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Referenz
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F01
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zuletzt
bearbeitet am
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24.02.2003
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Programm
Titel
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ASEAN-EU-Hochschulnetzwerkprogramm
(AUNP)
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C
43/09)
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Generaldirektion
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EuropeAid/115511/C/G.
ASEAN-EU-Hochschulnetzwerkprogramm (ASEAN-EU University
Network Programme — AUNP).
Haushaltslinie B 7-3010 (wirtschaftliche Zusammenarbeit
mit Asien).
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Ziele
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a)
Ziel des Programms ist die Förderung der Zusammenarbeit
im Bereich der Hochschulbildung zwischen der Europäischen
Union und ASEAN sowie die Stärkung der regionalen Integration
der ASEAN-Länder. Das Programm bietet den Rahmen für
ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Förderung der
gegenseitigen Wahrnehmung und Verständigung und des
gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustauschs zwischen
den beiden Regionen.
Das Programm AUNP umfasst die folgenden drei zuschussfähigen
Bereiche:
-
gemeinsame angewandte Forschung,
- Entwicklung der Humanressourcen,
- Lehrplanentwicklung.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen im Rahmen des Programms
AUNP zuschussfähig:
- Förderung von Partnerschaftsprojekten zwischen Hochschuleinrichtungen
in den EU-Mitgliedstaaten und den förderfähigen ASEAN-Ländern
zum Aufund Ausbau abgestimmter und nachhaltiger Beziehungen
im Hochschulbereich;
- Förderung gemeinsamer akademischer Aktivitäten wie
der Entwicklung gemeinsamer Lehrpläne und Kurse/Module
sowie der Entwicklung/Verbesserung des Kursmaterials;
- Verbesserung und Förderung der Qualifikation und Mobilität
der postgraduierten Studenten und des Lehr- und Verwaltungspersonals
in Hochschuleinrichtungen durch Fortbildungsmaßnahmen
vor Ort und im Ausland und durch den Austausch von Erfahrungen;
- gegenseitige Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung;
- Förderung des gegenseitigen Informationsflusses über
Studienprogramme; Übereinkommen über die Anrechnung
von Studienleistungen und die gegenseitige Anerkennung
von Hochschulabschlüssen;
- Förderung gemeinsamer angewandter Forschungsvorhaben
in Bereichen von nachweislich gemeinsamem Interesse
für die EU und ASEAN; gemeinsame Veröffentlichung und
Verwertung der Forschungsergebnisse;
- Erhöhung der Verfügbarkeit von Informationen über
die Hochschulsysteme in der EU und den ASEAN-Ländern;
- Sensibilisierung für die Möglichkeiten, die dieser
Sektor bietet, und Aufbau von Kontakten, die zu einer
für beide Seiten vorteilhaften wirtschaftlichen Zusammenarbeit
führen können. |
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Zielgruppe
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Antragsteller
müssen eine Partnerschaft gemäß den unten genannten
Bedingungen bilden. Als Mindestvoraussetzung müssen
in der Partnerschaft vier Hochschuleinrichtungen aus
mindestens zwei verschiedenen förderfähigen EU-Mitgliedstaaten
und zwei verschiedenen förderfähigen ASEAN-Ländern vertreten
sein (2+2).
Der Antragsteller und alle Partner müssen folgende Voraussetzungen
erfüllen, um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen:
- Es muss sich um Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht
handeln.
- Bei dem Antragsteller und den Partnern muss es sich
um eine Hochschuleinrichtung (oder den Teil einer solchen
Einrichtung) handeln.
In diesem Zusammenhang müssen der Antragsteller und
die Partner die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Der Antragsteller und die Partner müssen Lehrveranstaltungen
für Studenten vor und/oder nach dem ersten akademischen
Grad anbieten, die zu einem in ihrem Land anerkannten
Abschluss führen. Der Antragsteller und die Partner
können als „Universität“ bezeichnet werden oder eine
vergleichbare Bezeichnung haben (beispielsweise „Polytechnikum“,
„College“, „Institut“ usw.).
- Sowohl die Hochschuleinrichtungen als auch ihre Studienabschlüsse
müssen von den zuständigen nationalen Behörden im eigenen
Land anerkannt worden sein. Einrichtungen, die Studenten
auf ausländische Studienabschlüsse vorbereiten (beispielsweise
solche, die als Zweigstelle oder im Rahmen einer Franchisevereinbarung
tätig sind), sind nicht förderfähig.
- Der Antragsteller und die Partner müssen ihre Hauptverwaltung
in der Europäischen Union haben (Österreich, Belgien,
Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland,
Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Schweden,
Niederlande, Vereinigtes Königreich) oder aber in einem
der folgenden förderfähigen ASEAN-Länder: Brunei Darussalam,
Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Philippinen,
Singapur, Thailand und Vietnam.
- Der Antragsteller und die Partner sind selbst für
die Vorbereitung und die Verwaltung des Projekts verantwortlich
und handeln nicht als Vermittler.
- Der Antragsteller und die Partner müssen über ausreichende
und solide Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit
während der Laufzeit des Projekts aufrechterhalten und
sich erforderlichenfalls an seiner Finanzierung beteiligen
zu können.
- Der Antragsteller und die Partner verfügen nachweislich
über einschlägige Erfahrung und ausreichende Kapazitäten,
um Maßnahmen durchzuführen, die ihrer Größe und Komplexität
nach dem Projekt entsprechen, für das der Zuschuss beantragt
wird.
Private Einrichtungen, die seit mindestens fünf Jahren
eingetragen sind, können sich unter denselben Voraussetzungen
wie öffentliche Einrichtungen bewerben, vorausgesetzt,
es handelt sich um Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Ferner steht das Programm folgenden Teilnehmern offen:
- bereits bestehenden Netzen von Hochschuleinrichtungen,
vorausgesetzt, sie haben ihre Hauptverwaltung in einem
der förderfähigen Länder;
- regionalen Hochschuleinrichtungen, die nicht zu einem
nationalen System gehören, jedoch formell von einem
der im Rahmen von AUNP förderfähigen Länder anerkannt
wurden.
Vorschläge können von Antragstellern mit mindestens
drei Partnern eingereicht werden.
a) Antragsteller aus einem förderfähigen ASEAN-Land
müssen über mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten sowie über einen Partner aus einem
anderen förderfähigen ASEAN-Land verfügen.
b) Antragsteller aus einem EU-Mitgliedstaat müssen über
mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen förderfähigen
ASEAN-Ländern sowie über einen Partner aus einem anderen
EU-Mitgliedstaat verfügen. |
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Fördergebiet
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| Europäische
Union (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg,
Portugal, Spanien, Schweden, Niederlande, Vereinigtes
Königreich) und die teilnehmenden ASEAN-Länder: Brunei
Darussalam, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia,
Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. |
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Finanzierung
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Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
verfügbarer Gesamtbetrag 3 000 000 EUR.
a) Mindestzuschuss je Projekt: 100 000 EUR,
b) Höchstzuschuss je Projekt: 200 000 EUR,
c) Höchstanteil der Projektkosten, die aus Gemeinschaftsmitteln
finanziert werden können: 80 %. |
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Projektdauer
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| 24
Monate. |
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Deadline
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| 19.
Juni 2003, 16:00 MEZ. |
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Kontakt
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Europäische
Institutionnen
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