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Referenz
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I03
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zuletzt
bearbeitet am
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03.09.2003
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Programm
Titel
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Grenzübergreifende
Initiativen zugunsten von kommunalen und regionalen
Behörden in den an Beitrittsländer angrenzenden EU-Regionen
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C
206/16)
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Generaldirektion
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ELARG/3/140503/ADM/B53003.
B 5 3003 (2003) — Maßnahmen im Vorgriff auf die
Auswirkungen der Erweiterung auf die EU-Grenzregionen.
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Ziele
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Das
Programm dient zur Verbesserung der Kapazitäten der
Regional- und Kommunalverwaltungen, zukunftsfähige grenzübergreifende
Netze zu entwickeln und zu verwalten, und zwar in den
Bereichen Jugend, Kultur, Gesundheit, soziale Angelegenheiten,
Umweltschutz und Zivilschutz, Energie, Verkehr und Verbraucherschutz,
einschließlich Organisation von lokalen Aktivitäten
und Nachbarschaftsprogrammen in genannten Bereichen.
Dazu werden im Rahmen des Programms folgende Projekte
gefördert:
1. Unterstützung der kommunalen und regionalen Behörden
beim Erwerb der für die Entwicklung und Umsetzung von
grenzübergreifenden Strukturen erforderlichen Kenntnisse.
2. Institutionalisierung von Kontakten und Förderung
zukunftsfähiger grenzübergreifender Strukturen gemeinsam
mit Kreis- und Regionalbehörden in einer Reihe festgelegter
Felder.
3. Förderung der kulturellen Verständigung der Grenzregionen
im Wege gemeinsamer nachbarschaftlicher Aktivitäten. |
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Zielgruppe
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| Kommunalverwaltung,
Regionalverwaltung, Städte und Gemeinden bzw. Zusammenschlüsse
von Städten und Gemeinden eines der EU-Mitgliedstaaten. |
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Fördergebiet
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Die
Projektaktivitäten müssen gleichzeitig in mindestens
zwei der im Weiteren aufgeführten EU-Grenzregionen stattfinden:
— Finnland: Etelä-Suomi, Uusimaa
— Italien: Friuli-Venezia Giulia, Veneto
— Griechenland: Anatoliki Makedonia-Thraki, Kentriki
Makedonia, Kriti, Notio Aigaio, Voreio Aigaio
— Österreich: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich,
Oberösterreich, Steiermark, Wien
— Deutschland: Berlin, Brandenburg, Chemnitz, Dresden,
Mecklenburg-Vorpommern, Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz. |
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Finanzierung
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Für
diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen insgesamt
verfügbarer Betrag 4,64 Millionen EUR.
a) Mindestzuschuss zu einem Projekt: 300 000 EUR.
b) Höchstzuschuss zu einem Projekt: 750 000 EUR.
c) Höchstanteil des Zuschusses der Gemeinschaft an Projektkosten:
75 %. |
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Projektdauer
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Projektmindestdauer:
12 Monate.
Projekthöchstdauer: 24 Monate. |
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Deadline
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| 10.
November 2003, |
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Kontakt
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Europäische
Institutionnen
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