| Gegenstand
der Projekte
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bezieht sich auf drei der vier Aktionsbereiche des
Programms eLearning:
(a) Förderung der digitalen Kompetenz
Die Aktionen in diesem Bereich betreffen den Beitrag
der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
im Zusammenhang mit dem schulischen und, allgemeiner,
dem lebenslangen Lernen, insbesondere für die
Personen, die aufgrund geografischer Gegebenheiten,
ihrer sozialen Lage oder besonderen Bedürfnisse
nicht über einen einfachen Zugang zu diesen Technologien
verfügen. Ziel ist es, nachahmenswerte Beispiele
zu ermitteln und Synergien zwischen den zahlreichen
nationalen und europäischen Aktivitäten
zu nutzen, die auf diese Zielgruppen ausgerichtet
sind.
(b) Europäische virtuelle Hochschulen
Mit den Aktionen in diesem Bereich wird die Integration
der virtuellen Dimension in die Hochschulbildung verbessert.
Ziel ist es, die Entwicklung neuer Organisationsmodelle
für die Hochschulbildung in Europa (virtuelle
Hochschulen) und für Europäische Austauschprogramme
(virtuelle Mobilität) zu fördern und dabei
auf bestehenden europäischen Kooperationsmechanismen
(Erasmus-Programm, Bologna-Prozess) aufzubauen und
deren Instrumentarium (Europäisches System zur
Anrechnung von Studienleistungen, ECTS, europäische
Master-Studiengänge, Qualitätssicherung,
Mobilität) mit einer Dimension des Lernens mit
elektronischen Hilfsmitteln zu versehen.
(c) Querschnittsmaßnahmen
Die Aktionen in diesem Bereich dienen der Förderung
des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln in Europa,
gestützt auf die Beobachtung (Monitoring) des
Aktionsplans eLearning. Ziel ist die Verbreitung,
die Förderung und der Transfer von bewährten
und innovativen Praktiken und Ergebnissen, die im
Rahmen der Projekte und Programme entwickelt werden,
und die Vertiefung der Zusammenarbeit der verschiedenen
beteiligten Akteure, insbesondere durch die Unterstützung
von Partnerschaften zwischen öffentlichem und
privatem Sektor. Für den vierten Aktionsbereich
– Internet-Partnerschaften zwischen europäischen
Schulen und Förderung der Lehrerbildung –
wird eine separate Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen veröffentlicht.
Förderfähigkeit der Antragsteller
Die als Koordinator/Projektträger auftretende
Einrichtung und die anderen beteiligten Organisationen
müssen Rechtspersönlichkeit besitzen. Alle
beteiligten
Organisationen müssen ihren Sitz in einem der
folgenden Länder haben: 25 EUMitgliedstaaten,
Island, Liechtenstein oder Norwegen.
Die Bedingungen und konkreten Regeln für die
Teilnahme der EWR-/EFTA-Länder an dem Programm
sind gemäß den einschlägigen Bestimmungen
der Übereinkünfte festzulegen, die die Beziehungen
zwischen der Gemeinschaft und diesen Staaten regeln.
Finanzplan und Projektlaufzeit
Zuschuss der Kommission
- Förderung der digitalen Kompetenz: bis zu 80
% der zuschussfähigen Kosten des Vorschlags.
Nach Einschätzung der Kommission werden die ausgewählten
Vorschläge voraussichtlich Gemeinschaftszuschüsse
in Höhe von 150 000 € benötigen.
- Europäische virtuelle Hochschulen: bis zu 80
% der zuschussfähigen Kosten des Vorschlags.
Nach Einschätzung der Kommission werden die ausgewählten
Vorschläge voraussichtlich Gemeinschaftszuschüsse
in Höhe von 500 000 € benötigen.
- Querschnittsmaßnahmen: bis zu 80 % der zuschussfähigen
Kosten des Vorschlags. Nach Einschätzung der
Kommission werden die ausgewählten Vorschläge
voraussichtlich Gemeinschaftszuschüsse in Höhe
von 200 000 € benötigen.
Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit beträgt zwischen 12 und 24
Monate. Mit den Fördermitteln der Kommission
können Kosten bezuschusst werden, die ab der
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung anfallen.
Die Unterzeichnung erfolgt voraussichtlich Ende 2004.
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