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Referenz
E08
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
Informationsmassnahmen im Umweltschutzbereich
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2001/C 140/13)
Generaldirektion
Umwelt
Ziele

I.1 Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte ausfindig gemacht werden, die von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt, gefördert werden können. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer Kofinanzierung.

I.2 Als Anhaltspunkt plant die GD Umwelt, insgesamt über 500 000 EUR zuzuweisen.

I.3 Die betroffenen Bereiche, Art und Inhalt der Maßnahmen (sowie die Bedingungen für eine Bewilligung von Mitteln und die Bewerbungsformulare) sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Diese können unter der Internetadresse Europa konsultiert werden:
http://europa.eu.int/comm/environment/funding/intro_de.htm

Sie können auch kostenlos bei folgender Anschrift angefordert werden:
Europäische Kommission,
Generaldirektion Umwelt,
z. Hd. F. Guendouz,
GD ENV.B, Finanz Team, BU-9 04/195,
Rue de la Loi/Wetstraat 200,
B-1049 Brüssel,
Fax (32-2) 295 38 92.
Es wird dennoch dringend empfohlen, die Internetseite zu konsultieren.

II. Einreichung und Prüfung der Vorschläge, Zeitplan
Einsendeschluss ist der 15. Juli 2001.
Sämtliche Unterlagen zu einem Vorschlag sind in drei Exemplaren im Format DIN A4 an die unter Punkt I.3 genannte Anschrift zu senden.
Einzureichen ist der vollständige Vorschlag per Einschreiben oder durch einen privaten Kurierdienst. Maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum der Abholung durch den Kurierdienst. Telefaxe, elektronisch eingesandte, unvollständige oder in mehreren Teilen übermittelte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.
Der Vorschlag muss mindestens bis zum 31. Dezember 2002 gültig sein. Prüfung der Vorschläge:
- Eingang, Registrierung und Empfangsbestätigung durch die Kommission,
- Prüfung durch die Dienststellen der Kommission,
- endgültige Entscheidung und Benachrichtigung der Bewerber.
Der Zuschlag wird auf der Grandlage der in den Unterlagen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kriterien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt.
Das Verfahren ist streng vertraulich. Nach Ereilen des Zuschlags durch die Kommission wird ein Vertrag (Beträge in Euro) zwischen der Kommission und dem Bewerber geschlossen.
Gegen die Entscheidung der Kommission kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

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