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Referenz
F03
zuletzt bearbeitet am
04.11.2003
Programm Titel
Innovative Maßnahmen, die gemäß Artikel 6 der Verordnung über den
Europäischen Sozialfonds finanziert werden:
„Innovative Ansätze zur Bewältigung des Wandels“
Amtsblatt/Haushaltslinie
Haushaltslinie B2-1630
VP/2003/021
(2003/C 262/11)
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele

Nach Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Sozialfonds
werden innovative Maßnahmen unterstützt, die darauf abzielen, neue Ansätze zu fördern und Beispiele vorbildlicher Praktiken aufzuzeigen, die anschließend zu einer verbesserten Durchführung der vom ESF unterstützten Vorhaben und Aktionen führen können.
In der Mitteilung der Kommission über die Durchführung von innovativen Maßnahmen nach Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Sozialfonds im Programmplanungszeitraum 2000—2006 sind die allgemeinen Grundsätze für die Förderfähigkeit von Maßnahmen sowie ein thematischer Ansatz festgelegt.

Schwerpunktthemen
Im Zeitraum 2004—2006 werden gemäß Artikel 6 die Entwicklung
und Erprobung innovativer Maßnahmen zur Antizipation
und Bewältigung des Wandels im Rahmen des übergeordneten
Themas „Innovative Ansätze zur Bewältigung des
Wandels“ unterstützt.
Im Rahmen dieses übergeordneten Themas wird der Schwerpunkt bei den innovativen Maßnahmen auf zwei spezifischere Unterthemen gelegt:
- Bewältigung des demographischen Wandels mit dem Ziel, innovative Initiativen zur Förderung des aktiven Alterns und zur Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte zu unterstützen, sowie
- Management der Umstrukturierung mit dem Ziel, innovative Lösungen bei der Umstrukturierung durch Verbesserung der Anpassungs- und Antizipationsfähigkeit von Arbeitnehmern, Unternehmen und Behörden zu unterstützen.
Die Vorschläge sind auf eines der zwei Unterthemen zu beschränken; jeder Antragsteller kann für jedes Unterthema nur einen Vorschlag unterbreiten.

 
Zielgruppe
Die Vorschläge sind im Rahmen einer spezifischen Partnerschaft zu entwickeln und umzusetzen, der ein breites Spektrum von maßgeblichen Akteuren angehört. Die Partnerschaften dürften sich je nach Art der vorgeschlagenen Maßnahmen unterscheiden, die Einbeziehung der entsprechenden Organisationen der Sozialpartner wird jedoch dringend empfohlen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Pilotprojekte und Projekte, die auf den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren ausgerichtet sind. Die Projekte müssen allerdings einen eindeutigen Schwerpunkt haben und sich mit folgenden Aspekten befassen: Peer-Review im Rahmen eines strukturierten Vergleichs- oder Benchmarking-Prozesses, Übertragung und Anpassung bestehender Ansätze, vorhandener Instrumente und bewährter Verfahren und/oder Entwicklung und Erprobung neuer Modellansätze.
 
Fördergebiet
Antragsberechtigt sind auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätige Organisationen der Sozialpartner, öffentliche und private Unternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Einrichtungen für die allgemeine und berufliche Bildung sowie öffentliche Behörden und Verwaltungen, die auf NUTS-Ebene 3 tätig sind.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der 15 Mitgliedstaaten (EU-15) (Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich.) haben.
Transnationalität
Die Maßnahmen müssen einen transnationalen Charakter haben, d. h., es müssen Organisationen aus mindestens zwei der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union daran beteiligt sein. Die Einbeziehung von Organisationen aus den Beitrittsländern (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.) wird dringend empfohlen, beschränkt sich jedoch auf deren Teilnahme an Seminaren, Konferenzen und Austauschmaßnahmen, die von den Projektträgern in den Mitgliedstaaten der EU-15 organisiert werden.
Finanzierung
Vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch die Haushaltsbehörde werden im Zeitraum 2004—2006 jährlich maximal 40 Millionen Euro für die Durchführung von Maßnahmen im Zuge dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bereitgestellt. Der Kofinanzierungsbetrag der Kommission beläuft sich auf höchstens 75 v. H. der zuschussfähigen Gesamtkosten und bewegt sich zwischen einem Betrag von mindestens 300 000 Euro und höchstens 3 000 000 Euro für einen Zweijahreszeitraum.
Die Antragsteller sind verpflichtet, sich finanziell
an den Projektkosten zu beteiligen.

Etwa 5 % der für die Jahre 2005 und 2006 bereitgestellten Haushaltsmittel sind Maßnahmen zur Verbreitung der Ergebnisse vorbehalten, mit dem Ziel diese auf die allgemeinen ESFAktivitäten nach Artikel 6 im Bereich Innovation und bewährte Verfahren zu übertragen. Für diese Maßnahmen wird eine gesonderte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden.
Projektdauer
 
Deadline
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gelten drei Fristen:
- Frist für die Einreichung von Vorschlägen für die erste Runde ist der 18. Februar 2004. Die Zuschussvereinbarungen werden im Prinzip im Oktober 2004 unterzeichnet. Die Projekte können zwischen dem 1. November 2004 und 31. Dezember 2004 anlaufen, allerdings nicht vor Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate; abzuschließen sind die Projekte zwischen dem 31. Oktober 2006 und 30. Dezember 2006.
- Frist für die Einreichung von Vorschlägen für die zweite Runde ist der 26. Januar 2005. Die Zuschussvereinbarungen werden im Prinzip im September 2005 unterzeichnet. Die Projekte können zwischen dem 1. Oktober 2005 und 30. November 2005 anlaufen, allerdings nicht vor Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate; abzuschließen sind die Projekte zwischen dem 30. September 2007 und 29. November 2007.
- Frist für die Einreichung von Vorschlägen für die dritte Runde ist der 25. Januar 2006. Die Zuschussvereinbarungen werden im Prinzip im September 2006 unterzeichnet. Die Projekte können zwischen dem 1. Oktober 2006 und 30. November 2006 anlaufen, allerdings nicht vor Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate; abzuschließen sind die Projekte zwischen dem 30. September 2008 und 29. November 2008.
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