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Eurodicautom
Babelfish
 
Referenz
J05
zuletzt bearbeitet am
15.10.2003
Programm Titel
GEMEINSCHAFTLICHES AKTIONSPROGRAMM
„JUGEND “
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte in den Bereichen Zusammenarbeit, Ausbildung und Information
Aktion 5 —Flankierende Maßnahmen (GD EAC 17/03)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 247/07)
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele

Die Kommission fordert Projektträger im Rahmen von Aktion 5 des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms Jugend auf, Vorschläge für europäische Großprojekte einzureichen.
Letzter Termin für die Einreichung der Anträge ist der 31. Dezember 2003 (es gilt das Datum des Poststempels).

1. ALLGEMEINER RAHMEN FÜR GROSSPROJEKTE DER AKTION 5
1.1 ZIELE DES PROGRAMMS "JUGEND"
An erster Stelle eröffnet das Aktionsprogramm Jugend jungen Menschen die Chance, ihre Mobilität zu erhöhen und sich aktiv am Aufbau Europas im dritten Jahrtausend zu beteiligen. Das auf dem Konzept der nicht formalen Bildung beruhende Programm soll zum Aufbau eines "Europas des Wissens" beitragen und die europäische Zusammenarbeit in der Jugendpolitik fördern. Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms Jugend stehen das Konzept des lebenslangen Lernens und die Entwicklung von Begabungen und Fähigkeiten, die eine mündige und aktive Beteiligung der Bürger ermöglichen.
1.2 NICHT FORMALE BILDUNG IN DER INTERNATIONALEN JUGENDARBEIT
Im Rahmen der internationalen Jugendarbeit lässt sich die nicht formale Bildung durch klare und eindeutige Merkmale charakterisieren:
Die Projekte beziehen junge Menschen aktiv ein, die sich auf freiwilliger Basis beteiligen. Diese Projekte -wie Jugendaustausch oder Freiwilligendienst, Jugendinitiativen oder Seminare- sind nicht Bestandteil eines formalen Bildungsoder Ausbildungssystems. Sie basieren jedoch auf einem sorgfältig geplanten Programm zur persönlichen und sozialen Bildung und bedienen sich der Methoden des interkulturellen Lernens. Dabei ist hervorzuheben, dass die Projekte von ausgebildeten und erprobten Akteuren durchgeführt werden, die im Jugendbereich tätig sind.
Eine deutliche europäische Dimension wird durch die Einbeziehung von Partnern und Teilnehmern aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen gewährleistet. Neben den entsprechenden Fähigkeiten (z. B. Kommunikation, Teamwork und den Methoden des interkulturellen Lernens) und Kenntnissen (z. B. zu Politik und Gesellschaft in Europa), die die Grundlage bilden, stellt -je nach der für eine bestimmte Aktivität gewählten Thematik -ein eindeutig politischer Aspekt ebenfalls ein wesentliches Element dieser internationalen Jugend-Projekte dar. Werte wie Demokratie, Toleranz und Solidarität sind fester Bestandteil eines jeden Jugend-Projektes.
Man geht davon aus, dass die Chancen junger Menschen, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen, durch ihre Einbeziehung in nicht formale Bildungsprojekte mit internationalem Charakter verbessert werden. Darüber hinaus tragen internationale Aktivitäten, insbesondere solche, die die Qualitätsstandards des Programms Jugend zugrunde legen, signifikant zur Ausbildung einer aktiven europäischen Staatsbürgerschaft bei. Größte Bedeutung kommt der Qualität und dem Inhalt der Projekte zu, die im Rahmen dieser Programme organisiert oder unterstützt werden, insbesondere der Förderung der europäischen Staatsbürgerschaft, der Einbeziehung junger Menschen in das öffentliche und politische Leben, dem interkulturellen Lernen, der Einbeziehung von weniger begünstigten Jugendlichen und der Bekämpfung von Rassismus.
1.3 DAS WEISSBUCH "NEUER SCHWUNG FÜR DIE JUGEND EUROPAS"
Das Konzept der nicht formalen Bildung, das durch das Programm Jugend gefördert wird, spielt in dem Ende 2001 veröffentlichten Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ ebenfalls eine bedeutende Rolle. http://europa.eu.int/comm/youth/whitepaper/index_en.html
1.4 EUROPÄISCHES JAHR DER ERZIEHUNG DURCH SPORT
Eine der Prioritäten dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport 2004. Informationen über den Kontext, den Beschluss über das Europäische Jahr und die geplanten Aktivitäten finden Sie auf folgender Website:
http://europa.eu.int/comm/sport/index_de.html

2. ZIELE VON AKTION 5 - FLANKIERENDE MASSNAHMEN

Flankierende Maßnahmen dienen folgenden grundlegenden Zielen:
-Sie sollen durch die Unterstützung von Projekten in den Bereichen Ausbildung, Zusammenarbeit und Information die Durchführung der drei Hauptaktionen des Aktionsprogramms Jugend (Jugend für Europa, Europäischer Freiwilligendienst und Initiativen im Jugendbereich) fördern.
-Sie sollen zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms Jugend beitragen und die europäische Jugendpolitik fördern und stärken.
- Sie sollen den Aufbau von Kapazitäten und die Innovation im Hinblick auf die internationale Ausbildung und Zusammenarbeit in der Jugendarbeit unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen von Aktion 5 zahlreiche
Projekte unterstützt werden können. Die Anträge sind an die
nationalen Agenturen des Programms Jugend zu richten. Weitere
Einzelheiten können Sie dem Benutzerhandbuch entnehmen,
das Sie unter folgender Internet-Adresse abrufen können:
http://europa.eu.int/comm/youth/program/guide03_en.pdf

3. ZIELE DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Durch Aktion 5 des Programms Jugend -und unabhängig
von den neun im Benutzerhandbuch aufgeführten Aktivitäten -möchte die Kommission europäische Großprojekte zur Zusammenarbeit, Ausbildung und Information in der nicht formalen Bildung im Jugendbereich unterstützen.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf Großprojekte, die einer der von der Kommission in Abschnitt 4 dieses Aufrufs genannten Prioritäten entsprechen. Die europäischen Großprojekte müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen und zur Entwicklung des Programms Jugend wie auch zur europäischen Zusammenarbeit in Jugendfragen beitragen.
Es ist nicht vorgesehen, Standardaktivitäten von Organisationen oder Netzen durch diese Aufforderung zu unterstützen.

4. PRIORITÄTEN DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bittet die Kommission um Einreichung von Vorschlägen für europäische Großprojekte, die dem Programm Jugend und der Zusammenarbeit in der Jugendpolitik einen eindeutigen und klar erkennbaren Mehrwert bringen. Aus diesem Grund setzt die Kommission Prioritäten hinsichtlich der Themen, die im Rahmen der ausgewählten Projekte behandelt werden. Die Anträge sollten sich nur auf eines der im Folgenden aufgeführten Themen beziehen.
THEMEN
1. Projekte zur Förderung der gegenseitigen Achtung und Vielfalt durch die Erleichterung des Dialogs und gemeinsamer Aktivitäten von Jugendlichen mit unterschiedlichem ethnischen und religiösem Hintergrund;
2. Projekte, die Sport und Erlebnispädagogik (outdoor education) als Mittel der sozialen Integration und nicht formalen Bildung nutzen;
3. Projekte, die innovative Methoden der Jugendarbeit und die damit verbundene internationale Zusammenarbeit, Ausbildung und Information entwickeln und umsetzen;
4. Projekte, die auf die Integration und die Stärkung (Empowerment) von Jugendlichen mit weniger Möglichkeiten (z. B. Jugendliche mit Behinderungen oder sozial benachteiligte Jugendliche) abzielen, und zwar durch den wirksamen Einsatz der Vielfalt und Synergie der verschiedenen Instrumente wie Jugendaustausch, Europäischer Freiwilligendienst, Jugendinitiativen und flankierende Maßnahmen sowie unterschiedlicher Partner auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene mit dem Ziel, neue kreative Konzepte in diesem Bereich zu entwickeln und umzusetzen.

Zielgruppe

Es können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die mit dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vollständig ausgefüllt sind und innerhalb der festgelegten Frist (31. Dezember 2003) eingereicht werden.
Die Kommission wird nur Projekte berücksichtigen, die folgenden Kriterien entsprechen:
- das Projekt muss von einer Organisation vorgelegt werden, die in einem der Programmländer ansässig ist (EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.), EWR-/EFTA-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen.), Beitrittsländer (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.);
- bei den Themen 1, 2 und 3 müssen mindestens vier Partnerorganisationen
(einschließlich des Antragstellers) am
Projekt beteiligt sein, davon mindestens ein EU-Mitgliedstaat; bei Thema 4 ist nur eine antragstellende Organisation erforderlich, das Netz der geplanten Zusammenarbeit und Partnerschaften muss jedoch im Antrag sehr genau dargelegt werden;
- Organisationen aus Nachbarländern der erweiterten Union
(Ägypten, Albanien, Algerien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Israel, Jordanien, Kroatien, Libanon, Marokko, Moldau, Russland, Serbien und Montenegro, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, West Bank und Gaza-Streifen.) können als Partner an dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen; sie dürfen jedoch weder einen Antrag einreichen noch zahlenmäßig den Programmländern überlegen sein;
- die Vorschläge müssen bei der Kommission von einer einzigen als Projektträger/Projektkoordinator auftretenden Einrichtung/ Organisation eingereicht werden;
- der Finanzplan sollte sachlich korrekt, ausgewogen und in Euro ausgewiesen sein;
- es muss sich um ein Projekt ohne Gewinnzweck handeln;
- Antragsteller von Organisationen, die bereits einen Zuschuss von der Kommission erhalten haben, werden nur berücksichtigt, wenn die sachgemäße Verwendung der bereits erteilten Finanzhilfe ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann.
Finanzielle und technische Leistungsfähigkeit
Der Antragsteller muss über gesicherte und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, um seine Tätigkeit während der Laufzeit der Aktion aufrecht zu erhalten.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird auf der Grundlage folgender Kriterien beurteilt:
- Höhe des beantragten Zuschusses im Verhältnis zur Finanzplanung des Antragstellers für das laufende Jahr und - sofern verfügbar - für das folgende Jahr;
- Fähigkeit, Kofinanzierungsmöglichkeiten zu erschließen;
- Abrechnungen des letzten verfügbaren Geschäftsjahres und gegebenenfalls weitere Verwaltungs- oder Bilanzdokumente des Antragstellers.
Der Antragsteller muss über die fachlichen Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, die für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme erforderlich sind.
Die technische Leistungsfähigkeit wird auf der Grundlage folgender Kriterien beurteilt:
- Lebenslauf der Projektleiter und deren Erfahrungen bei der Leitung, Verwaltung, Koordinierung und Organisation von Projekten;
- Der letzte jährliche Tätigkeitsbericht und - sofern verfügbar- ein Bewertungsbericht der antragstellenden Einrichtung.
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen
Alle Organisationen und öffentlichen Stellen ohne Gewinnzweck, die ihren Sitz in einem der Programmländer haben und Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Programms Jugend durchführen möchten, können im Rahmen von Aktion 5 einen Projektantrag einreichen.
5.3.1 Die als Koordinator/Projektträger auftretende Einrichtung und/oder sonstige Organisation muss Rechtspersönlichkeit besitzen.
5.3.2 Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich nicht in einer der in Artikel 93 und 94 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Finanzierung

Umfassende Informationen über die finanziellen Bedingungen finden Sie in der Verordnung (EG, Euratom) des Rates Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 auf folgender Website:
http://europa.eu.int/comm/budget/furtherinfo/index_de.htm
Die Gemeinschaftszuschüsse sind ein Anreiz für die Durchführung einer Aktion, die ohne Unterstützung durch die Kommission nicht möglich gewesen wäre, und entsprechen dem Grundsatz der Kofinanzierung. Sie ergänzen den finanziellen Eigenbeitrag des Antragstellers und/oder die nationalen, regionalen und lokalen Finanzhilfen, die anderweitig gewährt werden. Das geförderte Projekt darf keine anderen Gemeinschaftsmittel für ein und dieselbe Maßnahme erhalten.

Gemeinschaftszuschuss
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen insgesamt 2 Mio. Euro zur Verfügung. (Dieser Betrag muss jedoch von der Haushaltsbehörde für das Haushaltsjahr 2004 genehmigt werden.) Nach Schätzungen der Kommission reicht dieser Betrag aus, um 10 bis 15 hochwertige Projekte zu unterstützen.
Themen 1-3: Der Zuschussantrag darf 65 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen (siehe Ziffer 7.2). Die Personalkosten dürfen den Beitrag des Antragstellers und seiner Partner zu den Gesamtkosten nicht übersteigen.
Thema 4: Bei Thema 4 muss der Finanzierungsantrag in Bezug auf Pauschalbeträge auf den Finanzierungsvorschriften des Benutzerhandbuchs basieren (es gelten die im Benutzerhandbuch genannten Pauschalbeträge). Für alle anderen Kosten (wie Koordinierung, Reisekosten usw.) darf der Finanzierungsantrag 50 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Der Finanzierungshöchstbetrag je Projekt darf einen Betrag von 100 000 Euro je Tätigkeitsjahr nicht übersteigen.
Der Zuschussantrag muss einen ausführlichen Finanzplan umfassen (Modell im Anhang des Antragsformulars). Die im Formular angegebenen Posten umfassen die einschlägigen für Gemeinschaftszuschüsse in Frage kommenden Haushaltsposten.
Der Finanzplan ist in Euro zu erstellen. Der Finanzplan muss ausgewogen und hinreichend detailliert sein, damit die vorgeschlagenen Maßnahmen erkennbar, nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Die Kommission behält sich das Recht vor, einen geringeren Zuschuss zu gewähren, als vom Antragsteller beantragt wurde. Höhere Zuschüsse werden nicht gewährt.

Projektdauer
Angesichts des Gegenstands der Aufforderung sollten die Projekte eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten haben, um eine gewisse Nachhaltigkeit zu gewährleisten. In begründeten Fällen wird eine Höchstdauer von bis zu drei Jahren bewilligt. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Juni 2004 und dem 31.
Dezember 2004 beginnen.
Deadline
31. Dezember 2003
Kontakt

Die Anschriften der nationalen Agenturen finden Sie am Ende des Benutzerhandbuches und unter folgender Internet-Adresse:
http://europa.eu.int/comm/youth/program/guide03_fr.pdf

Zuschussanträge sind mit dem dafür vorgesehenen Formular in einer der elf EU-Amtssprachen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass nur maschinengeschriebene Anträge berücksichtigt werden.
Das Antragsformular und das Formular "Finanzangaben" können über das Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://europa.eu.int/comm/youth/program/lsp_action_5_en.html
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Jugend, Bürgergesellschaft, Kommunikation
Referat D.1
"Jugend - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für Großprojekte - Aktion 5"
(VM-2; 5/52)
B-1049 Brüssel

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