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Referenz
I02
zuletzt bearbeitet am
03.09.2003
Programm Titel
Qualifizierungsinitiativen für gefährdete Gruppen der Erwerbsbevölkerung in den an die Kandidatenländer grenzenden EU-Regionen
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 206/15)
Generaldirektion

ELARG/2/140503/EMP/B53003.
B 5 3003 (2003) - Vorbereitende Maßnahmen betreffend die Auswirkungen der Erweiterung in den Grenzregionen der Union.

Ziele
Ziel dieses Programms sind die Qualifizierung, Schulung und Steigerung der beruflichen und geografischen Mobilität der Personen, die gegenwärtig oder möglicherweise künftig in kleinen und mittleren Unternehmen in von der Erweiterung betroffenen Wirtschaftszweigen arbeiten, insbesondere der am meisten gefährdeten Gruppen wie z. B. ungelernter Arbeiter.
Dazu wird das Programm die Organisation und Durchführung regionaler Qualifizierungsprogramme unterstützen, die
i) sich auf die am meisten gefährdeten Gruppen, insbesondere die ungelernten Arbeiter, konzentrieren;
ii) sich auf die berufliche Mobilität in besonders von den Folgen der Erweiterung betroffener Wirtschaftszweige, z. B. arbeitsintensive Sektoren, konzentrieren;
iii) wichtige Bereiche fördern, in denen Regionen sich Wettbewerbsvorteile erarbeiten und neue Arbeitsplätze schaffen können, u. a. im Umweltschutzbereich;
iv) die zur Entwicklung von Verbindungen zwischen Bildungsinstituten und der Geschäftswelt beitragen.
Zielgruppe
Sozialpartner, Bildungseinrichtungen, Weiterbildungszentren und Universitäten in einem EU-Mitgliedstaat.
Fördergebiet
Die Maßnahmen müssen in mindestens 3 der folgenden EU-Grenzregionen stattfinden:
- Finnland: Etelä-Suomi, Uusimaa
- Italien: Friuli-Venezia Giulia, Veneto
- Griechenland: Anatoliki Makedonia-Thraki, Kentriki Makedonia, Kriti, Notio Aigaio, Voreio Aigaio
- Österreich: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Wien
- Deutschland: Berlin, Brandenburg, Chemnitz, Dresden, Mecklenburg-Vorpommern, Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz.
Finanzierung
Verfügbarer Gesamtbetrag für diese Aufforderung 5 Mio. EUR.
a) Mindestzuschuss pro Projekt: 500 000 EUR.
b) Höchstzuschuss pro Projekt: 1 000 000 EUR.
c) Maximaler Anteil der durch Gemeinschaftsfinanzierung gedeckten Projektkosten: 75 %.
Projektdauer
Minimale Projektlaufzeit: 12 Monate.
Maximale Projektlaufzeit: 24 Monate.
Deadline
10. November 2003,
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