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Referenz
I05
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
INTERREG III
2000-2006

Budgetlinie B2-141
Amtsblatt/Haushaltslinie
Generaldirektion
Politique régionale
Ziele

Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative INTERREG im Zeitraum 2000-2006 Nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Ausschüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission am 28. April 2000 die endgültige Fassung der Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative INTERREG angenommen. Die Gesamtbeteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an der neuen Initiative beträgt 4,875 Milliarden Euro für den Zeitraum 2000-2006. Die neue Initiative INTERREG III wird über drei Ausrichtungen umgesetzt :
-Ausrichtung A betrifft grenzüberschreitende Zusammenarbeit, d.h. die Förderung integrierter Regionalentwicklung zwischen Grenzregionen.
-Ausrichtung B ist der transnationalen Kooperation gewidmet und soll zur harmonischen räumlichen Integration im gesamten Gemeinschaftsgebiet beitragen.
- Ausrichtung C zielt auf die Stärkung der interregionalen Zusammenarbeit und somit auf die Verbesserung der Maßnahmen und Verfahren interregionaler Wirtschaftsförderung.

Die Leitlinien für 2000-2006 tragen den Erfahrungen des Zeitraums 1994-1999 Rechnung. Sie sollen die bisher erzielten Ergebnisse verstärken und sicherstellen, daß die beteiligten Regionen und Gebiete ihre Aktionen koordinieren und eine echte Zusammenarbeit entwickeln. So sind gemeinsame Strategien und Programme und für deren Ausarbeitung gemeinsame Verwaltungsstrukturen zu entwicklen, die mit der Koordination, der Projektauswahl, der Verwaltung und der Begleitung der Umsetzung betraut werden.

Anfang und Ende des Programms :
1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006.

Gesamtbudget :
INTERREG III : 4.875 millionen Euros(über die gesamte Periode)

Rechtsgrundlage der Finanzierung :
Artikel 20 und 21 des Reglements (CE) n° 1260/1999 allgemeine Verfügbarkeit des Strukturfonds.

Art der gemeinschaftliche Teilnahme :
Kofinanzierung, nicht rückerstattbar

Höhe der gemeinschaftlichen Teilnahme :
INTERREG III: maximal 75 % der Gesamtkosten für Projekte und Programme im Zielgebiet 1; sonst maximal 50 %.

Zur Teilnahme am Programm autorisierte Einrichtungen :
öffentliche oder private Einrichtungen, die grenzüberschreitender, transnationale oder interregionale Entwicklung betreiben (INTERREG III)

Bedingungen zur Teilnahme am Programm :
Eine Organisation oder Unternehmung die ein wählbares Projekt dem Strukturfonds vorschlägt.

Vorgehensweise:
Kontaktaufnahme mit den nationalen oder regionalen zuständigen Stellen, oder der Europäischen Kommission

Kontakt:
offizielles Journal der Europäischen Kommission und auf dem Server EUROPA (site INFOREGIO)
http://www.inforegio.cec.eu.int
allgemeine Kontaktstelle :
Direction Générale Politique régionale
Direction générale Politique régionale
Rue de la Loi 200
B-1049 Bruxelles
Mme Helander
CSM 1 09/62
TEL:00.322.29.50.354
Elisabeth.helander@cec.eu.int

 

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