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Referenz
M05
zuletzt bearbeitet am
23.02.2004
Programm Titel

MEDIA PLUS (2001—2005)
Durchführung des Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen DG EAC/32/04
(2004/C 158/05)


WACHSTUM UND AUDIOVISUELLE MEDIEN: I2I AUDIOVISUAL



1. Einleitung

Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG des Rates zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA PLUS — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001-2005), der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (L 336 vom 30.12.2000, S. 82) veröffentlicht wurde. Gemäß dem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zu treffen, um die Entwicklung von Produktionsprojekten zu fördern.

2. Ziele und Gegenstand des Aufrufs

Das Ziel der Förderung ist, den unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen den Zugang zu externer Finanzierung der Banken und anderen Finanzinstituten zu erleichtern. Insbesondere dient dieUnterstützung dazu die Kosten zu senken für:
- Versicherung von audiovisuellen Werken: Modul 1 — Unterstützung für den Posten „Versicherung“ innerhalb des Produktionsbudgets;
- Erfüllungsgarantien zur Realisierung von audiovisuellen Werken: Modul 2 - Unterstützung für den Posten „Erfüllungsgarantie“ innerhalb des Produktionsbudgets;
- Forderungsabtretungen zur Realisierung von Werken: Modul 3 — Unterstützung für den Posten „Finanzkosten“ innerhalb des Produktionsbudgets.

3. Teilnahmeberechtigte

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an unabhängige Produktionsunternehmen, die in ,einem der 25 Mitgliedstaaten der EU registriert sind, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und Bulgarien.

4. Finanzierung und Dauer der Projekte
Das vorgesehene Budget beläuft sich auf 2,7 Mio. EUR. Die finanzielle Beteilung der Europäischen Kommission liegt bei max. 50 % (60 %) der anrechenbaren Kosten. Der Betrag der Unterstützung liegt zwischen 1 500 EUR und 50 000 EUR. Die maximale Unterstützung beträgt 50 000 EUR. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2004 beginnen. Die maximale Dauer eines Projekt wird 35 Monate betragen.

5. Einreichungsschluss

Der Einsendeschluss für die Einreichung für diesen Aufruf von Anträgen ist der 6. August 2004.

6. Sonstige Information
Europäische Unternehmen, die im Rahmen dieser Aufforderung Vorschläge einreichen möchten und die die „Richtlinien zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung für den Bereich Wachstum und audiovisuelle Medien: i2i Audiovisual“ erhalten möchten, können diese per Post oder Telefax bei folgender Stelle anfordern:
Europäische Kommission
Constantin Daskalakis
DG EAC/C3
B100 4/27
Rue de Genève 1
B-1049 Brüssel
Fax (+32-2) 299 92 14.
Der vollständige Text für diesen Aufruf auf der Internetseite: http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/i2iav_en.html finden.
Für die Anträge müssen die von Media vorgegebenen Formulare benutzt sowie die Richtlinien des Aufrufes
respektiert werden.



Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 92/03
Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme und der Vernetzung europäischer
Vertriebsunternehmen
System der „selektiven“ Förderung

(2003/C 311/10)

1. EINLEITUNG
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG des Rates zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (Media Plus — Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001—2001), der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 13 vom 17. Januar 2001, S. 35 veröffentlicht wurde.
Gemäß dem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zu treffen, um den transnationalen Vertrieb von Kinofilmen zu fördern.

2. GEGENSTAND
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Filmvertriebsgesellschaften, die mit ihren Tätigkeiten zu den oben genannten Zielen beitragen. Sie enthält Hinweise zur Anforderung der Unterlagen zur Einreichung eines Vorschlags, für den Fördermittel der Gemeinschaft beantragt werden.
Für die Koordinierung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist bei der Europäischen Kommission das Referat „Unterstützung der audiovisuellen Inhalte (Media)“ der Generaldirektion Bildung und Kultur zuständig.
Europäische Gesellschaften, die im Rahmen dieser Aufforderung Vorschläge einreichen wollen und die die „Leitlinien zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung für den Bereich Vertrieb — Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme und Vernetzung europäischer Vertriebsgesellschaften
- System der ,selektiven‘ Förderung“ erhalten möchten, können diese per Post oder Telefax bei folgender Stelle anfordern:
Europäische Kommission,
Herrn Jacques Delmoly,
Referatsleiter,
GD EAC/C3, B100 4/20,
B-1049 Brüssel,
Telefax (32-2) 299 92 14.

Die Kommission sichert zu, die genannten Unterlagen innerhalb von zwei Tagen nach Eingang des Anforderungsschreibens zu versenden.

Die Vorschläge sind bis zu den folgenden Terminen bei der genannten Adresse einzureichen:
- 15. März 2004
- 10. Juli 2004
- 1. Dezember 2004



Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 95/2003
Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke

(2003/C 315/08)

1. EINLEITUNG
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG des Rates zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus – Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001—2001), der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (L 13 vom 17.1.2001, S. 35) veröffentlicht wurde.
Gemäß dem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zu treffen, um die Fernsehausstrahlung von europäischen audiovisuellen Werken zu fördern.

2. GEGENSTAND
Diese Aufforderung richtet sich an unabhängige europäische Fernsehproduktionsgesellschaften, die mit ihren Tätigkeiten zu den oben genannten Zielen beitragen. Sie enthält Hinweise zur Anforderung der
Unterlagen zur Einreichung eines Vorschlags, für den Fördermittel der Gemeinschaft beantragt werden. Für die Koordinierung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist bei der Europäischen
Kommission das Referat „Unterstützung der audiovisuellen Inhalte (MEDIA)“ der Generaldirektion Bildung und Kultur zuständig.
Europäische Gesellschaften, die im Rahmen dieser Aufforderung Vorschläge einreichen wollen und die die „Leitlinien zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung für den Bereich Vertrieb — Förderung der Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke“ erhalten möchten, können diese per Post oder Telefax bei folgender Stelle anfordern:
Europäische Kommission,
Herrn Jacques Delmoly,
Referatsleiter, GD EAC/C3,
B100 4/20, B-1049 Brüssel,
Telefax (32-2) 299 92 14.

Die Kommission sichert zu, die genannten Unterlagen innerhalb von zwei Tagen nach Eingang des Anforderungsschreibens zu versenden.
Die Vorschläge sind bis zu den folgenden Terminen bei der genannten Adresse einzureichen:
- 17. Februar 2004
- 16. Juni 2004
- 3. November 2004.




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