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Referenz
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L03
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zuletzt
bearbeitet am
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22.03.2004
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Programm
Titel
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Transfer
von im Rahmen des Programms
LEONARDO DA VINCI
entwickelten innovativen Ansätzen
(EAC/12/04)
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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C70/2004,
p.07
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Generaldirektion
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Bildung
und Kultur
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Ziele
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Hintergrund
Im Beschluss des Rates über die Durchführung
der zweiten Phase des Programms LEONARDO DA VINCI (LdV)
heißt es, dass die Kommission bestrebt ist, „in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Kohärenz
und Komplementarität zwischen den Maßnahmen
dieses Programms und den anderen einschlägigen
Politiken, Instrumenten und Maßnahmen der Gemeinschaft
[…] dadurch sicherzustellen, dass sie eine breiter
angelegte Weitergabe und Verbreitung von im Rahmen dieses
Programms entwickelten innovativen Ansätzen und
Methoden erleichtert“. Gemäß dem Beschluss
„ergreift die Kommission […] Maßnahmen,
um auf den Ergebnissen der ersten Phase dieses Programms
und den Gemeinschaftsinitiativen im Bereich Berufsbildung
aufzubauen“ (Artikel 5 Absatz 3).1
Ziel und Definition
Mit den Projekten für den Innovationstransfer wird
die Lokalisierung (Übersetzung und kulturelle Anpassung)
der innovativen Inhalte des LdV-Programms und die Integration
der Ergebnisse angestrebt. Durch ein Projekt für
Innovationstransfer sollen die Ergebnisse und Lehren
der besten LdV-Projekte in die öffentlichen oder
privaten Berufsbildungssysteme (auf lokaler, regionaler,
nationaler und/oder Gemeinschaftsebene) sowie in die
Unternehmen integriert werden. Das Verfahren für
den Transfer innovativer Ausbildungsinhalte besteht
aus folgenden Etappen, die über die reine Verbreitung
hinausgehen:
- Identifizierung und Analyse der Bedürfnisse der
spezifischen Benutzer;
- Auswahl und Analyse des innovativen Inhalts um auf
diese Bedürfnisse und Analyse seines Übertragungspotentials
einzugehen Anpassung an die kulturelle Situation sowie
an die Bedürfnisse und Anforderungen des potenziellen
Nutzers (Aktualisierung des Produkts, Übersetzungen);
- Übertragung in (ein) neue(s) soziokulturelle(s)
und sprachliche(s) Umfeld(er)
(Zielgruppen, Bereiche usw.);
- Anwendung in neuen Bereichen, mit neuen Zielgruppen
einschließlich seiner Erprobung in öffentlichen
oder privaten Bildungsstrukturen;
- Integration (siehe Zertifizierung) in die Systeme
und Verfahren der Berufsbildung auf regionaler, nationaler,
europäischer und/oder sektorieller Ebene.
Die Akteure eines Projekts für den Innovationstransfer
sind:
A. Der Projektentwickler (Exporteur) des zu transferierenden
Ausbildungsprodukts
(bzw. die Partner, die daran die Urheberrechte besitzen),
der es zur Verfügung stellt;
B. der Nutzer des Transfers (Importeur), insbesondere
Unternehmen und einzelne oder mehrere private oder öffentliche
Einrichtungen, der die Produkte in ihre Ausbildungsverfahren
integrieren;
C. gegebenenfalls kann eine Transfermaßnahme die
Unterstützung durch eine Instanz erforderlich machen,
die zwischen das Ausbildungsangebot (A) und die Ausbildungsnachfrage
(B) geschaltet ist und die Übertragung des Produkts
auf europäischer Ebene (beispielsweise durch europäische
Netze) gewährleistet.
Diese Akteure müssen in dem Projekt für den
Innovationstransfer eindeutig benannt werden und in
koordinierter Form an der Durchführung der Projektmaßnahmen
eng beteiligt sein.
Eine Priorität wird den Vorschlägen eingeräumt,
die durch Importorganisationen und/oder Strukturen vorgelegt
wurden, die deutlich beweisen werden, daß sie
sich auf die Übertragung der innovativen Produkte
konzentrieren, um spezifischen Bedürfnissen von
Benutzern zu entsprechen.
Auftragsgegenstand
Gegenstand dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
ist der Transfer (in und durch unterschiedliche(n) Einrichtungen:
private und öffentliche Ausbildungszentren, Unternehmen,
Schulen usw.) von innovativen Inhalten, die im Rahmen
des Programms LEONARDO DA VINCI I und II entwickelt
wurden.
Der Bieter muss ein oder mehrere aus den Programmen
LdV I und II
hervorgegangene Endprodukte auswählen. Er muss
sie analysieren, anpassen und
testen/anwenden und sie auf die beruflichen Ausbildungsverfahren
einer oder mehrerer
öffentlicher oder privater Einrichtungen in mindestens
einem anderen europäischen
Land übertragen und in diese Verfahren integrieren.
Berichte
Zwischenbericht:
Ein kurzer Bericht über den Fortgang der Arbeiten
ist der Kommission sechs Monate nach Unterzeichnung
des Vertrages vorzulegen.
Abschlussbericht: Der Bieter zieht
in einem zusammenfassenden Bericht eine Bilanz des Projekts
und geht dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- erster Teil: Darlegung des Projektverlaufs und der
einzelnen Phasen der angewandten
Methode; Analyse der bei der Durchführung angetroffenen
Hindernisse und Schwierigkeiten; Analyse der Ergebnisse,
der möglichen Auswirkung und der Entwicklungskapazitäten.
Angabe der Faktoren, durch die der Innovationstransfer
erleichtert wurde;
- zweiter Teil: Lehren, die in Bezug auf folgende Punkte
zu ziehen sind: Arten von Einrichtungen, die über
die Kapazität für die Erprobung, für
Tests und für die Nutzung der Ergebnisse der Projekte
des Programms LEONARDO DA VINCI verfügen;
geeignetste Methoden für Erprobung, Tests und Nutzung;
Merkmale, die die transnationalen Berufsbildungsprojekte
besitzen oder besitzen sollten, damit sie auf regionaler,
nationaler, Gemeinschafts- oder sektorieller Ebene auf
die Systeme und Verfahren der beruflichen Bildung übertragen
werden können; Aussichten für die mittel-
und langfristige Nutzung und Integration in die Systeme.
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Zielgruppe
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Die
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet
sich an:
a) Einrichtungen und Zentren der beruflichen Bildung
auf allen Ebenen, einschließlich Hochschulen;
b) Forschungszentren und -einrichtungen;
c) Unternehmen, insbesondere KMU und Handwerksbetriebe;
private oder öffentliche Einrichtungen einschließlich
derjenigen, die im Ausbildungsbereich tätig sind;
d) Berufsverbände, einschließlich Handelskammern
usw.;
e) Sozialpartner;
f) Lokale und regionale Gebietskörperschaften und
organisationen;
g) Vereinigungen ohne Erwerbscharakter, gemeinnützige
Einrichtungen und NRO mit Sitz in einem der europäischen
Länder, die am Programm LEONARDO DA VINCI teilnehmen. |
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Fördergebiet
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| Die
15 EU-Mitgliedstaaten, die EFTA/EWR-Staaten (Island,
Liechtenstein, Norwegen), Zypern, Malta und die assoziierten
Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL): Bulgarien,
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. |
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Finanzierung
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Höchstens 50 % der zuschussfähigen Ausgaben
mit einem Höchstbetrag von 150 000 EUR je Projekt.
Verfügbares Gesamtbudget für diesen Aufruf:
ca. 1 500 000 EUR.
Mit der Finanzhilfe der Kommission darf der Empfänger
keinen Gewinn anstreben oder erzielen.
Die Ausgaben und Einnahmen im Finanzierungsplan des
Projekts müssen ausgeglichen sein. Der Bieter
muss alle sonstigen Quellen und Beträge der Finanzierungen
angeben, die er in dem betreffenden Rechnungsjahr
für dieselbe Maßnahme erhält bzw.
beantragt. Er darf je Aktion und Rechnungsjahr nur
einen einzigen Zuschuss der Kommission erhalten.
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Projektdauer
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Dauer
der Projekte: höchstens 12 Monate
Beginn der Arbeiten: 1. September 2004
(Unterzeichnung der Verträge: August
2004)
Abschluss des Vergabeverfahrens : 31.
August 2004
Anzahl der finanzierten Projekte: 10-12 |
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Deadline
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| der
01.06.2004 (es gilt das Datum des Poststempels). |
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Kontakt
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Europäische
Institutionnen
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