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| Referenz |
| M12 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 02.04.2004 |
| Programm
Titel |
| Kooperations-
und Austauschprojekte zur Förderung der Mobilität
älterer Menschen |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
| (VP/2004/006)
Haushaltslinie 040408
(2004/C 82/07)
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| Generaldirektion
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| Beschäftigung
und Soziales
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| Ziele
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Hintergrund
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
gründet auf einer ursprünglichen Initiative
des Europäischen Parlaments („Pilotprojekt
ENEA zur Förderung der Mobilität älterer
Menschen“), die dazu beitragen soll, dass ältere
Menschen die ihnen zustehende aktive und dynamische
Rolle in der Gesellschaft spielen. Mit den verfügbaren
Mitteln sollen Maßnahmen zur Einrichtung von Austauschprogrammen
für ältere Menschen finanziert werden, wobei
spezialisierte Organisationen damit betraut werden,
unter anderem geeignete Transportmöglichkeiten
zu entwickeln und die Infrastrukturen entsprechend anzupassen.
Zweck der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Die Anträge sollten konkrete Vorschläge zur
Förderung der Mobilität in Europa umfassen,
die darauf ausgerichtet sind, Hindernisse zu überwinden,
denen ältere Menschen möglicherweise gegenüberstehen,
wenn sie an gesellschaftlichen und kulturellen Aktivitäten
teilnehmen oder Kontakte zu anderen Altersgruppen knüpfen
wollen. Die Mobilitätsmaßnahmen sollten in
Form von kurzfristigen Aufenthalten in anderen EU-Mitgliedstaaten
organisiert werden. Dabei geht es vor allem darum, älteren
Menschen die Möglichkeit zu bieten, Fähigkeiten
zu erwerben (einschließlich sprachlicher Befähigungen),
früher erworbene Fähigkeiten nutzbringend
einzusetzen und ihre Erfahrung mit anderen zu teilen,
unabhängig von ihrer finanziellen oder sozialen
Situation.
Die vorgeschlagenen Projekte müssen Partner aus
mindestens drei Mitgliedstaaten einbeziehen (Die neuen
Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am
1. Mai 2004 beitreten, müssen ihre Vorschläge
in einer der derzeitigen Amtssprachen vorlegen. Beim
Ausfüllen der Formblätter sollte man sich
nach Möglichkeit auf einige wenige Sprachen beschränken
(DE, EN, FR).). |
| Zielgruppe
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FÖRDERKRITERIEN
Anträge Berücksichtigungsfähig sind nur
solche Projektvorschläge:
- die spätestens am 17. Mai 2004 entsprechend dem
nachstehend beschriebenen Verfahren an die Kommission
abgesandt werden (es gilt das Datum des Poststempels);
- die den im Folgenden genannten — und in den
Leitlinien näher ausgeführten — Anforderungen
genügen.
Förderfähigkeit der Antragsteller
Um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen, müssen
die Antragsteller:
- als Organisation ohne Erwerbscharakter eingetragen
sein;
- ordnungsgemäß konstituiert und in einem
Mitgliedstaat amtlich eingetragen sein;
- bestätigen, dass sie sich nicht in einer der
in Artikel 93 der Haushaltsordnung (ABl. L 248 vom 16.9.2002)
genannten Situationen befinden (weitere Informationen
in den Leitlinien).
Förderfähigkeit des Projekts
- Es werden nur Anträge für Projekte berücksichtigt,
an denen Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten
teilnehmen.
- Die Maßnahmen dürfen nicht länger
als zwölf Monate dauern und müssen im Jahr
2004 anlaufen.
- Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Kofinanzierung
aus Gemeinschaftsmitteln maximal 80 % beträgt.
- Die Maßnahmen im Rahmen des vom Antragsteller
vorgeschlagenen Projekts dürfen nicht bereits anderweitig
aus Gemeinschaftsmitteln bezuschusst werden.
Nicht förderfähige Maßnahmen
Nicht zulässig sind Zuschussanträge:
- für die laufenden Betriebskosten, für die
Kosten von satzungsgemäßen
Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie von Standarddienstleistungen,
die üblicherweise von lokalen, regionalen bzw.
nationalen Einrichtungen oder Stellen erbracht werden;
- für Tätigkeiten, die außerhalb des
Hoheitsgebiets der erweiterten Union durchgeführt
werden;
- für auf Gewinnerzielung ausgerichtete Maßnahmen.
AUSWAHLKRITERIEN
Die Antragsteller müssen:
- Nachweise über ihre rechtliche Stellung, ihre
finanzielle Leistungsfähigkeit und ihre berufliche
Zuverlässigkeit beibringen, aus denen hervorgeht,
dass sie zur Durchführung der bezuschussten Maßnahme
in der Lage sind;
- über die zur Durchführung der bezuschussten
Maßnahme erforderlichen technischen Kapazitäten
und Managementkapazitäten verfügen.
BEWERTUNGSKRITERIEN
Die eingereichten Vorschläge werden nach ihrer
Qualität bewertet und danach, inwieweit sie den
unter Ziffer 2 genannten Zielsetzungen entsprechen,
sowie aufgrund folgender Kriterien:
- Qualität der vorgeschlagenen Maßnahmen
im Vergleich zu den Zielen und Prioritäten der
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;
- Eignung des Projekts hinsichtlich der Erreichung der
angestrebten Ziele und Ergebnisse;
- Beteiligung der Partner;
- transnationale Dimension des Projekts;
- Außenwirkung der Maßnahmen sowie Verbreitung
und Übertragbarkeit der Ergebnisse;
- angemessene Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung
sowie der älteren Menschen mit Behinderungen;
- finanzielle Qualität des Vorschlags. |
| Finanzierung
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| Es
stehen Haushaltsmittel in Höhe von 3,5 Mio. EUR
zur Verfügung. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft
beläuft sich auf höchstens 8 % der zuschussfähigen
Kosten. Die Partnerschaft muss die Gewähr für
die Kofinanzierung der übrigen Kosten (mindestens
20 %) als Geldleistung übernehmen. Eine Beteiligung
in Form von Sachleistungen wird nicht akzeptiert. Je
nach Qualität und Umfang der Vorschläge könnte
sich der Zuschuss auf 300 000 EUR bis 600 000 EUR belaufen. |
| Projektdauer |
-
Es ist vorgesehen, dass mit der Maßnahme begonnen
werden soll, sobald die Bewilligungsvereinbarung von
beiden Parteien unterzeichnet ist. Dies ist voraussichtlich
im September 2004 der Fall.
- Der Durchführungszeitraum ist einzuhalten.
- Nur in Ausnahmefällen und nach schriftlichem
Einverständnis beider Partien kann die Kommission
eine Verlängerung dieses Zeitraums um maximal drei
Monate bewilligen (weitere Informationen zu den Voraussetzungen
in den Leitlinien). |
| Deadline |
| 17.
Mai 2004 |
| Kontakt |
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Europäische
Institutionnen
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