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Babelfish
 
Referenz
L11
zuletzt bearbeitet am
18.04.2002
Programm Titel
Programm zur Bekämpfung des Drogenhandels
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 54/07)/budget linie B5-831
Generaldirektion
Justiz und Inneres
Ziele

Diese Haushaltslinie, die ab 2003 in das konsolidierte Programm im Bereich Justiz und Inneres einbezogen werden soll, wird nur noch dieses Jahr bestehen. Demzufolge geht es bei den aus der Haushaltslinie zu finanzierenden vorbereitenden Massnahmen darum, die Grundlage für ein gezieltes Vorgehen zur Bekämpfung des Drogenhandels im Rahmen des konsolidierten JI-Programms zu schaffen. Gleichzeitig wird die Kommission die verfügbaren Mittel verwenden, um wirksamer gegen den Drogenhandel vorzugehen und auf die Bedeutung von Drogenbekämpfungsmassnahmen hinzuweisen.

Die Kommission wird im Rahmen dieser Haushaltslinie zwei Arten von Massnahmen durchführen: Studien zur Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Drogenbekämpfungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels.
Ziel dieser Aufforderung ist es, Vorschläge für Massnahmen einzuholen, die von der Europäischen Kommission aus der genannten Haushaltslinie unterstützt werden könnten. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass sich die im Rahmen dieser Haushaltslinie finanzierten vorbereitenden Maßnahmen nicht mit den bestehenden Gemeinschaftsprogrammen überschneiden, sondern diese ergänzen. Sie ist der Auffassung, dass die entsprechenden Mittel vorrangig für Maßnahmen verwendet werden sollten, die stärker gefördert werden müssen, als dies im Rahmen der bestehenden Programme möglich ist.

Mit den 2002 verfügbaren Mitteln wird die Kommission Massnahmen zur wirksameren Bekämpfung des Drogenhandels
unterstützen und folgenden Bereichen Priorität einräumen:
- synthetischen Drogen
- chemischen Grundstoffen.

Die Antragsteller müssen über ausreichende Mittel verfügen, um die geplanten Massnahmen angemessen finanzieren zu können. Organisationen, die sich an der Finanzierung beteiligen, müssen sich ausdrücklich verpflichten, den im Finanzhilfe-Antrag angegebenen Betrag bereitzustellen.
Die Antragsteller müssen operationell (technisch und managementmäßig) in der Lage sein, die Maßnahme, für die sie Unterstützung beantragen, bis zum Ende durchzuführen. Insbesondere die für die Maßnahme verantwortlichen Personen müssen über angemessene berufliche Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Für alle festen Projekt-Mitarbeiter sind ein Lebenslauf und Informationen über die Beteiligung an ähnlichen Maßnahmen beizufügen. Die Antragsteller müssen sich verpflichten, für den Fall, dass ihr Projekt ausgewählt wird, eine Bankgarantie oder vergleichbare Sicherheit in der Höhe des Vorschusses zu stellen, den die Kommission als Teil der Finanzhilfe zahlt. Die Maßnahmen müssen eine Beschreibung möglicher Folgemaßnahmen enthalten, die im Anschluss an die vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt werden könnten.
An den Maßnahmen müssen Einrichtungen in mindestens zwei Mitgliedstaaten aktiv beteiligt sein. Der Antrag ist auf dem Formular einzureichen, das der Leitfaden für die Verwaltung von Finanzhilfen enthält. Dieses Formular ist in Maschinenschrift auszufüllen und vom gesetzlichen Vertreter der antragstellenden Einrichtung zu unterzeichnen. Beizufügen ist ein Überblick über den Finanzplan, der ausgewogen sein muss und mit den erforderlichen Erläuterungen zu versehen ist. Dies beinhaltet unter anderem, dass die Kosten detailliert aufgeschlüsselt und die Berechnungsmethoden angegeben werden.

Zielgruppe
 
Fördergebiet
 
Finanzierung

Vorschläge, die die Auswahlbedingungen erfüllen, werden anhand der Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe weiter geprüft. Die Maßnahmen, die bei der Evaluierung nach diesen Kriterien (mit der entsprechenden Gewichtung) die höchste Wertung erzielen, werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel unterstützt.
Dabei gelten folgende Kriterien:
1. Relevanz der Ergebnisse der Maßnahme für die Europäische Gemeinschaft (20 Prozent)
2. Beitrag der Maßnahme zur Weiterentwicklung der Politiken oder Vorschläge der EU, insbesondere was den EU-Drogenbekämpfungsplan 2000 - 2004 anbelangt (20 Prozent)
3. Kostenwirksamkeit der Ausgaben im Hinblick auf die Ziele der Haushaltslinie (20 Prozent)
4. Innovativer Charakter der Maßnahme im Vergleich zur bestehenden Praxis (10 Prozent)
5. Nachhaltigkeit der Ergebnisse nach Auslaufen der EU-Finanzhilfe bzw. Realisierbarkeit von Folgemaßnahmen (10 Prozent)
6. Durchführbarkeit der Maßnahme und realistische Einschätzung des Budgets (10 Prozent)
7. Anteil der vom Antragsteller vorgeschlagenen Kofinanzierung (10 Prozent).

Für die Maßnahmen stehen 1 Million EUR zur Verfügung. Der Maximalbetrag für eine Finanzhilfe beläuft sich auf 400 000 EUR.
In der Regel ist die Unterstützung der EU auf 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Massnahme begrenzt. Wie den Erläuterungen zur Haushaltslinie zu entnehmen ist, können die Ausgaben für Studien, Seminare und den Austausch von Sachverständigen bis zu 100 Prozent finanziert werden. Bei der Vergabe von Finanzhilfen entscheidet die Kommission nach Maßgabe der verfügbaren Kofinanzierungsmittel; nur bei Vorliegen wichtiger Gründe kann sich der Kofinanzierungssatz auf über 80 Prozent belaufen. Die Auswahl eines Projekts verpflichtet die Kommission nicht zur Gewährung einer Finanzhilfe in der vom Antragsteller be- antragten Höhe. Die Finanzhilfe übersteigt in keinem Fall den beantragten Betrag.

Projektdauer
höchstens 18 Monate
Deadline
30. Juni 2002
Kontakt

Koordinierung der Drogenbekämpfung
GD Justiz und Inneres
Europäische Kommission (LX46 3/10)
B-1049 Brüssel

Fax (32-2) 295 32 05

e-Mail: yolande.de-brant@cec.eu.int

Internet-Link: http://europa.eu.int/comm/justice_home/unit/drogue_de.htm

Die Projektvorschläge sind in dreifacher Ausfertigung per Einschreiben oder Kurierdienst an die obige Anschrift zu senden. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft. Damit sie im Haushalt 2002 berücksichtigt werden können, muss das Datum des Poststempels spätestens der 30. Juni 2002 sein. Nach Möglichkeit ist zudem eine Kopie des Antrags an die vorstehende E-Mail-Adresse zu senden.

Mit dieser Aufforderung wünscht die Europäische Kommission Vorschläge von Nichtregierungsorganisationen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie von internationalen und sonstigen Organisationen einzuholen, die in den genannten Bereichen nachweislich über Erfahrung und Sachkenntnis verfügen. Die Ergebnisse der Aufforderung werden den Antragstellern mitgeteilt.
Vor Abschluss des Auswahlverfahrens werden keinerlei Auskünfte erteilt. Weitere Informationen sind dem Leitfaden für die Verwaltung von Finanzhilfen zu entnehmen, den die Europäische Kommission fur Antragsteller und Begünstigte erstellt hat und der über folgende Website abgerufen werden kann: http://www.europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/
info_subv/commun/shortvad-de.pdf
Antragsteller, die keinen Zugriff auf die Website-Fassung haben oder weitere Informationen wünschen, können das Dokument bei obiger Anschrift anfordern und sich per Post, Fax oder E-Mail übermitteln lassen. Auf dem entsprechenden Anschreiben ist deutlich der Vermerk "Vorbereitende Massnahmen- Drogenhandel" anzubringen.

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