MEDIA
PLUS (2001—2005)
Durchführung des Programms zur Förderung von Entwicklung,
Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich
europäischer audiovisueller Werke
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
DG EAC/32/04
(2004/C 158/05)
WACHSTUM UND AUDIOVISUELLE MEDIEN: I2I AUDIOVISUAL
1. Einleitung
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG
des Rates zur Durchführung eines Programms
zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und
Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer
audiovisueller Werke (MEDIA PLUS — Entwicklung,
Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001-2005),
der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
(L 336 vom 30.12.2000, S. 82) veröffentlicht
wurde. Gemäß dem Beschluss sind u. a.
Maßnahmen zu treffen, um die Entwicklung von
Produktionsprojekten zu fördern.
2. Ziele und Gegenstand des Aufrufs
Das Ziel der Förderung ist, den unabhängigen
europäischen Produktionsunternehmen den Zugang
zu externer Finanzierung der Banken und anderen
Finanzinstituten zu erleichtern. Insbesondere dient
dieUnterstützung dazu die Kosten zu senken
für:
- Versicherung von audiovisuellen Werken: Modul
1 — Unterstützung für den Posten
„Versicherung“ innerhalb des Produktionsbudgets;
- Erfüllungsgarantien zur Realisierung von
audiovisuellen Werken: Modul 2 - Unterstützung
für den Posten „Erfüllungsgarantie“
innerhalb des Produktionsbudgets;
- Forderungsabtretungen zur Realisierung von Werken:
Modul 3 — Unterstützung für den
Posten „Finanzkosten“ innerhalb des
Produktionsbudgets.
3. Teilnahmeberechtigte
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
richtet sich an unabhängige Produktionsunternehmen,
die in ,einem der 25 Mitgliedstaaten der EU registriert
sind, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und
Bulgarien.
4. Finanzierung und Dauer der Projekte
Das vorgesehene Budget beläuft sich auf 2,7
Mio. EUR. Die finanzielle Beteilung der Europäischen
Kommission liegt bei max. 50 % (60 %) der anrechenbaren
Kosten. Der Betrag der Unterstützung liegt
zwischen 1 500 EUR und 50 000 EUR. Die maximale
Unterstützung beträgt 50 000 EUR. Die
Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2004
und dem 31. Dezember 2004 beginnen. Die maximale
Dauer eines Projekt wird 35 Monate betragen.
5. Einreichungsschluss
Der Einsendeschluss für die Einreichung für
diesen Aufruf von Anträgen ist der 6.
August 2004.
6. Sonstige Information
Europäische Unternehmen, die im Rahmen dieser
Aufforderung Vorschläge einreichen möchten
und die die „Richtlinien zur Einreichung von
Anträgen auf finanzielle Unterstützung
für den Bereich Wachstum und audiovisuelle
Medien: i2i Audiovisual“ erhalten möchten,
können diese per Post oder Telefax bei folgender
Stelle anfordern:
Europäische Kommission
Constantin Daskalakis
DG EAC/C3
B100 4/27
Rue de Genève 1
B-1049 Brüssel
Fax (+32-2) 299 92 14.
Der vollständige Text für diesen Aufruf
auf der Internetseite: http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/i2iav_en.html
finden.
Für die Anträge müssen die von Media
vorgegebenen Formulare benutzt sowie die Richtlinien
des Aufrufes
respektiert werden.
Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen 92/03
Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer
Filme und der Vernetzung europäischer
Vertriebsunternehmen
System der „selektiven“ Förderung
(2003/C
311/10)
1.
EINLEITUNG
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG
des Rates zur Durchführung eines Programms
zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und
Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer
audiovisueller Werke (Media Plus — Entwicklung,
Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001—2001),
der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
L 13 vom 17. Januar 2001, S. 35 veröffentlicht
wurde.
Gemäß dem Beschluss sind u. a. Maßnahmen
zu treffen, um den transnationalen Vertrieb von
Kinofilmen zu fördern.
2.
GEGENSTAND
Diese Aufforderung richtet sich an europäische
Filmvertriebsgesellschaften, die mit ihren Tätigkeiten
zu den oben genannten Zielen beitragen. Sie enthält
Hinweise zur Anforderung der Unterlagen zur Einreichung
eines Vorschlags, für den Fördermittel
der Gemeinschaft beantragt werden.
Für die Koordinierung dieser Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen ist bei der Europäischen
Kommission das Referat „Unterstützung
der audiovisuellen Inhalte (Media)“ der Generaldirektion
Bildung und Kultur zuständig.
Europäische Gesellschaften, die im Rahmen dieser
Aufforderung Vorschläge einreichen wollen und
die die „Leitlinien zur Einreichung von Anträgen
auf finanzielle Unterstützung für den
Bereich Vertrieb — Förderung des transnationalen
Vertriebs europäischer Filme und Vernetzung
europäischer Vertriebsgesellschaften
- System der ,selektiven‘ Förderung“
erhalten möchten, können diese per Post
oder Telefax bei folgender Stelle anfordern:
Europäische Kommission,
Herrn Jacques Delmoly,
Referatsleiter,
GD EAC/C3, B100 4/20,
B-1049 Brüssel,
Telefax (32-2) 299 92 14.
Die Kommission sichert zu, die genannten Unterlagen
innerhalb von zwei Tagen nach Eingang des Anforderungsschreibens
zu versenden.
Die Vorschläge sind bis zu den folgenden Terminen
bei der genannten Adresse einzureichen:
- 15. März 2004
- 10. Juli 2004
- 1. Dezember 2004
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
95/2003
Unterstützung für die Fernsehausstrahlung
europäischer audiovisueller Werke
(2003/C
315/08)
1.
EINLEITUNG
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen ist der Beschluss 2000/821/EG
des Rates zur Durchführung eines Programms
zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und
Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer
audiovisueller Werke (MEDIA Plus – Entwicklung,
Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001—2001),
der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
(L 13 vom 17.1.2001, S. 35) veröffentlicht
wurde.
Gemäß dem Beschluss sind u. a. Maßnahmen
zu treffen, um die Fernsehausstrahlung von europäischen
audiovisuellen Werken zu fördern.
2.
GEGENSTAND
Diese Aufforderung richtet sich an unabhängige
europäische Fernsehproduktionsgesellschaften,
die mit ihren Tätigkeiten zu den oben genannten
Zielen beitragen. Sie enthält Hinweise zur
Anforderung der
Unterlagen zur Einreichung eines Vorschlags, für
den Fördermittel der Gemeinschaft beantragt
werden. Für die Koordinierung dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen ist bei der
Europäischen
Kommission das Referat „Unterstützung
der audiovisuellen Inhalte (MEDIA)“ der Generaldirektion
Bildung und Kultur zuständig.
Europäische Gesellschaften, die im Rahmen dieser
Aufforderung Vorschläge einreichen wollen und
die die „Leitlinien zur Einreichung von Anträgen
auf finanzielle Unterstützung für den
Bereich Vertrieb — Förderung der Fernsehausstrahlung
europäischer audiovisueller Werke“ erhalten
möchten, können diese per Post oder Telefax
bei folgender Stelle anfordern:
Europäische Kommission,
Herrn Jacques Delmoly,
Referatsleiter, GD EAC/C3,
B100 4/20, B-1049 Brüssel,
Telefax (32-2) 299 92 14.
Die Kommission sichert zu, die genannten Unterlagen
innerhalb von zwei Tagen nach Eingang des Anforderungsschreibens
zu versenden.
Die Vorschläge sind bis zu den folgenden Terminen
bei der genannten Adresse einzureichen:
- 17. Februar 2004
- 16. Juni 2004
- 3. November 2004.