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Referenz
L02
zuletzt bearbeitet am
22.05.2002
Programm Titel
Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für die zweite Phase des Programms Leonardo da Vinci
(LdV-II)—(EAC/15/02)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 117/06)
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele
Das Programm Leonardo da Vinci trägt zur Umsetzung einer Berufsbildungspolitik der Gemeinschaft bei,welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt (Artikel 150 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft).
Mit dem Beschluss 1999/382/EG hat der Rat die zweite Programmphase für den Zeitraum 2000 —2006 verabschiedet.
Ziel des Programms ist die Förderung neuer praxisorientierter Konzepte in der Berufsbildungspolitik.
Gemäß dem Beschluss des Rates hat dieser zweite Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen eine Geltungsdauer von zwei Jahren (2003 —2004).
Der dritte Aufruf ergeht 2004 und hat ebenfalls eine Geltungsdauer von zwei Jahren (2005 —2006).Der vorliegende Aufruf betrifft die folgenden Gemeinschaftsmaßnahmen:
—Mobilität,
—Pilotprojekte (PP) einschließlich thematischer Aktionen (TH),
—Sprachenkompetenz (LA),
—transnationale Netze (NT)und
—Vergleichsmaterial (RF).
Für Statistikprojekte, die bisher Teil der Maßnahme
„Vergleichsmaterial“ waren,werden im Laufe der Geltungsdauer des vor- liegenden Aufrufs —nach der Festlegung und Veröffentlichung eines Zweijahres-Statistikprogramms —separate Ausschreibungen veröffentlicht. Weitere Informationen zu Berufsbildungsstatistiken im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci finden Sie auf der folgenden Web-site: http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardoold/stat/ trainingstatis/index.htm
Außerdem wird es separate Aufrufe für „gemeinsame Maßnahmen“ geben.
PRIORITÄTEN FÜR DIE PROGRAMMZIELE
Das Programm Leonardo da Vinci dient der Umsetzung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft ,indem es zur Förderung eines Europas des Wissens beiträgt und unter anderem die Politik der Mitgliedstaaten im Bereich des lebenslangen Lernens unterstützt.
Im Beschluss des Rates wird hervorgehoben,dass Qualität,Innovation und die europäische Dimension in den Systemen und Praktiken der Berufsbildung durch transnationale Zusammenarbeit gefördert werden müssen.
Im Beschluss sind die folgenden drei Ziele für die zweite Programmphase vorgesehen:
1.Ziel: Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen vor allem junger Menschen in beruflicher Erstausbildung auf allen Ebenen,um ihre berufliche Eingliederung bzw.Wiedereingliederung zu erleichtern.
2. Ziel: Verbesserung der Qualität der Weiterbildung und des Zugangs zur Weiterbildung sowie des lebenslangen Erwerbs von Fähigkeiten und Kompetenzen.
3. Ziel: Förderung und Stärkung des Beitrags der Berufsbildung zum Innovationsprozess im Hinblick auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist sowie auf neue Beschäftigungsmöglichkeiten.
Im November 2001 hat die Kommission die Mitteilung „Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“ (KOM(2001)678 endg.) verabschiedet,in der das Fundament für einen „europäischen Raum des lebenslangen Lernens“ gelegt wird.
Die Mitteilung sieht vor,Prozesse,Strategien und Pläne auf europäischer Ebene — nichtnur im Bereich allgemeine und berufliche Bildung,sondern auch maßgebliche Komponenten der Beschäftigungs-,Integrations-und Jugendpolitik —in einen allumfassenden Rahmen einzubetten.
Dabei wird insbesondere auf die engen Verknüpfungen zwischen dem Programm LdV-II,der europäischen Beschäftigungsstrategie (insbesondere den beschäftigungspolitischen Leitlinien) und weiteren Gemeinschaftsinstrumenten zur Verwirklichung des lebenslangen Lernens verwiesen.
Zu beachten sind auch die Entwicklungen im Rahmen des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene,insbesondere das Dokument „Handlungsrahmen für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen.“
Das Dokument wurde dem Europäischen Rat in Barcelona kürzlich von den am sozialen Dialog auf europäischer Ebene teilnehmenden Organisa- tionen vorgelegt. Es ist auf den folgenden Websites zu finden: www.unice.org
www.etuc.org
www.ceep.org
Zur Umsetzung der Programmziele im Hinblick auf das neue strategische Konzept für lebenslanges Lernen müssen sich Vorschläge für sämtliche Maßnahmen (außer TH) auf die nachstehenden Prioritäten beziehen.
Für jede dieser drei Prioritäten gilt, dass die Kommission vor allem solche Anträge berücksichtigt, die auf folgende Aspekte abzielen:
Entwicklung neuer Ansätze für lebenslanges Lernen, Ausbau der transnationalen Dimension bei der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien (unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit) und Schaffung von Qualifikationen im Zusammenhang mit neuen Technologien und der Umwelt.
Angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union und zur Beschleunigung der Integration der Beitrittsländer gilt im Rahmen dieses Aufrufs die Einbeziehung von Akteuren aus den Beitrittsländern als Projektpartner als zusätzliches Qualitätsmerkmal.Dies gilt für sämtliche Maßnahmen und Prioritäten.

PRIORITÄT 1:BEWERTUNG DES LERNENS
Grundvoraussetzung für einen Raum des lebenslangen Lernens ist ein umfassendes neues europäisches Konzept zur Bewertung des Lernens,das auf dem bestehenden Recht auf Freizügigkeit in der EU aufbaut.
Offene Fragen sind hierbei Identifizierung, Beurteilung und Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens sowie die Übertragung und gegenseitige Anerkennung von Qualifikationsnachweisen und Berufsabschlüssen. Alle Formen des Lernens,ob in Bildungseinrichtungen,am Arbeitsplatz oder in der Freizeit und in der Familie müssen identifiziert,bewertet und anerkannt werden,damit die Bürger diese Lernformen kom
binieren und nutzbringend einsetzen können. Zur Bewertung des Lernens sind also umfassende,integrierte Konzepte erforderlich,die es den Beteiligten ermöglichen,ein breites Spektrum an Qualifikationen und Kompetenzen zu bewerten.
Nur durch diesen neuen Ansatz ist es möglich,Brücken zu schlagen und den Zugang zu individuellen Lernwegen zu erleichtern.
Wesentliche Voraussetzungen für Fortschritte in diesem Bereich sind Transparenz und Kohärenz der nationalen Bestimmungen, besserer Dialog,enge Zusammenarbeitund der Austausch bewährter Verfahren.
Im Mittelpunkt der für diese Priorität vorgeschlagenen Projekte sollte insbesondere Folgendes stehen:
—Entwicklung neuer nachhaltiger und übertragbarer Ansätze zur Bewertung des (formalen,nicht formalen und informellen)Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Lernens innerhalb von Unternehmen und Branchen;
—Entwicklung der Bescheinigung von Qualifikationen,um die Transparenz von Berufsabschlüssen,Qualifikationen und Kompetenzen zu steigern; —Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich der Identifizierung,Beurteilung und Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens.
Projekte zum Thema „Sprachenkompetenz “(LA)
—Entwicklung von Instrumentarien und Methoden für die Beurteilung und Anerkennung von Sprachkenntnissen,die am Arbeitsplatz benötigt bzw.dort erworben werden (insbesondere Teilkompetenzen).
Es wird empfohlen,die in diesem Bereich vom Europarat erreichten Fortschritte zu nutzen,insbesondere den gemeinsamen europäischen Be- zugsrahmen und das europäische Sprachportfolio.
Projekte zum Thema „Vergleichsmaterial “(RF)
—Festlegung von Qualitätsstandards für Berufsabschlüsse und Qualifikationsnachweise,die von Wirtschafts-und Bran- chenverbänden entwickelt wurden;
—Entwicklung integrierter europäischer Ansätze zur Bewertung von Lernergebnissen (formal,nicht formal und informell) durch die Ermittlung von Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Methoden,Standards und des institutionellen Rahmens;
—Bewertung von Modellen für individuelle Lernsysteme.

PRIORITÄT 2: NEUE LEHR-UND LERNMETHODEN UND GRUND- QUALIFIKATIONEN IN BERUFLICHER BILDUNG
Die Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen lässt erkennen,wie wichtig es ist,die Bedürfnisse Lernender genauer nachzuvollziehen und eine Lernkultur zu schaffen.
Neue Lernmethoden in der beruflichen Bildung sollten sich stärker auf Konzepten konzentrieren,die den individuellen Bedürfnissen der Lernenden (insbesondere jener,denen das Lernen fremd geworden ist) sowie den Bedingungen Rechnung tragen,unter denen das Lernen stattfindet (formale bzw. nicht formale Umgebungen). Die Weiterbildung von Lehrern,Ausbildern und anderen Lernförderern sowie der Erfahrungsaustausch zwischen Bildungsein- richtungen,Hochschulen,Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen werden dazu beitragen,die neuen Herausforderungen zu meistern.
Die Verwirklichung eines allgemeinen Zugangs zu Lernangeboten kann sich jedoch nicht allein auf die Motivation und Fähigkeit des Einzelnen zum Lernen stützen,sondern setzt auch die Schaffung angemessener Voraussetzungen für das Lernen in verschiedenen Lernumgebungen voraus,insbesondere am Arbeitsplatz.
Strategien für lebenslanges Lernen sollten zudem insbesondere auf die Verbesserung der Grundqualifikationen in der allgemeinen und beruflichen Bildung abzielen,um auf diese Weise persönliche Entfaltung,aktive Staatsbürgerschaft sowie soziale und berufliche Eingliederung zu fördern.
Zu den Grundqualifikationen zählen die Kulturtechniken (Lesen,Schreiben,Rechnen),das Erlernen von Lerntechniken und die vom Rat in Lissabon definierten neuen Grundfertigkeiten (IT-Kenntnisse, Fremdsprachen,Kultur der neuen Technologien,Unternehmergeist und soziale Fähigkeiten).
Im Mittelpunkt der für diese Priorität vorgeschlagenen Projekte sollte insbesondere Folgendes stehen:
—Qualität und Relevanz der Lernmaterialien und -prozesse, die in formalen,nichtformalen und informellen Umgebungen (insbesondere am Arbeitsplatz) zum Einsatz kommen —im Hinblick darauf,wie sie zur Motivationssteigerung und zur Schaffung angemessener Umfelder beitragen,die die Weiterbildung und den wirksamen Einsatz von Ressour- cen begünstigen;
—Fragen der Aus-und Weiterbildung von Lehrern,Ausbil- dern und anderen Lernförderern
—diese Zielgruppe spielt eine entscheidende Rolle für die erfolgreiche Übernahme und Umsetzung innovativer Bildungskonzepte,d.h.,es müssen geeignete Mechanismen,Materialien,Instrumente und Umfelder geschaffen werden,um sie in der erforderlichen Weise zu unterstützen und zu motivieren;
—Entwicklung neuer Konzepte für die Vermittlung von Grundqualifikationen in der beruflichen Bildung (einschließlich IKTgestütztes Lernen).
Projekte sollten jedoch nicht auf die Entwicklung neuer IKT-Instrumente ausgerichtet sein, sondern sich vielmehr auf die Eignung vorhandener und erprobter Instrumente für spezifische Lernumgebungen konzentrieren. Besonderes Augenmerk richtet sich auf
—Projekte,bei denen die Bedürfnisse von KMU im Vordergrund stehen und die konkret auf die Entwicklung von Lernkonzepten abzielen,die Führungskräften,Beschäftigten und einzelnen Arbeitnehmern den Zugang zum Lernen erleichtern und somit zu mehr Mobilität und zur Verringerung des Qualifikationsdefizits beitragen (Qualifikationen in den Bereichen Fachwissen,Unternehmens-und Personalführung);
—Projekte,die im Rahmen von Gebiets-oder Ausbildungspartnerschaften entwickelt werden;
—Projekte,die individuelle Lernkonzepte zum Gegenstand haben,die benachteiligten Gruppen einen besseren Zugang zum Lernen ermöglichen. Projekte zum Thema „Sprachenkompetenz “(LA)
Im Mittelpunkt von Projekten in der Maßnahme Sprachenkompetenz sollten Methoden und Materialien stehen, die derzeit nicht auf dem Markt erhältlich sind, insbesondere für weniger weit verbreitete und seltener unterrichtete Sprachen.
Lücken wurden insbesondere in folgenden Bereichen festgestellt: —Sprachenlernen für Mobilitätszwecke (einschließlich Vermittlung interkultureller Kompetenz und Sensibilisierung für Fremdsprachen);
—in Spracherwerb und Mehrsprachigkeit integrierte Kompetenzen (z.B.Sprachlernmethoden,interkulturelles Verständnis und Vermittlungsfähigkeiten im Zusammenhang mit dem Spracherwerb); —technologiegefördertes Sprachenlernen (TELL) und Online- Autorenwerkzeuge für Sprachlehrer;
—Methoden und Instrumente für das Sprachenlernen in KMU.
Projekte zum Thema „Vergleichsmaterial “(RF)
—Analyse von Forschungsergebnissen und Experimenten zu neuen Lehr- und Lernformen im Kontext des formalen, nichtformalen und informellen Lernens,insbesondere im Hinblick auf lernfördernde Organisationen,multifunktionale Lernzentren,Lernen am Arbeitsplatz usw.; —Entwicklung eines gemeinsamen Bezugsrahmens für die Kompetenzen und Qualifikationen von Lehrern und Ausbildern;
—Methoden zur Bewertung und Nutzung von Grundqualifikationen,die durch den Einsatz von IKT erworben wurden.

PRIORITÄT 3: BILDUNGS-UND BERUFSBERATUNG UND -ORIENTIERUNG
Bildungs-und Berufsberatung und -orientierung bilden eine wichtige Komponente der Strategie für lebenslanges Lernen. Es ist eindeutig notwendig,das bestehende Beratungssystem zu verstärken und die vorhandenen Instrumente zu evaluieren. Außerdem müssen die Anbieter von Beratungs-/Orientierungsdiensten und die Bildungs-und Ausbildungseinrichtungen einen offenen Dialog führen,und die Sozialpartner müssen enger einbezogen werden. Im Hinblick auf das Ziel,die europäische Dimension von Beratung und Orientierung zu stärken,muss insbesondere der Austausch von Erfahrungen mit Methoden und Standards gefördert werden.Beratungsdienste sollten immer die europäische Dimension im Blick haben und über Arbeitsplätze und Lern- möglichkeiten in ganz Europa informieren. Mangels eines einheitlichen Entwicklungsstands der Beratungsdienste in den verschiedenen Mitgliedstaaten müssen zunächst die vorhandenen Strukturen analysiert werden,bevor die Beratung neu konzipiert werden kann. Dies kann auch beinhalten, dass neue Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Beratungsdiensten entwickelt werden,wie es in der europäischen Beschäftigungsstrategie vorgesehen ist.
Projektvorschläge zur Übertragung innovativer bzw.bewährter Beratungspraktiken werden — insbesondere mit Blick auf die EU-Erweiterung —ebenfalls berücksichtigt.
Im Mittelpunkt der für diese Priorität vorgeschlagenen Projekte sollte insbesondere Folgendes stehen:
—Aus-und Weiterbildung von Beratern, z.B.mit Hilfe von Austauschprogrammen; Entwicklung europäischer Lehr- pläne und Standards;Analyse des Fortbildungsbedarfs; Entwicklung von Online-Hilfsmitteln für Berater; Förderung des Erfahrungsaustauschs; Schulung derjenigen,die die Berater ausbilden;
—neue Systeme und Methoden zur Verbesserung individueller Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit durch Beratung über lebenslanges Lernen;
—besseres Informationsangebot über neue und neu entstehende Berufe durch Kommunikation mit Anbietern von Arbeitsmarktdaten;Ermittlung übertragbarer Kenntnisse bzw.Fähigkeiten,um Bürgern bei Entscheidungen über ihre berufliche Laufbahn mehr Wahlmöglichkeiten zu geben; —innovative,auf Partnerschaften basierende Konzepte für die Beratung am Arbeitsplatz,die darauf ausgelegt sind,Arbeitnehmer bei Entwicklung ihrer Laufbahn-und Weiterbildungspläne zu unterstützen —insbesondere solche Arbeitnehmer,die für ihre berufliche Entwicklung oder aus Al- tersgründen eine Umschulung benötigen oder ihre Kenntnisse verbessern müssen.
Projekte zum Thema „Sprachenkompetenz “(LA)
—Ausarbeitung gemeinsamer Leitlinien und Tätigkeitsprofile für Sprach-und Kommunikationsberater (language and communication auditors;LCA); —Entwicklung allgemeiner und sektorspezifischer Ausbildungsmodule für Sprach-und Kommunikationsberater;
—bewusstseinsschärfende Maßnahmen,die die Bedeutung von Sprachen für Unternehmen verdeutlichen.
Projekte zum Thema „Vergleichsmaterial “(RF)
—Evaluierung der vorhandenen Ressourcen:
Entwicklung von Methoden und innovativen Instrumenten zur Analyse der Erfordernisse und Ressourcen auf regionaler Ebene;
—vergleichende Analyse der Beratungssysteme der Mitglied- staaten,insbesondere im Hinblick auf besonders innovative Verfahren; —vergleichende Analyse der Investitionen der Mitgliedstaaten in Beratungsdienste;
—Analyse der Auswirkungen von Beratungsleistungen auf zuvor bestimmte Zielgruppen.
THEMATISCHE AKTIONEN (TH)
Eine begrenzte Anzahl von Projekten zu Themen von hohem gemeinschaftlichem Interesse wird besonders gefördert.
Für diesen Aufruf wurden die Themen „Qualität“ und „interkultureller Dialog “ausgewählt.
TH-1:QUALITÄT
Eines der wichtigsten Programmziele,das für Projekte im Rahmen sämtlicher Maßnahmen maßgeblich ist, ist die Verbesserung der Qualität von Berufsbildungssystemen durch transnationale Zusammenarbeit.
Im Mittelpunkt der Projekte sollten demnach Qualitätssicherungsmaßnahmen (Konzepte,Methoden,Instrumente) für die Konzeption,die Organisation und das Management von Berufsbildungssystemen stehen,die eine bessere Umsetzung strategischer Vorgaben gewährleisten.
Schlüsselelemente
a)Qualitätsmanagement-Konzepte:
Identifizierung,Analyse und Austausch „bewährter Verfahren“ im Qualitätsmanagement zur Förderung,Steuerung und Verbesserung der Qua- lität öffentlicher und privater Berufsbildungsangebote (Erstausbildung und Weiterbildung).
Definitionen:
Qualitätsmanagement-Konzepte:jeder integrierte Satz von Strategien,Verfahren,Regeln,Kriterien,Hilfsmitteln und Überprüfungsinstrumenten/-mechanismen,der bei Leistungen von Berufsbildungseinrichtungen als Ganzes zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung beitragen kann.
Berufsbildungseinrichtungen:staatliche Bildungsbehörden,regionale und lokale Organisationen,branchenspezifische Einrichtungen,Unternehmen sowie private und staatliche Berater,die Qualitätsmanagement-Konzepte entwickeln und umsetzen.
b)Selbstbewertung in Berufsbildungseinrichtungen:
Ermittlung, Analyse und Austausch „bewährter Verfahren“ für die Selbstbewertung in Berufsbildungseinrichtungen auf nationaler,regionaler,interregionaler und kommunaler Ebene.
Definitionen:
Selbstbewertung:von Berufsbildungseinrichtungen eigenverantwortlich angewandte Prozesse/Methodik,um die Leistung oder die Position der Einrichtung in Bezug auf einen internen Maßstab (Lehrpersonal,Dienstleistungen,Zielgruppe, Management) sowie einen externen Maßstab (Beziehungen zu Entscheidungsträgern vor Ort, Vergleich mit anderen Bildungsangeboten, Reaktion auf unterschiedliche Erforder- nisse) zu bewerten.

TH-2:INTERKULTURELLER DIALOG

Im Beschluss des Rates über die Durchführung der zweiten Phase des Programms wird Folgendes hervorgehoben:„Bei der Durchführung dieses Programms sollte auf die Bekämpfung jeglicher Ausgrenzung,einschließlich Rassismus und Fremden- feindlichkeit,geachtet werden.Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung und Ungleichheit [...]gelegtwerden.“
Entsprechend —insbesondere vor dem besonderen Hinter- grund der EU-Erweiterung —sollen im Rahmen dieser thematischen Maßnahme Projekte gefördert werden,die speziell auf die Schärfung des interkulturellen Bewusstseins abzielen und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zum Gegenstand haben.
Im Rahmen der Projekte sollen kurze Ausbildungseinheiten zur Stärkung des Bürgersinns entwickelt werden.
Die Projektpartner müssen eine klare Strategie dafür vorschlagen,wie diese Einheiten allgemein in Ausbildungslehrpläne integriert werden können,so dass eine möglichst große Zahl von Auszubildenden,Ausbildern und Arbeitnehmern erreicht wird. Ein weiteres Thema,das die Projekte in umfassender Weise behandeln könnten,sind die besonderen Aus-und Weiterbil- dungsanforderungen von Migranten bzw.Wanderarbeitnehmern sowie Roma und ähnlichen Bevölkerungsgruppen im Hinblick auf eine bessere Eingliederung dieser Gruppen. In diesem Zusammenhang werden die Projektträger darauf hingewiesen,dass im Rahmen der Maßnahme „Sprachkompetenz “ jede Sprache Gegenstand eines Projekts sein kann,sofern sie für den Wirtschafts-bzw.Berufszweig relevant ist,auf den das Projekt abzielt.
Zielgruppe
Das Programm wird in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt. Außerdem können sich folgende Länder beteiligen:die EFTA/EWR-Staaten (Island,Liechtenstein, Norwegen),Zypern,Malta und die Türkei sowie die assoziierten Länder Mittel-und Osteuropas (Bulgarien,Estland,Lettland, Litauen,Polen,Rumänien,Slowakei,Slowenien,Tschechische Republik,Ungarn). Entsprechend werden die Antragsteller gebeten,mit Einrichtungen aus diesen Ländern zusammenzuarbeiten,wobei die Teilnahmebedingungen im „Allgemeinen Leitfaden für Antragsteller“ zu beachten sind.
Für die Teilnahme von Einrichtungen aus der Türkei an Projekten gilt allerdings der Vorbehalt,dass vor Abschluss des Auswahlverfahrens noch Entscheidungen über die Zulassung einer solchen Beteiligung getroffen werden müssen.Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgender Internet-Adresse:
http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2/ guides_de.html

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MASSNAHME „MOBILITÄT“ „Mobilität “ist eine dezentrale LdV-II-Maßnahme,d.h., die Abwicklung erfolgt über die nationalen Agenturen (NA),die für die Umsetzung des Programms auf nationaler Ebene zuständig sind.
Zusätzlich zu den im vorliegenden Aufruf zur Einreichung von Anträgen genannten Prioritäten können die Teilnehmerländer auch nationale Aufrufe veröffentlichen,die auf weitere Prioritäten von besonderem nationalem Interesse abzielen.
Weitere Informationen können die Projektträger bei der NA ihres Landes anfordern.
Die Anschriften sämtlicher NA finden Sie auf der LdV-II-Website: http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_de.html
Bei der Auswahl der Projekte richten sich die NA nach auf Gemeinschaftsebene festgelegten Bedingungen.
Zur Erhöhung der Gesamtqualität der im Rahmen des Programms geförderten Mobilitätsprojekte erhalten Projekte den Vorzug,die genaue Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
—Vorkehrungen für die sprachliche und kulturelle Vorbereitung von Personen,die Mobilitätsmöglichkeiten wahrnehmen;
—klare Angaben zu Zielen,Inhalt und Dauer der Vermittlungen;
—Darstellung der Lernarrangements und der Vorkehrungen für die Betreuung durch Tutoren/Mentoren;
—Bestätigung der im Praktikum erworbenen Kenntnisse.
Bei Projekten aus EU-und EWR-Mitgliedstaaten gilt der Einsatz des „Europass-Berufsbildung“
http://europa.eu.int/comm/education/europass/index_de.html
als zusätzliches Plus.
Für alle anderen Teilnehmerländer gilt die Einhaltung der in Artikel 3 und 4 der Europass-Entscheidung aufgeführten Kriterien als zusätzliches Qualitätsmerkmal.
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MASSNAHME „TRANSNATIONALE NETZE“

Der Beschluss des Rates sieht vor,dass die Gemeinschaft „die Tätigkeit von Netzen verschiedener Akteure in der Berufsbildung “fördert, „in denen öffentliche und private Akteure der Berufsbildung in den Mitgliedstaaten auf regionaler oder sektoraler Ebene zusammenwirken.“
Mit diesen Tätigkeiten sollen folgende Ziele verfolgt werden:
—Bündelung von auf regionaler oder sektoraler Ebene vorhandenem Wissen über bestimmte Gebiete der Berufsbildung durch die Zusammenführung von Fachleuten und Organisationen,die auf das jeweilige Gebiet spezialisiert sind; —Identifizierung von Trends,Ermittlung des Kompetenzbedarfs in diesem Bereich und Optimierung des voraussichtlichen Nutzens von Berufsbildungsinitiativen;
—Nutzung geeigneter Kommunikationswege zur Verbreitung der Ergebnisse der im Rahmen des transnationalen Netzes durchgeführten Tätigkeiten mit dem Ziel,den Innovationsprozess und die Länder übergreifende Zusammenarbeit in der Berufsbildung zu stärken.
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Projektanträgen erhalten transnationale Netzwerkprojekte den Vorzug,an denen verschiedene Akteure aus unterschiedlichen Kontexten beteiligt sind —einschließlich Entscheidungsträgern aus Politik und Institutionen,die zu den Projektzielen beitragen können und die Dauerhaftigkeit der Partnerschaft gewährleisten.
Fördergebiet
 
Finanzierung
Maßnahmen Maximaler Anteil der Gemeinschaftsförderung an den förderfähigen Kosten (in %) Obergrenze der Gemeinschaftsförderung pro Jahr und Projekt (in Euro)
Mobilität nicht zutreffend 5 000 je Begünstigte und je Vermittlung oder Austausch
Pilotprojekte davon: Thematische Aktionen 75 % 200 000
300 000
Sprachenkompetenz 75 % 200 000
Transnationale Netze 50 % 150 000
Vergleichsmaterial 50 bis 100 % 200 000 (ggf. bis 300 000)
Projektdauer
Wie im Beschluss des Rates zur Durchführung des Programms festgehalten,haben Projekte im Bereich Mobilität eine maximale Laufzeit von zwei Jahren,während Projekte in den übrigen Bereichen höchstens drei Jahre laufen können,also Pilotprojekte (einschließlich thematische Aktionen) und Projekte in den Maßnahmen Sprachenkompetenz,transnationale Netze und Vergleichsmaterial.
Deadline
Zeitplan 2003
Verfahren A —Maßnahme „Mobilität “
Anträge zur Maßnahme „Mobilität “(Original und zwei Kopien) müssen bis zum 14.Februar 2003 bei der für den Antragsteller zuständigen nationalen Agentur (NA)für Leonardo da Vinci eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels). Die NA benachrichtigen die Antragsteller über die Auswahl bzw. Ablehnung des Projektvorschlags.
Für eigene Aufrufe der Teilnehmerländer,die das Thema „Mobilität “ betreffen und sich an den nationalen Erfordernissen ausrichten,können andere Fristen festgelegt werden.
Verfahren B —Maßnahmen „Pilotprojekte “(außer „thematische Aktionen “), „Sprachenkompetenz “und „transnationale Netze “
Die Projektauswahl für diese Maßnahmen erfolgt in zwei Schritten:
1.Die Projektträger reichen bis zum 4. November 2002 bei der zuständigen Nationalagentur (NA) einen Erstvorschlag (Original und zwei Kopien) ein (es gilt das Datum des Poststempels).
2.Antragsteller,die von ihrer NA eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten,reichen bis zum 7.März 2003 einen Vollantrag (Hauptantrag) ein (es gilt das Datum des Poststempels).Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien) an die NA und in zweifacher Ausfertigung an die Europäische Kommission zu senden.
Die Europäische Kommission schließt die Projektauswahl im Juni 2003 ab.
Die NA benachrichtigen die Antragsteller über die Auswahl bzw.Ablehnung ihres Projektvorschlags.
Verfahren C —Maßnahme „Vergleichsmaterial “,Vorschläge für „thematische Aktionen “ sowie Vorschläge von Europäischen Organisationen zu beliebigen Maßnahmen (außer „Mobilität “)
Die Projektauswahl erfolgt in zwei Schritten:
1.Die Projektträger reichen bis zum 4.November 2002 bei der Europäischen Kommission einen Erstvorschlag (Original und zwei Kopien) ein,der in Kopie an die zuständige Nationalagentur (NA) zu senden ist (es gilt das Datum des Poststempels).
2.Antragsteller,die von der Europäischen Kommission eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten,reichen bis zum 7.März 2003 einen Vollantrag (Hauptantrag) ein (es gilt das Datum des Poststempels). Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien)an die Europäische Kommission und in zweifacher Ausfertigung an die NA zu senden.
Die Europäische Kommission schließt die Projektauswahl im Juni 2003 ab und benachrichtigt die Antragsteller über die Auswahl bzw Ablehnung ihres Projektvorschlags.


Zeitplan 2004
Verfahren A —Maßnahme „Mobilität “
Anträge zur Maßnahme „Mobilität “(Original und zwei Kopien) müssen bis zum 13.Februar 2004 bei der für den Antragsteller zuständigen nationalen Agentur (NA) für Leonardo da Vinci eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels). Die NA benachrichtigen die Antragsteller über die Auswahl bzw. Ablehnung des Projektvorschlags. Für eigene Aufrufe der Teilnehmerländer,die das Thema „Mobilität “betreffen und sich an den nationalen Erfordernissen ausrichten,können andere Fristen festgelegt werden.
Verfahren B —Maßnahmen „Pilotprojekte “(außer „thematische Aktionen “),„Sprachenkompetenz “und „transnationale Netze “
Die Projektauswahl für diese Maßnahmen erfolgt in zwei Schritten:
1.Die Projektträger reichen bei der zuständigen Nationalagentur bis zum 3.Oktober 2003 einen Erstvorschlag (Original und zwei Kopien) ein (es gilt das Datum des Poststempels).
2.Antragsteller,die von ihrer NA eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten,reichen bis zum 13.Februar 2004 einen Vollantrag (Hauptantrag)ein (es gilt das Datum des Poststempels).Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien)an die NA und in zweifacher Ausfertigung an die Europäische Kommission zu senden. Die Europäische Kommission schließtdie Projekt auswahl im Mai 2004 ab.
Die NA benachrichtigen die Antragsteller über die Auswahl bzw. Ablehnung ihres Projektvorschlags.
Verfahren C —Maßnahme „Vergleichsmaterial “,Vorschläge für „thematische Aktionen “ sowie Vorschläge von Europäischen Organisationen zu beliebigen Maßnahmen (außer „Mobilität “)
Die Projektauswahl erfolgt in zwei Schritten:
1.Die Projektträger reichen bis zum 3.Oktober 2003 bei der Europäischen Kommission einen Erstvorschlag (Original und zwei Kopien) ein, der in Kopie an die zuständige Nationalagentur zu senden ist (es gilt das Datum des Poststempels).
2.Antragsteller,die von der Europäischen Kommission eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten,reichen bis zum 13.Februar 2004 einen Vollantrag (Hauptantrag) ein (es gilt das Datum des Poststempels).Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien)an die Europäische Kommission und in zweifacher Ausfertigung an die NA zu senden. Die Europäische Kommission schließt die Projekt auswahl im Mai 2004 ab und benachrichtigt die Antragsteller über die Auswahl.VERBREITUNG UND NUTZUNG DER ERGEBNISSE
—Die Verbreitung der Ergebnisse spielt bei allen Projekten eine entscheidende Rolle. Die Projektträger sollten in ausreichendem Maße Ressourcen für diese Tätigkeit vorsehen, die sich nicht auf die Endphase des Projekts beschränken sollte.
—Jeder im Rahmen der Verfahren B und C vorgelegte Projektvorschlag muss einen Verbreitungsplan enthalten. Die Projektträger sollten darin,sofern angebracht,Veranstaltungen vorsehen,auf denen Dritte (Sozialpartner,politische Entscheidungsträger usw.) über die Projektziele und -ergebnisse informiertwerden.
—Nach Beendigung der Projekte sollten die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; hierfür sollten die Träger eine Website zur Präsentation der Projektarbeit einrichten.
Außerdem müssen sie eine Zusammenfassung der Projektergebnisse vorlegen,die auf der Website der Kommission veröffentlicht wird. —Gegebenenfalls erhalten Projekte den Vorzug,die von Strukturen (Trägern/Partnern) vorgeschlagen werden,die auch nach dem Ende der Gemeinschaftsförderung über ausreichende Ressourcen zur Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse verfügen.

KOMPLEMENTARITÄT
Der Beschluss des Rates zur Durchführung von LdV-II sieht eine Intensivierung der Komplementarität zwischen Leonardo da Vinci und anderen einschlägigen Politiken,Instrumenten und Aktionen der Gemeinschaft (insbesondere dem Europäischen Sozialfonds) vor,die einen Beitrag zu einem Europa des Wissens leisten,vor allem in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung,Jugend,Forschung und technologische Entwicklung und Innovation. Entsprechend werden bei der Pro- jektauswahl insbesondere Projekte berücksichtigt,deren Ergebnisse voraussichtlich dazu beitragen,die Wirksamkeit des Europäischen Sozialfonds zu steigern.
Mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien verknüpfte Projekte müssen zur Weiterentwicklung der transnationalen Dimension bei der Umsetzung der Leitlinien beitragen (unter Berücksichtigung der nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen) und das Bewusstsein für bewährte Verfahren schärfen. Eine Doppelfinanzierung ist nichtzulässig,d.h.,für denselben Vorschlag können nicht mehrmals Finanzhilfen aus dem Pro- gramm Leonardo da Vinci oder einem anderen Gemeinschaftsprogramm in Anspruch genommen werden,es sei denn,dass besondere Bedingungen für die im Programm LdV-II vorgesehenen gemeinsamen Maßnahmen Anwendung finden.
Kontakt

VERTRAGSCHLIESSENDE STELLEN
—Projekte im Rahmen von Verfahren C:
Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur
B-1049 Brüssel
—Projekte im Rahmen der Verfahren A und B:
Nationale Agenturen: Die Anschriften der nationalen Agenturen aller Teilnehmerländer finden Sie auf der LdV-II-Website: http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_de.html

GEMEINSAME ZULASSUNGSKRITERIEN UND ANTRAGS EINREICHUNG Gemäß Artikel 4 des Beschlusses des Rates 1999/382/EG (ABl. L 146 vom 11.6.1999,S.33) über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms in der Berufsbildung Leonardo da Vinci „sind alle öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen und Institutionen teilnahmeberechtigt,die sich an Berufsbildungsmaßnahmen beteiligen.
Insbesondere sind dies:
a)Einrichtungen,Zentren und Institutionen der Berufsbildung auf allen Ebenen,einschließlich Hochschulen;
b)Forschungszentren und -institutionen;
c)Unternehmen,insbesondere KMU und Handwerksbetriebe, oder private und öffentliche Einrichtungen einschließlich derjenigen,die in der Berufsbildung tätig sind;
d)Berufsverbände,einschließlich Handelskammern usw.;
e)Sozialpartner;
f)Gebietskörperschaften;
g)gemeinnützige Organisationen,ehrenamtlich tätige Einrichtungen und NRO.“ Die Einrichtungen müssen Rechtspersönlichkeit haben.
Auße dem müssen sie ihren Sitz in einem der Länder haben,die am Programm Leonardo da Vinci teilnehmen. Vor der Bereitstellung von Finanzmitteln für ausgewählte Projekte verlangt die NA oder die Kommission (ausschließlich für Verfahren C) eine Bestätigung des rechtlichen Status der als Projektträger auftretenden Organisation.
Im „Allgemeinen Leitfaden für Antragsteller “ sowie in den Leitfäden für die einzelnen Maßnahmen finden Organisationen,die einen Vorschlag einreichen möchten,Informationen über die Zulassungskriterien und über Dauer und Höhe der Gemeinschaftsförderung.
Im „Verwaltungs-und Finanzhandbuch“ werden die finanziellen Aspekte erläutert.
Alle oben genannten Dokumente sowie die Antragsformulare sind unter der folgenden Internet-Adresse verfügbar: http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_de.html Außerdem können sie bei folgenden Stellen angefordert werden:
Nationalen Agenturen
Büro für technische Unterstützung
Technical Assistance Office Socrates,Leonardo &Youth Leonardo Department
Rue de Trèves/Trierstraat 59-61
B-1040 Brüssel
Fax (32-2)233 01 50
E-Mail:leonardo@socleoyouth.be
Europäische Kommission
Fax (32-2)295 57 04
E-Mail:leonardo-helpdesk@cec.eu.int
Die Anträge sind auf Papier und mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Projektträgers einzureichen. Bei der Prüfung der Förderfähigkeitder Projekte werden ausschließlich auf Papier vorliegende Anträge berücksichtigt. Den Projektträgern wird darüber hinaus nahe gelegt,ihre Anträge auch auf elektronischem Weg einzureichen.
Dies ermöglicht die Wiederverwendung der Daten in den späteren Phasen des Verfahrens und vereinfacht den NA und der Kommission die Datenverwaltung.
In elektronischer Form können Anträge unter folgender Adresse eingereicht werden :http://leonardo.cec.eu.int
Fragen zur elektronischen Antragseinreichung können Sie an die folgenden E-Mail-Adressen richten:
leonardo-helpdesk@cec.eu.int
oder leonardo-helpdesk@socleoyouth.be
Je nach Maßnahme müssen die Anträge an die nationale Agentur oder die Europäische Kommission gesandt werden:
1.Folgendes muss an die zuständige nationale Agentur gesandt werden : —Vorschläge für Verfahren A —Mobilität,
—Erstvorschläge und Vollanträge für Verfahren B ,
—Kopien von Vollanträgen für Verfahren C .
Die Anschriften der nationalen Agenturen aller Teilnehmerländer finden Sie auf der LdV-II-Website:
http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_de.html

2.Folgendes muss an die Europäische Kommission gesandt werden : —Erstvorschläge und Vollanträge für Verfahren C ,
—Kopien von Vollanträgen für Verfahren B .
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die folgende Postanschrift: Technical Assistance Office Socrates,Leonardo &Youth Leonardo Department
Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen 2003 —2004
Verfahren C bzw.Verfahren B
Rue de Trèves/Trierstraat 59-61
B-1040 Brüssel
Bitte beachten Sie,dass Erstvorschläge und/oder Vollanträge,die an eine andere als die oben angegebene Anschrift gesandt werden,automatisch als nicht förderfähig eingestuft werden und daher nicht für die Bewertungsphase in Betracht kommen. HINWEIS:Projektträger bzw.Mitglieder einer Partnerschaft dürfen für dasselbe Projekt keinesfalls mehrmals eine Gemeinschaftsförderung aus dem Programm Leonardo da Vinci beantragen —unabhängig von dem Verfahren und der Stelle,bei der der Antrag gestellt wird.
Ein und dasselbe Projekt darf nur einmal im Rahmen von Leonardo da Vinci bezuschusst werden. Die Antragsteller sollten beachten,dass die Finanzhilfe für Projekte,die im Rahmen dieses Aufrufs ausgewählt wurden,in Form eines Zuschusses gewährtwird.
Entsprechend können Kommission und nationale Agenturen von den ausgewählten Antragstellern zusätzliche Informationen zum Nachweis ihrer Kapazität zur technischen und finanziellen Durchführung des Projekts verlangen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden,dass die Projektträger über gesicherte und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen,um ihre Aktivitäten während der Projektlaufzeit aufrechtzuerhalten und sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Als Nachweise können beispielsweise folgende Informationen angefordertwerden:
—Bilanzen der letzten Geschäftsjahre (bei öffentlichen Einrichtungen jährlicher Haushaltsplan);
—höchstens zwei Jahre alter Bericht über die Prüfung durch eine zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;
—eine Sicherheitsleistung,gegebenenfalls in Form einer Bank- bürgschaft,in Höhe des gesamten oder eines Teils des Zuschussbetrags;
—Erklärungen aller an der Projektfinanzierung beteiligten Partner,in denen diese sich ausdrücklich dazu verpflichten, den im Zuschussantrag genannten Betrag zur Verfügung zu stellen;
—Erklärung des Begünstigten,in der dieser sich ausdrücklich dazu verpflichtet,seinen Finanzierungsanteil zu übernehmen und gegebenenfalls
—wenn ein Kofinanzierungspartner ausfällt
—auch die nicht durch den Gemeinschaftszuschuss abgedeckten Kosten zu tragen.
Abschließend seien Organisationen,die einen Vorschlag einreichen möchten,darauf hingewiesen,dass sie
—falls die nationale Agentur oder die Kommission der Unterzeichnung einer Zuschussvereinbarung für die Durchführung eines eingereichten und ausgewählten Vorschlags zustimmt
—das betreffende Projekt in eigener Verantwortung durchführen müssen. Dies gilt auch für die finanzielle Abwicklung des Projekts.

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