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Referenz
M10
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
Sensibilisierung im Entwicklungsbereich Audiovisuelle Produktionen für das Fernsehen (veröffentlicht von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2001/C 230/04)/Haushaltlinie B7-6100
Generaldirektion
Ziele

1. Aufforderungskennnummer
EUROPEAID/112810/C/G/multi.

2. Programm und Finanzierungsquelle
Artikel B7-6100 "Sensibilisierung im Entwicklungsbereichiu des Haushaltsplans beinhaltet die Finanzierung von Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung eines besseren Verständnisses der Öffentlichkeit für die Entwicklungsprobleme der Länder des Südens und der Entwicklungskooperation der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten; hierunter fallen insbesondere Maßnahmen im audiovisuellen Bereich, entwicklungspolitische Bildungsmaßnahmen und der Lorenzo Nataliio-Preis, der für journalistische Ar- beiten über Entwicklungsfragen verliehen wird.

3. Art der Maßnahmen, geografisches Zielgebiet und Projektdauer
a) Finanzierung der Produktion von Dokumentarfilmen, Nachrichtenmagazinen, Berichten, Debatten und Serien, die vorzugsweise von einer oder mehreren Fernsehanstalten in der Europäischen Union ausgestrahlt werden können und zu einem besseren Verständnis der Öffentlichkeit in Europa für die Probleme der Dritten Welt und die Notwendigkeit der Nord-Süd-Zusammenarbeit beitragen sowie sich mit der Politik der Europäischen Union im Bereich der Entwicklungskooperation und den von ihr diesbezüglich unternommenen Anstrengungen befassen. Die Projekte müssen den in Abschnitt 2.1.2 des Leitfadens für Antragsteller genannten Kriterien entsprechen.
b) Geografisches Zielgebiet: Die Vorschläge müssen ein oder mehrere Entwickungsländer betreffen.
c) Maximale Projektdauer: sechsunddreißig (36) Monate Weitere Einzelheiten finden Sie in dem unter Punkt 12 genannten —Leitfaden für Antragstellerie.

4. Verfügbarer Gesamtbetrag für diese Aufforderung 1 000 000 EUR.

5. Höchst- und Mindestzuschüsse
a) Mindestzuschuss je Projekt: 50 000 EUR.
b) Höchstzuschuss je Projekt: 150 000 EUR.
c) Projektkostenanteil, der höchstens von der Gemein- schaft finanziert wird: 25 %.

6. Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse 20 Vorschläge.

7. Teilnahmevoraussetzungen:
Wer kann Vorschläge ein- reichen? Im Bereich der audiovisuellen Produktion tätige Unterneh- men, Vereinigungen, unabhängige Produzenten und Fern- sehanstalten, die in der Europäischen Union ansässig sind.

8. Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Neun Monate ab dem letzten Termin für die Einreichung der Bewerbungen.

9. Vergabekriterien
Für Einzelheiten siehe Abschnitt 2.3 in dem unter Punkt 12 genannten —Leitfaden für Antragstellerie.

10. Antragsform und erforderliche Angaben
Vorschläge sind anhand des Standard-Antragsformulars einzureichen, das in dem unter Punkt 12 genannten —Leit- faden für Antragstelleriu enthalten ist und dessen Format und Anweisungen genau zu beachten sind. Für jeden An- trag sind vom Antragsteller ein unterzeichnetes Original und drei Kopien einzureichen.

11. Einreichungsschluss: Eine neue Ausschreibung wird vorraussichtlich im Mai 2002 erscheinen.

12. Ausführliche Informationen
Weitere Einzelheiten über diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem —Leitfaden für Antragstel- lerizu entnehmen, der zusammen mit dieser Ankündigung im Internet auf der nachstehenden Website von EuropeAid veröffentlicht ist: http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm (unter —Tenders and Grantsin). Fragen zu dieser Aufforderung schicken Sie bitte per E-Mail (unter Angabe der unter Punkt 1 aufgeführten Aufforderungskennnummer) an: luigi.oliveri@cec.eu.int
Es wird allen Antragstellern empfohlen, die genannte Web- site vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge regelmäßig zu besuchen, weil die Kommission dort häufig gestellte Fragen und deren Antworten veröffentlichen wird.

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