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1.
HINTERGRUND
In der Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates vom
17. April 2000 über Informationsmaßnahmen im Bereich
der gemeinsamen Agrarpolitik (1) sind Art und Inhalt
der für einen EUZuschuss in Betracht kommenden Maßnahmen
festgelegt.
Im Rahmen eines neuen und vereinfachten Konzepts hat
die Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002
(2) die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung des
Rates angepasst. In dem vorliegenden Aufruf zur Einreichung
von Vorschlägen sind gemäß Artikel 3 der Kommissionsverordnung
die prioritären Themen und Maßnahmenarten sowie die
Fristen für die Einsendung der Bewerbungen und die
Durchführung der Maßnahmen angegeben.
Dieser Aufruf gilt für jährliche Aktionsprogramme
oder punktuelle Maßnahmen zur Finanzierung im Rahmen
der Mittel des Haushaltsjahres 2004.
2.
PRIORITÄRE MASSNAHMEN FÜR 2004
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen
werden vorrangig Informationsmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
einschließlich Aspekten betreffend die neuen Mitgliedstaaten
und die Beitrittskandidaten gefördert. Die Informationsmaßnahmen
können auch der Verteidigung des europäischen Landwirtschaftsmodells
im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) dienen.
Die Bewerber müssen aufzeigen und begründen, welche
Kommunikationsmittel sie für die betreffenden Inhalte
und Zielgruppen am geeignetsten halten. Für die eingereichten
Projekte ist ein Medienplan mit Einzelheiten zur Durchführung,
zur Vermittlung der Inhalte und zur Bewertung der
Wirksamkeit der Maßnahmen vorzulegen (siehe Anhang
I Ziffer 2). Dem Medienplan kommt bei der Auswahl
der Bewerbungen besondere Bedeutung zu.
2.1. Inhalt der Informationsmaßnahmen
Die Informationsmaßnahmen sollten insbesondere folgende
Themen vermitteln: a) Die Landwirte sollen unternehmerischer
handeln und die vom Markt gebotenen Möglichkeiten
besser wahrnehmen können, b) die verstärkte Politik
der ländlichen Entwicklung wird noch bessere Möglichkeiten
zur Förderung der Tätigkeiten der Landbevölkerung
bieten, und c) Qualitätsfaktoren werden zunehmend
die Entscheidungen der Erzeuger und Verbraucher bestimmen
— dies alles in Verbindung mit solider Wirtschaftspraxis,
sozialem Bewusstsein und Verantwortung für die Umwelt.
Im Einzelnen soll über folgende Ziele der GAP informiert
werden:
- ausgewogenere Mittelallokation und Stärkung der
ländlichen Entwicklung,
- einheitliche, produktionsunabhängige Betriebsprämie
(Vereinfachung),
- Einhaltung von Normen der Nahrungsmittelsicherheit
und des Umwelt- und Tierschutzes als Voraussetzungen
für die Betriebsprämie,
- neue Maßnahmen zur Beratung der Landwirte bei der
Erfüllung von Qualitäts-, Tierschutz- und Umweltnormen,
- Senkung der Direktzahlungen an Großbetriebe zur
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die ländliche
Entwicklung,
- Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Agrarwirtschaft,
- Marktorientierung und Ausrichtung auf die von der
Öffentlichkeit gewünschten Erzeugnisse und Dienstleistungen,
- verstärkte Förderung traditioneller und ökologisch
nutzvoller Wirtschaftsweisen.
Nähere Informationen zur GAP-Reform finden sich unter
folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/agriculture/mtr/index_de.htm
(in 11 Sprachen).
Vorrangig berücksichtigt werden Projekte, die sich
mit konkreten Beispielen in bestimmten Sektoren befassen,
die praktischen Aspekte bei der Verwirklichung der
oben genannten Ziele aufzeigen und deren Relevanz
für die betreffende Zielgruppe deutlich machen.
2.2. Zielgruppen
Die Informationsmaßnahmen im Rahmen dieses Aufrufs
richten sich an folgende Zielgruppen:
- Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft in Europa vom
Erzeuger bis zum Verbraucher,
- breite Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten.
Die eingereichten Projekte müssen auf den Informationsbedarf
von einer oder beiden Zielgruppen oder deren Teilgruppen
abgestimmt sein.
In den Vorschlägen ist anzugeben, ob sich das Projekt
an ein Publikum in mehreren Ländern richtet, und ggf.
in welchen Ländern und mit welchen Kommunikationsmitteln.
2.3. Kommunikationsmittel
In erster Linie sollten folgende Kommunikationsmittel
herangezogen werden:
- Rundfunk und Fernsehen auf lokaler, regionaler und
nationaler Ebene. Bei den einzelnen Sendungen sollte
ein angemessener Zuschaueranteil gesichert sein, allzu
spekulative Projekte sind zu vermeiden. Berücksichtigt
werden auch Informationsprojekte zur direkten Verbreitung
auf Bildoder Tonträgern;
- Internet: Die vorgeschlagenen Projekte sollten dieses
Medium nutzen, das für viele Menschen in der EU immer
größere Bedeutung als Informations- und Kommunikationsmittel
gewinnt;
- Tagungen, Vorträge, Seminare auf lokaler, regionaler
oder nationaler Ebene;
- Presse: Die Kommission hat bereits gute direkte
Kontakte mit der Presse in der EU, doch deren Interesse
an den geplanten Themen soll speziell durch die eingereichten
Projekte gefördert werden. In den Bewerbungen ist
aufzuzeigen, wie dies beabsichtigt ist.
Die Kommission wird vorrangig Projekte mit hohem Mehrwert
berücksichtigen, bei denen mehr als ein einziges Medium
genutzt wird. (Beispiel: Beiträge einer Tagung, die
sich zunächst an deren Teilnehmer richteten, können
später im Fernsehen gesendet, in der lokalen oder
regionalen Presse behandelt und im Internet veröffentlicht
werden.)
2.4. Medienplan
In dem Medienplan (Anhang I Ziffer 2) ist auszuführen,
wie die folgenden Aspekte des Projekts konkretisiert
werden sollen:
- Umsetzung des Projekts: Planung, Durchführung, Einhaltung
des Finanzierungsplans, vorgesehener Zeitplan. Es
wird vorausgesetzt, dass Mitarbeiter der Kommission
bei dem abgeschlossenen Projekt eine sichtbare Rolle
spielen;
- Vermittlung der Inhalte: thematischer Inhalt und
Zielgruppen des Projekts, beabsichtigte Kommunikationsmittel
und -verfahren;
- Bewertung der Wirksamkeit: Vorrangig berücksichtigt
werden Projekte, bei denen die Vermittlung der Inhalte
bewertet wird (z. B. die Reaktion — und nicht nur
die Größe — des Publikums bei einem Seminar oder Radioprogramm,
oder die Zweckmäßigkeit — nicht nur der Umfang — der
Behandlung eines Themas im Internet).
Bei kleineren Projekten (Mittelrahmen bis 30 000 EUR)
ist die Ex-post-Bewertung freibleibend.
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