ein Ungar, der mit der EU Handel
betreibt) |
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Finanzierung
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Der
Gemeinschaftszuschuss kann zwischen 35 und 50 % der
förderfähigen Projektkosten betragen.
Die Gemeinschaftsunterstützung wird in einem Zuschussvertrag
geregelt, der von einem im Zuschussantrag genannten
bevollmächtigten Vertreter der Einrichtung unterzeichnet
werden muss, die den Zuschuss erhält.
Die eingereichten und ausgewählten Vorschläge müssen
innerhalb der unter Ziffer I.3 genannten Fristen durchgeführt
werden.
Die Zuschussempfänger verpflichten sich, die genehmigten
Projekte entsprechend den Angaben im Zuschussantrag
durchzuführen. Jede Änderung während der Durchführung
des Projekts muss der Kommission schriftlich mitgeteilt
und von ihr genehmigt werden.
Die Kommission behält sich das Recht vor, die Konformität
des Produkts und dessen tatsächliche Verbreitung in
Bezug auf den anfänglichen Vorschlag zu überprüfen.
Spätestens drei Monate nach der Verbreitung des Produkts
legen die Zuschussempfänger der Kommission folgende
Unterlagen vor:
- einen ausführlichen Bericht über die Durchführung
des Projekts, in dem, wenn möglich, Bildschirmzeiten
der unabhängigen Einrichtungen aufgeführt sind und in
dem belegt wird, dass die Ziele erreicht wurden
- eine Kopie des verbreiteten Produkts auf gewerbsmäßigen
Informationsträgern (DAT für Radio, Beta NUM für Fernsehen)
- einen ausführlichen Finanzbericht, der nach dem Muster
des vorläufigen Finanzplans des Antragsformulars für
die Teilnahme aufgebaut ist (Punkte 15 und 16)
- eine Zusammenstellung der Rechnungen und Belege Der
Endabrechnung beizufügen sind Tabellen, in denen alle
Kostenarten aufgeführt sind; fehlen diese Tabellen,
kann die Förderung rückgängig gemacht werden. Die Liste
der förderfähigen Kosten und der nicht förderfähigen
Kosten ist im Punkt III. aufgeführt
Die Kommission und der Rechnungshof behalten sich das
Recht vor, die Verwendung der Gemeinschaftsmittel zu
prüfen. Kontrollen vor Ort oder in anderer Form können
jederzeit während der Durchführung des Projekts und
bis zu fünf Jahren nach dessen Abschluss durchgeführt
werden.
Generell wird die Gemeinschaftsförderung in zwei gleichen
Raten gezahlt: die erste Rate nach Unterzeichnung des
Zuschussvertrags, die zweite Rate nach Verteilung des
Produkts und nach Vorlage der oben genannten Unterlagen
und ihrer Genehmigung durch die Kommission. Die endgültige
Förderhöhe richtet sich jedoch nach den tatsächlich
angefallenen Kosten. |
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Projektdauer
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Die
Vorschläge sind nur dann gültig, wenn sie
- entweder zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember
2003 mit möglicher Verlängerung bis zum 30. Juni 2004
- oder zwischen dem Ende der Beitrittsverhandlungen
und dem tatsächlichen Beitritt der ersten Bewerberländer
in die EU (*)
Gegenstand einer Verbreitung sind.
(*) Zu den derzeitigen dreizehn Beitrittsländern zählen:
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik,
Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Malta,
Zypern, Türkei |
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Deadline
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Die
Vorschläge müssen
- spätestens am 25. Oktober 2002 bei der Kommission
eingehen (es gilt das Datum des Poststempels bzw. des
Stempels des Kurierdienstes)
- am 25. Oktober 2002 spätestens um 17 Uhr bei
der zentralen Poststelle der Kommission, rue de Genève
1, 1049 Brüssel (Evere) eingehen, wenn sie durch einen
Kurierdienst befördert werden. |
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Kontakt
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Ansprechpartner:
Herrn G. Ingber
A.
Die Auswahl der Projekte findet bei dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen nur einmal statt.
B. Das Formular für den Zuschussantrag einschließlich
der Anwendungsmodalitäten der Finanzhilfe der Kommission
sowie die „Allgemeinen Bedingungen für Vereinbarungen
über die Gewährung von Finanzhilfen durch die Europäischen
Gemeinschaften“ können auch über das Internet aufgerufen
werden, und zwar unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/enlargement/communication/index.htm
C. Der Zuschussantrag muss unbedingt in einer der
Amtssprachen der Gemeinschaft eingereicht werden.
Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung (ein
Original und zwei vom bevollmächtigten Vertreter
des Projektträgers beglaubigte Abschriften) einzureichen.
In den Anträgen müssen auch die für die fachliche
bzw. finanzielle Abwicklung des Projekts zuständigen
Personen angegeben werden.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte, unterzeichnete und
datierte Formular muss zusammen mit den übrigen
geforderten Unterlagen bis spätestens 25. Oktober
2002 bei der Kommission bzw. ihrer zentralen
Poststelle eingehen (es gilt das Datum des Poststempels
bzw. des Stempels des Kurierdienstes).
Die Unterlagen sind an die folgende Adresse zu senden:
Herrn G. Ingber
Europäische Kommission
GD Erweiterung, Büro CHAR 6/14
B-1049 Brüssel
Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden
nicht berücksichtigt.
D.
Der Antrag muss folgende Teile umfassen:
1. ein datiertes und unterschriebenes Begleitschreiben
der antragstellenden Einrichtung;
2.
das ordnungsgemäß ausgefüllte und vom bevollmächtigten
Vertreter des Projektträgers unterzeichnete Antragsformular;
3. einen ausgeglichenen, auf Euro lautenden Finanzplan
(Ausgaben/Einnahmen) für das vorgeschlagene Projekt.
Dieser Finanzplan muss datiert und unterzeichnet
sein und in Form einer Tabelle gemäß dem Muster
im Antragsformular vorgelegt werden; er muss eine
Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen mit Angabe
der Kosten je Einheit umfassen;
4. eine Produktbeschreibung
5. einen ausführlichen Verbreitungsplan
6. den Jahresabschluss des Antragstellers für das
letzte verfügbare Rechnungsjahr;
7. die Rechtsform der Einrichtung;
8. die Bankverbindung der Einrichtung;
9. verantwortliche Personen:
a) im Namen der Einrichtung zur Unterzeichnung des
Vertrags berechtigte Person
b) für die fachliche Durchführung des Projekts verantwortliche
Person
c) (falls zutreffend) für die administrative und
finanzielle Abwicklung des Projekts zuständige Person
Projektanträge, die nicht alle in den Punkten 1
bis 9 aufgeführten Unterlagen enthalten, sowie Projektunterlagen,
die die Kriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt
werden.
E. Mitteilung
Benachrichtigung der Bieter:
Die Bieter werden bis Ende November 2002 von ihrer
Auswahl benachrichtigt.
Die Mitteilungen stellen zu diesem Zeitpunkt keinen
zwingenden Rechtsakt der Kommission dar. Die Zuschüsse
werden vorbehaltlich der erfolgreichen Abwicklung
der administrativen und finanziellen Verfahren gewährt.
Mit der Teilnahme am vorliegenden „Aufruf zur Einreichung
von Vorschlägen“ anerkennt der Teilnehmer die für
diese Verfahren geltenden Bestimmungen.
e-Mail:
georges.ingber@cec.eu.int
Internet-Link:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/communication/index.htm
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Europäische
Institutionnen
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