1.
HINTERGRUND
Der Strategie der Europäischen Kommission zur Förderung
von Qualifikation und Mobilität liegen zwei grundsätzliche
Überlegungen zugrunde. Zum einen ist die Freizügigkeit
der Arbeitnehmer eine der im Gemeinschaftsrecht seit
1958 verankerten Grundfreiheiten. Sie umfasst das
Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten
oder sich dort niederzulassen, das Aufenthaltsrecht
im Aufnahmemitgliedstaat sowie das Recht auf die gleiche
Behandlung, wie sie den Angehörigen des Aufnahmemitgliedstaats
zuteil wird. Zum anderen gilt es, die Chancen der
Arbeitskräfte und Unternehmen zu verbessern, damit
sie den Herausforderungen der Arbeitsmärkte in den
kommenden Jahren gewachsen sind. Mobilität eröffnet
den Arbeitskräften neue Beschäftigungsaussichten und
ermöglicht es den Arbeitgebern, geeignete Mitarbeiter
zu finden. Sie trägt in hohem Maße dazu bei, effiziente
Arbeitsmärkte und eine hohe Beschäftigungsquote zu
gewährleisten.
Im Übrigen setzt die Förderung des Wachstums der europäischen
Wirtschaft eine bessere Abstimmung zwischen den Qualifikationsanforderungen
der Wachstumsbranchen und -regionen einerseits und
des Arbeitskräfteangebots andererseits voraus. Eines
der grundlegenden Ziele der Europäischen Union ist
es, die Voraussetzungen zu schaffen, damit jeder Einzelne
im Hinblick auf die Gestaltung seines Lebens freie
und mündige Entscheidungen treffen kann, u. a. die
Entscheidung, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen.
Durch diese Mobilität können sektorale und geografische
Ungleichgewichte behoben und somit die Bedingungen
für eine bessere Nutzung der zur Verfügung stehenden
Ressourcen geschaffen werden.£
Die wichtigsten Merkmale der Kommissionsstrategie
zur Förderung von Qualifikation und Mobilität sind
im Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität festgehalten,
den die Kommission am 13. Februar 2002 angenommen
hat. Hauptziel dieses Aktionsplans ist es, die europäischen
Arbeitsmärkte für alle offen und zugänglich zu machen
und die Hindernisse für einen freien Wechsel zwischen
Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern in der EU abzubauen.
Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen verfolgen
im Großen und Ganzen drei wesentliche Ziele, die dazu
beitragen sollen, die Chancen auf einen Arbeitsplatz
zu erhöhen.
Beim ersten Ziel geht es um die Ausweitung von beruflicher
Mobilität und Qualifizierung. Es soll sichergestellt
werden, dass sich die Systeme der allgemeinen und
beruflichen Bildung stärker an den Bedürfnissen des
europäischen Arbeitsmarkts orientieren (insbesondere
was die IKT-Kompetenz betrifft), das lebenslange Lernen
angekurbelt wird, die Systeme zur Anerkennung von
Qualifikationen und Kompetenzen verbessert und die
Belange der Regionen mit Entwicklungsrückstand berücksichtigt
werden.
Die zweite Gruppe von Zielen ist darauf ausgerichtet,
durch den Abbau der rechtlichen und administrativen
Hindernisse die geografische Mobilität zu erleichtern:
die uneingeschränkte EU-weite Übertragbarkeit der
Sozialversicherungsrechte und Rentenansprüche soll
gewährleistet werden (dazu gehört auch, dass die derzeit
erforderlichen Papierformulare durch eine europäische
Krankenversicherungskarte ersetzt werden), die Anerkennung
beruflicher und sonstiger Qualifikationen soll verbessert
werden, das Erlernen von Fremdsprachen soll gefördert
werden (mit dem Ziel, dass jeder Schulabgänger neben
seiner Muttersprache zwei weitere EU-Sprachen beherrscht)
und man soll eine gemeinsame Zuwanderungspolitik und
die gleichberechtigte Behandlung von in der EU lebenden
Angehörigen aus Drittstaaten vereinbaren.
Und schließlich ist der Informationszugang zu verbessern,
damit Arbeitsuchende und Arbeitgeber sich eingehend
informieren können, ehe sie eine Entscheidung treffen.
Das setzt die Einrichtung eines Portals zum Thema
Mobilität voraus (One-Stop Job Mobility Information
Portal), das von Bürgern und Unternehmen als einheitliche
Anlaufstelle für aktuelle Informationen über alle
Aspekte in Zusammenhang mit der beruflichen Mobilität
genutzt werden kann. Außerdem sollten mehr Stellenangebote
im Rahmen von EURES zugänglich gemacht werden und
es sollte eine Informationskampagne zum Thema Mobilität
gestartet werden.
2.
ZIELVORGABEN DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON
VORSCHLÄGEN
Im Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und
Mobilität heißt es unter Punkt 25 wie folgt:
„Es sollte eine an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer
gerichtete EU-weite Informationskampagne über Mobilität
lanciert werden, die über die vom Binnenmarkt und
von den europäischen Arbeitsmärkten gebotenen wichtigen
Dimensionen, Gelegenheiten und Möglichkeiten informiert.
Weitere Informationskampagnen sollten eher auf bestimmte
Branchen ausgerichtet sein und dazu beitragen, das
Image bestimmter Berufszweige zu aktualisieren und
zu verbessern und mehr qualifizierte Frauen für diese
Bereiche zu interessieren.“
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
ist darauf ausgerichtet, eine Reihe von Informationsmaßnahmen
in der Europäischen Union (EU)/dem Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) zu kofinanzieren, die im Rahmen der Informationskampagne
zum Thema Mobilität durchgeführt werden.
Eine genaue Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen
ist Abschnitt 4 („Welche Arten von Maßnahmen werden
gefördert?“) zu entnehmen.
2.1. Ziel der Informationskampagne zum Thema Mobilität
Ziel der Kampagne ist die Förderung der beruflichen
und geografischen Mobilität durch eine verstärkte
Sensibilisierung für die Chancen einer Mobilität in
der EU/im EWR sowie für die Problematik des bereits
vorhandenen oder noch zu erwartenden Arbeitskräftemangels
in bestimmten Wirtschaftszweigen, Berufen und Regionen.
2.2. Zielgruppen
Entsprechend dem Aktionsplan für Qualifikation und
Mobilität sind die Zielgruppen der Kampagne folgende:
- Beschäftigte und Arbeitsuchende,
- Arbeitgeber, insbesondere in Berufszweigen, für
die ein zeitgemäßes und besseres Image vermittelt
werden sollte, um u. a. mehr qualifizierte Frauen
für eine Tätigkeit in diesen Branchen zu interessieren.
3.
KONZEPT DER KAMPAGNE
Die Kampagne betrifft sowohl die berufliche als auch
die geografische Mobilität. Da sie sich einerseits
an Beschäftigte und Arbeitsuchende und andererseits
an Arbeitgeber richtet, sind die Maßnahmen und die
Botschaften gegebenenfalls an die jeweilige Zielgruppe
anzupassen.
Die „Botschaften“ bzw. Informationen müssen konkret
und praxisbezogen sein und Antworten auf Fragen wie
diese geben:
— Berufliche Mobilität — welche Chancen birgt sie
für mich als Arbeitsuchender/Beschäftigter/Arbeitgeber?
— Berufliche Mobilität — was könnte sie für mich als
Arbeitsuchender/ Beschäftigter/Arbeitgeber bedeuten?
— Wo kann ich mich näher informieren?
— Wo bekomme ich Aufschluss über Angebote?
— Wo kann ich mich beraten lassen?
— Berufliche Mobilität interessiert mich — was soll
ich jetzt machen? Wie soll ich vorgehen?
|
4.
WELCHE ARTEN VON MASSNAHMEN WERDEN GEFÖRDERT?
Vorzugsweise sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
einem Maßnahmenpaket auf der Grundlage einer umfassenden
und kohärenten Strategie gehören, da ihnen Priorität
gegenüber vergleichbaren Einzelmaßnahmen eingeräumt
wird.
Sämtliche Maßnahmen müssen
- sich an Arbeitsuchende oder Arbeitgeber als Endbenutzer
richten,
- den Schwerpunkt eindeutig auf die Sensibilisierung
für die positiven Mobilitätsaspekte legen,
- konkret und praxisbezogen sein,
- das allgemeine Grundkonzept der Kampagne berücksichtigen
(Ansatz, Slogan und Logo, die von der Kommission vorgegeben
werden).
Die einzelnen Maßnahmen können unterschiedlicher Art
sein; u. a. können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Erstellung und Verteilung von Informationsmaterial,
- webgestützte Informationsdienste,
- Nutzung von Callzentren,
- elektronische Mitteilungssysteme,
- Organisation von Informationsveranstaltungen und -seminaren,
- Teilnahme an Jobbörsen.
Die Kommission gibt die allgemeinen Rahmenbedingungen
für die verschiedenen Maßnahmen vor.Die Kampagne könnte
somit als ein Paket einzelner Maßnahmen beschrieben
werden, denen ein gemeinsamer Ansatz, ein gemeinsamer
Slogan und ein gemeinsames Logo zugrunde liegen.
Priorität wird Maßnahmen eingeräumt, die für ähnliche,
nicht von der Gemeinschaft geförderte Aktivitäten genutzt
werden oder als Impulsgeber dienen können.
Zugelassene Antragsteller
Vorschläge von bereits seit längerem auf europäischer
Ebene tätigen Netzen oder Organisationen, denen möglichst
viele Länder der EU/des EWR und folgende Einrichtungen
angehören, werden bevorzugt behandelt:
- öffentliche Arbeitsverwaltungen und private Arbeitsvermittlungsstellen;
- Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände
auf verschiedenen Ebenen, einschließlich Branchenverbänden;
- öffentliche und private Einrichtungen für die allgemeine
und berufliche Bildung;
- lokale und regionale öffentliche Körperschaften.
Der Antragsteller zeichnet für das Projekt verantwortlich
und fungiert als Vertragspartner der Kommission. |