acceuil
durchsuchen Sie die Eurocircle Site :
Home Page
Kontakt
Team
Praktikum

Präsentation

Geschichte
Referenzen
Projekte

Partner

Institutionelle
Associative
Europäisches Netz

EC-News

Edito
EC-News
Archive

Angebot

Kalender
Liste

Partnerschaft

Einschreibung
Datenbank
Forum
Chat

Euromed

Portal
Network PACA

Übersetzung

Eurodicautom
Babelfish
 
Referenz
M11
zuletzt bearbeitet am
14.04.2003
Programm Titel
INFORMATIONSKAMPAGNE ZUM THEMA MOBILITÄT
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 90/04)
Nr. VP/2003/17
HAUSHALTSLINIE B3-4011
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele

1. HINTERGRUND
Der Strategie der Europäischen Kommission zur Förderung von Qualifikation und Mobilität liegen zwei grundsätzliche Überlegungen zugrunde. Zum einen ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eine der im Gemeinschaftsrecht seit 1958 verankerten Grundfreiheiten. Sie umfasst das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten oder sich dort niederzulassen, das Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat sowie das Recht auf die gleiche Behandlung, wie sie den Angehörigen des Aufnahmemitgliedstaats zuteil wird. Zum anderen gilt es, die Chancen der Arbeitskräfte und Unternehmen zu verbessern, damit sie den Herausforderungen der Arbeitsmärkte in den kommenden Jahren gewachsen sind. Mobilität eröffnet den Arbeitskräften neue Beschäftigungsaussichten und ermöglicht es den Arbeitgebern, geeignete Mitarbeiter zu finden. Sie trägt in hohem Maße dazu bei, effiziente Arbeitsmärkte und eine hohe Beschäftigungsquote zu gewährleisten.
Im Übrigen setzt die Förderung des Wachstums der europäischen Wirtschaft eine bessere Abstimmung zwischen den Qualifikationsanforderungen der Wachstumsbranchen und -regionen einerseits und des Arbeitskräfteangebots andererseits voraus. Eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit jeder Einzelne im Hinblick auf die Gestaltung seines Lebens freie und mündige Entscheidungen treffen kann, u. a. die Entscheidung, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen. Durch diese Mobilität können sektorale und geografische Ungleichgewichte behoben und somit die Bedingungen für eine bessere Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen geschaffen werden.£
Die wichtigsten Merkmale der Kommissionsstrategie zur Förderung von Qualifikation und Mobilität sind im Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität festgehalten, den die Kommission am 13. Februar 2002 angenommen hat. Hauptziel dieses Aktionsplans ist es, die europäischen Arbeitsmärkte für alle offen und zugänglich zu machen und die Hindernisse für einen freien Wechsel zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern in der EU abzubauen.
Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen verfolgen im Großen und Ganzen drei wesentliche Ziele, die dazu beitragen sollen, die Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen.
Beim ersten Ziel geht es um die Ausweitung von beruflicher Mobilität und Qualifizierung. Es soll sichergestellt werden, dass sich die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stärker an den Bedürfnissen des europäischen Arbeitsmarkts orientieren (insbesondere was die IKT-Kompetenz betrifft), das lebenslange Lernen angekurbelt wird, die Systeme zur Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen verbessert und die Belange der Regionen mit Entwicklungsrückstand berücksichtigt werden.
Die zweite Gruppe von Zielen ist darauf ausgerichtet, durch den Abbau der rechtlichen und administrativen Hindernisse die geografische Mobilität zu erleichtern: die uneingeschränkte EU-weite Übertragbarkeit der Sozialversicherungsrechte und Rentenansprüche soll gewährleistet werden (dazu gehört auch, dass die derzeit erforderlichen Papierformulare durch eine europäische Krankenversicherungskarte ersetzt werden), die Anerkennung beruflicher und sonstiger Qualifikationen soll verbessert werden, das Erlernen von Fremdsprachen soll gefördert werden (mit dem Ziel, dass jeder Schulabgänger neben seiner Muttersprache zwei weitere EU-Sprachen beherrscht) und man soll eine gemeinsame Zuwanderungspolitik und die gleichberechtigte Behandlung von in der EU lebenden Angehörigen aus Drittstaaten vereinbaren.
Und schließlich ist der Informationszugang zu verbessern, damit Arbeitsuchende und Arbeitgeber sich eingehend informieren können, ehe sie eine Entscheidung treffen. Das setzt die Einrichtung eines Portals zum Thema Mobilität voraus (One-Stop Job Mobility Information Portal), das von Bürgern und Unternehmen als einheitliche Anlaufstelle für aktuelle Informationen über alle Aspekte in Zusammenhang mit der beruflichen Mobilität genutzt werden kann. Außerdem sollten mehr Stellenangebote im Rahmen von EURES zugänglich gemacht werden und es sollte eine Informationskampagne zum Thema Mobilität gestartet werden.

2. ZIELVORGABEN DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Im Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität heißt es unter Punkt 25 wie folgt:
„Es sollte eine an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtete EU-weite Informationskampagne über Mobilität lanciert werden, die über die vom Binnenmarkt und von den europäischen Arbeitsmärkten gebotenen wichtigen Dimensionen, Gelegenheiten und Möglichkeiten informiert. Weitere Informationskampagnen sollten eher auf bestimmte Branchen ausgerichtet sein und dazu beitragen, das Image bestimmter Berufszweige zu aktualisieren und zu verbessern und mehr qualifizierte Frauen für diese Bereiche zu interessieren.“
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist darauf ausgerichtet, eine Reihe von Informationsmaßnahmen in der Europäischen Union (EU)/dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu kofinanzieren, die im Rahmen der Informationskampagne zum Thema Mobilität durchgeführt werden.
Eine genaue Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen ist Abschnitt 4 („Welche Arten von Maßnahmen werden gefördert?“) zu entnehmen.
2.1. Ziel der Informationskampagne zum Thema Mobilität
Ziel der Kampagne ist die Förderung der beruflichen und geografischen Mobilität durch eine verstärkte Sensibilisierung für die Chancen einer Mobilität in der EU/im EWR sowie für die Problematik des bereits vorhandenen oder noch zu erwartenden Arbeitskräftemangels in bestimmten Wirtschaftszweigen, Berufen und Regionen.
2.2. Zielgruppen
Entsprechend dem Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität sind die Zielgruppen der Kampagne folgende:
- Beschäftigte und Arbeitsuchende,
- Arbeitgeber, insbesondere in Berufszweigen, für die ein zeitgemäßes und besseres Image vermittelt werden sollte, um u. a. mehr qualifizierte Frauen für eine Tätigkeit in diesen Branchen zu interessieren.

3. KONZEPT DER KAMPAGNE
Die Kampagne betrifft sowohl die berufliche als auch die geografische Mobilität. Da sie sich einerseits an Beschäftigte und Arbeitsuchende und andererseits an Arbeitgeber richtet, sind die Maßnahmen und die Botschaften gegebenenfalls an die jeweilige Zielgruppe anzupassen.
Die „Botschaften“ bzw. Informationen müssen konkret und praxisbezogen sein und Antworten auf Fragen wie diese geben:
— Berufliche Mobilität — welche Chancen birgt sie für mich als Arbeitsuchender/Beschäftigter/Arbeitgeber?
— Berufliche Mobilität — was könnte sie für mich als Arbeitsuchender/ Beschäftigter/Arbeitgeber bedeuten?
— Wo kann ich mich näher informieren?
— Wo bekomme ich Aufschluss über Angebote?
— Wo kann ich mich beraten lassen?
— Berufliche Mobilität interessiert mich — was soll ich jetzt machen? Wie soll ich vorgehen?

Zielgruppe
4. WELCHE ARTEN VON MASSNAHMEN WERDEN GEFÖRDERT?
Vorzugsweise sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einem Maßnahmenpaket auf der Grundlage einer umfassenden und kohärenten Strategie gehören, da ihnen Priorität gegenüber vergleichbaren Einzelmaßnahmen eingeräumt wird.
Sämtliche Maßnahmen müssen
- sich an Arbeitsuchende oder Arbeitgeber als Endbenutzer richten,
- den Schwerpunkt eindeutig auf die Sensibilisierung für die positiven Mobilitätsaspekte legen,
- konkret und praxisbezogen sein,
- das allgemeine Grundkonzept der Kampagne berücksichtigen (Ansatz, Slogan und Logo, die von der Kommission vorgegeben werden).
Die einzelnen Maßnahmen können unterschiedlicher Art sein; u. a. können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Erstellung und Verteilung von Informationsmaterial,
- webgestützte Informationsdienste,
- Nutzung von Callzentren,
- elektronische Mitteilungssysteme,
- Organisation von Informationsveranstaltungen und -seminaren,
- Teilnahme an Jobbörsen.
Die Kommission gibt die allgemeinen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Maßnahmen vor.Die Kampagne könnte somit als ein Paket einzelner Maßnahmen beschrieben werden, denen ein gemeinsamer Ansatz, ein gemeinsamer Slogan und ein gemeinsames Logo zugrunde liegen.
Priorität wird Maßnahmen eingeräumt, die für ähnliche, nicht von der Gemeinschaft geförderte Aktivitäten genutzt werden oder als Impulsgeber dienen können.
 
Zugelassene Antragsteller

Vorschläge von bereits seit längerem auf europäischer Ebene tätigen Netzen oder Organisationen, denen möglichst viele Länder der EU/des EWR und folgende Einrichtungen angehören, werden bevorzugt behandelt:
- öffentliche Arbeitsverwaltungen und private Arbeitsvermittlungsstellen;
- Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände auf verschiedenen Ebenen, einschließlich Branchenverbänden;
- öffentliche und private Einrichtungen für die allgemeine und berufliche Bildung;
- lokale und regionale öffentliche Körperschaften.
Der Antragsteller zeichnet für das Projekt verantwortlich und fungiert als Vertragspartner der Kommission.
Fördergebiet
 
Finanzierung
Ein Gemeinschaftszuschuss wird ausschließlich Projekten in einem Gesamtwert von über 100 000 EUR gewährt. Der Kofinanzierungsbetrag der Gemeinschaft beträgt mindestens 50 000 EUR und höchstens 200 000 EUR. Der Kofinanzierungsbetrag der Gemeinschaft (Angabe in Prozent) kann folglich variieren, jedoch in keinem Fall 75 % der Gesamtkosten überschreiten.
Projektdauer
Alle Maßnahmen müssen im Jahr 2003 anlaufen und zwischen September 2003 und Ende Juni 2004 durchgeführt werden.
Deadline
30. Mai 2003
Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
Referat A3
J-27 05/50
B-1049 Brüssel
empl-A3-eures-call@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/employment_social/tender_de.htm
Falls Sie Fragen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen haben oder die Antragsformulare anfordern wollen, wenden Sie sich bitte an:
Henric Stjernquist
henric.stjernquist@cec.eu.int
Tel. (32-2) 296 27 17
Ida Monclair
ida.monclair@cec.eu.int
Tel. (32-2) 295 60 11
Europäische Kommission
GD EMPL
Referat A3
B-1049 Brüssel.

Europäische Institutionnen

Europäische Kommission
Europäischen Parlament
Europäischen Rat
Présidence de l'Union Européenne
Médiateur Européen
Europäiches Gerichtschofes
Wirtschafts-und Sozialauss
chlusses
Inforegio
CEDEFOP
Ausschluss der Regionen
Europäisches Rechnunghofs
Statistisches Amt
Europäische Kommission Vertretung in Frankreich
Europäischen Parlament Vertretung in Marseille
Citizens first

Press

CORDIS
EUR-Lex
JO L et C
JO S

Zeitungen

Europäische Kommission Presse
Europäischen Parlament Presse