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Referenz
M12
zuletzt bearbeitet am
02.04.2004
Programm Titel
Kooperations- und Austauschprojekte zur Förderung der Mobilität älterer Menschen
Amtsblatt/Haushaltslinie
(VP/2004/006)
Haushaltslinie 040408
(2004/C 82/07)

Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele
Hintergrund
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet auf einer ursprünglichen Initiative des Europäischen Parlaments („Pilotprojekt ENEA zur Förderung der Mobilität älterer Menschen“), die dazu beitragen soll, dass ältere Menschen die ihnen zustehende aktive und dynamische Rolle in der Gesellschaft spielen. Mit den verfügbaren Mitteln sollen Maßnahmen zur Einrichtung von Austauschprogrammen für ältere Menschen finanziert werden, wobei spezialisierte Organisationen damit betraut werden, unter anderem geeignete Transportmöglichkeiten zu entwickeln und die Infrastrukturen entsprechend anzupassen.
Zweck der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Die Anträge sollten konkrete Vorschläge zur Förderung der Mobilität in Europa umfassen, die darauf ausgerichtet sind, Hindernisse zu überwinden, denen ältere Menschen möglicherweise gegenüberstehen, wenn sie an gesellschaftlichen und kulturellen Aktivitäten teilnehmen oder Kontakte zu anderen Altersgruppen knüpfen wollen. Die Mobilitätsmaßnahmen sollten in Form von kurzfristigen Aufenthalten in anderen EU-Mitgliedstaaten organisiert werden. Dabei geht es vor allem darum, älteren Menschen die Möglichkeit zu bieten, Fähigkeiten zu erwerben (einschließlich sprachlicher Befähigungen), früher erworbene Fähigkeiten nutzbringend einzusetzen und ihre Erfahrung mit anderen zu teilen, unabhängig von ihrer finanziellen oder sozialen Situation.
Die vorgeschlagenen Projekte müssen Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten einbeziehen (Die neuen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beitreten, müssen ihre Vorschläge in einer der derzeitigen Amtssprachen vorlegen. Beim Ausfüllen der Formblätter sollte man sich nach Möglichkeit auf einige wenige Sprachen beschränken (DE, EN, FR).).
Zielgruppe
FÖRDERKRITERIEN
Anträge Berücksichtigungsfähig sind nur solche Projektvorschläge:

- die spätestens am 17. Mai 2004 entsprechend dem nachstehend beschriebenen Verfahren an die Kommission abgesandt werden (es gilt das Datum des Poststempels);
- die den im Folgenden genannten — und in den Leitlinien näher ausgeführten — Anforderungen genügen.
Förderfähigkeit der Antragsteller
Um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen, müssen die Antragsteller:
- als Organisation ohne Erwerbscharakter eingetragen sein;
- ordnungsgemäß konstituiert und in einem Mitgliedstaat amtlich eingetragen sein;
- bestätigen, dass sie sich nicht in einer der in Artikel 93 der Haushaltsordnung (ABl. L 248 vom 16.9.2002) genannten Situationen befinden (weitere Informationen in den Leitlinien).
Förderfähigkeit des Projekts
- Es werden nur Anträge für Projekte berücksichtigt, an denen Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten teilnehmen.
- Die Maßnahmen dürfen nicht länger als zwölf Monate dauern und müssen im Jahr 2004 anlaufen.
- Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln maximal 80 % beträgt.
- Die Maßnahmen im Rahmen des vom Antragsteller vorgeschlagenen Projekts dürfen nicht bereits anderweitig aus Gemeinschaftsmitteln bezuschusst werden.
Nicht förderfähige Maßnahmen Nicht zulässig sind Zuschussanträge:
- für die laufenden Betriebskosten, für die Kosten von satzungsgemäßen
Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie von Standarddienstleistungen, die üblicherweise von lokalen, regionalen bzw. nationalen Einrichtungen oder Stellen erbracht werden;
- für Tätigkeiten, die außerhalb des Hoheitsgebiets der erweiterten Union durchgeführt werden;
- für auf Gewinnerzielung ausgerichtete Maßnahmen.
AUSWAHLKRITERIEN
Die Antragsteller müssen:

- Nachweise über ihre rechtliche Stellung, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und ihre berufliche Zuverlässigkeit beibringen, aus denen hervorgeht, dass sie zur Durchführung der bezuschussten Maßnahme in der Lage sind;
- über die zur Durchführung der bezuschussten Maßnahme erforderlichen technischen Kapazitäten und Managementkapazitäten verfügen.
BEWERTUNGSKRITERIEN
Die eingereichten Vorschläge werden nach ihrer Qualität bewertet und danach, inwieweit sie den unter Ziffer 2 genannten Zielsetzungen entsprechen, sowie aufgrund folgender Kriterien:
- Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen im Vergleich zu den Zielen und Prioritäten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;
- Eignung des Projekts hinsichtlich der Erreichung der angestrebten Ziele und Ergebnisse;
- Beteiligung der Partner;
- transnationale Dimension des Projekts;
- Außenwirkung der Maßnahmen sowie Verbreitung und Übertragbarkeit der Ergebnisse;
- angemessene Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung sowie der älteren Menschen mit Behinderungen;
- finanzielle Qualität des Vorschlags.
Finanzierung
Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von 3,5 Mio. EUR zur Verfügung. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 8 % der zuschussfähigen Kosten. Die Partnerschaft muss die Gewähr für die Kofinanzierung der übrigen Kosten (mindestens 20 %) als Geldleistung übernehmen. Eine Beteiligung in Form von Sachleistungen wird nicht akzeptiert. Je nach Qualität und Umfang der Vorschläge könnte sich der Zuschuss auf 300 000 EUR bis 600 000 EUR belaufen.
Projektdauer
- Es ist vorgesehen, dass mit der Maßnahme begonnen werden soll, sobald die Bewilligungsvereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet ist. Dies ist voraussichtlich im September 2004 der Fall.
- Der Durchführungszeitraum ist einzuhalten.
- Nur in Ausnahmefällen und nach schriftlichem Einverständnis beider Partien kann die Kommission eine Verlängerung dieses Zeitraums um maximal drei Monate bewilligen (weitere Informationen zu den Voraussetzungen in den Leitlinien).
Deadline
17. Mai 2004
Kontakt
http://europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/tender_de.htm
empl-e1-unite@cec.eu.int
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
Direktion E.1
JII 27 1/122 (z. Hd.: Herrn Constantinos Fotakis)
B-1049 Brüssel.

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