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Referenz
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I02
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zuletzt
bearbeitet am
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03.09.2003
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Programm
Titel
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Qualifizierungsinitiativen
für gefährdete Gruppen der Erwerbsbevölkerung in den
an die Kandidatenländer grenzenden EU-Regionen
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C
206/15)
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Generaldirektion
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ELARG/2/140503/EMP/B53003.
B 5 3003 (2003) - Vorbereitende Maßnahmen betreffend
die Auswirkungen der Erweiterung in den Grenzregionen
der Union.
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Ziele
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Ziel
dieses Programms sind die Qualifizierung, Schulung und
Steigerung der beruflichen und geografischen Mobilität
der Personen, die gegenwärtig oder möglicherweise künftig
in kleinen und mittleren Unternehmen in von der Erweiterung
betroffenen Wirtschaftszweigen arbeiten, insbesondere
der am meisten gefährdeten Gruppen wie z. B. ungelernter
Arbeiter.
Dazu wird das Programm die Organisation und Durchführung
regionaler Qualifizierungsprogramme unterstützen, die
i) sich auf die am meisten gefährdeten Gruppen, insbesondere
die ungelernten Arbeiter, konzentrieren;
ii) sich auf die berufliche Mobilität in besonders von
den Folgen der Erweiterung betroffener Wirtschaftszweige,
z. B. arbeitsintensive Sektoren, konzentrieren;
iii) wichtige Bereiche fördern, in denen Regionen sich
Wettbewerbsvorteile erarbeiten und neue Arbeitsplätze
schaffen können, u. a. im Umweltschutzbereich;
iv) die zur Entwicklung von Verbindungen zwischen Bildungsinstituten
und der Geschäftswelt beitragen. |
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Zielgruppe
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| Sozialpartner,
Bildungseinrichtungen, Weiterbildungszentren und Universitäten
in einem EU-Mitgliedstaat. |
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Fördergebiet
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Die
Maßnahmen müssen in mindestens 3 der folgenden EU-Grenzregionen
stattfinden:
- Finnland: Etelä-Suomi, Uusimaa
- Italien: Friuli-Venezia Giulia, Veneto
- Griechenland: Anatoliki Makedonia-Thraki, Kentriki
Makedonia, Kriti, Notio Aigaio, Voreio Aigaio
- Österreich: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich,
Oberösterreich, Steiermark, Wien
- Deutschland: Berlin, Brandenburg, Chemnitz, Dresden,
Mecklenburg-Vorpommern, Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz. |
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Finanzierung
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Verfügbarer
Gesamtbetrag für diese Aufforderung 5 Mio. EUR.
a) Mindestzuschuss pro Projekt: 500 000 EUR.
b) Höchstzuschuss pro Projekt: 1 000 000 EUR.
c) Maximaler Anteil der durch Gemeinschaftsfinanzierung
gedeckten Projektkosten: 75 %. |
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Projektdauer
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Minimale
Projektlaufzeit: 12 Monate.
Maximale Projektlaufzeit: 24 Monate. |
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Deadline
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| 10.
November 2003, |
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Kontakt
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Europäische
Institutionnen
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