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Referenz
O04
zuletzt bearbeitet am
06.10.2003
Programm Titel
Unterstützung der von Vereinigungen und Verbänden von europäischem Interesse durchgeführten Projekte zur Diskussion und Reflexion über Europa
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 237/07)
Generaldirektion
GD EAC Nr. 56/03
Ziele
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf die Haushaltslinie 15 06 01 04 (vormals A-3024) des Haushaltsplans der Europäischen Union. Sie dient ausschließlich der Gewährung von Finanzhilfen für Projekte, die von Vereinigungen und Verbänden von europäischem Interesse organisiert werden.
Mit diesen Mitteln sollen ausschließlich die Kosten der von diesen Einrichtungen durchgeführten Maßnahmen und Projekte gedeckt werden. Die Mittel sind zur Unterstützung von Initiativen einer europaweiten Reflexion über die ethischen und geistigen Werte und Quellen des europäischen Aufbauwerks bestimmt.
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen gelten die Prinzipien Subsidiarität, Bürgernähe, Transparenz und Partnerschaft. Ziel ist, den Dialog zwischen der Europäischen Union und den Bürgern auszubauen und die Entwicklung einer aktiven und partizipativen Unionsbürgerschaft anzuregen.
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an europäische Bürgervereinigungen und -verbände mit Sitz
- in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
- in den Ländern, deren Beitritt zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 vorgesehen ist: Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Slowenien.
Im Übrigen kann die Kommission anlässlich der konkreten Auswahl von Projekten auch Vorschläge von Bewerbern aus einem EFTA-/EWR-Land oder aus einem der Kandidatenländer für den Beitritt akzeptieren, sofern bis zum Schlussdatum für die Einreichung von Finanzhilfeanträgen Abkommen über die Modalitäten der Beteiligung der betreffenden Länder am Programm abgeschlossen wurden.
Die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch die Haushaltsbehörde sowie unter dem Vorbehalt, dass der Gesetzgeber einen Beschluss verabschiedet, der eine Finanzierung der Maßnahme ermöglicht, oder dass er Übergangsbestimmungen erlässt, die eine Inanspruchnahme der Mittel bis zur Annahme des endgültigen Beschlusses ermöglichen.
Zielgruppe
Der Antrag muss
a) von einer Nichtregierungsorganisation ohne Erwerbszweck eingereicht werden, die in einem der unter Ziffer 1 genannten Staaten rechtmäßig als juristische Person konstituiert und registriert ist, über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, die geforderte finanzielle und operationelle Leistungsfähigkeit aufweist, um die geförderte Maßnahme erfolgreich durchzuführen, sowie in jeder Hinsicht integer ist;
b) eine ausführliche Projektbeschreibung mit eindeutiger Angabe der vorgesehenen Aktivitäten, der zu erstellenden bzw. zu verbreitenden Produkte, der Zielgruppe, der zu erwartenden Ergebnisse und der anzuwendenden Bewertungsmethode enthalten; außerdem sind genaue Datumsangaben für Beginn und Abschluss aller Maßnahmen des Projekts vorzulegen;
c) eine Maßnahme(nreihe) vorsehen, die (einschließlich Vorbereitungsphase) zwischen dem 1. Mai 2004 und dem 15. November 2004 beginnt und vor dem 30. Juni 2005 abgeschlossen ist;
d) innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingereicht werden, auf dem hierfür vorgesehenen ordnungsgemäß ausgefüllten Formular gestellt werden und mit den erforderlichen Belegen versehen sein; alle Unterlagen sind an den hierfür vorgesehenen Stellen zu unterzeichnen;
e) ein Projekt betreffen, das sich auf die nachstehenden Themen im Zusammenhang mit der erweiterten Union bezieht und zur Debatte über deren Zukunft beiträgt:
- die ethischen und geistigen Werte und Quellen des europäischen Aufbauwerks (Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität);
- die kulturelle Vielfalt Europas, insbesondere im Kontext der Erweiterung;
- die Zukunft der Union und die Förderung ihrer Werte in der ganzen Welt, insbesondere im Rahmen eines kontinuierlichen interkulturellen Dialogs;
- die Verknüpfung von Ethik und Politik beim Aufbau einer aktiven Unionsbürgerschaft.
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind Maßnahmen wie Radio- und Fernsehsendungen, Vernetzungsaktivitäten, Seminare, Konferenzen, Diskussionsrunden, Veröffentlichungen und IT-Produkte, die den vorgenannten Zielen entsprechen.
Innovative Maßnahmen erhalten, nach Maßgabe ihrer Qualität, den Vorzug.
Eine typische Aktion, die von der Kommission unterstützt wird, behandelt die unter 2.1 e) aufgeführten Themen und weist folgende Merkmale auf:
- sie fördert einen offenen und transparenten Dialog zwischen den Organen und der Bürgergesellschaft;
- sie trägt zur Vernetzung der Organisationen der Bürgergesellschaft bei, um allen die Gelegenheit zu geben, ihre Meinung zu allen Tätigkeitsbereichen der Union öffentlich kundzutun und auszutauschen.
4.1 Die Kommission richtet einen Auswahlausschuss ein, der die Anträge prüft. Sie entscheidet anhand folgender Kriterien über die Gewährung einer Finanzhilfe und deren Höhe:
a) Qualität des Programms und seiner Durchführung,
b) voraussichtliche Auswirkung des Programms auf die Zielgruppe, Multiplikatoreffekt sowie langfristige Ergebnisse.
Vorrang haben Organisationen,
- die einen Sitz in mehreren der unter Ziffer 1 genannten Staaten haben; oder
- die ihre Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit in anderen unter Ziffer 1 genannten Staaten niedergelassenen Organisationen ausüben; oder
- die eine Maßnahme vorschlagen, bei der es um die Schaffung bzw. Ausweitung dauerhafter Netze geht.
4.2 Die Kommission gibt den Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis den Vorzug.
4.3 Unter Berücksichtigung der Zahl und Qualität der eingereichten Projekte wird die Kommission sich bemühen, für eine ausgewogene geografische Streuung der Projekte zu sorgen, damit sichergestellt ist, dass das gesamte Gemeinschaftsgebiet optimal abgedeckt wird.
Finanzierung
a) Der verfügbare Gesamtbetrag für die Maßnahmen und Projekte im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen liegt in der Größenordnung von 1 300 000 EUR. Dieser Betrag muss noch von der Haushaltsbehörde bestätigt werden.
b) Die Finanzhilfe deckt höchstens 60 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts. In den Vorschlägen ist der Nachweis einer Kofinanzierung von mindestens 40 % zu erbringen.
c) Die Finanzhilfe beträgt höchstens 25 000 EUR pro Projekt.
d) Die Finanzhilfe wird für punktuelle Maßnahmen gewährt; ein automatischer Anspruch für die darauffolgenden Jahre lässt sich daraus nicht ableiten. Sie deckt den zur Durchführung der Maßnahme vorgesehenen Zeitraum ab.
e) Für das geförderte Projekt darf keine weitere Gemeinschaftsfinanzierung für dieselbe Maßnahme gewährt werden.
f) Kosten, die vor oder nach dem Durchführungszeitraum des Projekts anfallen, dürfen die Antragsteller nicht im Finanzplan berücksichtigen.
g) Die Finanzhilfe darf in keinem Fall zu einem Gewinn führen.
Projektdauer
2004
Deadline
Der Antrag kann:
a) bis spätestens 14. November 2003 per Einschreiben eingereicht werden (maßgebend ist das Datum des Poststempels);
b) oder bis spätestens 14. November 2003 (persönlich, von einem bevollmächtigten Vertreter oder einem privaten Kurierdienst) direkt bei der unter Ziffer 8.5 genannten Adresse abgegeben werden. In letzterem Fall wird die Hinterlegung des Antrags durch eine von dem Beamten, dem die Dokumente übergeben wurden, mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbescheinigung bestätigt.
Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Kontakt

Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur Bereich
„Partnerschaft mit der Bürgergesellschaft“
VM-2 4/56
B-1049 Brüssel
E-Mail-Adresse: eac-soc-civile@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/association/index_de.html

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