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Referenz
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O04
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zuletzt
bearbeitet am
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06.10.2003
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Programm
Titel
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Unterstützung
der von Vereinigungen und Verbänden von europäischem
Interesse durchgeführten Projekte zur Diskussion und
Reflexion über Europa
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C
237/07)
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Generaldirektion
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GD
EAC Nr. 56/03
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Ziele
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Diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt
sich auf die Haushaltslinie 15 06 01 04 (vormals A-3024)
des Haushaltsplans der Europäischen Union. Sie dient
ausschließlich der Gewährung von Finanzhilfen für Projekte,
die von Vereinigungen und Verbänden von europäischem
Interesse organisiert werden.
Mit diesen Mitteln sollen ausschließlich die Kosten
der von diesen Einrichtungen durchgeführten Maßnahmen
und Projekte gedeckt werden. Die Mittel sind zur Unterstützung
von Initiativen einer europaweiten Reflexion über die
ethischen und geistigen Werte und Quellen des europäischen
Aufbauwerks bestimmt.
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen gelten die Prinzipien
Subsidiarität, Bürgernähe, Transparenz und Partnerschaft.
Ziel ist, den Dialog zwischen der Europäischen Union
und den Bürgern auszubauen und die Entwicklung einer
aktiven und partizipativen Unionsbürgerschaft anzuregen.
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
richtet sich an europäische Bürgervereinigungen und
-verbände mit Sitz
- in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- in den Ländern, deren Beitritt zur Europäischen Union
am 1. Mai 2004 vorgesehen ist: Zypern, Estland, Ungarn,
Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik,
Slowakei und Slowenien.
Im Übrigen kann die Kommission anlässlich der konkreten
Auswahl von Projekten auch Vorschläge von Bewerbern
aus einem EFTA-/EWR-Land oder aus einem der Kandidatenländer
für den Beitritt akzeptieren, sofern bis zum Schlussdatum
für die Einreichung von Finanzhilfeanträgen Abkommen
über die Modalitäten der Beteiligung der betreffenden
Länder am Programm abgeschlossen wurden.
Die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung
der erforderlichen Mittel durch die Haushaltsbehörde
sowie unter dem Vorbehalt, dass der Gesetzgeber einen
Beschluss verabschiedet, der eine Finanzierung der Maßnahme
ermöglicht, oder dass er Übergangsbestimmungen erlässt,
die eine Inanspruchnahme der Mittel bis zur Annahme
des endgültigen Beschlusses ermöglichen. |
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Zielgruppe
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Der
Antrag muss
a) von einer Nichtregierungsorganisation ohne Erwerbszweck
eingereicht werden, die in einem der unter Ziffer 1
genannten Staaten rechtmäßig als juristische Person
konstituiert und registriert ist, über die erforderlichen
Qualifikationen verfügt, die geforderte finanzielle
und operationelle Leistungsfähigkeit aufweist, um die
geförderte Maßnahme erfolgreich durchzuführen, sowie
in jeder Hinsicht integer ist;
b) eine ausführliche Projektbeschreibung mit eindeutiger
Angabe der vorgesehenen Aktivitäten, der zu erstellenden
bzw. zu verbreitenden Produkte, der Zielgruppe, der
zu erwartenden Ergebnisse und der anzuwendenden Bewertungsmethode
enthalten; außerdem sind genaue Datumsangaben für Beginn
und Abschluss aller Maßnahmen des Projekts vorzulegen;
c) eine Maßnahme(nreihe) vorsehen, die (einschließlich
Vorbereitungsphase) zwischen dem 1. Mai 2004 und dem
15. November 2004 beginnt und vor dem 30. Juni 2005
abgeschlossen ist;
d) innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingereicht
werden, auf dem hierfür vorgesehenen ordnungsgemäß ausgefüllten
Formular gestellt werden und mit den erforderlichen
Belegen versehen sein; alle Unterlagen sind an den hierfür
vorgesehenen Stellen zu unterzeichnen;
e) ein Projekt betreffen, das sich auf die nachstehenden
Themen im Zusammenhang mit der erweiterten Union bezieht
und zur Debatte über deren Zukunft beiträgt:
- die ethischen und geistigen Werte und Quellen des
europäischen Aufbauwerks (Toleranz, Gerechtigkeit und
Solidarität);
- die kulturelle Vielfalt Europas, insbesondere im Kontext
der Erweiterung;
- die Zukunft der Union und die Förderung ihrer Werte
in der ganzen Welt, insbesondere im Rahmen eines kontinuierlichen
interkulturellen Dialogs;
- die Verknüpfung von Ethik und Politik beim Aufbau
einer aktiven Unionsbürgerschaft.
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind Maßnahmen wie Radio- und Fernsehsendungen,
Vernetzungsaktivitäten, Seminare, Konferenzen, Diskussionsrunden,
Veröffentlichungen und IT-Produkte, die den vorgenannten
Zielen entsprechen.
Innovative Maßnahmen erhalten, nach Maßgabe ihrer Qualität,
den Vorzug.
Eine typische Aktion, die von der Kommission unterstützt
wird, behandelt die unter 2.1 e) aufgeführten Themen
und weist folgende Merkmale auf:
- sie fördert einen offenen und transparenten Dialog
zwischen den Organen und der Bürgergesellschaft;
- sie trägt zur Vernetzung der Organisationen der Bürgergesellschaft
bei, um allen die Gelegenheit zu geben, ihre Meinung
zu allen Tätigkeitsbereichen der Union öffentlich kundzutun
und auszutauschen.
4.1 Die Kommission richtet einen Auswahlausschuss ein,
der die Anträge prüft. Sie entscheidet anhand folgender
Kriterien über die Gewährung einer Finanzhilfe und deren
Höhe:
a) Qualität des Programms und seiner Durchführung,
b) voraussichtliche Auswirkung des Programms auf die
Zielgruppe, Multiplikatoreffekt sowie langfristige Ergebnisse.
Vorrang haben Organisationen,
- die einen Sitz in mehreren der unter Ziffer 1 genannten
Staaten haben; oder
- die ihre Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit in
anderen unter Ziffer 1 genannten Staaten niedergelassenen
Organisationen ausüben; oder
- die eine Maßnahme vorschlagen, bei der es um die Schaffung
bzw. Ausweitung dauerhafter Netze geht.
4.2 Die Kommission gibt den Maßnahmen mit dem besten
Kosten-Nutzen-Verhältnis den Vorzug.
4.3 Unter Berücksichtigung der Zahl und Qualität der
eingereichten Projekte wird die Kommission sich bemühen,
für eine ausgewogene geografische Streuung der Projekte
zu sorgen, damit sichergestellt ist, dass das gesamte
Gemeinschaftsgebiet optimal abgedeckt wird. |
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Finanzierung
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a)
Der verfügbare Gesamtbetrag für die Maßnahmen und Projekte
im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
liegt in der Größenordnung von 1 300 000 EUR. Dieser
Betrag muss noch von der Haushaltsbehörde bestätigt
werden.
b) Die Finanzhilfe deckt höchstens 60 % der gesamten
förderfähigen Kosten des Projekts. In den Vorschlägen
ist der Nachweis einer Kofinanzierung von mindestens
40 % zu erbringen.
c) Die Finanzhilfe beträgt höchstens 25 000 EUR pro
Projekt.
d) Die Finanzhilfe wird für punktuelle Maßnahmen gewährt;
ein automatischer Anspruch für die darauffolgenden Jahre
lässt sich daraus nicht ableiten. Sie deckt den zur
Durchführung der Maßnahme vorgesehenen Zeitraum ab.
e) Für das geförderte Projekt darf keine weitere Gemeinschaftsfinanzierung
für dieselbe Maßnahme gewährt werden.
f) Kosten, die vor oder nach dem Durchführungszeitraum
des Projekts anfallen, dürfen die Antragsteller nicht
im Finanzplan berücksichtigen.
g) Die Finanzhilfe darf in keinem Fall zu einem Gewinn
führen. |
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Projektdauer
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| 2004 |
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Deadline
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Der
Antrag kann:
a) bis spätestens 14. November 2003 per Einschreiben
eingereicht werden (maßgebend ist das Datum des Poststempels);
b) oder bis spätestens 14. November 2003 (persönlich,
von einem bevollmächtigten Vertreter oder einem privaten
Kurierdienst) direkt bei der unter Ziffer 8.5 genannten
Adresse abgegeben werden. In letzterem Fall wird die
Hinterlegung des Antrags durch eine von dem Beamten,
dem die Dokumente übergeben wurden, mit Datum und Unterschrift
versehene Empfangsbescheinigung bestätigt.
Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
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Kontakt
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Europäische
Institutionnen
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