|
I.1
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sollen Projekte ausfindig gemacht werden, die von
der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt,
gefördert werden können. Die finanzielle Unterstützung
erfolgt in Form einer Kofinanzierung.
I.2 Als Anhaltspunkt plant die GD Umwelt, insgesamt
über 500 000 EUR zuzuweisen.
I.3 Die betroffenen Bereiche, Art und Inhalt
der Maßnahmen (sowie die Bedingungen für eine Bewilligung
von Mitteln und die Bewerbungsformulare) sind den
Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Diese können unter
der Internetadresse Europa konsultiert werden:
http://europa.eu.int/comm/environment/funding/intro_de.htm
Sie können auch kostenlos bei folgender Anschrift
angefordert werden:
Europäische Kommission,
Generaldirektion Umwelt,
z. Hd. F. Guendouz,
GD ENV.B, Finanz Team, BU-9 04/195,
Rue de la Loi/Wetstraat 200,
B-1049 Brüssel,
Fax (32-2) 295 38 92.
Es wird dennoch dringend empfohlen, die Internetseite
zu konsultieren.
II. Einreichung und Prüfung der Vorschläge, Zeitplan
Einsendeschluss ist der 15. Juli 2001.
Sämtliche Unterlagen zu einem Vorschlag sind in drei
Exemplaren im Format DIN A4 an die unter Punkt I.3
genannte Anschrift zu senden.
Einzureichen ist der vollständige Vorschlag per Einschreiben
oder durch einen privaten Kurierdienst. Maßgebend
ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum der
Abholung durch den Kurierdienst. Telefaxe, elektronisch
eingesandte, unvollständige oder in mehreren Teilen
übermittelte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.
Der Vorschlag muss mindestens bis zum 31. Dezember
2002 gültig sein. Prüfung der Vorschläge:
- Eingang, Registrierung und Empfangsbestätigung durch
die Kommission,
- Prüfung durch die Dienststellen der Kommission,
- endgültige Entscheidung und Benachrichtigung der
Bewerber.
Der Zuschlag wird auf der Grandlage der in den Unterlagen
für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
genannten Kriterien und im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel erteilt.
Das Verfahren ist streng vertraulich. Nach Ereilen
des Zuschlags durch die Kommission wird ein Vertrag
(Beträge in Euro) zwischen der Kommission und dem
Bewerber geschlossen.
Gegen die Entscheidung der Kommission kann kein Rechtsmittel
eingelegt werden.
|