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Referenz
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O05
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zuletzt
bearbeitet am
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07.01.2003
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Programm
Titel
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Maßnahmen
in den Entwicklungsländern, die gemeinsam mit in der
Entwicklung tätigen europäischen NRO finanziert werden
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C
1/08)/Kofinanzierung
mit in der Entwicklung tätigen europäischen NRO —
Maßnahmen in den Entwicklungsländern — Haushaltslinie
B7-6000.
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Generaldirektion
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EuropeAid/114911/C/G
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Ziele
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Die
Maßnahmen,, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen für eine Kofinanzierung in Betracht
kommen, müssen die Bekämpfung der Armut durch Unterstützung
der benachteiligten Bevölkerungsgruppen der Entwicklungsländer
zum Ziel haben, und zwar durch die Befriedigung der
Grundbedürfnisse, die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen
und die Stärkung ihrer eigenen Entwicklungsfähigkeiten.
Es werden ausschließlich solche Projekte kofinanziert,
die sich auf eine Initiative der lokalen Partner in
den Entwicklungsländern gründen.
Diese Maßnahmen, müssen zwingend zu einem der folgenden
prioritären Bereiche gehören:
- Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung im sozialen,
humanitären und wirtschaftlichen Bereich;
- Unterstützung der Institutionen und Entwicklung der
strukturellen Kapazitäten für die lokale Entwicklung,
insbesondere der Partnerorganisationen in den Entwicklungsländern. |
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Zielgruppe
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| Die
Förderkriterien betreffen die Organisationen, die einen
Zuschuss beantragen können, ihre Partner, die Maßnahmen,
für die ein Zuschuss gewährt werden kann, und die Kosten,
die bei der Höhe des Zuschusses berücksichtigt werden
können. Einzelheiten sind Punkt 2.1 der unter Punkt
12 genannten Leitlinien für Antragsteller zu entnehmen. |
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Fördergebiet
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Priorität
wird denjenigen Projekten eingeräumt, die eines der
drei folgenden Kriterien erfüllen:
1. Maßnahmen,, die sich gezielt an die am stärksten
benachteiligten und schwächsten Gruppen in folgenden
Ländern richten:
— am wenigsten entwickelte Länder und Länder mit niedrigem
Einkommen, die der vom Ausschuss für Entwicklungshilfe
der OECD in der Liste der Hilfeempfänger festgelegten
Definition entsprechen;
— Länder mit einem HDI-Rang (Human Development Index;
Index für menschliche Entwicklung) über 100, wie im
UNDP-Bericht über menschliche Entwicklung in den letzten
zwei Jahren definiert.
2. Maßnahmen,, die sich gezielt an die am stärksten
benachteiligten und schwachen Gruppen in den anderen
Entwicklungsländern richten, in denen es immer noch
eine große Anzahl Armer und Randgruppen gibt.
3. Maßnahmen,, die:
— die Verknüpfung von Rehabilitations- und Entwicklungsmaßnahmen
in Ländern unterstützen und erleichtern, die eine Krise
aufgrund einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen
verursachten Katastrophe bewältigen müssen;
— in Ländern, die von einem Konflikt betroffen sind
und/oder in denen die offizielle EG-Zusammenarbeit ausgesetzt,
nicht verfügbar oder reduziert ist. |
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Finanzierung
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Verfügbarer
Gesamtbetrag (Richtbetrag) für diese Aufforderung 20
Mio. EUR.
Mindest- und Höchstzuschüsse Es gibt mehrere Zuschusskategorien
mit unterschiedlichen Beträgen (siehe Leitlinien, Punkt
I.1.3). |
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Projektdauer
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| Die
Dauer eines Globalzuschusses darf 36 Monate nicht überschreiten. |
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Deadline
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| 02.04.2003
um 16.00 Uhr (Brüsseler Zeit) |
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Kontakt
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e-Mail:
EuropeAid-PVD@cec.eu.int
unter Angabe der unter Punkt 1 aufgeführten Aufforderungskennnummer
Vorschläge
sind anhand des Standard-Antragsformulars einzureichen,
das in den unter Punkt 12 genannten Leitlinien für
Antragsteller im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen 2001 enthalten ist und dessen Format
und Anweisungen genau zu beachten sind. Für jeden
Antrag sind vom Antragsteller ein unterzeichnetes
Original und drei Kopien sowie ein Exemplar auf einem
elektronischen Datenträger (3,5-Zoll-Diskette, die
unter Windows MS-Word 6 oder einer älteren Version
bzw. im rtf-Format lesbar ist) einzureichen.
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Europäische
Institutionnen
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