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Referenz
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M02
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zuletzt
bearbeitet am
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17.08.2002
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Programm
Titel
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MEDA
"EU-Partnerschaft für den Frieden" veröffentlicht
durch die Europäische Kommission
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
145/08)/Friedensprojekte
im Nahen Osten, Haushaltslinie B7-410/Meda.
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Generaldirektion
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EuropeAid/114098/C/G
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Ziele
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| Gesamtziel
des Programms „EU-Partnerschaft für den Frieden “ist
es, auf der Ebene der zivilen Gesellschaft einen Beitrag
zur Erreichung eines gerechten und dau- erhaften Friedens
im Nahen Osten zu leisten. Durch das Programm sollen
noch mehr Menschen mit den Bemühungen um Frieden in
der Region in Kontakt kommen und in sie einbezogen werden.
Direkte zivil- gesellschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit
zwischen Arabern und Israelis nach dem Prinzip der Gleichheit
und Gegenseitigkeit sollen gestärkt und er- weitert
werden. |
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Zielgruppe
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Rechtlicher und administrativer
Status
Die Antragsteller
—sind gemeinnützige Organisationen —Ausnahme:Medienorganisationen
können einen Zuschuss beantragen, auch wenn sie nicht
gemeinnützig sind;
—sind Nichtregierungsorganisationen einschließlich akademischer
Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände oder Stiftung, die
sich entweder einzeln oder in einem Konsortium mit anderen
förderfähigen Einrichtungen bewerben (in diesem Fall
stellt das führende Konsortiumsmitglied den Antrag und
tritt als Vertreter des Konsortiums auf);
—haben ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in
einem begünstigten Land, das unter die Haushaltslinie
fällt, aus der das vorgeschlagene Projekt finanziert
wer- den soll (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien,
Libanon, Malta, Marokko, Sy- rien, Tunesien, Türkei,
Westjordanland und Gazastreifen, Zypern );
—sind für die Vorbereitung, Verwaltung und Durchfüh-
rung des vorgeschlagenen Projekts direkt verantwort-
lich und treten nicht als Vermittler auf.
—Ausgeschlossen sind Antragsteller,
—die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im
gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder zahlungsunfähig
sind,
—die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils für Straftaten
oder Verfehlungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit
verurteilt worden sind,
—die bei der Erteilung von Auskünften, die für die Teilnahme
an einem von der Europäischen Ge- meinschaft finanzierten
Vertrag erforderlich sind, falsche Angaben gemacht haben,
—die an einem anderen von der Europäischen Ge- meinschaft
finanzierten Vertrag beteiligt sind, der von der Europäischen
Kommission wegen Vertrags- verletzung gekündigt wurde.
Finanzielle und technische Leistungsfähigkeit
—müssen über ausreichend solide Finanzierungsquellen
verfügen, um ihre Tätigkeit während der Projektdurchführung
aufrechtzuerhalten und um sich gegebenen- falls an der
Finanzierung zu beteiligen,
—müssen nachweislich über die Erfahrungen und Fähigkeiten
verfügen, die für die Durchführung umfangrei- cher Vorhaben
in der Größenordnung des vorgeschla- genen Projekts
erforderlich sind. Antragsteller, die bereits früher
einen Zuschuss erhalten haben, müssen den erfolgreichen
Abschluss des Projekts nachweisen, um für eine weitere
Förderung in Betracht zu kommen. Als Nachweis gilt die
Genehmigung des Schlussberichts durch die Kommission
oder, falls diese noch nicht erfolgt ist, die Genehmigung
der Zwischenberichte. Förderungsfähigkeit von Partnerorganisationen
Die Antragsteller können allein oder gemeinsam mit Partnerorganisationen
tätig werden. Die Partnerorganisationen der Antragsteller
müssen dieselben Förderkriterien erfüllen wie die Antragsteller.
Der Antragsteller ist die federführende Organisation
und —sofern das Projekt ausgewählt wird —die Vertragspartei
(„Begünstigter “). |
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Fördergebiet
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| Naher
Osten |
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Finanzierung
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Im Rahmen
dieser Aufforderung verfügbarer Gesamtbetrag 000 000
EUR. Mindestzuschuss je Projekt:100 000 EUR.
Mindestzuschuss je Projekt:500 000 EUR.
Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektgesamtkosten:80 %. Der Restbetrag ist
durch eigene Beiträge des Antragstellers oder der Partnerorganisationen
oder aus sonstigen Fi- nanzierungsquellen (d. h. keine
EG-Mittel)zu finanzieren. In Ausnahmefällen kann die
Gemeinschaft bei klei- neren Projekten (100 000 —150
000 EUR)die Projekt- gesamtkosten zu 100 %finanzieren.
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Projektdauer
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| maximal
36 Monate |
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Deadline
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5. September 2002,
16 Uhr
Anträge,die nach Ablauf der Frist eingehen,bleiben
unberücksichtigt,auch wenn der Poststempel ein Datum
vor der Ausschlussfrist aufweist. |
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Kontakt
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e-Mail: pfp@deljor.cec.eu.int
Internet-Link: http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
Vorschläge sind anhand
des Standard-Antragsformulars einzureichen, das
in dem in Punkt „Leitfaden für Antragsteller “enthalten
ist und dessen Format und Anweisungen genau zu beachten
sind. Für jeden Antrag sind vom Auftraggeber je
ein unterschriebenes Original und fünf Kopien einzureichen.
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Europäische
Institutionnen
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