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Leitlinien
für die Gemeinschaftsinitiative INTERREG im Zeitraum
2000-2006 Nach Anhörung des Europäischen Parlaments
und der Ausschüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten
hat die Europäische Kommission am 28. April 2000 die
endgültige Fassung der Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative
INTERREG angenommen. Die Gesamtbeteiligung des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an der neuen
Initiative beträgt 4,875 Milliarden Euro für den Zeitraum
2000-2006. Die neue Initiative INTERREG III wird über
drei Ausrichtungen umgesetzt :
-Ausrichtung A betrifft grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
d.h. die Förderung integrierter Regionalentwicklung
zwischen Grenzregionen.
-Ausrichtung B ist der transnationalen Kooperation
gewidmet und soll zur harmonischen räumlichen Integration
im gesamten Gemeinschaftsgebiet beitragen.
- Ausrichtung C zielt auf die Stärkung der interregionalen
Zusammenarbeit und somit auf die Verbesserung der
Maßnahmen und Verfahren interregionaler Wirtschaftsförderung.
Die Leitlinien
für 2000-2006 tragen den Erfahrungen des Zeitraums
1994-1999 Rechnung. Sie sollen die bisher erzielten
Ergebnisse verstärken und sicherstellen, daß die beteiligten
Regionen und Gebiete ihre Aktionen koordinieren und
eine echte Zusammenarbeit entwickeln. So sind gemeinsame
Strategien und Programme und für deren Ausarbeitung
gemeinsame Verwaltungsstrukturen zu entwicklen, die
mit der Koordination, der Projektauswahl, der Verwaltung
und der Begleitung der Umsetzung betraut werden.
Anfang
und Ende des Programms :
1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006.
Gesamtbudget :
INTERREG III : 4.875 millionen Euros(über die
gesamte Periode)
Rechtsgrundlage
der Finanzierung :
Artikel 20 und 21 des Reglements (CE) n° 1260/1999
allgemeine Verfügbarkeit des Strukturfonds.
Art der gemeinschaftliche Teilnahme :
Kofinanzierung, nicht rückerstattbar
Höhe
der gemeinschaftlichen Teilnahme :
INTERREG III: maximal 75 % der Gesamtkosten für
Projekte und Programme im Zielgebiet 1; sonst maximal
50 %.
Zur
Teilnahme am Programm autorisierte Einrichtungen :
öffentliche oder private Einrichtungen,
die grenzüberschreitender, transnationale oder
interregionale Entwicklung betreiben (INTERREG III)
Bedingungen
zur Teilnahme am Programm :
Eine Organisation oder Unternehmung die ein wählbares
Projekt dem Strukturfonds vorschlägt.
Vorgehensweise:
Kontaktaufnahme mit den nationalen oder regionalen
zuständigen Stellen, oder der Europäischen
Kommission
Kontakt:
offizielles Journal der Europäischen Kommission
und auf dem Server EUROPA (site INFOREGIO)
http://www.inforegio.cec.eu.int
allgemeine Kontaktstelle :
Direction
Générale Politique régionale
Direction générale Politique régionale
Rue de la Loi 200
B-1049 Bruxelles
Mme Helander
CSM 1 09/62
TEL:00.322.29.50.354
Elisabeth.helander@cec.eu.int
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