|
|
| |
|
Referenz
|
|
L13
|
|
zuletzt
bearbeitet am
|
|
30.06.2003
|
|
Programm
Titel
|
|
„Bekämpfung
der Ausgrenzung aus dem Arbeitsleben“, veröffentlicht
von der nationalen Agentur zur Umsetzung des Europäischen
Sozialfonds (ESZA)
|
|
Amtsblatt/Haushaltslinie
|
|
(2003/C
147/11)
EuropeAid/116613/D/G/HU
|
|
Generaldirektion
|
|
EuropeAid
|
|
Ziele
|
|
Im
Rahmen des Programms HU Phare 2002/000- 315.01.04
stehen zur Unterstützung von im Rahmen dieser Aufforderung
eingereichten Vorschlägen insgesamt Mittel in Höhe
von 10 100 000 EUR zur Verfügung. Davon werden 6 000
000 EUR aus Phare-Zuschüssen finanziert und 4 100
000 EUR aus dem Haushalt des Ministeriums für Arbeit
und Beschäftigung kofinanziert. Die Antragsteller
müssen gewährleisten, dass sie mindestens 10 % der
gesamten Projektkosten aus Eigenmitteln finanzieren.
a) Kurze Beschreibung der geplanten Tätigkeiten
Programmkomponente 1: Beschäftigung und Arbeitsmarkt,
Reintegration Langzeitarbeitsloser durch die Umsetzung
von Projekten zur Erhöhung der Kapazitäten der sozialen
Dienste auf lokaler und regionaler Ebene, basierend
auf Initiativen lokaler Behörden, Verbände lokaler
Behörden oder NRO
Die Projekte sollen die dauerhafte und langfristige
Beschäftigung von Angehörigen der Zielgruppen im Bereich
der sozialen Dienste fördern, und zwar durch die Bereitstellung
von Berufsbildungsmaßnahmen und Dienstleistungen zur
Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und Integration
in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen des Programms müssen
die Antragsteller die Begünstigten des Projekts 18
Monate lang im Rahmen der Entwicklung sozialer Dienste
beschäftigen:
1. Entwicklung neuer Arten von sozialen Diensten und
Steigerung der Qualität der vorhandenen lokalen sozialen
Dienste ausgehend von den Lokalen Bedürfnissen;
2. Verbesserung der Qualität und der Quantität der
primären und spezialisierten sozialen Pflegedienste;
3. Ausweitung und Erhöhung der Qualität der von Nichtregierungsorganisationen
angebotenen sozialen Dienste.
Programmkomponente 2: Beschäftigung und Arbeitsmarkt,
Reintegration von mehrfach benachteiligten Personen,
insbesondere seit langem arbeitsloser Roma, durch
die Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Lebensbedingungen
und des Zugangs zu den sozialen Diensten für benachteiligte
Gruppen, basierend auf lokalen Initiativen
Ferner können die Projektbegünstigten auch für einen
Zeitraum von 8,5 Monaten in einer der folgenden, im
Rahmen diese Komponente umzusetzenden Maßnahmen beschäftigt
werden:
1. Umweltgesundheit, Umweltschutzmaßnahmen;
2. Erhalt und Entwicklung der städtischen Infrastrukturen;
3. Rehabilitation der Wohnviertel der Roma in den
Siedlungen;
4. soziale, kulturelle und kommunale Leistungen sowie
Leistungen im Bereich Ausbildung.
Die Projektvorschläge müssen nicht nur auf die Beschäftigung
der Zielgruppen abzielen, sondern auch auf die Verbesserung
der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration der
Begünstigten in den Arbeitsmarkt abzielen.
Die Antragsteller können einen Antrag für nur eine
Komponente einreichen oder aber für jede der beiden
Komponenten einen getrennten Antrag, in jedem Fall
darf jedoch nur ein Antrag pro Komponente eingereicht
werden.
Förderfähige Maßnahmen im Rahmen beider Komponenten:
- Projektmanagement,
- berufliche Entwicklung,
- Auswahl der Zielgruppen,
- Dienstleistungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
und der Integration der Zielgruppen in den Arbeitsmarkt,
- Ausbildung der Zielgruppen,
- Beschäftigung der Zielgruppen.
|
|
Zielgruppe
|
Wer
kann einen Antrag einreichen?
Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen,
um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen:
- Bei den Antragstellern muss es sich um lokale Behörden,
Verbände auf Dauer eingerichteter oder speziell für
die Umsetzung des Projekts eingerichteter lokaler Behörden,
Bezirksverwaltungen oder städtische Verwaltungen oder
- um rechtlich unabhängige, nicht gewinnorientierte
Nichtregierungsorganisationen handeln; in diesem Fall
muss die rechtlich bindende Eintragung der Gründung
der antragstellenden Organisation vor dem 1. Januar
2002 erfolgt sein;
- eine Partnerschaft ist eine Voraussetzung;
- die Partner können nicht gewinnorientierte oder gewinnorientierte
Organisationen sein, mit Hauptsitz in Ungarn, in einem
EU-Mitgliedstaat oder in einem Phare- Land oder in der
Türkei, in Malta oder Zypern |
|
Fördergebiet
|
| Ungarn. |
|
Finanzierung
|
Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
verfügbarer Gesamtbetrag 10,1 Mio. EUR, davon 5,5 Mio.
EUR im Rahmen von Phare und 4,6 Mio. EUR im Rahmen der
nationalen Kofinanzierung. Die Mittel werden auf Grundlage
der Ergebnisse der Bewertung der eingereichten Anträge
zugewiesen.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen
|
Teilbereich
|
Mindestzuschuss
(in Euro)
|
Höchstzuschuss
(in Euro)
|
| 1. |
600
000 |
750
000 |
| 2. |
200 000 |
300
000 |
Darüber
hinaus darf ein Zuschuss 90 % der gesamten Projektkosten
nicht überschreiten. Der Restbetrag ist durch eigene
Beiträge des Antragstellers oder seiner Partner oder
aus sonstigen Finanzierungsquellen (d. h. keine EGMittel
sowie keine Mittel aus dem nationalen Budget für Kofinanzierungen)
zu finanzieren. |
|
Projektdauer
|
| Für
die Komponente 1 beträgt die maximale Projektdauer 21
Monate, für die Komponente 2 beträgt sie 13 Monate. |
|
Deadline
|
| 26.
September 2003 |
|
Kontakt
|
Weitere
Einzelheiten über diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sind dem „Leitfaden für Antragsteller“
zu entnehmen, der zusammen mit dieser Ankündigung
im Internet auf der nachstehenden Website des Büros
für die Koordinierung der europäischen Hilfe: http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm
des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung: www.fmm.gov.hu
und der nationalen Agentur zur Umsetzung des Europäischen
Sozialfonds (ESZA): www.esf.hu
veröffentlicht ist oder bei der folgenden Adresse
angefordert werden kann:
Nationale Agentur zur Umsetzung des Europäischen
Sozialfonds (ESZA)
H-1146 Budapest, Ajtósi Dürer sor 19-21.
Tel. (36-1) 343-48 00/270, Fax (36-1) 468-34 24.
Fragen zu dieser Aufforderung sollten per E-Mail
unter Angabe der Aufforderungskennnummer (siehe
Nummer 1) an folgende Anschrift gerichtet werden:
kirekesztes@esf.hu
Es wird allen Antragstellern empfohlen, die Internet-Website
der Nationalen Agentur zur Umsetzung des Europäischen
Sozialfonds (ESZA) (www.esf.hu)
während der Einreichungsfrist regelmäßig zu besuchen,
weil dort häufig gestellte Fragen und deren Antworten
veröffentlicht werden.
|
|
|
|
Europäische
Institutionnen
|
|
|
|
|