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Eurodicautom
Babelfish
 
Referenz
L04
zuletzt bearbeitet am
16.12.2003
Programm Titel
BEWILLIGUNG VON ZUSCHÜSSEN FÜR DIE ORGANISATION VON
VERANSTALTUNGEN (KONFERENZEN UND AUSSTELLUNGEN) ZUR NUTZUNG INNOVATIVER ERGEBNISSE AUS DEM PROGRAMM LEONARDO DA VINCI
Amtsblatt/Haushaltslinie
GD EAC/23/04
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

Hintergrund
Das Programm LEONARDO DA VINCI trägt zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Gemeinschaft bei, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt (Artikel 150 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft). Mit dem Beschluss 1999/382/EG hat der Rat die zweite Programmphase für den Zeitraum 2000-2006 verabschiedet1. Ziel des Programms ist die Förderung neuer praxisorientierter Konzepte in der Berufsbildungspolitik.
Entsprechend diesem Beschluss des Rates besteht im Rahmen der Bestimmungen über flankierende Maßnahmen die Möglichkeit, Organisationen aus den Teilnehmerländern Zuschüsse für die Ausrichtung von Veranstaltungen zur Förderung der Verbreitung und Nutzung derjenigen innovativen Produkte und Verfahren zu bewilligen, die durch LEONARDO-DA-VINCI-Pilotprojekte entwickelt werden.
Ziel
Gegenstand der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Organisation von Veranstaltungen (Konferenzen und Ausstellungen) zur Förderung der Nutzung (d. h. der Valorisierung:„Valorisierung“ lässt sich beschreiben als Prozess der Nutzung von Projekterkenntnissen und
-ergebnissen (Ausbildungsprodukte und -verfahren, Methodik, Lehrmaterialien usw.) mit dem Ziel, ihren Wert und ihre Wirkung in bestehenden und neuen Kontexten (Zielgruppen, Unternehmen, Branchen, Ausbildungseinrichtungen und -systemen usw.) zu optimieren. Um effektiv zu sein, muss das Verfahren:
- von Projektbeginn an auf die Bedürfnisse der Endbenutzer/Zielgruppen ausgerichtet sein;
- der Verbreitung innovativer Ausbildungsprodukte und -ergebnisse dienen;
- eine Auswahl und Analyse ihrer Eignung für die Weitergabe und so für die Erfüllung neu ermittelter Bedürfnisse umfassen;
- die Übernahme und Anpassung der angestrebten neuen Kontexte beinhalten;
- der Innovation und experimentellen Tätigkeiten dienen;
- zu einer vollständigen Integration in den neuen Kontext führen.
Dieser Prozess kann sich auf der Ebene des einzelnen Projekts oder auf genereller Ebene vollziehen, mit dem Ziel einer vollständigen und nachhaltigen Integration in lokale, regionale, nationale und/oder europäische Ausbildungssysteme und -verfahren, auch über die formelle Zertifizierung von Qualifikationen. ) der neuen Produkte und Verfahren aus – abgeschlossenen oder fast abgeschlossenen – innovativen Projekten, die im Rahmen des Programms LEONARDO DA VINCI bezuschusst werden.
Gefördert werden Veranstaltungen, die eine Anzahl erfolgreicher LEONARDO-DA-VINCIProdukte
und -verfahren im Kontext eines interaktiven Austauschs zwischen den
Projektträgern und potenziellen neuen Benutzern vorstellen. Vorrang haben dabei
Veranstaltungen mit dem Ziel einer dynamischen Anpassung einer Anzahl von Produkten und
Verfahren an die Bedürfnisse der neuen Benutzer, einer Erleichterung des Transfers
innovativer Ergebnisse und der Integration dieser Ergebnisse und ihrer Nutzung in anderen
Ausbildungssystemen und durch Benutzer, die nicht an der Projektdurchführung beteiligt
sind. Die Antragsteller haben daher nachzuweisen, dass sie über wirksame Konzepte und
Mechanismen verfügen, um insbesondere folgende Fragen zu behandeln:
- Ermittlung und Analyse der Bedürfnisse der Endbenutzer/Zielgruppen;
- Ermittlung und Verbreitung innovativer Ausbildungsprodukte und -verfahren3;
- Auswahl und Analyse ihrer Eignung für die Weitergabe, um so den ermittelten Bedürfnissen zu entsprechen;
- geeignetste Vermittlungstätigkeiten für die höchstmögliche Wirkung der vorgeschlagenen Veranstaltung;
- Vorschläge für Folgemaßnahmen, um die Nachhaltigkeit der valorisierten Produkte und Prozesse zu gewährleisten.
Vorrang haben dabei Veranstaltungen, die bei angemessener Begründung auf bestimmte Branchen oder Themen konzentriert sind und die vor allem auch Aktivitäten im Bereich des thematischen Monitoring4 fördern.
Thematisches Monitoring: Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten entwickeln seit 2002 im Rahmen des Programms LEONARDO DA VINCI ein thematisches Monitoring von Projekten, um die nötige Synergie und den notwendigen Austausch zwischen den Projekten herbeizuführen, einen besseren Überblick über den Inhalt der Projekte zu erhalten und die Gesamtwirkung auf der Ebene des einzelnen Projekts und der Programmebene zu verbessern.
Anhand der Prioritäten, die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2000-2002 dargelegt sind, und der derzeitigen politischen Prioritäten der Kommission wurden fünf Themenbereiche festgelegt. Jeder Themenbereich wird in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und im Einvernehmen mit einer Gruppe von nationalen Agenturen und dem Büro für die technische Unterstützung von SOKRATES, LEONARDO und JUGEND von einer nationalen Agentur koordiniert. Die fünf Themenbereiche sind folgende:
- Integration in den Arbeitsmarkt;
- Entwicklung von Kompetenzen und Fertigkeiten in Unternehmen und insbesondere in KMU;
- Anpassung des Ausbildungsangebots und neue Ausbildungsmethoden – Qualität der Ausbildung;
- Transparenz, Bewertung und Validierung von Wissen;
- eLearning.
Weitere Informationen sind über folgende Website abzurufen:
http://www3.socleoyouth.be/static/en/leonardo/entrance.htm

Zielgruppe
Zuschussanträge im Rahmen dieser Aufforderung können insbesondere europäische, nationale, regionale und sektorale Organisationen, einschließlich europäischer Netze, mit Sitz in den Ländern einreichen, die sich uneingeschränkt am Programm LEONARDO DA VINCI beteiligen., welche die Förderkriterien der Ziffern 5, 6 und 7 erfüllen, im Bereich der Berufsbildung tätig sind und Veranstaltungen (Konferenzen und Ausstellungen) in den spezifischen Bereichen organisieren möchten, auf die sich diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erstreckt.
Die koordinierenden Einrichtungen/Projektträger müssen Rechtspersönlichkeit besitzen und ihren Sitz in einem der folgenden Staaten haben: in den 15 Mitgliedstaaten der EU, den EFTA-/EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und/oder in Zypern, Malta und den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn).
Finanzierung

Für Zuschüsse im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen 500 000 € zur Verfügung.
Die Generaldirektion für Bildung und Kultur sieht vor, damit sieben bis zehn Veranstaltungen zu unterstützen; der Zuschuss beträgt in der Regel höchstens 70 000 € und deckt in jedem Fall höchstens 75 % der förderfähigen Kosten. Die Vereinbarung deckt Aktivitäten in Verbindung mit Veranstaltungen (Konferenzen und Ausstellungen) ab, die zwischen September 2004 und Februar 2005 zu organisieren sind.
Zahlungsmodalitäten
· Innerhalb von 45 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch die beiden Parteien wird eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von höchstens 80 % geleistet;
· innerhalb von 45 Tagen nach Genehmigung des Abschlussberichts durch die Kommission wird der Restbetrag gezahlt.
Gemäß den Bestimmungen der Finanzierungsvereinbarung müssen die Verantwortlichen der von der Kommission genehmigten und finanzierten Vorschläge nach Abschluss des Projekts einen Abschlussbericht einreichen. Dieser Bericht sollte eine kurze, aber vollständige Beschreibung der Vorgehensweisen, Ergebnisse und geplanten Folgemaßnahmen zu den im Vorschlag skizzierten Aktivitäten enthalten, insbesondere sollte er auch Schwierigkeiten nennen und bewerten, die sich möglicherweise in Bezug auf bestimmte Aspekte der Veranstaltung ergeben haben. Der Bericht sollte durch ggf. produzierte Veröffentlichungen (Broschüren, Lehrmaterial, Videos, multimediale Produkte, Presseartikel, Website-Adressen usw.) ergänzt werden. In der Schlussabrechnung, die dem Bericht als Anlage beizufügen ist, müssen alle tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen ausgewiesen werden. Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, über die kofinanzierte Maßnahme Buch zu führen und alle 8 Originalbelege zu Prüfzwecken nach Ablauf der Vereinbarung fünf Jahre lang aufzubewahren.

Deadline
28. Juni 2004
Kontakt

“Programm LEONARDO DA VINCI - Veranstaltungen zur Nutzung innovativer
Ergebnisse“
Europäische Kommission
DG EAC B-7 05/05
B-1049 Brüssel, Belgien
unite-B3@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/leonardo/
new/leonardo2/events/index_fr.htm

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