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Babelfish
 
Referenz
P07
zuletzt bearbeitet am
17.09.02
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Bezug auf audiovisuelle Produkte mit Informationen und Kommunikationen über die Erweiterung der Europäischen Union an die europäischen und internationalen Radio- und Fernsehanbieter
Amtsblatt/Haushaltslinie
Generaldirektion
ERWEITERUNG
Ziele
GEGENSTAND
Unter Berücksichtigung

- der Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2000 über die Kommunikationsstrategie zur Erweiterung,
- des Berichts der Kommission an den Rat vom 5. Juni 2002, übermittelt an den Europäischen Rat von Sevilla [„Erläuterungen zur Erweiterung Europas“, Dok. KOM(2002) 281 endg.],
- und im Rahmen des Programms zur Information des europäischen Bürgers PRINCE [Dok. KOM(2000) 57 endg.], möchte die Europäische Kommission („die Kommission“) sämtliche audiovisuellen Maßnahmen (Radio und Fernsehen) anstoßen, fördern und ausweiten, durch die Informationen zur nächsten Erweiterung der Europäischen Union übermittelt werden oder die dazu beitragen, dass dieser bevorstehende Schritt in der Öffentlichkeit der jetzigen 15 Mitgliedstaaten der Union positive Anerkennung findet.

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind im Jahr 2002 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro vorgesehen.
Die Höhe des Zuschusses kann
- zwischen 100.000 und 300.000 Euro für Vorschläge betreffend Fernsehen
- zwischen 25.000 und 75.000 Euro für Vorschläge betreffend Radio betragen.
Damit keine Informationsmaßnahmen gefördert werden, die bereits im Rahmen der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene durchgeführt werden, gewährt die Kommission nur europäischen und internationalen Radio- und Fernsehanbietern finanzielle Unterstützung, d. h. denjenigen, die über ein transnationales Diffusionsnetz verfügen, durch das insbesondere mindestens drei Mitgliedstaaten der EU abgedeckt werden.
Die Finanzhilfe, die von der Kommission gewährt werden kann, betrifft jedes audiovisuelle Produkt (Anzeige, Magazin, Fiktion, Spiel, Clip, Kurzprogramm, Chronik, Dokumentation, Serie, Teletext) in den vier folgenden Kategorien:
A. Audiovisuelle Produktion, bei der die Produktion und Verbreitung nach Erscheinen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt
B. Verbreitung von Produkten, deren Produktion oder Durchführung vor Erscheinen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen begonnen wurde
C. Anpassung von Produkten, deren Produktion oder Durchführung vor Erscheinen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen begonnen wurde, um deren Inhalt zur „Erweiterung“ auszuweiten. Für die Gewährung der Finanzhilfe wird lediglich dieser „Mehrwert“ ausschlaggebend sein.
D. Anpassung oder Kauf von Rechten im Hinblick auf eine Verbreitung eines Programms über das europaweite Netz, das vor Erscheinen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein nationales Netz produziert und durchgeführt wurde
Ein abgegebener Vorschlag kann nur Gegenstand einer einzigen Finanzierung in einer dieser Kategorien sein.

FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN IM RAHMEN DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Zielgruppen und Ziele

Die vorgeschlagenen Projekte betreffen eine oder mehrere der oben unter Ziffer I.4 aufgeführten Zielgruppen und müssen folgenden Zielen entsprechen:
1. Die Bürger der Europäischen Union sollen mit den Beitrittsländern vertraut gemacht werden, indem ihnen gezeigt wird, was diese gemeinsam haben, was sie zu bieten haben, und schließlich, dass sie ein fester Bestandteil Europas sind, der durch den Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen künstlich von Westeuropa getrennt worden ist.
2. Die Bürger der Europäischen Union sollen vor der kurz bevorstehenden Erweiterung für deren Tragweite und Bedeutung für die EU sensibilisiert werden (Chancen und Risiken); darüber hinaus soll ihre diesbezügliche Gleichgültigkeit möglichst überwunden werden.
3. Es soll eine ausgeglichene Herangehensweise an die Erweiterung entwickelt werden,
- indem dargelegt wird, wie unzureichend bestimmte irrationale Vorurteile und Ängste begründet sind, die bei Meinungsumfragen festgestellt wurden
- indem die persönliche Meinungsbildung und die Betrachtung der Erweiterung als positive Entwicklung für die Union sowie ggf. die Teilnahme an der öffentlichen Diskussion ermöglicht wird.
- die Kommission bevorzugt neue Projekte, d.h. Projekte, die nach der Veröffentlichung der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen konzipiert wurden.
- durch die Informationen über die Vorbereitungsmaßnahmen der Beitrittsländer für ihren Beitritt zur Europäischen Union, über die Anforderungen und den Ablauf der Beitrittsverhandlungen sowie die Konsequenzen des Beitritts sowohl für die künftigen als auch für die derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vermittelt werden.
- bei denen in erster Linie konkretes Wissen über die Bevölkerung und die Gegebenheiten in den Beitrittsländern insbesondere durch Reportagen vor Ort oder Aussagen der Angehörigen dieser Länder vermittelt wird
- durch die die EU-Bürger für die historischen, kulturellen und menschlichen Verbindungen zwischen den Beitrittsländern und den Mitgliedstaaten der Union sensibilisiert werden
 
Zielgruppe
 
Fördergebiet
Unter Berücksichtigung
- des ungleichen Informationsstands der EU-Bürger in Bezug auf die Erweiterung
- der verschiedenen Informationsmaßnahmen, die in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden oder vorgesehen sind, hat sich die Kommission zum Ziel gesetzt, die Verbreitung bzw. die Anpassung der audiovisuellen Produkte über die europäischen und internationalen Medien zu kofinanzieren, mit denen folgende Zielgruppen erreicht werden können:
A. Angehörige der Europäischen Union, die Zuhörer oder Zuschauer hauptsächlich dieser Medien sind
B. Angehörige der Europäischen Union, die nicht die Nationalität des Mitgliedstaats besitzen, in dem sie leben oder in dem sie auf Reisen sind (z. B. ein in Luxemburg lebender Portugiese)
C. Personen, die keine Angehörigen der Europäischen Union sind, insbesondere Bürger der Beitrittsländer, die entweder ständig oder zeitlich begrenzt als Geschäftsreisende oder Touristen in der Union ansässig sind
D. Darüber hinaus Personen, die keine Angehörigen der Europäischen Union sind, insbesondere Bürger der Beitrittsländer, die nicht in der Union leben, aber eine besondere Verbindung zu dieser haben (z. B. ein Ungar, der mit der EU Handel betreibt)
 
Finanzierung
Der Gemeinschaftszuschuss kann zwischen 35 und 50 % der förderfähigen Projektkosten betragen.
Die Gemeinschaftsunterstützung wird in einem Zuschussvertrag geregelt, der von einem im Zuschussantrag genannten bevollmächtigten Vertreter der Einrichtung unterzeichnet werden muss, die den Zuschuss erhält.
Die eingereichten und ausgewählten Vorschläge müssen innerhalb der unter Ziffer I.3 genannten Fristen durchgeführt werden.
Die Zuschussempfänger verpflichten sich, die genehmigten Projekte entsprechend den Angaben im Zuschussantrag durchzuführen. Jede Änderung während der Durchführung des Projekts muss der Kommission schriftlich mitgeteilt und von ihr genehmigt werden.
Die Kommission behält sich das Recht vor, die Konformität des Produkts und dessen tatsächliche Verbreitung in Bezug auf den anfänglichen Vorschlag zu überprüfen.
Spätestens drei Monate nach der Verbreitung des Produkts legen die Zuschussempfänger der Kommission folgende Unterlagen vor:
- einen ausführlichen Bericht über die Durchführung des Projekts, in dem, wenn möglich, Bildschirmzeiten der unabhängigen Einrichtungen aufgeführt sind und in dem belegt wird, dass die Ziele erreicht wurden
- eine Kopie des verbreiteten Produkts auf gewerbsmäßigen Informationsträgern (DAT für Radio, Beta NUM für Fernsehen)
- einen ausführlichen Finanzbericht, der nach dem Muster des vorläufigen Finanzplans des Antragsformulars für die Teilnahme aufgebaut ist (Punkte 15 und 16)
- eine Zusammenstellung der Rechnungen und Belege Der Endabrechnung beizufügen sind Tabellen, in denen alle Kostenarten aufgeführt sind; fehlen diese Tabellen, kann die Förderung rückgängig gemacht werden. Die Liste der förderfähigen Kosten und der nicht förderfähigen Kosten ist im Punkt III. aufgeführt
Die Kommission und der Rechnungshof behalten sich das Recht vor, die Verwendung der Gemeinschaftsmittel zu prüfen. Kontrollen vor Ort oder in anderer Form können jederzeit während der Durchführung des Projekts und bis zu fünf Jahren nach dessen Abschluss durchgeführt werden.
Generell wird die Gemeinschaftsförderung in zwei gleichen Raten gezahlt: die erste Rate nach Unterzeichnung des Zuschussvertrags, die zweite Rate nach Verteilung des Produkts und nach Vorlage der oben genannten Unterlagen und ihrer Genehmigung durch die Kommission. Die endgültige Förderhöhe richtet sich jedoch nach den tatsächlich angefallenen Kosten.
Projektdauer
Die Vorschläge sind nur dann gültig, wenn sie
- entweder zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2003 mit möglicher Verlängerung bis zum 30. Juni 2004
- oder zwischen dem Ende der Beitrittsverhandlungen und dem tatsächlichen Beitritt der ersten Bewerberländer in die EU (*)
Gegenstand einer Verbreitung sind.
(*) Zu den derzeitigen dreizehn Beitrittsländern zählen: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Malta, Zypern, Türkei
 
Deadline
Die Vorschläge müssen
- spätestens am 25. Oktober 2002 bei der Kommission eingehen (es gilt das Datum des Poststempels bzw. des Stempels des Kurierdienstes)
- am 25. Oktober 2002 spätestens um 17 Uhr bei der zentralen Poststelle der Kommission, rue de Genève 1, 1049 Brüssel (Evere) eingehen, wenn sie durch einen Kurierdienst befördert werden.
 
Kontakt

Ansprechpartner: Herrn G. Ingber

A. Die Auswahl der Projekte findet bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur einmal statt.
B. Das Formular für den Zuschussantrag einschließlich der Anwendungsmodalitäten der Finanzhilfe der Kommission sowie die „Allgemeinen Bedingungen für Vereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen durch die Europäischen Gemeinschaften“ können auch über das Internet aufgerufen werden, und zwar unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/enlargement/communication/index.htm
C. Der Zuschussantrag muss unbedingt in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft eingereicht werden.
Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung (ein Original und zwei vom bevollmächtigten Vertreter des Projektträgers beglaubigte Abschriften) einzureichen. In den Anträgen müssen auch die für die fachliche bzw. finanzielle Abwicklung des Projekts zuständigen Personen angegeben werden.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte, unterzeichnete und datierte Formular muss zusammen mit den übrigen geforderten Unterlagen bis spätestens 25. Oktober 2002 bei der Kommission bzw. ihrer zentralen Poststelle eingehen (es gilt das Datum des Poststempels bzw. des Stempels des Kurierdienstes).
Die Unterlagen sind an die folgende Adresse zu senden:
Herrn G. Ingber
Europäische Kommission
GD Erweiterung, Büro CHAR 6/14
B-1049 Brüssel

Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
D. Der Antrag muss folgende Teile umfassen:
1. ein datiertes und unterschriebenes Begleitschreiben der antragstellenden Einrichtung;
2. das ordnungsgemäß ausgefüllte und vom bevollmächtigten Vertreter des Projektträgers unterzeichnete Antragsformular;
3. einen ausgeglichenen, auf Euro lautenden Finanzplan (Ausgaben/Einnahmen) für das vorgeschlagene Projekt. Dieser Finanzplan muss datiert und unterzeichnet sein und in Form einer Tabelle gemäß dem Muster im Antragsformular vorgelegt werden; er muss eine Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen mit Angabe der Kosten je Einheit umfassen;
4. eine Produktbeschreibung
5. einen ausführlichen Verbreitungsplan
6. den Jahresabschluss des Antragstellers für das letzte verfügbare Rechnungsjahr;
7. die Rechtsform der Einrichtung;
8. die Bankverbindung der Einrichtung;
9. verantwortliche Personen:
a) im Namen der Einrichtung zur Unterzeichnung des Vertrags berechtigte Person
b) für die fachliche Durchführung des Projekts verantwortliche Person
c) (falls zutreffend) für die administrative und finanzielle Abwicklung des Projekts zuständige Person
Projektanträge, die nicht alle in den Punkten 1 bis 9 aufgeführten Unterlagen enthalten, sowie Projektunterlagen, die die Kriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
E. Mitteilung
Benachrichtigung der Bieter:
Die Bieter werden bis Ende November 2002 von ihrer Auswahl benachrichtigt.
Die Mitteilungen stellen zu diesem Zeitpunkt keinen zwingenden Rechtsakt der Kommission dar. Die Zuschüsse werden vorbehaltlich der erfolgreichen Abwicklung der administrativen und finanziellen Verfahren gewährt.
Mit der Teilnahme am vorliegenden „Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen“ anerkennt der Teilnehmer die für diese Verfahren geltenden Bestimmungen.

e-Mail: georges.ingber@cec.eu.int

Internet-Link: http://europa.eu.int/comm/enlargement/communication/index.htm

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