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Referenz
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F03
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zuletzt
bearbeitet am
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04.11.2003
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Programm
Titel
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Innovative
Maßnahmen, die gemäß Artikel 6 der
Verordnung über den
Europäischen Sozialfonds finanziert werden:
„Innovative Ansätze zur Bewältigung
des Wandels“
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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Haushaltslinie
B2-1630
VP/2003/021
(2003/C
262/11)
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Generaldirektion
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Beschäftigung
und Soziales
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Ziele
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Nach
Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Sozialfonds
werden innovative Maßnahmen unterstützt,
die darauf abzielen, neue Ansätze zu fördern
und Beispiele vorbildlicher Praktiken aufzuzeigen,
die anschließend zu einer verbesserten Durchführung
der vom ESF unterstützten Vorhaben und Aktionen
führen können.
In der Mitteilung der Kommission über die Durchführung
von innovativen Maßnahmen nach Artikel 6 der
Verordnung des Europäischen Sozialfonds im Programmplanungszeitraum
2000—2006 sind die allgemeinen Grundsätze
für die Förderfähigkeit von Maßnahmen
sowie ein thematischer Ansatz festgelegt.
Schwerpunktthemen
Im Zeitraum 2004—2006 werden gemäß
Artikel 6 die Entwicklung
und Erprobung innovativer Maßnahmen zur Antizipation
und Bewältigung des Wandels im Rahmen des übergeordneten
Themas „Innovative Ansätze zur Bewältigung
des
Wandels“ unterstützt.
Im Rahmen dieses übergeordneten Themas wird der
Schwerpunkt bei den innovativen Maßnahmen auf
zwei spezifischere Unterthemen gelegt:
- Bewältigung des demographischen Wandels
mit dem Ziel, innovative Initiativen zur Förderung
des aktiven Alterns und zur Steigerung der Beschäftigungsquote
älterer Arbeitskräfte zu unterstützen,
sowie
- Management der Umstrukturierung
mit dem Ziel, innovative Lösungen bei der Umstrukturierung
durch Verbesserung der Anpassungs- und Antizipationsfähigkeit
von Arbeitnehmern, Unternehmen und Behörden zu
unterstützen.
Die Vorschläge sind auf eines der zwei Unterthemen
zu beschränken; jeder Antragsteller kann für
jedes Unterthema nur einen Vorschlag unterbreiten.
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Zielgruppe
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Die
Vorschläge sind im Rahmen einer spezifischen Partnerschaft
zu entwickeln und umzusetzen, der ein breites Spektrum
von maßgeblichen Akteuren angehört. Die Partnerschaften
dürften sich je nach Art der vorgeschlagenen Maßnahmen
unterscheiden, die Einbeziehung der entsprechenden Organisationen
der Sozialpartner wird jedoch dringend empfohlen. Zu
den förderfähigen Maßnahmen gehören
Pilotprojekte und Projekte, die auf den Austausch von
Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren
ausgerichtet sind. Die Projekte müssen allerdings
einen eindeutigen Schwerpunkt haben und sich mit folgenden
Aspekten befassen: Peer-Review im Rahmen eines strukturierten
Vergleichs- oder Benchmarking-Prozesses, Übertragung
und Anpassung bestehender Ansätze, vorhandener
Instrumente und bewährter Verfahren und/oder Entwicklung
und Erprobung neuer Modellansätze.
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Fördergebiet
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Antragsberechtigt
sind auf europäischer, nationaler, regionaler oder
lokaler Ebene tätige Organisationen der Sozialpartner,
öffentliche und private Unternehmen, Organisationen
ohne Erwerbszweck, Einrichtungen für die allgemeine
und berufliche Bildung sowie öffentliche Behörden
und Verwaltungen, die auf NUTS-Ebene 3 tätig sind.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der
15 Mitgliedstaaten (EU-15) (Belgien, Dänemark,
Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland,
Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich,
Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich.)
haben.
Transnationalität
Die Maßnahmen müssen einen transnationalen
Charakter haben, d. h., es müssen Organisationen
aus mindestens zwei der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen
Union daran beteiligt sein. Die Einbeziehung von Organisationen
aus den Beitrittsländern (Estland, Lettland, Litauen,
Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik,
Ungarn, Zypern.) wird dringend empfohlen, beschränkt
sich jedoch auf deren Teilnahme an Seminaren, Konferenzen
und Austauschmaßnahmen, die von den Projektträgern
in den Mitgliedstaaten der EU-15 organisiert werden. |
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Finanzierung
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Vorbehaltlich
der Mittelzuweisung durch die Haushaltsbehörde
werden im Zeitraum 2004—2006 jährlich maximal
40 Millionen Euro für die Durchführung von
Maßnahmen im Zuge dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen bereitgestellt. Der Kofinanzierungsbetrag
der Kommission beläuft sich auf höchstens
75 v. H. der zuschussfähigen Gesamtkosten und bewegt
sich zwischen einem Betrag von mindestens 300 000 Euro
und höchstens 3 000 000 Euro für einen Zweijahreszeitraum.
Die Antragsteller sind verpflichtet, sich finanziell
an den Projektkosten zu beteiligen.
Etwa 5 % der für die Jahre 2005 und 2006 bereitgestellten
Haushaltsmittel sind Maßnahmen zur Verbreitung
der Ergebnisse vorbehalten, mit dem Ziel diese auf die
allgemeinen ESFAktivitäten nach Artikel 6 im Bereich
Innovation und bewährte Verfahren zu übertragen.
Für diese Maßnahmen wird eine gesonderte
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht
werden.
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Projektdauer
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Deadline
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Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
gelten drei Fristen:
- Frist für die Einreichung von Vorschlägen
für die erste Runde ist der 18. Februar
2004. Die Zuschussvereinbarungen werden im
Prinzip im Oktober 2004 unterzeichnet. Die Projekte
können zwischen dem 1. November 2004 und 31. Dezember
2004 anlaufen, allerdings nicht vor Unterzeichnung der
Zuschussvereinbarung. Die Projektlaufzeit beträgt
höchstens 24 Monate; abzuschließen sind die
Projekte zwischen dem 31. Oktober 2006 und 30. Dezember
2006.
- Frist für die Einreichung von Vorschlägen
für die zweite Runde ist der 26. Januar
2005. Die Zuschussvereinbarungen werden im
Prinzip im September 2005 unterzeichnet. Die Projekte
können zwischen dem 1. Oktober 2005 und 30. November
2005 anlaufen, allerdings nicht vor Unterzeichnung der
Zuschussvereinbarung. Die Projektlaufzeit beträgt
höchstens 24 Monate; abzuschließen sind die
Projekte zwischen dem 30. September 2007 und 29. November
2007.
- Frist für die Einreichung von Vorschlägen
für die dritte Runde ist der 25. Januar
2006. Die Zuschussvereinbarungen werden im
Prinzip im September 2006 unterzeichnet. Die Projekte
können zwischen dem 1. Oktober 2006 und 30. November
2006 anlaufen, allerdings nicht vor Unterzeichnung der
Zuschussvereinbarung. Die Projektlaufzeit beträgt
höchstens 24 Monate; abzuschließen sind die
Projekte zwischen dem 30. September 2008 und 29. November
2008. |
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Kontakt
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