Diese
Haushaltslinie, die ab 2003 in das konsolidierte Programm
im Bereich Justiz und Inneres einbezogen werden soll,
wird nur noch dieses Jahr bestehen. Demzufolge geht
es bei den aus der Haushaltslinie zu finanzierenden
vorbereitenden Massnahmen darum, die Grundlage für
ein gezieltes Vorgehen zur Bekämpfung des Drogenhandels
im Rahmen des konsolidierten JI-Programms zu schaffen.
Gleichzeitig wird die Kommission die verfügbaren Mittel
verwenden, um wirksamer gegen den Drogenhandel vorzugehen
und auf die Bedeutung von Drogenbekämpfungsmassnahmen
hinzuweisen.
Die Kommission wird
im Rahmen dieser Haushaltslinie zwei Arten von Massnahmen
durchführen: Studien zur Verbesserung der Wirksamkeit
der EU-Drogenbekämpfungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen
zur Bekämpfung des Drogenhandels.
Ziel dieser Aufforderung ist es, Vorschläge für Massnahmen
einzuholen, die von der Europäischen Kommission aus
der genannten Haushaltslinie unterstützt werden könnten.
Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass sich
die im Rahmen dieser Haushaltslinie finanzierten vorbereitenden
Maßnahmen nicht mit den bestehenden Gemeinschaftsprogrammen
überschneiden, sondern diese ergänzen. Sie ist der
Auffassung, dass die entsprechenden Mittel vorrangig
für Maßnahmen verwendet werden sollten, die stärker
gefördert werden müssen, als dies im Rahmen der bestehenden
Programme möglich ist.
Mit den 2002 verfügbaren
Mitteln wird die Kommission Massnahmen zur wirksameren
Bekämpfung des Drogenhandels
unterstützen und folgenden Bereichen Priorität einräumen:
- synthetischen Drogen
- chemischen Grundstoffen.
Die Antragsteller müssen
über ausreichende Mittel verfügen, um die geplanten
Massnahmen angemessen finanzieren zu können. Organisationen,
die sich an der Finanzierung beteiligen, müssen sich
ausdrücklich verpflichten, den im Finanzhilfe-Antrag
angegebenen Betrag bereitzustellen.
Die Antragsteller müssen operationell (technisch und
managementmäßig) in der Lage sein, die Maßnahme, für
die sie Unterstützung beantragen, bis zum Ende durchzuführen.
Insbesondere die für die Maßnahme verantwortlichen
Personen müssen über angemessene berufliche Qualifikationen
und Erfahrungen verfügen. Für alle festen Projekt-Mitarbeiter
sind ein Lebenslauf und Informationen über die Beteiligung
an ähnlichen Maßnahmen beizufügen. Die Antragsteller
müssen sich verpflichten, für den Fall, dass ihr Projekt
ausgewählt wird, eine Bankgarantie oder vergleichbare
Sicherheit in der Höhe des Vorschusses zu stellen,
den die Kommission als Teil der Finanzhilfe zahlt.
Die Maßnahmen müssen eine Beschreibung möglicher Folgemaßnahmen
enthalten, die im Anschluss an die vorbereitenden
Maßnahmen durchgeführt werden könnten.
An den Maßnahmen müssen Einrichtungen in mindestens
zwei Mitgliedstaaten aktiv beteiligt sein. Der Antrag
ist auf dem Formular einzureichen, das der Leitfaden
für die Verwaltung von Finanzhilfen enthält. Dieses
Formular ist in Maschinenschrift auszufüllen und vom
gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung
zu unterzeichnen. Beizufügen ist ein Überblick
über den Finanzplan, der ausgewogen sein muss
und mit den erforderlichen Erläuterungen zu versehen
ist. Dies beinhaltet unter anderem, dass die Kosten
detailliert aufgeschlüsselt und die Berechnungsmethoden
angegeben werden. |
Vorschläge,
die die Auswahlbedingungen erfüllen, werden anhand
der Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe
weiter geprüft. Die Maßnahmen, die bei der Evaluierung
nach diesen Kriterien (mit der entsprechenden Gewichtung)
die höchste Wertung erzielen, werden nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel unterstützt.
Dabei gelten folgende Kriterien:
1. Relevanz der Ergebnisse der Maßnahme für die Europäische
Gemeinschaft (20 Prozent)
2. Beitrag der Maßnahme zur Weiterentwicklung der
Politiken oder Vorschläge der EU, insbesondere was
den EU-Drogenbekämpfungsplan 2000 - 2004 anbelangt
(20 Prozent)
3. Kostenwirksamkeit der Ausgaben im Hinblick auf
die Ziele der Haushaltslinie (20 Prozent)
4. Innovativer Charakter der Maßnahme im Vergleich
zur bestehenden Praxis (10 Prozent)
5. Nachhaltigkeit der Ergebnisse nach Auslaufen der
EU-Finanzhilfe bzw. Realisierbarkeit von Folgemaßnahmen
(10 Prozent)
6. Durchführbarkeit der Maßnahme und realistische
Einschätzung des Budgets (10 Prozent)
7. Anteil der vom Antragsteller vorgeschlagenen Kofinanzierung
(10 Prozent).
Für die Maßnahmen stehen
1 Million EUR zur Verfügung. Der Maximalbetrag für
eine Finanzhilfe beläuft sich auf 400 000 EUR.
In der Regel ist die Unterstützung der EU auf 80 Prozent
der förderfähigen Gesamtkosten der Massnahme begrenzt.
Wie den Erläuterungen zur Haushaltslinie zu entnehmen
ist, können die Ausgaben für Studien, Seminare und
den Austausch von Sachverständigen bis zu 100 Prozent
finanziert werden. Bei der Vergabe von Finanzhilfen
entscheidet die Kommission nach Maßgabe der verfügbaren
Kofinanzierungsmittel; nur bei Vorliegen wichtiger
Gründe kann sich der Kofinanzierungssatz auf über
80 Prozent belaufen. Die Auswahl eines Projekts verpflichtet
die Kommission nicht zur Gewährung einer Finanzhilfe
in der vom Antragsteller be- antragten Höhe. Die Finanzhilfe
übersteigt in keinem Fall den beantragten Betrag.
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Koordinierung der
Drogenbekämpfung
GD Justiz und Inneres
Europäische Kommission (LX46 3/10)
B-1049 Brüssel
Fax (32-2) 295 32
05
e-Mail: yolande.de-brant@cec.eu.int
Internet-Link: http://europa.eu.int/comm/justice_home/unit/drogue_de.htm
Die Projektvorschläge
sind in dreifacher Ausfertigung per Einschreiben
oder Kurierdienst an die obige Anschrift zu senden.
Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft.
Damit sie im Haushalt 2002 berücksichtigt werden
können, muss das Datum des Poststempels spätestens
der 30. Juni 2002 sein. Nach Möglichkeit ist zudem
eine Kopie des Antrags an die vorstehende E-Mail-Adresse
zu senden.
Mit dieser Aufforderung
wünscht die Europäische Kommission Vorschläge
von Nichtregierungsorganisationen, nationalen, regionalen
und lokalen Behörden sowie von internationalen
und sonstigen Organisationen einzuholen, die in
den genannten Bereichen nachweislich über Erfahrung
und Sachkenntnis verfügen. Die Ergebnisse der
Aufforderung werden den Antragstellern mitgeteilt.
Vor Abschluss des Auswahlverfahrens werden keinerlei
Auskünfte erteilt. Weitere Informationen sind
dem Leitfaden für die Verwaltung von Finanzhilfen
zu entnehmen, den die Europäische Kommission
fur Antragsteller und Begünstigte erstellt
hat und der über folgende Website abgerufen
werden kann: http://www.europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/
info_subv/commun/shortvad-de.pdf
Antragsteller, die keinen Zugriff auf die Website-Fassung
haben oder weitere Informationen wünschen,
können das Dokument bei obiger Anschrift anfordern
und sich per Post, Fax oder E-Mail übermitteln
lassen. Auf dem entsprechenden Anschreiben ist deutlich
der Vermerk "Vorbereitende Massnahmen- Drogenhandel"
anzubringen.
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