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Referenz
I26
zuletzt bearbeitet am
01.09.03
Programm Titel
Förderung von Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 178/05)
Generaldirektion
Landwirtschaft
Ziele

1. HINTERGRUND
In der Verordnung (EG) Nr. 814/2000 des Rates vom 17. April 2000 über Informationsmaßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik (1) sind Art und Inhalt der für einen EUZuschuss in Betracht kommenden Maßnahmen festgelegt.
Im Rahmen eines neuen und vereinfachten Konzepts hat die Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 (2) die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung des Rates angepasst. In dem vorliegenden Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen sind gemäß Artikel 3 der Kommissionsverordnung die prioritären Themen und Maßnahmenarten sowie die Fristen für die Einsendung der Bewerbungen und die Durchführung der Maßnahmen angegeben.
Dieser Aufruf gilt für jährliche Aktionsprogramme oder punktuelle Maßnahmen zur Finanzierung im Rahmen der Mittel des Haushaltsjahres 2004.

2. PRIORITÄRE MASSNAHMEN FÜR 2004
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen werden vorrangig Informationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einschließlich Aspekten betreffend die neuen Mitgliedstaaten und die Beitrittskandidaten gefördert. Die Informationsmaßnahmen können auch der Verteidigung des europäischen Landwirtschaftsmodells im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) dienen.
Die Bewerber müssen aufzeigen und begründen, welche Kommunikationsmittel sie für die betreffenden Inhalte und Zielgruppen am geeignetsten halten. Für die eingereichten Projekte ist ein Medienplan mit Einzelheiten zur Durchführung, zur Vermittlung der Inhalte und zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen vorzulegen (siehe Anhang I Ziffer 2). Dem Medienplan kommt bei der Auswahl der Bewerbungen besondere Bedeutung zu.
2.1. Inhalt der Informationsmaßnahmen
Die Informationsmaßnahmen sollten insbesondere folgende Themen vermitteln: a) Die Landwirte sollen unternehmerischer handeln und die vom Markt gebotenen Möglichkeiten besser wahrnehmen können, b) die verstärkte Politik der ländlichen Entwicklung wird noch bessere Möglichkeiten zur Förderung der Tätigkeiten der Landbevölkerung bieten, und c) Qualitätsfaktoren werden zunehmend die Entscheidungen der Erzeuger und Verbraucher bestimmen — dies alles in Verbindung mit solider Wirtschaftspraxis, sozialem Bewusstsein und Verantwortung für die Umwelt.
Im Einzelnen soll über folgende Ziele der GAP informiert werden:
- ausgewogenere Mittelallokation und Stärkung der ländlichen Entwicklung,
- einheitliche, produktionsunabhängige Betriebsprämie (Vereinfachung),
- Einhaltung von Normen der Nahrungsmittelsicherheit und des Umwelt- und Tierschutzes als Voraussetzungen für die Betriebsprämie,
- neue Maßnahmen zur Beratung der Landwirte bei der Erfüllung von Qualitäts-, Tierschutz- und Umweltnormen,
- Senkung der Direktzahlungen an Großbetriebe zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die ländliche Entwicklung,
- Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft,
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Agrarwirtschaft,
- Marktorientierung und Ausrichtung auf die von der Öffentlichkeit gewünschten Erzeugnisse und Dienstleistungen,
- verstärkte Förderung traditioneller und ökologisch nutzvoller Wirtschaftsweisen.
Nähere Informationen zur GAP-Reform finden sich unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/agriculture/mtr/index_de.htm (in 11 Sprachen).
Vorrangig berücksichtigt werden Projekte, die sich mit konkreten Beispielen in bestimmten Sektoren befassen, die praktischen Aspekte bei der Verwirklichung der oben genannten Ziele aufzeigen und deren Relevanz für die betreffende Zielgruppe deutlich machen.

2.2. Zielgruppen
Die Informationsmaßnahmen im Rahmen dieses Aufrufs richten sich an folgende Zielgruppen:
- Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft in Europa vom Erzeuger bis zum Verbraucher,
- breite Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten.
Die eingereichten Projekte müssen auf den Informationsbedarf von einer oder beiden Zielgruppen oder deren Teilgruppen abgestimmt sein.
In den Vorschlägen ist anzugeben, ob sich das Projekt an ein Publikum in mehreren Ländern richtet, und ggf. in welchen Ländern und mit welchen Kommunikationsmitteln.

2.3. Kommunikationsmittel
In erster Linie sollten folgende Kommunikationsmittel herangezogen werden:
- Rundfunk und Fernsehen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Bei den einzelnen Sendungen sollte ein angemessener Zuschaueranteil gesichert sein, allzu spekulative Projekte sind zu vermeiden. Berücksichtigt werden auch Informationsprojekte zur direkten Verbreitung auf Bildoder Tonträgern;
- Internet: Die vorgeschlagenen Projekte sollten dieses Medium nutzen, das für viele Menschen in der EU immer größere Bedeutung als Informations- und Kommunikationsmittel gewinnt;
- Tagungen, Vorträge, Seminare auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene;
- Presse: Die Kommission hat bereits gute direkte Kontakte mit der Presse in der EU, doch deren Interesse an den geplanten Themen soll speziell durch die eingereichten Projekte gefördert werden. In den Bewerbungen ist aufzuzeigen, wie dies beabsichtigt ist.
Die Kommission wird vorrangig Projekte mit hohem Mehrwert berücksichtigen, bei denen mehr als ein einziges Medium genutzt wird. (Beispiel: Beiträge einer Tagung, die sich zunächst an deren Teilnehmer richteten, können später im Fernsehen gesendet, in der lokalen oder regionalen Presse behandelt und im Internet veröffentlicht werden.)

2.4. Medienplan
In dem Medienplan (Anhang I Ziffer 2) ist auszuführen, wie die folgenden Aspekte des Projekts konkretisiert werden sollen:
- Umsetzung des Projekts: Planung, Durchführung, Einhaltung des Finanzierungsplans, vorgesehener Zeitplan. Es wird vorausgesetzt, dass Mitarbeiter der Kommission bei dem abgeschlossenen Projekt eine sichtbare Rolle spielen;
- Vermittlung der Inhalte: thematischer Inhalt und Zielgruppen des Projekts, beabsichtigte Kommunikationsmittel und -verfahren;
- Bewertung der Wirksamkeit: Vorrangig berücksichtigt werden Projekte, bei denen die Vermittlung der Inhalte bewertet wird (z. B. die Reaktion — und nicht nur die Größe — des Publikums bei einem Seminar oder Radioprogramm, oder die Zweckmäßigkeit — nicht nur der Umfang — der Behandlung eines Themas im Internet).
Bei kleineren Projekten (Mittelrahmen bis 30 000 EUR) ist die Ex-post-Bewertung freibleibend.

Zielgruppe
Die Bewerber sind gebeten, aufmerksam die Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 zu lesen, insbesondere Fördervoraussetzungen und Ausschlussgründe (Artikel 4 und 5) sowie Auswahl- und Zuschlagskriterien (Artikel 6). Ferner wird auf Artikel 94 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (Interessenskonflikt) und auf die Kriterien in Anhang I und II dieses Aufrufs besonders hingewiesen. Wesentliche Faktoren bei der Vergabe der Zuschüsse sind der Medienplan und der Finanzierungsplan. Das Verfahren zur Beurteilung der Bewerbungen ist in Anhang IV näher beschrieben.
Die jährlichen Aktionsprogramme wie die punktuellen Maßnahmen dürfen frühestens am 1. April 2004 beginnen und müssen spätestens am 31. März 2005 abgeschlossen sein (einschließlich Vor- und Nachbereitungsphase).
Bei den jährlichen Aktionsprogrammen behält sich die Kommission vor, nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen zu genehmigen, sondern diese einzeln zu prüfen.
Fördergebiet
 
Finanzierung
Der Höchstsatz der Gemeinschaftsbeteiligung beträgt 50 % der zuschussfähigen Gesamtkosten. In den im Anhang II dieses Aufrufs näher bestimmten Ausnahmefällen kann dieser Beteiligungssatz unter den Bedingungen von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002 auf 75 % angehoben werden.
Die Bestimmungen über die Zuschussfähigkeit der Ausgaben sind in Anhang III dieses Aufrufs festgelegt. Sofern nichts anderes angegeben, gelten die „Allgemeinen Bedingungen für Vereinbarungen über die Gewährung von Zuschüssen durch die Europäischen Gemeinschaften“, die unter folgender Internet- Adresse einsehbar sind:
http://europa.eu.int/comm/agriculture/grants/capinfo/index_de.htm
Die Auswahl eines Antrags verpflichtet die Kommission nicht, einen Finanzzuschuss in der vom Bewerber beantragten Höhe zu gewähren. Der gewährte Betrag kann den beantragten Betrag in keinem Fall übersteigen.
Projektdauer
 
Deadline
17. Oktober 2003
Kontakt
Die Zuschussanträge einschließlich Finanzierungsplan sind in einer der Amtssprachen der EU (ggf. mit Zusammenfassung in Englisch oder Französisch) unter Verwendung eines besonderen Formulars einzureichen, das unter folgender Internet- Adresse abgerufen werden kann:
http://europa.eu.int/comm/agriculture/grants/capinfo/index_de.htm Die Bewerber werden gebeten, die Verordnungen (EG) Nr. 814/2000 des Rates und (EG) Nr. 2208/2002 der Kommission aufmerksam zu lesen, bevor sie ihren Antrag stellen. (Die beiden Verordnungen können auch auf elektronischem Wege unter der oben genannten Internet-Adresse abgerufen werden.)

Europäische Kommission
Referat AGRI.B.1
zu Hd. Herrn E. Leguen de Lacroix
L130, 4/148A B-1049 Brüssel
2. Gleichzeitig ist spätestens bis zum 17. Oktober 2003, 24.00 Uhr, eine Kopie auf elektronischem Weg an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
AGRI-GRANTS@cec.eu.int

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