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Gibt
es eines oder mehrere Vorläuferprogramme?
Dritte Phase des Programms Jugend für Europa"
und Aktionsprogramm Europäischer Freiwilligendienst"
Allgemeine
Ziele
Stärkung des Solidaritätsgedankens; aktiver Beitrag
zum Aufbau Europas; Förderung des Unternehmungs- und
Unternehmergeists.
Art
der Maßnahme
Mobilität von Gruppen durch Jugendaustauschprogramme;
individuelle Mobilität im Rahmen des Europäischen
Freiwilligendienstes; Jugendinitiativen, um das Selbstbewusstsein
der Jugendlichen zu fördern; gemeinsame Aktionen mit
Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche
Bildung; flankierende Maßnahmen.
Beginn
und Ende des Programms
01.01.2000 bis 31.12.2004 oder 31.12.2006 (Programm
wird zur Zeit angenommen)
Gesamtbudget
Noch nicht festgelegt (Programm wird zur Zeit angenommen)
Rechtsgrundlage
für die Förderung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21.12.1999 zur Einführung
des Gemeinschaftlichen Aktionsprogramms Jugend"
(Programm wird zur Zeit angenommen)
Art
des Gemeinschaftsbeitrags
Finanzhilfen (Kofinanzierung) für Projekte und
Aktionen zur Förderung der Mobilität.
Höhe
des Gemeinschaftsbeitrags
Generell decken die Finanzhilfen nur einen Teil der
Gesamtkosten für die Durchführung der Maßnahmen (im
allgemeinen höchstens 50 %)
Im
Rahmen des Programms förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtungen, in der Jugendarbeit tätige
NRO. Teilnehmende Länder: die 15 EU-Mitgliedstaaten,
die EFTA-/EWR-Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein),
die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas (Bulgarien,
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn), Zypern,
Malta und demnächst die Türkei.
Voraussetzungen
für die Förderfähigkeit
Die Voraussetzungen werden im einzelnen nach
der Annahme des Programms durch den Programmausschuss
festgelegt. Das Programm richtet sich in erster Linie
an Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren; allerdings
liegt das Teilnahmealter für Aktion 2 (Europäischer
Freiwilligendienst) zwischen 18 und 25 Jahren. Um
die Teilnahme an Aktion 3 (Initiativen im Jugendbereich)
können sich Jugendgruppen oder junge Einzelpersonen
während der Ableistung ihres Freiwilligendienstes
oder im Anschluss daran bewerben. Bewerbungen im Rahmen
von Aktion 1 (Förderung der Mobilität von Gruppen
durch Jugendaustausch), Aktion 2 (Europäischer Freiwilligendienst),
Aktion 4 (Gemeinsame Aktionen in Verbindung mit Maßnahmen
im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung)
und Aktion 5 (Flankierende Maßnahmen) können von gemeinnützigen
Einrichtungen und öffentlichen Verwaltungen eingereicht
werden, die nicht-kommerzielle, auf Jugendliche ausgerichtete
Projekte durchführen möchten.
Antragsverfahren,
einschließlich Zugangsmöglichkeiten Je nach Aktion
sind die Bewerbungen entweder bei der Kommission oder
bei den nationalen Stellen in den einzelnen teilnehmenden
Ländern einzureichen.
Informationsquellen
der Gemeinschaft
Webseite: http://europa.eu.int/comm/education/youth.html
Kontaktstellen
bei der Gemeinschaft
Generaldirektion Bildung und Kultur
Pierre Mairesse
Generaldirektion Bildung und Kultur B-7 3/26
Rue de la Loi 200
B-1049 Bruxelles
Tel.: (+32 2) 296 20 09
Email: Pierre.Mairesse@cec.eu.int
Nationale
Informationsquellen und Kontaktstellen
Nationale Stellen in den einzelnen teilnehmenden Ländern;
Adressen können unter http://europa.eu.int/comm/education/index_de.html
abgerufen werden.
Projektbeispiele
Das vor etwa 10 Jahren eingeleitete gemeinschaftliche
Aktionsprogramm Jugend" ermöglichte rund 500
000 jungen Menschen die Teilnahme an Austauschmaßnahmen,
unterstützte mehr als 2 300 junge Freiwillige in Europa
und stellte Mittel für 1 500 Projekte im Jugendbereich
bereit. Es ist in erster Linie darauf ausgerichtet,
junge Menschen stärker am europäischen Aufbauwerk
zu beteiligen, ihnen eine außerschulische Bildung
zu ermöglichen und ihre aktive Rolle in der Gesellschaft
zu fördern. Aktion 1 (Jugend für Europa): Gruppen
von Jugendlichen können an Austauschmaßnahmen in den
teilnehmenden Ländern oder in einem Drittland teilnehmen;
Grundlage der Aktion sind die Themen kulturelle Vielfalt,
Umwelt oder Entdeckung Europas. Aktion 2 (Europäischer
Freiwilligendienst): Jugendliche können auf freiwilliger
Basis an einem gemeinnützigen Projekt in einem der
teilnehmenden Länder oder in einem Drittland mitarbeiten;
die Dauer der Maßnahme beträgt zwischen drei Wochen
und einem Jahr. Aktion 3 (Initiativen im Jugendbereich):
Jugendliche entwerfen Projekte, die sie in Eigenverantwortung
durchführen. Sie gründen z.B. ein kleines Unternehmen,
organisieren Nachbarschaftsaktivitäten oder beschäftigen
sich mit Berufsbildungsmaßnahmen. Sie erhalten finanzielle
Unterstützung und die notwendige Hilfe, um über nationale
Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Aktion 4 (Gemeinsame
Aktionen): Koordinierte Initiativen zu Fragen, die
junge Menschen betreffen und den Bereich allgemeine
und berufliche Bildung berühren. Aktion 5 (Flankierende
Maßnahmen): Bessere Information junger Menschen, Ausbildung
von Jugendbetreuern zur Förderung der Zusammenarbeit
und zur Erprobung neuer Methoden.
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