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Referenz
I06
zuletzt bearbeitet am
25.03.2004
Programm Titel
Information, Kunsultation und Beteiligung der Unternehmensvertreter
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2004/C 72/11)
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele
Die Haushaltsbehörde hat das Budget des Haushaltspostens 04030303 für das Jahr 2004 auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Es sind insbesondere Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen veranschlagt, die der Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter im Hinblick auf Information, Konsultation und Beteiligung in Unternehmen dienen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, wobei prioritär Unternehmen unterstützt werden, die nicht unter die Richtlinien 94/45/EG und 97/74/EG fallen. Die Mittel können ebenfalls für die Ausbildung der Vertreter in grenzübergreifenden Gremien für Information, Konsultation und Beteiligung genutzt werden, insbesondere, um eine stärkere Vertretung von Frauen zu erreichen, sowie für innovative Maßnahmen zur Verhütung bzw. Beilegung von Arbeitskonflikten in multinationalen Unternehmen, die im Zusammenhang mit Umstrukturierungen auftreten.
Maßnahmen, die die Beteiligung von Vertretern der Sozialpartner aus den beitretenden Ländern bzw. Kandidatenländern zum Gegenstand haben, sind ebenfalls durch die Haushaltsmittel gedeckt.
Zu allen im Rahmen dieses Haushaltspostens finanzierten Maßnahmen haben behinderte Menschen unbeschränkten Zugang.
I ANGESTREBTE ZIELE
Die Erläuterungen zum Haushaltsposten weisen nachdrücklich auf das Ziel der bezuschussten Maßnahmen hin. Sie sollen auf pragmatische Art und Weise die Voraussetzungen für die Entwicklung der Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Unternehmen schaffen, und zwar durch Förderung der Anliegen in den Richtlinien 94/45/EG und 97/74/EG über den Europäischen Betriebsrat, der Richtlinien 2001/86/EG und 2003/72/EG des Rates hinsichtlich der Einbeziehung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft bzw. der Europäischen Genossenschaft und der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft.
Für das Haushaltsjahr 2004 ist eine Reihe prioritärer Ziele festgelegt worden:
- Austausch von Informationen und Erfahrungen zur Vorbereitung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft und der Europäischen Genossenschaft auf Information, Anhörung und Mitwirkung;
- Zusammenarbeit zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, um eine ordnungsgemäße Information und Konsultation aller Arbeitnehmer auf allen Ebenen (national und europäisch) von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen zu gewährleisten;
- Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und einer ausgewogeneren Repräsentation von Männern und Frauen in transnationalen Vertretungsgremien;
- Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit im Bereich der Information und Konsultation zwischen Arbeitnehmervertretern, zwischen Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmer-und Arbeitgebervertretern aus Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten oder auch in den Beitrittsländern tätig sind;
- innovative Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Management von Information, Konsultation und Beteiligung (einschließlich der finanziellen Beteiligung), mit der Antizipierung des Wandels und mit der Verhütung bzw. Beilegung von Arbeitskonflikten in multinationalen Unternehmen im Kontext der Entwicklungs- und Wettbewerbsstrategien der verschiedenen Wirtschaftszweige und bei Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen und Betriebsverlagerungen;
- Maßnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung von Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern in multinationalen Unternehmen über die soziale Verantwortung der Unternehmen;
- Unterstützung bei der Einrichtung von Informations- und Konsultationsgremien und bei der Umsetzung vorbildlicher Verfahren in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen;
- Erstellung von Erfahrungsbilanzen über die Einrichtung von Europäischen Betriebsräten sowie über deren Arbeitsweise und die Effizienz der Information und Konsultation in diesen Betriebsräten.
Zielgruppe
Förderungsfähigkeit der Maßnahmen
Der Haushaltsposten soll spezifische Maßnahmen finanzieren. Daher sollen die Zuschüsse nicht dazu dienen, die reguläre Tätigkeit bzw. die Zusammenkünfte von Gremien der Arbeitgeber-oder Arbeitnehmervertreter (Sozialpartner) zu finanzieren; sie sollen nur unmittelbar mit Projekten zusammenhängende zusätzliche Ausgaben abdecken. Folgende Aktionen sind förderungsfähig:
1. Beispielhafte Verfahren, Informations- und Berichtsaustausch im Bereich der Information, Konsultation und Beteiligung in Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen; Verhältnis zwischen Informations- und Konsultationsverfahren im Unternehmen und in der sektoralen Dimension auf europäischer
Ebene
2. Aktionen zur Vorbereitung der Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern in der Europäischen Aktiengesellschaft oder der Europäischen Genossenschaft
3. Innovative Aktionen in Bezug auf die Verbreitung des Rechts auf Information, Konsultation und Beteiligung, die Antizipierung des Wandels und die Verhütung bzw. Beilegung von Arbeitskonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen und
Betriebsverlagerungen
Förderungsfähigkeit der Projektträger
Projektträger müssen Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter sein.
- Arbeitnehmerseite: Es kann sich um einen Betriebsrat oder ein ähnliches Gremium der allgemeinen Arbeitnehmervertretung bzw. um eine Gewerkschaft auf regionaler, nationaler, europäischer oder branchenübergreifender Ebene handeln.
- Arbeitgeberseite: Die Anträge können von der Leitung des betreffenden Unternehmens bzw. der betreffenden Unternehmensgruppe oder von einem auf regionaler, nationaler, europäischer oder branchenübergreifender Ebene tätigen Arbeitgebervertretungsgremium kommen.
Anträge von Fachgremien, wie z. B. Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen ohne Erwerbszweck, werden nur dann in Betracht gezogen, wenn derartige Projektträger ausdrücklich von einer oder mehreren der oben erwähnten Parteien beauftragt werden und es sich um ordnungsgemäß konstituierte juristische Personen handelt.
Gemeinsame Aktionen von Arbeitnehmern/Arbeitgebern sind besonders unterstützungswürdig. Gemeinsame Projekte sind von einer der betreffenden Parteien vorzulegen, die die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Kommission erfüllt; die andere Partei muss ihre schriftliche Zustimmung zur gemeinsamen Vertragsausführung erteilen. Außer unter außergewöhnlichen Umständen müssen Projekte, die nur ein Informationsund Konsultationsgremium einbeziehen, als gemeinsame Projekte vorgelegt werden.
Eine Einzelperson kann nicht als Projektträger fungieren. Antragstellende juristische Personen müssen ordnungsgemäß konstituiert und eingetragen sein. Es sind Angaben zur Rechtsform des Antragstellers zu machen, und die UStIdNr. ist anzugeben. Ein Exemplar der Satzung oder der Statuten des Antragstellers und gegebenenfalls die Bescheinigung der amtlichen Eintragung sind mit dem Antrag vorzulegen.
Zuschüsse an gewerbliche Einrichtungen können nur für Projekte gewährt werden, mit denen kein unmittelbarer Erwerbszweck verfolgt wird und auf keinen Fall Gewinne erwirtschaftet werden sollen.
Projektbeteiligte
Bei den Projektbeteiligten sollte es sich im Allgemeinen um
Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter handeln:
Mitglieder oder zukünftige Mitglieder von Informations-, Konsultations-und Beteiligungsgremien; Führungskräfte von Unternehmen oder Unternehmensgruppen bzw. Mitglieder von Arbeitgeberverbänden;
Funktionäre von Arbeitnehmerorganisationen/
Gewerkschaftsvertreter; von den oben erwähnten Sozialpartnern benannte Sachverständige.
Geltungsbereich
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben (Projektträger aus den beitretenden Ländern können ab dem 1. Januar 2004 Anträge einreichen; die Mittelbindungen und Zahlungen für diese Anträge können jedoch erst nach dem Beitritt dieser Länder am 1. Mai 2004 erfolgen.). Aktionen unter Beteiligung von Sozialpartnervertretern aus den beitretenden Ländern bzw. Kandidatenländern sind unterstützungswürdig. Die Aktionen müssen vollständig in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in den 13 beitretenden Ländern bzw.
Kandidatenländern durchgeführt werden. Personen mit Wohnsitz in Drittländern können an Aktionen im Rahmen dieses Haushaltspostens teilnehmen, ihre Reise-, Unterbringungs-, Aufenthalts- und Personalkosten können jedoch nicht erstattet werden.
Auswahlkriterien
Der Antragsteller muss die finanzielle und betriebliche Leistungsfähigkeit nachweisen können, die für die Durchführung der zu fördernden Tätigkeit erforderlich ist. Somit muss er über dauerhafte und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, um seine Tätigkeit während des Durchführungszeitraums des Projekts aufrechtzuerhalten und sich gegebenenfalls an dessen Finanzierung zu beteiligen. Der Antragsteller muss auch über die erforderlichen (fachlichen und administrativen) Ressourcen verfügen, um die Tätigkeit erfolgreich durchzuführen.
Der Antragsteller muss folgende Unterlagen beifügen:
- Bilanz des letzten Geschäftsjahres oder Revisionsbericht
- Lebenslauf des Projektleiters und ggf. der Personen, die die im Rahmen der zu bezuschussenden Maßnahme anfallenden
Aufgaben übernehmen und die mit dem Antragsformular bereitgestellte ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnen, in der bestätigt wird:
· dass der Antragsteller über die finanzielle und betriebliche Leistungsfähigkeit verfügt, um die vorgeschlagene Aktion durchführen zu können, und
· dass der Antragsteller sich nicht in einer der in Artikel 93 der Haushaltsordnung aufgeführten Situationen befindet, was Sozialversicherung, Steuern, Konkursverfahren sowie berufliches Fehlverhalten, Betrug, Korruption oder strafbare Handlungen sonstiger Art betrifft, und dass er seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Gemeinschaften bei sonstigen Zuschussvergabe- oder Vertragsverfahren stets erfüllt hat.
Finanzierung
Aussagefähige Beträge
zum 26. März 2004 für die erste Sitzung des Ausschusses : 1,3 Mio. EUR
zum 19. Mai 2004 für die zweite Sitzung des Ausschusses : 2,5 Mio. EUR
zum 10. September 2004 für die dritte Sitzung des Ausschusses : 3,2 Mio. EUR

Vereinbarung über die Gewährung einer Finanzhilfe

Den erfolgreichen Antragstellern wird ein Begleitschreiben mit zwei Exemplaren der Vereinbarung zur Annahme und Unterzeichnung übermittelt. Die Kommission sendet anschließend ein unterzeichnetes Exemplar zurück.
Das Projekt darf nicht vor dem Datum der Vorlage des Zuschussantrags in Angriff genommen werden. Vor dem Eingang einer Vereinbarung angefallene Kosten gehen zu Lasten des Projektträgers.
Ein Antrag auf Verlängerung der in der Vereinbarung festgelegten Ausführungsfrist wird nur unter außergewöhnlichen Umständen akzeptiert und nur dann, wenn er spätestens zwei Monate vor dem Ende der festgelegten Frist eingeht. Der Zuschuss deckt nicht sämtliche Projektkosten. Die Kommission behält sich das Recht vor, bestimmte Teile des Finanzplans abzulehnen und/oder einen Höchstbetrag festzusetzen. Ferner wird vom Projektträger eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten der Maßnahme verlangt. Eine Beteiligung in Form von Sachleistungen wird nicht akzeptiert. Der durchschnittliche Zuschussbetrag pro Projekt lag im Jahr 2003 bei 70 000 EUR; die Kommission zieht jedoch gegebenenfalls auch umfangreichere Projekte in Betracht, sofern die Ziele des Haushaltspostens durch diese Projekte effizienter erreicht werden können.
Die Zahlungsbedingungen sind in der Vereinbarung aufgeführt.
Projektdauer
Es werden nur Projekte berücksichtigt, die 2004 anlaufen. Die Laufzeit einer Aktion beträgt im Regelfall höchsten 12 Monate.
Deadline
26. März 2004
19. Mai 2004

10. September 2004
Kontakt


Europäische Kommission
GD EMPL/D.1 J37-4/20
Haushaltsposten 04030303
B-1049 Brüssel
Zusätzlich ist der Antrag per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
EMPL-B3-4003@cec.eu.int
http://forum.europa.eu.int/Public/irc/empl/european_works_council/library

 

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