|
|
| |
|
Referenz
|
|
L02
|
|
zuletzt
bearbeitet am
|
|
22.05.2002
|
|
Programm
Titel
|
|
Aufruf
zur Einreichung von Projektanträgen für die zweite
Phase des Programms Leonardo da Vinci
(LdV-II)—(EAC/15/02)
|
|
Amtsblatt/Haushaltslinie
|
|
(2002/C
117/06)
|
|
Generaldirektion
|
|
Bildung
und Kultur
|
|
Ziele
|
Das Programm
Leonardo da Vinci trägt zur Umsetzung einer Berufsbildungspolitik
der Gemeinschaft bei,welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten
unterstützt und ergänzt (Artikel 150 des Vertrags zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft).
Mit dem Beschluss 1999/382/EG hat der Rat die zweite
Programmphase für den Zeitraum 2000 —2006 verabschiedet.
Ziel des Programms ist die Förderung neuer praxisorientierter
Konzepte in der Berufsbildungspolitik.
Gemäß dem Beschluss des Rates hat dieser zweite Aufruf
zur Einreichung von Projektanträgen eine Geltungsdauer
von zwei Jahren (2003 —2004).
Der dritte Aufruf ergeht 2004 und hat ebenfalls eine
Geltungsdauer von zwei Jahren (2005 —2006).Der vorliegende
Aufruf betrifft die folgenden Gemeinschaftsmaßnahmen:
—Mobilität,
—Pilotprojekte (PP) einschließlich thematischer Aktionen
(TH),
—Sprachenkompetenz (LA),
—transnationale Netze (NT)und
—Vergleichsmaterial (RF).
Für Statistikprojekte, die bisher Teil der Maßnahme
„Vergleichsmaterial“ waren,werden im Laufe der Geltungsdauer
des vor- liegenden Aufrufs —nach der Festlegung und
Veröffentlichung eines Zweijahres-Statistikprogramms
—separate Ausschreibungen veröffentlicht. Weitere Informationen
zu Berufsbildungsstatistiken im Rahmen des Programms
Leonardo da Vinci finden Sie auf der folgenden Web-site:
http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardoold/stat/
trainingstatis/index.htm
Außerdem wird es separate Aufrufe für „gemeinsame Maßnahmen“
geben.
PRIORITÄTEN FÜR DIE PROGRAMMZIELE
Das Programm Leonardo da Vinci dient der Umsetzung einer
Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft
,indem es zur Förderung eines Europas des Wissens beiträgt
und unter anderem die Politik der Mitgliedstaaten im
Bereich des lebenslangen Lernens unterstützt.
Im Beschluss des Rates wird hervorgehoben,dass Qualität,Innovation
und die europäische Dimension in den Systemen und Praktiken
der Berufsbildung durch transnationale Zusammenarbeit
gefördert werden müssen.
Im Beschluss sind die folgenden drei Ziele für die zweite
Programmphase vorgesehen:
1.Ziel: Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen
vor allem junger Menschen in beruflicher Erstausbildung
auf allen Ebenen,um ihre berufliche Eingliederung bzw.Wiedereingliederung
zu erleichtern.
2. Ziel: Verbesserung der Qualität der Weiterbildung
und des Zugangs zur Weiterbildung sowie des lebenslangen
Erwerbs von Fähigkeiten und Kompetenzen.
3. Ziel: Förderung und Stärkung des Beitrags
der Berufsbildung zum Innovationsprozess im Hinblick
auf eine Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist
sowie auf neue Beschäftigungsmöglichkeiten.
Im November 2001 hat die Kommission die Mitteilung „Einen
europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“
(KOM(2001)678 endg.) verabschiedet,in der das Fundament
für einen „europäischen Raum des lebenslangen Lernens“
gelegt wird.
Die Mitteilung sieht vor,Prozesse,Strategien und Pläne
auf europäischer Ebene — nichtnur im Bereich allgemeine
und berufliche Bildung,sondern auch maßgebliche Komponenten
der Beschäftigungs-,Integrations-und Jugendpolitik —in
einen allumfassenden Rahmen einzubetten.
Dabei wird insbesondere auf die engen Verknüpfungen
zwischen dem Programm LdV-II,der europäischen Beschäftigungsstrategie
(insbesondere den beschäftigungspolitischen Leitlinien)
und weiteren Gemeinschaftsinstrumenten zur Verwirklichung
des lebenslangen Lernens verwiesen.
Zu beachten sind auch die Entwicklungen im Rahmen des
sozialen Dialogs auf europäischer Ebene,insbesondere
das Dokument „Handlungsrahmen für die lebenslange Entwicklung
von Kompetenzen und Qualifikationen.“
Das Dokument wurde dem Europäischen Rat in Barcelona
kürzlich von den am sozialen Dialog auf europäischer
Ebene teilnehmenden Organisa- tionen vorgelegt. Es ist
auf den folgenden Websites zu finden: www.unice.org
www.etuc.org
www.ceep.org
Zur Umsetzung der Programmziele im Hinblick auf das
neue strategische Konzept für lebenslanges Lernen müssen
sich Vorschläge für sämtliche Maßnahmen (außer TH) auf
die nachstehenden Prioritäten beziehen.
Für jede dieser drei Prioritäten gilt, dass die Kommission
vor allem solche Anträge berücksichtigt, die auf folgende
Aspekte abzielen:
Entwicklung neuer Ansätze für lebenslanges Lernen, Ausbau
der transnationalen Dimension bei der Umsetzung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien (unter besonderer
Berücksichtigung der Chancengleichheit) und Schaffung
von Qualifikationen im Zusammenhang mit neuen Technologien
und der Umwelt.
Angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen
Union und zur Beschleunigung der Integration der Beitrittsländer
gilt im Rahmen dieses Aufrufs die Einbeziehung von Akteuren
aus den Beitrittsländern als Projektpartner als zusätzliches
Qualitätsmerkmal.Dies gilt für sämtliche Maßnahmen und
Prioritäten.
PRIORITÄT 1:BEWERTUNG DES LERNENS
Grundvoraussetzung für einen Raum des lebenslangen
Lernens ist ein umfassendes neues europäisches Konzept
zur Bewertung des Lernens,das auf dem bestehenden Recht
auf Freizügigkeit in der EU aufbaut.
Offene Fragen sind hierbei Identifizierung, Beurteilung
und Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens
sowie die Übertragung und gegenseitige Anerkennung von
Qualifikationsnachweisen und Berufsabschlüssen. Alle
Formen des Lernens,ob in Bildungseinrichtungen,am Arbeitsplatz
oder in der Freizeit und in der Familie müssen identifiziert,bewertet
und anerkannt werden,damit die Bürger diese Lernformen
kombinieren und
nutzbringend einsetzen können. Zur Bewertung des Lernens
sind also umfassende,integrierte Konzepte erforderlich,die
es den Beteiligten ermöglichen,ein breites Spektrum
an Qualifikationen und Kompetenzen zu bewerten.
Nur durch diesen neuen Ansatz ist es möglich,Brücken
zu schlagen und den Zugang zu individuellen Lernwegen
zu erleichtern.
Wesentliche Voraussetzungen für Fortschritte in diesem
Bereich sind Transparenz und Kohärenz der nationalen
Bestimmungen, besserer Dialog,enge Zusammenarbeitund
der Austausch bewährter Verfahren.
Im Mittelpunkt der für diese Priorität vorgeschlagenen
Projekte sollte insbesondere Folgendes stehen:
—Entwicklung neuer nachhaltiger und übertragbarer Ansätze
zur Bewertung des (formalen,nicht formalen und informellen)Lernens
unter besonderer Berücksichtigung des Lernens innerhalb
von Unternehmen und Branchen;
—Entwicklung der
Bescheinigung von Qualifikationen,um die Transparenz
von Berufsabschlüssen,Qualifikationen und Kompetenzen
zu steigern; —Austausch von Erfahrungen und bewährten
Verfahren im Bereich der Identifizierung,Beurteilung
und Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens.
Projekte zum Thema „Sprachenkompetenz “(LA)
—Entwicklung von Instrumentarien und Methoden für die
Beurteilung und Anerkennung von Sprachkenntnissen,die
am Arbeitsplatz benötigt bzw.dort erworben werden (insbesondere
Teilkompetenzen).
Es wird empfohlen,die in diesem Bereich vom Europarat
erreichten Fortschritte zu nutzen,insbesondere den gemeinsamen
europäischen Be- zugsrahmen und das europäische Sprachportfolio.
Projekte zum Thema „Vergleichsmaterial “(RF)
—Festlegung von Qualitätsstandards für Berufsabschlüsse
und Qualifikationsnachweise,die von Wirtschafts-und
Bran- chenverbänden entwickelt wurden;
—Entwicklung integrierter europäischer Ansätze zur Bewertung
von Lernergebnissen (formal,nicht formal und informell)
durch die Ermittlung von Gemeinsamkeiten hinsichtlich
der Methoden,Standards und des institutionellen Rahmens;
—Bewertung von Modellen für individuelle Lernsysteme.
PRIORITÄT 2: NEUE LEHR-UND LERNMETHODEN UND GRUND-
QUALIFIKATIONEN IN BERUFLICHER BILDUNG
Die Umsetzung von Strategien für lebenslanges Lernen
lässt erkennen,wie wichtig es ist,die Bedürfnisse Lernender
genauer nachzuvollziehen und eine Lernkultur zu schaffen.
Neue Lernmethoden in der beruflichen Bildung sollten
sich stärker auf Konzepten konzentrieren,die den individuellen
Bedürfnissen der Lernenden (insbesondere jener,denen
das Lernen fremd geworden ist) sowie den Bedingungen
Rechnung tragen,unter denen das Lernen stattfindet (formale
bzw. nicht formale Umgebungen). Die Weiterbildung von
Lehrern,Ausbildern und anderen Lernförderern sowie der
Erfahrungsaustausch zwischen Bildungsein- richtungen,Hochschulen,Unternehmen
und gemeinnützigen Organisationen werden dazu beitragen,die
neuen Herausforderungen zu meistern.
Die Verwirklichung eines allgemeinen Zugangs zu Lernangeboten
kann sich jedoch nicht allein auf die Motivation und
Fähigkeit des Einzelnen zum Lernen stützen,sondern setzt
auch die Schaffung angemessener Voraussetzungen für
das Lernen in verschiedenen Lernumgebungen voraus,insbesondere
am Arbeitsplatz.
Strategien für lebenslanges Lernen sollten zudem insbesondere
auf die Verbesserung der Grundqualifikationen in der
allgemeinen und beruflichen Bildung abzielen,um auf
diese Weise persönliche Entfaltung,aktive Staatsbürgerschaft
sowie soziale und berufliche Eingliederung zu fördern.
Zu den Grundqualifikationen zählen die Kulturtechniken
(Lesen,Schreiben,Rechnen),das Erlernen von Lerntechniken
und die vom Rat in Lissabon definierten neuen Grundfertigkeiten
(IT-Kenntnisse, Fremdsprachen,Kultur der neuen Technologien,Unternehmergeist
und soziale Fähigkeiten).
Im Mittelpunkt der für diese Priorität vorgeschlagenen
Projekte sollte insbesondere Folgendes stehen:
—Qualität und Relevanz der Lernmaterialien und -prozesse,
die in formalen,nichtformalen und informellen Umgebungen
(insbesondere am Arbeitsplatz) zum Einsatz kommen —im
Hinblick darauf,wie sie zur Motivationssteigerung und
zur Schaffung angemessener Umfelder beitragen,die die
Weiterbildung und den wirksamen Einsatz von Ressour-
cen begünstigen;
—Fragen der Aus-und Weiterbildung von Lehrern,Ausbil-
dern und anderen Lernförderern
—diese Zielgruppe spielt eine entscheidende Rolle für
die erfolgreiche Übernahme und Umsetzung innovativer
Bildungskonzepte,d.h.,es müssen geeignete Mechanismen,Materialien,Instrumente
und Umfelder geschaffen werden,um sie in der erforderlichen
Weise zu unterstützen und zu motivieren;
—Entwicklung neuer Konzepte für die Vermittlung von
Grundqualifikationen in der beruflichen Bildung (einschließlich
IKTgestütztes Lernen).
Projekte sollten jedoch nicht auf die Entwicklung neuer
IKT-Instrumente ausgerichtet sein, sondern sich vielmehr
auf die Eignung vorhandener und erprobter Instrumente
für spezifische Lernumgebungen konzentrieren. Besonderes
Augenmerk richtet sich auf
—Projekte,bei denen die Bedürfnisse von KMU im Vordergrund
stehen und die konkret auf die Entwicklung von Lernkonzepten
abzielen,die Führungskräften,Beschäftigten und einzelnen
Arbeitnehmern den Zugang zum Lernen erleichtern und
somit zu mehr Mobilität und zur Verringerung des Qualifikationsdefizits
beitragen (Qualifikationen in den Bereichen Fachwissen,Unternehmens-und
Personalführung);
—Projekte,die im Rahmen von Gebiets-oder Ausbildungspartnerschaften
entwickelt werden;
—Projekte,die individuelle Lernkonzepte zum Gegenstand
haben,die benachteiligten Gruppen einen besseren Zugang
zum Lernen ermöglichen. Projekte zum Thema „Sprachenkompetenz
“(LA)
Im Mittelpunkt von Projekten in der Maßnahme Sprachenkompetenz
sollten Methoden und Materialien stehen, die derzeit
nicht auf dem Markt erhältlich sind, insbesondere für
weniger weit verbreitete und seltener unterrichtete
Sprachen.
Lücken wurden insbesondere in folgenden Bereichen festgestellt:
—Sprachenlernen für Mobilitätszwecke (einschließlich
Vermittlung interkultureller Kompetenz und Sensibilisierung
für Fremdsprachen);
—in Spracherwerb und Mehrsprachigkeit integrierte Kompetenzen
(z.B.Sprachlernmethoden,interkulturelles Verständnis
und Vermittlungsfähigkeiten im Zusammenhang mit dem
Spracherwerb); —technologiegefördertes Sprachenlernen
(TELL) und Online- Autorenwerkzeuge für Sprachlehrer;
—Methoden und Instrumente für das Sprachenlernen in
KMU.
Projekte zum Thema „Vergleichsmaterial “(RF)
—Analyse von Forschungsergebnissen und Experimenten
zu neuen Lehr- und Lernformen im Kontext des formalen,
nichtformalen und informellen Lernens,insbesondere im
Hinblick auf lernfördernde Organisationen,multifunktionale
Lernzentren,Lernen am Arbeitsplatz usw.; —Entwicklung
eines gemeinsamen Bezugsrahmens für die Kompetenzen
und Qualifikationen von Lehrern und Ausbildern;
—Methoden zur Bewertung und Nutzung von Grundqualifikationen,die
durch den Einsatz von IKT erworben wurden.
PRIORITÄT 3: BILDUNGS-UND BERUFSBERATUNG UND -ORIENTIERUNG
Bildungs-und Berufsberatung und -orientierung bilden
eine wichtige Komponente der Strategie für lebenslanges
Lernen. Es ist eindeutig notwendig,das bestehende Beratungssystem
zu verstärken und die vorhandenen Instrumente zu evaluieren.
Außerdem müssen die Anbieter von Beratungs-/Orientierungsdiensten
und die Bildungs-und Ausbildungseinrichtungen einen
offenen Dialog führen,und die Sozialpartner müssen enger
einbezogen werden. Im Hinblick auf das Ziel,die europäische
Dimension von Beratung und Orientierung zu stärken,muss
insbesondere der Austausch von Erfahrungen mit Methoden
und Standards gefördert werden.Beratungsdienste sollten
immer die europäische Dimension im Blick haben und über
Arbeitsplätze und Lern- möglichkeiten in ganz Europa
informieren. Mangels eines einheitlichen Entwicklungsstands
der Beratungsdienste in den verschiedenen Mitgliedstaaten
müssen zunächst die vorhandenen Strukturen analysiert
werden,bevor die Beratung neu konzipiert werden kann.
Dies kann auch beinhalten, dass neue Partnerschaften
zwischen öffentlichen und privaten Beratungsdiensten
entwickelt werden,wie es in der europäischen Beschäftigungsstrategie
vorgesehen ist.
Projektvorschläge zur Übertragung innovativer bzw.bewährter
Beratungspraktiken werden — insbesondere mit Blick auf
die EU-Erweiterung —ebenfalls berücksichtigt.
Im Mittelpunkt der für diese Priorität vorgeschlagenen
Projekte sollte insbesondere Folgendes stehen:
—Aus-und Weiterbildung von Beratern, z.B.mit Hilfe von
Austauschprogrammen; Entwicklung europäischer Lehr-
pläne und Standards;Analyse des Fortbildungsbedarfs;
Entwicklung von Online-Hilfsmitteln für Berater; Förderung
des Erfahrungsaustauschs; Schulung derjenigen,die die
Berater ausbilden;
—neue Systeme und Methoden zur Verbesserung individueller
Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeit durch
Beratung über lebenslanges Lernen;
—besseres Informationsangebot über neue und neu entstehende
Berufe durch Kommunikation mit Anbietern von Arbeitsmarktdaten;Ermittlung
übertragbarer Kenntnisse bzw.Fähigkeiten,um Bürgern
bei Entscheidungen über ihre berufliche Laufbahn mehr
Wahlmöglichkeiten zu geben; —innovative,auf Partnerschaften
basierende Konzepte für die Beratung am Arbeitsplatz,die
darauf ausgelegt sind,Arbeitnehmer bei Entwicklung ihrer
Laufbahn-und Weiterbildungspläne zu unterstützen —insbesondere
solche Arbeitnehmer,die für ihre berufliche Entwicklung
oder aus Al- tersgründen eine Umschulung benötigen oder
ihre Kenntnisse verbessern müssen.
Projekte zum Thema „Sprachenkompetenz “(LA)
—Ausarbeitung gemeinsamer Leitlinien und Tätigkeitsprofile
für Sprach-und Kommunikationsberater (language and communication
auditors;LCA); —Entwicklung allgemeiner und sektorspezifischer
Ausbildungsmodule für Sprach-und Kommunikationsberater;
—bewusstseinsschärfende Maßnahmen,die die Bedeutung
von Sprachen für Unternehmen verdeutlichen.
Projekte zum Thema „Vergleichsmaterial “(RF)
—Evaluierung der vorhandenen Ressourcen:
Entwicklung von Methoden und innovativen Instrumenten
zur Analyse der Erfordernisse und Ressourcen auf regionaler
Ebene;
—vergleichende Analyse der Beratungssysteme der Mitglied-
staaten,insbesondere im Hinblick auf besonders innovative
Verfahren; —vergleichende Analyse der Investitionen
der Mitgliedstaaten in Beratungsdienste;
—Analyse der Auswirkungen von Beratungsleistungen auf
zuvor bestimmte Zielgruppen.
THEMATISCHE
AKTIONEN (TH)
Eine begrenzte Anzahl von Projekten zu Themen von hohem
gemeinschaftlichem Interesse wird besonders gefördert.
Für diesen Aufruf wurden die Themen „Qualität“ und „interkultureller
Dialog “ausgewählt.
TH-1:QUALITÄT
Eines der wichtigsten Programmziele,das für Projekte
im Rahmen sämtlicher Maßnahmen maßgeblich ist, ist die
Verbesserung der Qualität von Berufsbildungssystemen
durch transnationale Zusammenarbeit.
Im Mittelpunkt der Projekte sollten demnach Qualitätssicherungsmaßnahmen
(Konzepte,Methoden,Instrumente) für die Konzeption,die
Organisation und das Management von Berufsbildungssystemen
stehen,die eine bessere Umsetzung strategischer Vorgaben
gewährleisten.
Schlüsselelemente
a)Qualitätsmanagement-Konzepte:
Identifizierung,Analyse und Austausch „bewährter
Verfahren“ im Qualitätsmanagement zur Förderung,Steuerung
und Verbesserung der Qua- lität öffentlicher und privater
Berufsbildungsangebote (Erstausbildung und Weiterbildung).
Definitionen:
Qualitätsmanagement-Konzepte:jeder integrierte Satz
von Strategien,Verfahren,Regeln,Kriterien,Hilfsmitteln
und Überprüfungsinstrumenten/-mechanismen,der bei Leistungen
von Berufsbildungseinrichtungen als Ganzes zur Qualitätssicherung
und Qualitätssteigerung beitragen kann.
Berufsbildungseinrichtungen:staatliche Bildungsbehörden,regionale
und lokale Organisationen,branchenspezifische Einrichtungen,Unternehmen
sowie private und staatliche Berater,die Qualitätsmanagement-Konzepte
entwickeln und umsetzen.
b)Selbstbewertung in Berufsbildungseinrichtungen:
Ermittlung, Analyse und Austausch „bewährter Verfahren“
für die Selbstbewertung in Berufsbildungseinrichtungen
auf nationaler,regionaler,interregionaler und kommunaler
Ebene.
Definitionen:
Selbstbewertung:von Berufsbildungseinrichtungen eigenverantwortlich
angewandte Prozesse/Methodik,um die Leistung oder die
Position der Einrichtung in Bezug auf einen internen
Maßstab (Lehrpersonal,Dienstleistungen,Zielgruppe, Management)
sowie einen externen Maßstab (Beziehungen zu Entscheidungsträgern
vor Ort, Vergleich mit anderen Bildungsangeboten, Reaktion
auf unterschiedliche Erforder- nisse) zu bewerten.
TH-2:INTERKULTURELLER DIALOG
Im Beschluss des Rates über die Durchführung der zweiten
Phase des Programms wird Folgendes hervorgehoben:„Bei
der Durchführung dieses Programms sollte auf die Bekämpfung
jeglicher Ausgrenzung,einschließlich Rassismus und Fremden-
feindlichkeit,geachtet werden.Ein besonderer Schwerpunkt
sollte auf die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung
und Ungleichheit [...]gelegtwerden.“
Entsprechend —insbesondere vor dem besonderen Hinter-
grund der EU-Erweiterung —sollen im Rahmen dieser thematischen
Maßnahme Projekte gefördert werden,die speziell auf
die Schärfung des interkulturellen Bewusstseins abzielen
und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
zum Gegenstand haben.
Im Rahmen der Projekte sollen kurze Ausbildungseinheiten
zur Stärkung des Bürgersinns entwickelt werden.
Die Projektpartner müssen eine klare Strategie dafür
vorschlagen,wie diese Einheiten allgemein in Ausbildungslehrpläne
integriert werden können,so dass eine möglichst große
Zahl von Auszubildenden,Ausbildern und Arbeitnehmern
erreicht wird. Ein weiteres Thema,das die Projekte in
umfassender Weise behandeln könnten,sind die besonderen
Aus-und Weiterbil- dungsanforderungen von Migranten
bzw.Wanderarbeitnehmern sowie Roma und ähnlichen Bevölkerungsgruppen
im Hinblick auf eine bessere Eingliederung dieser Gruppen.
In diesem Zusammenhang werden die Projektträger darauf
hingewiesen,dass im Rahmen der Maßnahme „Sprachkompetenz
“ jede Sprache Gegenstand eines Projekts sein kann,sofern
sie für den Wirtschafts-bzw.Berufszweig relevant ist,auf
den das Projekt abzielt. |
|
Zielgruppe
|
Das Programm wird in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt.
Außerdem können sich folgende Länder beteiligen:die
EFTA/EWR-Staaten (Island,Liechtenstein, Norwegen),Zypern,Malta
und die Türkei sowie die assoziierten Länder Mittel-und
Osteuropas (Bulgarien,Estland,Lettland, Litauen,Polen,Rumänien,Slowakei,Slowenien,Tschechische
Republik,Ungarn). Entsprechend werden die Antragsteller
gebeten,mit Einrichtungen aus diesen Ländern zusammenzuarbeiten,wobei
die Teilnahmebedingungen im „Allgemeinen Leitfaden für
Antragsteller“ zu beachten sind.
Für die Teilnahme von Einrichtungen aus der Türkei an
Projekten gilt allerdings der Vorbehalt,dass vor Abschluss
des Auswahlverfahrens noch Entscheidungen über die Zulassung
einer solchen Beteiligung getroffen werden müssen.Nähere
Informationen hierzu finden Sie unter folgender Internet-Adresse:
http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2/
guides_de.html
BESONDERE
BESTIMMUNGEN FÜR DIE MASSNAHME „MOBILITÄT“
„Mobilität
“ist eine dezentrale LdV-II-Maßnahme,d.h., die Abwicklung
erfolgt über die nationalen Agenturen (NA),die für die
Umsetzung des Programms auf nationaler Ebene zuständig
sind.
Zusätzlich zu den im vorliegenden Aufruf zur Einreichung
von Anträgen genannten Prioritäten können die Teilnehmerländer
auch nationale Aufrufe veröffentlichen,die auf weitere
Prioritäten von besonderem nationalem Interesse abzielen.
Weitere Informationen können die Projektträger bei der
NA ihres Landes anfordern.
Die Anschriften sämtlicher NA finden Sie auf der LdV-II-Website:
http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_de.html
Bei der Auswahl der Projekte richten sich die NA nach
auf Gemeinschaftsebene festgelegten Bedingungen.
Zur Erhöhung der Gesamtqualität der im Rahmen des Programms
geförderten Mobilitätsprojekte erhalten Projekte den
Vorzug,die genaue Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
—Vorkehrungen für die sprachliche und kulturelle Vorbereitung
von Personen,die Mobilitätsmöglichkeiten wahrnehmen;
—klare Angaben zu Zielen,Inhalt und Dauer der Vermittlungen;
—Darstellung der Lernarrangements und der Vorkehrungen
für die Betreuung durch Tutoren/Mentoren;
—Bestätigung der im Praktikum erworbenen Kenntnisse.
Bei Projekten aus EU-und EWR-Mitgliedstaaten gilt der
Einsatz des „Europass-Berufsbildung“
http://europa.eu.int/comm/education/europass/index_de.html
als zusätzliches Plus.
Für alle anderen Teilnehmerländer gilt die Einhaltung
der in Artikel 3 und 4 der Europass-Entscheidung aufgeführten
Kriterien als zusätzliches Qualitätsmerkmal.
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MASSNAHME „TRANSNATIONALE
NETZE“
Der Beschluss des Rates sieht vor,dass die Gemeinschaft
„die Tätigkeit von Netzen verschiedener Akteure in der
Berufsbildung “fördert, „in denen öffentliche und private
Akteure der Berufsbildung in den Mitgliedstaaten auf
regionaler oder sektoraler Ebene zusammenwirken.“
Mit diesen Tätigkeiten sollen folgende Ziele verfolgt
werden:
—Bündelung von auf regionaler oder sektoraler Ebene
vorhandenem Wissen über bestimmte Gebiete der Berufsbildung
durch die Zusammenführung von Fachleuten und Organisationen,die
auf das jeweilige Gebiet spezialisiert sind; —Identifizierung
von Trends,Ermittlung des Kompetenzbedarfs in diesem
Bereich und Optimierung des voraussichtlichen Nutzens
von Berufsbildungsinitiativen;
—Nutzung geeigneter Kommunikationswege zur Verbreitung
der Ergebnisse der im Rahmen des transnationalen Netzes
durchgeführten Tätigkeiten mit dem Ziel,den Innovationsprozess
und die Länder übergreifende Zusammenarbeit in der Berufsbildung
zu stärken.
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Projektanträgen
erhalten transnationale Netzwerkprojekte den Vorzug,an
denen verschiedene Akteure aus unterschiedlichen Kontexten
beteiligt sind —einschließlich Entscheidungsträgern
aus Politik und Institutionen,die zu den Projektzielen
beitragen können und die Dauerhaftigkeit der Partnerschaft
gewährleisten. |
|
Fördergebiet
|
| |
|
Finanzierung
|
| Maßnahmen |
Maximaler
Anteil der Gemeinschaftsförderung an den förderfähigen
Kosten (in %) |
Obergrenze
der Gemeinschaftsförderung pro Jahr und Projekt
(in Euro) |
| Mobilität |
nicht
zutreffend |
5
000 je Begünstigte und je Vermittlung oder Austausch
|
| Pilotprojekte
davon: Thematische Aktionen |
75
% |
200
000
300 000 |
| Sprachenkompetenz |
75
% |
200
000 |
| Transnationale
Netze |
50
% |
150
000 |
| Vergleichsmaterial |
50
bis 100 % |
200
000 (ggf. bis 300 000) |
|
|
Projektdauer
|
| Wie
im Beschluss des Rates zur Durchführung des Programms
festgehalten,haben Projekte im Bereich Mobilität eine
maximale Laufzeit von zwei Jahren,während Projekte in
den übrigen Bereichen höchstens drei Jahre laufen können,also
Pilotprojekte (einschließlich thematische Aktionen)
und Projekte in den Maßnahmen Sprachenkompetenz,transnationale
Netze und Vergleichsmaterial. |
|
Deadline
|
Zeitplan
2003
Verfahren A —Maßnahme „Mobilität
“
Anträge zur Maßnahme „Mobilität “(Original und zwei
Kopien) müssen bis zum 14.Februar 2003 bei der
für den Antragsteller zuständigen nationalen Agentur
(NA)für Leonardo da Vinci eingereicht werden (es gilt
das Datum des Poststempels). Die NA benachrichtigen
die Antragsteller über die Auswahl bzw. Ablehnung des
Projektvorschlags.
Für eigene Aufrufe der Teilnehmerländer,die das Thema
„Mobilität “ betreffen und sich an den nationalen Erfordernissen
ausrichten,können andere Fristen festgelegt werden.
Verfahren B —Maßnahmen „Pilotprojekte “(außer „thematische
Aktionen “), „Sprachenkompetenz “und „transnationale
Netze “
Die Projektauswahl für diese Maßnahmen erfolgt in zwei
Schritten:
1.Die Projektträger reichen bis zum 4. November 2002
bei der zuständigen Nationalagentur (NA) einen Erstvorschlag
(Original und zwei Kopien) ein (es gilt das Datum des
Poststempels).
2.Antragsteller,die von ihrer NA eine Benachrichtigung
über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten,reichen
bis zum 7.März 2003 einen Vollantrag (Hauptantrag)
ein (es gilt das Datum des Poststempels).Der Antrag
ist in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien)
an die NA und in zweifacher Ausfertigung an die Europäische
Kommission zu senden.
Die Europäische Kommission schließt die Projektauswahl
im Juni 2003 ab.
Die NA benachrichtigen die Antragsteller über die Auswahl
bzw.Ablehnung ihres Projektvorschlags.
Verfahren C —Maßnahme „Vergleichsmaterial “,Vorschläge
für „thematische Aktionen “ sowie Vorschläge von Europäischen
Organisationen zu beliebigen Maßnahmen (außer „Mobilität
“)
Die Projektauswahl erfolgt in zwei Schritten:
1.Die Projektträger reichen bis zum 4.November 2002
bei der Europäischen Kommission einen Erstvorschlag
(Original und zwei Kopien) ein,der in Kopie an die zuständige
Nationalagentur (NA) zu senden ist (es gilt das Datum
des Poststempels).
2.Antragsteller,die von der Europäischen Kommission
eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags
erhalten,reichen bis zum 7.März 2003 einen Vollantrag
(Hauptantrag) ein (es gilt das Datum des Poststempels).
Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung (Original
und zwei Kopien)an die Europäische Kommission und in
zweifacher Ausfertigung an die NA zu senden.
Die Europäische Kommission schließt die Projektauswahl
im Juni 2003 ab und benachrichtigt die Antragsteller
über die Auswahl bzw Ablehnung ihres Projektvorschlags.
Zeitplan 2004
Verfahren A —Maßnahme „Mobilität “
Anträge zur Maßnahme „Mobilität “(Original und zwei
Kopien) müssen bis zum 13.Februar 2004 bei der
für den Antragsteller zuständigen nationalen Agentur
(NA) für Leonardo da Vinci eingereicht werden (es gilt
das Datum des Poststempels). Die NA benachrichtigen
die Antragsteller über die Auswahl bzw. Ablehnung des
Projektvorschlags. Für eigene Aufrufe der Teilnehmerländer,die
das Thema „Mobilität “betreffen und sich an den nationalen
Erfordernissen ausrichten,können andere Fristen festgelegt
werden.
Verfahren B —Maßnahmen „Pilotprojekte “(außer „thematische
Aktionen “),„Sprachenkompetenz “und „transnationale
Netze “
Die Projektauswahl für diese Maßnahmen erfolgt in zwei
Schritten:
1.Die Projektträger reichen bei der zuständigen Nationalagentur
bis zum 3.Oktober 2003 einen Erstvorschlag (Original
und zwei Kopien) ein (es gilt das Datum des Poststempels).
2.Antragsteller,die von ihrer NA eine Benachrichtigung
über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten,reichen
bis zum 13.Februar 2004 einen Vollantrag (Hauptantrag)ein
(es gilt das Datum des Poststempels).Der Antrag ist
in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien)an
die NA und in zweifacher Ausfertigung an die Europäische
Kommission zu senden. Die Europäische Kommission schließtdie
Projekt auswahl im Mai 2004 ab.
Die NA benachrichtigen die Antragsteller über die Auswahl
bzw. Ablehnung ihres Projektvorschlags.
Verfahren C —Maßnahme „Vergleichsmaterial “,Vorschläge
für „thematische Aktionen “ sowie Vorschläge von Europäischen
Organisationen zu beliebigen Maßnahmen (außer „Mobilität
“)
Die Projektauswahl erfolgt in zwei Schritten:
1.Die Projektträger reichen bis zum 3.Oktober 2003
bei der Europäischen Kommission einen Erstvorschlag
(Original und zwei Kopien) ein, der in Kopie an die
zuständige Nationalagentur zu senden ist (es gilt das
Datum des Poststempels).
2.Antragsteller,die von der Europäischen Kommission
eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags
erhalten,reichen bis zum 13.Februar 2004 einen
Vollantrag (Hauptantrag) ein (es gilt das Datum des
Poststempels).Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung
(Original und zwei Kopien)an die Europäische Kommission
und in zweifacher Ausfertigung an die NA zu senden.
Die Europäische Kommission schließt die Projekt auswahl
im Mai 2004 ab und benachrichtigt die Antragsteller
über die Auswahl.VERBREITUNG UND NUTZUNG DER ERGEBNISSE
—Die Verbreitung der Ergebnisse spielt bei allen Projekten
eine entscheidende Rolle. Die Projektträger sollten
in ausreichendem Maße Ressourcen für diese Tätigkeit
vorsehen, die sich nicht auf die Endphase des Projekts
beschränken sollte.
—Jeder im Rahmen der Verfahren B und C vorgelegte Projektvorschlag
muss einen Verbreitungsplan enthalten. Die Projektträger
sollten darin,sofern angebracht,Veranstaltungen vorsehen,auf
denen Dritte (Sozialpartner,politische Entscheidungsträger
usw.) über die Projektziele und -ergebnisse informiertwerden.
—Nach Beendigung der Projekte sollten die Ergebnisse
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; hierfür
sollten die Träger eine Website zur Präsentation der
Projektarbeit einrichten.
Außerdem müssen sie eine Zusammenfassung der Projektergebnisse
vorlegen,die auf der Website der Kommission veröffentlicht
wird. —Gegebenenfalls erhalten Projekte den Vorzug,die
von Strukturen (Trägern/Partnern) vorgeschlagen werden,die
auch nach dem Ende der Gemeinschaftsförderung über ausreichende
Ressourcen zur Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse
verfügen.
KOMPLEMENTARITÄT
Der Beschluss des Rates zur Durchführung von LdV-II
sieht eine Intensivierung der Komplementarität zwischen
Leonardo da Vinci und anderen einschlägigen Politiken,Instrumenten
und Aktionen der Gemeinschaft (insbesondere dem Europäischen
Sozialfonds) vor,die einen Beitrag zu einem Europa des
Wissens leisten,vor allem in den Bereichen allgemeine
und berufliche Bildung,Jugend,Forschung und technologische
Entwicklung und Innovation. Entsprechend werden bei
der Pro- jektauswahl insbesondere Projekte berücksichtigt,deren
Ergebnisse voraussichtlich dazu beitragen,die Wirksamkeit
des Europäischen Sozialfonds zu steigern.
Mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien verknüpfte
Projekte müssen zur Weiterentwicklung der transnationalen
Dimension bei der Umsetzung der Leitlinien beitragen
(unter Berücksichtigung der nationalen beschäftigungspolitischen
Maßnahmen) und das Bewusstsein für bewährte Verfahren
schärfen. Eine Doppelfinanzierung ist nichtzulässig,d.h.,für
denselben Vorschlag können nicht mehrmals Finanzhilfen
aus dem Pro- gramm Leonardo da Vinci oder einem anderen
Gemeinschaftsprogramm in Anspruch genommen werden,es
sei denn,dass besondere Bedingungen für die im Programm
LdV-II vorgesehenen gemeinsamen Maßnahmen Anwendung
finden.
|
|
Kontakt
|
VERTRAGSCHLIESSENDE
STELLEN
—Projekte im Rahmen von Verfahren C:
Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung
und Kultur
B-1049 Brüssel
—Projekte im Rahmen der Verfahren A und B:
Nationale Agenturen: Die Anschriften der nationalen
Agenturen aller Teilnehmerländer finden Sie auf
der LdV-II-Website: http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_de.html
GEMEINSAME
ZULASSUNGSKRITERIEN UND ANTRAGS EINREICHUNG Gemäß
Artikel 4 des Beschlusses des Rates 1999/382/EG
(ABl. L 146 vom 11.6.1999,S.33) über die Durchführung
der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms
in der Berufsbildung Leonardo da Vinci „sind alle
öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen und
Institutionen teilnahmeberechtigt,die sich an Berufsbildungsmaßnahmen
beteiligen.
Insbesondere sind dies:
a)Einrichtungen,Zentren und Institutionen der Berufsbildung
auf allen Ebenen,einschließlich Hochschulen;
b)Forschungszentren und -institutionen;
c)Unternehmen,insbesondere KMU und Handwerksbetriebe,
oder private und öffentliche Einrichtungen einschließlich
derjenigen,die in der Berufsbildung tätig sind;
d)Berufsverbände,einschließlich Handelskammern usw.;
e)Sozialpartner;
f)Gebietskörperschaften;
g)gemeinnützige Organisationen,ehrenamtlich tätige
Einrichtungen und NRO.“ Die Einrichtungen müssen
Rechtspersönlichkeit haben.
Auße dem müssen sie ihren Sitz in einem der Länder
haben,die am Programm Leonardo da Vinci teilnehmen.
Vor der Bereitstellung von Finanzmitteln für ausgewählte
Projekte verlangt die NA oder die Kommission (ausschließlich
für Verfahren C) eine Bestätigung des rechtlichen
Status der als Projektträger auftretenden Organisation.
Im „Allgemeinen Leitfaden für Antragsteller “ sowie
in den Leitfäden für die einzelnen Maßnahmen finden
Organisationen,die einen Vorschlag einreichen möchten,Informationen
über die Zulassungskriterien und über Dauer und
Höhe der Gemeinschaftsförderung.
Im „Verwaltungs-und Finanzhandbuch“ werden die finanziellen
Aspekte erläutert.
Alle oben genannten Dokumente sowie die Antragsformulare
sind unter der folgenden Internet-Adresse verfügbar:
http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_de.html
Außerdem können sie bei folgenden Stellen angefordert
werden:
—Nationalen Agenturen
—Büro für technische Unterstützung
Technical Assistance Office Socrates,Leonardo &Youth
Leonardo Department
Rue de Trèves/Trierstraat 59-61
B-1040 Brüssel
Fax (32-2)233 01 50
E-Mail:leonardo@socleoyouth.be
—Europäische Kommission
Fax (32-2)295 57 04
E-Mail:leonardo-helpdesk@cec.eu.int
Die Anträge sind auf Papier und mit Unterschrift
des gesetzlichen Vertreters des Projektträgers einzureichen.
Bei der Prüfung der Förderfähigkeitder Projekte
werden ausschließlich auf Papier vorliegende Anträge
berücksichtigt. Den Projektträgern wird darüber
hinaus nahe gelegt,ihre Anträge auch auf elektronischem
Weg einzureichen.
Dies ermöglicht die Wiederverwendung der Daten in
den späteren Phasen des Verfahrens und vereinfacht
den NA und der Kommission die Datenverwaltung.
In elektronischer Form können Anträge unter folgender
Adresse eingereicht werden :http://leonardo.cec.eu.int
Fragen zur elektronischen Antragseinreichung können
Sie an die folgenden E-Mail-Adressen richten:
leonardo-helpdesk@cec.eu.int
oder leonardo-helpdesk@socleoyouth.be
Je nach Maßnahme müssen die Anträge an die nationale
Agentur oder die Europäische Kommission gesandt
werden:
1.Folgendes muss an die zuständige nationale Agentur
gesandt werden : —Vorschläge für Verfahren A —Mobilität,
—Erstvorschläge und Vollanträge für Verfahren B
,
—Kopien von Vollanträgen für Verfahren C .
Die Anschriften der nationalen Agenturen aller Teilnehmerländer
finden Sie auf der LdV-II-Website:
http://europa.eu.int/comm/education/leonardo/leonardo2_de.html
2.Folgendes muss an die Europäische Kommission gesandt
werden : —Erstvorschläge und Vollanträge für Verfahren
C ,
—Kopien von Vollanträgen für Verfahren B .
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich die folgende
Postanschrift: Technical Assistance Office Socrates,Leonardo
&Youth Leonardo Department
Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen 2003
—2004
Verfahren C bzw.Verfahren B
Rue de Trèves/Trierstraat 59-61
B-1040 Brüssel
Bitte beachten Sie,dass Erstvorschläge und/oder
Vollanträge,die an eine andere als die oben angegebene
Anschrift gesandt werden,automatisch als nicht förderfähig
eingestuft werden und daher nicht für die Bewertungsphase
in Betracht kommen. HINWEIS:Projektträger bzw.Mitglieder
einer Partnerschaft dürfen für dasselbe Projekt
keinesfalls mehrmals eine Gemeinschaftsförderung
aus dem Programm Leonardo da Vinci beantragen —unabhängig
von dem Verfahren und der Stelle,bei der der Antrag
gestellt wird.
Ein und dasselbe Projekt darf nur einmal im Rahmen
von Leonardo da Vinci bezuschusst werden. Die Antragsteller
sollten beachten,dass die Finanzhilfe für Projekte,die
im Rahmen dieses Aufrufs ausgewählt wurden,in Form
eines Zuschusses gewährtwird.
Entsprechend können Kommission und nationale Agenturen
von den ausgewählten Antragstellern zusätzliche
Informationen zum Nachweis ihrer Kapazität zur technischen
und finanziellen Durchführung des Projekts verlangen.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden,dass
die Projektträger über gesicherte und ausreichende
Finanzierungsquellen verfügen,um ihre Aktivitäten
während der Projektlaufzeit aufrechtzuerhalten und
sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Als Nachweise können beispielsweise folgende Informationen
angefordertwerden:
—Bilanzen der letzten Geschäftsjahre (bei öffentlichen
Einrichtungen jährlicher Haushaltsplan);
—höchstens zwei Jahre alter Bericht über die Prüfung
durch eine zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;
—eine Sicherheitsleistung,gegebenenfalls in Form
einer Bank- bürgschaft,in Höhe des gesamten oder
eines Teils des Zuschussbetrags;
—Erklärungen aller an der Projektfinanzierung beteiligten
Partner,in denen diese sich ausdrücklich dazu verpflichten,
den im Zuschussantrag genannten Betrag zur Verfügung
zu stellen;
—Erklärung des Begünstigten,in der dieser sich ausdrücklich
dazu verpflichtet,seinen Finanzierungsanteil zu
übernehmen und gegebenenfalls
—wenn ein Kofinanzierungspartner ausfällt
—auch die nicht durch den Gemeinschaftszuschuss
abgedeckten Kosten zu tragen.
Abschließend seien Organisationen,die einen Vorschlag
einreichen möchten,darauf hingewiesen,dass sie
—falls die nationale Agentur oder die Kommission
der Unterzeichnung einer Zuschussvereinbarung für
die Durchführung eines eingereichten und ausgewählten
Vorschlags zustimmt
—das betreffende Projekt in eigener Verantwortung
durchführen müssen. Dies gilt auch für die finanzielle
Abwicklung des Projekts.
|
|
|
|
Europäische
Institutionnen
|
|
|
|
|