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Referenz
M02
zuletzt bearbeitet am
17.08.2002
Programm Titel
MEDA "EU-Partnerschaft für den Frieden" veröffentlicht durch die Europäische Kommission
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 145/08)/Friedensprojekte im Nahen Osten, Haushaltslinie B7-410/Meda.
Generaldirektion
EuropeAid/114098/C/G
Ziele
Gesamtziel des Programms „EU-Partnerschaft für den Frieden “ist es, auf der Ebene der zivilen Gesellschaft einen Beitrag zur Erreichung eines gerechten und dau- erhaften Friedens im Nahen Osten zu leisten. Durch das Programm sollen noch mehr Menschen mit den Bemühungen um Frieden in der Region in Kontakt kommen und in sie einbezogen werden. Direkte zivil- gesellschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen Arabern und Israelis nach dem Prinzip der Gleichheit und Gegenseitigkeit sollen gestärkt und er- weitert werden.
Zielgruppe
Rechtlicher und administrativer Status
Die Antragsteller

—sind gemeinnützige Organisationen —Ausnahme:Medienorganisationen können einen Zuschuss beantragen, auch wenn sie nicht gemeinnützig sind;
—sind Nichtregierungsorganisationen einschließlich akademischer Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände oder Stiftung, die sich entweder einzeln oder in einem Konsortium mit anderen förderfähigen Einrichtungen bewerben (in diesem Fall stellt das führende Konsortiumsmitglied den Antrag und tritt als Vertreter des Konsortiums auf);
—haben ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem begünstigten Land, das unter die Haushaltslinie fällt, aus der das vorgeschlagene Projekt finanziert wer- den soll (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Sy- rien, Tunesien, Türkei, Westjordanland und Gazastreifen, Zypern );
—sind für die Vorbereitung, Verwaltung und Durchfüh- rung des vorgeschlagenen Projekts direkt verantwort- lich und treten nicht als Vermittler auf.
—Ausgeschlossen sind Antragsteller,
—die sich im Konkursverfahren, in Liquidation oder im gerichtlichen Vergleichsverfahren befinden oder zahlungsunfähig sind,
—die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils für Straftaten oder Verfehlungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verurteilt worden sind,
—die bei der Erteilung von Auskünften, die für die Teilnahme an einem von der Europäischen Ge- meinschaft finanzierten Vertrag erforderlich sind, falsche Angaben gemacht haben,
—die an einem anderen von der Europäischen Ge- meinschaft finanzierten Vertrag beteiligt sind, der von der Europäischen Kommission wegen Vertrags- verletzung gekündigt wurde.
Finanzielle und technische Leistungsfähigkeit
—müssen über ausreichend solide Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der Projektdurchführung aufrechtzuerhalten und um sich gegebenen- falls an der Finanzierung zu beteiligen,
—müssen nachweislich über die Erfahrungen und Fähigkeiten verfügen, die für die Durchführung umfangrei- cher Vorhaben in der Größenordnung des vorgeschla- genen Projekts erforderlich sind. Antragsteller, die bereits früher einen Zuschuss erhalten haben, müssen den erfolgreichen Abschluss des Projekts nachweisen, um für eine weitere Förderung in Betracht zu kommen. Als Nachweis gilt die Genehmigung des Schlussberichts durch die Kommission oder, falls diese noch nicht erfolgt ist, die Genehmigung der Zwischenberichte. Förderungsfähigkeit von Partnerorganisationen
Die Antragsteller können allein oder gemeinsam mit Partnerorganisationen tätig werden. Die Partnerorganisationen der Antragsteller müssen dieselben Förderkriterien erfüllen wie die Antragsteller. Der Antragsteller ist die federführende Organisation und —sofern das Projekt ausgewählt wird —die Vertragspartei („Begünstigter “).
Fördergebiet
Naher Osten
Finanzierung
Im Rahmen dieser Aufforderung verfügbarer Gesamtbetrag 000 000 EUR. Mindestzuschuss je Projekt:100 000 EUR.
Mindestzuschuss je Projekt:500 000 EUR.
Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektgesamtkosten:80 %. Der Restbetrag ist durch eigene Beiträge des Antragstellers oder der Partnerorganisationen oder aus sonstigen Fi- nanzierungsquellen (d. h. keine EG-Mittel)zu finanzieren. In Ausnahmefällen kann die Gemeinschaft bei klei- neren Projekten (100 000 —150 000 EUR)die Projekt- gesamtkosten zu 100 %finanzieren.
Projektdauer
maximal 36 Monate
Deadline
5. September 2002, 16 Uhr
Anträge,die nach Ablauf der Frist eingehen,bleiben unberücksichtigt,auch wenn der Poststempel ein Datum vor der Ausschlussfrist aufweist.
Kontakt

e-Mail: pfp@deljor.cec.eu.int

Internet-Link: http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm

Vorschläge sind anhand des Standard-Antragsformulars einzureichen, das in dem in Punkt „Leitfaden für Antragsteller “enthalten ist und dessen Format und Anweisungen genau zu beachten sind. Für jeden Antrag sind vom Auftraggeber je ein unterschriebenes Original und fünf Kopien einzureichen.

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