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Babelfish
 
Referenz
L13
zuletzt bearbeitet am
30.06.2003
Programm Titel
„Bekämpfung der Ausgrenzung aus dem Arbeitsleben“, veröffentlicht von der nationalen Agentur zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESZA)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 147/11)
EuropeAid/116613/D/G/HU
Generaldirektion
EuropeAid
Ziele

Im Rahmen des Programms HU Phare 2002/000- 315.01.04 stehen zur Unterstützung von im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschlägen insgesamt Mittel in Höhe von 10 100 000 EUR zur Verfügung. Davon werden 6 000 000 EUR aus Phare-Zuschüssen finanziert und 4 100 000 EUR aus dem Haushalt des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung kofinanziert. Die Antragsteller müssen gewährleisten, dass sie mindestens 10 % der gesamten Projektkosten aus Eigenmitteln finanzieren.

a) Kurze Beschreibung der geplanten Tätigkeiten
Programmkomponente 1: Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Reintegration Langzeitarbeitsloser durch die Umsetzung von Projekten zur Erhöhung der Kapazitäten der sozialen Dienste auf lokaler und regionaler Ebene, basierend auf Initiativen lokaler Behörden, Verbände lokaler Behörden oder NRO
Die Projekte sollen die dauerhafte und langfristige Beschäftigung von Angehörigen der Zielgruppen im Bereich der sozialen Dienste fördern, und zwar durch die Bereitstellung von Berufsbildungsmaßnahmen und Dienstleistungen zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen des Programms müssen die Antragsteller die Begünstigten des Projekts 18 Monate lang im Rahmen der Entwicklung sozialer Dienste beschäftigen:
1. Entwicklung neuer Arten von sozialen Diensten und Steigerung der Qualität der vorhandenen lokalen sozialen Dienste ausgehend von den Lokalen Bedürfnissen;
2. Verbesserung der Qualität und der Quantität der primären und spezialisierten sozialen Pflegedienste;
3. Ausweitung und Erhöhung der Qualität der von Nichtregierungsorganisationen angebotenen sozialen Dienste.
Programmkomponente 2: Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Reintegration von mehrfach benachteiligten Personen, insbesondere seit langem arbeitsloser Roma, durch die Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Lebensbedingungen und des Zugangs zu den sozialen Diensten für benachteiligte Gruppen, basierend auf lokalen Initiativen
Ferner können die Projektbegünstigten auch für einen Zeitraum von 8,5 Monaten in einer der folgenden, im Rahmen diese Komponente umzusetzenden Maßnahmen beschäftigt werden:
1. Umweltgesundheit, Umweltschutzmaßnahmen;
2. Erhalt und Entwicklung der städtischen Infrastrukturen;
3. Rehabilitation der Wohnviertel der Roma in den Siedlungen;
4. soziale, kulturelle und kommunale Leistungen sowie Leistungen im Bereich Ausbildung.
Die Projektvorschläge müssen nicht nur auf die Beschäftigung der Zielgruppen abzielen, sondern auch auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration der Begünstigten in den Arbeitsmarkt abzielen.
Die Antragsteller können einen Antrag für nur eine Komponente einreichen oder aber für jede der beiden Komponenten einen getrennten Antrag, in jedem Fall darf jedoch nur ein Antrag pro Komponente eingereicht werden.
Förderfähige Maßnahmen im Rahmen beider Komponenten:
- Projektmanagement,
- berufliche Entwicklung,
- Auswahl der Zielgruppen,
- Dienstleistungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Integration der Zielgruppen in den Arbeitsmarkt,
- Ausbildung der Zielgruppen,
- Beschäftigung der Zielgruppen.

Zielgruppe
Wer kann einen Antrag einreichen?
Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen:
- Bei den Antragstellern muss es sich um lokale Behörden, Verbände auf Dauer eingerichteter oder speziell für die Umsetzung des Projekts eingerichteter lokaler Behörden, Bezirksverwaltungen oder städtische Verwaltungen oder
- um rechtlich unabhängige, nicht gewinnorientierte Nichtregierungsorganisationen handeln; in diesem Fall muss die rechtlich bindende Eintragung der Gründung der antragstellenden Organisation vor dem 1. Januar 2002 erfolgt sein;
- eine Partnerschaft ist eine Voraussetzung;
- die Partner können nicht gewinnorientierte oder gewinnorientierte Organisationen sein, mit Hauptsitz in Ungarn, in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Phare- Land oder in der Türkei, in Malta oder Zypern
Fördergebiet
Ungarn.
Finanzierung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbarer Gesamtbetrag 10,1 Mio. EUR, davon 5,5 Mio. EUR im Rahmen von Phare und 4,6 Mio. EUR im Rahmen der nationalen Kofinanzierung. Die Mittel werden auf Grundlage der Ergebnisse der Bewertung der eingereichten Anträge zugewiesen.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen
Teilbereich
Mindestzuschuss (in Euro)
Höchstzuschuss (in Euro)
1. 600 000 750 000
2. 200 000 300 000
Darüber hinaus darf ein Zuschuss 90 % der gesamten Projektkosten nicht überschreiten. Der Restbetrag ist durch eigene Beiträge des Antragstellers oder seiner Partner oder aus sonstigen Finanzierungsquellen (d. h. keine EGMittel sowie keine Mittel aus dem nationalen Budget für Kofinanzierungen) zu finanzieren.
Projektdauer
Für die Komponente 1 beträgt die maximale Projektdauer 21 Monate, für die Komponente 2 beträgt sie 13 Monate.
Deadline
26. September 2003
Kontakt

Weitere Einzelheiten über diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem „Leitfaden für Antragsteller“ zu entnehmen, der zusammen mit dieser Ankündigung im Internet auf der nachstehenden Website des Büros für die Koordinierung der europäischen Hilfe: http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm
des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung: www.fmm.gov.hu
und der nationalen Agentur zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESZA): www.esf.hu veröffentlicht ist oder bei der folgenden Adresse angefordert werden kann:
Nationale Agentur zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESZA)
H-1146 Budapest, Ajtósi Dürer sor 19-21.
Tel. (36-1) 343-48 00/270, Fax (36-1) 468-34 24.
Fragen zu dieser Aufforderung sollten per E-Mail unter Angabe der Aufforderungskennnummer (siehe Nummer 1) an folgende Anschrift gerichtet werden: kirekesztes@esf.hu
Es wird allen Antragstellern empfohlen, die Internet-Website der Nationalen Agentur zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESZA) (www.esf.hu) während der Einreichungsfrist regelmäßig zu besuchen, weil dort häufig gestellte Fragen und deren Antworten veröffentlicht werden.

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