Die
Kommission lädt „natürliche oder juristische Personen“
mit Sitz innerhalb der Europäischen Union (einschließlich
der neuen Mitgliedstaaten) (1) oder innerhalb eines
mit LIFE assoziierten Beitrittskandidatenstaats ein,
Förderanträge für das LIFEAuswahlverfahren 2003—2004
vorzulegen. Mit LIFE assoziierte Beitrittskandidatenstaaten
können an diesem Verfahren gemäß den Vorgaben der
Entscheidungen des Beitrittsrates teilnehmen. Augenblicklich
trifft dies auf Rumänien zu.
Anträge
Die Vorschläge sind schriftlich auf den dafür vorgesehenen
Antragsformularen einzureichen. Die Informationspakete
mit detaillierten Erläuterungen zur Förderfähigkeit
und zu den Verfahren sowie die erforderlichen Antragsformulare
sind auf der Internetseite der Kommission unter folgender
Adresse abrufbar: http://europa.eu.int/comm/environment/life/home.htm
Ort
und Zeitpunkt der Einreichung eines Vorschlags
Detaillierte Vorgaben befinden sich in den Antragsformularen
für jedes der LIFE-Teilprogramme. Folgende Aufforderungen
werden durch diese Mitteilung abgedeckt
1.
LIFE-Natur-Projekte
Ziel
Projekte, die auf den Schutz von natürlichen Lebensräumen
oder wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von Gemeinschaftsinteresse
abzielen bzw. (nur für die Beitrittskandidatenländer)
von internationalem Interesse sind.
Frist
- Alle Projektanträge müssen bis spätestens 30.
September 2003 bei den zuständigen nationalen
Behörden eintreffen.
- Die Projektanträge werden dann bis spätestens 31.
Oktober 2003 in 3facher Papier-Ausführung und einer
Ausführung in elektronischer Form von den zuständigen
nationalen Behörden an die Kommission weitergeleitet.
- Die Mitgliedstaaten der EU und die mit LIFE assoziierten
Beitrittskandidatenländer können die vorgesehene nationale
Abgabefrist und die benötigte Gesamtzahl der Exemplare
ändern. Eine derartige Verfahrensänderung ist folglich
auch von ihnen entsprechend zu veröffentlichen.
2. LIFE-Umwelt-Projekte
Ziel
Demonstrationsvorhaben, die zur Entwicklung von innovativen
und integrierten Techniken und Verfahren sowie zur
Weiterentwicklung der Umweltpolitik der Gemeinschaft
beitragen und zudem
- Aspekte der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung
in die Raumordnungspolitik und die Flächennutzungsplanung,
auch im städtischen Lebensraum und in Küstengebieten,
einbeziehen oder
- eine nachhaltige Bewirtschaftung von Grundwasser
und Oberflächengewässern fördern oder
- die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeit
insbesondere durch die Entwicklung sauberer Technologien
und durch besondere Betonung des Grundsatzes der Vorbeugung
- wie zum Beispiel durch Verringerung der Emission
von Treibhausgasen
- auf ein Minimum beschränken oder
- darauf abzielen, dass Abfälle jeder Art vermieden,
wiederverwendet, wiederverwertet und rezykliert werden
und eine rationelle Bewirtschaftung der Abfallströme
gewährleistet ist, oder
- die Umweltauswirkungen von Produkten durch integrierte
Konzepte für Produktion, Verteilung, Verbrauch und
Handhabung am Ende der Lebensdauer, einschließlich
der Entwicklung umweltfreundlicher Produkte, verringern
helfen.
Frist
Für LIFE-Umwelt legen die Mitgliedstaaten und die
betroffenen Kandidatenländer für die Vorlage der Anträge
bei den nationalen Behörden eigene Fristen fest. Die
Antragsteller müssen sich über diese Fristen bei den
nationalen Kontaktstellen informieren (siehe auch
http://europa.eu.int/comm/environment/life/home.htm)
- Die Projektanträge werden dann bis spätestens 30.
November 2003 in 3facher Papier-Ausführung und
einer Ausführung in elektronischer Form von den zuständigen
nationalen Behörden an die Kommission weitergeleitet.
- Die Mitgliedstaaten der EU und die mit LIFE assoziierten
Beitrittskandidatenländer können die vorgesehene nationale
Abgabefrist und die benötigte Gesamtzahl der Exemplare
ändern. Eine derartige Verfahrensänderung ist folglich
auch von ihnen entsprechend zu veröffentlichen.
3.
LIFE-Drittländer-Projekte
Ziel
Vorhaben der technischen Hilfe zum Aufbau der im Umweltbereich
erforderlichen Kapazitäten und Verwaltungsstrukturen
sowie zur Entwicklung einer Umweltpolitik und zur
Erstellung von Aktionsprogrammen für den Umweltschutz
in den förderfähigen Drittländern im Mittelmeerund
Ostseeraum.
Frist
- Alle Projektanträge müssen bis spätestens 31.
Oktober 2003 bei den zuständigen nationalen Behörden
eintreffen.
- Die Projektanträge werden dann bis spätestens 30.
November 2003 in 2facher Papier-Ausführung und einer
Ausführung in elektronischer Form von den zuständigen
nationalen Behörden an die Kommission weitergeleitet.
- Die Mitgliedstaaten der EU und die mit LIFE assoziierten
Beitrittskandidatenländer können die vorgesehene nationale
Abgabefrist und die benötigte Gesamtzahl der Exemplare
ändern. Eine derartige Verfahrensänderung ist folglich
auch von ihnen entsprechend zu veröffentlichen.
4. LIFE-Natur-„Co-op“-Projekte
Ziel
Vorschläge für „Co-op“-Projekte sollten ausschließlich
auf die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen
LIFE-Natur- Projekten abzielen.
Frist
Der vollständige Vorschlag ist bis zum 22. August
2003 per Einschreiben oder per Kurierdienst an
die in den Antragsunterlagen genannten Anschriften
zu senden oder persönlich dort abzuliefern. Als Nachweise
gelten das Datum des Poststempels, das Datum der Abholung
durch den Kurier oder der von dem dazu ermächtigten
Beamten datierte und unterzeichnete Empfangsbeleg.
Die Einreichung per Fax oder elektronischer Post,
unvollständige Unterlagen oder in mehreren Teilen
übersandte Unterlagen werden nicht akzeptiert. Es
obliegt dem Antragsteller, alles zu tun, damit diese
Frist eingehalten wird
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