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Referenz
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J05
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zuletzt
bearbeitet am
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15.10.2003
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Programm
Titel
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GEMEINSCHAFTLICHES
AKTIONSPROGRAMM
„JUGEND “
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte
in den Bereichen Zusammenarbeit, Ausbildung und Information
Aktion 5 —Flankierende Maßnahmen (GD EAC 17/03)
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C
247/07)
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Generaldirektion
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Bildung
und Kultur
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Ziele
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Die
Kommission fordert Projektträger im Rahmen von
Aktion 5 des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms Jugend
auf, Vorschläge für europäische Großprojekte
einzureichen.
Letzter Termin für die Einreichung der Anträge
ist der 31. Dezember 2003 (es gilt das Datum
des Poststempels).
1.
ALLGEMEINER RAHMEN FÜR GROSSPROJEKTE DER AKTION
5
1.1 ZIELE DES PROGRAMMS "JUGEND"
An erster Stelle eröffnet das Aktionsprogramm
Jugend jungen Menschen die Chance, ihre Mobilität
zu erhöhen und sich aktiv am Aufbau Europas im
dritten Jahrtausend zu beteiligen. Das auf dem Konzept
der nicht formalen Bildung beruhende Programm soll
zum Aufbau eines "Europas des Wissens" beitragen
und die europäische Zusammenarbeit in der Jugendpolitik
fördern. Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms
Jugend stehen das Konzept des lebenslangen Lernens
und die Entwicklung von Begabungen und Fähigkeiten,
die eine mündige und aktive Beteiligung der Bürger
ermöglichen.
1.2
NICHT FORMALE BILDUNG IN DER INTERNATIONALEN JUGENDARBEIT
Im Rahmen der internationalen Jugendarbeit lässt
sich die nicht formale Bildung durch klare und eindeutige
Merkmale charakterisieren:
Die Projekte beziehen junge Menschen aktiv ein, die
sich auf freiwilliger Basis beteiligen. Diese Projekte
-wie Jugendaustausch oder Freiwilligendienst, Jugendinitiativen
oder Seminare- sind nicht Bestandteil eines formalen
Bildungsoder Ausbildungssystems. Sie basieren jedoch
auf einem sorgfältig geplanten Programm zur persönlichen
und sozialen Bildung und bedienen sich der Methoden
des interkulturellen Lernens. Dabei ist hervorzuheben,
dass die Projekte von ausgebildeten und erprobten
Akteuren durchgeführt werden, die im Jugendbereich
tätig sind.
Eine deutliche europäische Dimension wird durch
die Einbeziehung von Partnern und Teilnehmern aus
unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen gewährleistet.
Neben den entsprechenden Fähigkeiten (z. B. Kommunikation,
Teamwork und den Methoden des interkulturellen Lernens)
und Kenntnissen (z. B. zu Politik und Gesellschaft
in Europa), die die Grundlage bilden, stellt -je nach
der für eine bestimmte Aktivität gewählten
Thematik -ein eindeutig politischer Aspekt ebenfalls
ein wesentliches Element dieser internationalen Jugend-Projekte
dar. Werte wie Demokratie, Toleranz und Solidarität
sind fester Bestandteil eines jeden Jugend-Projektes.
Man geht davon aus, dass die Chancen junger Menschen,
sich am öffentlichen Leben zu beteiligen, durch
ihre Einbeziehung in nicht formale Bildungsprojekte
mit internationalem Charakter verbessert werden. Darüber
hinaus tragen internationale Aktivitäten, insbesondere
solche, die die Qualitätsstandards des Programms
Jugend zugrunde legen, signifikant zur Ausbildung
einer aktiven europäischen Staatsbürgerschaft
bei. Größte Bedeutung kommt der Qualität
und dem Inhalt der Projekte zu, die im Rahmen dieser
Programme organisiert oder unterstützt werden,
insbesondere der Förderung der europäischen
Staatsbürgerschaft, der Einbeziehung junger Menschen
in das öffentliche und politische Leben, dem
interkulturellen Lernen, der Einbeziehung von weniger
begünstigten Jugendlichen und der Bekämpfung
von Rassismus.
1.3
DAS WEISSBUCH "NEUER SCHWUNG FÜR DIE JUGEND
EUROPAS"
Das Konzept der nicht formalen Bildung, das durch
das Programm Jugend gefördert wird, spielt in
dem Ende 2001 veröffentlichten Weißbuch
„Neuer Schwung für die Jugend Europas“
ebenfalls eine bedeutende Rolle. http://europa.eu.int/comm/youth/whitepaper/index_en.html
1.4
EUROPÄISCHES JAHR DER ERZIEHUNG DURCH SPORT
Eine der Prioritäten dieser Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen betrifft das Europäische
Jahr der Erziehung durch Sport 2004. Informationen
über den Kontext, den Beschluss über das
Europäische Jahr und die geplanten Aktivitäten
finden Sie auf folgender Website:
http://europa.eu.int/comm/sport/index_de.html
2. ZIELE VON AKTION 5 - FLANKIERENDE MASSNAHMEN
Flankierende Maßnahmen dienen folgenden grundlegenden
Zielen:
-Sie sollen durch die Unterstützung von Projekten
in den Bereichen Ausbildung, Zusammenarbeit und Information
die Durchführung der drei Hauptaktionen des Aktionsprogramms
Jugend (Jugend für Europa, Europäischer
Freiwilligendienst und Initiativen im Jugendbereich)
fördern.
-Sie sollen zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms
Jugend beitragen und die europäische Jugendpolitik
fördern und stärken.
- Sie sollen den Aufbau von Kapazitäten und die
Innovation im Hinblick auf die internationale Ausbildung
und Zusammenarbeit in der Jugendarbeit unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen von Aktion 5 zahlreiche
Projekte unterstützt werden können. Die
Anträge sind an die
nationalen Agenturen des Programms Jugend zu richten.
Weitere
Einzelheiten können Sie dem Benutzerhandbuch
entnehmen,
das Sie unter folgender Internet-Adresse abrufen können:
http://europa.eu.int/comm/youth/program/guide03_en.pdf
3.
ZIELE DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Durch Aktion 5 des Programms Jugend -und unabhängig
von den neun im Benutzerhandbuch aufgeführten
Aktivitäten -möchte die Kommission europäische
Großprojekte zur Zusammenarbeit, Ausbildung
und Information in der nicht formalen Bildung im Jugendbereich
unterstützen.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bezieht sich auf Großprojekte, die einer der
von der Kommission in Abschnitt 4 dieses Aufrufs genannten
Prioritäten entsprechen. Die europäischen
Großprojekte müssen eine eindeutige europäische
Dimension aufweisen und zur Entwicklung des Programms
Jugend wie auch zur europäischen Zusammenarbeit
in Jugendfragen beitragen.
Es ist nicht vorgesehen, Standardaktivitäten
von Organisationen oder Netzen durch diese Aufforderung
zu unterstützen.
4.
PRIORITÄTEN DIESER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG
VON VORSCHLÄGEN
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen bittet die Kommission um Einreichung
von Vorschlägen für europäische Großprojekte,
die dem Programm Jugend und der Zusammenarbeit in
der Jugendpolitik einen eindeutigen und klar erkennbaren
Mehrwert bringen. Aus diesem Grund setzt die Kommission
Prioritäten hinsichtlich der Themen, die im Rahmen
der ausgewählten Projekte behandelt werden. Die
Anträge sollten sich nur auf eines der im Folgenden
aufgeführten Themen beziehen.
THEMEN
1. Projekte zur Förderung der gegenseitigen Achtung
und Vielfalt durch die Erleichterung des Dialogs und
gemeinsamer Aktivitäten von Jugendlichen mit
unterschiedlichem ethnischen und religiösem Hintergrund;
2. Projekte, die Sport und Erlebnispädagogik
(outdoor education) als Mittel der sozialen Integration
und nicht formalen Bildung nutzen;
3. Projekte, die innovative Methoden der Jugendarbeit
und die damit verbundene internationale Zusammenarbeit,
Ausbildung und Information entwickeln und umsetzen;
4. Projekte, die auf die Integration und die Stärkung
(Empowerment) von Jugendlichen mit weniger Möglichkeiten
(z. B. Jugendliche mit Behinderungen oder sozial benachteiligte
Jugendliche) abzielen, und zwar durch den wirksamen
Einsatz der Vielfalt und Synergie der verschiedenen
Instrumente wie Jugendaustausch, Europäischer
Freiwilligendienst, Jugendinitiativen und flankierende
Maßnahmen sowie unterschiedlicher Partner auf
lokaler, regionaler und internationaler Ebene mit
dem Ziel, neue kreative Konzepte in diesem Bereich
zu entwickeln und umzusetzen.
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Zielgruppe
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Es
können nur Vorschläge berücksichtigt
werden, die mit dem offiziellen Antragsformular gestellt
werden, vollständig ausgefüllt sind und
innerhalb der festgelegten Frist (31. Dezember 2003)
eingereicht werden.
Die Kommission wird nur Projekte berücksichtigen,
die folgenden Kriterien entsprechen:
- das Projekt muss von einer Organisation vorgelegt
werden, die in einem der Programmländer ansässig
ist (EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal,
Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.),
EWR-/EFTA-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen.),
Beitrittsländer (Bulgarien, Estland, Lettland,
Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische
Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn,
Zypern.);
- bei den Themen 1, 2 und 3 müssen mindestens
vier Partnerorganisationen
(einschließlich des Antragstellers) am
Projekt beteiligt sein, davon mindestens ein EU-Mitgliedstaat;
bei Thema 4 ist nur eine antragstellende Organisation
erforderlich, das Netz der geplanten Zusammenarbeit
und Partnerschaften muss jedoch im Antrag sehr genau
dargelegt werden;
-
Organisationen aus Nachbarländern der erweiterten
Union
(Ägypten, Albanien, Algerien, Belarus, Bosnien
und Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik
Mazedonien, Israel, Jordanien, Kroatien, Libanon,
Marokko, Moldau, Russland, Serbien und Montenegro,
Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, West Bank
und Gaza-Streifen.) können als Partner an dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
teilnehmen; sie dürfen jedoch weder einen Antrag
einreichen noch zahlenmäßig den Programmländern
überlegen sein;
- die Vorschläge müssen bei der Kommission
von einer einzigen als Projektträger/Projektkoordinator
auftretenden Einrichtung/ Organisation eingereicht
werden;
- der Finanzplan sollte sachlich korrekt, ausgewogen
und in Euro ausgewiesen sein;
- es muss sich um ein Projekt ohne Gewinnzweck handeln;
- Antragsteller von Organisationen, die bereits einen
Zuschuss von der Kommission erhalten haben, werden
nur berücksichtigt, wenn die sachgemäße
Verwendung der bereits erteilten Finanzhilfe ordnungsgemäß
nachgewiesen werden kann.
Finanzielle
und technische Leistungsfähigkeit
Der Antragsteller muss über gesicherte und ausreichende
Finanzierungsquellen verfügen, um seine Tätigkeit
während der Laufzeit der Aktion aufrecht zu erhalten.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird auf der
Grundlage folgender Kriterien beurteilt:
- Höhe des beantragten Zuschusses im Verhältnis
zur Finanzplanung des Antragstellers für das
laufende Jahr und - sofern verfügbar - für
das folgende Jahr;
- Fähigkeit, Kofinanzierungsmöglichkeiten
zu erschließen;
- Abrechnungen des letzten verfügbaren Geschäftsjahres
und gegebenenfalls weitere Verwaltungs- oder Bilanzdokumente
des Antragstellers.
Der Antragsteller muss über die fachlichen Kompetenzen
und Fähigkeiten verfügen, die für die
Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme
erforderlich sind.
Die technische Leistungsfähigkeit wird auf der
Grundlage folgender Kriterien beurteilt:
- Lebenslauf der Projektleiter und deren Erfahrungen
bei der Leitung, Verwaltung, Koordinierung und Organisation
von Projekten;
- Der letzte jährliche Tätigkeitsbericht
und - sofern verfügbar- ein Bewertungsbericht
der antragstellenden Einrichtung.
Teilnahmeberechtigte Einrichtungen
Alle Organisationen und öffentlichen Stellen
ohne Gewinnzweck, die ihren Sitz in einem der Programmländer
haben und Tätigkeiten in Übereinstimmung
mit den Zielsetzungen des Programms Jugend durchführen
möchten, können im Rahmen von Aktion 5 einen
Projektantrag einreichen.
5.3.1 Die als Koordinator/Projektträger auftretende
Einrichtung und/oder sonstige Organisation muss Rechtspersönlichkeit
besitzen.
5.3.2 Die Antragsteller müssen nachweisen, dass
sie sich nicht in einer der in Artikel 93 und 94 der
Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan
der Europäischen Gemeinschaften
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Finanzierung
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Umfassende
Informationen über die finanziellen Bedingungen
finden Sie in der Verordnung (EG, Euratom) des Rates
Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 auf folgender Website:
http://europa.eu.int/comm/budget/furtherinfo/index_de.htm
Die Gemeinschaftszuschüsse sind ein Anreiz für
die Durchführung einer Aktion, die ohne Unterstützung
durch die Kommission nicht möglich gewesen wäre,
und entsprechen dem Grundsatz der Kofinanzierung.
Sie ergänzen den finanziellen Eigenbeitrag des
Antragstellers und/oder die nationalen, regionalen
und lokalen Finanzhilfen, die anderweitig gewährt
werden. Das geförderte Projekt darf keine anderen
Gemeinschaftsmittel für ein und dieselbe Maßnahme
erhalten.
Gemeinschaftszuschuss
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
stehen insgesamt 2 Mio. Euro zur Verfügung. (Dieser
Betrag muss jedoch von der Haushaltsbehörde für
das Haushaltsjahr 2004 genehmigt werden.) Nach Schätzungen
der Kommission reicht dieser Betrag aus, um 10 bis
15 hochwertige Projekte zu unterstützen.
Themen 1-3: Der Zuschussantrag darf 65 % der
förderfähigen Kosten nicht übersteigen
(siehe Ziffer 7.2). Die Personalkosten dürfen
den Beitrag des Antragstellers und seiner Partner
zu den Gesamtkosten nicht übersteigen.
Thema 4: Bei Thema 4 muss der Finanzierungsantrag
in Bezug auf Pauschalbeträge auf den Finanzierungsvorschriften
des Benutzerhandbuchs basieren (es gelten die im Benutzerhandbuch
genannten Pauschalbeträge). Für alle anderen
Kosten (wie Koordinierung, Reisekosten usw.) darf
der Finanzierungsantrag 50 % der förderfähigen
Kosten nicht übersteigen.
Der Finanzierungshöchstbetrag je Projekt darf
einen Betrag von 100 000 Euro je Tätigkeitsjahr
nicht übersteigen.
Der Zuschussantrag muss einen ausführlichen Finanzplan
umfassen (Modell im Anhang des Antragsformulars).
Die im Formular angegebenen Posten umfassen die einschlägigen
für Gemeinschaftszuschüsse in Frage kommenden
Haushaltsposten.
Der Finanzplan ist in Euro zu erstellen. Der Finanzplan
muss ausgewogen und hinreichend detailliert sein,
damit die vorgeschlagenen Maßnahmen erkennbar,
nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Die Kommission behält sich das Recht vor, einen
geringeren Zuschuss zu gewähren, als vom Antragsteller
beantragt wurde. Höhere Zuschüsse werden
nicht gewährt.
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Projektdauer
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Angesichts
des Gegenstands der Aufforderung sollten die Projekte
eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten haben, um eine gewisse
Nachhaltigkeit zu gewährleisten. In begründeten
Fällen wird eine Höchstdauer von bis zu drei
Jahren bewilligt. Die Projekte müssen zwischen
dem 1. Juni 2004 und dem 31.
Dezember 2004 beginnen. |
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Deadline
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| 31.
Dezember 2003 |
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Kontakt
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Die
Anschriften der nationalen Agenturen finden Sie
am Ende des Benutzerhandbuches und unter folgender
Internet-Adresse:
http://europa.eu.int/comm/youth/program/guide03_fr.pdf
Zuschussanträge
sind mit dem dafür vorgesehenen Formular in
einer der elf EU-Amtssprachen einzureichen. Bitte
beachten Sie, dass nur maschinengeschriebene Anträge
berücksichtigt werden.
Das Antragsformular und das Formular "Finanzangaben"
können über das Internet unter folgender
Adresse heruntergeladen werden: http://europa.eu.int/comm/youth/program/lsp_action_5_en.html
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Jugend, Bürgergesellschaft, Kommunikation
Referat D.1
"Jugend - Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen
für Großprojekte - Aktion 5"
(VM-2; 5/52)
B-1049 Brüssel
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Europäische
Institutionnen
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