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Referenz
I07
zuletzt bearbeitet am
30.10.02
Programm Titel
ERLANGUNG VON ZUSCHÜSSEN IM BEREICH DER ARBEITSSCHUTZAUFSICHT (VP/2002/17)(VP/2002/18)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 260/02) (2002/C 264/07)
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele
Die Haushaltslinie B3-4310 ermöglicht es der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Projekte im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen, die mit ihrer Zielsetzung einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Prioritäten leisten können, die die Kommission sich gesetzt hat. Als besonders wichtig betrachtet die Kommission die Förderung einer stärkeren Einbeziehung der Arbeitsaufsichtsbeamten bei der wirksamen Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts.
Bei den allgemeinen Leitlinien im Bereich der Arbeitsschutzaufsicht wird die Kommission fachlich vom Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter unterstützt. Dieser Ausschuss wird auch davon unterrichtet, welche Vorschläge ausgewählt wurden.
Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die Kommission eine Kofinanzierung, die ausschließlich den nationalen für die Arbeitsaufsicht zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gewährt werden kann, für Projekte im folgenden Bereich:
- Europäische Kampagne der Arbeitsschutzbehörden für Arbeitssicherheit im Bauwesen.
— Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der vom Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter in den Mitgliedstaaten organisierten Europäischen Informationsrunde über Gefährdung durch Asbest, insbesondere internationaler Austausch über Präventionsstrategien und -verfahren (VP/2002/18)
Wichtiger Hinweis: die Projekte dürfen nur von den in denMitgliedstaaten für die Arbeitsschutzaufsicht zuständigen Behörden eingereicht werden.
Die für diesen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen bereitgestellten Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 800 000 EUR, davon rund 60 000 EUR je Mitgliedstaat.
Der Restbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltslinie B3-4310 ist für Zuschüsse an das Europäische Technikbüro der Gewerkschaften und für verschiedene internationale Organisationen, für Vorhaben im statistischen Bereich, für spezifische Leistungen sowie für spontan eingereichte Vorschläge bestimmt.
Der für die Projekte gewährte Zuschuss kann sich höchstens auf 70 % der Gesamtkosten belaufen. Die Zuschussempfänger werden nach den in diesem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kriterien und nach der Verfügbarkeit der Mittel ausgewählt. Die Dauer der Projekte ist im Prinzip nicht begrenzt, sollte jedoch außer in hinreichend begründeten Ausnahmefällen 18 Monate nicht überschreiten. Nur die nach dem Termin für die Einreichung von Vorschlägen (November 2002) entstandenen Kosten können berücksichtigt werden.
Zielgruppe
Es werden nur Vorschläge von Antragstellern berücksichtigt, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen einen eigenen Rechtsstatus haben.
- Sie müssen über eine eigene Verwaltungs- und Finanzstruktur verfügen.
- Ihre finanziellen Ressourcen dürfen nicht ausschließlich aus Zuschüssen und Finanzbeihilfen der Europäischen Institutionen bestehen. Einrichtungen, die im Finanzteil ihres Antragsformulars keine Angaben zu anderen Einnahmequellen machen, über die sie zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügen, werden automatisch ausgeschlossen.
- Ihr Vorschlag muss entsprechend den Vorschriften vorgelegt werden (mit einem offiziellen, datierten und unterzeichneten Begleitschreiben, auf dem die Bezugsnummer VP/2002/17 vermerkt ist), mit dem ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Antragsformular, mit dem von der Bank ausgestellten Bankkundenausweis, mit einem ausgeglichenen Finanzplan in Euro, mit allen im Leitfaden 2002 für den Zuschussantrag genannten Unterlagen.
- Sie müssen in der Lage sein, ihre Arbeiten während der Durchführung der vorgeschlagenen Aktion zu finanzieren.
- Sie müssen über die technischen Voraussetzungen dafür verfügen, die vorgeschlagene Aktion zu Ende zu führen.
Die Zuschussempfänger werden nach Prüfung der Vorschläge anhand folgender Kriterien ausgewählt:
- Übereinstimmung mit den oben definierten Zielen;
- Erkennbarkeit der gemeinschaftlichen Dimension;
- Anreizwirkung und Sichtbarkeit des Gemeinschaftszuschusses;
- für die Begleitung, Kontrolle und spätere Bewertung der vorgeschlagenen Aktion geplante Regelung;
- nachgewiesenes Fachwissen im gewählten Bereich;
- Fähigkeit zur Gewährleistung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten;
- beantragte Zuschusshöhe;
- Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Fördergebiet
 
Finanzierung
Die finanzielle Durchführbarkeit des Projekts muss nachgewiesen werden. Die Kommission ist daher über die für die Durchführung des Projekts vorgesehene Finanzplanung sowie den Stand der Verhandlungen mit den verschiedenen Partnern auf dem Laufenden zu halten.
Sind an einem Projekt mehrere Einrichtungen beteiligt, muss der Antrag von einer einzigen Einrichtung eingereicht werden, die gegenüber der Kommission als Antragsteller fungiert. Die jeweiligen Aufgabenbereiche der verschiedenen Einrichtungen müssen klar definiert sein. Der Antragsteller muss seinem Antrag die schriftliche Zustimmung der beteiligten Einrichtungen sowie den Entwurf des entsprechenden Untervertrags beilegen.
Der Zuschussempfänger muss sich ausdrücklich verpflichten, den auf ihn entfallenden Teil der Finanzierung zu gewährleisten und gegebenenfalls die nicht durch den Gemeinschaftszuschuss gedeckten Kosten im Fall der Zahlungsunfähigkeit der anderen an der Finanzierung beteiligten Partner zu übernehmen. Im Antrag sind alle anderen Finanzierungsmittel anzugeben.
Die Höhe des Zuschusses wird als prozentualer Anteil an den erstattungsfähigen für die Durchführung des Projekts veranschlagten Gesamtkosten berechnet. Dieser Prozentsatz kann je nach dem spezifischen Nutzen des Projekts zwischen 10 % und 70 % betragen, wobei insbesondere der Zusatznutzen für die EU berücksichtigt wird.
Die Kommissionsdienststelle, die für den vorliegenden Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zuständig ist, muss unverzüglich von allen weiteren Anträgen auf Bezuschussung in Kenntnis gesetzt werden, die bei anderen Stellen der Europäischen Union eingereicht wurden.
Die Finanzbestimmungen werden in dem Vertrag festgelegt, der dem Zuschussempfänger vor der Unterzeichnung vorgelegt wird.
Nachstehend aufgeführte Kosten gelten als nicht erstattungsfähig und können der Kommission weder mittelbar noch unmittelbar angelastet werden:
- Kapitalkosten;
- Rückstellungen allgemeiner Art (für Verluste, spätere Verbindlichkeiten usw.);
- Verbindlichkeiten;
- Zinsaufwendungen;
- zweifelhafte Forderungen;
- Wechselkursverluste, soweit sie nicht in Ausnahmefällen ausdrücklich vorgesehen sind;
- übermäßig hohe Kosten;
- Sachleistungen;
- Gewinnspanne;
- Vertriebs-, Marketing- und Werbekosten für Produkte oder kommerzielle Tätigkeiten;
- Kosten für den Schutz der Ergebnisse der vertraglich festgelegten Arbeiten.
Projektdauer
 
Deadline
30. November 2002
Kontakt
Europäische Kommission
GD Beschäftigung und Soziales
Jean-Monnet-Gebäude C3/064
L-2920 Luxemburg

Fax: (352) 430 13 42 59
empl d5 appels d'offres/propositions@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/employment_social/index_de.htm
http://europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/ tender_de.htm
Die Vorschläge sind in drei Ausfertigungen auf Papier (mit einem offiziellen, datierten und unterschriebenen Begleitschreiben, auf dem die Bezugsnummer vermerkt ist, mit dem ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Antragsformular, mit dem von der Bank ausgestellten Bankkundenausweis, mit einem ausgeglichenen Finanzplan in Euro (Ausgaben — Einnahmen) sowie mit allen im Leitfaden 2002 für den Zuschussantrag genannten Unterlagen) vor dem 30. November 2002 per Einschreiben an die oben angegebene Anschrift zu senden (es gilt das Datum des Poststempels). Vorschläge, die per Fax oder E-Mail eingereicht werden oder deren Unterlagen unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.

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