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Referenz
I03
zuletzt bearbeitet am
03.09.2003
Programm Titel
Grenzübergreifende Initiativen zugunsten von kommunalen und regionalen Behörden in den an Beitrittsländer angrenzenden EU-Regionen
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 206/16)
Generaldirektion

ELARG/3/140503/ADM/B53003.
B 5 3003 (2003) — Maßnahmen im Vorgriff auf die Auswirkungen der Erweiterung auf die EU-Grenzregionen.

Ziele
Das Programm dient zur Verbesserung der Kapazitäten der Regional- und Kommunalverwaltungen, zukunftsfähige grenzübergreifende Netze zu entwickeln und zu verwalten, und zwar in den Bereichen Jugend, Kultur, Gesundheit, soziale Angelegenheiten, Umweltschutz und Zivilschutz, Energie, Verkehr und Verbraucherschutz, einschließlich Organisation von lokalen Aktivitäten und Nachbarschaftsprogrammen in genannten Bereichen.
Dazu werden im Rahmen des Programms folgende Projekte gefördert:
1. Unterstützung der kommunalen und regionalen Behörden beim Erwerb der für die Entwicklung und Umsetzung von grenzübergreifenden Strukturen erforderlichen Kenntnisse.
2. Institutionalisierung von Kontakten und Förderung zukunftsfähiger grenzübergreifender Strukturen gemeinsam mit Kreis- und Regionalbehörden in einer Reihe festgelegter Felder.
3. Förderung der kulturellen Verständigung der Grenzregionen im Wege gemeinsamer nachbarschaftlicher Aktivitäten.
Zielgruppe
Kommunalverwaltung, Regionalverwaltung, Städte und Gemeinden bzw. Zusammenschlüsse von Städten und Gemeinden eines der EU-Mitgliedstaaten.
Fördergebiet
Die Projektaktivitäten müssen gleichzeitig in mindestens zwei der im Weiteren aufgeführten EU-Grenzregionen stattfinden:
— Finnland: Etelä-Suomi, Uusimaa
— Italien: Friuli-Venezia Giulia, Veneto
— Griechenland: Anatoliki Makedonia-Thraki, Kentriki Makedonia, Kriti, Notio Aigaio, Voreio Aigaio
— Österreich: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Wien
— Deutschland: Berlin, Brandenburg, Chemnitz, Dresden, Mecklenburg-Vorpommern, Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz.
Finanzierung
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt verfügbarer Betrag 4,64 Millionen EUR.
a) Mindestzuschuss zu einem Projekt: 300 000 EUR.
b) Höchstzuschuss zu einem Projekt: 750 000 EUR.
c) Höchstanteil des Zuschusses der Gemeinschaft an Projektkosten: 75 %.
Projektdauer
Projektmindestdauer: 12 Monate.
Projekthöchstdauer: 24 Monate.
Deadline
10. November 2003,
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