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Referenz
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I07
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zuletzt
bearbeitet am
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30.10.02
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Programm
Titel
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ERLANGUNG
VON ZUSCHÜSSEN IM BEREICH DER ARBEITSSCHUTZAUFSICHT
(VP/2002/17)(VP/2002/18)
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
260/02) (2002/C 264/07)
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Generaldirektion
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Beschäftigung
und Soziales
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Ziele
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Die
Haushaltslinie B3-4310 ermöglicht es der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften, Projekte im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen, die
mit ihrer Zielsetzung einen wichtigen Beitrag im Rahmen
der Prioritäten leisten können, die die Kommission sich
gesetzt hat. Als besonders wichtig betrachtet die Kommission
die Förderung einer stärkeren Einbeziehung der Arbeitsaufsichtsbeamten
bei der wirksamen Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts.
Bei den allgemeinen Leitlinien im Bereich der Arbeitsschutzaufsicht
wird die Kommission fachlich vom Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter
unterstützt. Dieser Ausschuss wird auch davon unterrichtet,
welche Vorschläge ausgewählt wurden.
Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die Kommission
eine Kofinanzierung, die ausschließlich den nationalen
für die Arbeitsaufsicht zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
gewährt werden kann, für Projekte im folgenden Bereich:
- Europäische Kampagne der Arbeitsschutzbehörden für
Arbeitssicherheit im Bauwesen.
— Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der vom Ausschuss
Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter in den Mitgliedstaaten
organisierten Europäischen Informationsrunde über Gefährdung
durch Asbest, insbesondere internationaler Austausch
über Präventionsstrategien und -verfahren (VP/2002/18)
Wichtiger Hinweis: die Projekte dürfen nur von
den in denMitgliedstaaten für die Arbeitsschutzaufsicht
zuständigen Behörden eingereicht werden.
Die für diesen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
bereitgestellten Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt
800 000 EUR, davon rund 60 000 EUR je Mitgliedstaat.
Der Restbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der
Haushaltslinie B3-4310 ist für Zuschüsse an das Europäische
Technikbüro der Gewerkschaften und für verschiedene
internationale Organisationen, für Vorhaben im statistischen
Bereich, für spezifische Leistungen sowie für spontan
eingereichte Vorschläge bestimmt.
Der für die Projekte gewährte Zuschuss kann sich höchstens
auf 70 % der Gesamtkosten belaufen. Die Zuschussempfänger
werden nach den in diesem Aufruf zur Einreichung von
Vorschlägen genannten Kriterien und nach der Verfügbarkeit
der Mittel ausgewählt. Die Dauer der Projekte ist im
Prinzip nicht begrenzt, sollte jedoch außer in hinreichend
begründeten Ausnahmefällen 18 Monate nicht überschreiten.
Nur die nach dem Termin für die Einreichung von Vorschlägen
(November 2002) entstandenen Kosten können berücksichtigt
werden.
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Zielgruppe
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Es
werden nur Vorschläge von Antragstellern berücksichtigt,
die folgende Kriterien erfüllen:
- Sie müssen einen eigenen Rechtsstatus haben.
- Sie müssen über eine eigene Verwaltungs- und Finanzstruktur
verfügen.
- Ihre finanziellen Ressourcen dürfen nicht ausschließlich
aus Zuschüssen und Finanzbeihilfen der Europäischen
Institutionen bestehen. Einrichtungen, die im Finanzteil
ihres Antragsformulars keine Angaben zu anderen Einnahmequellen
machen, über die sie zum Zeitpunkt der Antragstellung
verfügen, werden automatisch ausgeschlossen.
- Ihr Vorschlag muss entsprechend den Vorschriften vorgelegt
werden (mit einem offiziellen, datierten und unterzeichneten
Begleitschreiben, auf dem die Bezugsnummer VP/2002/17
vermerkt ist), mit dem ausgefüllten, datierten und unterschriebenen
Antragsformular, mit dem von der Bank ausgestellten
Bankkundenausweis, mit einem ausgeglichenen Finanzplan
in Euro, mit allen im Leitfaden 2002 für den Zuschussantrag
genannten Unterlagen.
- Sie müssen in der Lage sein, ihre Arbeiten während
der Durchführung der vorgeschlagenen Aktion zu finanzieren.
- Sie müssen über die technischen Voraussetzungen dafür
verfügen, die vorgeschlagene Aktion zu Ende zu führen.
Die Zuschussempfänger werden nach Prüfung der Vorschläge
anhand folgender Kriterien ausgewählt:
- Übereinstimmung mit den oben definierten Zielen;
- Erkennbarkeit der gemeinschaftlichen Dimension;
- Anreizwirkung und Sichtbarkeit des Gemeinschaftszuschusses;
- für die Begleitung, Kontrolle und spätere Bewertung
der vorgeschlagenen Aktion geplante Regelung;
- nachgewiesenes Fachwissen im gewählten Bereich;
- Fähigkeit zur Gewährleistung des Informations- und
Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten;
- beantragte Zuschusshöhe;
- Kosten-Nutzen-Verhältnis. |
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Fördergebiet
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Finanzierung
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Die
finanzielle Durchführbarkeit des Projekts muss nachgewiesen
werden. Die Kommission ist daher über die für die Durchführung
des Projekts vorgesehene Finanzplanung sowie den Stand
der Verhandlungen mit den verschiedenen Partnern auf
dem Laufenden zu halten.
Sind an einem Projekt mehrere Einrichtungen beteiligt,
muss der Antrag von einer einzigen Einrichtung eingereicht
werden, die gegenüber der Kommission als Antragsteller
fungiert. Die jeweiligen Aufgabenbereiche der verschiedenen
Einrichtungen müssen klar definiert sein. Der Antragsteller
muss seinem Antrag die schriftliche Zustimmung der beteiligten
Einrichtungen sowie den Entwurf des entsprechenden Untervertrags
beilegen.
Der Zuschussempfänger muss sich ausdrücklich verpflichten,
den auf ihn entfallenden Teil der Finanzierung zu gewährleisten
und gegebenenfalls die nicht durch den Gemeinschaftszuschuss
gedeckten Kosten im Fall der Zahlungsunfähigkeit der
anderen an der Finanzierung beteiligten Partner zu übernehmen.
Im Antrag sind alle anderen Finanzierungsmittel anzugeben.
Die Höhe des Zuschusses wird als prozentualer Anteil
an den erstattungsfähigen für die Durchführung des Projekts
veranschlagten Gesamtkosten berechnet. Dieser Prozentsatz
kann je nach dem spezifischen Nutzen des Projekts zwischen
10 % und 70 % betragen, wobei insbesondere der Zusatznutzen
für die EU berücksichtigt wird.
Die Kommissionsdienststelle, die für den vorliegenden
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zuständig ist,
muss unverzüglich von allen weiteren Anträgen auf Bezuschussung
in Kenntnis gesetzt werden, die bei anderen Stellen
der Europäischen Union eingereicht wurden.
Die Finanzbestimmungen werden in dem Vertrag festgelegt,
der dem Zuschussempfänger vor der Unterzeichnung vorgelegt
wird.
Nachstehend aufgeführte Kosten gelten als nicht erstattungsfähig
und können der Kommission weder mittelbar noch unmittelbar
angelastet werden:
- Kapitalkosten;
- Rückstellungen allgemeiner Art (für Verluste, spätere
Verbindlichkeiten usw.);
- Verbindlichkeiten;
- Zinsaufwendungen;
- zweifelhafte Forderungen;
- Wechselkursverluste, soweit sie nicht in Ausnahmefällen
ausdrücklich vorgesehen sind;
- übermäßig hohe Kosten;
- Sachleistungen;
- Gewinnspanne;
- Vertriebs-, Marketing- und Werbekosten für Produkte
oder kommerzielle Tätigkeiten;
- Kosten für den Schutz der Ergebnisse der vertraglich
festgelegten Arbeiten. |
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Projektdauer
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Deadline
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| 30.
November 2002 |
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Kontakt
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Europäische
Kommission
GD Beschäftigung und Soziales
Jean-Monnet-Gebäude C3/064
L-2920 Luxemburg
Fax:
(352) 430 13 42 59
empl
d5 appels d'offres/propositions@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/employment_social/index_de.htm
http://europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/
tender_de.htm
Die
Vorschläge sind in drei Ausfertigungen auf Papier
(mit einem offiziellen, datierten und unterschriebenen
Begleitschreiben, auf dem die Bezugsnummer vermerkt
ist, mit dem ausgefüllten, datierten und unterschriebenen
Antragsformular, mit dem von der Bank ausgestellten
Bankkundenausweis, mit einem ausgeglichenen Finanzplan
in Euro (Ausgaben — Einnahmen) sowie mit allen im
Leitfaden 2002 für den Zuschussantrag genannten Unterlagen)
vor dem 30. November 2002 per Einschreiben
an die oben angegebene Anschrift zu senden (es gilt
das Datum des Poststempels). Vorschläge, die per Fax
oder E-Mail eingereicht werden oder deren Unterlagen
unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
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Europäische
Institutionnen
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