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Referenz
F01
zuletzt bearbeitet am
24.02.2003
Programm Titel
ASEAN-EU-Hochschulnetzwerkprogramm (AUNP)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C 43/09)
Generaldirektion
EuropeAid/115511/C/G.
ASEAN-EU-Hochschulnetzwerkprogramm (ASEAN-EU University Network Programme — AUNP).
Haushaltslinie B 7-3010 (wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Asien).
Ziele
a) Ziel des Programms ist die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung zwischen der Europäischen Union und ASEAN sowie die Stärkung der regionalen Integration der ASEAN-Länder. Das Programm bietet den Rahmen für ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Wahrnehmung und Verständigung und des gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustauschs zwischen den beiden Regionen.
Das Programm AUNP umfasst die folgenden drei zuschussfähigen Bereiche:
- gemeinsame angewandte Forschung,
- Entwicklung der Humanressourcen,
- Lehrplanentwicklung.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen im Rahmen des Programms AUNP zuschussfähig:
- Förderung von Partnerschaftsprojekten zwischen Hochschuleinrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten und den förderfähigen ASEAN-Ländern zum Aufund Ausbau abgestimmter und nachhaltiger Beziehungen im Hochschulbereich;
- Förderung gemeinsamer akademischer Aktivitäten wie der Entwicklung gemeinsamer Lehrpläne und Kurse/Module sowie der Entwicklung/Verbesserung des Kursmaterials;
- Verbesserung und Förderung der Qualifikation und Mobilität der postgraduierten Studenten und des Lehr- und Verwaltungspersonals in Hochschuleinrichtungen durch Fortbildungsmaßnahmen vor Ort und im Ausland und durch den Austausch von Erfahrungen;
- gegenseitige Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung;
- Förderung des gegenseitigen Informationsflusses über Studienprogramme; Übereinkommen über die Anrechnung von Studienleistungen und die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen;
- Förderung gemeinsamer angewandter Forschungsvorhaben in Bereichen von nachweislich gemeinsamem Interesse für die EU und ASEAN; gemeinsame Veröffentlichung und Verwertung der Forschungsergebnisse;
- Erhöhung der Verfügbarkeit von Informationen über die Hochschulsysteme in der EU und den ASEAN-Ländern;
- Sensibilisierung für die Möglichkeiten, die dieser Sektor bietet, und Aufbau von Kontakten, die zu einer für beide Seiten vorteilhaften wirtschaftlichen Zusammenarbeit führen können.
Zielgruppe
Antragsteller müssen eine Partnerschaft gemäß den unten genannten Bedingungen bilden. Als Mindestvoraussetzung müssen in der Partnerschaft vier Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und zwei verschiedenen förderfähigen ASEAN-Ländern vertreten sein (2+2).
Der Antragsteller und alle Partner müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen:
- Es muss sich um Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln.
- Bei dem Antragsteller und den Partnern muss es sich um eine Hochschuleinrichtung (oder den Teil einer solchen Einrichtung) handeln.
In diesem Zusammenhang müssen der Antragsteller und die Partner die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Der Antragsteller und die Partner müssen Lehrveranstaltungen für Studenten vor und/oder nach dem ersten akademischen Grad anbieten, die zu einem in ihrem Land anerkannten Abschluss führen. Der Antragsteller und die Partner können als „Universität“ bezeichnet werden oder eine vergleichbare Bezeichnung haben (beispielsweise „Polytechnikum“, „College“, „Institut“ usw.).
- Sowohl die Hochschuleinrichtungen als auch ihre Studienabschlüsse müssen von den zuständigen nationalen Behörden im eigenen Land anerkannt worden sein. Einrichtungen, die Studenten auf ausländische Studienabschlüsse vorbereiten (beispielsweise solche, die als Zweigstelle oder im Rahmen einer Franchisevereinbarung tätig sind), sind nicht förderfähig.
- Der Antragsteller und die Partner müssen ihre Hauptverwaltung in der Europäischen Union haben (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Schweden, Niederlande, Vereinigtes Königreich) oder aber in einem der folgenden förderfähigen ASEAN-Länder: Brunei Darussalam, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.
- Der Antragsteller und die Partner sind selbst für die Vorbereitung und die Verwaltung des Projekts verantwortlich und handeln nicht als Vermittler.
- Der Antragsteller und die Partner müssen über ausreichende und solide Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der Laufzeit des Projekts aufrechterhalten und sich erforderlichenfalls an seiner Finanzierung beteiligen zu können.
- Der Antragsteller und die Partner verfügen nachweislich über einschlägige Erfahrung und ausreichende Kapazitäten, um Maßnahmen durchzuführen, die ihrer Größe und Komplexität nach dem Projekt entsprechen, für das der Zuschuss beantragt wird.
Private Einrichtungen, die seit mindestens fünf Jahren eingetragen sind, können sich unter denselben Voraussetzungen wie öffentliche Einrichtungen bewerben, vorausgesetzt, es handelt sich um Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Ferner steht das Programm folgenden Teilnehmern offen:
- bereits bestehenden Netzen von Hochschuleinrichtungen, vorausgesetzt, sie haben ihre Hauptverwaltung in einem der förderfähigen Länder;
- regionalen Hochschuleinrichtungen, die nicht zu einem nationalen System gehören, jedoch formell von einem der im Rahmen von AUNP förderfähigen Länder anerkannt wurden.
Vorschläge können von Antragstellern mit mindestens drei Partnern eingereicht werden.
a) Antragsteller aus einem förderfähigen ASEAN-Land müssen über mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowie über einen Partner aus einem anderen förderfähigen ASEAN-Land verfügen.
b) Antragsteller aus einem EU-Mitgliedstaat müssen über mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen förderfähigen ASEAN-Ländern sowie über einen Partner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügen.
Fördergebiet
Europäische Union (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Schweden, Niederlande, Vereinigtes Königreich) und die teilnehmenden ASEAN-Länder: Brunei Darussalam, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.
Finanzierung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbarer Gesamtbetrag 3 000 000 EUR.
a) Mindestzuschuss je Projekt: 100 000 EUR,
b) Höchstzuschuss je Projekt: 200 000 EUR,
c) Höchstanteil der Projektkosten, die aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden können: 80 %.
Projektdauer
24 Monate.
Deadline
19. Juni 2003, 16:00 MEZ.
Kontakt
Fax: (32-2) 299 10 62
europeaid-aunp@cec.eu.int http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/aunp-link/index_en.htm
Anträge sind in englischer Sprache unter Verwendung des Standardformulars einzureichen, das dem „Leitfaden für Antragsteller für den zweiten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen 2003“ beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen strikt einzuhalten sind. Für jeden Antrag sind vom Antragsteller je ein unterschriebenes Original und drei Kopien einzureichen. Darüber hinaus sind dem Antrag zwei elektronische Versionen (Diskette oder CD-ROM) des gesamten Antragsformulars einschließlich der relevanten Anhänge beizufügen.

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