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| Referenz |
| M07 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 13.11.02 |
| Programm
Titel |
| ASEAN-EU-Hochschulnetzwerkprogramm
(AUNP) |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
| (2002/C
276/02)/Haushaltslinie B7-3010 (wirtschaftliche Zusammenarbeit
mit Asien) |
| Generaldirektion
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| EuropeAid/114639/C/G.
ASEAN-EU-Hochschulnetzwerkprogramm (ASEAN-EU University
Network Programme — AUNP)
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| Ziele
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Ziel
des Programms ist die Förderung der Zusammenarbeit im
Bereich der Hochschulbildung zwischen der Europäischen
Union und ASEAN sowie die Stärkung der regionalen Integration
der ASEAN-Länder. Das Programm bietet den Rahmen für
ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Förderung der
gegenseitigen Wahrnehmung und Verständigung und des
gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustauschs zwischen
den beiden Regionen.
Das Programm AUNP umfasst die folgenden drei zuschussfähigen
Bereiche:
— gemeinsame angewandte Forschung,
— Entwicklung der Humanressourcen,
— Lehrplanentwicklung.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen im Rahmen des Programms
AUNP zuschussfähig:
— Förderung von Partnerschaftsprojekten zwischen Hochschuleinrichtungen
in den EU-Mitgliedstaaten und den förderfähigen ASEAN-Ländern
zum Aufund Ausbau abgestimmter und nachhaltiger Beziehungen
im Hochschulbereich;
— Förderung gemeinsamer akademischer Aktivitäten wie
der Entwicklung gemeinsamer Lehrpläne und Kurse/Module
sowie der Entwicklung/Verbesserung des Kursmaterials;
— Verbesserung und Förderung der Qualifikation und Mobilität
der postgraduierten Studenten und des Lehr- und Verwaltungspersonals
in Hochschuleinrichtungen durch Fortbildungsmaßnahmen
vor Ort und im Ausland und durch den Austausch von Erfahrungen;
— gegenseitige Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung;
— Förderung des gegenseitigen Informationsflusses über
Studienprogramme; Übereinkommen über die Anrechnung
von Studienleistungen und die gegenseitige Anerkennung
von Hochschulabschlüssen;
— Förderung gemeinsamer angewandter Forschungsvorhaben
in Bereichen von nachweislich gemeinsamem Interesse
für die EU und ASEAN; gemeinsame Veröffentlichung und
Verwertung der Forschungsergebnisse;
— Erhöhung der Verfügbarkeit von Informationen über
die Hochschulsysteme in der EU und den ASEAN-Ländern;
— Sensibilisierung für die Möglichkeiten, die dieser
Sektor bietet, und Aufbau von Kontakten, die zu einer
für beide Seiten vorteilhaften wirtschaftlichen Zusammenarbeit
führen können. |
| Zielgruppe
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Wer
kann Vorschläge einreichen?
Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen,
um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen:
— Bei dem Antragsteller muss es sich um eine Organisation
ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln.
— Bei dem Antragsteller muss es sich um eine Hochschuleinrichtung
(oder den Teil einer solchen Einrichtung) handeln.
In diesem Zusammenhang muss der Antragsteller die folgenden
zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Der Antragsteller muss Lehrveranstaltungen für Studenten
vor und/oder nach dem ersten akademischen Grad anbieten,
die zu einem in seinem eigenen Land anerkannten Abschluss
führen. Der Antragsteller kann als „Universität“ bezeichnet
werden oder eine vergleichbare Bezeichnung haben (beispielsweise
„Polytechnikum“, „College“, „Institut“ usw.).
- Sowohl die Einrichtung als auch ihre Studienabschlüsse
müssen von den zuständigen nationalen Behörden im eigenen
Land anerkannt worden sein. Einrichtungen, die Studenten
auf ausländische Studienabschlüsse vorbereiten (beispielsweise
solche, die als Zweigstelle oder im Rahmen einer Franchisevereinbarung
tätig sind) sind nicht förderfähig.
— Der Antragsteller muss seine Hauptverwaltung in der
Europäischen Union haben (Österreich, Belgien, Dänemark,
Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland,
Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Schweden, Niederlande,
Vereinigtes Königreich) oder aber in einem der folgenden
förderfähigen ASEAN-Länder: Brunei Darussalam, Kambodscha,
Indonesien, Laos, Malaysia, Philippinen, Thailand und
Vietnam.
— Der Antragsteller ist selbst für die Vorbereitung
und die Verwaltung des Projekts verantwortlich und handelt
nicht als Vermittler.
— Der Antragsteller muss über ausreichende und solide
Finanzierungsquellen verfügen, um seine Tätigkeit während
der Laufzeit des Projekts aufrechterhalten und sich
erforderlichenfalls an seiner Finanzierung beteiligen
zu können.
— Er verfügt nachweislich über einschlägige Erfahrung
und ausreichende Kapazitäten, um Maßnahmen durchzuführen,
die ihrer Größe und Komplexität nach dem Projekt entsprechen,
für das der Zuschuss beantragt wird.
Private Einrichtungen, die seit mindestens fünf Jahren
eingetragen sind, können sich unter denselben Voraussetzungen
wie öffentliche Einrichtungen bewerben, vorausgesetzt,
sie verfolgen mit ihrem Projektvorschlag keinen Gewinnerzielungszweck.
Ferner steht das Programm folgenden Teilnehmern offen:
— bereits bestehende Netze von Hochschuleinrichtungen,
vorausgesetzt, sie haben ihre Hauptverwaltung in einem
der förderfähigen Länder;
— regionale Hochschuleinrichtungen, die nicht zu einem
nationalen System gehören, jedoch formell von einem
der im Rahmen von AUNP förderfähigen Länder anerkannt
wurden.
Vorschläge können von Antragstellern mit mindestens
drei Partnern eingereicht werden.
a) Antragsteller aus einem förderfähigen ASEAN-Land
müssen über mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten sowie über einen Partner aus einem
anderen förderfähigen ASEAN-Land verfügen.
b) Antragsteller aus einem EU-Mitgliedstaat müssen über
mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen förderfähigen
ASEAN-Ländern sowie über einen Partner aus einem anderen
EU-Mitgliedstaat verfügen. |
| Fördergebiet
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| Europäische
Union (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg,
Portugal, Spanien, Schweden, Niederlande, Vereinigtes
Königreich) und die teilnehmenden ASEAN-Länder: Brunei
Darussalam, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia,
Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. |
| Finanzierung
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Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
verfügbarer Gesamtbetrag 3 000 000 EUR.
a) Mindestzuschuss je Projekt: 100 000 EUR,
b) Höchstzuschuss je Projekt: 200 000 EUR,
c) Höchstanteil der Projektkosten, die aus Gemeinschaftsmitteln
finanziert werden können: 80 %. |
| Projektdauer |
| 24
Monate |
| Deadline |
| 27.
Februar 2003 |
| Kontakt |
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Europäische
Institutionnen
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