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Referenz
M01
zuletzt bearbeitet am
15.10.2003
Programm Titel
MARCO-POLO-PROGRAMMS
AKTIONEN ZUR VERKEHRSVERLAGERUNG,KATALYTISCHE AKTIONEN UND GEMEINSAME LERNAKTIONEN
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 245/06)
Generaldirektion
Energie und Verkehr
Ziele

Auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg wurde ein ausgewogeneres Verhältnis der Verkehrsträger zum zentralen Aspekt der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung erhoben. Ohne entschlossenes Handeln wird der Straßengüterverkehr in Europa bis 2010 um rund 50 % zunehmen. Dies würde zu einer Zunahme des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs um 12 Mrd. Tonnenkilometer im Jahr führen.
Im Weißbuch "Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 -
Weichenstellungen für die Zukunft" hat die Kommission vorgeschlagen, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Marktanteile bis 2010 auf den Stand von 1998 zurückgeführt werden. Dies wird den Boden für eine Verkehrsverlagerung ab 2010 vorbereiten.
Deshalb war es notwendig, ein Programm (nachstehend "Marco-Polo-Programm" bzw."das Programm") ins Leben zu rufen, das die Verringerung von Staus im Straßenverkehr, die Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Güterverkehrssystems in der Gemeinschaft und die Förderung der Intermodalität zum Ziel hat und so zu einem effizienten und nachhaltigen Verkehrssystem beiträgt. Zur Erreichung dieses Ziels sollte das Programm Aktionen in den Güterverkehrs- und Logistikmärkten und anderen relevanten Märkten unterstützen. Derartige Aktionen sollten dazu beitragen, die Verkehrsträgeranteile im Güterverkehr auf den Stand von 1998 zurückzuführen, indem der erwartete Gesamtzuwachs im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr auf den Kurzstreckenseeverkehr, den Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt verlagert wird oder Verkehrsträgerkombinationen genutzt werden, bei denen das auf der Straße zurückzulegende Teilstück möglichst kurz ist.
Das Programm deckt alle Segmente des Marktes für internationale Güterverkehrsdienste ab.
Das Marco-Polo-Programm umfasst drei Arten von Aktionen:
1. Aktionen zur Verkehrsverlagerung mit dem Ziel, einen möglichst großen Teil des Straßengüterverkehrs zu gegenwärtigen
Marktbedingungen auf Kurzstreckenseeverkehr, Schiene und Binnenschifffahrt zu verlagern. Diese Aktionen sehen Starthilfen für neue Verkehrsdienste, aber auch eine erhebliche Unterstützung bestehender Dienste vor. Es muss sich um robuste, aber nicht notwendigerweise um innovative Projekte handeln - Güter von der Straße heißt die Devise
- wobei eine möglichst große Verringerung der Tonnenkilometer anzustreben ist.
2. Katalytische Aktionen zur Veränderung der Art der Durchführung des nicht straßengebundenen Güterverkehrs in der Gemeinschaft. Ziel dieser Aktionen ist es, durch hochinnovative Konzepte strukturelle Hindernisse auf dem europäischen Güterverkehrsmarkt zu überwinden und so einen echten Durchbruch zu erreichen. Die Antragsteller gehen dabei im Wesentlichen in drei Schritten vor: klare Bestimmung des Hindernisses, Vorstellung einer hochinnovativen Lösung und schließlich Vorschlag zur raschen Einführung eines alternativen Güterverkehrsdienstes mit großem Wachstumspotenzial.
Die Ergebnisse sind während der Förderung durch die EU zu verbreiten.
3. Gemeinsame Lernaktionen, die den Wissensstand in der Güterlogistikbranche verbessern und fortgeschrittene Methoden und Verfahren der Zusammenarbeit auf dem Güterverkehrsmarkt fördern sollen. Im Rahmen dieser Aktionen werden die Verbesserung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Know-how-Nutzung gefördert. Ziel ist eine wechselseitige Ausbildung, um in einer zunehmend komplexeren Verkehrs-und Logistikbranche zu bestehen.
Daher fordert die Europäische Kommission hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionen zur Verkehrsverlagerung, für katalytische Aktionen und gemeinsame Lernaktionen auf dem Markt für Güterverkehrsdienste auf.

Zielgruppe

Die folgenden Zulassungskriterien legen den Geltungsbereich der Aufforderung fest und beziehen sich auf alle drei Arten von Aktionen - Aktionen zur Verkehrsverlagerung, katalytische Aktionen und gemeinsame Lernaktionen.
1. Allgemeine Zulassungskriterien
G1. Ausschließlichkeit: Die Art der Aktion, auf die sich der Projektvorschlag bezieht, ist deutlich anzugeben. Eine Überschneidung unterschiedlicher Aktionsarten ist unzulässig.
G2. Verkehrsdienste: Der Vorschlag muss sich in der Hauptsache auf am Markt befindliche Verkehrsdienste beziehen, d. h. Infrastruktur-, Forschungs- oder Studienprojekte sind nicht förderungsfähig.
G3. Europäische Dimension -Unternehmen: Der Aktionsvorschlag muss von mindestens zwei unabhängigenUnternehmen vorgelegt werden, die in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder in einem Mitgliedstaat und einem nahe gelegenen Drittland niedergelassen sind.
G4. Europäische Dimension - Ausgaben: Kosten und Ausgaben, die außerhalb der Gemeinschaft oder nahe gelegener Drittländer, die in vollem Umfang an dem Programm beteiligt sind , anfallen, werden nicht finanziert. Auch können juristische oder natürliche Personen, die außerhalb dieser Länder ansässig sind, im Rahmen dieser Aufforderung keine Mittel erhalten.
G5. Rechtsform: Zugelassen werden nur juristische Personen. Dabei muss es sich um Unternehmen handeln, die sich in privater oder öffentlicher Hand befinden, d. h. öffentliche Einrichtungen können nicht direkt teilnehmen. Teilnehmende Unternehmen können sich jedoch durchaus zu 100 % im Besitz einer Verwaltung befinden. Natürliche Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
G6. Verlagerung des Güterverkehrs: Ziel der Aktion muss es sein, den Güterverkehr von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr, die Binnenschifffahrt oder den Schienenverkehr bzw. auf Kombinationen dieser nicht straßengebundenen Verkehrsträger zu verlagern .
G7. Beginn der Aktion: Die Aktion muss zwischen dem Inkrafttreten des Programms am 3. August 2003 und dem 31. Oktober 2004 begonnen werden.
Reine Infrastrukturprojekte werden nicht finanziert. Allerdings können die Infrastruktur betreffende Zusatzmaßnahmen bis zu einem Höchstsatz von 20 % des im Rahmen dieser Aufforderung beantragten Gesamtzuschusses finanziert werden. Infrastrukturmaßnahmen sind "Zusatzmaßnahmen", wenn sie notwendig, aber untergeordnet sind, um die Ziele der Aktion zur Verkehrsverlagerung oder der katalytischen Aktion zu erreichen.

BESONDERE AUSWAHLKRITERIEN
Neben den allgemeinen Kriterien müssen die Projektvorschläge auch die nachstehend aufgeführten, für die betreffende Aktionsart geltenden besonderen Auswahlkriterien erfüllen:
1. Aktionen zur Verkehrsverlagerung
M1. Strecke:
Die Straße, auf der durch die Aktion der Güterverkehr verringert werden soll, verläuft durch mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder durch einen EU-Mitgliedstaat und ein nahe gelegenes Drittland.
M2. Dauer: Die Ziele der Aktion werden innerhalb von maximal 36 Monaten erreicht.
M3. Förderschwelle: Die Mindestförderschwelle für eine finanzierte Aktion beträgt 500 000 EUR (Richtwert). Dies entspricht einer Verkehrsverlagerung von 250 000 Tonnenkilometern über die gesamte Laufzeit der Aktion.
2. Katalytische Aktionen
C1. Strecke:
Die Straße, auf der durch die Aktion der Güterverkehr verringert werden soll, verläuft durch mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder durch einen EU-Mitgliedstaat und ein nahe gelegenes Drittland.
C2. Dauer: Die Ziele der Aktion werden innerhalb von maximal 48 Monaten erreicht.
C3. Förderschwelle: Die Mindestförderschwelle für eine finanzierte Aktion beträgt 1 500 000 EUR (Richtwert).
3. Gemeinsame Lernaktionen
L1. Dauer: Die Ziele der Aktion werden innerhalb von maximal 24 Monaten erreicht.
L2. Förderschwelle: Die Mindestförderschwelle für eine finanzierte Aktion beträgt 250 000 EUR (Richtwert).

Finanzierung
Die ausgewählten Maßnahmen werden aus der Haushaltslinie 060207 des Programms Marco Polo (B2-707) finanziert.
Für 2003 ist ein Gesamtbetrag von 15 Mio. EUR veranschlagt.
Für die Finanzunterstützung der Gemeinschaft gelten folgende Höchstförderungssätze:
- Aktionen zur Verkehrsverlagerung: 30 %,
- katalytische Aktionen: 35 %,
- gemeinsame Lernaktionen: 50 %
der zur Erreichung der Ziele der Aktion erforderlichen und durch die Aktion verursachten förderfähigen Gesamtausgaben. Für diese Ausgaben kann eine Finanzunterstützung der Gemeinschaft geleistet werden, insoweit sie unmittelbaren Bezug zur Durchführung der Aktion haben ("aktionsspezifischer Höchstförderungssatz").
Deadline
Ablauf der Einreichungsfrist: 10. Dezember 2003
Öffnung der Vorschläge (erste Tranche) 12. Dezember 2003
Voraussichtliche Öffnung der Vorschläge
(zweite Tranche) 22. Dezember 2003
Voraussichtlicher Abschluss des Auswahlverfahrens
16. April 2004
Voraussichtliche Unterrichtung der Antragsteller
ab 23. April 2004
Voraussichtliche Unterzeichnung der Förderverträge
ab 26. Mai 2004
Kontakt

Europäische Kommission - Marco Polo Help Desk
Generaldirektion Energie und Verkehr
Direktion G- Referat G4-Intermodalität und Logistik“
Betr : Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
2003
Rue de Mot 28
B-1040 Brüssel
Fax (32-2) 296 37 65
E-mail: tren-marco-polo@cec.eu.int
Internet: http://europa.eu.int/comm/transport/marcopolo/index_en.htm


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