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| Referenz |
| L04 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 16.12.2003 |
| Programm
Titel |
| BEWILLIGUNG
VON ZUSCHÜSSEN FÜR DIE ORGANISATION VON
VERANSTALTUNGEN (KONFERENZEN UND AUSSTELLUNGEN) ZUR
NUTZUNG INNOVATIVER ERGEBNISSE AUS DEM PROGRAMM LEONARDO
DA VINCI |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
| GD
EAC/23/04 |
| Generaldirektion
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| Bildung
und Kultur |
| Ziele
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Hintergrund
Das Programm LEONARDO DA VINCI trägt zur Durchführung
einer Berufsbildungspolitik der Gemeinschaft bei,
welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt
und ergänzt (Artikel 150 des Vertrags zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft). Mit dem Beschluss
1999/382/EG hat der Rat die zweite Programmphase für
den Zeitraum 2000-2006 verabschiedet1. Ziel des Programms
ist die Förderung neuer praxisorientierter Konzepte
in der Berufsbildungspolitik.
Entsprechend diesem Beschluss des Rates besteht im
Rahmen der Bestimmungen über flankierende Maßnahmen
die Möglichkeit, Organisationen aus den Teilnehmerländern
Zuschüsse für die Ausrichtung von Veranstaltungen
zur Förderung der Verbreitung und Nutzung derjenigen
innovativen Produkte und Verfahren zu bewilligen,
die durch LEONARDO-DA-VINCI-Pilotprojekte entwickelt
werden.
Ziel
Gegenstand der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen ist die Organisation von Veranstaltungen
(Konferenzen und Ausstellungen) zur Förderung
der Nutzung (d. h. der Valorisierung:„Valorisierung“
lässt sich beschreiben als Prozess der Nutzung
von Projekterkenntnissen und
-ergebnissen (Ausbildungsprodukte und -verfahren,
Methodik, Lehrmaterialien usw.) mit dem Ziel, ihren
Wert und ihre Wirkung in bestehenden und neuen Kontexten
(Zielgruppen, Unternehmen, Branchen, Ausbildungseinrichtungen
und -systemen usw.) zu optimieren. Um effektiv zu
sein, muss das Verfahren:
- von Projektbeginn an auf die Bedürfnisse der
Endbenutzer/Zielgruppen ausgerichtet sein;
- der Verbreitung innovativer Ausbildungsprodukte
und -ergebnisse dienen;
- eine Auswahl und Analyse ihrer Eignung für
die Weitergabe und so für die Erfüllung
neu ermittelter Bedürfnisse umfassen;
- die Übernahme und Anpassung der angestrebten
neuen Kontexte beinhalten;
- der Innovation und experimentellen Tätigkeiten
dienen;
- zu einer vollständigen Integration in den neuen
Kontext führen.
Dieser Prozess kann sich auf der Ebene des einzelnen
Projekts oder auf genereller Ebene vollziehen, mit
dem Ziel einer vollständigen und nachhaltigen
Integration in lokale, regionale, nationale und/oder
europäische Ausbildungssysteme und -verfahren,
auch über die formelle Zertifizierung von Qualifikationen.
) der neuen Produkte und Verfahren aus – abgeschlossenen
oder fast abgeschlossenen – innovativen Projekten,
die im Rahmen des Programms LEONARDO DA VINCI bezuschusst
werden.
Gefördert werden Veranstaltungen, die eine Anzahl
erfolgreicher LEONARDO-DA-VINCIProdukte
und -verfahren im Kontext eines interaktiven Austauschs
zwischen den
Projektträgern und potenziellen neuen Benutzern
vorstellen. Vorrang haben dabei
Veranstaltungen mit dem Ziel einer dynamischen Anpassung
einer Anzahl von Produkten und
Verfahren an die Bedürfnisse der neuen Benutzer,
einer Erleichterung des Transfers
innovativer Ergebnisse und der Integration dieser
Ergebnisse und ihrer Nutzung in anderen
Ausbildungssystemen und durch Benutzer, die nicht
an der Projektdurchführung beteiligt
sind. Die Antragsteller haben daher nachzuweisen,
dass sie über wirksame Konzepte und
Mechanismen verfügen, um insbesondere folgende
Fragen zu behandeln:
- Ermittlung und Analyse der Bedürfnisse der
Endbenutzer/Zielgruppen;
- Ermittlung und Verbreitung innovativer Ausbildungsprodukte
und -verfahren3;
- Auswahl und Analyse ihrer Eignung für die Weitergabe,
um so den ermittelten Bedürfnissen zu entsprechen;
- geeignetste Vermittlungstätigkeiten für
die höchstmögliche Wirkung der vorgeschlagenen
Veranstaltung;
- Vorschläge für Folgemaßnahmen, um
die Nachhaltigkeit der valorisierten Produkte und
Prozesse zu gewährleisten.
Vorrang haben dabei Veranstaltungen, die bei angemessener
Begründung auf bestimmte Branchen oder Themen
konzentriert sind und die vor allem auch Aktivitäten
im Bereich des thematischen Monitoring4 fördern.
Thematisches Monitoring: Die Europäische Kommission
und die Mitgliedstaaten entwickeln seit 2002 im Rahmen
des Programms LEONARDO DA VINCI ein thematisches Monitoring
von Projekten, um die nötige Synergie und den
notwendigen Austausch zwischen den Projekten herbeizuführen,
einen besseren Überblick über den Inhalt
der Projekte zu erhalten und die Gesamtwirkung auf
der Ebene des einzelnen Projekts und der Programmebene
zu verbessern.
Anhand der Prioritäten, die in der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen 2000-2002 dargelegt
sind, und der derzeitigen politischen Prioritäten
der Kommission wurden fünf Themenbereiche festgelegt.
Jeder Themenbereich wird in enger Zusammenarbeit mit
der Europäischen Kommission und im Einvernehmen
mit einer Gruppe von nationalen Agenturen und dem
Büro für die technische Unterstützung
von SOKRATES, LEONARDO und JUGEND von einer nationalen
Agentur koordiniert. Die fünf Themenbereiche
sind folgende:
- Integration in den Arbeitsmarkt;
- Entwicklung von Kompetenzen und Fertigkeiten in
Unternehmen und insbesondere in KMU;
- Anpassung des Ausbildungsangebots und neue Ausbildungsmethoden
– Qualität der Ausbildung;
- Transparenz, Bewertung und Validierung von Wissen;
- eLearning.
Weitere Informationen sind über folgende Website
abzurufen:
http://www3.socleoyouth.be/static/en/leonardo/entrance.htm
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| Zielgruppe
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Zuschussanträge
im Rahmen dieser Aufforderung können insbesondere
europäische, nationale, regionale und sektorale
Organisationen, einschließlich europäischer
Netze, mit Sitz in den Ländern einreichen, die
sich uneingeschränkt am Programm LEONARDO DA VINCI
beteiligen., welche die Förderkriterien der Ziffern
5, 6 und 7 erfüllen, im Bereich der Berufsbildung
tätig sind und Veranstaltungen (Konferenzen und
Ausstellungen) in den spezifischen Bereichen organisieren
möchten, auf die sich diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen erstreckt.
Die koordinierenden Einrichtungen/Projektträger
müssen Rechtspersönlichkeit besitzen und ihren
Sitz in einem der folgenden Staaten haben: in den 15
Mitgliedstaaten der EU, den EFTA-/EWR-Staaten (Island,
Liechtenstein, Norwegen) und/oder in Zypern, Malta und
den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas
(Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien,
Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn). |
| Finanzierung
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| Für
Zuschüsse im Rahmen der vorliegenden Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen stehen 500 000
€ zur Verfügung.
Die Generaldirektion für Bildung und Kultur sieht
vor, damit sieben bis zehn Veranstaltungen zu unterstützen;
der Zuschuss beträgt in der Regel höchstens
70 000 € und deckt in jedem Fall höchstens
75 % der förderfähigen Kosten. Die Vereinbarung
deckt Aktivitäten in Verbindung mit Veranstaltungen
(Konferenzen und Ausstellungen) ab, die zwischen September
2004 und Februar 2005 zu organisieren sind.
Zahlungsmodalitäten
· Innerhalb von 45 Tagen nach Unterzeichnung
der Vereinbarung durch die beiden Parteien wird eine
Vorfinanzierungszahlung in Höhe von höchstens
80 % geleistet;
· innerhalb von 45 Tagen nach Genehmigung des
Abschlussberichts durch die Kommission wird der Restbetrag
gezahlt.
Gemäß den Bestimmungen der Finanzierungsvereinbarung
müssen die Verantwortlichen der von der Kommission
genehmigten und finanzierten Vorschläge nach
Abschluss des Projekts einen Abschlussbericht einreichen.
Dieser Bericht sollte eine kurze, aber vollständige
Beschreibung der Vorgehensweisen, Ergebnisse und geplanten
Folgemaßnahmen zu den im Vorschlag skizzierten
Aktivitäten enthalten, insbesondere sollte er
auch Schwierigkeiten nennen und bewerten, die sich
möglicherweise in Bezug auf bestimmte Aspekte
der Veranstaltung ergeben haben. Der Bericht sollte
durch ggf. produzierte Veröffentlichungen (Broschüren,
Lehrmaterial, Videos, multimediale Produkte, Presseartikel,
Website-Adressen usw.) ergänzt werden. In der
Schlussabrechnung, die dem Bericht als Anlage beizufügen
ist, müssen alle tatsächlichen Ausgaben
und Einnahmen ausgewiesen werden. Der Zuschussempfänger
ist verpflichtet, über die kofinanzierte Maßnahme
Buch zu führen und alle 8 Originalbelege zu Prüfzwecken
nach Ablauf der Vereinbarung fünf Jahre lang
aufzubewahren. |
| Deadline |
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28. Juni 2004 |
| Kontakt |
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Europäische
Institutionnen
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